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   VGH Baden-Württemberg, 13.01.1992 - 1 S 2660/91   

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VGH Baden-Württemberg, 13.01.1992 - 1 S 2660/91 (https://dejure.org/1992,3187)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.01.1992 - 1 S 2660/91 (https://dejure.org/1992,3187)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Januar 1992 - 1 S 2660/91 (https://dejure.org/1992,3187)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aufenthaltsverlängerung für einen türkischen Arbeitnehmer, dessen Aufenthalt zur Beschäftigung als Spezialitätenkoch erlaubt worden ist

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrecht türkischer Staatsangehöriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 42, 312 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 808
  • VBlBW 1992, 186
  • DVBl 1992, 849
  • BB 1992, 715
  • DÖV 1992, 454
  • ZAR 1992, 85
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1991 - 1 S 2084/90

    Ausländer - kein Aufenthaltsrecht bei Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.01.1992 - 1 S 2660/91
    Demgegenüber hat der Senat die Auffassung vertreten, daß Art. 6 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 als rein beschäftigungsrechtliche Regelung ein Aufenthaltsrecht nicht vermittelt und auch die Sevince-Entscheidung die Unterscheidung zwischen der aufenthaltsrechtlichen Stellung, die dem Arbeitnehmer nach der Rechtsordnung des Mitgliedstaates zukommt, einerseits sowie dem Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt gemäß den Bestimmungen des Assoziationsrechts andererseits nicht grundsätzlich in Frage stellt (Urt. v. 6.5.1991, NVwZ-RR 1991, 430).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.1991 - 18 B 615/91

    Rechtsmißbrauch; Ausländer; Unterschiedliche Angaben zur Ehedauer;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.01.1992 - 1 S 2660/91
    Ein Rückgriff auf § 7 Abs. 1 AuslG ist schon deswegen ausgeschlossen, weil diese Vorschrift als ein an die Ausländerbehörde adressierter Programmsatz zu verstehen, aber keine eigenständige Rechtsgrundlage ist (ebenso OVG NW, Beschl. v. 28.5.1991, NVwZ-RR 1991, 586 (L); Hess. VGH, Beschl. v. 12.8.1991, ZAR 1991, 189; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 38).
  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.01.1992 - 1 S 2660/91
    Im Einklang mit der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) geht das Verwaltungsgericht davon aus, daß diese Bestimmung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft unmittelbare Wirkung entfalte (EuGH, Urt. v. 20.9. 1990, NVwZ 1991, 255 - Sevince).
  • BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 19.85

    Türkische Staatsangehörige - Aufenthaltsrecht - Assoziierungsvereinbarung - EWG -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.01.1992 - 1 S 2660/91
    Der Assoziationsrat im besonderen wird durch das Vertragswerk für die Assoziation nicht ermächtigt, in den Vertragsstaaten unmittelbar anwendbares Recht zu setzen (s. dazu im einzelnen BVerwG, Urt. v. 27.10.1987, BVerwGE 78, 192/196 f.).
  • BVerfG, 25.04.1991 - 2 BvR 1437/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß des Asylanspruchs infolge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.01.1992 - 1 S 2660/91
    Ein Rückgriff auf § 7 Abs. 1 AuslG ist schon deswegen ausgeschlossen, weil diese Vorschrift als ein an die Ausländerbehörde adressierter Programmsatz zu verstehen, aber keine eigenständige Rechtsgrundlage ist (ebenso OVG NW, Beschl. v. 28.5.1991, NVwZ-RR 1991, 586 (L); Hess. VGH, Beschl. v. 12.8.1991, ZAR 1991, 189; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 38).
  • VGH Hessen, 22.05.1996 - 12 TG 657/96

