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   BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 62/07   

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BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 62/07 (https://dejure.org/2010,12917)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2010 - Xa ZR 62/07 (https://dejure.org/2010,12917)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - Xa ZR 62/07 (https://dejure.org/2010,12917)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung eines gerichtlichen Sachverständigen für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung einschließlich deren Vorbereitung und der Anreisekosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung eines gerichtlichen Sachverständigen für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung einschließlich deren Vorbereitung und der Anreisekosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vergütung des Sachverständigen in Patentnichtigkeitssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.10.1983 - VI ZR 249/81

    Interesse einer im Rechtsstreit unterlegenen Partei an der Befreiung von der

    Auszug aus BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 62/07
    Damit regelt dieses Gesetz Vergütung und Entschädigung grundsätzlich abschließend (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl. Rn. 1, 6 zu § 1 JVEG; zur früheren Rechtslage BGH, Urteil vom 25. Oktober 1983 - VI ZR 249/81, NJW 1984, 870, juris-Rn. 10).
  • LG Saarbrücken, 02.07.2021 - 13 S 141/20

    Aufwendungen eines Sachverständigen zur Erfüllung der Anforderungen der DSGVO

    Die üblichen Gemeinkosten sind demgegenüber bereits mit dem Grundhonorar abgegolten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2014 - X ZR 95/11 -, juris und vom 14. Oktober 2010 - Xa ZR 62/07 -, juris jeweils für die Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen nach JVEG; LG Hamburg, Urteil vom 29. März 2018 - 323 S 34/16 -, juris für die Vergütung des Kfz-Schadengutachters; AG Völklingen, Urteil vom 13. November 2020 - 16 C 283/20 (11) -, juris zu Desinfektionskosten des Kfz-Schadengutachters).
  • LSG Bayern, 19.08.2016 - L 15 RF 18/16

    Kein Honorar für Zeitaufwand bei nachträglicher Unterlagenübersendung durch

    Andere Tatbestände, Kosten oder Aufwendungen als die, die der Gesetzgeber explizit aufgeführt hat, können daher bei der Vergütung nicht berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14.10.2010, Az.: Xa ZR 62/07; Hartmann, Kostengesetze, 46. Aufl. 2016, Grundz JVEG, Rdnrn. 1, 6).
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   BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 62/07   

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BGH, Entscheidung vom 20.05.2010 - Xa ZR 62/07 (https://dejure.org/2010,10011)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - Xa ZR 62/07 (https://dejure.org/2010,10011)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Teilweise Nichtigerklärung eines europäischen Patents bezgl. eines in der Dentalpraxis eingesetzten Abscheiders zur Trennung eines Feststoff-Flüssigkeitsgemisches; Teilweise Nichtigerklärung eines Patents durch Bekanntheit eines einen Gemischeinlass für ein ...

  • rechtsportal.de

    PatG § 121 Abs. 2
    Teilweise Nichtigerklärung eines europäischen Patents bezgl. eines in der Dentalpraxis eingesetzten Abscheiders zur Trennung eines Feststoff-Flüssigkeitsgemisches; Teilweise Nichtigerklärung eines Patents durch Bekanntheit eines einen Gemischeinlass für ein ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Patentrecht - Patentnichtigkeitssache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 155/00

    Nichtigkeit eines Patents betreffend eine aus elastischen Textilmaterial

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 62/07
    Dabei ist es für die Zulässigkeit des Rechtsmittels unschädlich, dass die Patentinhaberinnen als Berufungsklägerinnen zunächst in der Berufungsschrift den unzutreffenden Antrag gestellt haben, "das Patent in vollem Umfang mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig zu erklären", denn das erst in der Berufungsbegründungsschrift formulierte tatsächlich gewollte Klageziel, die vollständige Abweisung der Nichtigkeitsklage, ergab sich von Anfang an mit hinreichender Deutlichkeit aus der Beifügung des angefochtenen Urteils und dem zugleich gestellten Kostenantrag (vgl. BGH, Zwischenurt. v. 05.06.1997 - X ZR 73/96, bei Bausch Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, BGH 1994-1998, 571; Urt. v. 13.01.2004 - X ZR 124/02, Schulte-Kartei, PatG 110-122 Nr. 64; Urt. v. 06.04.2004 - X ZR 155/00, Mitt. 2005, 22 red. Ls.).
  • BGH, 13.01.2004 - X ZR 124/02

