Rechtsprechung
   BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78   

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BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78 (https://dejure.org/1978,67)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1978 - 6 P 13.78 (https://dejure.org/1978,67)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1978 - 6 P 13.78 (https://dejure.org/1978,67)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung am Beschlußverfahren - Beteiligter - Rechtsmittelbefugnis - Verpflichtung der Dienststelle - Unterlassen eine Maßnahme - Versuchsweise Zurückziehung der Zugbegleiter - Triebfahrzeugführer - Arbeitsmethode

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1980, 59
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.10.1977 - 7 P 21.75

    Beschwerdebefugnis freigestellter Personalratsmitglieder - Beschlussverfahren

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78
    Auch ohne Rüge hat das Rechtsbeschwerdegericht die Zulässigkeit der in den Vorinstanzen eingelegten Rechtsmittel von Amts wegen zu prüfen (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 21.75 - [Buchholz 238.32 § 43 BlnPersVG Nr. 1 = ZBR 1978, 240] mit Nachweisen aus Rechtsprechung und Schrifttum).

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen bereits ausgesprochen (Beschluß vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - [BVerwGE 50, 186, 193]; Beschluß vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 P 28.75 - [BVerwGE 54, 172]; Beschluß vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 21.75 - [Buchholz 238.32 § 43 BlnPersVG Nr. 1 = ZBR 1978, 240]).

  • BAG, 26.10.1962 - 1 ABR 3/61

    Wahlvorstand - Beteiligter - Wahlanfechtung - Beschlußverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78
    Das Bundesarbeitsgericht hat dementsprechend im Beschluß vom 26. Oktober 1962 - 1 ABR 3/61 (AP Nr. 11 zu § 76 BetrVG = BB 1963, 140 = DB 1963, 174) ausgeführt, es sei ohne Einfluß auf die Entscheidung, daß der Wahlvorstand in beiden Vorinstanzen als Beteiligter behandelt worden sei; wer Beteiligter in einem Beschlußverfahren sei, ergebe sich allein aus dem Gesetz.
  • BAG, 16.12.1970 - 4 AZR 98/70

    Befugnis des Zivilgerichts - Prozessual wirksame Parteianträge - Klageabweisung -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78
    Dieser ergibt sich vielmehr allein aus dem Protokoll, durch das gemäß § 165 ZPO die Beachtung der für die mündliche Verhandlung vorgeschriebenen Förmlichkeiten, zu denen nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 ZPO die Anträge gehören, bewiesen wird (vgl. BAGE 23, 146 [150]).
  • BVerwG, 08.07.1977 - 7 P 28.75

    Zulässigkeit des Hinzutretens durch Einlegung von Rechtsmitteln - Unmittelbare

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen bereits ausgesprochen (Beschluß vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - [BVerwGE 50, 186, 193]; Beschluß vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 P 28.75 - [BVerwGE 54, 172]; Beschluß vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 21.75 - [Buchholz 238.32 § 43 BlnPersVG Nr. 1 = ZBR 1978, 240]).
  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen bereits ausgesprochen (Beschluß vom 13. Februar 1976 - BVerwG 7 P 4.75 - [BVerwGE 50, 186, 193]; Beschluß vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 P 28.75 - [BVerwGE 54, 172]; Beschluß vom 26. Oktober 1977 - BVerwG 7 P 21.75 - [Buchholz 238.32 § 43 BlnPersVG Nr. 1 = ZBR 1978, 240]).
  • BVerwG, 10.12.1970 - VIII C 84.69
    Auszug aus BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78
    Das hat - wenn auch mit einer noch aufzuzeigenden Einschränkung - das Bundesverwaltungsgericht zu der Rechtsmittelbefugnis eines zu Unrecht im Verfahren Beigeladenen ausgesprochen (BVerwGE 37, 43 [44]).
  • BAG, 13.07.1955 - 1 ABR 31/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78
    Mit dieser Rechtsprechung befindet sich das Bundesverwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 2, 97 [98]; Beschluß vom 24. Mai 1957 - AP Nr. 6 zu § 76 BetrVG - BAG AP Nr. 1 zu § 83 ArbGG; BAG AP Nr. 8 zu § 83 ArbGG).
  • BVerwG, 24.10.1975 - VII P 11.73

    Auflösung des Personalrates - Ausschluß eines Mitgliedes - Ablauf der Amtszeit -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78
    Das Beschlußverfahren ist ein objektives Verfahren, das - von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Kostenerstattung) - nicht der Verfolgung von Individualrechtsansprüchen dient, sondern die Klärung und Feststellung von Zuständigkeiten, von personalvertretungsrechtlich festgelegten Befugnissen sowie gestaltende Entscheidungen bei Wahlanfechtung, Auflösung des Personalrats oder Ausschluß eines Mitgliedes zum Gegenstand hat (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1975 - BVerwG 7 P 11.73 - [BVerwGE 49, 259, 265]).
  • BVerwG, 14.05.1973 - VII P 3.72