    Verlängerung der einem türkischen Spezialitätenkoch aufgrund AAV § 4 Abs 4

    Die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und die Abschiebungsandrohung sind nämlich bei summarischer Prüfung sehr wahrscheinlich rechtswidrig, und im Hinblick darauf überwiegt das persönliche Interesse des Antragstellers an einem weiteren Verbleib im Bundesgebiet bis zur Hauptsacheentscheidung und das damit verbundene Interesse am weiteren Erhalt seines Arbeitsplatzes als Spezialitätenkoch das öffentliche Interesse am Sofortvollzug des angefochtenen Bescheides (vgl. dazu BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/93 -, BVerfGE 69, 220 = EZAR 622 Nr. 1; BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382; BVerfG - Kammer -, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95 -, Hess.VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 - Hess.VGH, 22.09.1988 - 12 TH 836/88 -, EZAR 622 Nr. 6 = InfAuslR 1989, 14; Hess. VGH, 09.11.1995 - 12 TG 2783/95 -, EZAR 035 Nr. 12; siehe ferner zur Interessenabwägung in dem vorliegenden vergleichbaren Fällen OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1995 - 18 B 1691/95 - VGH Baden-Württemberg, 13.01.1992 - 1 S 2660/91 -, JZ 1992, 363).

    Weiterhin ist nach Auffassung des Senats durch die seitherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (insbesondere Urteil vom 16.12.1992, a.a.O.) hinreichend geklärt, daß Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 dahin auszulegen ist, daß auch eine lediglich befristete oder mit einer Höchstdauer wie nach § 4 Abs. 4 AAV versehene Aufenthaltserlaubnis oder auch der ausdrückliche Ausschluß einer Daueraufenthaltserlaubnis dennoch für die erlaubte Zeit eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt begründet (so auch Mallmann, JZ 1995, 916, 918 unter Hinweise auf die Schlußanträge des Generalanwalts in der Rechtssache C-352/92 des EuGH; ferner Gutmann, InfAuslR 1995, 264; Huber, a.a.O., Rdnr. 15; a. A. Hailbronner, a.a.O., Rdnr. 22; VGH Baden-Württemberg, 13.01.1992 - 1 S 2660/91 -, JZ 1992, 363).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1992 - 1 S 2653/91

    Verhältnis des AuslG 1990 § 7 Abs 1 zu den speziellen aufenthaltsrechtlichen

    Bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch auf Aufenthaltsgenehmigung bzw der im Ausländergesetz näher geregelten Ermessenstatbestände ist die Ausländerbehörde nicht verpflichtet, nochmals eine umfassende Ermessensentscheidung zu treffen (im Anschluß an den Senatsbeschluß vom 13.1.1992 - 1 S 2660/91 -).

    Wie der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 13. Januar 1992 (Az.: 1 S 2660/91) ausgeführt hat, ermächtigt und verpflichtet § 7 Abs. 1 AuslG die Ausländerbehörde nicht zur Ermessensausübung, wenn die gesetzlichen Erteilungsvoraussetzungen der für einen bestimmten Aufenthaltszweck beantragten Aufenthaltsgenehmigung nicht erfüllt sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1992 - 1 S 3135/91

    EWGAssRBes 1/80 steht der Ausweisung eines Türken aus generalpräventiven Gründen

    Es kann dabei dahinstehen, inwieweit der Kläger die tatbestandlichen Voraussetzungen der Privilegierungen in Art. 6, 7 Assoziationsratsbeschluß Nr. 1/80 erfüllt und ob aus ihnen gegebenenfalls eine aufenthaltsrechtliche Besserstellung des Klägers abgeleitet werden könnte (vgl. dazu Urt. d. Senats v. 6.5.1991 - 1 S 2084/90 -, NVwZ-RR 91, 430 und Beschl. d. Senats v. 13.1.1992, InfAuslR 1992, 83), denn die genannten Bestimmungen gelten nur vorbehaltlich der Beschränkungen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit gerechtfertigt sind (Art. 14 Abs. 1 Assoziationsratsbeschluß Nr. 1/80).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.1993 - 11 S 1090/93

