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   BVerwG, 02.05.1967 - II C 12.67   

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BVerwG, 02.05.1967 - II C 12.67 (https://dejure.org/1967,217)
BVerwG, Entscheidung vom 02.05.1967 - II C 12.67 (https://dejure.org/1967,217)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Mai 1967 - II C 12.67 (https://dejure.org/1967,217)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung eines Ortszuschlages im Rahmen der Besoldung eines Beamten - Auslegung des Begriffs "Dienststelle" - Verhältnis zwischen dem "Sitz der Behörde" und dem "Sitz der ständigen Dienststelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBesG § 14 Abs. 1; LBesG NW (1960) § 14 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 27, 41
  • DVBl 1968, 225
  • ZBR 1967, 266
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 05.10.1965 - VIII C 296.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1967 - II C 12.67
    Die typisierende Regelung des § 14 Abs. 1 LBesG geht also von einer Verallgemeinerung des - erwünschten - Regelfalles aus, nämlich von der tatsächlichen Fiktion, daß ausnahmslos alle Beamten an dem Ort wohnen und tätig sind, welcher der Sitz ihrer Behörde oder ständigen Dienststelle ist (im gleichen Sinne schon das Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 296.63 - [DVBl. 1966 S. 537; DÖD 1966 S. 95]).

    Ebenso hat bereits der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 296.63 - a.a.O. mit dem Hinweis auf BVerwGE 8, 147 ff. [BVerwG 12.02.1959 - II C 281/57] und 9, 235 ff.) ausgeführt, daß der Begriff der "Dienststelle" in den Regelungen des Ortszuschlages so eng wie möglich abzugrenzen sei.

  • BAG, 06.07.1960 - 4 AZR 104/58

    Dienststelle - Abgrenzbare Verwaltungseinheit - Verwaltungsaufgaben -

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1967 - II C 12.67
    (Vgl. das gleiche Ergebnis bei Anz-Faber-Renk-Dietrich a.a.O. S. 86, § 14 Erl. 2; Isensee-Distel a.a.O. S. 390, § 14 Erl. C.2; Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Juli 1960 - 4 AZR 104/58 -.).

    Das von der Revision besprochene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Juli 1960 - 4 AZR 104/58 - bestätigt die hier vertretene Rechtsauffassung und stellt nicht auf rechtserhebliche Unterschiede ab.

  • BVerwG, 22.07.1963 - VI C 104.61
    Auszug aus BVerwG, 02.05.1967 - II C 12.67
    Sogar in einem und demselben Gesetz kann ein Ausdruck, der in verschiedenen Vorschriften verschiedener Zweckrichtung verwendet wird, unterschiedliche Bedeutung haben (vgl. BVerwGE 11, 263 [267] und 16, 235 [237] zum Begriff "Dienstbezüge"; BVerwGE 22 243 [244] zum Begriff "Versorgungsbezüge").
  • BVerwG, 30.08.1966 - II C 20.66

    Dienststelle im Sinne des Gesetzes zu Art. 131 GG (G 131) - "Vorschrift für die

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1967 - II C 12.67
    Für die Annahme einer "Dienststelle" genügt deshalb die Feststellung einer wenn auch nur geringfügigen organisatorischen Abgrenzbarkeit und einer Zuweisung von sachlich und örtlich bestimmten (Teil-)Aufgaben, zu denen auch bloße Vorarbeiten für andernorts zu treffende Entscheidungen zu rechnen sind (vgl. Urteil vom 30. August 1966 - BVerwG II C 20.66 -); auf die Zahl der dort Beschäftigten kommt es nicht an.
  • BVerwG, 05.05.1961 - V C 119.60

    Übertragung des allgemeinen Rechtsgedanken des § 254 BGB auf das Mitverschulden

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1967 - II C 12.67
    Die von der Revision angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Mai 1961 (BVerwGE 12, 228) bietet nur ein Beispiel dafür, daß die in verschiedenen Vorschriften gleicher Zweckrichtung enthaltene gleiche Bezeichnung den gleichen Inhalt haben kann.
  • BVerwG, 12.02.1959 - II C 281.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1967 - II C 12.67
    Ebenso hat bereits der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 5. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 296.63 - a.a.O. mit dem Hinweis auf BVerwGE 8, 147 ff. [BVerwG 12.02.1959 - II C 281/57] und 9, 235 ff.) ausgeführt, daß der Begriff der "Dienststelle" in den Regelungen des Ortszuschlages so eng wie möglich abzugrenzen sei.
  • BVerwG, 24.11.1960 - II C 6.58

