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   BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 21.01   

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BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 21.01 (https://dejure.org/2002,531)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.2002 - 2 C 21.01 (https://dejure.org/2002,531)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 2002 - 2 C 21.01 (https://dejure.org/2002,531)
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Kopftuchtragende Lehrerin

Art. 33 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 5 GG, Art. 7 GG, eine Lehramtsbewerberin, die im Unterricht aus persönlich-religiösen Gründen ein Kopftuch tragen will, ist deshalb persönlich ungeeignet, Art. 4 Abs. 1 GG, Einschränkung der positiven Glaubensfreiheit von Lehramtsbewerbern mit Rücksicht auf die negative Glaubensfreiheit von Kindern und auf das Erziehungsrecht der Eltern (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) (Entscheidung aufgehoben durch BVerfG, «kopftuchtragende Lehrerin»)

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Art. 4, Art. 6 Abs. 2 Satz 1, Art. 7 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1
    Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen im Beamtenverhältnis auf Probe; Kopftuch, Verbot des Unterrichtens mit islamischem -; Religionsfreiheit.

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Einstellung als Lehrerin an Grundschulen und Hauptschulen im Beamtenverhältnis auf Probe - Fehlende Bereitschaft einer Bewerberin im Unterricht auf das Tragen eines "islamischen Kopftuchs" zu verzichten - Unabhängigkeit des Zugangs zu öffentlichen Ämtern ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 4; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 7 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 33 Abs. 3 Satz 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Kein "islamisches Kopftuch" im Schuldienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht; Verfassungsrecht - Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen im Beamtenverhältnis auf Probe; Kopftuch, Verbot des Unterrichtens mit islamischem -; Religionsfreiheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kopftuch (islamisch motiviertes Tragen) - Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen im Beamtenverhältnis auf Probe; Kopftuch, Verbot des Unterrichtens mit islamischen -; Religionsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Lehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Lehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Moslemin darf nicht mit Kopftuch unterrichten // Neutralitätspflicht staatlicher Schulen

  • 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bundesgericht verhandelt am Donnerstag über Kopftuch-Streit // Muslimische Lehrerin verlangt Einstellung in Schuldienst

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 116, 359
  • NJW 2002, 3344
  • MDR 2002, 1375
  • NVwZ 2003, 343 (Ls.)
  • DVBl 2002, 1645
  • DÖV 2002, 997
  • ZAR 2002, 369
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 21.01
    Das Grundrecht umfasst die Freiheit nach den eigenen Glaubensüberzeugungen zu leben und zu handeln (BVerfGE 32, 98 ; 93, 1 ).

    Einschränkungen ergeben sich aus der Verfassung selbst (BVerfGE 52, 223 m.w.N.; 93, 1 ).

    Art. 4 Abs. 1 GG verleiht dem Einzelnen auch keinen uneingeschränkten Anspruch darauf, seine Glaubensüberzeugung im Rahmen staatlicher Einrichtungen zu betätigen oder mit staatlicher Unterstützung zum Ausdruck zu bringen (BVerfGE 93, 1 ).

    Aus der umfassend gewährleisteten Glaubensfreiheit folgt vielmehr das Gebot staatlicher Neutralität gegenüber den unterschiedlichen Religionen und Bekenntnissen (BVerfGE 93, 1 ).

    Um in einer pluralistischen Gesellschaft ein friedliches Zusammenleben der Anhänger unterschiedlicher oder sogar gegensätzlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen zu gewährleisten, muss der Staat in Glaubensfragen Neutralität bewahren und alles vermeiden, was den religiösen Frieden und eine gedeihliche Koexistenz in der Gesellschaft gefährden kann (BVerfGE 93, 1 ).

    In öffentlichen Schulen, die keine Bekenntnisschulen sind, treffen wegen der allgemeinen Schulpflicht die unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Schüler und ihrer Eltern sowie der Lehrer unvermeidlich und besonders intensiv aufeinander (BVerfGE 93, 1 ).

    Der gemeinsame Unterricht von Kindern der verschiedensten Weltanschauungs- und Glaubensrichtungen führt zu Spannungsverhältnissen zwischen negativer und positiver Bekenntnisfreiheit (BVerfGE 52, 223 ; 93, 1 ).

    Da in einer staatlichen Pflichtschule nicht alle ihre grundsätzlich gleichrangige negative und positive Religionsfreiheit konfliktlos voll verwirklichen können, kann sich der Einzelne dort nicht uneingeschränkt auf Art. 4 Abs. 1 und 2 GG berufen (BVerfGE 93, 1 ).

    4 Abs. 1 GG kommt in dem vom Staat organisierten und gestalteten Lebensbereich der bekenntnisfreien Pflichtschule (Art. 7 Abs. 1 GG) freiheitssichernde Bedeutung und Wirkung vornehmlich zugunsten der schulpflichtigen Kinder und ihrer Eltern zu (BVerfGE 93, 1 ).

    Es obliegt den Eltern, ihren Kindern diejenigen Überzeugungen zu vermitteln, die sie für richtig halten (BVerfGE 41, 29 ; 93, 1 ).

    Sie haben auch das Recht, ihre Kinder von Glaubensüberzeugungen fern zu halten, die den Eltern falsch oder schädlich erscheinen (BVerfGE 93, 1 ).

    Er muss eine derartige Einflussnahme seinerseits vielmehr soweit wie irgend möglich ausschalten und darf sich nicht mit einer Religionsgemeinschaft identifizieren (BVerfGE 93, 1 ).

    Kinder dieser Altersgruppe - vor allem noch im Grundschulalter - sind mental besonders leicht zu beeinflussen (BVerfGE 52, 223 ; 93, 1 ).

    Auch fordert der Grundsatz praktischer Konkordanz einen möglichst schonenden Ausgleich der widerstreitenden Rechtspositionen (BVerfGE 93, 1 m.w.N.).

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 21.01
    Einschränkungen ergeben sich aus der Verfassung selbst (BVerfGE 52, 223 m.w.N.; 93, 1 ).

    Namentlich findet die positive Bekenntnisfreiheit dort ihre Grenzen, wo ihre Ausübung durch den Grundrechtsträger auf kollidierende Grundrechte Andersdenkender trifft (BVerfGE 52, 223 m.w.N.).

    Der gemeinsame Unterricht von Kindern der verschiedensten Weltanschauungs- und Glaubensrichtungen führt zu Spannungsverhältnissen zwischen negativer und positiver Bekenntnisfreiheit (BVerfGE 52, 223 ; 93, 1 ).

    Kinder dieser Altersgruppe - vor allem noch im Grundschulalter - sind mental besonders leicht zu beeinflussen (BVerfGE 52, 223 ; 93, 1 ).

    Das Grundrecht der positiven und negativen Bekenntnisfreiheit steht zwar unter dem Gebot der Toleranz für Andersdenkende (BVerfGE 52, 223 m.w.N.).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 21.01
    Diese Gewährleistung hat grundrechtsgleichen Charakter, wie Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG verdeutlicht (BVerfGE 79, 69 ).

    Der Zugang zu öffentlichen Ämtern ist nicht nur von der Zugehörigkeit zu einer organisierten Religionsgemeinschaft unabhängig, sondern von jedem - auch individuell besonderen - religiösen Bekenntnis (BVerfGE 79, 69 ).

    Der Klägerin darf deswegen die begehrte Einstellung nicht aus Gründen verwehrt werden, die auch unter Berücksichtigung der sich aus dem Lehramt ergebenden zwingenden Erfordernisse mit der durch Art. 4 Abs. 1 GG geschützten Glaubensfreiheit unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 79, 69 ; Urteil des Senats vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 10.86 - BVerwGE 81, 22 ).