    Zum Anwendungsbereich des AuslG 1990 § 7 Abs 1 bei fehlenden besonderen,

    Insoweit enthält § 7 Abs. 1 AuslG eine "vor die Klammer gezogene" Ermächtigungsgrundlage zu einer Entscheidung nach pflichtgemäßem (vgl. § 40 LVwVfG) Ermessen (vgl. die Begründung des Gesetzentwurfs zu § 7 Abs. 1, wonach diese Vorschrift die "erforderliche Ermessens-Ermächtigung zur Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen" enthalte, BT-Drucksache 11/6321, S. 56; a.A. (nur Programmsatz): VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 13.1.1992 -1 S 2660/91- InfAuslR 1992, 83=DÖV 1992, 454; Hess. VGH Beschl. v. 12.8.1991 -12 UE 3862/87- NVwZ-RR 1992, 210 (212)=ZAR 1991, 189; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.5.1991 -18 B 615/91- DVBl. 1991, 1098 (1099)=EZAR 023 Nr. 2; a.A. ferner: Bay.VGH, Beschl. v. 4.2.1992 -10 CS 92.645- in Jakober/Lehle/Schwab, Aktuelles Ausländerrecht D 1.1 § 7 Abs. 1 AuslG Nr. 4; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 38; Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, Stand Oktober 1992, A 1 § 7 RdNr. 2; Kanein/Renner, Ausländerrecht, 5. Auflage, § 7 AuslG RdNr. 4; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, 3. Auflage, 110, § 15 RdNr. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1992 - 11 S 3104/91

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zwecks Familienzusammenführung und

    Die Vorschrift des § 7 Abs. 1 AuslG ist entgegen ihrem Wortlaut nach allgemeiner Meinung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 13.1.1992 - 1 S 2660/91 - OVG Münster, ZAR 91, 189; Hess. VGH, Beschluß v. 12.8.1991, ZAR 91, 189) keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung.
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.02.1993 - 4 L 219/92
    Dieser Aufenthalt wird nicht von den speziellen Anspruchsnormen und Erlaubnistatbeständen des Ausländergesetzes mit der Folge erfaßt, daß für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aufgrund des § 7 AuslG kein Raum mehr bleibt (vgl. Senat, Beschluß vom 20.08.1991 - 4 M 113/91 -, InfAuslR 1991, 341 ff; HessVGH, Beschluß 24.08.1992 - 13 TH 533/92 -, AuAS 6/92, S. 2 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 13.01.1992 - 1 S 2660/91 - EZAR 025 Nr. 3 S. 3 mwN - a.A. Huber, NVwZ 90, 1113 ff. (1114)).
  • OVG Niedersachsen, 28.05.1997 - 11 M 2046/97

    Aufenthaltserlaubnis; Unselbständige Tätigkeit; Spezialitätenkoch;

    Die Regelung des § 4 Abs. 4 AAV schließt aber die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für Spezialitätenköche für einen längeren Zeitraum als insgesamt drei Jahre aus, um eine aus einwanderungspolitischen Gründen unerwünschte Verfestigung des Aufenthalts nicht durch zwischenstaatliche Vereinbarungen begünstigter oder durch höherrangiges Recht bevorrechtigter Ausländer im Bundesgebiet zu verhindern (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.1.1992 - 1 S 2660/91 -, EZAR 025 Nr. 3).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.1996 - 11 M 4388/96

    Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt; Bleiberecht; Spezialitätenkoch; Türke;

    Denn nach der Rechtsprechung des EuGH (aaO) läßt diese Vorschrift die Befugnis der Mitgliedstaaten unberührt, über die Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt nach Maßgabe innerstaatlichen Rechts zu entscheiden (vgl. Hailbronner, AuslR, Anm. zum ARB 1/80, Rdnr. 22; VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 13.1.1992, InfAuslR 1992, S. 83).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.06.1992 - 4 M 45/92

    Aufenthalt im Bundesgebiet zum Zwecke der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

