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   BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 63.63   

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BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 63.63 (https://dejure.org/1965,19)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.1965 - VIII C 63.63 (https://dejure.org/1965,19)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 1965 - VIII C 63.63 (https://dejure.org/1965,19)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 22, 160
  • ZBR 1966, 123
 
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 63.63
    Ob ein zur Erfüllung der Fürsorgepflicht erlassener Verwaltungsakt sich im Rahmen des dem Dienstherrn eingeräumten Ermessens hält, ist verwaltungsgerichtlich nachprüfbar auch dann, wenn das Ermessen der Behörde durch Verwaltungsvorschriften zentral gebunden ist (vgl. BVerwGE 19, 48).

    Diese begründeten faktisch einen Rechtsanspruch auf Beihilfen (BVerwGE 16, 68 [BVerwG 25.04.1963 - VIII C 216/63] [70]; 19, 48 [56]; vgl. auch BGHZ 10, 295 [299]), wenn sie auch noch, wie es in ihrer Überschrift heißt, "Grundsätze für die Bewirtschaftung der Ausgabemittel bei Einzelplan XVII Kapitel 9 Unterteil a)" waren.

  • BGH, 21.09.1953 - III ZR 304/52

    Rechtsweg für beamtenrechtliche Ansprüche

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 63.63
    Diese begründeten faktisch einen Rechtsanspruch auf Beihilfen (BVerwGE 16, 68 [BVerwG 25.04.1963 - VIII C 216/63] [70]; 19, 48 [56]; vgl. auch BGHZ 10, 295 [299]), wenn sie auch noch, wie es in ihrer Überschrift heißt, "Grundsätze für die Bewirtschaftung der Ausgabemittel bei Einzelplan XVII Kapitel 9 Unterteil a)" waren.
  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 268.63

    Begriff der Sachleistungen - Umfang der Alimentationspflicht - Grundsatz des

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 63.63
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden (zuletzt BVerwGE 20, 44), das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG gehörende Alimentationsprinzip gebiete es, daß der Dienstherr seinen Beamten und deren Familien einen angemessenen Lebensunterhalt gewährt und sie damit von der Notwendigkeit einer eigenen Daseinsvorsorge freistellt.
  • BVerwG, 25.04.1963 - VIII C 216.63
    Auszug aus BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 63.63
    Diese begründeten faktisch einen Rechtsanspruch auf Beihilfen (BVerwGE 16, 68 [BVerwG 25.04.1963 - VIII C 216/63] [70]; 19, 48 [56]; vgl. auch BGHZ 10, 295 [299]), wenn sie auch noch, wie es in ihrer Überschrift heißt, "Grundsätze für die Bewirtschaftung der Ausgabemittel bei Einzelplan XVII Kapitel 9 Unterteil a)" waren.
  • BVerwG, 16.12.1970 - VI C 48.69
    Daß in der Zeit, in der der Antrag danach hätte gestellt werden müssen, die Beihilfevorschriften einen solchen Anspruch noch gar nicht vorgesehen hatten, hält es für unerheblich: Für die Anwendbarkeit der Ausschlußregelung genüge es, daß der Anspruch unabhängig von der Regelung der Beihilfevorschriften tatsächlich bestanden habe; das aber sei bei Dauerleiden der hier in Frage stehenden Art der Fall gewesen, wie das Bundesverwaltungsgericht unter Zurückgreifen auf die Fürsorgepflicht in BVerwGE 22, 160 und wie das Berufungsgericht selbst sogar schon in einem Urteil vom 2. März 1962 entschieden habe.

    Unter Berufung auf BVerwGE 22, 160 hat er ausgeführt, auch der hier streitige Anspruch sei seinem Wesen nach ein Beihilfeanspruch; folglich könne er nur nach Maßgabe der Beihilfevorschriften realisiert werden, somit auch nur nach Maßgabe der Nr. 13 Abs. 3 BhV.

    Die Ausschlußregelung der Nr. 12 Abs. 3 der Beihilfevorschriften des Bundes, hier noch in der Fassung vom 17. März 1959 (BAnz. Kr. 54) - BhV -, die gemäß näherer Darstellung in BVerwGE 22, 160 (161) [BVerwG 07.10.1965 - VIII C 63/63] auch im Freistaat Bayern galten, erstreckt sich nach Überzeugung des erkennenden Senats nicht auf Aufwendungen, die die Beihilfevorschriften selbst - in Verkennung der materiellen Rechtslage - nicht als beihilfefähig behandelt wissen wollten.