    Rechtliche Grundlage für die Berechnung der Bezüge der Leiter der

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1967 - II C 12.67
    Sogar in einem und demselben Gesetz kann ein Ausdruck, der in verschiedenen Vorschriften verschiedener Zweckrichtung verwendet wird, unterschiedliche Bedeutung haben (vgl. BVerwGE 11, 263 [267] und 16, 235 [237] zum Begriff "Dienstbezüge"; BVerwGE 22 243 [244] zum Begriff "Versorgungsbezüge").
  • BVerwG, 19.10.1965 - VI C 119.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1967 - II C 12.67
    Sogar in einem und demselben Gesetz kann ein Ausdruck, der in verschiedenen Vorschriften verschiedener Zweckrichtung verwendet wird, unterschiedliche Bedeutung haben (vgl. BVerwGE 11, 263 [267] und 16, 235 [237] zum Begriff "Dienstbezüge"; BVerwGE 22 243 [244] zum Begriff "Versorgungsbezüge").
  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 428/60

    Allgemeiner Kündigungsschutz - Leitende Personen - Betriebsleiter -

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1967 - II C 12.67
    Die weiter von der Revision angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. September 1961 - 2 AZR 428/60 - (Betriebsberater 1961 S. 1382 Nr. 2591) mißt zwei einander ähnlichen Bezeichnungen, nämlich der der "leitenden Personen" in § 12 des Kündigungsschutzgesetzes und der des "leitenden Angestellten" in § 4 des Betriebsverfassungsgesetzes, ausdrücklich verschiedene Bedeutungen zu.
  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Der Ortszuschlag sollte das an sich fixe und in der Summe gleiche Gehalt für alle Beamten gleicher Position in gewissem Umfang variabel machen, auf diese Weise den mit dem Familienstand und dem Wohnsitz verbundenen geringeren oder größeren Aufwand ein wenig berücksichtigen (BVerfGE 31, 101 ) und örtliche Unterschiede in den Lebenshaltungskosten ausgleichen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 2. Mai 1967 - II C 12.67 -, ZBR 1967, S. 266).
  • BAG, 22.01.2004 - 1 AZR 495/01

    Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache - Versetzungsbegriff -

    Das Gleiche gilt für die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Mai 1967 (- II C 12.67 - BVerwGE 27, 41) und 23. September 1969 (- II C 118.67 - BVerwGE 34, 42), auf die das Bundesarbeitsgericht dabei Bezug nahm.
  • BVerwG, 23.09.1969 - II C 118.67

    Zahlung eines Ortszuschlages

    Denn für die Höhe des Ortszuschlages ist bereits der Sitz der "Dienststelle" maßgebend, d.h. der Sitz der "den Dienstposten des Beamten unmittelbar erfassenden kleinsten organisatorisch abgrenzbaren Verwaltungseinheit" (ebenso BVerwGE 27, 41 [44]); und eine solche "Dienststelle" kann von der zuständigen Stelle der öffentlichen Verwaltung, soweit ihre Organisationsgewalt reicht, ohne besondere gesetzliche Rechtsgrundlage eingerichtet werden.

    Der Ortszuschlag soll zwar als variabler Besoldungsbestandteil die örtlichen Unterschiede in den Lebenshaltungskosten ausgleichen, denen der Beamte aus dienstlichen Gründen unterworfen ist (vgl. BVerwGE 27, 41 [42/43]).

    Der Senat hat bereits in BVerwGE 27, 41 [44] erwähnt, ohne dies dort näher begründen zu müssen, daß die Einrichtung einer "Dienststelle" nicht gegen geltendes Recht verstoßen dürfe und daß die unter einem solchen Verstoß geschaffene Einrichtung für die Bemessung des Ortszuschlags keine rechtliche Beachtung beanspruchen könnte.

  • BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

    Auf die Zahl der dort Beschäftigten oder eine rechtliche Verselbständigung kommt es nicht an (BVerwGE 27, 41, 44 [BVerwG 02.05.1967 - II C 12/67]; 34, 42, 44 [BVerwG 23.09.1969 - II C 118/67]; 43, 323, 329 ff. [BVerwG 13.03.1972 - I DB 1/72]).
  • BVerwG, 16.12.1976 - VI C 24.71

    Beihilfe - Erhöhung des Bemessungssatzes - Fürsorgepflicht - Finanzielle

    Allerdings könne in Fällen angeborener unheilbarer Krankheit, die eine dauernde Anstaltsunterbringung notwendig mache, eine Selbstvorsorge durch freiwillige Krankenversicherung vielfach nicht möglich sein, obwohl die dem Beihilfeberechtigten zumutbare Selbstvorsorge gegen die Wechselfälle des Lebens Ursache und Rechtfertigung der Beihilfebemessung nach Nr. 12 BhV sei (vgl. BVerwGE 17, 214 [BVerwG 06.12.1963 - IV C 37/63]; 19, 10 [BVerwG 26.05.1964 - I C 182/58]; 27, 48 [BVerwG 02.05.1967 - II C 12/67]; 28, 174) [BVerwG 26.10.1967 - II C 52/67].
  • BVerwG, 27.04.1983 - 1 D 54.82

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten - Tätigkeit im Bundesministerium für