  • EGMR, 15.02.2001 - 42393/98

    Verbot des Tragens eines islamischen Kopftuches während des Unterrichtens an

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 21.01
    Die durch das Kopftuch symbolisierte und ständig sinnfällig zum Ausdruck gebrachte Glaubensüberzeugung ihrer Lehrerin mag Kindern in diesem Alter durchaus vorbildhaft und befolgungswürdig erscheinen (vgl. auch Schweizerisches Bundesgericht, Entscheidung vom 12. November 1997, BGE 123 I 296, und EGMR, Entscheidung vom 15. Februar 2001, NJW 2001, 2871 ).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 21.01
    Das Tragen eines Kopftuchs aus religiöser Überzeugung fällt in den Schutzbereich der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG), die durch die Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung (Art. 4 Abs. 2 GG) noch verstärkt hervorgehoben wird (BVerfGE 24, 236 ).
  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 21.01
    Grundrechtsbeschränkungen, die durch Sinn und Zweck des konkreten Dienst- und Treueverhältnisses des Beamten gefordert werden (BVerfGE 19, 303 ), sind nach Art. 33 Abs. 5 GG zulässig.
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 21.01
    Es obliegt den Eltern, ihren Kindern diejenigen Überzeugungen zu vermitteln, die sie für richtig halten (BVerfGE 41, 29 ; 93, 1 ).
  • BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 10.86

    Einstellung eines Beamten - Religionszugehörigkeit - Auswahl gleich geeigneter

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 21.01
    Der Klägerin darf deswegen die begehrte Einstellung nicht aus Gründen verwehrt werden, die auch unter Berücksichtigung der sich aus dem Lehramt ergebenden zwingenden Erfordernisse mit der durch Art. 4 Abs. 1 GG geschützten Glaubensfreiheit unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 79, 69 ; Urteil des Senats vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 10.86 - BVerwGE 81, 22 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 4 S 1439/00

    Abgelehnte Lehramtsbewerberin wegen Tragens eines Kopftuchs im Unterricht

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 21.01
    Auch die Berufung ist erfolglos geblieben (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Juni 2001 - 4 S 1439/00 - ).
  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 8.91

    Muslimin im Sportunterricht - Art. 4 GG, Abwägung mit Art. 7 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 21.01
    Da die Klägerin das für sie als verpflichtend angesehene Bekleidungsgebot aus ihrem Glauben herleitet, genießt sie den Grundrechtsschutz des Art. 4 Abs. 1 GG (vgl. Urteil vom 25. August 1993 - BVerwG 6 C 8.91 - BVerwGE 94, 82 ) und des Art. 33 Abs. 3 Satz 1 GG.
  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

  • BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 9.87

    Pflicht des Dienstherrn - Beamter im Vorbereitungsdienst - Einstellung als

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 2002 - BVerwG 2 C 21.01 -,.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 2002 - BVerwG 2 C 21.01 -, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 26. Juni 2001 - 4 S 1439/00 -, das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. März 2000 - 15 K 532/99 - und der Bescheid des Oberschulamts Stuttgart vom 10. Juli 1998 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 3. Februar 1999 - 1 P L., F./13 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihren Rechten aus Artikel 33 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 1 und 2 und mit Artikel 33 Absatz 3 des Grundgesetzes.

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 472/01

    Kündigung einer Verkäuferin wegen Tragens eines - islamischen - Kopftuchs

    Vorliegend ist die Klägerin jedoch - anders etwa als eine Lehrerin an einer Grund- oder Hauptschule im Beamtenverhältnis auf Grund der Besonderheiten des öffentlichen Dienstrechts und des Art. 33 Abs. 2 GG (BVerwG 4. Juli 2002 - 2 C 21.01 - NJW 2002, 3344) - in der Lage, ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung als Verkäuferin auch dann noch zu erfüllen, wenn sie bei ihrer Tätigkeit ein - islamisches - Kopftuch trägt.

    Damit genießt sie den Grundrechtsschutz aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG (so zuletzt BVerwG 4. Juli 2002 - 2 C 21.01 - NJW 2002, 3344; Böckenförde NJW 2001, 723, 724; Janz/Rademacher NVwZ 1999, 706, 710).

    Wegen der Bedeutung, die Muslime dem Kopftuch beilegen, gilt es als Sinnbild einer bestimmten Glaubensüberzeugung, als Ausdruck des Bekenntnisses der Trägerin zum islamischen Glauben und damit als sichtbares Zeichen für die Ausübung ihrer Religion (so zusammenfassend zuletzt BVerwG 4. Juli 2002 - 2 C 21.01 - NJW 2002, 3344; siehe auch von Mangoldt/Klein/Starck GG 4. Aufl. Art. 4 Rn. 35; ErfK/Dieterich GG 3. Aufl. Art. 4 Rn. 12; BK-Zippelius aaO Rn. 95; Hillgruber JZ 1999, 541; Böckenförde NJW 2001, 723, 726).

  • BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03

    Christliche Bildungs- und Kulturwerte; Eignung; Einstellung als Lehrerin an

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision mit Urteil vom 4. Juli 2002 (BVerwG 2 C 21.01 - BVerwGE 116, 359) zurückgewiesen.
  • StGH Hessen, 10.12.2007 - P.St. 2016

    1. § 68 Abs. 2 HBG und § 86 Abs. 3 HSchG verstoßen nicht gegen die Grundrechte

    Denn indem der Staat duldete, dass seine Lehrkräfte ihre Glaubens-, weltanschaulichen oder politischen Überzeugungen ohne Einschränkungen offen zur Schau stellen dürften, würden die Schüler religiös, weltanschaulich oder politisch beeinflusst (vgl. BVerwGE 116, 359 [362]).

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 2002 (BVerwGE 116, 359 [362 f.]), auf welches die Mehrheit sich beruft, bezieht sich anders als § 86 Abs. 3 HSchG nicht auf die Kleidung aller "Lehrkräfte in Schule und Unterricht", sondern nur auf das Tragen eines Kopftuchs bei der Unterrichtung von Kindern im Grund- und Hauptschulalter.

  • LAG Hamm, 08.05.2015 - 18 Sa 1727/14

    Zulässigkeit eines Kopftuchverbots für eine Krankenschwester im Dienst der

    Wegen der Bedeutung, die Muslime dem Kopftuch beilegen, gilt es als Sinnbild einer bestimmten Glaubensüberzeugung, als Ausdruck des Bekenntnisses der Trägerin zum islamischen Glauben und damit als sichtbares Zeichen für die Ausübung ihrer Religion (BAG 10.10.2002 -2 AZR 472/01; BVerwG 04.07.2002 - 2 C 21.01).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2015 - 2 B 99/15

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Paintballanlage auf einem

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. November 2014 - 1 BvR 1178/14 -, NJW 2015, 223 = juris Rn. 22, Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 -, BVerfGE 108, 282 = NJW 2003, 3111 = juris Rn. 45, Beschluss vom 16. Oktober 1979 - 1 BvR 647/70, 1 BvR 7/74 -, BVerfGE 52, 223 = NJW 1980, 575 = juris Rn. 39; BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2002 - 2 C 21/01 -, BVerwGE 116, 359 = NJW 2002, 3344 = juris Rn. 14; Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 13. Aufl. 2014, Art. 6 Rn. 42.
  • LAG Hamm, 17.02.2012 - 18 Sa 867/11

    Untersagung des Tragens eines islamischen Kopftuchs in einer Krankenanstalt in

    Wegen der Bedeutung, die Muslime dem Kopftuch beilegen, gilt es als Sinnbild einer bestimmten Glaubensüberzeugung, als Ausdruck des Bekenntnisses der Trägerin zum islamischen Glauben und damit als sichtbares Zeichen für die Ausübung ihrer Religion (BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01; BVerwG, Urteil vom 04.07.2002 - 2 C 21.01; Dieterich, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, Art. 4 GG Rn. 12).
  • LAG Hamm, 08.11.2018 - 18 Sa 639/18

    Vergütungsansprüche einer Kopftuch tragenden Krankenschwester im Dienste einer

    Wegen der Bedeutung, die Muslime dem Kopftuch beilegen, gilt es als Sinnbild einer bestimmten Glaubensüberzeugung, als Ausdruck des Bekenntnisses der Trägerin zum islamischen Glauben und damit als sichtbares Zeichen für die Ausübung ihrer Religion (BAG 10.10.2002 -2 AZR 472/01; BVerwG 04.07.2002 - 2 C 21.01).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 24.03

    Laufbahn; Offizier; Offizierbewerberprüfzentrale; Eignung; Beurteilungsspielraum;

    Hierzu zählen die Grundrechte Dritter sowie Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang (BVerfG, Urteil vom 24. September 2003 2 BvR 1436/02 ; Urteil vom 4. Juli 2002 BVerwG 2 C 21.01 ).

    Art. 4 Abs. 1 GG verleiht danach dem Einzelnen keinen uneingeschränkten Anspruch darauf, seine Glaubensüberzeugung im Rahmen staatlicher Einrichtungen zu betätigen oder mit staatlicher Unterstützung zum Ausdruck zu bringen (BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 1995 1 BvR 1087/91 ; Urteil vom 4. Juli 2002 BVerwG 2 C 21.01 ).