    Anforderungen an die Berufungsbegründung im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 62/07
    Dabei ist es für die Zulässigkeit des Rechtsmittels unschädlich, dass die Patentinhaberinnen als Berufungsklägerinnen zunächst in der Berufungsschrift den unzutreffenden Antrag gestellt haben, "das Patent in vollem Umfang mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig zu erklären", denn das erst in der Berufungsbegründungsschrift formulierte tatsächlich gewollte Klageziel, die vollständige Abweisung der Nichtigkeitsklage, ergab sich von Anfang an mit hinreichender Deutlichkeit aus der Beifügung des angefochtenen Urteils und dem zugleich gestellten Kostenantrag (vgl. BGH, Zwischenurt. v. 05.06.1997 - X ZR 73/96, bei Bausch Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, BGH 1994-1998, 571; Urt. v. 13.01.2004 - X ZR 124/02, Schulte-Kartei, PatG 110-122 Nr. 64; Urt. v. 06.04.2004 - X ZR 155/00, Mitt. 2005, 22 red. Ls.).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 62/07
    Hierfür fehlte es nämlich für den Fachmann an einer hinreichenden Anregung oder Veranlassung (vgl. BGHZ 182, 1 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; Sen. Urt. v. 30.04.2009 - Xa ZR 56/05, GRUR 2009, 743 Airbag-Auslösesteuerung; BGH, Urt. v. 08.12.2009 - X ZR 65/05, GRUR 2010, 407 - einteilige Öse).
  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/96

    Anforderungen an Berufungsanträge

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 62/07
    Dabei ist es für die Zulässigkeit des Rechtsmittels unschädlich, dass die Patentinhaberinnen als Berufungsklägerinnen zunächst in der Berufungsschrift den unzutreffenden Antrag gestellt haben, "das Patent in vollem Umfang mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig zu erklären", denn das erst in der Berufungsbegründungsschrift formulierte tatsächlich gewollte Klageziel, die vollständige Abweisung der Nichtigkeitsklage, ergab sich von Anfang an mit hinreichender Deutlichkeit aus der Beifügung des angefochtenen Urteils und dem zugleich gestellten Kostenantrag (vgl. BGH, Zwischenurt. v. 05.06.1997 - X ZR 73/96, bei Bausch Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, BGH 1994-1998, 571; Urt. v. 13.01.2004 - X ZR 124/02, Schulte-Kartei, PatG 110-122 Nr. 64; Urt. v. 06.04.2004 - X ZR 155/00, Mitt. 2005, 22 red. Ls.).
  • BGH, 16.09.2008 - X ZB 29/07

    Antennenhalter

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 62/07
    Die Berufung macht hiergegen neben tatsächlich nicht vorliegenden (vgl. BGH, Beschl. v. 16.09.2008 - X ZB 29/07, GRUR 2009, 91 - Antennenhalter) und jedenfalls im Berufungsverfahren geheilten Verfahrensfehlern in der Sache geltend, dass es die Abscheider nach der D2 nicht verhinderten, dass auch verhältnismäßig große Partikel in die Zentrifuge gelangen könnten, weil auch diese Entgegenhaltung eine unmittelbar zur Zentrifuge führende Gemischeinlasskammer vorsehe (Figuren 1 und 3).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 56/05

    Airbag-Auslösesteuerung

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 62/07
    Hierfür fehlte es nämlich für den Fachmann an einer hinreichenden Anregung oder Veranlassung (vgl. BGHZ 182, 1 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; Sen. Urt. v. 30.04.2009 - Xa ZR 56/05, GRUR 2009, 743 Airbag-Auslösesteuerung; BGH, Urt. v. 08.12.2009 - X ZR 65/05, GRUR 2010, 407 - einteilige Öse).
  • BGH, 08.12.2009 - X ZR 65/05

    einteilige Öse

    Auszug aus BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 62/07
    Hierfür fehlte es nämlich für den Fachmann an einer hinreichenden Anregung oder Veranlassung (vgl. BGHZ 182, 1 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; Sen. Urt. v. 30.04.2009 - Xa ZR 56/05, GRUR 2009, 743 Airbag-Auslösesteuerung; BGH, Urt. v. 08.12.2009 - X ZR 65/05, GRUR 2010, 407 - einteilige Öse).
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