Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.05.2006 - 18 U 78/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4573
OLG Köln, 26.05.2006 - 18 U 78/05 (https://dejure.org/2006,4573)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.05.2006 - 18 U 78/05 (https://dejure.org/2006,4573)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Mai 2006 - 18 U 78/05 (https://dejure.org/2006,4573)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4573) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Für Erfüllung entscheidender Zeitpunkt der Gutschrift eines Betrages auf dem Gläubigerkonto oder der des bei ausreichender Kontodeckung oder entsprechendem Kreditrahmen erteilten und von der Bank angenommenen Überweisungsauftrags; Forderungen aus einer ...

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    RL 2000/35/EG Art. 3 Abs. 1 Buchst. c; BGB §§ 269, 270, 286
    EuGH-Vorlage zur Rechtzeitigkeit von Zahlungen durch Banküberweisung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH-Vorlage zur Rechtzeitigkeit von Zahlungen durch Banküberweisung (IBR 2007, 1008)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1024 (Ls.)
  • ZIP 2006, 1986
  • ZBB 2006, 479 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 30.08.1999 - 16 Wx 123/99

    Anforderungen an Mitglieder des Verwaltungsbeirats einer

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2006 - 18 U 78/05
    Bei Zahlung durch Überweisung ist die Leistungshandlung nach herrschender Meinung dann rechtzeitig vorgenommen, wenn der Überweisungsauftrag vor Fristablauf bei dem Geldinstitut eingeht und auf dem Konto Deckung vorhanden ist oder eine Kreditzusage in ausreichender Höhe vorliegt (vgl. für viele: BGH, NJW 1964 64, 499; OLG Düsseldorf, DB 84, 2686; OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 583; OLG Nürnberg, NJW-RR 2000, 88; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 270 Rdn. 7; Krüger in Münchener Kommentar, BGB, 4. Auflage, § 270 Rdn. 22 - jeweils m. w. Nachw).
  • OLG Koblenz, 13.10.1992 - 3 U 637/92

    Fortdauernd unpünktliche Mietzahlung als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2006 - 18 U 78/05
    Bei Zahlung durch Überweisung ist die Leistungshandlung nach herrschender Meinung dann rechtzeitig vorgenommen, wenn der Überweisungsauftrag vor Fristablauf bei dem Geldinstitut eingeht und auf dem Konto Deckung vorhanden ist oder eine Kreditzusage in ausreichender Höhe vorliegt (vgl. für viele: BGH, NJW 1964 64, 499; OLG Düsseldorf, DB 84, 2686; OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 583; OLG Nürnberg, NJW-RR 2000, 88; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 270 Rdn. 7; Krüger in Münchener Kommentar, BGB, 4. Auflage, § 270 Rdn. 22 - jeweils m. w. Nachw).
  • BGH, 13.12.1989 - IVa ZR 177/88

    Anwendbarkeit auf sonstige zugangsbedürftige Willenserklärungen; Kenntnis des

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2006 - 18 U 78/05
    Nach den gesetzlichen Bestimmung der §§ 269, 270 BGB in der ihnen durch die nationale Rechtsprechung und Literatur gegebenen Ausprägung reicht es zur Abwendung einer den Eintritt des Verzugs vermeidenden oder aber dessen Beendigung herbeiführenden Zahlung einer Geldschuld aus, dass der Schuldner das zur Übermittlung des Geldes seinerseits Erforderliche getan hat (BGHZ 44, 179; BGH, NJW 1964, 499; OLG Köln, NJW-RR 90, 285; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Auflage, § 270 Rdn. 6 f mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.12.1963 - II ZR 219/62

    Erfüllungszeitpunkt bei Überweisungen im Postscheckverkehr

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2006 - 18 U 78/05
    Nach den gesetzlichen Bestimmung der §§ 269, 270 BGB in der ihnen durch die nationale Rechtsprechung und Literatur gegebenen Ausprägung reicht es zur Abwendung einer den Eintritt des Verzugs vermeidenden oder aber dessen Beendigung herbeiführenden Zahlung einer Geldschuld aus, dass der Schuldner das zur Übermittlung des Geldes seinerseits Erforderliche getan hat (BGHZ 44, 179; BGH, NJW 1964, 499; OLG Köln, NJW-RR 90, 285; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Auflage, § 270 Rdn. 6 f mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Köln, 20.06.1984 - 6 U 273/83
    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2006 - 18 U 78/05
    Bei Zahlung durch Überweisung ist die Leistungshandlung nach herrschender Meinung dann rechtzeitig vorgenommen, wenn der Überweisungsauftrag vor Fristablauf bei dem Geldinstitut eingeht und auf dem Konto Deckung vorhanden ist oder eine Kreditzusage in ausreichender Höhe vorliegt (vgl. für viele: BGH, NJW 1964 64, 499; OLG Düsseldorf, DB 84, 2686; OLG Koblenz, NJW-RR 1993, 583; OLG Nürnberg, NJW-RR 2000, 88; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 270 Rdn. 7; Krüger in Münchener Kommentar, BGB, 4. Auflage, § 270 Rdn. 22 - jeweils m. w. Nachw).
  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 159/06

    Berechnung von Fristen

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht die Sache dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vorgelegt, soweit die Klägerin Verzugszinsen auf Forderungen aus dem Zusammenschaltungsvertrag geltend macht (ZIP 2006, 1986).
  • OLG Jena, 11.05.2011 - 2 U 1000/10

    Verzugszinsen: Ende des Schuldnerverzugs bei Scheckzahlung

    Obwohl diese Entscheidung wegen der Begrenztheit der Vorlagefrage (vgl. dazu OLG Köln ZIP 2006, 1986) nur Banküberweisungen betraf, ist nunmehr bei der Beantwortung der Frage, wann der den Schuldnerverzug beendende Zahlungszeitpunkt anzunehmen ist, allgemein eine einheitliche Betrachtung bei allen Geldschulden vorzunehmen, unabhängig von der Frage, ob durch Banküberweisung oder durch Scheck gezahlt wurde (vgl. Palandt/Grüneberg § 270 BGB Rn. 5, 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.05.2006 - 30 U 166/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2267
OLG Hamm, 26.05.2006 - 30 U 166/05 (https://dejure.org/2006,2267)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.05.2006 - 30 U 166/05 (https://dejure.org/2006,2267)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Mai 2006 - 30 U 166/05 (https://dejure.org/2006,2267)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2267) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verlegung des Verwaltungssitzes einer niederländischen BV in die Bundesrepublik Deutschland ; Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit bei Nichtanerkennung einer Gesellschaft als niederländische BV im Inland; Geltung der Sitztheorie für außerhalb der EU begründete ...