  • BVerfG, 15.03.2004 - 2 BvR 1436/02

    Festsetzung des Gegenstandswerts

    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 2002 - BVerwG 2 C 21.01 -,.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2021 - 2 S 2909/20

    Zugang einer Bürgerrechtsorganisation zu landeseigener Kapelle zum Zweck einer

  • LAG Hamm, 25.03.2021 - 18 Sa 1197/20

    Verletzung der Neutralitätspflicht durch Tragen eines Kopftuchs im Krankenhaus;

  • ArbG Dortmund, 16.01.2003 - 6 Ca 5736/02

    Feststellung des Bestandes eines Arbeitsverhältnisses; Kopftuchtragen einer

  • VG Ansbach, 14.11.2019 - AN 18 K 18.00715

    Eintragung eines buddhistischen Mönchsnamens als Ordensname nur unter engen

  • BVerwG, 27.02.2002 - 2 C 18.02

    Anordnung des Ruhens des Verfahrens bis zur Entscheidung des

  • VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 K 20.1310

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch, unterbliebene Beförderung, mangelnde

  • VG Bayreuth, 17.04.2020 - B 5 K 18.364

    Fehlerhafte Beurteilung aufgrund unvollständiger Tatsachengrundlage in einem

  • VG Bayreuth, 27.09.2019 - B 5 E 19.718

    Einweisung als Polizeihauptkommissar der Besoldungsgruppe A 12

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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02, 1 PKH 24.02   

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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens - Grundsätzliche Rechtsfrage zu den rechtlichen Anforderungen an das wirtschaftliche Existenzminimum bei einer inländischen Fluchtalternative - Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung ...

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens; Grundsätzliche Rechtsfrage zu den rechtlichen Anforderungen an das wirtschaftliche Existenzminimum bei einer inländischen Fluchtalternative; Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung zu ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; AuslG § 51 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 86 Abs. 1
    Irak, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, interne Fluchtalternative, Existenzminimum, Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht, Nordirak, Sachverständigengutachten, eigene Sachkunde

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZAR 2002, 369
 
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Wird zitiert von ... (149)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 30.04.1991 - 9 C 105.90

    Asylantrag eines afghanischen Lehrers auf Grund staatlicher politischer

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02
    Ein verfolgungssicherer Ort bietet dem Ausländer das wirtschaftliche Existenzminimum danach grundsätzlich immer dann, wenn er durch eigene Arbeit oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu seinem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen kann (vgl. etwa Urteil vom 30. April 1991 - BVerwG 9 C 105.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 145 = NVwZ-RR 1992, 109; Beschluss vom 24. März 1995 - BVerwG 9 B 747.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 177 = NVwZ 1996, 85; Beschluss vom 9. Januar 1998 - BVerwG 9 B 1130.97 - ).

    Das ist nicht der Fall, wenn der Asylsuchende am Ort der inländischen Fluchtalternative bei der gebotenen grundsätzlich generalisierenden Betrachtungsweise auf Dauer ein Leben zu erwarten hat, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tode führt (Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104; Urteil vom 30. April 1991 - BVerwG 9 C 105.90 - a.a.O.), oder wenn er dort nichts anderes zu erwarten hat als ein "Dahinvegetieren am Rande des Existenzminimums" (Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 ; Beschluss vom 3. August 1989 - BVerwG 9 B 266.89 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 12).

  • BVerwG, 11.02.1999 - 9 B 381.98

    Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung von

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02
    5 Es ist vom Berufungsgericht weder näher dargelegt noch sonst ersichtlich, dass es über die erforderliche Sachkunde verfügt, selbst in Abweichung von den in Auftrag gegebenen Gutachten beurteilen zu können, dass die festgestellte Lebensmittelversorgung unter den im Nordirak herrschenden Bedingungen den Flüchtlingen eine ihr Existenzminimum sichernde Nahrungsaufnahme gewährleistet (zur Notwendigkeit des Belegs eigener Sachkunde des Tatsachengerichts vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2001 - BVerwG 1 B 206.00 - ; Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - InfAuslR 2000, 412; Beschluss vom 10. Juni 1999 - BVerwG 9 B 81.99 - ; Beschluss vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO, Nr. 42 = DVBl 1999, 1206; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.01.1998 - 9 B 1130.97

    Asyl - Existenzgefährdung - grundsätzliche Bedeutung - Bedarf

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02
    Ein verfolgungssicherer Ort bietet dem Ausländer das wirtschaftliche Existenzminimum danach grundsätzlich immer dann, wenn er durch eigene Arbeit oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu seinem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen kann (vgl. etwa Urteil vom 30. April 1991 - BVerwG 9 C 105.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 145 = NVwZ-RR 1992, 109; Beschluss vom 24. März 1995 - BVerwG 9 B 747.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 177 = NVwZ 1996, 85; Beschluss vom 9. Januar 1998 - BVerwG 9 B 1130.97 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2002 - A 2 S 712/01

    Inländische Fluchtalternative im Nordirak

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts schließen andere als durch die politische Verfolgung bedingte Nachteile und Gefahren, die an einem verfolgungsicheren Ort drohen, diesen Ort als inländische Fluchtalternative nur aus, wenn eine gleichartige existenzielle Gefährdung am Herkunftsort nicht bestünde (Urteil vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 43.96 - BVerwGE 105, 204 m.w.N.; vgl. auch zum Verhältnis Nordirak/Zentralirak VGH Mannheim, Urteil vom 11. April 2002 - A 2 S 712/01 - ).
  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02
    Das ist nicht der Fall, wenn der Asylsuchende am Ort der inländischen Fluchtalternative bei der gebotenen grundsätzlich generalisierenden Betrachtungsweise auf Dauer ein Leben zu erwarten hat, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tode führt (Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104; Urteil vom 30. April 1991 - BVerwG 9 C 105.90 - a.a.O.), oder wenn er dort nichts anderes zu erwarten hat als ein "Dahinvegetieren am Rande des Existenzminimums" (Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 ; Beschluss vom 3. August 1989 - BVerwG 9 B 266.89 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 12).
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02
    5 Es ist vom Berufungsgericht weder näher dargelegt noch sonst ersichtlich, dass es über die erforderliche Sachkunde verfügt, selbst in Abweichung von den in Auftrag gegebenen Gutachten beurteilen zu können, dass die festgestellte Lebensmittelversorgung unter den im Nordirak herrschenden Bedingungen den Flüchtlingen eine ihr Existenzminimum sichernde Nahrungsaufnahme gewährleistet (zur Notwendigkeit des Belegs eigener Sachkunde des Tatsachengerichts vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2001 - BVerwG 1 B 206.00 - ; Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - InfAuslR 2000, 412; Beschluss vom 10. Juni 1999 - BVerwG 9 B 81.99 - ; Beschluss vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO, Nr. 42 = DVBl 1999, 1206; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.03.1995 - 9 B 747.94

    Begründung der Zurechnung von Drittverfolgungsmaßnahmen dem Staat auf Grund einer

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02
    Ein verfolgungssicherer Ort bietet dem Ausländer das wirtschaftliche Existenzminimum danach grundsätzlich immer dann, wenn er durch eigene Arbeit oder durch Zuwendungen von dritter Seite jedenfalls nach Überwindung von Anfangsschwierigkeiten das zu seinem Lebensunterhalt unbedingt Notwendige erlangen kann (vgl. etwa Urteil vom 30. April 1991 - BVerwG 9 C 105.90 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 145 = NVwZ-RR 1992, 109; Beschluss vom 24. März 1995 - BVerwG 9 B 747.94 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 177 = NVwZ 1996, 85; Beschluss vom 9. Januar 1998 - BVerwG 9 B 1130.97 - ).
  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts schließen andere als durch die politische Verfolgung bedingte Nachteile und Gefahren, die an einem verfolgungsicheren Ort drohen, diesen Ort als inländische Fluchtalternative nur aus, wenn eine gleichartige existenzielle Gefährdung am Herkunftsort nicht bestünde (Urteil vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 43.96 - BVerwGE 105, 204 m.w.N.; vgl. auch zum Verhältnis Nordirak/Zentralirak VGH Mannheim, Urteil vom 11. April 2002 - A 2 S 712/01 - ).
  • BVerwG, 10.06.1999 - 9 B 81.99
    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02
    5 Es ist vom Berufungsgericht weder näher dargelegt noch sonst ersichtlich, dass es über die erforderliche Sachkunde verfügt, selbst in Abweichung von den in Auftrag gegebenen Gutachten beurteilen zu können, dass die festgestellte Lebensmittelversorgung unter den im Nordirak herrschenden Bedingungen den Flüchtlingen eine ihr Existenzminimum sichernde Nahrungsaufnahme gewährleistet (zur Notwendigkeit des Belegs eigener Sachkunde des Tatsachengerichts vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2001 - BVerwG 1 B 206.00 - ; Beschluss vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - InfAuslR 2000, 412; Beschluss vom 10. Juni 1999 - BVerwG 9 B 81.99 - ; Beschluss vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO, Nr. 42 = DVBl 1999, 1206; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 03.08.1989 - 9 B 266.89

