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   BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08   

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BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08 (https://dejure.org/2009,303)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2009 - Xa ZR 78/08 (https://dejure.org/2009,303)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08 (https://dejure.org/2009,303)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Ausgleichsanspruch des nicht beförderten Fluggastes

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Ausgleichanspruch eines Fluggastes im Falle der Nichtbeförderung; Nichterreichen des Flugs infolge der Verspätung eines anderen Fluges

  • reise-recht-wiki.de

    Haftung der Fluggesellschaft und Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Umbuchung und Flugverlegung, wenn Bordkarte erhalten und bis Ankunftsort 'durchgecheckt'

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Schadensersatz für Flugpassagiere wegen Nichtbeförderung

  • RA Kotz

    Fluggast - Schadensersatzanspruch bei Nichtbeförderung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wann steht dem Fluggast ein Ausgleichsanspruch wegen "Nichtbeförderung" auf einem Flug zu?

  • Judicialis

    Verordnung (EG) 261/2004 Art. 1 Abs. 1; ; Verordnung (EG) 261/2004 Art. 2 Buchst. h; ; Verordnung (EG) 261/2004 Art. 2 Buchst. j; ; Verordnung (EG) 261/2004 Art. 3 Abs. 2; ; Verord... nung (EG) 261/2004 Art. 3 Abs. 2 Buchst. a; ; Verordnung (EG) 261/2004 Art. 3 Abs. 2 Buchst. b; ; Verordnung (EG) 261/2004 Art. 4 Abs. 3; ; Verordnung (EG) 261/2004 Art. 5 Abs. 3; ; Verordnung (EG) 261/2004 Art. 6; ; Verordnung (EG) 261/2004 Art. 7; ; Verordnung (EG) 261/2004 Art. 8; ; Verordnung (EG) 261/2004 Art. 9

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Nichtbeförderung / Tatsächliche Nichtweiterbeförderung

  • kanzlei.biz

    Flugreisende an BGH, Flugreisende an BGH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für den Ausgleichanspruch eines Fluggastes im Falle der Nichtbeförderung; Nichterreichen des Flugs infolge der Verspätung eines anderen Fluges

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Reiserecht - Ausgleichsanspruch wegen "Nichtbeförderung"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung wegen "Nichtbeförderung" bei verpasstem Anschlussflug

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der verpasste Anschlussflug

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    Kein Ausgleichsanspruch wegen "Nichtbeförderung" bei verpasstem Anschlussflug

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung wegen "Nichtbeförderung" bei verpasstem Anschlussflug

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zubringerflug verspätet - Anschlussflug verpasst - Reisende erhalten keine Ausgleichszahlung wegen "Nichtbeförderung"

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Ausgleichsanspruch bei verpasstem Anschlussflug

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Kein Ausgleichsanspruch wegen Nichtbeförderung bei verpasstem Anschlussflug

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Kein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung wegen "Nichtbeförderung" bei verpasstem Anschlussflug

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Flugannullierung wegen Nebel - Welche Rechte haben Fluggäste?

  • juraforum.de (Pressemitteilung)

    Kein Ausgleichsanspruch wegen "Nichtbeförderung" bei verpasstem Anschlussflug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2740
  • NJW-RR 2009, 1418 (Ls.)
  • MDR 2009, 1033
  • EuZW 2009, 586
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.10.2008 - X ZR 96/06

    EuGH-Vorlage zur Verpflichtung des Flugunternehmens zu Ausgleichszahlungen bei

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08
    Dies könnte, wie in dem nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. a von dem Erfordernis des rechtzeitigen Erscheinens zur Abfertigung ausgenommenen Fall der Annullierung, nur dann anders sein, wenn dem Fluggast schon zuvor die Mitnahme verweigert worden ist (vgl. BGH, Vorlagebeschl. v. 7.10.2008 - X ZR 96/06, RRa 2009, 89).

    Aus ähnlichen Gründen hat der Bundesgerichtshof dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Frage vorgelegt, ob eine Umbuchung auf einen anderen Flug von Art. 4 Abs. 3 der Verordnung erfasst sein kann (Beschl. v. 7.10.2008 - X ZR 96/06, RRa 2009, 89).