  • Judicialis

    InsO § 111; ; InsO § ... 111 Abs. 1 S. 1; ; InsO § 111 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 164; ; BGB § 166; ; BGB § 174; ; BGB § 177 Abs. 1; ; BGB § 242; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 287; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB §§ 398 ff.; ; BGB §§ 414 ff.; ; BGB § 415; ; BGB § 535 Abs. 1; ; BGB § 535 Abs. 2; ; BGB § 536 Abs. 1; ; BGB § 536 Abs. 3; ; BGB § 543 Abs. 1; ; BGB § 543 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 543 Abs. 2 Ziff. 3; ; BGB § 543 Abs. 3; ; BGB § 546; ; BGB § 566 Abs. 1; ; BGB § 566 b Abs. 1; ; BGB § 566 b Abs. 1 S. 1; ; BGB § 566 b Abs. 1 S. 2; ; BGB § 566 b Abs. 2; ; BGB § 578 Abs. 1; ; BGB § 580 a Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 580 a Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 580 a Abs. 1 S. 3; ; BGB § 873; ; BGB § 873 Abs. 1; ; BGB § 891; ; BGB § 891 Abs. 1; ; BGB § 985; ; ErbbauRVO § 5; ; ErbbauRVO § 6 Abs. 1; ; ErbbauRVO § 11; ; ErbbauRVO § 11 Abs. 1 S. 1; ; HGB § 124; ; GO NW § 55; ; GO NW § 63 Abs. 1; ; GO NW § 64 Abs. 1 S. 1; ; GO NW § 64 Abs. 1 S. 2; ; GO NW § 64 Abs. 3; ; GO NW § 64 Abs. 1; ; GO NW § 68 Abs. 2; ; GO NW § 122 Abs. 2; ; UStG § 14; ; ZPO § 50 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Ziff. 2; ; ZPO § 288 Abs. 1; ; ZPO § 292; ; ZPO § 325 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; NdsGO § 63; ; NdsGO § 63 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Parteifähig einer Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht - Wirksamkeit eines Erbbaurechts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Schweizerische Aktiengesellschaft

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EGBGB IntGesR
    Gründungstheorie auch für Schweizer Gesellschaften angewandt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schweizerische Aktiengesellschaft

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO § 50
    Rechts- und Parteifähigkeit einer schweizerischen Aktiengesellschaft

  • duslaw.de (Kurzinformation)

    Schweizerische Aktiengesellschaft: es gilt die Gründungstheorie!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1822
  • NZI 2007, 40
  • BB 2006, 2487
  • K&R 2006, 2487
  • ZBB 2006, 479 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • LG Köln, 27.10.2005 - 8 O 15/05

    Kein Anscheinsbeweis für Identität des Käufers bei eBay-Kauf

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2006 - 30 U 166/05
    Die Klägerin hat eine Kopie der öffentlichen Beurkundung des Notars B B, Notariat H Kanton Z, über die Gründung der J AG vom 18.03.2004 (Anlage K 14, Anlagenband 8 O 15/05 LG Essen = 30 U 184/05 OLG Hamm), die Statuten der J AG vom 18.03.2004 (Anlage K 15, Anlagenband 8 O 15/05 LG Essen = 30 U 184/05 OLG Hamm), ein Schreiben der Credit Suisse vom 27.02.2004 über die Kapitaleinzahlung der J AG in Gründung in Höhe von 50.000,-- CHF sowie die Kopie eines beglaubigten Handelsregisterauszugs des Kantons Z vorgelegt.

    Nach dem notariell beurkundeten Gründungsvertrag und den Statuten der J AG vom 18.03.2004 ist Herr N als sog. Verwaltungsrat bestellt und als solcher alleinvertretungsbefugtes Organ der Gesellschaft (vgl. Ziff. VI und VII der Öffentlichen Beurkundung über die Gründung der J AG und Art. 14 der Statuten, Anlagen K 14, 15 Anlagenband 8 O 15/05 LG Essen = 30 U 184/05).

    des G Rennvereins e.V. an die Beklagte vom 03.07.2002 (Bl. 44 BA 8 O 15/05 LG Essen = 30 U 63/04).

  • BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98

    BGH läßt "Sitztheorie" durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2006 - 30 U 166/05
    Der EuGH habe entschieden, dass das Erfordernis, die Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland neu zu gründen, der Negierung der Niederlassungsfreiheit gleich komme (EuGH, NZG 2000, 926 = EuZW 2000, 412 Rdnr. 81).

    Es stelle eine mit den Art. 43 und 48 EG grundsätzlich nicht vereinbare Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar, wenn ein Mitgliedstaat sich unter anderem deshalb weigere, die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft, die nach dem Recht eines anderen Mitgliedstaats gegründet worden sei und dort ihren satzungsmäßigen Sitz habe, anzuerkennen, weil die Gesellschaft im Anschluss an den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile durch in seinem Hoheitsgebiet wohnende eigene Staatsangehörige ihren tatsächlichen Verwaltungssitz in sein Hoheitsgebiet verlegt haben solle, mit der Folge, dass die Gesellschaft im Aufnahmemitgliedstaat nicht zu dem Zweck parteifähig sei, ihre Ansprüche aus einem Vertrag geltend zu machen, es sei denn, dass sie sich nach dem Recht dieses Aufnahmestaats neu gründe (EuGH, NZG 2000, 926 = EuZW 2000, 412 Rdnr. 82).

  • BGH, 01.07.2002 - II ZR 380/00

    Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft ausländischen Rechts nach Verlegung des

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2006 - 30 U 166/05
    Die Beklagte moniert, dass die vom Landgericht zitierte BGH-Entscheidung NJW 2002, 3539 keine allgemeine Anerkennung gefunden habe.

    Diese Rechtsanwendung lasse sich nicht damit erreichen, dass die Klägerin nach deutschem Recht nach Verlegung des Verwaltungssitzes jedenfalls als eine rechtsfähige Personengesellschaft angesehen werde und als solche vor den deutschen Gerichten aktiv und passiv parteifähig sei (vgl. BGHZ 151, 204 = NJW 2002, 3539 = NZG 2002, 1009).