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts -

    Auszug aus BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02
    Das ist nicht der Fall, wenn der Asylsuchende am Ort der inländischen Fluchtalternative bei der gebotenen grundsätzlich generalisierenden Betrachtungsweise auf Dauer ein Leben zu erwarten hat, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tode führt (Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 30.87 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 104; Urteil vom 30. April 1991 - BVerwG 9 C 105.90 - a.a.O.), oder wenn er dort nichts anderes zu erwarten hat als ein "Dahinvegetieren am Rande des Existenzminimums" (Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 ; Beschluss vom 3. August 1989 - BVerwG 9 B 266.89 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 12).
  • BVerwG, 27.02.2001 - 1 B 206.00

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 30.87

    Existenzgrundlage des Asylbewerbers - Verfolgung - Menschenwürdiges

  • OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 9 LB 2/13

    Feststellung eines Abschiebungsverbots gegenüber einem afghanischen

    Das ist nicht der Fall, wenn der Ausländer am Ort der inländischen Fluchtalternative bei der gebotenen grundsätzlich generalisierenden Betrachtungsweise auf Dauer ein Leben zu erwarten hat, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tod führt, oder wenn er dort nichts anderes zu erwarten hat als ein "Dahinvegetieren am Rande des Existenzminimums" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.7.2002 - 1 B 128.02 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 326; Beschluss vom 21.5.2003 - 1 B 298.02, 1 PKH 72.02 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 270).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 118.05

    Verfahrensrecht, Sachaufklärungspflicht, eigene Sachkunde, Krankheit,

    Das Tatsachengericht muss seine Entscheidung aber für die Beteiligten und das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar begründen und gegebenenfalls angeben, woher es seine Sachkunde hat (vgl. etwa Beschlüsse vom 31. Juli 2002 BVerwG 1 B 128.02 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 326, vom 5. Februar 2002 BVerwG 1 B 18.02 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 319, vom 27. März 2000 BVerwG 9 B 518.99 Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60, vom 27. Januar 2000 BVerwG 9 B 613.99 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228 und vom 11. Februar 1999 BVerwG 9 B 381.98 Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42; jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2002 - A 1 S 29/99

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschiebungsschutz; Voraussetzungen eines

    Auf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 31. Juli 2002 (1 B 128.02) die Entscheidung des Senats aufgehoben und das Streitverfahren an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Hinsichtlich der Frage, ob für den aus dem Zentralirak stammenden Kläger eine inländische Fluchtalternative im Nordirak besteht und dort insbesondere eine wirtschaftliche Existenzmöglichkeit gegeben ist, hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner zurückverweisenden Entscheidung vom 31. Juli 2002 (a.a.O.) ausgeführt, dass sich dem Senat eine weitere Sachaufklärung zu der Frage hätte aufdrängen müssen, ob für den Kläger im Nordirak eine ausreichende Lebensmittelversorgung gewährleistet ist.

    Der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Juli 2002 (a.a.O.) dürfte trotz der auf die Lebensbedingungen des "Klägers" abstellenden Ausführungen (BA S. 6) nichts Abweichendes zu entnehmen sein.

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - 11 S 494/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4444
VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - 11 S 494/02 (https://dejure.org/2002,4444)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.07.2002 - 11 S 494/02 (https://dejure.org/2002,4444)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Juli 2002 - 11 S 494/02 (https://dejure.org/2002,4444)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Mitteilungen aus dem Erziehungsregisters - Verwertung durch die Ausländerbehörde bei Ausweisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemeines Verwertungsverbot für in das Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen und Anordnungen und ihnen zugrundeliegende Taten; Verwertung der nach § 76 Abs. 4 Ausländergesetz (AuslG) der Ausländerbehörde zulässigerweise mitgeteilten Informationen; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; AuslG § 45 Abs. 1; AuslG § 46 Nr. 2; AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2; AuslG § 92 a Abs. 1 Nr. 1; AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2; JGG § 15 Abs. 1 Nr. 4; BZRG § 60 Abs. 1 Nr. 2; BZRG § 61 Abs.
    Berufungszulassungsantrag, ernstliche Zweifel, Ausweisung, Ermessensausweisung, Verstoß gegen Rechtsvorschriften, Straftat, Vorsatz, Scheinehe, Anstiftung, Falschangaben, Ausländerbehörde, Jugendstrafe, Zuchtmittel, Auflage, Erziehungsregister, Verwertungsverbot, ...

  • Judicialis

    AuslG § 45 Abs. 1; ; AuslG § 46 Nr. 2; ; AuslG § 76 Abs. 4 Satz 1; ; AuslG § 77 Abs. 1; ; BZRG § 51 Abs. 1; ; BRZG § 61 Abs. 1; ; BZRG § 63; ; AuslG-VwV Nr. 76.4.1.3

  • rechtsportal.de

    Ausweisung - Ermessensausweisung, Erziehungsregister, Auskunftsbeschränkung, Verwertungsverbot, Unterrichtung der Ausländerbehörde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 46
  • NVwZ 2003, Beilage Nr I 6, 46
  • VBlBW 2003, 127
  • DVBl 2003, 83 (Ls.)
  • ZAR 2002, 369
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - 11 S 494/02
    Ein Verwertungsverbot ergibt sich erst nach der Löschung bzw. Löschungsreife der Eintragungen im Erziehungsregister mit Vollendung des 24. Lebensjahr gemäß § 63 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 51 Abs. 1 BZRG (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28.1.1997, - 1 C 17/94 -, Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10; BVerwG, Beschluss vom 14.2.1984 - 1 B 10/84 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102).

    Offen bleiben kann hier, ob es einer Verwertung entgegenstehen könnte, wenn die Informationen unter Verletzung von Schutzvorschriften (ebenso offengelassen von BVerwG, Beschluss vom 14.2.1984, a.a.O. zur Rechtslage unter Geltung des Ausländergesetzes vom 28. April 1965 [BGBl I 1965, 353]) oder der jeweils maßgeblichen Sonderregelungen erlangt werden.

  • BVerwG, 24.09.1996 - 1 C 9.94

    Ausländerrecht - Ausnahmen von der Ausweisung bei vorsätzlich begangener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - 11 S 494/02
    Das kann trotz der gebotenen ordnungsrechtlichen Beurteilung etwa dann in Betracht kommen, wenn ein strafrechtliches Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden ist (BVerwG, Urteil vom 24.9.1996, - BVerwG 1 C 9/94 -, BVerwGE 102, 63 [67]).