  • LG Berlin, 11.10.2007 - 57 S 39/07

    Haftung aus Luftbeförderung: Ansprüche des Fluggastes bei individueller

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08
    Es ist auch nicht zutreffend, wenn in der Instanzrechtsprechung angenommen wird, wenn die Verordnung im Falle der Verspätung Unterstützungsleistungen nach den Art. 8 und 9 für ausreichend halte, in den Fällen der Annullierung und "Nichtbeförderung" hingegen zusätzlich einen Ausgleichsanspruch gewähre, seien die letztgenannten Tatbestände nach Auffassung des Verordnungsgebers offenbar die schwerer wiegenden, denen die "Nichtbeförderung" wegen eines verspäteten Zubringerflugs gleichgestellt werden müsse (so etwa LG Berlin RRa 2008, 42, 44).

    Soweit schließlich in der Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte und der Literatur die Zuerkennung eines Ausgleichsanspruchs mit der Verantwortung des Luftverkehrsunternehmens für seine oder von einem Flugallianzpartner durchgeführten Flüge (LG Leipzig RRa 2009, 94, 97; AG Frankfurt a.M. RRa 2007, 135, 136; AG Hamburg-Harburg RRa 2007, 88, 89; Schmid, RRa 2008, 202, 209) oder damit begründet wird, dass der Anwendungsbereich des Art. 4 Abs. 3 der Verordnung nicht auf Überbuchungsfälle beschränkt sei (LG Berlin RRa 2008, 42, 44; LG Leipzig RRa 2009, 94, 95), wird - möglicherweise begünstigt durch die deutsche Sprachfassung - nicht ausreichend beachtet, dass damit nicht begründet werden kann, warum die von der Verordnung verlangte Verweigerung des Einstiegs und die Erfüllung der Bedingungen des Art. 3 Abs. 2 entbehrlich sein sollten.

  • EuGH, 10.07.2008 - C-173/07

    Emirates Airlines - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Entschädigung

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08
    Denn der Flug im Sinne der Verordnung ist nicht mit der Flugreise gleichzusetzen, die die Fluggäste unternehmen (EuGH, Urt. v. 10.7.2008 - C-173/07, RRa 2008, 237 Tz. 32 - Emirates Airlines/Schenkel).
  • OLG Hamburg, 06.11.2007 - 6 U 94/07

    Ausgleichszahlung / Nichtbeförderung / Verspätung

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08
    Der auch vom Berufungsgericht als seiner Auffassung entgegenstehend zitierte Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg vom 6. November 2007 (RRa 2008, 139) betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • OLG Frankfurt, 29.05.2008 - 16 U 39/08

    Fluggastrechte: Ausgleichszahlung bei Nichtbeförderung; Nichterreichen des

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08
    Die Berufung des Klägers ist ohne Erfolg geblieben (OLG Frankfurt a.M. RRa 2008, 179).
  • LG Leipzig, 10.11.2008 - 6 S 319/08

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Anschlussflug / Nichtbeförderung

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08
    Soweit schließlich in der Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte und der Literatur die Zuerkennung eines Ausgleichsanspruchs mit der Verantwortung des Luftverkehrsunternehmens für seine oder von einem Flugallianzpartner durchgeführten Flüge (LG Leipzig RRa 2009, 94, 97; AG Frankfurt a.M. RRa 2007, 135, 136; AG Hamburg-Harburg RRa 2007, 88, 89; Schmid, RRa 2008, 202, 209) oder damit begründet wird, dass der Anwendungsbereich des Art. 4 Abs. 3 der Verordnung nicht auf Überbuchungsfälle beschränkt sei (LG Berlin RRa 2008, 42, 44; LG Leipzig RRa 2009, 94, 95), wird - möglicherweise begünstigt durch die deutsche Sprachfassung - nicht ausreichend beachtet, dass damit nicht begründet werden kann, warum die von der Verordnung verlangte Verweigerung des Einstiegs und die Erfüllung der Bedingungen des Art. 3 Abs. 2 entbehrlich sein sollten.
  • BGH, 18.01.2011 - X ZR 71/10

    Zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Klage auf Ausgleichszahlung nach der

    Vielmehr richten sich die dem Fluggast eingeräumten Ansprüche gegen das ausführende Flugunternehmen, mit dem vertragliche Beziehungen nicht notwendigerweise bestehen müssen (BGH, Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, RRa 2010, 34 Rn. 18; Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 113/08, RRa 2009, 242 Rn. 9; Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08, RRa 2009, 239 Rn. 13).
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 113/08

