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   BVerwG, 28.01.1971 - II C 28.66   

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https://dejure.org/1971,1542
BVerwG, 28.01.1971 - II C 28.66 (https://dejure.org/1971,1542)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1971 - II C 28.66 (https://dejure.org/1971,1542)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1971 - II C 28.66 (https://dejure.org/1971,1542)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begrenzung der Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst und Ablieferungspflicht - Verfassungsrechtliche Zweifel an der Rechtsgültigkeit der bestehenden Nebentätigkeitsregelung - Verfassungswidrige Unbestimmtheit der gesetzlichen Ermächtigung zur Regelung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1971, 172
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.03.1970 - II C 87.65

    Verfassungsmäßigkeitsprüfung des § 80 S. 2 erster Halbsatz des Beamtengesetzes

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1971 - II C 28.66
    Der Oberbundesanwalt hält mit dem Hinweis auf den Vorlagebeschluß des Senats vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - (ZBR 1970, 184; DVBl. 1970, 676) die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts für geboten.

    Zu dieser Auffassung bestimmen den Senat die Erwägungen, die schon seinem Vorlagebeschluß vom 19. März 1970 - BVerwG II C 87.65 - (ZBR 1970, 184; DVBl. 1970, 676) zugrunde liegen und die im folgenden zusammengefaßt wiederholt und ergänzt werden.

    Die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts bejaht der Senat aus den gleichen Gründen wie im Falle BVerwG II C 87.65.

    Es bleibt zu erwähnen, daß der Senat - ebenso wie im Falle BVerwG II C 87.65 - außer seiner den Vorlagebeschluß tragenden Ansicht von der Unbestimmtheit des § 81 LBG rechtliche Bedenken auch dagegen hat, daß die in Nr. 12 Abs. 1 NTVO bestimmten Freibeträge von 2.400 bzw. 3.600 DM undifferenziert und angesichts der Undifferenziertheit unangemessen niedrig bestimmt sind.

  • BVerwG, 22.07.1965 - II C 22.64
    Auszug aus BVerwG, 28.01.1971 - II C 28.66
    Der Senat hat diesen Begriff im Zusammenhang mit der Vorschrift des § 158 BBG, nach der beamtenrechtliche Versorgungsbezüge beim Zusammentreffen mit Einkünften aus einer "Verwendung im öffentlichen Dienst" in bestimmtem Umfange ruhen, einschränkend so ausgelegt, daß er die hier gegebene Gutachtertätigkeit des Klägers nicht umfassen würde (vgl. BVerwGE 22, 1 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64] [3]).

    Dabei hat der Senat den Sinn und Zweck der Ruhensvorschriften berücksichtigt, die "doppelte Alimentierung" eines früheren Beamten und jetzigen Versorgungsberechtigten zu vermeiden (BVerwGE 22, 4 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64]), also ähnliche Erwägungen angestellt, wie sie hier dem Berufungsurteil - mit abweichendem Ergebnis - zugrunde liegen.

  • BVerwG, 13.02.1969 - II C 119.65

    Ausübung einer Nebentätigkeit durch einen Beamten - Verfassungsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1971 - II C 28.66
    Sie sollen gewährleisten, daß die dienstlichen Interessen nicht durch eine Nebentätigkeit des Beamten beeinträchtigt oder ernsthaft gefährdet werden (vgl. BVerwGE 31, 241 [247/248]).
  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Das Verwaltungsgericht schließe sich der vom Bundesverwaltungsgericht in den Vorlagebeschlüssen vom 19. März 1970 (ZBR 1970, S. 184) und 28. Januar 1971 (ZBR 1971, S. 172) vertretenen Rechtsauffassung an.
  • BVerwG, 25.01.1973 - II C 87.65

    Verfassungsgemäßheit der Pflicht zur Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung

    Das Erfordernis größerer Differenzierung hat der Senat schon in seinen an das Bundesverfassungsgericht gerichteten Beschlüssen vom 19. März 1970 in der vorliegenden Sache und vom 28. Januar 1971 - BVerwG II C 28.66 - zur Sprache gebracht.
  • StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Pflichtstundenzahl für Lehrer an

    b) Weiterhin beeinflußt die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele der einzelnen Schularten die Unterrichtsgestaltung und damit zwangsläufig auch die Arbeitszeit der Lehrer; sie wird damit ebenfalls als sachgerechtes Kriterium unterschiedlicher Festsetzung des Regelstundenmaßes angesehen (vgl. z.B. BVerwG, ZBR 1971, 172; 1972, 156; 1978, 71; DVBl. 1983, 502 f.).
  • BVerwG, 26.09.1974 - II C 39.72

    Nebentätigkeiten eines Beamten - Begriff der Nebentätigkeit

    Das Erfordernis größerer Differenzierung hat der Senat schon in seinen an das Bundesverfassungsgericht gerichteten Beschlüssen vom 19. März 1970 ... und vom 28. Januar 1971 - BVerwG II C 28.66 - zur Sprache gebracht.
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