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   BVerwG, 01.06.1978 - II C 20.76   

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BVerwG, 01.06.1978 - II C 20.76 (https://dejure.org/1978,672)
BVerwG, Entscheidung vom 01.06.1978 - II C 20.76 (https://dejure.org/1978,672)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juni 1978 - II C 20.76 (https://dejure.org/1978,672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflichtstunden von Lehrern an Grundschulen und Hauptschulen - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Beamtenrecht - Ausbildungslehrer für Lehramtsanwärter - Maßnahme gegenüber einem Beamten als Verwaltungsakt - Verpflichtung eines Lehrers zur Übernahme von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1978, 373
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 85.75

    Festsetzung der Pflichtstundenzahl für einzelne Lehrergruppen -

    Auszug aus BVerwG, 01.06.1978 - 2 C 20.76
    Wie aber bereits der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 13. Juli 1977 - BVerwG 6 C 85.75 - (ZBR 1978, 69) dargelegt hat, ist die Pflichtstundenregelung für die Lehrer und für einzelne Lehrergruppen zwar eingebettet in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung, die im Lande Nordrhein-Westfalen sogar durch Gesetz getroffen ist, sie trägt aber dem besonderen Umstand Rechnung, daß die Arbeitszeit der Lehrer nur zu einem Teil, nämlich hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden, exakt meßbar ist, während die Arbeitszeit der Lehrer im übrigen entsprechend deren pädagogischer Aufgabe wegen der erforderlichen Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen und dergleichen nicht im einzelnen in meßbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern - grob pauschalierend - nur geschätzt werden kann.
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auch in anderem Zusammenhang hat der erkennende Senat die Frage, ob eine innerbehördliche Organisationsmaßnahme ein Verwaltungsakt sein kann oder nicht, wegen des ohnehin zu gewährenden Rechtsschutzes offengelassen (u.a. zur Anordnung des Wohnens in Gemeinschaftsunterkunft im Urteil vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 6.77 - [Buchholz 448.11 § 31 ZDG Nr. 1]), in dem Urteil vom 1. Juni 1978 - BVerwG 2 C 20.76 - (Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 14) für eine Anordnung des Dienstherrn an bestimmte Lehrer, als Ausbildungslehrer für Lehramtsanwärter tätig, zu werden, aber - wenn auch ohne nähere Begründung - bereits eindeutig verneint und damit einen Anhaltspunkt für die künftige Rechtsprechung in diesem Bereich gegeben.
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

    Dieser Aufgabenbereich neben dem Unterricht ist umso weniger zeitlich messbar, als die insoweit aufzuwendende Zeit auch nach Schülerzahl, Schulfächern und schließlich individuell nach Fähigkeiten, Einsatzbereitschaft und Erfahrung des einzelnen Lehrers differiert (vgl. Urteile vom 1. Juni 1978 - BVerwG 2 C 20.76 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 14 S. 23 und vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 2 C 88.81 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 279 S. 9 f., zuletzt vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 C 19.03 - a.a.O.).
  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 88.81

    Sekundarbereich II - Fachlehrer - Technische Lehrer - Sonstige Lehrer -

    Die Klägerin hat ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung, in welchem Umfang sie zur Erteilung von Unterrichtsstunden verpflichtet ist (vgl. BVerwGE 21, 293 [295]; Urteil vom 1. Juni 1978 - BVerwG 2 C 20.76 - [Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 14 = ZBR 1978, 373]).

    Dieser Aufgabenbereich neben dem Unterricht ist umso weniger zeitlich exakt meßbar, als die insoweit aufzuwendende Zeit auch nach Schülerzahl, Schulfächern und schließlich individuell auch nach Fähigkeiten und Erfahrung des einzelnen Lehrers differiert (vgl. Urteil vom 1. Juni 1978 - BVerwG 2 C 20.76 - [a.a.O.]).

