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   BVerwG, 07.07.1961 - VII P 9.60   

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BVerwG, 07.07.1961 - VII P 9.60 (https://dejure.org/1961,8483)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.1961 - VII P 9.60 (https://dejure.org/1961,8483)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 1961 - VII P 9.60 (https://dejure.org/1961,8483)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZBR 1962, 21
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97

    Anfechtung einer Personalratswahl; Anfechtungsfrist; Anfechtungsgrund;

    Dementsprechend war in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 22 BPersVG a.F. geklärt, daß die Ungültigkeit der Wahl auch auf Gründe gestützt werden kann, die erst nach Ablauf der 14tägigen Anfechtungsfrist geltend gemacht oder festgestellt werden (Beschluß vom 5. November 1957 - BVerwG 7 P 4.57 - BVerwGE 5, 324; Beschluß vom 7. Juli 1961 - BVerwG 7 P 9.60 - ZBR 1962, 21; Beschluß vom 12. Januar 1962 - BVerwG 7 P 10.60 - ZBR 1962, 88).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 1 A 778/97

    Personalvertretungsrechtliches Wahlanfechtungsverfahren; Nachprüfung einer Wahl;

    Diese Auffassung geht zurück auf die Rechtsprechung des früher für das Personalvertretungsrecht zuständig gewesenen 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die im vorstehend zitierten Kommentar angeführten Beschlüsse vom 7. Juli 1961 - VII P 9/60 - in ZBR 1962 S. 21 und vom 12. Januar 1962 - VII P 10/60 - in ZBR 1962, 88 ).

    Mit diesen Ausführungen widerspricht der 6. Senat des Bundesverwaltungsgericht nicht nur dem Ansatz der früheren Rechtsprechung des 7. Senates im Beschluß vom 5. November 1957, sondern auch der im Beschluß vom 7. Juli 1961 (aaO) daraus gezogenen Folgerung, wonach das seinerzeit im Beschwerdeverfahren entscheidende Oberverwaltungsgericht vom Beschluß des Senats vom 5. November 1957 abweiche, wenn es bei der Prüfung der Wahlanfechtung lediglich auf die von den Antragstellern geltend gemachten Anfechtungsgründe abstelle.

  • BVerwG, 20.06.1990 - 6 P 2.90

    Sitzverteilung bei Unterlassen der Einreichung eines Wahlvorschlages

    Jeder wahlberechtigte Bedienstete, gleichgültig, welcher Gruppe er angehört, hat deshalb ein berechtigtes Interesse daran, daß a l l e Mitglieder des Personalrats ordnungsgemäß gewählt werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. Juli 1961 - BVerwG 7 P 9.60 -, ZBR 1962, 21).
  • BVerwG, 29.11.1983 - 6 P 22.83

    Anfechtung der Personalratswahl eines Abendgymnasiums - Ungültigkeit der Wahl

    In Vordergrund steht vielmehr das Allgemeininteresse an der Ordnungsmäßigkeit der Wahl des Personalrats (BVerwG, Beschluß vom 7. Juli 1961 - BVerwG 7 P 9.60 - [ZBR 62, 21]).
  • BVerwG, 28.04.1967 - VII P 15.66

    Rechtsmittel

    An dieser Auffassung hat der Senat in den Beschlüssenvom 20. März 1959 - BVerwG VII P 12.58 - (BVerwGE 8, 221 [BVerwG 20.03.1959 - VII P 12/58] - jedoch ohne den hier interessierenden Passus) undvom 7. Juli 1961 - BVerwG VII P 9.60 - festgehalten.
  • BVerwG, 13.04.1962 - VII P 7.60

    Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Fachsenats für

    Daß das Bundesverwaltungsgericht auf Grund der gesetzlichen Regelung befugt ist, als Rechtsbeschwerdeinstanz die Anwendung des Berliner Personalvertretungsgesetzes zu überprüfen, hat der Senat in seinemBeschluß vom 7. Juli 1961 - BVerwG VII P 9.60 - (VerwRspr. 13, 830 = ZBR 62, 21) bereits grundsätzlich entschieden.
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