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   BGH, 28.01.2010 - Xa ZR 37/09   

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https://dejure.org/2010,605
BGH, 28.01.2010 - Xa ZR 37/09 (https://dejure.org/2010,605)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2010 - Xa ZR 37/09 (https://dejure.org/2010,605)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - Xa ZR 37/09 (https://dejure.org/2010,605)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 1 BGB
    Teilnahmebedingungen eines Flugprämienprogramms: Wirksamkeit einer AGB-Klausel über den Verfall der einlösbaren Bonuspunkte sechs Monate nach Kündigung des Teilnehmervertrages

  • webshoprecht.de

    Zur unwirksamen Begrenzung der Gültigkeit von Flugbonuspunkten auf sechs Monate nach Kündigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit eines Verfalls von gegen Prämienflüge einlösbaren Bonuspunkten innerhalb von sechs Monaten nach Kündigung des Teilnehmervertrages durch das Luftverkehrsunternehmen mit den Geboten von Treu und Glauben; Wirksamkeit einer den Verfall von Bonuspunkten ...

  • reise-recht-wiki.de

    Fluggesellschaft darf Gültigkeit und Verfall von Meilen durch Teilnahmebedingungen nicht unbillig zu Ungunsten von Fluggästen festsetzen

  • Betriebs-Berater

    Zum Verfall von Bonuspunkten in AGB einer Fluggesellschaft

  • rewis.io

    Teilnahmebedingungen eines Flugprämienprogramms: Wirksamkeit einer AGB-Klausel über den Verfall der einlösbaren Bonuspunkte sechs Monate nach Kündigung des Teilnehmervertrages

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Flugprämienprogramm / Gültigkeitsdauer von Bonuspunkten

  • rewis.io

    Teilnahmebedingungen eines Flugprämienprogramms: Wirksamkeit einer AGB-Klausel über den Verfall der einlösbaren Bonuspunkte sechs Monate nach Kündigung des Teilnehmervertrages

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 307 Abs. 1 S. 1
    Unwirksame Klausel eines Flugprämienprogramms über Verfall der Bonuspunkte sechs Monate nach Kündigung durch das Luftverkehrsunternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 1 Bg, Bj, Ci

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 Abs. 1 Satz 1 Bg, Bj, Ci

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Verfall von Bonuspunkten"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zivilrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum Verfall von Bonuspunkten einer Fluggesellschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfall von Bonuspunkten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfall von Bonuspunkten einer Fluggesellschaft

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verfall von Bonuspunkten einer Fluggesellschaft

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bonuspunkte verfallen? - Fluggesellschaft stellte Flugprämienprogramm für Vielflieger ein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum Verfall von Bonuspunkten in AGB einer Fluggesellschaft

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verfall von Bonuspunkten einer Fluggesellschaft

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verfall von Bonuspunkten bei einer Fluggesellschaft

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Luftige Bonuspunkte

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Bonusmeilen dürfen nicht frühzeitig verfallen

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Bonusmeilen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfall von Bonuspunkten einer Fluggesellschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2046
  • MDR 2010, 685
  • VersR 2011, 354
  • BB 2010, 970
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04

    Unwirksamkeit des Ausschlusses von Ersatz für abhanden gekommene Fahrscheine in

    Auszug aus BGH, 28.01.2010 - Xa ZR 37/09
    Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist dann unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (vgl. BGHZ 143, 104, 113; BGH, Urt. v. 1.2.2005 - X ZR 10/04, NJW 2005, 1774, 1775).

    Die Anwendung dieses Maßstabs setzt eine Ermittlung und Abwägung der wechselseitigen Interessen voraus (BGH, Urt. v. 1.2.2005, aaO).

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

    Zur Gültigkeitsbefristung von Telefonkarten

    Auszug aus BGH, 28.01.2010 - Xa ZR 37/09
    Die Bedingungen für die Geltendmachung dieses Rabatts werden durch die streitigen Klauseln eingeschränkt; solche Einschränkungen eines vertraglichen Leistungsversprechens unterliegen der Inhaltskontrolle (BGHZ 148, 74, 77).
  • BGH, 28.11.2017 - X ZR 42/16

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens für ein

    benachteiligen die Mitglieder entgegen den Geboten von Treu und Glauben auch dann unangemessen und sind unwirksam, wenn Prämienflugtickets längere Zeit ab Ausstellungsdatum gültig bleiben und Prämienmeilen auch gegen andere Waren oder Dienstleistungen eingelöst werden können (Weiterführung von BGH, Urteil vom 28. Januar 2010, Xa ZR 37/09, NJW 2010, 2046).

