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   BVerwG, 13.12.1978 - VI C 56.76   

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BVerwG, 13.12.1978 - VI C 56.76 (https://dejure.org/1978,365)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1978 - VI C 56.76 (https://dejure.org/1978,365)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1978 - VI C 56.76 (https://dejure.org/1978,365)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Widerrufsbeamtenverhältnis im Vorbereitungsdienst - Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf nach Bestehen der Prüfung bei Mutterschutz - Rechtliche Bedeutung einer Zwischennachricht über die Aussichten einer Bewerbung um Übernahme in das Beamtenverhältnis auf ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorbereitungsdienst (Entlassung) - Beendigung nach Bestehen der Prüfung trotz Mutterschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1979, 852
  • ZBR 1979, 331
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 22.03.1977 - 2 BvR 782/76

    Verspätete Übernahme in das Beamtenverhältnis infolge einer Schwangerschaft

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 56.76
    Mit diesem Inhalt ist die Vorschrift auch mit Bundesverfassungsrecht vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 22. März 1977 - 2 BvR 782/76 - (BVerfGE 44, 211, 215) [BVerfG 22.03.1977 - 2 BvR 782/76] ausdrücklich festgestellt hat.

    Für ihre Auffassung, die Übernahme der Klägerin in das Beamtenverhältnis auf Probe habe wegen des der Niederkunft vorausgehenden Beschäftigungsverbots für werdende Mütter nicht hinausgeschoben werden dürfen, kann sich die Revision auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1977 - 2 BvR 782/76 - (a.a.O.) berufen.

    Zu ihr führte erst die auf die Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluß ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1977 - 2 BvR 782/76 - (a.a.O.).

  • BVerwG, 30.06.1976 - 6 B 74.75

    Anspruch eines Bewerbers um Übernahme in das Beamtenverhältnis auf

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 56.76
    Der erkennende Senat hat in seinem Beschluß vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 B 74.75 - zwar Zweifel an der Richtigkeit dieser Rechtsauffassung erkennen lassen, war aber aus Rechtsgründen an einer Klärung gehindert.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts richtet sich der Folgenbeseitigungsanspruch nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustandes; zu einem darüber hinausgehenden Erfolg, insbesondere also zu einem Ausgleich für Schäden, die durch unrichtiges Verwaltungshandeln entstanden sind, kann er hingegen nicht führen (BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67] [165]; Urteil vom 17. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 40.65 - m.w.N. [ZBR 1969, 349]; Beschluß vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 B 74.75 -).

  • BVerwG, 21.03.1974 - VI C 62.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 56.76
    Die in § 25 Abs. 1 VPO getroffene Regelung überschreitet die Ermächtigung des § 35 Abs. 2 Satz 2 LBG mithin nicht (zu einer vergleichbaren Regelung: Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 6 C 62.72 - [ZBR 1974, 256 = DÖV 1974, 598]).

    Das Verbot, eine Beamtin auf Widerruf während der Schwangerschaft gegen ihren Willen zu entlassen (§ 11 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen im Lande Nordrhein-Westfalen - MuSchVB - i.d.F. vom 4. Juli 1968 [GV. NW. S. 231]), stand der Beendigung des Vorbereitungsdienstes der Klägerin und des seiner Ableistung dienenden Beamtenverhältnisses auf Widerruf (Urteil vom 21. März 1974 - BVerwG 6 C 62.72 - [a.a.O.]) nicht entgegen.

  • BVerwG, 29.10.1963 - VI C 85.62
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 56.76
    Er liegt darin, die Beendigung der "Bewährungsdienstverhältnisse" (Urteil vom 29. Oktober 1963 - BVerwG 6 C 85.62 - [Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 8] m.w.N.) dieser Beamtengruppe mit dem Erreichen oder endgültigen Verfehlen des Ausbildungszieles abweichend von der allgemeinen Regelung des § 35 Abs. 1 LBG ohne förmlichen und fristgebundenen Widerruf zu ermöglichen.

    Der damit beabsichtigte Schutz würde aber ins Sinnwidrige überdehnt, wenn er die reguläre Beendigung eines "Bewährungsdienstverhältnisses" (Urteil vom 29. Oktober 1963 - BVerwG 6 C 85.62 - [a.a.O.]), wie des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst ausschlösse, das noch keinen Beruf darstellt, sondern dessen Zweck sich in der Ausbildung für einen künftigen Beruf erschöpft.

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 56.76
    Denn einer "Absichtserklärung" kann schwerlich entnommen werden, die erklärende Behörde habe sich - im Rahmen des geltenden Rechts und ihrer Handlungszuständigkeit - mit Bindungswillen zu einem späteren Tun verpflichten wollen (BVerwGE 26, 31 [36]).
  • BVerwG, 07.06.1962 - II C 15.60