    Ob daraus für das deutsche innerstaatliche Recht folgt, daß türkischen Staatsangehörigen, die die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Assoziationsratsbeschluß erfüllen, ein Recht zum Aufenthalt in der Bundesrepublik zusteht, das dem Aufenthaltsrecht von Staatsangehörigen anderer EG-Staaten entspricht und damit originär, unabhängig von der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, besteht, ist im Einzelnen umstritten (vgl. dazu Rittstieg, InfAuslR 1991, 1; Gutmann, InfAuslR 1991, 33; Baden-Württembergischer VGH, Beschluß vom 13.01.1992 - 1 S 2660/91 -, InfAuslR 1992, 83; Beschluß vom 29.01.1992 - 11 S 1995/91 -, InfAuslR 1992, 127; Beschluß des Senats vom 21.05.1992 - 4 M 38/92 -).
  • VG Stuttgart, 11.02.1994 - 4 K 74/94

    Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Drohung der Abschiebung in

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  • VG Stuttgart, 10.02.1993 - 7 K 2994/92

    Fiktion einer Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 7/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3314
VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 7/92 (https://dejure.org/1992,3314)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.02.1992 - 1 S 7/92 (https://dejure.org/1992,3314)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Februar 1992 - 1 S 7/92 (https://dejure.org/1992,3314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Versagung der Aufenthaltsgenehmigung - Regelversagungstatbestand - Familiennachzug - Volljährigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Privilegierungstatbestand für nachgezogene Kinder; Regelversagungstatbestand bei Vorliegen eines Ausweisungsgrundes; Beeinträchtigung eines erheblichen öffentlichen Interesses ermächtigt regelmäßig zur Versagung der Aufenthaltsgenehmigung; Bei Eintritt der Volljährigkeit ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1292
  • DÖV 1992, 539
  • ZAR 1992, 85
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.1990 - 1 S 1907/90

    Ausländerrecht: Fremdenpaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 7/92
    Diese Erwägungen, auf die es bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten der Verpflichtungsklage wesentlich ankommt (vgl. § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO sowie zum maßgeblichen Zeitpunkt bei Ermessenserwägungen Urt. d. Senats v. 26.11.1990, VBlBW 1991, 308 f.), tragen die Versagung der Aufenthaltserlaubnis selbständig und sind aller Voraussicht nach frei von Ermessensfehlern.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1991 - 1 S 2601/91

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis; kurzfristige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 7/92
    Für eine ausnahmsweise mögliche rückwirkende Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis mit dem Ziel, eine Unterbrechung ihrer Geltungsdauer auszuschließen (s. dazu Beschl. d. Senats v. 28.11.1991 - 1 S 2601/91 - Fraenkel, aaO, S. 159 f.), bestand im vorliegenden Fall schon mit Rücksicht auf die erhebliche Dauer der Unterbrechung kein Anlaß.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - 12 B 11.17

    In Deutschland geborener, volljähriger Ausländer; Verlängerung einer

    Diese gesetzliche Konzeption lag schon der Vorgängervorschrift des § 26 AuslG 1990 zugrunde (vgl. VGH Mannheim, Beschlüsse vom 24. Februar 1992 - 1 S 7/92 - DÖV 1992, 539, juris Rn. 3, vom 10. Februar 1993 - 11 S 2532/92 - Inf-AuslR 1993, 212, juris Rn. 3, und vom 21. November 2001 - 13 S 1635/01 - AuAS 2002, 74, juris Rn. 5; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, S. 195).
  • VG Münster, 26.05.2011 - 8 K 2332/09

    Niederlassungserlaubnis, Inzidentprüfung, maßgeblicher Zeitpunkt

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.2.1992 - 1 S 7/92 -, juris, Rdn. 3; Hailbronner, Ausländerrecht, 71. Aktualisierung, Oktober 2010, § 35 AufenthG, Rdn. 14.

    vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.2.1992 - 1 S 7/92 -, juris, Rdn. 3; Hailbronner, Ausländerrecht, 71. Aktualisierung, Oktober 2010, § 35 AufenthG, Rdn. 14.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1992 - 11 S 6/92

    Aufenthaltserlaubnis für Ausländer - Vorliegen von Regelversagungsgründen

    Die Möglichkeit einer ermessensfehlerfreien Ausweisung ist nicht (zusätzlich) erforderlich (Anschluß an VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 24.2.1992 - 1 S 7/92 -).

