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   BVerwG, 12.12.1962 - VI C 110.61   

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BVerwG, 12.12.1962 - VI C 110.61 (https://dejure.org/1962,787)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1962 - VI C 110.61 (https://dejure.org/1962,787)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1962 - VI C 110.61 (https://dejure.org/1962,787)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 1963, 267
  • ZBR 1963, 87
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 10.02.1977 - II C 43.74

    Verfall des Resturlaubs bei fehlender rechtzeitiger Geltendmachung - Hinderung

    Sie meint jedoch, mit dem Wortlaut sei keine, dem Begehren des Klägers entgegenstehende "eindeutige Rechtslage" geschaffen worden, wie sie im Urteil vom 12. Dezember 1962 - BVerwG VI C 110.61 - (Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 1) angenommen worden sei.

    Ähnlich bezeichnete es schon das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1962 a.a.O. als Zweck des Erholungsurlaubs, die Arbeitskraft des Beamten aufzufrischen und zu erhalten.

    Übrigens hat schon der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteil vom 12. Dezember 1962 a.a.O. ausgeführt, daß weder § 89 BBG noch die Verordnung über den Erholungsurlaub der Bundesbeamten und Bundesrichter vom 6. August 1954 (BGBl. I S. 243) in der Fassung der Verordnung vom 4. Oktober 1962 (BGBl. I S. 661) - noch eine andere bundesrechtliche Norm, etwa das Bundesbesoldungsgesetz - eine Geldabfindung für nicht gewährten oder nicht rechtzeitig genommenen Urlaub vorsehen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 2 A 11447/10

    Versetzung in den Ruhestand stellt keine Altersdiskriminierung dar

    Eine analoge Anwendung des § 17 Abs. 4 BUrlG widerspräche damit den das Beamtenrecht prägenden Grundsätzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1962 - VI C 110.61 -, Buchh 232 § 89 BBG Nr. 1; Beschluss vom 31. Juli 1997 - 2 B 138.96 -, juris Rn. 8; HessVGH, Urteil vom 19. Juni 1996 - 1 UE 1395/93 -, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 27.10.1982 - 2 B 95.81

    Vorliegen eines besonderen Einzelfalls i.S.d. § 12 Abs. 2 S. 3 der Verordnung

    - Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht die Vernachlässigung dienstlicher Belange gebietet, um einem kurzfristig gestellten Urlaubsgesuch stattgeben zu können (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1962 - BVerwG 6 C 110.61 - [Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 1 = DÖD 1963, 96]), und daß eine Übertragung von Erholungsurlaub in das nächste Urlaubsjahr jedenfalls dann ausgeschlossen werden kann, wenn der Beamte den Nichtantritt des Urlaubs während des Urlaubsjahres zu vertreten hat (vgl. Urteil vom 25. März 1968 - BVerwG 6 C 49.64 - [Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 2 = DÖD 1968, 114]).

    Hierüber hinausgehende Ansprüche, etwa auf Urlaubsabgeltung in Geld, bestehen für den Beamten grundsätzlich nicht (vgl. hierzu auch Urteil vom 12. Dezember 1962 - BVerwG 6 C 110.61 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 25.03.1968 - VI C 49.64

    Antrag auf Übertragung des Resturlaubs - Fernbleiben vom Dienst wegen Erkrankung

    Diese Auffassung über die Risikosphäre bei Fehldispositionen des Beamten, die das Verwaltungsgericht verkannt habe, entspreche auch dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 12. Dezember 1962 - BVerwG VI C 110.61 -.

    Die hier vertretene Auffassung steht nicht im Widerspruch zu demUrteil des erkennenden Senats vom 12. Dezember 1962 - BVerwG VI C 110.61 - (Buchholz BVerwG 232, § 89 BBG Nr. 1 = DÖV 1963 S. 267).