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (Urteil vom 7. Oktober 1965, BVerwGE 22, 160 [162]).

    Das Berufungsgericht glaubt zwar, entscheidend auf den an sich zutreffenden, auch in dem Urteil BVerwGE 22, 160 anerkannten Umstand abstellen zu dürfen, daß dem Beamten der streitige Beihilfeanspruch - unmittelbar aus Fürsorgepflicht abgeleitet - schon vor der Einfügung der Nr. 4 a in die Beihilfevorschriften zugestanden und er die rechtliche Möglichkeit gehabt hatte, diesen Anspruch schon damals, innerhalb der Frist der Nr. 13 Abs. 3 BhV, geltend zu machen und erforderlichenfalls gerichtlich durchzusetzen.

    Nun erachtet sich allerdings das Berufungsgericht in seiner Auffassung von einer uneingeschränkten Verbindlichkeit der Nr. 13 Abs. 3 BhV auch für Fälle der vorliegenden Art bestärkt durch die bereits erwähnten Verwaltungsvorschriften vom 28. Februar 1967, die im Bund und anschließend kraft Übernahme auch in Bayern für Dauerleiden die Anpassung an das Urteil BVerwGE 22, 160 gebracht haben.

    Allerdings hat der Vorschriftengeber diese günstige Modifizierung nur für Aufwendungen vorgenommen, die seit dem 1. Oktober 1965 entstanden sind (ein Datum, das mit dem Verkündungstermin von BVerwGE 22, 160 - 7. Oktober 1965 - zusammenhängen dürfte).

    Daher ist die Sache hier genausowenig spruchreif, wie sie es im Falle von BVerwGE 22, 160 (vgl. S. 170) war.

    Deshalb konnte auch hier nur ein Neubescheidungsurteil ergehen, und im übrigen war die Klage abzuweisen (vgl. insoweit die ausführlichere Abdruckfassung der zitierten Entscheidung in ZBR 1966, 123 [126]).

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    aa) Nach der geltenden Rechtslage erfüllen die Dienstherren in Bund und Ländern ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen durch die Gewährung von Beihilfen; sie soll den Beamten von den durch die Besoldung nicht gedeckten notwendigen Aufwendungen in angemessenem Umfang freistellen (vgl. BVerwGE 19, 10 [12]; 22, 160 [164 f.]).
  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

    Sie werden aus besonderem Anlaß und zu einem bestimmten Zweck erbracht und sollen den Beamten und den Versorgungsempfänger in angemessenem Umfang von denjenigen Aufwendungen im Krankheits-, Geburts- und Todesfall freistellen, die nicht von der Besoldung bzw. der Versorgung gedeckt sind (BVerwGE 19, 48 [54]; 22, 160 [164 f.]).

    Diese Bestimmung berücksichtigt entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 22, 160 [162 f., 170]) die Tatsache, daß ein dauernd zur Pflege untergebrachter unheilbar Kranker in der Regel - so auch im vorliegenden Fall - keinen privaten Hausstand neben seinem Anstaltsaufenthalt fortführt.

    Deshalb ist es grundsätzlich unangebracht, neben den zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs gewährten Dienst- und Versorgungsbezügen die Aufwendungen für die Unterkunft und Verpflegung in voller Höhe als beihilfefähig zu berücksichtigen (BVerwGE 22, 160 [162 f.];Urteil vom 16. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 24.71 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz -

    Zwar hat der damals für das Beihilferecht zuständige 8. Senat im Urteil vom 7. Oktober 1965 - BVerwG 8 C 63.63 - (BVerwGE 22, 160 [163, 164]) ausgesprochen, die Rechtsgrundlage der Pflichten des Dienstherrn und der Rechte der Beamten in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sei die gesetzliche Regelung der allgemeinen Fürsorgepflicht.

    Sie werden aus besonderem Anlaß und zu einem bestimmten Zweck erbracht und sollen den Beamten und den Versorgungsempfänger in angemessenem Umfang von denjenigen Aufwendungen im Krankheits-, Geburts- und Todesfall freistellen, die nicht von der Besoldung bzw. der Versorgung gedeckt sind (BVerwGE 19, 48 [54]; 22, 160 [164 f.]).