    Zu Fluggastrechten bei verspäteten Zubringerflügen

    Schließlich hat der Senat entschieden, dass einem Fluggast, der einen Flug wegen eines verspäteten Zubringerflugs nicht erreicht, kein Anspruch auf eine Ausgleichsleistung nach Art. 4 Abs. 3, Art. 7 der Verordnung zusteht, und zwar auch dann nicht, wenn beide Flüge gemeinsam gebucht sind und von demselben Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden (Sen. Urt. v. 30.4.2009 - Xa ZR 78/08, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 15/10

    Zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach der Fluggastrechteverordnung bei

    In diesen Entscheidungen - die vor dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. November 2009 zu Ausgleichsansprüchen bei Verspätung ergangen sind - ging es darum, ob hinsichtlich des Anschlussflugs ein Fall der Nichtbeförderung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 FluggastrechteVO vorlag (Senatsurteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08, NJW 2009, 2740 = RRa 2009, 239 Rn. 10) und ob der Anschlussflug in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt (Senatsurteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 113/08, NJW 2009, 2743 = RRa 2009, 242 Rn. 8).
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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 79/08   

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https://dejure.org/2009,4984
BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 79/08 (https://dejure.org/2009,4984)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2009 - Xa ZR 79/08 (https://dejure.org/2009,4984)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2009 - Xa ZR 79/08 (https://dejure.org/2009,4984)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Ausgleichszahlung im Falle einer, aus der Verspätung eines Zubringerfluges resultierenden Nichtbeförderung von Passagieren; Verweigerung der Beförderung von Passagieren durch eine Fluggesellschaft als Voraussetzung eines Anspruchs aus Art. 4 Abs. 3 der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.10.2008 - X ZR 96/06

    EuGH-Vorlage zur Verpflichtung des Flugunternehmens zu Ausgleichszahlungen bei

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 79/08
    Dies könnte, wie in dem nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. a von dem Erfordernis des rechtzeitigen Erscheinens zur Abfertigung ausgenommenen Fall der Annullierung, nur dann anders sein, wenn dem Fluggast schon zuvor die Mitnahme verweigert worden ist (vgl. BGH, Vorlagebeschl. v. 7.10.2008 - X ZR 96/06, RRa 2009, 89).

    Aus ähnlichen Gründen hat der Bundesgerichtshof dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Frage vorgelegt, ob eine Umbuchung auf einen anderen Flug von Art. 4 Abs. 3 der Verordnung erfasst sein kann (Beschl. v. 7.10.2008 - X ZR 96/06, RRa 2009, 89).

  • LG Berlin, 11.10.2007 - 57 S 39/07

    Haftung aus Luftbeförderung: Ansprüche des Fluggastes bei individueller

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 79/08
    Es ist auch nicht zutreffend, wenn in der Instanzrechtsprechung angenommen wird, wenn die Verordnung im Falle der Verspätung Unterstützungsleistungen nach den Art. 8 und 9 für ausreichend halte, in den Fällen der Annullierung und "Nichtbeförderung" hingegen zusätzlich einen Ausgleichsanspruch gewähre, seien die letztgenannten Tatbestände nach Auffassung des Verordnungsgebers offenbar die schwerer wiegenden, denen die "Nichtbeförderung" wegen eines verspäteten Zubringerflugs gleichgestellt werden müsse (so etwa LG Berlin RRa 2008, 42, 44).

    Soweit schließlich in der Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte und der Literatur die Zuerkennung eines Ausgleichsanspruchs mit der Verantwortung des Luftverkehrsunternehmens für seine oder von einem Flugallianzpartner durchgeführten Flüge (LG Leipzig RRa 2009, 94, 97; AG Frankfurt a.M. RRa 2007, 135, 136; AG Hamburg-Harburg RRa 2007, 88, 89; Schmid, RRa 2008, 202, 209) oder damit begründet wird, dass der Anwendungsbereich des Art. 4 Abs. 3 der Verordnung nicht auf Überbuchungsfälle beschränkt sei (LG Berlin RRa 2008, 42, 44; LG Leipzig RRa 2009, 94, 95), wird - möglicherweise begünstigt durch die deutsche Sprachfassung - nicht ausreichend beachtet, dass damit nicht begründet werden kann, warum die von der Verordnung verlangte Verweigerung des Einstiegs und die Erfüllung der Bedingungen des Art. 3 Abs. 2 entbehrlich sein sollten.