    Es spricht auch nichts dafür, dass sich Ausländer in einer mit der Klägerin vergleichbaren Situation durch deren Ausweisung von gleichen oder ähnlichen strafbaren Handlungen nicht abhalten ließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.9.1996, - 1 C 9/94 -, BVerwGE 102, 63 [68]).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2002 - 11 S 2240/01

    Zuständigkeit für abgelehnte Asylbewerber; Duldungsanspruch -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - 11 S 494/02
    Ob zu diesem Zeitpunkt ausnahmsweise eine Duldung nach § 55 Abs. 2 AuslG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG in Betracht kommt, wird bei der Entscheidung über den Vollzug der Abschiebung zu prüfen sein (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 9.7.2002 - 11 S 2240/01 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.1999 - 2 B 11779/99

    Polizeidienst - Schläger darf nicht Polizist sein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - 11 S 494/02
    Sinn und Zweck des § 61 Abs. 1 BZRG ist es somit lediglich, den Zugang zu den Eintragungen im Erziehungsregister selbst zu beschränken, nicht jedoch die Mitteilung von Informationen im Zusammenhang mit Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende durch Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte an nicht auskunftsberechtigte Behörden zu verhindern, soweit diese die entsprechenden Informationen zur Wahrnehmung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben benötigen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.9.1999 - 2 B 11779/99 - , NVwZ-RR 2000, 309f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.7.1993 - 2 VAs 11/93 -, Justiz 1994, 147; vgl. auch Rebmann/Uhlig, Bundeszentralregistergesetz, § 61 Rdnr. 19).
  • BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94

    Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - 11 S 494/02
    Ein Verwertungsverbot ergibt sich erst nach der Löschung bzw. Löschungsreife der Eintragungen im Erziehungsregister mit Vollendung des 24. Lebensjahr gemäß § 63 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 51 Abs. 1 BZRG (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28.1.1997, - 1 C 17/94 -, Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 10; BVerwG, Beschluss vom 14.2.1984 - 1 B 10/84 -, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102).
  • OLG Karlsruhe, 12.07.1993 - 2 VAs 11/93

    Akteneinsicht; Behörde; Verfahrensbeteiligt; Sachfremde; Rechtsgrundlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - 11 S 494/02
    Sinn und Zweck des § 61 Abs. 1 BZRG ist es somit lediglich, den Zugang zu den Eintragungen im Erziehungsregister selbst zu beschränken, nicht jedoch die Mitteilung von Informationen im Zusammenhang mit Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende durch Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte an nicht auskunftsberechtigte Behörden zu verhindern, soweit diese die entsprechenden Informationen zur Wahrnehmung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben benötigen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 29.9.1999 - 2 B 11779/99 - , NVwZ-RR 2000, 309f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.7.1993 - 2 VAs 11/93 -, Justiz 1994, 147; vgl. auch Rebmann/Uhlig, Bundeszentralregistergesetz, § 61 Rdnr. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1994 - 1 S 1053/93

    Ausschluß des Aufenthaltsrechts eines Türken nach dem Assoziationsratsbeschluß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - 11 S 494/02
    Vielmehr überwiegen die öffentlichen Interessen an der generalpräventiven Ausweisung, die, wie die Behörden und das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt haben, durch den Missbrauch des verfassungsrechtlichen geschützten Instituts der Ehe zur Erschleichung von Aufenthaltsrechten in einem besonders sensiblen Bereich in massiver Weise beeinträchtigt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.1.1994 - 1 S 1053/93 -), ohne dass die Behörden dem in ausreichenden Maße entgegenwirken können.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - 11 S 494/02
    Hierzu ist erforderlich, dass ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine dafür erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, Beschluss vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392 = NVwZ 2000, 1163).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 13 S 116/09

    Bundeszentralregister; Rechtskraft; Zeitpunkt der strafgerichtlichen

    Sinn und Zweck des § 61 Abs. 1 BZRG ist es lediglich, den Zugang zu den Eintragungen im Erziehungsregister selbst zu beschränken, nicht jedoch die Mitteilung von Informationen im Zusammenhang mit Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende durch Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte an nicht auskunftsberechtigte Behörden zu verhindern, soweit diese die entsprechenden Informationen zur Wahrnehmung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben benötigen (vgl. ausführl.: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 3.7.2002 - 11 S 494/02 - VBlBW 2003, Beilage I 6, 46 m.w. Nachw.; ebenso Hamb. OVG, Urteil vom 29.1.2008 - 3 Bf 149/02 - juris).
  • VG Sigmaringen, 04.10.2005 - 6 K 1323/05

    Ausweisung wegen falscher Angaben im ausländerrechtlichen Verfahren; Scheinehe

    Durch den Missbrauch des verfassungsrechtlich geschützten Instituts der Ehe zur Erschleichung von Aufenthaltsrechten durch Falschangaben werden öffentliche Interessen in einem besonders sensiblen Bereich berührt, weshalb die Ausländerbehörden in ihrer praktischen Arbeit in besonderem Maße auf verlässliche Angaben angewiesen sind (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.07.2002 - 11 S 494/02 -, VBlBW 2003, 127; Hess. VGH, Beschluss vom 14.06.1996 - 12 TG 1590/96 -, AuAS 1996, 230).
  • VG Köln, 22.03.2019 - 5 K 6990/18

    Terrorismus, Salafismus, Abkehr von radikal-islamischer Gesinnung

    - Zur Verwertbarkeit der Eintragungen in das Erziehungsregister durch die Ausländerbehörde und das Verwaltungsgericht siehe: BVerwG, Beschluss vom 23. September 2009 - 1 B 16/09 -, juris Rn. 4 f., Beschluss vom 23. September 2009 - 1 B 16/09 -, juris, und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 2002 - 11 S 494/02 -, juris - (jedenfalls überwiegend) keine nur geringfügigen Straftaten zugrunde.
  • VG Ansbach, 25.05.2009 - AN 10 K 08.02081

    Luftsicherheitsrecht; Zuverlässigkeit; jugendgerichtliche Ahndungen

    Im Übrigen ist vorsorglich darauf hinzuweisen, dass aus § 61 Abs. 3 BZRG kein Verwertungsverbot abgeleitet werden kann, da bereits keine Auskünfte im Sinne von § 61 Abs. 3 BZRG im vorliegenden Falle weitergeleitet wurden (vgl. HambOVG vom 29.1.2008 - 3 Bf 149/02 ; VGH BW vom 3.7.2002 - 11 S 494/02 ).
  • VG Aachen, 29.05.2009 - 9 K 44/08

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung, Schulbesuch, Schulpflicht,

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Juli 2002 - 11 S 494/02 -, juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 29. Januar 2008 - 3 Bf 149/02 -, juris, Rdnr. 99 zu § 104a Abs. 2 AufenthG.
  • VG Sigmaringen, 13.09.2004 - 6 K 1434/04

    Härtefall im Sinne von § 19 Abs 1 S 2 AuslG 1990; Ausweisung wegen Falschangaben

    Die Kammer verkennt dabei nicht, dass durch den Missbrauch des verfassungsrechtlich geschützten Instituts der Ehe zur Erschleichung von Aufenthaltsrechten durch Falschangaben öffentliche Interessen in einem besonders sensiblen Bereich berührt werden und dass die Ausländerbehörden in ihrer praktischen Arbeit in besonderem Maße auf verlässliche Angaben angewiesen sind (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.07.2002 - 11 S 494/02 -, VBlBW 2003, 127; Hess. VGH, Beschluss vom 14.06.1996 - 12 TG 1590/96 -, AuAS 1996, 230), weshalb es den Ausländerbehörden grundsätzlich auch möglich sein muss, auf Falschangaben mit der Beendigung des Aufenthalts zu reagieren, um Ausländern den Anreiz zu - sonst folgenlosen - Falschangaben zu nehmen (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 04.01.2000 - 3 Bs 218/99 -).
  • VG Göttingen, 15.08.2003 - 3 B 177/03

    Amtsermittlung; Aufenthaltserlaubnis; eheliche Lebensgemeinschaft; Rücknahme;

    Die Regelungen der §§ 75 ff. AuslG gehen als speziellere den Vorschriften der §§ 12 ff. EGGVG vor (vgl. VGH BW, Beschluss vom 03.07.2002 - 11 S 494/02 -, EZAR 033 Nr. 16).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2002 - 9 A 4142/01.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4949
OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2002 - 9 A 4142/01.A (https://dejure.org/2002,4949)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.07.2002 - 9 A 4142/01.A (https://dejure.org/2002,4949)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Juli 2002 - 9 A 4142/01.A (https://dejure.org/2002,4949)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablehnung der Gewährung von Familienasyl; Nicht aufklärbarer Einreiseweg; Beweislast für eine Einreise ohne Berührung eines sicheren Drittstaates; Voraussetzung der Regelung des § 26 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 AsylVfG hinsichtlich der tatsächlichen Einreise aus einem (bestimmten ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 108
  • ZAR 2002, 369
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2002 - 9 A 4142/01
    BVerwG, Urteil vom 29.6.1999 - 9 C 36.98 -, DVBl. 2000, 414 ff.
  • BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95

    Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2002 - 9 A 4142/01
    Insofern bestehen lediglich die Besonderheiten, dass im Falle der Einreise auf dem Landweg kein Nachweis erforderlich ist, aus welchem der angrenzenden sicheren Drittstaaten die Einreise erfolgt ist, Vgl. BVerwG, Urteil vom 7.11.1995 - 9 C 73.95 -, NVwZ 1996, 197, und dass verfahrensrechtlich bei Unaufklärbarkeit des Einreiseweges die Beweislast für die Einreise ohne Berührung eines sicheren Drittstaates dem Asylbewerber obliegt.
  • VG Gelsenkirchen, 21.02.2013 - 5a K 1525/11