  • BVerwG, 30.05.1974 - II C 6.73

    Unmittelbare Ableitung eines Beihilfeanspruchs - Subsidiarität der Sozialhilfe -

    In den Gründen jenes rechtskräftig gewordenen Urteils ist im wesentlichen ausgeführt: Die Beklagte sei entsprechend den vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 7. Oktober 1965 (BVerwGE 22, 160) entwickelten Grundsätzen verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Aufwendungen aus Anlaß der Unterbringung der Beigeladenen in den Nieder-Ramstädter Heimen der Inneren Mission für den Zeitraum vom 4. Juli 1966 bis 31. Dezember 1966 als beihilfefähig anzuerkennen und entsprechende Beihilfen zu gewähren.

    Die Beklagte habe sich nicht mit der Begründung, der Bund habe durch Einfügung der Nr. 4 a BhV F. 1967 die Konsequenzen aus dem Urteil BVerwGE 22, 160 gezogen, jeder eigenen Ermessenserwägung enthalten und sich lediglich auf jene Bundesregelung stützen dürfen, an die sie nicht gebunden sei.

    Im übrigen seien die angefochtenen Bescheide auch deshalb fehlerhaft, weil die Beklagte auf Grund der Bindung an das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 13. Februar 1969 und damit an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1965 (BVerwGE 22, 160) fälschlicherweise davon ausgegangen sei, daß bei der Bemessung der Höhe der Beihilfe neben den Versorgungsbezügen die Aufwendungen für Unterkunft und Pflege bei einer dauernd in Anstalten untergebrachten unheilbar Kranken niemals in voller Höhe als beihilfefähig berücksichtigt werden dürften.

    Bedenklich erscheint dem erkennenden Senat deshalb die - übrigens dem Urteil des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1965 (BVerwGE 22, 160 [163]) entnommene, jedoch dort nicht entscheidungserhebliche - Feststellung, daß die Aufwendungen für Unterkunft und Pflege bei den dauernd in Anstalten untergebrachten unheilbar Kranken "regelmäßig" die "ganzen persönlichen Lebensbedürfnisse" ausmachten.

    In Krankheits-, Geburts- und Todesfällen, die wegen ihrer Unvorhersehbarkeit nicht im voraus bei der Besoldung und Versorgung generell berücksichtigt werden können, greift daher ergänzend als Teil der Alimentierung die auf der Fürsorgepflicht des Dienstherrn beruhende Beihilfe ein, soweit die erforderlichen angemessenen Aufwendungen mit den Dienst- oder Versorgungsbezügen nicht zur Verfügung gestellt worden sind (BVerwGE 20, 44 [46]; 22, 160 [165]).

  • BVerwG, 16.12.1976 - VI C 24.71

    Beihilfe - Erhöhung des Bemessungssatzes - Fürsorgepflicht - Finanzielle

    Wie schon das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 22, 160 hervorgehoben habe, verursache die dauernde Unterbringung körperlich oder geistig unheilbar Kranker in besonderen Anstalten einerseits hohe laufende finanzielle Belastungen für den Kranken oder den zu seinem Unterhalt Verpflichteten, andererseits erhalte ein derart Untergebrachter seinen Lebensbedarf im wesentlichen in der Krankenanstalt.

    Hierauf haben die Beamten und Versorgungsempfänger - anders als etwa auf eine Unterstützung - einen Rechtsanspruch (BVerwGE 21, 258 [261]; 22, 160 [164 f.]; 45, 172 [177, 182], sowie Urteile vom 10. August 1971 - BVerwG VI C 136.67 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 35] und vom 18. Dezember 1974 - BVerwG VI C 46.72 - [Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 17]).

    Der Anspruch des Beamten verdichtet sich durch die zentrale Bindung des Verwaltungsermessens bei der Erfüllung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn faktisch zu einem Anspruch auf Festsetzung der Beihilfe in bestimmter Höhe (BVerwGE 19, 48 [55 f.]; 22, 160 [169]).

    Die Bestimmung der Nr. 4 a Abs. 1 Buchst. b BhV trägt entsprechend den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 7. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 63.63 - (BVerwGE 22, 160 [162 f., 170]) unter Berücksichtigung der Zweckbestimmung der Beihilfe als einer zusätzlichen Hilfe des Dienstherrn dem Umstand Rechnung, daß ein dauernd untergebrachter unheilbar Kranker in der Regel - wie auch im vorliegenden Fall - keinen privaten Hausstand neben seinem Anstaltsaufenthalt fortführt.

