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   VK Südbayern, 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17   

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VK Südbayern, 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17 (https://dejure.org/2017,30703)
VK Südbayern, Entscheidung vom 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17 (https://dejure.org/2017,30703)
VK Südbayern, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17 (https://dejure.org/2017,30703)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • BAYERN | RECHT

    § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB; §§ 76, 77 VgV
    Vergabeverfahren: Festsetzung einer angemessenen Vergütung für die Einreichung von Lösungsvorschlägen für Planungsaufgaben; Anwendbarkeit der HOAI

  • IWW

    § 168 Abs. 2 Satz 2 GWB §§ 76, 77 VgV
    GWB, VgV

  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe Architektenleistungen für die Planung eines digitalen Gründerzentrums: Vergütung von Lösungsvorschlägen, Planungsleistungen, Angemessenheit, Feststellungsinteresse

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Vergabeverfahren: Festsetzung einer angemessenen Vergütung für die Einreichung von Lösungsvorschlägen für Planungsaufgaben; Anwendbarkeit der HOAI

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann müssen Lösungsvorschläge nach der HOAI vergütet werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Vergabe von Architektenleistungen nach der Vergaberechtsreform: Lösungsvorschläge müssen vergütet werden!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe von Planungsleistungen: Vergütung verlangter Lösungsvorschläge nach HOAI! (VPR 2017, 231)

Papierfundstellen

  • NZBau 2017, 766
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.04.2016 - X ZR 77/14

    Vergabe freiberuflicher Leistungen: Verbindlichkeit der vom Auftraggeber

    Auszug aus VK Südbayern, 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17
    Das ergibt sich vorliegend daraus, dass es - mit der Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 19.04.2016 - X ZR 77/14) - zwingend notwendig ist, die Unangemessenheit der ausgelobten Vergütung (mithin den Verstoß gegen §§ 76, 77 VgV) im Vergabenachprüfungsverfahren zu rügen.

    Denn nach der Rechtsprechung des BGH ist die Teilnahme am Teilnahmewettbewerb eines Vergabeverfahrens so zu verstehen, dass damit eine Bindung des Teilnehmers an die (u.U. fehlerhaft) ausgelobte Vergütung besteht (BGH, Urteil vom 19.04.2016 - X ZR 77/14).

    Vielmehr kann der Auftraggeber, wenn sich im Nachprüfungsverfahren herausstellt, dass er eine unangemessen niedrige Entschädigung festgesetzt hat, ebenso gut bei gleichbleibender Entschädigung Abstriche bei den über die Ausarbeitung des Angebots geforderten Unterlagen vornehmen (vgl. BGH, Urteil vom 19.04.2016, X ZR 77/14 Rn 34 f. zur verwandten Problematik des § 13 Abs. 3 VOF bzw. § 20 Abs. 3 VOF a.F. explizit auch im Hinblick auf die heute geltende Rechtslage).

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 19.04.2016 - Az.: X ZR 77/14 klargestellt, dass Rechtsgrundlage für die Vergütungsforderung eines Architekten für im Vergabeverfahren erbrachte Planungsleistungen nur die Festsetzung einer angemessenen Vergütung durch den Auftraggeber darstellen kann, da es ansonsten an einem bereits geschlossenen Architektenvertrag fehlt.

    Über die Höhe einer angemessenen Vergütung oder die Reduzierung der Anforderungen bzgl. der geforderten Entwürfe, Pläne, Zeichnungen oder anderen Unterlagen hat die Antragsgegnerin eigenverantwortlich zu entscheiden (BGH, Urteil vom 19.04.2016, X ZR 77/14).

  • OLG München, 19.07.2012 - Verg 8/12

    Vergabeverfahren: Abgrenzung eines materiellen Vergabeverfahrens zu einer bloßen

    Auszug aus VK Südbayern, 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17
    2.2 Die Antragstellerin besitzt das für einen Antrag nach § 168 Abs. 2 S. 2 GWB nach allgemeiner Auffassung (siehe z.B. OLG München, Beschluss vom 19.07.2012, Verg 8/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2013, VII-Verg 55/12) erforderliche Feststellungsinteresse - allerdings aus anderen Gründen als derjenigen, auf die sich die Antragstellerin im Schriftsatz vom 23.06.2017 berufen hat.