    Anspruch auf nachträgliche Auszahlung von Dienstbezügen - Verpflichtung des

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 56.76
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mangelt es dann an einem Verschulden (Rechtsanwendungsverschulden), wenn die Behörde in einer zweifelhaften und noch nicht höchstrichterlich geklärten Rechtsfrage einen Standpunkt einnimmt, der sich in einem späteren Gerichtsverfahren als unrichtig erweist (BVerwGE 14, 222 [231]; Urteil vom 2. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 107.65 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 27]; Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG 6 C 45.67 - [Buchholz 235 § 21 BBesG Nr. 7]; Urteil vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 42.74 - [Buchholz 230 § 130 BRRG Nr. 3]; Urteil vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 84]).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 19.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 56.76
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts richtet sich der Folgenbeseitigungsanspruch nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustandes; zu einem darüber hinausgehenden Erfolg, insbesondere also zu einem Ausgleich für Schäden, die durch unrichtiges Verwaltungshandeln entstanden sind, kann er hingegen nicht führen (BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67] [165]; Urteil vom 17. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 40.65 - m.w.N. [ZBR 1969, 349]; Beschluß vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 B 74.75 -).
  • BVerwG, 17.12.1968 - II C 40.65

    Klage auf Wiedereinstellung in den öffentlichen Dienst - Unterlassung der

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 56.76
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts richtet sich der Folgenbeseitigungsanspruch nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustandes; zu einem darüber hinausgehenden Erfolg, insbesondere also zu einem Ausgleich für Schäden, die durch unrichtiges Verwaltungshandeln entstanden sind, kann er hingegen nicht führen (BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67] [165]; Urteil vom 17. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 40.65 - m.w.N. [ZBR 1969, 349]; Beschluß vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 B 74.75 -).
  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 22.65

    Umfang der Fürsorgepflicht gegenüber Beamten - Erfordernis der Ernennung für die

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 56.76
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts richtet sich der Folgenbeseitigungsanspruch nur auf die Wiederherstellung des ursprünglichen, durch hoheitlichen Eingriff veränderten Zustandes; zu einem darüber hinausgehenden Erfolg, insbesondere also zu einem Ausgleich für Schäden, die durch unrichtiges Verwaltungshandeln entstanden sind, kann er hingegen nicht führen (BVerwGE 28, 155 [BVerwG 25.10.1967 - IV C 19/67] [165]; Urteil vom 17. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 40.65 - m.w.N. [ZBR 1969, 349]; Beschluß vom 30. Juni 1976 - BVerwG 6 B 74.75 -).
  • BVerwG, 28.04.1977 - II C 71.73

    Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Fachausbildung für einen Berufssoldaten

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 56.76
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mangelt es dann an einem Verschulden (Rechtsanwendungsverschulden), wenn die Behörde in einer zweifelhaften und noch nicht höchstrichterlich geklärten Rechtsfrage einen Standpunkt einnimmt, der sich in einem späteren Gerichtsverfahren als unrichtig erweist (BVerwGE 14, 222 [231]; Urteil vom 2. Dezember 1969 - BVerwG 6 C 107.65 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 27]; Urteil vom 15. Januar 1969 - BVerwG 6 C 45.67 - [Buchholz 235 § 21 BBesG Nr. 7]; Urteil vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 2 C 42.74 - [Buchholz 230 § 130 BRRG Nr. 3]; Urteil vom 28. April 1977 - BVerwG 2 C 71.73 - [Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 84]).
  • BVerwG, 02.12.1969 - VI C 107.65

    Prüfungsmaßstab von Beamten bei der Anwendung eines neuen Gesetzes -

  • BVerwG, 15.01.1969 - VI C 45.67

    Antrag eines Beamten auf Gewährung einer Stellenzulage gemäß § 21 Abs. 2 des

  • BVerwG, 09.12.1976 - II C 42.74
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2016 - 4 S 1082/14

    Verlängerung der Probezeit bei Eignungszweifeln; Umfang der

    Der Text der E-Mail bietet keinen Anhaltspunkt für die Annahme, der Schulleiter habe dem Kläger mit Rechtsbindungswillen eine bestimmte Note selbst für den Fall zusagen wollen, dass er diese Note aufgrund späterer Erkenntnisse - oder auch nur aufgrund erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage - als unzutreffend erkennt (vgl. zum fehlenden Bindungswillen im Falle einer bloßen Absichtserklärung auch BVerwG, Urteil vom 13.12.1978 - VI C 56.76 -, Buchholz 232 § 32 BBG Nr. 25; Senatsbeschluss vom 07.10.2014, a.a.O.).
  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 112.78

    Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenverhältnisse auf Widerruf -

    Die Regelung der Beendigung der Beamtenverhältnisse auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in § 25 Abs. 1 der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt am Gymnasium (VPO) vom 3. Mai 1971 (MBL. NW. S. 1234) steht mit der Ermächtigungsnorm des § 35 Abs. 2 Satz 2 LBG NW in Einklang (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 56.76 -).

    Hierzu hat der Senat bezüglich der vergleichbaren Vorschrift des § 25 Abs. 1 der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an der Grundschule und Hauptschule vom 21. Januar 1972 (MBl. NW. S. 344) folgendes ausgeführt (Urteil vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 56.76 - [Buchholz 237.7 § 35 LBG NW Nr. 3 = ZBR 1979, 331 = DVBl 1979, 852]):.

  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 35.84

    Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst bei nicht

    In dieser gesetzlichen Vorschrift findet jede Regelung eine ausreichende gesetzliche Grundlage, welche, die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf im Vorbereitungsdienst an einen zeitlich bestimmten Vorgang innerhalb des Abschnitts des Prüfungsverfahrens knüpft, in dem bei allen Beteiligten des Verfahrens bereits Gewißheit über Erfolg oder Mißerfolg der Prüfung besteht (vgl.Urteile vom 13. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 56.76 - undvom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - ).
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