  • VG Gelsenkirchen, 03.03.2006 - 3 K 1122/99

    Kürzung der Beihilfe um Kostendämpfungspauschale ist unzulässig

    Dazu: BVerwG, Urteil vom 12. Juni 1967 - VI C 28.67 - BVerwGE 27, 189; Urteil vom 30. April 1974 - II C - 6.73 - BVerwGE 45, 172, Urteil vom 20. Oktober 1976 - VI C 187.73 - BVerwGE 51, 193; Urteil vom 16. Dezember 1976 - VI C 24.71 - DÖD 77, 55; Urteil vom 07. Oktober 1965 - VIII C 63.63 - BVerwGE 22, 160; Urteil vom 28. April 1977 - II C 2.75 - BVerwGE 52, 358.

    vgl. zur geschichtlichen Entwicklung des Beihilfenrechts im Übrigen: BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1964 - VIII C 155.63 -, BVerwGE 19, 10; BayVGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1958 - 10-VII-58 - DÖV 1959, 307; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1963 - VIII C 26.63 - Buchholz, 235.1 Bayern Art. 47 BesG Nr. 1: Urteil vom 30. November 1964 - VIII C 268.63, BVerwGE 20, 44; Urteil vom 25. Juni 1964 - VIII C 23.63 -, BVerwGE 19, 49; Urteil vom 23. März 1972 - VI C 27.69 -, BVerwGE 40, 42; Urteil vom 07. Oktober 1965 - VIII C 63.63 -, BVerwGE 22, 160.

    Nach wie vor gilt, dass Krankheit, Geburt und Tod als schicksalhafte, nach dem traditionellen Verständnis durch den Beihilfeberechtigten nicht zu beeinflussende Umstände, die das Leben des Beihilfeberechtigten in entscheidendem Umfang prägen, von dem Grundsatz umfasst sind, dass das Alimentationsprinzip den gesamten Lebensunterhalt, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1964 - VIII C 268.63 -, BVerwGE 20, 44; Urteil vom 07. Oktober 1965 - VIII C 63.63 - BVerwGE 22, 160; Urteil vom 30. Mai 1974 - II C 6.73 - BVerwGE 45, 172; Urteil vom 28. Juni 1990 - 2 C 35.87 -, BVerwGE 85, 209; dazu auch Pechstein, Familiengerechte Besoldung als Verfassungsgebot, ZBR 2000, 1 (S. 4), Thiele, Amt , Berufsbeamtentum, Alimentationsprinzip - missverstandenen Begriffe, DÖD 97, 1; Summer, Gehen wir vorwärts oder gehen wir zurück?, ZBR 2002, 109 (110), des Beihilfeberechtigten abdeckt und diese Gewährleistung des Alimentationsprinzips prinzipiell unabdingbar, unverzichtbar und unteilbar vom Dienstherrn zu gewährleisten ist.

  • VG Gelsenkirchen, 10.11.2006 - 3 K 2162/06

    Kostendämpfungspauschale

    Dazu: BVerwG, Urteil vom 12. Juni 1967 - VI C 28.67 - BVerwGE 27, 189; Urteil vom 30. April 1974 - II C - 6.73 - BVerwGE 45, 172, Urteil vom 20. Oktober 1976 - VI C 187.73 - BVerwGE 51, 193; Urteil vom 16. Dezember 1976 - VI C 24.71 - DÖD 77, 55; Urteil vom 07. Oktober 1965 - VIII C 63.63 - BVerwGE 22, 160; Urteil vom 28. April 1977 - II C 2.75 - BVerwGE 52, 358.

    vgl. zur geschichtlichen Entwicklung des Beihilfenrechts im Übrigen: BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1964 - VIII C 155.63 -, BVerwGE 19, 10; BayVGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1958 - 10-VII-58 - DÖV 1959, 307; BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1963 - VIII C 26.63 - Buchholz, 235.1 Bayern Art. 47 BesG Nr. 1: Urteil vom 30. November 1964 - VIII C 268.63, BVerwGE 20, 44; Urteil vom 25. Juni 1964 - VIII C 23.63 -, BVerwGE 19, 49; Urteil vom 23. März 1972 - VI C 27.69 -, BVerwGE 40, 42; Urteil vom 07. Oktober 1965 - VIII C 63.63 -, BVerwGE 22, 160.