    Als Feststellungsinteresse genügt jedes anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art, wobei die beantragte Feststellung geeignet sein muss, die Rechtsposition der Antragstellerin in einem der genannten Bereiche zu verbessern und eine Beeinträchtigung seiner Rechte auszugleichen oder wenigstens zu mildern (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.05.2014 - 15 Verg 4/13; OLG München, Beschluss vom 19.07.2012 - Verg 8/12).

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - Verg 27/09

    Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Fachlosvergabe

    Auszug aus VK Südbayern, 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17
    (Siehe nur: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04.02.2003 - Verg 31/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2009 - Vll-Verg 27/09).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 55/12

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers i.S. von § 97 Abs. 1 GWB

    Auszug aus VK Südbayern, 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17
    2.2 Die Antragstellerin besitzt das für einen Antrag nach § 168 Abs. 2 S. 2 GWB nach allgemeiner Auffassung (siehe z.B. OLG München, Beschluss vom 19.07.2012, Verg 8/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.06.2013, VII-Verg 55/12) erforderliche Feststellungsinteresse - allerdings aus anderen Gründen als derjenigen, auf die sich die Antragstellerin im Schriftsatz vom 23.06.2017 berufen hat.
  • BGH, 25.01.2012 - X ZB 3/11

    Rettungsdienstleistungen IV

    Auszug aus VK Südbayern, 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17
    Die Billigkeitsentscheidung über die Kostentragungslast bei der Erledigung von Nachprüfungsverfahren richtet sich nämlich nach dem zu erwartenden Verfahrensausgang (vgl. BGH, Beschluss v. 25.01.2012, Az.: X ZB 3/11).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 77/04

    Pflicht zur vorherigen Bekanntmachung der Zuschlagskriterien

    Auszug aus VK Südbayern, 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17
    Richtigerweise ist daher auf die konkret verletzte Rechtsposition abzustellen: Eine Wiederholungsgefahr ist schon dann gegeben, wenn sich die Antragstellerin auf Rechtsverletzungen berufen hat, die ihrer Art nach eine gleichartige Wiederholung besorgen lassen (Antweiler in Burgi/Dreher Beck"scher Vergaberechtskommentar Band 1 § 168 GWB Rn. 68; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2005 - VII-Verg 77/04).
  • BayObLG, 04.02.2003 - Verg 31/02

    Antragbefugnis übergangener Unternehmen - Veröffentlichung EU-weiter

    Auszug aus VK Südbayern, 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17
    (Siehe nur: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 04.02.2003 - Verg 31/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2009 - Vll-Verg 27/09).
  • BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94

    Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus VK Südbayern, 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 10.10.1996 - I ZR 129/94, NJW 1997, 2180 f.) sei die HOAI nur dann anzuwenden, wenn über die Architekten- bzw. Ingenieurleistungen ein Vertrag geschlossen worden sei.
  • OLG München, 21.07.2015 - 9 U 1676/13

    Vergütung im Verhandlungsverfahren

    Auszug aus VK Südbayern, 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17
    Da im vorliegenden Fall trotz der - im Hinblick auf die Rechtsprechung taktisch gewählten - Bezeichnung der Unterlagen als "Ideenskizzen" aufgrund der erwarteten inhaltlichen Tiefe (der Vergabevermerk drückt die Erwartung auf Unterlagen in Vorentwurfsqualität aus) jedenfalls auch Lösungsverschläge verlangt waren, ist im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden, ob an die Annahme von Lösungsvorschlägen i.S.d. § 77 Abs. 2 VgV ähnlich hohe Anforderungen zu stellen sind, wie bisher an solche i.S.d. § 20 Abs. 3 VOF (vgl. dazu Motzke, Vergütung im Verhandlungsverfahren NZBau 2016, 603, 607 f.; zur alten Rechtslage OLG München, Urteil vom 21.07.2015 - 9 U 1676/13 Bau; OLG Koblenz, Urteil vom 06.07.2012 - 8 U 45/11).
  • OLG Koblenz, 06.07.2012 - 8 U 45/11

    studentische Wohnanlagen - Ausschreibung freiberuflicher Leistungen:

    Auszug aus VK Südbayern, 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17
    Da im vorliegenden Fall trotz der - im Hinblick auf die Rechtsprechung taktisch gewählten - Bezeichnung der Unterlagen als "Ideenskizzen" aufgrund der erwarteten inhaltlichen Tiefe (der Vergabevermerk drückt die Erwartung auf Unterlagen in Vorentwurfsqualität aus) jedenfalls auch Lösungsverschläge verlangt waren, ist im vorliegenden Fall nicht zu entscheiden, ob an die Annahme von Lösungsvorschlägen i.S.d. § 77 Abs. 2 VgV ähnlich hohe Anforderungen zu stellen sind, wie bisher an solche i.S.d. § 20 Abs. 3 VOF (vgl. dazu Motzke, Vergütung im Verhandlungsverfahren NZBau 2016, 603, 607 f.; zur alten Rechtslage OLG München, Urteil vom 21.07.2015 - 9 U 1676/13 Bau; OLG Koblenz, Urteil vom 06.07.2012 - 8 U 45/11).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2014 - 15 Verg 4/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Nachträglich gestellte Mindestanforderungen zur

  • VK Sachsen, 05.02.2019 - 1/SVK/038-18

    Ausschreibungsbezogene Planungsleistungen sind zu vergüten!

    Sie monierte zunächst unter Verweis auf eine Entscheidung der VK Südbayern (B. v. 29.6.2017, Z3-3-3194-1-13-04/17) die mit 2.000 EUR netto festgesetzte Vergütung für Lösungsvorschläge gemäß Ziffer 3.1 des Dokumentes "Hinweise und Festlegungen des Auftraggebers zur Wertung der Zuschlagskriterien".

    Sobald folglich - durch Teilnahme - die Bindungswirkung an die ausgelobte Vergütung entstanden ist, kann sie danach nicht mehr (im Zivilrechtsweg) geltend gemacht werden (vgl. VK Südbayern, B. v. 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17).

  • VK Westfalen, 07.03.2019 - VK 1-4/19

    Planungsleistungen gefordert: Honorar nach HOAI!

    Die von der Antragstellerin genannte Entscheidung der VK Südbayern (Beschluss vom 29.06.2017, Z3-3-3194-1-13-04/17) würde hingegen nicht maßgeblich sein, weil dort keine Ideenskizzen abgefragt wurden, sondern konkrete Leistungen nach der HOAI.

    Aus Sicht der Kammer kommt es darauf an, ob bestimmte Planungsanforderungen grundsätzlich in eine bestimmte Leistungsphase nach der HOAI eingeordnet werden können; und zwar gilt das auch für Teilleistungen, so auch die VK Südbayern Beschluss vom 29.6.2017, Z3-3-3194-1-13-04/17.

  • VK Südbayern, 21.03.2022 - 3194.Z3-3_01-21-51

    Vergabeverfahren mit Lösungsvorschlag = Mehrfachbeauftragung

    Die Rechtslage hat sich insoweit seit dem Beschluss der VK Südbayern vom 29.06.2017 - Z3-3-3194-1-13-04/17 geändert.
  • VK Berlin, 19.03.2018 - VK-B2-26/17

    Keine "Musterfeststellungsklage" im Vergaberecht!

    Entgegen der von der Antragstellerin vorgetragenen Auffassung der VK Südbayern (Beschluss vom 29.6.2017 - Z3 3194 13-04/17, BeckRS 2017, 121877) kann es für die Annahme einer Wiederholungsgefahr nicht genügen, dass eine Wiederholung der geltend gemachten Rechtsverletzungen in irgendeinem Vergabeverfahren irgendeines Auftraggebers droht, an dem sich das betroffene Unternehmen möglicherweise beteiligen würde.
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