  • BVerwG, 31.07.1997 - 2 B 138.96

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Im übrigen ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß jedenfalls mangels positivrechtlicher Regelung nicht erteilter Erholungsurlaub eines Beamten nicht mit Geld abgefunden werden kann (Urteil vom 12. Dezember 1962 - BVerwG 6 C 110.61 - ) sowie, daß allgemein das Beamtenverhältnis, nicht zuletzt hinsichtlich der Regelung der finanziellen Pflichten und Rechte, einer Gestaltung durch Vereinbarung nur zugänglich ist, sofern und soweit dafür eine gesetzliche Grundlage besteht.
  • BVerwG, 08.03.1967 - VI C 79.63

    Rechtsmittel

    Aus ähnlichen Erwägungen, wie sie für die Beurteilung der Umwandlung des Anspruchs auf Freizeitausgleich in einen Anspruch auf Geldentschädigung anzustellen wären, hat der Senatim Urteil vom 12. Dezember 1962 - BVerwG VI C 110.61 - (Buchholz BVerwG 232, § 89 BBG Nr. 1 = DÖV 1963 S. 267 = ZBR 1963 S. 87) die Abgeltung nicht gewährten Erholungsurlaubs in Geld nach Beendigung des Beamtenverhältnisses abgelehnt.
  • VGH Hessen, 19.06.1996 - 1 UE 1395/93

    Kein Urlaubsabgeltungsanspruch für Beamte - Zuerkennung einer entsprechenden

    Diesem eindeutigen normativen Befund entspricht der Normzweck dieses Regelungskomplexes: Wie sich aus dem Wortlaut "Erholungsurlaub" und aus dem Rückschluß aus den anderen Urlaubsformen ergibt, besteht der Zweck, den der Gesetzgeber bei der Begründung des Anspruchs des Beamten auf Erholungsurlaub verfolgt, darin, dem Beamten in dieser Zeit Gelegenheit zur Erholung, d. h. zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung seiner Arbeitskraft zu geben (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1962, ZBR 1963, 87; von Roetteken, HBR IV, Stand: April 1994, § 106 HBG Rn. 18 m.w.N.).
  • VG München, 17.11.2009 - M 5 K 09.1324

    Anspruch eines Ruhestandsbeamten auf Abgeltung verfallenen Urlaubs

    Eine entsprechende Regelung enthält das Beamtenrecht unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes/GG) nicht (BVerwG vom 10.2.1977, Buchholz 232, § 89 BBG Nr. 9; vom 12.12.1962, ZBR 1963, 87).
  • VG München, 30.03.2011 - M 5 K 10.1183

    Verfallener Urlaub; Urlaubsabgeltung; Beamtenverhältnis; Anspruch aus

    Eine entsprechende Regelung enthält das Beamtenrecht unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes/GG) nicht (BVerwG vom 10.2.1977, Buchholz 232, § 89 BBG Nr. 9; vom 12.12.1962, ZBR 1963, 87).
  • VG Koblenz, 03.11.2009 - 2 K 180/09

    Ruhestandsbeamter; finanzielle Abgeltung krankheitsbedingt nicht in Anspruch

    Hierüber hinausgehende Ansprüche, etwa auf Urlaubsabgeltung in Geld, bestehen für den Beamten grundsätzlich nicht (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1962, - 6 C 110.61 -, sowie Beschluss vom 27. Oktober 1982, - 2 B 95/81 -, beide juris).
  • VG Lüneburg, 20.09.2006 - 1 A 806/03

    Ausnahmetatbestand; Beamter; Dienst; Dienstherr; Dienstunfähigkeit;

  • VG München, 11.06.2010 - M 21 K 09.3432

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Anspruchs eines Ruhestandsbeamten auf Abgeltung

  • VG Magdeburg, 09.12.2002 - 8 A 144/02
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1982 - 2 A 126/81
  • VG Lüneburg, 09.09.2005 - 1 B 38/05

    Anordnungsanspruch; Ausnahmeregelung; Erholungsurlaub; Resturlaub;

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