  • BGH, 24.11.1980 - II ZR 194/79

    Rechte des Testamentsvollstreckers bei der Auseinandersetzung über das Vermögen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2006 - 30 U 166/05
    Das Bestimmtheitserfordernis soll den Streitgegenstand festlegen, zumal als Basis der materiellen Rechtskraft, ferner den Entscheidungsspielraum des Gerichts abstecken (§ 308 ZPO), dem Beklagten eine präzise Verteidigung erlauben und eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil heraus ermöglichen, statt noch das Vollstreckungsverfahren mit Sachfragen zu belasten (BGH NJW 1981, 749; 1983, 1056; 1999, 954).
  • OLG Köln, 26.02.1998 - 12 U 227/97

    Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes gemäß § 861 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2006 - 30 U 166/05
    Doppelvermietung ist für den Vertrag, den der Vermieter nicht erfüllt, ein Fall des Abs. 3 (h.M., Düss ZMR 1998, 696 m.w.N.).
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2006 - 30 U 166/05
    Das Bestimmtheitserfordernis soll den Streitgegenstand festlegen, zumal als Basis der materiellen Rechtskraft, ferner den Entscheidungsspielraum des Gerichts abstecken (§ 308 ZPO), dem Beklagten eine präzise Verteidigung erlauben und eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil heraus ermöglichen, statt noch das Vollstreckungsverfahren mit Sachfragen zu belasten (BGH NJW 1981, 749; 1983, 1056; 1999, 954).
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2006 - 30 U 166/05
    Dementsprechend muss der Antrag eindeutig sein, wenigstens durch Bezug auf eine Anlage (BGH NJW 2001, 445, 447; Musielak/Foerste, a.a.O., § 253 Rn. 29).
  • BGH, 19.09.2005 - II ZR 372/03

    Rechts- und Parteifähigkeit liechtensteinischer Kapitalgesellschaften mit

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2006 - 30 U 166/05
    Durch Urteil vom 19.09.2005 - II ZR 372/03 - DNotZ 2006, 143 ff., hat der BGH darüber hinaus entschieden, dass eine in dem EFTA-Staat Fürstentum L nach dessen Vorschriften wirksam gegründete Kapitalgesellschaft in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens auf der Grundlage der darin garantierten Niederlassungsfreiheit (Art. 31 EWR) - unabhängig von dem Ort ihres tatsächlichen Verwaltungssitzes - in der Rechtsform anzuerkennen sei, in der sie gegründet worden sei.
  • BGH, 04.10.1995 - XII ZR 215/94

    Anspruch des Hauptmieters gegenüber dem Untermieter nach Beendigung des

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2006 - 30 U 166/05
    Erst wenn der Dritte sein Recht geltend macht und hierdurch dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch ganz oder teilweise entzogen oder von vornherein nicht gewährt wird, entsteht ein Rechtsmangel (BGH NJW 1996, 46, NJW-RR 1999, 1239).
  • BGH, 02.11.2001 - V ZR 224/00

    Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung mit Umsatzsteuer-Ausweis; Wirksamkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 26.05.2006 - 30 U 166/05
    Denn die Erteilung einer Rechnung ist grundsätzlich keine Fälligkeitsvoraussetzung, und zwar selbst dann nicht, wenn der Schuldner gem. § 14 UStG umsatzsteuerpflichtig ist (BGHZ 103, 285, 120, 316, NJW-RR 2002, 376) oder der nach der Verkehrssitte (§§ 157, 242 BGB) einen Anspruch auf eine spezifizierte Rechnung hat (BGHZ 79, 178; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 271 Rn. 7).
  • BGH, 12.05.1999 - XII ZR 134/97

    Annahme einer Revision - Erfordernis der grundsätzlichen Bedeutung der

  • BGH, 23.12.1998 - XII ZR 49/97

    Voraussetzungen eines Rechtsmangels einer vermieteten Sache

  • BGH, 13.03.2003 - VII ZR 370/98

    Die Rechtsfähigkeit einer niederländischen Gesellschaft (BV) nach Verlegung ihres

  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit

  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 158/06

    Trabrennbahn

    Auf die Berufung beider Parteien hat das Oberlandesgericht den Verurteilungsbetrag auf 17.179,41 EUR - das ist der Nettobetrag - vermindert und die weitergehenden Rechtsmittel zurückgewiesen (OLG Hamm ZIP 2006, 1822).
  • OLG Hamburg, 30.03.2007 - 11 U 231/04

    Die Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft, die nicht unter die europäische

    Zudem hat das OLG Hamm (BB 2006, 2487, 2488 f.) entschieden, dass auch für den Nicht-EWR-Staat Schweiz aufgrund eines Freizügigkeitsabkommens, das zwar keine gesellschaftsrechtliche Niederlassungsfreiheit gewähre, aber im Zusammenhang mit weiteren Annährungsschritten zwischen der Schweiz und der EU zu sehen sei, die Gründungstheorie maßgeblich sei.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 54/04

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für analytische Testgeräte

    Die Klägerin ist nach schweizerischem Recht wirksam gegründet, hat ihren satzungsmäßigen Sitz in der Schweiz und ist dort rechtsfähig (vgl. auch OLG Hamm, ZIP 2006, 1822, 1823 = BeckRS 2006, 09857).
  • OLG Hamm, 12.09.2007 - 30 U 43/07

    Zahlung der Miete für die Anmietung einer Tierarztpraxis und eines Pferdestalles

    Der Beklagte beantragt, den vorliegenden Rechtsstreit bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dern Verfahren 30 U 166/05 OLG Hamm = II ZR 148/06 BGH auszusetzen.

    Soweit der Beklagte eine Aussetzung des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens 16 0 221/04 LG Essen = 30 U 166/05 OLG Hamm beantragt, hält der Senat eine solche Anordnung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen der Parteien nicht für angezeigt.

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 53/04

    Ansprüche wegen Verletzung des Patents für analytische Testgeräte (hier:

    Die Klägerin ist nach schweizerischem Recht wirksam gegründet, hat ihren satzungsmäßigen Sitz in der Schweiz und ist dort rechtsfähig (vgl. auch OLG Hamm, ZIP 2006, 1822, 1823 = BeckRS 2006, 09857).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 25/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät

    Die Klägerin ist nach schweizerischem Recht wirksam gegründet, hat ihren satzungsmäßigen Sitz in der Schweiz und ist dort rechtsfähig (vgl. auch OLG Hamm, ZIP 2006, 1822, 1823 = BeckRS 2006, 09857).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 34/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend spezifische Bindungsassays

    Die Klägerin ist nach schweizerischem Recht wirksam gegründet, hat ihren satzungsmäßigen Sitz in der Schweiz und ist dort rechtsfähig (vgl. auch OLG Hamm, ZIP 2006, 1822, 1823 = BeckRS 2006, 09857).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 30/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät

    Die Klägerin ist nach schweizerischem Recht wirksam gegründet, hat ihren satzungsmäßigen Sitz in der Schweiz und ist dort rechtsfähig (vgl. auch OLG Hamm, ZIP 2006, 1822, 1823 = BeckRS 2006, 09857).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 87/04

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für analytische Testgeräte (hier:

    Die Klägerin ist nach schweizerischem Recht wirksam gegründet, hat ihren satzungsmäßigen Sitz in der Schweiz und ist dort rechtsfähig (vgl. auch OLG Hamm, ZIP 2006, 1822, 1823 = BeckRS 2006, 09857).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 31/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät

    Die Klägerin ist nach schweizerischem Recht wirksam gegründet, hat ihren satzungsmäßigen Sitz in der Schweiz und ist dort rechtsfähig (vgl. auch OLG Hamm, ZIP 2006, 1822, 1823 = BeckRS 2006, 09857).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 33/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 31.05.2006 - 6 UE 3256/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7645
VGH Hessen, 31.05.2006 - 6 UE 3256/05 (https://dejure.org/2006,7645)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31.05.2006 - 6 UE 3256/05 (https://dejure.org/2006,7645)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 6 UE 3256/05 (https://dejure.org/2006,7645)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7645) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 25a Abs 1 KredWG, § 36 Abs 2 KredWG, § 44 Abs 1 KredWG, § 114 S 1 VwGO
    Bankenaufsichtliche Verwarnung ist Verwaltungsakt - Ermessensausübung - Abberufung

  • Wolters Kluwer

    Verwarnung als Verwaltungsakt; Voraussetzungen für eine Verwanung nach § 36 Abs. 2 Kreditwesengesetz (KWG); Nachhaltige Störung einer angeordneten Prüfung als erheblicher Verstoß gegen die Duldungspflicht ; Formlose Missbilligung als mildere Maßnahme gegenüber der ...

  • Judicialis

    KWG § 25a Abs. 1; ; KWG § 36 Abs. 2; ; KWG § 44 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    KWG § 25a Abs. 1; KWG § 36 Abs. 2; KWG § 44 Abs. 1
    Wirtschaftsverwaltungsrecht: Verwarnung eines Geschäftsleiters - Abberufung, Duldungspflicht, interne Revision, Missbilligung, Prüfung, Verwarnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KWG §§ 36, 25a Abs. 1, § 44 Abs. 1
    Unzureichende Ermessensausübung der Bankenaufsicht bei Verwarnung eines Bankvorstands wegen nachhaltiger Störung einer angeordneten Prüfung ohne Erwägung einer formlosen Missbilligung

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 392
  • ZBB 2006, 479 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.12.1999 - 1 A 5.98

    Klage gegen Verbot von Lebensversicherungsverträgen nach dem "Optima-Modell" als

    Auszug aus VGH Hessen, 31.05.2006 - 6 UE 3256/05
    Die von der Beklagten hierfür in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 06.12.1999 - 1 A 5.98 - GewArch 2000, 191) ist in diesem Zusammenhang nicht einschlägig.
  • VG Berlin, 27.01.1992 - 25 A 68.91

    Anspruch auf Aufhebung einer bankaufsichtsrechtlichen Verwarnung;

    Auszug aus VGH Hessen, 31.05.2006 - 6 UE 3256/05
    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin (Urteil v. 27.01.1992, WM 1992, 1059) ist eine hier ausgesprochene Verwarnung nach § 36 Abs. 2 KWG als Verwaltungsakt zu qualifizieren, da sie nicht nur an einen bestimmten Adressaten gerichtet ist, sondern letztlich auch ein Gebot zur Unterlassung eines bestimmten Verhaltens enthält und belastende Rechtswirkungen in Form der Erfüllung einer Voraussetzung für ein späteres Abberufungsverlangen nach § 36 Abs. 2 KWG begründet (so auch: Fischer in Boos/Fischer/Schulte-Mattler, Kreditwesengesetz, Kommentar, 2. Aufl., § 36 Rdnr. 57).
  • VGH Hessen, 22.05.2013 - 6 A 2016/11

    Verwarnung des Geschäftsleiters einer Sparkasse

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 31. Mai 2006 - 6 UE 3256/05 - (WM 2007, 392 [juris Rdz. 62]) ausgeführt, dass eine von der Beklagten unter Berufung auf § 36 Abs. 2 KWG ausgesprochene Verwarnung als Verwaltungsakt zu qualifizieren sei, da sie an einen bestimmten Adressaten gerichtet sei, ein Gebot zur Unterlassung eines bestimmten Verhaltens zum Inhalt habe und belastende Rechtswirkungen in Form der Erfüllung einer Voraussetzung für ein späteres Abberufungsverlangen nach § 36 Abs. 2 KWG nach sich ziehen könne.

    49 Danach ist eine Verwarnung Voraussetzung für die Abberufung eines Geschäftsleiters und setzt damit notwendig ihrerseits voraus, dass der Geschäftsleiter vorsätzlich oder leichtfertig gegen Bestimmungen der in der Vorschrift genannten Gesetze oder auf Grund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen oder gegen Anordnungen der Bundesanstalt verstoßen hat (so bereits: Hess. VGH, Urteil vom 31. Mai 2006 - 6 UE 3256/05 -, a.a.O. [juris Rdz. 64]; Fischer in: Boos/Fischer/Schulte-Mattler, Kreditwesengesetz, Kommentar, 4. Aufl., 2012, § 36 KWG Rdnr. 56).

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2020 - 9 W 42/20
    Es handelt sich insoweit lediglich um die Rechtsauffassung der BaFin, der weder gegenüber den Adressaten noch gegenüber den Gerichten eine wie auch immer geartete Rechtsverbindlichkeit zukommen kann (vgl. VGH, Kassel Urt. v. 31. Mai 2006, 6 UE 3256/05, BeckRS 2006, 24464 Rn. 67).
  • VG Frankfurt/Main, 01.07.2013 - 9 K 4956/12

    Zuwendungs und Verwendungsverzeichnis für Wertpapierprovisionen

    Es enthalte keine Rechtswirkung gegenüber den Adressaten wie z. B. der Klägerin oder den Gerichten, wie der HessVGH entschieden habe (U. v. 31..2006 - 6 UE 3256/05 - WM 2007, 392, 393).

    Die Kammer folgt insoweit insbesondere dem Verständnis, das der HessVGH hinsichtlich vergleichbarer Rundschreiben der Beklagten bereits geäußert hat (HessVGH U. v. 31..2006 - 6 UE 3256/05 - WM 2007, 392, 393).

  • VG Frankfurt/Main, 08.05.2013 - 9 K 2570/11

    Bankaufsichtliche Verwarnung

    Die Klage ist als Anfechtungsklage zulässig, da die Verwarnung einen Verwaltungsakt darstellt (Kammer, Urteil vom 20. April 2011 - 9 K 1429/10.F, HessVGH, Urteil vom 31. Mai 2006 - 6 UE 3256/05 - Juris, Rdn. 62 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,902
OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05 (https://dejure.org/2006,902)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.06.2006 - 7 U 225/05 (https://dejure.org/2006,902)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 7 U 225/05 (https://dejure.org/2006,902)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,902) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Schadenersatzklage nach Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds: Darlegungs- und Beweislast des Anlegers hinsichtlich fehlerhafter Anlageberatung; hinreichende Risikoaufklärung des Anlegers durch eine übergebenes Anlageprospekt und Beurteilung der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Schadensersatz wegen behaupteter fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Anteils an einem geschlossenen Immobilienfond; Beweislast bei Fehlern der Anlageberatung; Umfang der Aufklärungspflicht bei Vermittlung und Beratung eines ...