    Hiernach kann zwar nicht schon die unterschiedliche beamtenrechtliche Stellung der Lehrer insbesondere in laufbahnrechtlicher und besoldungsrechtlicher Hinsicht, etwa der Studienräte an Gymnasien einerseits und der Lehrer an Grund-, Haupt- und Realschulen andererseits, für sich allein eine ungleiche Pflichtstundenzahl rechtfertigen (vgl. Urteil vom 1. Juni 1978 - BVerwG 2 C 20.76 - [a.a.O.]; vgl. auch OVG Lüneburg, DVBl. 1980, 487 ff.).

  • StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Pflichtstundenzahl für Lehrer an

    Im wesentlichen übereinstimmend geht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Pflichtstundenzahl für Lehrer zwar nicht um eine Regelung der Arbeitszeit i.S. der einschlägigen Beamtengesetze handele, sich die Pflichtstundenzahl jedoch zwangsläufig auf die gesamte Arbeitszeit auswirke, die der Lehrer für seinen Beruf (Vorbereitung, Unterricht, Korrektur, Konferenzen, Elternbesprechungen und dergl.) aufzubringen habe (so schon HessVGH, ZBR 1970, 124 f; BVerwG, ZBR 1971, 171, 344 f; ZBR 1972, 155; ZBR 1978, 373 f; BVerwG, DVBl. 1983, 502 f; VGH Baden-Württemberg, ZBR 1977, 332; wohl weitergehend: OVG Lüneburg a.a.O.).

    Grundsätzlich wird es dabei als nicht willkürlich angesehen, wenn der Normgeber im Rahmen generalisierender Betrachtungsweise zwischen den Arbeitsbelastungsmomenten verschiedener Lehrergruppen aufgrund differierender Lehrbefähigung unterscheidet (vgl. Schwandt, Arbeitszeit der Lehrer, ZBR 1980, 202, 206 mit weiteren Nachweisen; VGH Baden-Württemberg, ZBR 1977, 332 ff; vgl. auch Hess. VGH, ZBR 1970, 124; BVerwG, ZBR 1978, 373 f).

    Dabei ist der Aufgabenbereich außerhalb der Unterrichtsstunden um so weniger zeitlich exakt meßbar, als die insoweit aufzuwendende Arbeitszeit auch nach Schülerzahl, Schulfächern und schließlich auch individuell nach Fähigkeiten und Erfahrungen des einzelnen Lehrers differiert (BVerwG ZBR 1978, 373 f; DVBl. 1983, 502 f).

  • BVerwG, 12.02.1981 - 2 C 42.78

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Klageabweisung - Unbegründete Klage -

    Auch in anderem Zusammenhang hat der erkennende Senat die Frage, ob eine innerbehördliche Organisationsmaßnahme ein Verwaltungsakt sein kann oder nicht, wegen des ohnehin zu gewährenden Rechtsschutzes offengelassen (u.a. zur Anordnung des Wohnens in Gemeinschaftsunterkunft im Urteil vom 17. Mai 1979 - BVerwG 2 C 6.77 - [Buchholz 448.11 § 31 ZDG Nr. 1]), in dem Urteil vom 1. Juni 1978 - BVerwG 2 C 20.76 - (Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 14) für eine Anordnung des Dienstherrn an bestimmte Lehrer, als Ausbildungslehrer für Lehramtsanwärter tätig zu werden, aber - wenn auch ohne nähere Begründung - bereits eindeutig verneint und damit einen Anhaltspunkt für die künftige Rechtsprechung in diesem Bereich gegeben.".
  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 C 19.03

    Arbeitszeit der Lehrer; regelmäßige wöchentliche Unterrichtsverpflichtung;

    Dieser Aufgabenbereich neben dem Unterricht ist umso weniger zeitlich messbar, als die insoweit aufzuwendende Zeit auch nach Schülerzahl, Schulfächern und schließlich individuell auch nach Fähigkeiten und Erfahrung des einzelnen Lehrers differiert (vgl. Urteile vom 1. Juni 1978 - BVerwG 2 C 20.76 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 14 S. 23 und vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 2 C 88.81 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 279 S. 9 f.).
  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 NB 2.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 13. Juli 1977 - BVerwG 6 C 85.75 - und vom 1. Juni 1978 - BVerwG 2 C 20.76 - ; BVerwGE 59, 142 ; Urteil vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 2 C 88.81 - ) ist die Pflichtstundenregelung (Regelstundenmaße) für Lehrer und für einzelne Lehrergruppen in die allgemeine beamtenrechtliche Arbeitszeitregelung eingebettet.
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 50.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