    Nach wie vor gilt, dass Krankheit, Geburt und Tod als schicksalhafte, nach dem traditionellen Verständnis durch den Beihilfeberechtigten nicht zu beeinflussende Umstände, die das Leben des Beihilfeberechtigten in entscheidendem Umfang prägen, von dem Grundsatz umfasst sind, dass das Alimentationsprinzip den gesamten Lebensunterhalt, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. November 1964 - VIII C 268.63 -, BVerwGE 20, 44; Urteil vom 07. Oktober 1965 - VIII C 63.63 - BVerwGE 22, 160; Urteil vom 30. Mai 1974 - II C 6.73 - BVerwGE 45, 172; Urteil vom 28. Juni 1990 - 2 C 35.87 -, BVerwGE 85, 209; dazu auch Pechstein, Familiengerechte Besoldung als Verfassungsgebot, ZBR 2000, 1 (S. 4), Thiele, Amt , Berufsbeamtentum, Alimentationsprinzip - missverstandenen Begriffe, DÖD 97, 1; Summer, Gehen wir vorwärts oder gehen wir zurück ?, ZBR 2002, 109 (110), des Beihilfeberechtigten abdeckt und diese Gewährleistung des Alimentationsprinzips prinzipiell unabdingbar, unverzichtbar und unteilbar vom Dienstherrn zu gewährleisten ist.

  • BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 58.85

    Bundesbahnbeamter - Dienstherr - Kostenbeihilfe - Alkoholentwöhnungsbehandlung -

    Für den Fall krankheitsbedingt notwendiger dauernder Unterbringung von geistig oder körperlich unheilbar Kranken in besonderen Anstalten hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß die damit verbundene Dauerbelastung des Beihilfeberechtigten ohne Rücksicht auf die fehlende Heilungsmöglichkeit sogar in besonderem Maße die zusätzliche Hilfe des Dienstherrn unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht erfordert (BVerwGE 22, 160 ); dem ist inzwischen in den Beihilfevorschriften Rechnung getragen (Nr. 5 BhV a.F.).
  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 52.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

    Sie werden aus besonderem Anlaß und zu einem bestimmten Zweck erbracht und sollen den Beamten und den Versorgungsempfänger in angemessenem Umfang von denjenigen Aufwendungen im Krankheits-, Geburts- und Todesfall freistellen, die nicht von der Besoldung bzw. der Versorgung gedeckt sind (BVerwGE 19, 48 [54]; 22, 160 [164 f.]).

    Diese Bestimmung berücksichtigt entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 22, 160 [162 f., 170]) die Tatsache, daß ein dauernd zur Pflege untergebrachter unheilbar Kranker in der Regel - so auch im vorliegenden Fall - keinen privaten Hausstand neben seinem Anstaltsaufenthalt fortführt.

    Deshalb ist es grundsätzlich unangebracht, neben den zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs gewährten Dienst- und Versorgungsbezügen die Aufwendungen für die Unterkunft und Verpflegung in voller Höhe als beihilfefähig zu berücksichtigen (BVerwGE 22, 160 [162 f.]; Urteil vom 16. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 24.71 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 54.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 53.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 48.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

  • BVerwG, 20.08.1969 - VI C 130.67

    Antrag auf Beihilfe für eine Brille - Anspruch auf Gewährung der Beihilfe für

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 N 1.89

    Beihilfe - Fürsorgepflichtverletzung - Behandlungsausschluss von der

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 47.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

  • BVerwG, 22.10.1976 - VI C 55.72

    Beihilfeansprüche - Träger der Sozialhilfe - Überleitung - Erlöschen mit Tode

  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 787/96

    Beihilfe - Kosten dauernder Anstaltsunterbringung

  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 7.94

    Beihilfe nur für die 'Unterbringung geistig Kranker in Pflegeeinrichtungen'

  • BVerwG, 18.10.1976 - VI C 4.71

    Beihilfeansprüche - Träger der Sozialhilfe - Beihilfeberechtigte

  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84

    Akademischen Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter -

  • BVerwG, 04.04.1975 - VI B 65.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Niedersachsen, 11.01.2007 - 5 LB 22/05

    Anspruch eines Vaters auf Kostenübernahme für die Unterkunft und Verpflegung

  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86

    Beamtenrecht - Gesetzgebung - Zuschüsse - Versicherungsbeiträgen -

  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 C 57.85

    Anrechnung von allein mit zusätzlichen eigenen Mitteln - über die zumutbare

  • BVerwG, 23.03.1972 - VI C 27.69

    Aufwendungen für die Annahme eines Kindes an Kindes statt - Annahme an Kindes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2007 - 1 A 995/06