  • EuGH, 10.07.2008 - C-173/07

    Emirates Airlines - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Entschädigung

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 79/08
    Denn der Flug im Sinne der Verordnung ist nicht mit der Flugreise gleichzusetzen, die die Fluggäste unternehmen (EuGH, Urt. v. 10.7.2008 - C-173/07, RRa 2008, 237 Tz. 32 - Emirates Airlines/Schenkel).
  • OLG Hamburg, 06.11.2007 - 6 U 94/07

    Ausgleichszahlung / Nichtbeförderung / Verspätung

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 79/08
    Der auch vom Berufungsgericht als seiner Auffassung entgegenstehend zitierte Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg vom 6. November 2007 (RRa 2008, 139) betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • LG Leipzig, 10.11.2008 - 6 S 319/08

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Anschlussflug / Nichtbeförderung

    Auszug aus BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 79/08
    Soweit schließlich in der Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte und der Literatur die Zuerkennung eines Ausgleichsanspruchs mit der Verantwortung des Luftverkehrsunternehmens für seine oder von einem Flugallianzpartner durchgeführten Flüge (LG Leipzig RRa 2009, 94, 97; AG Frankfurt a.M. RRa 2007, 135, 136; AG Hamburg-Harburg RRa 2007, 88, 89; Schmid, RRa 2008, 202, 209) oder damit begründet wird, dass der Anwendungsbereich des Art. 4 Abs. 3 der Verordnung nicht auf Überbuchungsfälle beschränkt sei (LG Berlin RRa 2008, 42, 44; LG Leipzig RRa 2009, 94, 95), wird - möglicherweise begünstigt durch die deutsche Sprachfassung - nicht ausreichend beachtet, dass damit nicht begründet werden kann, warum die von der Verordnung verlangte Verweigerung des Einstiegs und die Erfüllung der Bedingungen des Art. 3 Abs. 2 entbehrlich sein sollten.
  • BGH, 16.04.2013 - X ZR 83/12

    Ausgleichszahlungsanspruch eines Fluggastes bei Nichtbeförderung: Vorliegen einer

    Sie spielen für die Frage, ob und mit welchem Inhalt dem Fluggast ein Anspruch nach der Verordnung zusteht, auch keine Rolle (BGH, Urteile vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08, NJW 2009, 2740 = RRa 2009, 239, und Xa ZR 79/08, TranspR 2009, 323).
  • LG Kleve, 07.06.2018 - 6 S 122/17

    Fluglotsenstreik; Annullierung; außergewöhnlicher Umstand; Ersatzbeförderung;

    Fluggast im Sinne der FluggastVO ist nur die tatsächlich zu befördernde Person, ohne dass es darauf ankommt, ob diese selbst Vertragspartner der Fluggesellschaft ist oder ob der Vertrag von einem Dritten zu ihren Gunsten geschlossen wurde (BGH, Urteil vom 30.04.2009 - Xa ZR 79/08 = BeckRS 2009, 18383, Rn. 13; AG Geldern, Urteil vom 03.08.2011 - 4 C 628/10 = NJW-RR 2011, 1685; Schmid, RRa 2010, 136, 137; a. A. AG Emden, Urteil vom 27.01.2010 - 5 C 197/09 = RRa 2010, 135, 135/136).

    Die Ansprüche aus der FluggastVO sind nicht vertragsrechtlicher Natur (BGH, Urteil vom 30.04.2009 - Xa ZR 79/08 = BeckRS 2009, 18383, Rn. 13).

  • LG Berlin, 20.09.2011 - 85 S 113/11
    Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn beide Flüge gemeinsam gebucht sind und von demselben Luftverkehrsunternehmen durchgeführt werden (BGH, Urteil vom 30. April 2009, Az: BGH Xa ZR 79/08).

    Eine Ausgleichszahlung nach Artikel Art. 4 Abs. 3, Art. 7 setzt insbesondere voraus, dass sich der Flugreisende rechtzeitig am Flugsteig eingefunden haben muss, um das Flugzeug zu besteigen (BGH, Urteil vom 30. April 2009, Az: Xa ZR 79/08, Rz. 8 unter Hinweis auf die französische, englische, italienische und spanische Fassung der Verordnung- zitiert nach juris).

    So hat auch der BGH im Urteil vom 30. April 2009 (BGH Xa ZR 79/08, Rz. 9) ausgeführt, es sei nahe liegend, dass sich der Fluggast, wenn schon nicht zur angegebenen Einsteigezeit, so zumindest bis zum Ende des Einsteigevorgangs am Ausgang eingefunden haben muss.