    Die einzelnen Straftaten sind Ausweisungstatbestände i.S. der §§ 45, 46 Nr. 2 AuslG und begründen den Regelversagungsgrund des § 7 Abs. 2 Nr. 1 AuslG; die Möglichkeit einer ermessensfehlerfreien Ausweisung ist nicht zusätzlich erforderlich (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 24.2.1992 - 1 S 7/92 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2001 - 13 S 1635/01

    Achtjahresfrist - unbefristete Verlängerung der einem Minderjährigen erteilten

    Die Verwendung des Präsens ("ist") gebietet vielmehr eine Auslegung dahingehend, dass das nachgezogene Kind auch noch im Zustand der Volljährigkeit im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein muss, wobei die Achtjahresfrist allerdings nicht schon bei Eintritt der Volljährigkeit erreicht zu sein braucht (Hailbronner, Ausländerrecht, A 1 § 26 RdNr. 16 im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.2.1992 - 1 S 7/92 -, DÖV 1992, 539).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - 11 S 1523/94

    Schädliche Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes bei verspäteter

    Denn die gesetzliche Regelung des § 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AuslG verlangt den "Besitz der Aufenthaltserlaubnis" und nicht nur eine - in § 97 AuslG (und - in anderem Zusammenhang - in § 89 Abs. 3 AuslG) geregelte - "Rechtmäßigkeit des Aufenthalts" (s. auch Kanein/Renner, Ausländerrecht, Komm., 6. Aufl., § 26 AuslG RdNrn. 8, 3, § 24 AuslG RdNr. 6; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 24.2.1992 - 1 S 7/92 - DÖV 1992, 539).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 1 S 408/92

    Längerfristige Obdachlosigkeit als Regelversagungsgrund für eine

    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts löst bereits das Vorliegen eines Ausweisungsgrundes die Regelversagung nach § 7 Abs. 2 AuslG aus; es kommt nicht darauf an, ob der Betroffene rechtmäßig ausgewiesen werden könnte (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.2.1992 - 1 S 7/92 -, DÖV 1992, 539).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 1 S 1297/95

    Voraussetzung für ein Zuzugsrecht nach EWGAssRBes 1/80 - ordnungsgemäßer Wohnsitz

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 24.2.1992 - 1 S 7/92 -, DÖV 1992, 539), kommt es auf die Frage, ob der Antragsteller deswegen ermessensfehlerfrei hätte ausgewiesen werden können, bei der Beurteilung der Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung nicht an.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1993 - 1 S 2713/92

    Aufenthaltserlaubnis: Unbeachtlichkeit von Unterbrechungen des Besitzes der

    Der Beschluß des Senats vom 24.2.1992 (Az.: 1 S 7/92) steht dem nicht entgegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 11 S 2312/98

    Besonderer Ausweisungsschutz für Heranwachsende, die im Bundesgebiet aufgewachsen

    Bei der Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für nachgezogene Kinder reicht es aus, daß der Heranwachsende (erst) im Zeitpunkt der Antragstellung seit acht Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist (§ 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AuslG; vgl. dazu VGH Bad.-Württ, Beschl. v. 24.2.1992, EZAR 017 Nr. 3 = DÖV 1992, 539).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1995 - 11 S 169/94

    Anrechnung der Zeiten eines erlaubnisfreien Aufenthaltes jugendlicher Ausländer

    Maßgeblicher Zeitpunkt für den Rechtsanspruch ist dabei nach dem Wortlaut des Gesetzes die Vollendung des 16. Lebensjahres (siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 24.2.1992 - 1 S 7/92 -).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.01.1992 - 13 S 1585/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4676
VGH Baden-Württemberg, 27.01.1992 - 13 S 1585/90 (https://dejure.org/1992,4676)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis für geistigbehinderten volljährigen Ausländer aus dringenden humanitären Gründen trotz Sozialhilfebezug