    Minderung beihilfefähiger Aufwendungen um die sogenannte Praxisgebühr unter dem

  • BSG, 11.10.2001 - B 12 P 1/00 R

    Private Pflegeversicherung - Verpflichtung - Abschluß - privater

  • LAG Niedersachsen, 12.09.1996 - 16a Sa 285/96

    Beihilfeanspruch eines Angestellten im öffentlichen Dienst auf Ersatz der Kosten

  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 23.81

    Nahe Angehörige - Persönliche Tätigkeit bei Heilmaßnahme - Ausschluss der

  • BVerwG, 12.06.1967 - VI C 28.67

    Anforderungen an das Vorliegen der Beihilfefähigkeit einer Jodkur - Rechtliche

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05

    Ausschluss von potenzsteigernden Medikamenten von der Beihilfefähigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - 1 A 1524/08

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Beihilfe zu Pflegekosten in Höhe der den

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.1990 - 2 A 10048/90

    Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Unterbringung in Altenheim; Körperliche

  • BVerwG, 10.08.1971 - VI C 136.67
  • BVerwG, 06.02.1967 - VI C 8.67

    Entsprechende Anwendung des § 140 Abs. 1 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • BVerwG, 26.05.1971 - VI C 24.68

    Voraussetzungen der Schulbeihilfe nach dem Landesrecht in Niedersachsen - Begriff

  • BVerwG, 24.07.1978 - 6 C 8.78

    Anspruch auf Erhöhung des Bemessungssatzes für Aufwendungen anlässlich einer

  • BVerwG, 28.05.1973 - II B 15.73

    Unterscheidung von Krankenhausbehandlung und Sanatoriumsbehandlung -

  • BVerwG, 20.06.1997 - 2 B 177.96

    Umfang der tatsächlichen Pflegekosten für die Stufen I und II - Aufteilbarkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2008 - 4 S 2725/06

    Ausschluss der Beihilfefähigkeit von allen Mitteln, die der Behandlung einer

  • BVerwG, 18.12.1969 - II C 138.67

    Beihilfefähigkeit von außerhalb eines Sanatoriums erwachsenen Auslagen -

  • BVerwG, 02.07.1970 - II C 101.67

    Anspruch eines Beamten auf Gewährung von Beihilfe - Voraussetzungen der

  • BVerwG, 23.02.1978 - 6 B 21.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Gewährung von Beihilfeleistungen -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2007 - 1 A 2896/06

    Beihilfefähigkeit des Präparates "Cialis" gegen erektile Disfunktion;

  • VG Regensburg, 25.11.1998 - RO 1 K 96.1430

    Anspruch auf Neubescheidung eines Beihilfeantrags nach der Allgemeinen

  • VerfGH Bayern, 13.12.1995 - 17-V-92

    Bestimmung der Rechtsnatur bundesrechtlicher Beihilfevorschriften; Versagung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2009 - 1 A 2092/07

    Anspruch eines im Ruhestand befindlichen Beamten zur Gewährung von Beihilfe zu

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2007 - 1 A 35/06
  • BVerwG, 11.12.1997 - 2 B 79.97

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache bei

  • FG Köln, 24.03.2006 - 10 K 312/05

    Selbständigkeit der Familienkasse bei der Anrechnung eigener Einkünfte

  • LAG Saarland, 25.03.1987 - 1 Sa 185/86

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Weitergewährung einer

  • BVerwG, 23.09.1971 - II C 15.70

    Beihilfefähigkeit ärztlicher Behandlungen einer nicht beihilfeberechtigten

  • BVerwG, 01.12.1969 - VI B 60.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

  • VG München, 08.12.2016 - M 17 K 15.2634

    Ausschluss des Ehegatten des Beihilfeberechtigten aus dem Beihilfeanspruch wegen

  • BAG, 14.12.1995 - 6 AZR 278/95

    Beihilfe: dauernde Anstaltsunterbringung - heilpädagogische Behandlung -

  • BSG, 14.04.1983 - 8 RK 28/81

    Dienstordnung der Krankenkassen - Zuschüsse zum Krankenversicherungsbeitrag -

  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 5.72

    Rechtswegeröffnung für eine Schadensersatzklage wegen Verletzung der

  • VG Regensburg, 28.04.2008 - RO 8 K 07.00678

    Beihilfefähigkeit stationärer Pflegeaufwendungen nach dem Grad der

  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 C 57.86
  • BVerwG, 12.05.1977 - II C 23.73