    Ausschluss aus dem Personalrat einer Standortverwaltung der Bundeswehr -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78
    Dabei ist das Rechtsbeschwerdegericht nicht an die tatsächlichen Feststellungen des Beschwerdegerichts gebunden und hat auch neue, erst in der Rechtsbeschwerdeinstanz eingetretene Tatsachen zu berücksichtigen (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 1973 - BVerwG 7 P 3.72 - [Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 20]).
  • BVerwG, 18.09.1970 - VII P 1.70

    Beitritt im Beschlussverfahren durch Einlegung eines Rechtsmittels - Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 13.78
    Sie sind auch Beteiligte, wenn sie zum Verfahren nicht hinzugezogen werden und können jederzeit an ihm teilnehmen, auch durch die Einlegung von Rechtsmitteln (BVerwG, Beschluß vom 18. September 1970 - BVerwG 7 P 1.70 - [PersV 1971, 60]; BAG AP Nr. 2 zu § 88 BetrVG), ohne daß das Gericht sie zurückweisen oder das Rechtsmittel als unzulässig verwerfen kann.
  • BVerwG, 30.08.1985 - 6 P 20.83

    Zur Beteiligung des Personalrates bei der Einrichtung von

    Dementsprechend hat der Senat in seinen Beschlüssen vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 13.78 (PersV 1980, 145 = ZBR 1980, 59) und BVerwG 6 P 18.78 - (PersV 1980, 151 = ZBR 1981, 257) als Arbeitsplatz den räumlichen Bereich bezeichnet, in dem der Beschäftigte tätig ist, sowie dessen unmittelbare Umgebung.

    Unter diesen Mitbestimmungstatbestand fallen, wie der Senat in seinem Beschluß vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 13.78 - (Buchholz 238.3 A § 76 BPersVG Nr. 1) dargelegt hat, Maßnahmen, weiche darauf abzielen, die Effektivität der Arbeit qualitativ oder quantitativ zu fördern, d.h. die Güte und Menge der zu leistenden Arbeit zu steigern.

    Als "Arbeitsablauf" im Sinne der Vorschrift ist die funktionelle, räumliche und zeitliche Abfolge der verschiedenen unselbständigen Arbeitsvorgänge (Arbeitsschritte) und der äußere Verlauf jedes einzelnen dieser Arbeitsvorgänge anzusehen (vgl. Beschluß vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 13.78 - ).

    Dementsprechend hat der Senat im Beschluß vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 13.78 - (a.a.O.) ausgesprochen, daß unter den Begriff "Arbeitsmethode" die Regeln fallen, welche die Ausführung des Arbeite ablaufs durch den Menschen bei einem bestimmten Arbeitsverfahren betreffen und besagen, in welcher Art und Weise der Mensch an dem Arbeitsablauf beteiligt sein soll bzw. beteiligt ist.

  • BVerwG, 19.05.2003 - 6 P 16.02

    Schutzzweckgrenze; innerdienstliche Maßnahme; Dienstkraftfahrzeuge; Förderung des

    Zu diesen schutzwürdigen Belangen gehört die Ausstattung mit Geräten und Einrichtungsgegenständen (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 13.78 - Buchholz 238.3 A § 76 BPersVG Nr. 1 S. 12 f.; Beschluss vom 17. Juli 1987 - BVerwG 6 P 6.85 - BVerwGE 78, 47, 49; Beschluss vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 29.91 - Buchholz 250 § 75 Nr. 83 S. 107).

    Deswegen muss die rationellere Gestaltung des Arbeitsablaufs typischerweise zu einer höheren Beanspruchung der daran beteiligten Beschäftigten führen (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 13.78 - Buchholz 238.3 A § 76 BPersVG Nr. 1 S. 15).

  • BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90

    Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch

    Diese Rechtsprechung, die an die fehlende Vollrechtsfähigkeit des Personalrats anknüpft (vgl. dazu Beschlüsse vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 13.78 - PersV 1980, 145 ; vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - a.a.O. und - BVerwG 6 P 30.78 - a.a.O.; vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 1.90 - ferner BVerwGE 8, 202 ; BVerwGE 14, 282 ), ist jedoch im vorliegenden Zusammenhang nicht geeignet, die rechtliche Würdigung zu stützen.

    Zwischen dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesarbeitsgericht besteht Übereinstimmung, daß sich im einzelnen Fall die verfahrensrechtliche Stellung des Beteiligten ungeachtet der Frage der Rechtsfähigkeit der in Betracht zu ziehenden Stellen letztlich allein aus dem materiellen Recht ergibt (vgl. Beschluß vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 13.78 - a.a.O. mit weiteren Hinweisen; BAGE 2, 97 ).

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