    Asyl; Afghanistan; Kabul; Fluchtalternative

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 1. Juli 2002 - 9 A 4142/01.A - (noch zum Dubliner Übereinkommen), und vom 18. April 2008 - 19 A 1861/07.A -, sowie VG B2.
  • VG Gelsenkirchen, 21.02.2013 - 5a K 3753/11

    Afghanistan; Nangarhar; Kabul; Asyl; Flüchtlingsschutz; Selbsteintritt;

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 1. Juli 2002 - 9 A 4142/01.A - (noch zum Dubliner Übereinkommen), und vom 18. April 2008 - 19 A 1861/07.A -, sowie VG Aachen, Urteil vom 25. Juli 2007 - 8 K 1913/05.A - Hailbronner, Ausländerrecht (AuslR), Loseblatt-Ausgabe, § 26a AsylVfG RdNr. 57.
  • VG Gelsenkirchen, 21.02.2013 - 5a K 1524/11

    Asyl, Afghanistan, Kabul, Fluchtalternative

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 1. Juli 2002 - 9 A 4142/01.A - (noch zum Dubliner Übereinkommen), und vom 18. April 2008 - 19 A 1861/07.A -, sowie VG Aachen, Urteil vom 25. Juli 2007 - 8 K 1913/05.A - Hailbronner , Ausländerrecht (AuslR), Loseblatt-Ausgabe, § 26a AsylVfG RdNr. 57.
  • VG Aachen, 25.07.2007 - 8 K 1913/05

    Verfahrensrecht, Verordnung Dublin II, Drittstaatenregelung,

    vgl. BayVGH, Urteil vom 27. November 2003 - 15 B 99.32190 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 1. Juli 2002 - 9 A 4142/01.A -, AuAS 2002, 190.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2008 - 19 A 1861/07

    Drittstaatenregelung, Verordnung Dublin II, Reiseweg, Beweislast

    BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1999 - 9 C 36.98 -, juris, Rdn. 12; Beschluss vom 26. Januar 1998 - 9 B 434.97 -, juris, Rdnr. 4 a. E.; OVG NRW, Urteil vom 30. September 1996 - 25 A 790/96.A -, juris, Rdn. 44; ähnlich (Drittstaat bestimmbar"): Beschluss vom 1. Juli 2002 - 9 A 4142/01.A -, juris, Rdnr. 10; BayVGH, Urteil vom 27. November 2003 - 15 B 99.32190 -, juris, Rdnr. 19.
  • VG Gelsenkirchen, 29.11.2012 - 5a K 1523/11

    Afghanistan; Herat; Kabul; Asyl; Flüchtlingsschutz; Selbsteintritt

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 1. Juli 2002 - 9 A 4142/01.A - (noch zum Dubliner Übereinkommen), und vom 18. April 2008 - 19 A 1861/07.A -, sowie VG B4.
  • VG Aachen, 07.07.2006 - 6 K 4001/04

    Türkei, Kurden, exilpolitische Betätigung, Mitglieder, Vorstandsmitglieder,

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1999 - 9 C 36.98 -, BVerwGE 109, 174 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteile vom 1. Juli 2002 - 9 A 4142/01.A - , NVwZ 2002, Beilage Nr. 1/10, 108, vom 19. August 1999 - 1 A 237/96.A - und vom 3. Dezember 1998 - 25 A 361/98.A -.
  • VG Aachen, 23.08.2004 - 9 K 250/02

    Syrien, Christen, Konversion, Religiös motivierte Verfolgung, Diskriminierung,

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1999 - 9 C 36.98 - , BVerwGE 109, 174 ff.; siehe auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 1. Juli 2002 - 9 A 4142/01.A - , Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2002, Beilage Nr. 1/10, 108, das darauf hinweist, dass es sich bei den Angaben zur Einreise um solche handelt, die von dem Asylbewerber unschwer durch die Vorlage von Reiseunterlagen und durch präzise Angaben zum Reiseweg und zu Reisedaten nachgewiesen werden können.
  • VG Aachen, 01.04.2005 - 9 K 993/02

    Syrien, Kurden, Jesiden, Hizb Itihad Al Sha ab, Sympathisanten, Flugblätter,

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1999 - 9 C 36.98 -, BVerwGE 109, 174 ff.; OVG NRW, Urteil vom 1. Juli 2002 - 9 A 4142/01.A -, NVwZ 2002, Beilage Nr. 1/10, 108.
  • VG Aachen, 09.02.2004 - 9 K 265/04

    Voraussetzungen des Anspruchs von syrischen Staatsangehörigen kurdischer

    vgl. BVerwG, a.a.O.; siehe auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 1. Juli 2002 - 9 A 4142/01.A - , Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 2002, Beilage Nr. 1/10, 108, das darauf hinweist, dass es sich bei den Angaben zur Einreise um solche handelt, die von dem Asylbewerber unschwer durch die Vorlage von Reiseunterlagen und durch präzise Angaben zum Reiseweg und zu Reisedaten nachgewiesen werden können.
  • VG Aachen, 09.02.2004 - 9 K 2134/01

    Syrien, Kurden, Familienangehörige, Ehemann, Exilpolitische Betätigung, Medya-TV,

  • VG Aachen, 11.12.2012 - 6 K 2152/11

    Anspuch auf Anerkennung als Asylberechtigter bei einer Nichterweislichkeit einer

  • VG Minden, 21.09.2004 - 1 K 7311/03

    Syrien, Kurden, Yekiti, Flugblätter, Hausdurchsuchung, Vorverfolgung

  • VG Minden, 28.01.2003 - 1 K 3191/01

    Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs auf Gewährung politischen Asyls;

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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 12.04.2002 - 8 S 41.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12596
OVG Berlin, 12.04.2002 - 8 S 41.02 (https://dejure.org/2002,12596)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12.04.2002 - 8 S 41.02 (https://dejure.org/2002,12596)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12. April 2002 - 8 S 41.02 (https://dejure.org/2002,12596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge (HumHAG); Schreiben des Auwärtigen Amtes vom 25. März 1997 zur Regelung des Verfahrens bei den Auslandsvertretungen bezüglich der Zuwanderung ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 98
  • ZAR 2002, 369
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

    6 a) Die bislang vorliegende obergerichtliche Rechtsprechung geht überwiegend davon aus, dass die Vorschrift des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO das Beschwerdegericht nicht daran hindert, zugunsten des in erster Instanz obsiegenden Beschwerdegegners zu prüfen, ob die fehlerhaft begründete Entscheidung des Verwaltungsgerichts aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 18.3.2002 - 7 B 315/02 -, NVwZ 2002, 1390; OVG Berlin, Beschl. v. 12.4.2002 - 8 S 41.02 -, NVwZ 2002, Beilage Nr. 1 9, 98; Hess.VGH, Beschl. v. 23.10.2002 - 9 TG 271.2/02 -, NVwZ-RR 2003, 458 und Beschl. v. 27.1.2003 - 9 TG 6/03 -, DVBl. 2003, 1284; OVG Thüringen, Beschl. v. 11.2.2003 - 3 EO 387/02 -, EzAR 040 Nr. 6; BayVGH, Beschl. v. 21.5.2003 - 1 CS 03.60 -, NVwZ 2004, 251; anderer Auffassung Hess.VGH, Beschl. v. 5.7.2002 - 12 TG 959/02 -, EzAR 037 Nr. 7).
  • OVG Thüringen, 28.07.2011 - 1 EO 1108/10

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen; Begründung der

    Es vermeidet Konflikte mit Art. 103 Abs. 1 GG, zu denen es käme, wenn Vorbringen eines (erfolgreichen) Beteiligten in erster Instanz unbeachtet bliebe, weil es nach der Rechtsauffassung dieses Gerichts rechtlich unerheblich war, und es auch in zweiter Instanz nicht berücksichtigt würde, weil das Beschwerdegericht die Rechtsauffassung der Vorinstanz nicht teilt, aber nur die vom unterlegenen Beteiligten dargelegten Gründe prüfte (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 12.04.2002 - 8 S 41.02 - ThürOVG, Beschluss vom 17.11.2003 - 2 EO 349/03 - unter Verweis auf HessVGH, Beschluss vom 21.10.2002 - 9 TG 2712/02 -).
  • VGH Hessen, 23.10.2002 - 9 TG 2712/02

    Gerichtlicher Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren; ausländerrechtliche

    Anderenfalls liefe der in erster Instanz obsiegende - und deshalb zur Wiederholung und Vertiefung seines Vorbringens nicht gehaltene - Antragsteller und Beschwerdegegner Gefahr, mit seinem bereits vom Verwaltungsgericht zu Unrecht nicht berücksichtigten, möglicherweise aber relevanten Vorbringen auch vor dem Beschwerdegericht unbeachtet zu bleiben (vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 -, NVwZ-Beilage I 9/2002, S. 98 f.; anders wohl Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, ZAR 2002, S. 291).