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 511
  • ZAR 1992, 85
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1991 - 1 S 2084/90

    Ausländer - kein Aufenthaltsrecht bei Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.1992 - 13 S 1585/90
    Allein die gerichtliche Nachprüfung von Ermessenserwägungen folgt dagegen den Vorschriften des Ausländergesetzes in seiner bis zum 31.12.1990 gültigen Fassung, weil insoweit auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids abzustellen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 10.12.1991 - 13 S 148/91 - und vom 26.6.1991 - 13 S 2144/90 - vgl. auch das Urteil des 1. Senats des VGH Baden-Württemberg vom 6.5.1991 - 1 S 2084/90 -, NVwZ-RR 1991, S. 430).
  • VG Berlin, 15.12.2011 - 35 A 313.08

    Außergewöhnliche Härte bejaht

    Auch familiäre Gründe vermögen im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte zu begründen, beispielsweise wenn ein geistig behindertes Kind zu betreuen ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 1992 - 13 S 1585/90 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 3. November 1992 - Bs V 89/92 -, juris).

    Nach den bisherigen Erfahrungen würde der Kläger im Falle einer (erneuten) Rückkehr in den Iran schweren seelischen Schaden nehmen, weil dieses Umfeld nicht ersetzbar ist (vgl. zu diesem Kriterium: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 1992 - 13 S 1585/90 -, juris, Rn. 30; ebenso Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Februar 2008, § 25 AufenthG Rn. 94).

    Denn nur in Deutschland ist er offenkundig in der Lage, seine Persönlichkeit entsprechend seinem Behindertenstatus annähernd zu entfalten und ein selbstbestimmtes Leben in Würde zu führen, so dass kein Raum für weitere Ermessenserwägungen verbleibt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 1992, a.a.O., juris, Rn. 32).

    Zur Betreuung ihres behinderten Sohnes ist auch der Klägerin ein Aufenthaltsrecht zu gewährleisten (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Januar 1992 - 13 S 1585/90 -, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 27.05.1993 - 12 TH 2617/92

    Ausländerrecht: Verlängerung der einem Kind erteilten Aufenthaltserlaubnis

    Zwar ist § 21 Abs. 2 AuslG trotz seiner Formulierung ("Verlängerung der einem Kind erteilten Aufenthaltserlaubnis") auch noch auf volljährige und verheiratete Ausländer anwendbar (VGH Baden-Württemberg, 27.01.1992 - 13 S 1585/90 -, NVwZ-RR 1992, 511 = EZAR 015 Nr. 2; hinsichtlich der Volljährigkeit ausdrücklich auch Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 143).

    § 21 Abs. 3 AuslG erfaßt mit der hier allein in Betracht kommenden Alternative (eigenständiges Aufenthaltsrecht bei Volljährigkeit) die Ausländer, die zwar nicht bereits im Bundesgebiet geboren sind, die sich aber schon als Kinder erlaubt hier aufgehalten haben, weil ihnen der Familiennachzug gestattet worden war, und hier volljährig geworden sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, 27.01.1992, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 14.03.1996 - 12 TG 360/96

    Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung trotz Kenntnis von einem

    Insoweit können insgesamt ähnliche Gesichtspunkte herangezogen werden wie im Falle des § 47 Abs. 2 AuslG (Kanein/Renner, a.a.O., § 7 AuslG Rdnr. 12, 16; Hailbronner, a.a.O., § 7 AuslG Rdnr. 16; vgl. auch VGH Baden- Württemberg, 27.01.1992 - 13 S 1585/90 -, EZAR 015 Nr. 2 = NVwZ-RR 1992, 511).
  • VGH Hessen, 29.04.1996 - 12 TG 3274/95