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Fehlerhafte mündliche Anlageberatung wird nicht durch zutreffende Risikohinweise im Verkaufsprospekt ausgeglichen

  • nomos.de PDF, S. 20 (Kurzinformation)

    Mangelhafte Anlageberatung wird nicht durch Risikohinweise im Verkaufsprospekt ausgeglichen

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Darlegung einer unzureichenden Anlageberatung

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 675
    Ausreichende Darlegung einer fehlerhaften Anlageberatung nur bei konkretem Vortrag zu Wissensstand, Risikobereitschaft und Anlageziel

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Zur Frage der Substantiierungspflicht bei behauptetem Beratungsfehler

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Haftung bei Widerspruch zwischen Beratungsgespräch und Prospektinhalt

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Es gilt das gesprochene Wort

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Übergabe eines Anlageprospekts "heilt" nicht vorangegangene Falschberatung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anlagevermittler können mit der Herausgabe eines Verkaufsprospekts grundsätzlich keine fehlerhafte mündliche Anlageberatung ausgleichen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte mündliche Anlageberatung trotz Risikohinweis im Verkaufsprospekt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 12.7.2006)

    Mündliche Anlageberatung wiegt schwerer als Prospekt // Entscheidung zu Vermittlung geschlossener Immobilienfonds

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 2167 (Ls.)
  • VersR 2007, 994
  • ZBB 2006, 479 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
    Geht es - wie im Streitfall - um die Vermittlung und Beratung eines Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds, muss nach ständiger Rechtsprechung einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, d. h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (vgl. BGH NJW 2005, 1784, 1787; BGH NJW-RR 2003, 1351).

    b) Zu Recht weist die Beklagte zwar darauf hin, dass ein dem Anlageinteressenten statt einer mündlichen Aufklärung im Rahmen des Vertragsanbahnungsgespräches übergebener Prospekt über die Kapitalanlage allein als Mittel der Aufklärung genügen kann (vgl. BGH NJW 2005, 1784, 1787; BGH NJW 2004, 1732, 1734).

    Der Prospekt muss, soll sein Inhalt als Erfüllung geschuldeter Aufklärung berücksichtigt werden, dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss überlassen worden sein, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden konnte (vgl. BGH WM 2005, 833, 837; BGH NJW 2005, 1784, 1787 f.).

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
    Der Prospekt muss, soll sein Inhalt als Erfüllung geschuldeter Aufklärung berücksichtigt werden, dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss überlassen worden sein, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden konnte (vgl. BGH WM 2005, 833, 837; BGH NJW 2005, 1784, 1787 f.).

    Deshalb hat die Aufklärung vor dem Vertragsschluss zu erfolgen (BGH WM 2005, 833, 837).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
    Über diese Umstände hat der Berater richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und für den Kunden verständlich zu unterrichten, soweit diese für das konkrete Anlagegeschäft von Bedeutung sind (BGHZ 123, 126 [128f.] = NJW 1993, 2433; BGH NJW-RR 2000, 1497, 1498).

    Das danach empfohlene Anlageobjekt hat diesen Kriterien Rechnung zu tragen (objektgerechte Beratung); es muss sich auf diejenigen Eigenschaften und Risiken beziehen, die für die Anlageentscheidung des Kunden wesentliche Bedeutung haben oder haben können (BGHZ 123, 126, 129; Senat OLGR Karlsruhe 2002, 177, 178).

  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
    Über diese Umstände hat der Berater richtig, sorgfältig, zeitnah, vollständig und für den Kunden verständlich zu unterrichten, soweit diese für das konkrete Anlagegeschäft von Bedeutung sind (BGHZ 123, 126 [128f.] = NJW 1993, 2433; BGH NJW-RR 2000, 1497, 1498).
  • BGH, 02.02.1983 - IVa ZR 118/81

    Anlagevermittler - Sorgfaltspflicht - Verschulden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
    Insbesondere dann, wenn kein Hinweis darauf erfolgt, dass die Einzelheiten der Anlage auch hinsichtlich ihrer Risiken im Prospekt nachzulesen seien, ersetzt bei stattgefundener mündlicher Anlageberatung der Prospekt nicht pflichtgemäßes persönliches Handeln des um Vertrauen werbenden Beraters (vgl. BGH NJW 1983, 1730, 1731; OLG Karlsruhe - 8. Zivilsenat - Urt. v. 14.06.2005, 8 U 136/04, Umdruck S. 18, von der Beklagten zu Unrecht für sich in Anspruch genommen).
  • OLG Karlsruhe, 04.07.2001 - 7 U 68/98

    Vermögensgestaltungsberatung - Pflichten des Beraters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
    Das danach empfohlene Anlageobjekt hat diesen Kriterien Rechnung zu tragen (objektgerechte Beratung); es muss sich auf diejenigen Eigenschaften und Risiken beziehen, die für die Anlageentscheidung des Kunden wesentliche Bedeutung haben oder haben können (BGHZ 123, 126, 129; Senat OLGR Karlsruhe 2002, 177, 178).
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
    b) Zu Recht weist die Beklagte zwar darauf hin, dass ein dem Anlageinteressenten statt einer mündlichen Aufklärung im Rahmen des Vertragsanbahnungsgespräches übergebener Prospekt über die Kapitalanlage allein als Mittel der Aufklärung genügen kann (vgl. BGH NJW 2005, 1784, 1787; BGH NJW 2004, 1732, 1734).
  • BGH, 07.07.2003 - II ZR 18/01

    Umfang der Aufklärungspflicht des Treuhandgesellschafters gegenüber künftigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.06.2006 - 7 U 225/05
    Geht es - wie im Streitfall - um die Vermittlung und Beratung eines Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds, muss nach ständiger Rechtsprechung einem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, d. h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (vgl. BGH NJW 2005, 1784, 1787; BGH NJW-RR 2003, 1351).
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2008 - 15 U 85/07

    Pflichten eines Anlageberaters

    Dies beinhaltet insbesondere auch eine Aufklärung über die speziellen Nachteile und Risiken, die mit der angebotenen Beteiligung verbunden sind (BGH, Versäumnisurteil vom 18. Januar 2007, III ZR 44/06, juris Rn. 10; OLG Köln, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 7).

    Hierzu gehören sowohl allgemeine Risiken - wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Marktes - als auch die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des jeweiligen Anlageobjektes ergeben (BGH, Urteil vom 6. Juli 1993, XI ZR 12/93, juris Rn. 14-19; OLG Köln, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 8 und 9, 0LG Karlsruhe, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 7-9).

    Ferner ist er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass sein Inhalt zur Kenntnis genommen werden kann (BGH, Urteil vom 12. Juli 2007, III ZR 145/06, juris Rn. 9; OLG Karlsruhe, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 12 und 13).