    Das schließt Festlegungen zur Gültigkeitsdauer des Rückvergütungsversprechens zur Einlösung der Prämienmeilen grundsätzlich durchaus ein (BGH, Urteil vom 28. Januar 2010 - Xa ZR 37/09, NJW 2010, 2046 Rn. 16).

    aa) Ob und inwieweit die Verjährungsfrist für ein (Mengen-)Rabattversprechen, als das die Gutschrift von Prämienmeilen bei Flugprämienprogrammen der vorliegenden Art der Sache nach anzusehen ist (BGH, NJW 2010, 2046 Rn. 16), verkürzt werden darf, kann je nach Art, Gegenstand und finanzieller Größenordnung der Geschäfte, auf die sich das Versprechen bezieht, unterschiedlich zu beantworten sein.

    Die Beklagte gewährt sie zwar, wie jeden Rabatt freiwillig, gleichwohl aber eigennützig (BGH, NJW 2010, 2046 Rn. 16).

    Ein Grund dafür, der Beklagten das Recht einzuräumen, den Mitgliedern die Vorteile dieses Rabatts in dem Umfang zu nehmen, wie sie sich dies mit Klausel 1.2.9 Satz 3 ermöglicht, ist deshalb nicht ersichtlich (vgl. BGH, NJW 2010, 2046 Rn. 16).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens für dessen Flugprämienprogramm unwirksam, nach der die Prämieneinheiten innerhalb von sechs Monaten ab Zugang der Kündigung durch das Unternehmen oder des Teilnehmers verfallen, wenn die reguläre vertragliche Verfallfrist für die Prämieneinheiten auf 60 Monate bemessen ist (BGH, NJW 2010, 2046).

    aa) Soweit der Bundesgerichtshof in der genannten Entscheidung hervorgehoben hat, dass der Verfallzeitraum für die Prämieneinheiten nach Kündigung auf ein Zehntel der regulären Laufzeit verkürzt wurde (BGH, NJW 2010, 2046 Rn. 12, 15), besagt dies nichts darüber, inwieweit diese Kündigungsfrist bei einem kürzeren Referenzzeitraum als angemessen zu bewerten sein könnte.

  • BGH, 28.10.2014 - X ZR 79/13

    Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen am "Miles & More"-Programm der Lufthansa

    Diese Beurteilung steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Senats vom 28. Januar 2010 (Xa ZR 37/09, NJW 2010, 2046), das ebenfalls Teilnahmebedingungen für das Flugprämienprogramm eines Luftverkehrsunternehmens zum Gegenstand hatte.

    Dort hat der Senat angenommen, dass eine Klausel, nach der bei einer Kündigung des Teilnahmevertrags durch das Luftverkehrsunternehmen oder bei Beendigung des Prämienprogramms erworbene und bis dahin innerhalb von fünf Jahren nach Flugdatum gegen Prämienflüge einlösbare Bonuspunkte sechs Monate nach Zugang der Kündigung ihre Gültigkeit verlieren, als Einschränkung des vertraglichen Leistungsversprechens der Inhaltskontrolle unterliege (BGH, NJW 2010, 2046 Rn. 9).

  • LG Köln, 23.02.2012 - 14 O 245/11

    Ausgestaltung eines Vertrages über die Teilnahme an einem Vielfliegervertrag;

    Die Argumentation der Redpoints-Entscheidung des BGH (NJW 2010, 2046) sei schon deshalb nicht auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen übertragbar, da es sich bei dem BB 1-Programm nicht um ein reines Rabattprogramm, sondern um ein Kundenbindungsprogramm handle, da BB 1-Teilnehmer keine entgeltlichen Rabatte für nachfolgende Flüge erwerben.

    Dies würde voraussetzen, dass der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (BGH, NJW 2010, 2046 (2047)).

    Bei dem BB 1-Kundenbindungsprogramm der Beklagten handelt es sich um eine freiwillige Leistung; die Verwenderin ist in einem solchen Fall grundsätzlich nicht gehindert, das Kundenbindungsprogramm ganz einzustellen, sofern dem Interesse der Teilnehmer angemessen Rechnung getragen wird, die ihnen eigeräumten Vorteile einzulösen (BGH, NJW 2010, 2046 - Redpoints).

    So hatte der Xa. Zivilsenat in der Redpoints-Entscheidung (BGH, NJW 2010, 2046) über die Wirksamkeit einer Klausel zu befinden, nach der sich die Gültigkeit von Prämienpunkten des Rabattprogramms einer Fluggesellschaft nach ordentlicher Kündigung von 50 Monaten auf 6 Monate reduzierte, wobei die gesammelten Punkte ausschließlich für Flugtickets der Ausstellerin einsetzbar waren und eine - auch unentgeltliche - Übertragung der Punkte auf Dritte ausgeschlossen war.

