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   BVerwG, 10.03.1980 - 6 B 5.79   

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https://dejure.org/1980,2479
BVerwG, 10.03.1980 - 6 B 5.79 (https://dejure.org/1980,2479)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1980 - 6 B 5.79 (https://dejure.org/1980,2479)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1980 - 6 B 5.79 (https://dejure.org/1980,2479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 814 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf die Rückforderung überzahlter Dienstbezüge - Verweisung des § 35 Abs. 3 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) auf die Vorschriften des BGB über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung sowie auf § 814 BGB - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1981, 125
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1980 - 6 B 5.79
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus dem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht schon dann gegeben, wenn eine Sache in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 10. März 1978 - BVerwG 6 B 43.78 - und vom 5. Juni 1978 - BVerwG 6 B 53.78 - m.w.N.).

  • BVerwG, 10.03.1978 - 6 B 43.78

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anwendung auslaufenden Rechts -

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1980 - 6 B 5.79
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht schon dann gegeben, wenn eine Sache in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 10. März 1978 - BVerwG 6 B 43.78 - und vom 5. Juni 1978 - BVerwG 6 B 53.78 - m.w.N.).
  • BVerwG, 05.06.1978 - 6 B 53.78

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge - Vertrauen auf die Richtigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1980 - 6 B 5.79
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht schon dann gegeben, wenn eine Sache in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl. BVerwGE 13, 90 [91, 92]; Beschlüsse vom 10. März 1978 - BVerwG 6 B 43.78 - und vom 5. Juni 1978 - BVerwG 6 B 53.78 - m.w.N.).
  • BGH, 24.02.1972 - VII ZR 207/70

    Bereicherungsausgleich beim Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1980 - 6 B 5.79
    Die Vorschrift setzt nach ihrem klaren Wortlaut voraus, daß es sich bei der - in Kenntnis der Nicht schuld erbrachten - Leistung um eine "bewußte und zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens" (BGHZ 58, 184 [188] m.w.N.) gehandelt hat.
  • RG, 29.01.1935 - VII 272/34

    Kommt der ausländische Gläubiger einer auf Reichsmark lautenden

    Auszug aus BVerwG, 10.03.1980 - 6 B 5.79
    Der Anspruch auf Leistungskondiktion entfällt nur bei freiwilliger, endgültiger und vorbehaltloser Zahlung (RGZ 147, 17 [19]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2001 - 1 A 3262/99

    Rückforderung einer Abfindungszahlung im Rahmen einer Vereinbarung über die

    Ebenso etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. Juli 1967 - II 303/65 -, ESVGH 18, 170; dazu auch Schnellenbach, a.a.O., Rn. 704 bei Fußnote 88, m.w.N.; verneinend Fürst u.a., GKÖD, Band III, K § 12 Rdnr. 10; offen lassend BVerwG, Beschluss vom 10. März 1980 - 6 B 5.79 -, ZBR 1981, 125.

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. Juli 1967 - II 303/65 -, a.a.O.; wohl ebenso BVerwG, Beschluss vom 10. März 1980 - 6 B 5.79 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2000 - 12 A 1364/99

    Voraussetzungen der prozessrechtlichen Qualifizierung des Vorliegens einer

    vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 10. März 1980 - 6 B 5.79 -, ZBR 1981, 125 sowie Clemens u.a., Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Loseblattkommentar, Stand Dezember 1999, Anm. 3.2 zu § 12.
  • VG Arnsberg, 24.08.2012 - 13 K 3278/11

    Klage eines ehemaligen Ruhestandsbeamten gegen Rückforderung von zu Unrecht

    Das Bundeverwaltungsgericht habe sich hierzu bisher nicht abschließend geäußert, in seinem Beschluss vom 10. März 1980 - 6 B 5.79 - lediglich angesprochen, letztlich aber offen gelassen.
  • VG Düsseldorf, 31.03.2003 - 23 K 6190/00

    Berechnung des Versorgungsanspruchs eines emeritierten Professors; Ausgestaltung

    Beschluss vom 10. März 1980 - 6 B 5.79 -, ZBR 1981, 125.
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