    Die bisher hierzu ergangenen Entscheidungen (Urteile vom 11. September 1958 - BVerwG 2 C 123.57 - = BVerwGE 7, 221, vom 28. November 1958 - BVerwG 6 C 154.56 - = BVerwGE 7, 340;vom 12. Februar 1959 - BVerwG 2 C 281.57 - = BVerwGE 8, 147;vom 21. Oktober 1959 - BVerwG 8 C 258.59 - = BVerwGE 9, 235 [237];vom 2. Mai 1967 - BVerwG 2 C 12.67 - = BVerwGE 27, 41 [44].;vom 23. September 1969 - BVerwG 2 C 118.67 - = BVerwGE 34, 42 [44]; undBeschluß vom 13. März 1972 - BVerwG 1 DB 1, 72 - = BVerwGE 43, 323 [329]) zeigen zunächst Übereinstimmung dahin, daß der Dienststellenbegriff in den verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen (Gesetz zu Art. 131 GG, BWGöD, Bundesbesoldungsgesetz und § 51 Satz 2 BDO) je nach dem Zweck der genannten Vorschriften verschieden zu deuten ist.
  • BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 551/88

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst - Unterscheidung der

    Auf die Zahl der dort Beschäftigten oder eine rechtliche Verselbständigung kommt es nicht an (BVerwGE 27, 41, 44; 34, 42, 44; 43, 323, 329 ff.).
  • BVerwG, 06.04.1984 - 6 P 39.83

    Rechtmäßigkeit der Umsetzung eines in einer personalvertretungsrechtlichen

    Er bezeichnet eine tatsächlich organisatorisch verselbständigte Verwaltungseinheit, der ein örtlich und sachlich bestimmtes Aufgabengebiet zur Wahrnehmung zugewiesen ist und die ihren inneren Betriebsablauf eigenverantwortlich bestimmt (BVerwGE 27, 41 [BVerwG 02.05.1967 - II C 12/67]; Urteil vom 23. September 1969 - BVerwG 2 C 118.67 - <ZBR 1970, 23>; vgl. zum Tarifrecht auch: Fürst, GKÖD IV, T § 12 Rz 4).
  • BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 206/99

    Tagegeld für DRK-Rettungssanitäter

    Dienststelle im Sinne der beamtenrechtlichen Vorschrift, auf die der BAT Bezug nimmt, ist nach der vorliegend heranziehbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die den Dienstposten des Beamten einschließende regelmäßig eingerichtete, kleinste organisatorisch abgrenzbare Verwaltungseinheit, der ein örtlich und sachlich bestimmtes Aufgabengebiet zugewiesen ist - wobei eine, wenn auch nur geringfügige, organisatorische Abgrenzbarkeit genügt - und die ihren inneren Betriebsablauf eigenverantwortlich bestimmt (BVerwG 2. Mai 1967 - II C 12.67 - BVerwGE 27, 41, 44; 23. September 1969 - II C 118.67 - BVerwGE 34, 42, 44; BAG 21. Juni 1990 - 6 AZR 342/88 - nv.; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr aaO § 12 Rn. 11).
  • BAG, 21.06.1990 - 6 AZR 342/88

    Auslandsbeschäftigungsvergütung im Bereich des Bundesministeriums der

    Dienststelle im Sinne der beamtenrechtlichen Vorschrift, auf die der BAT Bezug nimmt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 27, 41, 44; 34, 42, 44) die den Dienstposten des Beamten einschließende regelmäßig eingerichtete, kleinste organisatorisch abgrenzbare Verwaltungseinheit, der ein örtlich und sachlich bestimmtes Aufgabengebiet zugewiesen ist, wobei eine, wenn auch nur geringfügige, organisatorische Abgrenzbarkeit genügt.
  • LAG Hamm, 06.12.2001 - 17 Sa 1241/01

    Tagegeldanspruch der Kanalunterhaltungsarbeiter im öffentlichen Dienst;

  • VG Gelsenkirchen, 25.03.2003 - 1 L 3141/02

    Entscheidung über Gründungsrektor soll Ende Februar fallen

  • BVerwG, 13.03.1972 - I DB 1.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.10.1968 - II B 39.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Hannover, 18.11.2010 - 13 B 5198/10

    Amt; amtsangemessene Beschäftigung; Deutsche Telekom; örtliche Zuständigkeit;

  • VG Berlin, 22.07.2008 - 5 A 160.08

    Örtliche Zuständigkeit für beamtenrechtliche Streitigkeiten; Zuweisung an eine

  • VG Berlin, 07.12.2012 - 26 L 611.12

    Wohnsitz beurlaubter (Post-)Beamter

  • VG Düsseldorf, 20.10.2011 - 2 K 5499/11

    Örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte nach § 52 Nr. 4 Satz 1 VwGO.

  • BVerwG, 06.07.1966 - VI C 70.64

    Subjektive Beweggründe der Behörde bei Ernennung eines Beamten - Prüfung der

  • VG Berlin, 19.09.2008 - 28 A 116.08

    Örtliche Zuständigkeit für Klagen gegen Zurruhesetzungsverfügungen

  • VG Berlin, 10.12.2008 - 5 A 237.08

    Örtliche Zuständigkeit in beamtenrechtlichen Streitigkeiten

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