    Insoweit ist bei der Inhaltskontrolle zu unterscheiden (vgl. BGH, NJW 2010, 2046 (2047) - Redpoints).

    Ein überwiegendes berechtigtes Interesse der Teilnehmer an einer Übertragbarkeit von Meilen bzw. an der unbeschränkten Übertragbarkeit von Prämiendokumenten ergibt sich schließlich auch nicht aus der Argumentation des Xa. Zivilsenats in der Redpoints-Entscheidung (NJW 2010, 2046), wonach allein der Umstand, dass der Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen freiwillig und ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand Prämienpunkte o.ä.

  • OLG Frankfurt, 24.03.2016 - 16 U 160/15

    Klauseln über die Behandlung von sog. Prämienmeilen bei der Buchung von

    Ferner meint die Beklagte, dass das Landgericht zu Unrecht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2010 (Xa ZR 37/09, zitiert nach juris) auf die hier streitgegenständlichen Bestimmungen übertragen habe, obwohl die Konstellationen nicht vergleichbar gewesen seien.

    Nach Auffassung des Senats liegt entgegen der Ansicht des Landgerichts keine Vergleichbarkeit mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2010 (Xa ZR 37/09, zitiert nach juris) vor.

    Entsprechend der Auffassung des Bundesgerichthofs in seinem Urteil vom 28. Januar 2010 (Xa ZR 37/09, zitiert nach juris) handelt es sich bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht um Preisvereinbarungen für eine eigene Hauptleistung der Beklagten, sondern um Preisnebenabreden, wie Boni oder Rabatte, die der Inhaltskontrolle unterliegen.

  • OLG Köln, 12.06.2013 - 5 U 46/12

    Prämien des Miles & More-Programms müssen frei übertragbar sein - Einschränkungen

    Die Unangemessenheit ist zu verneinen, wenn die Benachteiligung des Vertragspartners durch höherrangige oder zumindest gleichwertige Interessen des Verwenders der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerechtfertigt ist (BGH, Urteile vom 1.2.2005 - X ZR 10/04, iuris Rdn. 21, abgedruckt in NJW 2005, 1774 f., und vom 28.1.2010 - Xa ZR 37/09, iuris Rdn. 13, abgedruckt in NJW 2010, 2046 ff. jeweils m.w.Nachw.).

    Sie wird vom Kläger allein unter dem Gesichtspunkt angegriffen, dass die Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von zwei Wochen und die in Ziff. 3.2 S. 1 der Teilnahmebedingungen für den Fall der ordentlichen Kündigung festgelegte Verfallsfrist für gesammelte Meilen von sechs Monaten ab Zugang in ihrer Gesamtwirkung eine unangemessene Benachteiligung herbeiführten, weil dem Kunden - entsprechend der Red Points-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 28.1.2010 - Xa ZR 37/09, iuris Rdn. 13, abgedruckt in NJW 2010, 2046 ff.) keine ausreichend lange Frist für die Inanspruchnahme des in Aussicht gestellten Rabatts und für einen werthaltigen Einsatz der gesammelten Punkte bleibe.

  • OLG Köln, 08.01.2013 - 15 U 45/12

    Miles & More-Bonusmeilen - Klage eines Vielfliegers gegen eine Erhöhung der

    Die von beiden Parteien zur Untermauerung ihres jeweiligen Standpunktes herangezogene sog. Redpoints-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 28.1.2010 - Xa ZR 37/09, in: NJW 2010, 2046 ff.), wonach eine sechsmonatige Aufbrauchfrist bei einer kompletten Einstellung eines Prämienprogramms mit bislang fünfjähriger Gültigkeit von Bonuspunkten unwirksam ist, ist nach Auffassung des Senats auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar, weil es hier um eine - nach dem Vorstehenden gerechtfertigte - Anpassung der Prämienpreise und nicht wie in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall um einen vollständigen Verlust der Gültigkeit von gesammelten Bonuspunkten geht.
  • LG Köln, 16.03.2012 - 32 O 317/11

    Umfang der Berechtigung einer Fluggesellschaft zur einseitigen Änderung des

    Hierin liegt auch kein Widerspruch zu der "BB-Entscheidung" des BGH (BGH, NJW 2010, 2046).
  • AG Frankfurt/Main, 13.09.2023 - 29 C 1065/23
    Es ist weiter festzustellen, dass sowohl Teilnahmebedingungen als auch Nutzungsbestimmungen einer Inhaltskontrolle unterliegen (vgl. BGH, Urteil vom 28.01.2010, Xa ZR 37/09).
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