    Beurteilungszeitpunkt für die Frage der Minderjährigeneigenschaft oder

    Insoweit können insgesamt ähnliche Gesichtspunkte herangezogen werden wie im Falle des § 47 Abs. 2 AuslG (Kanein/Renner, a.a.O., § 7 AuslG Rdnr. 12, 16; Hailbronner, a.a.O., § 7 AuslG Rdnr. 16; vgl. auch VGH Baden- Württemberg, 27.01.1992 - 13 S 1585/90 -, EZAR 015 Nr. 2 = NVwZ-RR 1992, 511).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.1995 - 13 S 3358/94

    Zur Reichweite des Beschwerdeausschlusses nach AsylVfG 1992 § 80; Erteilung einer

    Denn diese Bestimmung ermöglicht in Ergänzung zu § 33 Abs. 1 AuslG die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nur für Ausländer, die sich im Ausland aufhalten und denen Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet erlaubt werden soll (vgl. VGH Bad.-Württ. Urt. v. 17.1.1992 - 13 S 1585/90 - Fraenkel aaO. S 95; Kanein/Renner AuslR 5. aaO. § 30 RdNr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1996 - 13 S 1226/96

    Familiennachzug: keine besondere Härte bei allgemein schwierigen Situationen im

    Eine Härte im genannten Sinne liegt vor, wenn der Ausländer sich in einer Sondersituation befindet, die sich deutlich von der Lage anderer Ausländer unterscheidet (vgl Sächs OVG, Beschl v 17.10.1995, SächsVBl 1996, 120; VGH Baden-Württemberg, Urt v 3.11.1993, aaO, Urt des Senats v 27.1.1992 - 13 S 1585/90 -, EzAR 015 Nr. 2 = NVwZ-RR 1992, 511; Fraenkel, aaO, S 98; Hailbronner, AuslR, Stand Mai 1996, § 30 AuslG RdNr 11; Kanein/Renner, AuslR, 6. Aufl, § 30 AuslG RdNr 7; Jakober/Lehle/Schwab, Aktuelles Ausländerrecht, § 30 AuslG RdNrn 9 u 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1992 - 13 S 1198/91

    Ermessensfehlerhafte Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung für einen Ausländer

    Dies gilt nicht nur für die Frage, ob ein Anspruch auf eine bestimmte Aufenthaltsgenehmigung besteht oder ob sie bereits aus Rechtsgründen zwingend versagt werden muß (vgl. die Urt. des beschließenden Senats v. 27.1.1992 - 13 S 1585/90 - m.w.N. und des 1. Senats des VGH Bad.-Württ. v. 6.5.1991 - 1 S 2084/90 -, NVwZ-RR 1991, S. 440), sondern auch insoweit, als die Bewilligung einer Aufenthaltsgenehmigung im Ermessen der Ausländerbehörden steht, denn das für eine abschließende Ermessensentscheidung zuständige Regierungspräsidium hat über den Widerspruch des Antragstellers ersichtlich noch nicht entschieden.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 13 S 1948/91

    Abschiebungsandrohung nach AuslG § 13 Abs 2aF - vollziehbarer Grundverwaltungsakt

    Gewährt oder versagt das neue Ausländerrecht einen Anspruch zwingend, kommt es also nicht mehr darauf an, ob über dieses Begehren - wie hier - noch nach § 2 AuslG a.F. eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde getroffen wurde (Urteile des erkennenden Senats vom 26.6.1991 - 13 S 2144/90 -, vom 10.12.1991 - 13 S 148/91 - und vom 27.1.1991 - 13 S 1585/90 - vgl. auch das Urteil des 1. Senats des VGH Baden-Württemberg vom 6.5.1991, a.a.O.).
  • VG Frankfurt/Main, 15.05.2002 - 1 E 5522/01

    D (A), Ausländer, Minderjährige, Eintritt der Volljährigkeit,

    Trotz seiner Formulierung ist § 21 Abs. 2 AuslG auch noch auf volljährige (und verheiratete) Ausländer anwendbar (vgl. Beschl. d. HessVGH v. 27.05.1993, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg Beschl. v. 27.01.1992, NVwZ-RR 1992, S. 511).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 1 S 115/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8275
VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 1 S 115/92 (https://dejure.org/1992,8275)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.02.1992 - 1 S 115/92 (https://dejure.org/1992,8275)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Februar 1992 - 1 S 115/92 (https://dejure.org/1992,8275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ausreisepflicht eines ungarischen Staatsangehörigen, dessen Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises abgelehnt worden ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZAR 1992, 85
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.08.1984 - 2 BvR 845/84