    Denn die zur Begründung des Eilrechtsschutzgesuchs vorgetragenen und möglicherweise entscheidungserheblichen Tatsachen blieben von der Vorinstanz ungeprüft und dürften im Beschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden, was im Ergebnis - eine Relevanz des nicht erörterten Vortrags unterstellt - auf eine Verweigerung vorbeugenden gerichtlichen Rechtsschutzes hinausliefe (vgl. dazu auch OVG Berlin, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 -, NVwZ-Beilage I 9/2002, S. 98 f.; anderer Ansicht - wenn auch in abweichender Fallkonstellation - aber offenbar Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 17.11.2003 - 2 EO 349/03

    Abfallbeseitigungsrecht; Umfang der Begründetheitsprüfung im Beschwerdeverfahren

    Auch unter Berücksichtigung der beschriebenen Motive des Gesetzgebers kann der Senat jedenfalls in Fallgestaltungen der vorliegenden Art, also in Beschwerdeverfahren gegen antragsstattgebende Beschlüsse des Verwaltungsgerichts, nicht einer allein dem Wortlaut des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO verpflichteten Auffassung folgen, wonach das Beschwerdegericht weder zu Gunsten noch zu Lasten des Beschwerdeführers andere tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte prüfen, ermitteln oder verwerten kann (so der Hessische VGH, Beschluss vom 05.07.2002 - 12 TG 959/02 - Au AS 2002, 234; vgl. im übrigen zur generellen Einschränkung der Vorschrift bzw. restriktiven Auslegung in weiteren Fallgestaltungen: ThürOVG, Beschluss vom 11.02.2003 - 3 EO 387/02 -, a. a. O; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.06.2003 - 1 B 442/03 -, VGH Bayern, Beschluss vom 21.05.2003 - 1 ZS 03.60 - HessVGH, Beschluss vom 27.01.2003 - 9 TG 6/03 -, DVBl. 2003, 1284, und vom 23.10.2002 - 9 TG 2712/02 -, NVwZ-RR 2003, 458; OVG Berlin, Beschluss vom 12.04.2002 - 8 S 41.02 -, NVwZ 2002, Beilage Nr. 1 9, 98).

    Denn die zur Begründung des Eilrechtsschutzgesuchs vorgetragenen und möglicherweise entscheidungserheblichen Tatsachen blieben von der Vorinstanz ungeprüft und dürften im Beschwerdeverfahren nicht berücksichtigt werden, was im Ergebnis - eine Relevanz des nicht erörterten Vortrags unterstellt - auf eine Verweigerung vorbeugenden gerichtlichen Rechtsschutzes hinausliefe (vgl. dazu auch OVG Berlin, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 -, NVwZ-Beilage I 9/2002, S. 98 f.; anderer Ansicht - wenn auch in abweichender Fallkonstellation - aber offenbar Hess. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2002 - 12 TG 959/02 -, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 11.02.2003 - 3 EO 387/02

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Darlegungsgebot; Prüfungsumfang;

    Dies ergebe sich insbesondere daraus, dass der Zugang zur zweiten Instanz durch die Rechtsänderung nicht weiter habe geöffnet werden sollen als für das Hauptsacheverfahren (vgl. Hessischer VG H, Beschlüsse vom 3. Dezember 2002 -8 TG 2413/02- und vom 23. Oktober 2002 -9 TG 2712/02- sowie ähnlich OVG Berlin, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41.02 - jeweils zitiert nach juris).
  • VGH Hessen, 16.01.2006 - 2 TG 2606/05

    Bundesstraße als Mautausweichstrecke; LKW-Durchfahrverbot; Schutz der

    Dieses Verständnis des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO steht im Einklang mit dem aus der Entstehungsgeschichte der Norm erkennbaren Zweck der mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gesetzesänderung, nämlich das Beschwerderecht zu vereinfachen, ohne zum früheren Rechtszustand der zulassungsfreien Beschwerde mit voller Überprüfung der angegriffenen Entscheidung zurückzukehren (vgl. Beschlüsse des OVG Berlin vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 -, NVwZ-Beil. I 9/2002, 98 f. und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Januar 2003 - 9 TG 6/03 - sowie Kopp/Schenke, a.a.O., § 146 Rz. 43 mit zahlreichen Nachweisen).
  • VGH Hessen, 03.12.2002 - 8 TG 2413/02

    Anordnungsgrund bei wahrscheinlichem Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund bei

    Dabei hat es die Erfolgsaussichten des Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes umfassend und über die Darlegungen in der Beschwerdebegründung hinaus nach denselben Maßstäben zu prüfen, wie sie auch ohne die Regelung des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO anzuwenden wären (vgl. OVG NW, Beschluss vom 18. März 2002 - 7 B 315/02 - NVwZ 2002 S. 1390), insbesondere auch dann, wenn das Verwaltungsgericht seine Entscheidung auf einen zu Unrecht als entscheidungserheblich angesehenen Gesichtspunkt - hier die Verneinung des Anordnungsgrundes - gestützt und sich der Beschwerdeführer in seiner Beschwerdebegründung nur mit dieser Erwägung des Gerichts auseinandergesetzt hat; andernfalls würde sein in erster Instanz zu Unrecht nicht berücksichtigtes, möglicherweise relevantes Vorbringen - hier zum Anordnungsanspruch - auch vor dem Beschwerdegericht unbeachtet bleiben (vgl. zu einer ähnlichen Fallkonstellation: OVG Berlin, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 - NVwZ-Beilage I 9/2000 S. 98 f.; Hess. VGH, Beschluss vom 23. Oktober 2002 - 9 TG 2712/02 -).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 7 ME 159/04

    Heranziehung der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL); Immissionsschutzrechtlich

    Dies gilt in Bezug auf die Rinderhaltung allerdings vor allem deshalb, weil die Geruchsbelästigung bei Rindern erheblich geringer ist als bei Schweinen und die Geruchsschwelle, also die Grenze der Wahrnehmbarkeit, bereits bei deutlich kleineren Abständen unterschritten ist (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. September 1999, - 1 M 2569/99 - Urteil vom 30. Mai 2001 , - 1 K 389/00 -, NVwZ 2002, 98; Urteil vom 29. Januar 2003, - 1 KN 42/02 - = RdL 2003, 231).
  • VGH Hessen, 18.09.2007 - 8 TG 2841/06

    Kein allgemeinpolitisches Mandat des AStA - generelles Verbot im Wege der

    Da die von den Antragstellern als Beschwerdegegner im Verlauf des Beschwerdeverfahrens angeführten weiteren - und von ihr bestrittenen - Verstöße der Antragsgegnerin durch allgemeinpolitische Äußerungen und Aktivitäten weder im Antragsschreiben vom 6. November 2006 erwähnt worden sind noch sonst im erstinstanzlichen Verfahren eine Rolle gespielt haben, bedarf es hier keiner Entscheidung, ob der beschließende Senat der weitergehenden Auffassung folgt, wonach im Rahmen des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO im Wege teleologischer Reduktion aus Gründen effektiven Rechtschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG und ebenfalls in Anlehnung an das Berufungszulassungsverfahren jedenfalls solche offensichtlichen und im bisherigen behördlichen und gerichtlichen Verfahren bereits angelegten Gesichtspunkte berücksichtigt werden können, nach denen sich die nach der Beschwerdebegründung zweifelhafte erstinstanzliche Entscheidung jedenfalls aus anderen Gründen ohne nennenswerten Prüfungsaufwand als richtig erweist (vgl. u.a. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 - NVwZ-RR 2004 S. 542 f. = juris Rdnrn. 9 f.; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 - NVwZ 2007 S. 805 ff. = juris Rdnr. 24; OVG Berlin, Beschluss vom 12. April 2002 - 8 S 41/02 - juris Rdnr. 15; Bayer. VGH, Beschluss vom 10. Juli 2006 - 1 CS 06.407 - juris Rdnr. 25; Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. September 2004 - 10 TG 1498/04 - juris Rdnr. 9 und vom 14. März 2006 - 9 TG 512/06 - AuAS 2006 S. 146 ff. = juris Rdnr. 8; Guckelberger a.a.O. Rdnrn. 109 ff.); diese Voraussetzungen erfüllt das neue Vorbringen der Antragsteller nämlich nicht.
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 25/07