  • AG Geldern, 03.08.2011 - 4 C 628/10

    Völlig unannehmbares Beförderungsangebot einer Fluggesellschaft ist eine

    Fluggast im Sinne der FluggastrechteVO ist jedoch die tatsächlich zu befördernde Person, ohne dass es darauf ankommt, ob dieser selbst Vertragspartner der Fluggesellschaft oder der Vertrag von einem Dritten zu seinen Gunsten geschlossen worden ist (BGH, Urt. v. 30.04.2009 - Xa ZR 79/08 - Juris-Rn. 13 = ZLW 2010, 96; Schmid RRa 2010, 136, 137; a.A. AG Emden RRa 2010, 135, 136).

    Die FluggastrechteVO ist auch anwendbar, wenn zwischen ausführender Fluggesellschaft und Fluggast gar keine Vertragsbeziehung besteht (vgl. BGH, Urt. v. 30.04.2009 - Xa ZR 79/08 - Juris-Rn. 13 = ZLW 2010, 96), so dass vertragliche Verpflichtungen und Unzumutbarkeit im Sinne der FluggastrechteVO nicht als deckungsgleich angesehen werden können.

  • LG Frankfurt/Main, 22.12.2016 - 24 S 110/16

    Beförderungsverweigerung für einen körperbehinderten Fluggast -

    Dies ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut der Bestimmung, sondern entspricht auch der Entstehungsgeschichte der Verordnung, nach der den Luftverkehrsunternehmen lediglich Ausgleichsleistungen für die Zurückweisung von Fluggästen wegen Überbuchung auferlegt werden sollen (BGH Urt. v. 30.4.2009 - Xa ZR 79/08, BeckRS 2009, 18383, beck-online).
  • LG Frankfurt/Main, 22.05.2019 - 24 O 25/18

    Rechtzeitig am Gate

    Es stellt keine Nichtbeförderung dar, wenn einem Fluggast die Mitnahme verweigert wird, nachdem die Flugzeugtüren bereits geschlossen worden sind (BGH, Urteil 30.4.2009, Aktenzeichen Xa ZR 79/08, OLG Frankfurt, Urteil 1.10.2009, Aktenzeichen 16 U 18/08).
  • LG Hamburg, 29.08.2012 - 318 S 56/11

    Reiserecht: Nichtbeförderung eines Fluggastes wegen Verspätung des

    Für solche Fälle einer bloß "faktischen Nichtbeförderung" hat der BGH das Vorliegen der Voraussetzungen einer Nichtbeförderung im Sinne von Art. 4 Abs. 3 VO abgelehnt (vgl. dazu Beschl. v. 30.04.2009 - Xa ZR 79/08; ebenso Beschl. v. 09.12.2010 - XA ZR 80/10 -Tz. 11).
  • OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 18 U 244/21
    Grundsätzlich hierfür ohne Bedeutung ist, ob der Fluggast Vertragspartner des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist, weil es nach der Fluggastrechte-VO auf vertragliche Beziehungen nicht ankommt (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 79/08; BeckOK Fluggastrechte-VO/Maruhn, 24. Edition 1.10.2022, Art. 7 Rn. 51).
  • AG Hamburg, 09.05.2014 - 36a C 462/13

    Streik des Sicherheitspersonals - Fluggesellschaft nicht in der Verantwortung!

    Sie spielen für die Frage, ob und mit welchem Inhalt dem Fluggast ein Anspruch nach der Verordnung zusteht, auch keine Rolle (BGH, Urteile vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08, NJW 2009, 2740 = RRa 2009, 239, undXa ZR 79/08, TranspR 2009, 323).
  • AG Düsseldorf, 27.03.2012 - 58 C 7167/11

    Feststellung eines Anspruchs eines Fluggastes auf Ausgleichszahlung aufgrund

    Der Begriff "Abfertigung" i.S.d. Art. 3 II lit. a) der VO 261/2004 meint, was auch aus der englischen Fassung der Verordnung hervorgeht, nur den Check-In und nicht den Boarding Bereich (vgl. die englisch Fassung des Art. 3 II lit. a) der VO 261/2004: "have a confirmed reservation on the flight concerned and (...) present themselves for check-in...", und BGH, Urteil vom 30.04.2009 - Xa ZR 79/08).
  • LG Frankfurt/Main, 23.09.2010 - 24 S 28/10

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsanspruch / Verspätung des Zubringerflugs

  • LG Düsseldorf, 16.07.2010 - 22 S 311/09

    Entschädigungsleistungen wegen Versäumnis des Check-In-Abschlusszeitpunkts

  • AG Bremen, 26.07.2012 - 9 C 91/12
  • LG Frankfurt/Main, 29.09.2022 - 24 O 335/20
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