  • OLG Düsseldorf, 01.04.2009 - 18 U 208/08

    Auskunftspflichten von Vertretern einer Anlagevermittlungsgesellschaft

    Deswegen muss die Aufklärung vor dem Vertragsschluss erfolgen (so OLG Karlsruhe VersR 2007, 994).

    Deswegen hat bereits das OLG Karlsruhe (VersR 2007, 994) zu Recht entschieden, dass ein die Risiken aufzeigender Prospekt zuvor mündlich im Beratungsgespräch vorgekommene Verharmlosungen nicht mehr ausgleichen vermag.

  • LG Bayreuth, 25.05.2011 - 22 O 579/10

    Anlageberatungsvertrag: Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

    Dies beinhaltet insbesondere auch eine Aufklärung über die speziellen Nachteile und Risiken, die mit der angebotenen Beteiligung verbunden sind (BGH, Versäumnisurteil vom 18. Januar 2007, III ZR 44/06, juris Rn. 10; OLG Köln, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 7).

    Hierzu gehören sowohl allgemeine Risiken - wie etwa die Konjunkturlage und die Entwicklung des Marktes - als auch die speziellen Risiken, die sich aus den Besonderheiten des jeweiligen Anlageobjektes ergeben (BGH, Urteil vom 6. Juli 1993, XI ZR 12/93, juris Rn. 14-19; OLG Köln, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 8 und 9, 0LG Karlsruhe, Urteil vom 28. Juni 2006, 7 U 225/05, juris Rn. 7-9).

    Der Prospekt kann somit Mängel oder Verharmlosungen des Beratungsgesprächs nicht ausgleichen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2006, Az. 7 U 225/05).

  • OLG Hamm, 14.02.2012 - 24 U 2/11

    Anforderungen an die anleger- und objektgerechte Anlageberatung

    Erforderlich ist jedoch, dass dem Anleger der Prospekt so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss überlassen wurde, dass sein Inhalt vor Vertragsunterzeichnung noch zur Kenntnis genommen werden konnte (BGH, Urteil vom 21.03.2005, II ZR 140/03, zit. nach juris Rz. 40; OLG Karlsruhe Urteil vom 28.06.2006, 7 U 225/05, zit. nach juris Rz. 13).

    Insbesondere wenn kein Hinweis darauf erfolgt, dass die Einzelheiten der Anlage auch hinsichtlich ihrer Risiken im Prospekt nachzulesen seien, ersetzt bei stattgefundener mündlicher Anlageberatung der Prospekt nicht pflichtgemäßes persönliches Handeln des um Vertrauen werbenden Beraters (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2006, 7 U 225/05, zit. nach juris Rz. 13; BGH NJW 1983, 1730, 1731).

  • OLG Bremen, 15.02.2007 - 2 U 97/06

    Zum Umfang der Beratungspflicht eines Anlagevermittlers

    Es bedarf auch keiner gesonderten Auseinandersetzung, ob der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28. Juni 2006 - 7 U 225/05 - OLGRep 2006, 672 (Leitsätze und Gründe) = ZIP 2006, 267 = ZfIR 2006, 815 = ZBB 2006, 479 (jeweils nur Leitsätze) - zu folgen ist, wonach die Übersendung eines Prospekts jedenfalls nicht geeignet ist, Mängel oder Verharmlosungen eines Anlagegesprächs auszugleichen, denn ein derartiges Gespräch hat hier nicht stattgefunden.
  • OLG Köln, 08.12.2011 - 24 U 94/11

    Umfang der Aufklärungspflicht der anlageberatenden Bank bei Vermittlung einer

    Die Kläger hatten ihre Willenserklärung abgegeben, denn es ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass der Zeuge L. insoweit die Willenserklärung gerade auf Weisung der Kläger zurückgehalten hätte; nur darauf kann es aber für die Rechtzeitigkeit der Aufklärung ankommen (vgl. OLG Karlsruhe, OLGR 2006, 672 ff.), selbst wenn der Berater dazu auffordert, den Prospekt noch zu studieren und sich bei Unklarheiten an ihn zu wenden.
  • LG Ulm, 01.08.2008 - 3 O 41/08

    Wann berechtigt ein fehlender Ausfallrisikohinweis beim Zertifikatskauf zum

    Selbst wenn daher die dem Kläger überlassenen Unterlagen die Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht hätten, würden diese Hinweise hinter der davon abweichenden Darstellung des Beklagten im Beratungsgespräch zurücktreten (BGH NJW-RR 2007, 1690 und OLG Karlsruhe VersR 2007, 994).
  • LG Hagen, 05.12.2012 - 8 O 60/12

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der

    Nicht hingegen bezweckt die Widerrufsfrist, den Berater von seiner Beratungspflicht zu entbinden und dem Anlageinteressenten erstmals die Möglichkeit einzuräumen, sich die für die Anlageentscheidung erforderlichen Informationen zu verschaffen (vgl. OLG L, Urteil vom 28.06.2006, 7 U 225/05, zitiert nach juris; OLG N, Urteil vom 02.06.2008, 17 U #####/####, zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2917
OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05 (https://dejure.org/2006,2917)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.05.2006 - 19 U 65/05 (https://dejure.org/2006,2917)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 19 U 65/05 (https://dejure.org/2006,2917)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2917) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Pfandleihe: Gewährung eines Darlehens mit einem überhöhten Zinssatz; Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrags; Insolvenzanfechtung des Darlehensvertrags

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Höchstzinssatz nach § 10 Verordnung über den Geschäftsbetrieb der gewerblichen Pfandleiher (PfandlV); Gesamtnichtigkeit bzw. Nichtigkeit der Zinsvereinbarung; Rechtsfolge der Gesamtnichtigkeit des Vertrages als Schutzzweck der Norm; ...

  • Judicialis

    BGB § 134; ; BGB § 138; ; PfandlVO § 10

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 134, 138; PfandlVO § 10
    Zur Zinsregelung des § 10 PfandlVO bei Kreditgewährung durch Pfandleiher zu überhöhtem Zinssatz

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Wirksamer Kreditvertrag mit Pfandleiher trotz Verstoß gegen gesetzlichen Höchstzinssatz

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Wirksamer Kreditvertrag mit Pfandleiher trotz Verstoß gegen gesetzlichen Höchstzinssatz -

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1425
  • MDR 2006, 1214
  • WM 2006, 1857
  • ZBB 2006, 479 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 19.01.1984 - VII ZR 121/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages bei Verstoß des Unternehmers gegen das Gesetz zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05
    Entscheidend ist, ob das Gesetz sich gegen die privatrechtliche Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts und damit gegen seinen wirtschaftlichen Erfolg wendet, d.h. ob es Erfüllungsansprüche aus dem Rechtsgeschäft insgesamt verhindern will (BGHZ 88, 240; 89, 369; 118, 142).

