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   BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 21.80   

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BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 21.80 (https://dejure.org/1981,3768)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1981 - 6 P 21.80 (https://dejure.org/1981,3768)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1981 - 6 P 21.80 (https://dejure.org/1981,3768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wahlrecht von Kreisbediensteten - Personalversetzungen - Landesverwaltung - Wahlberechtigung der für Aufgaben der Landesverwaltung herangezogenen Kreisbediensteten in hessischen Landkreisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1982, 283
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.10.1978 - 2 C 17.76

    Spitzenorganisationen - Fachverbände

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 21.80
    Die Aufgabe der Spitzenorganisation ist es, die allgemeinen Belange ihrer Mitgliedsverbände wahrzunehmen und sie gegenüber den in Betracht kommenden Stellen zu vertreten, wobei sie die häufig einander widerstreitenden Gruppeninteressen hinsichtlich ihrer Förderung abzuwägen und innerhalb ihrer Organisation auszugleichen hat (s. dazu BVerwGE 56, 308 [313]).

    Durch die Beschränkung dieser Befugnis auf gewerkschaftliche Spitzenorganisationen soll, wie der 2. Senat ausgesprochen hat, sichergestellt werden, daß im Interesse der Effektivität des Normsetzungsverfahrens dieses nicht mit einer Auseinandersetzung von - untereinander möglicherweise unvereinbaren oder sogar unrealistischen - Sonderinteressen einzelner Beamtengruppen belastet wird (Urteil vom 29. November 1979 - BVerwG 2 C 14.77 - [Buchholz 232 § 94 BBG Nr. 3] im Anschluß an BVerwGE 56, 308).

  • BVerwG, 30.11.1955 - V C 127.55
    Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 21.80
    Die gewillkürte Prozeßstandschaft setzt außer der Erteilung einer Ermächtigung des Rechtsinhabers auch ein eigenes schutzwürdiges rechtliches Interesse des Ermächtigten an der Geltendmachung des Rechts im eigenen Namen voraus (RGZ 166, 218 [238]; BGHZ [GSZ] 4, 153 [165]; BGH LM Nr. 1, 8, 16 zu § 185 BGB; BGH MDR 1956, 154; BGH NJW 1957, 1838 [1839]; s. auch BVerwGE 2, 353 [354]).
  • BGH, 05.10.1955 - IV ZR 302/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 21.80
    Die gewillkürte Prozeßstandschaft setzt außer der Erteilung einer Ermächtigung des Rechtsinhabers auch ein eigenes schutzwürdiges rechtliches Interesse des Ermächtigten an der Geltendmachung des Rechts im eigenen Namen voraus (RGZ 166, 218 [238]; BGHZ [GSZ] 4, 153 [165]; BGH LM Nr. 1, 8, 16 zu § 185 BGB; BGH MDR 1956, 154; BGH NJW 1957, 1838 [1839]; s. auch BVerwGE 2, 353 [354]).
  • BGH, 10.12.1951 - GSZ 3/51

    Unfallrentenansprüche - § 400 BGB, teleologische Reduktion des Abtretungsverbots

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 21.80
    Die gewillkürte Prozeßstandschaft setzt außer der Erteilung einer Ermächtigung des Rechtsinhabers auch ein eigenes schutzwürdiges rechtliches Interesse des Ermächtigten an der Geltendmachung des Rechts im eigenen Namen voraus (RGZ 166, 218 [238]; BGHZ [GSZ] 4, 153 [165]; BGH LM Nr. 1, 8, 16 zu § 185 BGB; BGH MDR 1956, 154; BGH NJW 1957, 1838 [1839]; s. auch BVerwGE 2, 353 [354]).
  • BVerwG, 29.11.1979 - 2 C 14.77

    Dachorganisation - Gewerkschaft - Beamtenschaft - Spitzenorganisation

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 21.80
    Durch die Beschränkung dieser Befugnis auf gewerkschaftliche Spitzenorganisationen soll, wie der 2. Senat ausgesprochen hat, sichergestellt werden, daß im Interesse der Effektivität des Normsetzungsverfahrens dieses nicht mit einer Auseinandersetzung von - untereinander möglicherweise unvereinbaren oder sogar unrealistischen - Sonderinteressen einzelner Beamtengruppen belastet wird (Urteil vom 29. November 1979 - BVerwG 2 C 14.77 - [Buchholz 232 § 94 BBG Nr. 3] im Anschluß an BVerwGE 56, 308).
  • BGH, 26.09.1957 - II ZR 267/56

    Konnossement

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 21.80
    Die gewillkürte Prozeßstandschaft setzt außer der Erteilung einer Ermächtigung des Rechtsinhabers auch ein eigenes schutzwürdiges rechtliches Interesse des Ermächtigten an der Geltendmachung des Rechts im eigenen Namen voraus (RGZ 166, 218 [238]; BGHZ [GSZ] 4, 153 [165]; BGH LM Nr. 1, 8, 16 zu § 185 BGB; BGH MDR 1956, 154; BGH NJW 1957, 1838 [1839]; s. auch BVerwGE 2, 353 [354]).
  • BGH, 14.12.1959 - V ZR 197/58

    Prozeßführungsbefugnis als Prozeßvoraussetzung

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 21.80
    Soweit Verfahrensvoraussetzungen von Amts wegen zu prüfen sind, wie dies bei der Prozeßführungsbefugnis, zu der die Prozeßstandschaft gehört, der Fall ist (s. BGHZ 31, 279, 282), kann das Rechtsbeschwerdegericht auch neue Tatsachen berücksichtigen.
  • BVerwG, 30.11.1973 - IV C 20.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 21.80
    Ob eine gewillkürte Prozeßstandschaft im Verwaltungsprozeß zulässig ist - ein solcher liegt zwar nicht vor, aber es handelt sich ebenso wie dort um öffentlich-rechtliche Belange -, hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 30. November 1973 - BVerwG 4 C 20.73 - (Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 37) offengelassen.
  • RG, 10.03.1941 - V 35/40

    1. Kann der Ersatzanspruch gegen den Staat wegen Verlustes beschlagnahmter Sachen

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 21.80
    Die gewillkürte Prozeßstandschaft setzt außer der Erteilung einer Ermächtigung des Rechtsinhabers auch ein eigenes schutzwürdiges rechtliches Interesse des Ermächtigten an der Geltendmachung des Rechts im eigenen Namen voraus (RGZ 166, 218 [238]; BGHZ [GSZ] 4, 153 [165]; BGH LM Nr. 1, 8, 16 zu § 185 BGB; BGH MDR 1956, 154; BGH NJW 1957, 1838 [1839]; s. auch BVerwGE 2, 353 [354]).
  • BVerwG, 02.09.1983 - 6 P 29.82

    Der Begriff der Abordnung im Sinne des Personalvertretungsrechts - Aufspaltung

    Denn für ein derartiges Doppelwahlrecht fehlt es nicht nur an einer gesetzlichen Grundlage (vgl. dazu Beschluß vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 21.80 - [Buchholz 238.35 § 7 HePersVG Nr. 1]); es wäre auch unvereinbar mit dem das Personalvertretungsrecht beherrschenden Grundsatz, daß der Personalrat einer Dienststelle - und ebenso ein unter den Voraussetzungen der §§ 63 Abs. 1, 6 Abs. 3 Satz 1 Nds. PersVG zu bildender Gesamtpersonalrat - nur von den Bediensteten zu wählen ist, die in der entsprechenden Dienststelle im Sinne des Personalvertretungsrechts beschäftigt sind.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - 1 L 208/06

    Zur Zuständigkeit und passiven Prozessführungsbefugnis im Falle der

    Fehlt damit dem Beklagten mangels sachlicher Zuständigkeit die Sachentscheidungsbefugnis und besitzt dieser nicht die erforderliche - passive - Prozessführungsbefugnis, welche - anders als die in § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO geregelte Passivlegitimation - eine Sachentscheidungsvoraussetzung darstellt, ist die Klage als unzulässig abzuweisen ( vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 - Az.: 7 C 25.04 -, Buchholz 112 § 3b VermG Nr. 1 , Urteil vom 3. März 1989 - Az.: 8 C 98.85 -, Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 3 [m.w.N.]; Beschluss vom 11. Februar 1981 - Az.: 6 P 21.80 -, Buchholz 238.35 § 7 HePersVG Nr. 1; Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 78 Rn. 59; Eyermann/Fröhler, VwGO, 12. Auflage, § 78 Rn. 4, 28; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Auflage, § 78 Rn. 1, 16; Bader, VwGO, 4. Auflage, § 78 Rn. 15; nach anderer Ansicht Klageabweisung als unbegründet, siehe hierzu: Sodan/Ziekow, VwGO , Band II, § 78 Rn. 38; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Auflage, § 78 Rn. 11 ).
  • VG Düsseldorf, 20.03.2020 - 9 K 2682/19

    Klagebefugnis Prozessstandschaft gewillkürt Baumschutz Eibe Kind absperren

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1981 - 6 P 21.80 -, juris, Rn. 19 f.; OVG NRW, Beschluss vom 8. August 2018 - 4 A 1827/17 -, juris, Rn. 9.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.1986 - 15 S 2643/85

    Personalratswahl im Schulbereich

    Die Verhältnisse liegen diesbezüglich ähnlich wie in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall der personalvertretungsrechtlichen Aufteilung der Landratsämter in Hessen (vgl. Beschluß vom 10.11.1981, ZBR 1982, 283, PersV 1982, 150).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2017 - 12 B 405/17
    BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1981 - 6 P 21.80 -, juris Rn. 20; BAG, Urteil vom 19. Februar 2014 - 5 AZR 1049/12 -, juris Rn. 22, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2018 - 4 A 1827/17
    Eine solche führt nur dann zur Klagebefugnis des Klägers, wenn neben der Erteilung einer Ermächtigung des Rechtsinhabers, hier des Herrn V. , auch ein eigenes schutzwürdiges rechtliches Interesse des Ermächtigten, hier des Klägers, an der Geltendmachung des Rechts im eigenen Namen bestünde, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.2.1981 - 6 P 21.80 -, ZBR 1982, 283 = juris, Rn. 18 ff., m. w. N.; BAG, Urteil vom 19.2.2014 - 5 AZR 1049/12 -, juris, Rn. 22.
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