    Verfassungsrechtliche Voraussetzungen für die Annahme des Bleiberechts eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 1 S 115/92
    Ein vorläufiges Bleiberecht besteht für Ausländer, die sich auf eine noch nicht unanfechtbar festgestellte Eigenschaft als Statusdeutsche berufen, grundsätzlich nicht (s. Beschluß des Senats vom 20.12.1990, VBlBW 1991, 273; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschl. v. 9.8.1990, InfAuslR 1990, 297; Dreierbeschluß v. 14.8.1984, NVwZ 1985, 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1990 - 1 S 3055/90

    Ausreisepflicht nach Ablehnung der Anerkennung als Vertriebener - Betreiben des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 1 S 115/92
    Ein vorläufiges Bleiberecht besteht für Ausländer, die sich auf eine noch nicht unanfechtbar festgestellte Eigenschaft als Statusdeutsche berufen, grundsätzlich nicht (s. Beschluß des Senats vom 20.12.1990, VBlBW 1991, 273; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschl. v. 9.8.1990, InfAuslR 1990, 297; Dreierbeschluß v. 14.8.1984, NVwZ 1985, 33).
  • BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 1782/88

    Voraussetzungen für das Bleiberecht nach Art. 116 Abs. 1 GG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.02.1992 - 1 S 115/92
    Ein vorläufiges Bleiberecht besteht für Ausländer, die sich auf eine noch nicht unanfechtbar festgestellte Eigenschaft als Statusdeutsche berufen, grundsätzlich nicht (s. Beschluß des Senats vom 20.12.1990, VBlBW 1991, 273; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschl. v. 9.8.1990, InfAuslR 1990, 297; Dreierbeschluß v. 14.8.1984, NVwZ 1985, 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1992 - 1 S 52/92

    Einziehung von Reisepaß und Personalausweis eines Bewerbers um einen

    Zwar hat der Antragsteller durch seine Registrierung im Grenzdurchgangslager und die Aufnahme in das Verteilungsverfahren auf die Länder im unmittelbaren Anschluß daran wohl Aufnahme im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG gefunden (so Ziff. 9 der sog. "Friedland-Richtlinie" des Bundesminister des Innern v. 29.7.1976, abgedruckt in GABl. 1976 S. 1260; vgl. auch Beschl. d. Senats v. 20.2.1992 - 1 S 115/92 - sowie zu diesem vor dem 1. Juli 1990 praktizierten Aufnahmeverfahren Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht - StAngR -, 1991, Art. 116 GG RdNr. 32 m.w.N.); gleichwohl steht seine Eigenschaft als Statusdeutscher noch nicht abschließend fest, denn seine deutsche Volkszugehörigkeit ist bislang ungeklärt.

    Solange dies der Fall ist, findet das Ausländergesetz auf den Antragsteller Anwendung (Beschl. d. Senats v. 20.2.1992 - aaO.); es liegt nahe, daß hierbei der Besitz deutscher Ausweisdokumente im Verhältnis zu den mit dem Vollzug des Ausländergesetzes befaßten Behörden zu Unzuträglichkeiten führen kann.

  • OVG Brandenburg, 02.07.2004 - 4 B 66/04

    Androhung der Abschiebung zur Durchsetzung einer kraft Gesetzes bestehenden

    Zum anderen betreffen die vom Antragsgegner zitierten gerichtlichen Entscheidungen andere Fallkonstellationen einer Einreise ohne Aufnahmebescheid, so dass für die beschriebene Vermutungswirkung kein Raum war (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1994 - 9 B 288/94 -, NVwZ 1995, 393 sowie VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Februar 1992 - 1 S 115/92 -, ZAR 1992, 85 [Es.]).
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