    Bauleitplanung für zersiedelte Waldflächen; Rechtsschutzbedürfnis für einen

    Im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses lag auch noch kein städtebaulicher Vertrag für die Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der textlichen Festsetzung Nr. 3.4 vor (vgl. zu dessen Erforderlichkeit OVG Lüneburg, Urt. v. 30.5.2001 - 1 K 389/00 -, NVwZ 2002, 98).
  • VGH Hessen, 27.01.2003 - 9 TG 6/03

    Kontrollumfang in der Beschwerdeinstanz; Aufenthaltsbefugnis aufgrund

  • OVG Sachsen, 02.07.2009 - 4 BS 312/07

    Milchviehanlage; Geruchsimmission; Mindestabstand; LASAT

  • OVG Berlin, 26.08.2002 - 4 S 28.02

    Verbot echter Rückwirkung; Gewährung rechtlichen Gehörs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2003 - 21 B 2476/02

    Verstoß eines Genehmigungsbescheids gegen nachbarschützende öffentlich-rechtliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2004 - 4 B 1942/03

    Ausgestaltung der gesonderten Erlaubnisfähigkeit von benachbarten

  • OVG Berlin, 03.06.2002 - 4 S 28.02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2003 - 4 B 2314/02

    Rückforderungsanspruch der Investitionsbank gegen die Hausbank ; Antrag auf

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Rechtsprechung
   BayObLG, 05.08.2002 - 3 ObOWi 65/2002, 3 ObOWi 65/02   

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https://dejure.org/2002,8054
BayObLG, 05.08.2002 - 3 ObOWi 65/2002, 3 ObOWi 65/02 (https://dejure.org/2002,8054)
BayObLG, Entscheidung vom 05.08.2002 - 3 ObOWi 65/2002, 3 ObOWi 65/02 (https://dejure.org/2002,8054)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits vom 1.2.1993 Art. 45 Abs. 1; ; Europa-Abkommen zwischen den ... Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits vom 1.2.1993 Art. 56 Abs. 1; ; Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits vom 1.2.1993 Art. 56 Abs. 3; ; Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Rumänien über die Entsendung rumänischer Arbeitnehmer aus in Rumänien ansässigen Unternehmen auf der Grundlage von Werkverträgen vom 31.7.1990 Art. 5 Abs. 1; ; SGB III § 211 Abs. 1; ; VO über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe 1; ; VO über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe 3; ; AEntG § 1 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Tarifvertraglicher Mindestlohn für rumänische Bauarbeiter rumänischer Untrernehmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Zahlung des Mindestlohns durch ausländische Bauunternehmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rumänische Bauunternehmer ; Mindestlohn; Tariflicher Mindestbruttolohn; Geldbuße ; Entsendung ausländischer Arbeitnehmer; Tarifvertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch rumänische Bauunternehmer müssen in Deutschland Mindestlohn bezahlen! (IBR 2003, 50)

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 2002, 114
  • ZAR 2002, 369
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 24.01.2002 - C-164/99

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM UNTERNEHMEN DES BAUGEWERBES, DAS IN EINEM ANDEREN

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2002 - 3 ObOWi 65/02
    Der Anwendbarkeit von § 1 Abs. 4 AEntG steht im vorliegenden Fall nicht entgegen, dass die Anwendung dieser Bestimmung auf in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässige Dienstleistende nach Auffassung des EuGH gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt, wie es hier auch kein Rolle spielt, ob inländische Arbeitgeber den durch den in Rede stehenden für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag festgesetzten Mindestlohn anders als die Verfahrensbeteiligte durch Abschluss eines Firmentarifvertrages unterschreiten können (vgl. dazu EuGH Urt. v. 24.1.2002, EuZW 2002, 245; Urt. v. 25.10.2001, BB 2002, 2648).
  • BGH, 08.02.1994 - KRB 25/93

    Verletzung der Aufsichtspflicht im Sinne des § 130 Ordnungswidrigkeitengesetz

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2002 - 3 ObOWi 65/02
    Geboten ist aber die Feststellung, dass ein bei der Verfahrensbeteiligten im Sinne des § 30 Abs. 1 OWiG Verantwortlicher die Zuwiderhandlung vorwerfbar begangen hat (vgl. etwa BGH.NStZ 1994, 346).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2002 - 3 ObOWi 65/02
    Einer Vorlage der Sache an den EuGH gemäß Art. 234 Abs. 3 EG-Vertrag ist nicht geboten, denn im vorliegenden Fall ist die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts angesichts der klaren und eindeutigen Regelung durch Art. 56 derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. dazu z.B. EuGH Urt. v. 6.10.1982 Rechtssache 283/81; BVerfGE 82, 159).
  • EuGH, 27.09.2001 - C-63/99

    DREI URTEILE DES GERICHTSHOFES BETREFFEN DAS RECHT POLNISCHER, TSCHECHISCHER UND

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2002 - 3 ObOWi 65/02
    Dementsprechend hat der EuGH dem im Wortlaut mit Art. 45 Abs. 1 des Europa-Abkommens mit Rumänien übereinstimmenden Art. 45 Abs. 1 des Europa-Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und Bulgarien andererseits (ABlEG 1994, Nr L 358) und dem entsprechenden Art. 44 Abs. 3 des Europa-Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Polen andererseits (ABlEG 1993 Nr. L 348) unmittelbare Wirkung zuerkannt (Urteil vom 27.9.2001 - C 63/99, DVB1 2002, 36; Urteil vom 27.9.2001 - C 235/99).
  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 552/86

    Anforderungen an Bestimmung der Höhe von nachzuzahlender Gewerbesteuer und

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2002 - 3 ObOWi 65/02
    Der Amtsrichter durfte in den schriftlichen Urteilsgründen bezüglich der Berechnung der Differenz zwischen den von der Verfahrensbeteiligten tatsächlich gezahlten Löhnen und den von ihr geschuldeten Mindestlöhnen nicht auf den Anhang des Bußgeldbescheids und zur Einlassung der Verfahrensbeteiligten auch nicht auf einen bei den Akten befindlichen Schriftsatz des Verteidigers verweisen (§ 267 Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG; vgl. z.B. BGH NStZ 1987, 374).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BayObLG, 05.08.2002 - 3 ObOWi 65/02
    Einer Vorlage der Sache an den EuGH gemäß Art. 234 Abs. 3 EG-Vertrag ist nicht geboten, denn im vorliegenden Fall ist die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts angesichts der klaren und eindeutigen Regelung durch Art. 56 derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. dazu z.B. EuGH Urt. v. 6.10.1982 Rechtssache 283/81; BVerfGE 82, 159).
  • BayObLG, 09.10.2002 - 3 ObOWi 83/02

    Verpflichtung ausländischer Unternehmen zur Zahlung des tariflichen Mindeslohns

    Denn anders als Art. 44 Abs. 3 und die entsprechenden Normen etwa in den Europa-Abkommen mit Bulgarien und Rumänien (ABlEG 1994 Nr. 357) steht der in Kapitel III geregelte Dienstleistungsverkehr nach dem klaren Wortlaut des Art. 55, dessen Absatz 1 anders als Art. 44 Abs. 3 die Vertragsparteien ohnehin nur verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um schrittweise die Erbringung von Dienstleistungen zu erlauben, unter dem - in Art. 44 fehlenden - Vorbehalt, dass gemäß seinem Absatz 3 der Assoziationsrat zunächst noch die hierfür erforderlichen Maßnahmen zu treffen hat (vgl. auch BayObLG Beschluß vom 5.8.2002 3 ObOWi 65/2002).
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Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 19.12.2001 - 8 K 4567/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,26699
VG Stuttgart, 19.12.2001 - 8 K 4567/99 (https://dejure.org/2001,26699)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19.12.2001 - 8 K 4567/99 (https://dejure.org/2001,26699)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Dezember 2001 - 8 K 4567/99 (https://dejure.org/2001,26699)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZAR 2002, 369
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