    Nur dann, wenn gerade der angestrebte Schutz des Vertragsgegners oder Dritter die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts erfordert (BGH NJW 79, 2092; BGHZ 89, 369; 93, 264; BGHZ 115, 123; BGH VersR 1992, 48) und / oder wenn der Erfüllungsanspruch auf eine unerlaubte Tätigkeit gerichtet ist (BGHZ 37, 258 ; 53, 152; 89, 369), ist eine Gesamtnichtigkeit des Vertrages trotz einseitiger Verbotswidrigkeit anzunehmen (vgl. zusammenfassend Staudinger-Sack, BGB (2003), § 134 BGB Rdnr. 71, 73 m.w.N.).

  • BGH, 14.11.1991 - IX ZR 250/90

    Klageerhebung vor Inkrafttreten des Beitrittsübereinkommens - Wirksame

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05
    Nach allgemeiner Auffassung ist bei einem Verstoß gegen eine preisrechtliche Norm lediglich der über das zulässige Maß hinausgehende Teil der Preisvereinbarung nach § 134 BGB nichtig, im Übrigen bleibt der Vertrag - nach h.M. mit dem zulässigen, nicht lediglich mit dem marktüblichen - Preis bestehen ( BGHZ 51, 174; 181; 89, 316, 319; 108, 147, 150; Staudinger-Sack, a.a.O., Rdnr. 271; Soergel/Hefermehl, 13. Auflage, § 134 BGB Rdnr. 63; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 134 BGB Rdnr. 27 ; Mayer-Maly/ Armbrüster, in MK-BGB, 4. Aufl., § 134 BGB Rdnr. 107 § 134 Rdnr. 27; zum Fall der Überschreitung devisenrechtlich genehmigter Darlehenszinssätze: BGHZ 116, 77; speziell zu § 10 PfandlV: Damrau, Kommentar zur PfandlV, 2. Auflage, § 10 Rdnr. 2).
  • BGH, 17.01.1985 - III ZR 135/83

    Im Reisegewerbe vermitteltes Darlehen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05
    Nur dann, wenn gerade der angestrebte Schutz des Vertragsgegners oder Dritter die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts erfordert (BGH NJW 79, 2092; BGHZ 89, 369; 93, 264; BGHZ 115, 123; BGH VersR 1992, 48) und / oder wenn der Erfüllungsanspruch auf eine unerlaubte Tätigkeit gerichtet ist (BGHZ 37, 258 ; 53, 152; 89, 369), ist eine Gesamtnichtigkeit des Vertrages trotz einseitiger Verbotswidrigkeit anzunehmen (vgl. zusammenfassend Staudinger-Sack, BGB (2003), § 134 BGB Rdnr. 71, 73 m.w.N.).
  • BGH, 05.12.1968 - VII ZR 92/66

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen Preisvorschriften

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05
    Nach allgemeiner Auffassung ist bei einem Verstoß gegen eine preisrechtliche Norm lediglich der über das zulässige Maß hinausgehende Teil der Preisvereinbarung nach § 134 BGB nichtig, im Übrigen bleibt der Vertrag - nach h.M. mit dem zulässigen, nicht lediglich mit dem marktüblichen - Preis bestehen ( BGHZ 51, 174; 181; 89, 316, 319; 108, 147, 150; Staudinger-Sack, a.a.O., Rdnr. 271; Soergel/Hefermehl, 13. Auflage, § 134 BGB Rdnr. 63; Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 134 BGB Rdnr. 27 ; Mayer-Maly/ Armbrüster, in MK-BGB, 4. Aufl., § 134 BGB Rdnr. 107 § 134 Rdnr. 27; zum Fall der Überschreitung devisenrechtlich genehmigter Darlehenszinssätze: BGHZ 116, 77; speziell zu § 10 PfandlV: Damrau, Kommentar zur PfandlV, 2. Auflage, § 10 Rdnr. 2).
  • BGH, 24.05.1985 - V ZR 47/84

    Sittenwidrigkeit - Wucherähnliches Rechtsgeschäft - Geschäftsabschlußangebot

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05
    Denn der subjektive Tatbestand des § 138 Abs. 2 BGB erfordert darüber hinausgehend, dass sich der Versprechensempfänger eine beim Schuldner aufgrund einer Zwangslage begründete Schwächesituation in positiver Kenntnis derselben bewusst zunutze macht (vgl. BGH NJW 82, 2767; 85, 3006; Palandt-Heinrichs, a.a.O. Rdnr. 74).
  • BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68

    Teilweise Zulassung der Revision

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05
    Nur dann, wenn gerade der angestrebte Schutz des Vertragsgegners oder Dritter die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts erfordert (BGH NJW 79, 2092; BGHZ 89, 369; 93, 264; BGHZ 115, 123; BGH VersR 1992, 48) und / oder wenn der Erfüllungsanspruch auf eine unerlaubte Tätigkeit gerichtet ist (BGHZ 37, 258 ; 53, 152; 89, 369), ist eine Gesamtnichtigkeit des Vertrages trotz einseitiger Verbotswidrigkeit anzunehmen (vgl. zusammenfassend Staudinger-Sack, BGB (2003), § 134 BGB Rdnr. 71, 73 m.w.N.).
  • BGH, 12.03.1998 - IX ZR 74/95

    Sittenwidrigkeit einer Sicherungsvereinbarung wegen Übersicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn der im Insolvenzfall realisierbare Wert der Sicherheit in einem auffälligen Missverhältnis zu der gesicherten Forderung gestanden hätte (BGH NJW 1998, 2047; Mayer-Maly / Armbrüster, MK-BGB, a.a.O., § 138 Rdnr. 101), wobei in der Literatur teilweise die Grenze erst dann als überschritten angesehen wird, wenn der Wert der Sicherheit die zu sichernde Forderung um mehr als 200% übersteigt (vgl. Lwowski, Das Recht der Kreditscherung, 8. Auflage, Rdnr. 154).
  • BGH, 30.04.1992 - III ZR 151/91

    Nichtigkeit des Prüfungsauftrages bei früherer Mitwirkung des Abschlußprüfers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05
    Entscheidend ist, ob das Gesetz sich gegen die privatrechtliche Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts und damit gegen seinen wirtschaftlichen Erfolg wendet, d.h. ob es Erfüllungsansprüche aus dem Rechtsgeschäft insgesamt verhindern will (BGHZ 88, 240; 89, 369; 118, 142).
  • BGH, 18.11.1982 - III ZR 61/81