    Unterbringung eines hörgeschädigten Kindes in einem privaten Heim -

  • BAG, 29.11.1974 - 4 AZR 122/74

    Beihilfefähige Aufwendungen - Anstaltsunterbringung - Ungekürzte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.1994 - 1 A 1292/91

    Beihilfe zur dauernden Anstaltsunterbringung des volljährigen Kindes eines

  • BAG, 30.01.1985 - 7 AZR 464/82

    Geltung der Beihilfevorschriften für die Deutsche Bundesbahn - Beförderungskosten

  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 13.81

    Umfang der Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Ausschluss der Beihilfefähigkeit von

  • BVerwG, 20.11.1981 - 2 B 65.81

    Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten ohne Rechtsgrundlage i.S.v. Art. 20 i.V.m

  • BVerwG, 08.05.1967 - VI C 18.67

    Rechtliche Ausgestaltung einer Anerkennung der Beihilfefähigkeit -

  • VG München, 25.06.2015 - M 17 K 14.519

    Aufwendungen für finanziell selbständige Ehefrau

  • OVG Saarland, 06.05.2003 - 1 R 5/02

    Beihilfe; Ausschluss bei Anwendung der ICSI; Missbildungsgefahr

  • OVG Saarland, 06.05.2003 - 1 R 11/02

    Beihilfefähigkeit einer intracytoplasmatischen Spermainjektion (ICSI);

  • BSG, 18.05.1976 - 9 RV 192/75

    Verwaltungsermessen bei Ersatzfestsetzung aufgrund eines Schadens während

  • BVerwG, 18.09.1974 - VI B 39.74

    Erhöhung des Bemessungssatzes für eine beihilfeberechtigte Beamtin im Falle ihres

  • OVG Saarland, 11.03.2002 - 1 R 11/00

    Beihilfe für Therapie-Tandem - Fürsorgepflicht des Dienstherrn

  • OVG Saarland, 11.03.2002 - 1 R 12/00

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Beihilfe; Beihilfefähigkeit von

  • BVerwG, 11.12.1997 - 2 B 109.97

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.1991 - 2 A 10118/91

    Ersatzkasse; Leistungen aus freiwilliger Versicherung; Teilkostentarif;

  • BVerwG, 18.10.1976 - VI C 7.71

    Beihilfe zu den Kosten der Unterbringung der früheren Ehefrau in eine Heil- und

  • BVerwG, 10.12.1975 - 2 B 50.75

    Anforderungen an die Darlegung der Rechtsgrundsätzlichkeit der Sache -

  • BVerwG, 10.10.1969 - VI B 33.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der fürsorgerischen

  • BVerwG, 29.12.1969 - VI B 39.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anrechnung eines

  • VG Cottbus, 09.06.2009 - 5 K 1323/07

    Beihilfe für HPV-Schutzimpfung

  • VG Gelsenkirchen, 12.11.2008 - 3 K 3818/06

    Verletzung der Fürsorepflicht, Härtefallregelung, Begrenzung der Beihilfe bei

  • BVerwG, 06.07.1982 - 2 B 93.82
  • BVerwG, 17.07.1972 - VI B 4.72
  • BVerwG, 19.08.1969 - II B 41.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Stade, 19.03.2008 - 3 A 2651/06

    Voraussetzungen für das Vorliegen von "Aufwendungen" eines Beamten i.S.v. § 5

  • BSG, 14.04.1983 - 8 RK 20/81
  • BVerwG, 29.12.1971 - II B 45.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BSG, 05.05.1982 - 9a/9 RV 46/81

    Anrechnung gewährter beamtenrechtlicher Pauschal-Bestattungsbeihilfe auf das

  • VG Minden, 25.11.2005 - 10 K 3062/01
  • VG Lüneburg, 20.01.2000 - 1 A 104/97

    Auspruch eines Beamten auf Gewährung von Regelbeihilfen als einer alimentativen

  • BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 98.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.07.1994 - 2 B 98.94

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen von grundsätzlicher

  • VG Regensburg, 02.06.1993 - RN 1 K 92 2393

    Voraussetzungen für die rückwirkende Gewährung der pauschalen Pflegebeihilfe;

  • VG Düsseldorf, 24.07.2023 - 26 K 3839/20
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