    Dieser Aufgabenbereich neben dem Unterricht ist umso weniger zeitlich messbar, als die insoweit aufzuwendende Zeit auch nach Schülerzahl, Schulfächern und schließlich individuell nach Fähigkeiten, Einsatzbereitschaft und Erfahrung des einzelnen Lehrers differiert (vgl. Urteile vom 1. Juni 1978 - BVerwG 2 C 20.76 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 14 S. 23 und vom 28. Oktober 1982 - BVerwG 2 C 88.81 - Buchholz 11 Art. 3 GG Nr. 279 S. 9 f., zuletzt vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 C 19.03 - a.a.O.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.1980 - 2 A 16/79
    nicht im einzelnen in meßbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern grob pauschalierend nur geschätzt werden kann (Urteile des BVerwG v. 13.07.1977, a. a.O., und v. 01.06.1978, ZBR 1978, 373 [374]).

    Dieser Aufgabenbereich ist um so weniger zeitlich exakt meßbar, als die insoweit aufzuwendende Arbeitszeit auch nach Schülerzahl, Schulfächern und schließlich individuell auch nach Fähigkeit und Erfahrung des einzelnen Lehrers differiert (Urteil des BVerwG v. 01.06.1978, a.a.O.).

    Auch die damit verbundene Mehrbelastung fällt in den nicht exakt meßbaren und daher der Pauschalierung zugänglichen Aufgabenbereich des Lehrers (vgl. dazu Urteil des BVerwG v. 01.06.1978, ZBR 1978, 373 [374]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2010 - 6 A 2270/07

    Einstufung des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung als maßgeblichen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Juni 1971 - II C 17.70 -, BVerwGE 38, 191, vom 13. Juli 1977 - VI C 85.75 -, ZBR 1978, 69, vom 1. Juni 1978 - 2 C 20.76 -, ZBR 1978, 373, vom 29. November 1979 - II C 40.77 -, BVerwGE 59, 142, und vom 28. Oktober 1982 - 2 C 88.81-, ZBR 1983, 187, ferner Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 2 NB 2.89 -, NVwZ 1990, 771; OVG NRW, Beschlüsse vom 14. Juli 2003 - 6 A 2040/01 -, juris, und vom 24. Februar 2005 - 6 A 4527/02 -, juris; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. September 1996 - 2 A 12980/95 -, DVBl. 1997, 382.
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 52.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

  • VG Hannover, 22.01.2008 - 13 A 4703/07

    Elternzeit; Ferien; Aussparung; Rechtsmissbrauch

  • VG Hannover, 27.11.2007 - 2 A 5216/06

    Ablauf; Anspruch; Anspruchsvoraussetzung; Antrag; Aussparung; Beamter;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1989 - 4 S 2481/86

    Normenkontrolle einer Pflichtstundenregelung für Lehrer durch

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.1998 - 4 S 425/98

    Arbeitszeiterhöhung für Lehrer: Vereinbarkeit des Vorgriffsstundenmodells mit GG

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.06.2019 - 1 L 113/18

    Ausschluss von Lehrkräften, die in der Qualifikationsphase des

  • BVerwG, 21.01.2004 - 2 BN 1.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Pflichtstundenregelung für

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 29.78

    Rechtsschutzgewährung bei Umsetzung eines Beamten - Ermessenserwägungen des

  • BVerwG, 12.03.2004 - 2 B 65.03

    Zeitliche Messbarkeit der nicht auf die Unterrichtserteilung entfallende

  • VG Düsseldorf, 01.10.2002 - 2 K 6087/00

    Reduzierung der wöchentlichen Stundenzahl eines Gymnasiallehrers mit

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