    Nichtigkeit eines Kreditvertrages wegen Verstoßes gegen ein Gesetz - Nichtigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05
    Nach einhelliger Auffassung stellt jedoch dann, wenn sich der Gesetzesverstoß i.S.d. § 134 BGB - vorliegend die überhöhte Zinsforderung - zugleich als Sittenverstoß i.S.d. § 138 Abs. 1 BGB zu bewerten ist, § 134 BGB gegenüber § 138 Abs. 1 BGB die vorrangige Sonderregelung dar (BGH NJW 83, 868; BAG NJW 93, 2701; Palandt a.a.O., Rdnr. 13; Staudinger-Sack, a.a.O., § 138 Rdnr. 96; Ermann-Palm, BGB, 10. Auflage, § 138 BGB Rdnr. 10; Mayer-Maly/ Armbrüster, MK-BGB, a.a.O., § 138 Rdnr. 4; Bamberger/Roth - Wendtland, BGB, 2005, § 138 Rdnr. 6).
  • BGH, 17.05.1979 - III ZR 118/77

    Vermittlung eines Darlehensgeschäfts von Reisegewerbetreibenden - Werbung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05
    Nur dann, wenn gerade der angestrebte Schutz des Vertragsgegners oder Dritter die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts erfordert (BGH NJW 79, 2092; BGHZ 89, 369; 93, 264; BGHZ 115, 123; BGH VersR 1992, 48) und / oder wenn der Erfüllungsanspruch auf eine unerlaubte Tätigkeit gerichtet ist (BGHZ 37, 258 ; 53, 152; 89, 369), ist eine Gesamtnichtigkeit des Vertrages trotz einseitiger Verbotswidrigkeit anzunehmen (vgl. zusammenfassend Staudinger-Sack, BGB (2003), § 134 BGB Rdnr. 71, 73 m.w.N.).
  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

  • BGH, 19.02.1991 - XI ZR 319/89

    Sittenwidrigkeit des Kreditvertrages wegen sittenwidrig überhöhter

  • BGH, 27.04.1995 - IX ZR 147/94

    Vermutung der Kenntnis der Zahlungseinstellung nach Fälligstellung eines Kredits

  • BGH, 08.07.1982 - III ZR 1/81

    Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes - Auffälliges

  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in

  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

  • BGH, 19.03.1998 - IX ZR 22/97

    Sittenwidrigkeit der Sicherung eines Kredits der Muttergesellschaft; Anfechtung

  • OLG Hamm, 05.12.1990 - 20 U 178/90

    Keine Prozeßführungspflicht des Versicherers wegen ungedeckter Schäden

  • BGH, 28.11.2014 - BLw 2/14

    Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen ungesunder Bodenverteilung:

    bb) Eine andere Frage ist, ob ein Unternehmen, das seine landwirtschaftlichen Grundstücke nicht mit eigenem Personal und Maschinen bewirtschaftet, sondern durch ein Lohnunternehmen bewirtschaften lässt, noch Landwirtschaft betreibt; hierunter ist eine unternehmerische Tätigkeit zu verstehen, die eine auf der Bodenbewirtschaftung beruhende planmäßige Aufzucht von Pflanzen oder eine damit verbundene Tierhaltung zum Gegenstand hat (Senat, Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1425; Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 512 Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2020 - 7 U 69/20

    Ankauf von Fahrzeugen durch Pfandleiher bei Gewährung eines Rückkaufsrechts:

    Nur dann, wenn gerade der angestrebte Schutz des Vertragsgegners oder Dritter die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts erfordert, ist eine Gesamtnichtigkeit des Vertrages trotz einseitiger Verbotswidrigkeit anzunehmen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.2006, 19 U 65/05, bei juris Rn. 17).
  • LG Nürnberg-Fürth, 15.09.2016 - 12 O 2790/14

    Ersatzansprüche wegen der Veräußerung eines als Sicherheit übereigneten

    Linear hochgerechnet käme man bei einer Darlehenssumme von 3.000 EUR - wie vorliegend - zu einer Vergütung von maximal 65 EUR (wobei der degressive Gebührenmaßstab noch gar nicht berücksichtigt wäre; vgl. z.B. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 1425 (1426) m.w.N.: 1,5 % Zusatzgebühren noch zulässig).
  • LG Aachen, 30.08.2012 - 1 O 23/12

    Anfechtung eines abgeschlossenen Darlehensvertrages i.R.d. Beleihung von

    Vereinbart ein gewerblicher Pfandleiher bei der Gewährung eines Darlehens nämlich Gebühren, die die in § 10 Pfandleiherverordnung festgelegten Grenzen überschreiten und daher nichtig sind, führt dieser Verstoß nicht zur Gesamtnichtigkeit des Darlehensvertrages, sondern lediglich dazu, dass die konkrete Gebührenvereinbarung unwirksam ist, soweit sie über den zulässigen Zinssatz hinausgeht (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.2006, Az. 19 U 65/05 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 03.07.2006 - 23 U 152/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,14279
KG, 03.07.2006 - 23 U 152/04 (https://dejure.org/2006,14279)
KG, Entscheidung vom 03.07.2006 - 23 U 152/04 (https://dejure.org/2006,14279)
KG, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - 23 U 152/04 (https://dejure.org/2006,14279)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,14279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 305 Abs. 2
    Zur Frage der Einbeziehung von AGB einer Bank bei Eröffnung eines privaten Girokontos durch einen Immobilienkaufmann

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2006, 1953
  • ZBB 2006, 479 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 22.03.2002 - 21 U 3049/01

    Bürgschaft im Bereich gewerblicher Tätigkeit

    Auszug aus KG, 03.07.2006 - 23 U 152/04
    Denn im kaufmännischen Geschäftsverkehr mit Banken bedarf es keiner ausdrücklichen Einbeziehungserklärung als Voraussetzung für die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; in Deutschland ist allgemein bekannt, dass Banken gemäß ihren AGB tätig werden (vgl. BGH, WM 2004, 1177; WM 1973, 636; NJW 1971, 2127; OLG München, Urt. v. 22.03.2002 - 21 U 3049/01).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 03.07.2006 - 23 U 152/04
    12 Der von der Beklagten erst im Berufungsverfahren gebrachte Einwand des Aufrechnungsverbots ist zu berücksichtigen, da der Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten unstreitig ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2004 - IX ZR 229/03).
  • BGH, 04.03.2004 - IX ZR 185/02

    Maßgebliches Recht bei Vertragsverhältnissen mit einer ausländischen Bank

    Auszug aus KG, 03.07.2006 - 23 U 152/04
    Denn im kaufmännischen Geschäftsverkehr mit Banken bedarf es keiner ausdrücklichen Einbeziehungserklärung als Voraussetzung für die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; in Deutschland ist allgemein bekannt, dass Banken gemäß ihren AGB tätig werden (vgl. BGH, WM 2004, 1177; WM 1973, 636; NJW 1971, 2127; OLG München, Urt. v. 22.03.2002 - 21 U 3049/01).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht