Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 16.11.1981

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 69.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1674
BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 69.81 (https://dejure.org/1981,1674)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1981 - 2 C 69.81 (https://dejure.org/1981,1674)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1981 - 2 C 69.81 (https://dejure.org/1981,1674)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dienstliche Beurteilung - Eintritt in den Ruhestand - Rechtsschutz - Verwaltungsgerichtliche Überprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1982, 350
 
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Wird zitiert von ... (84)

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auch für ein Rehabilitierungsinteresse, das etwa wegen möglicher Auswirkungen auf die weitere Laufbahnentwicklung ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung zu begründen vermag (vgl. Urteile vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 69.81 - <ZBR 1982, 350 = BayVBl. 1982, 348>, vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 6.83 - , jeweils mit weiteren Nachweisen), oder eine Wiederholungsgefahr ergibt sich aus den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts und dem Vorbringen der Klägerin kein Anhaltspunkt.
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15

    Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

    Hat ein Beamter den Anspruch auf Ersatz eines ihm durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Dienstherrn entstandenen Schadens bereits zum Gegenstand eines besonderen Verwaltungsstreitverfahrens gemacht, besteht daher kein Bedürfnis dafür, ihm daneben noch Rechtsschutz für eine gesonderte Klage auf Feststellung zu gewähren, dass das Verhalten des Dienstherrn rechtswidrig gewesen ist (BVerwG, Urteile vom 6. März 1975 - 2 C 20.73 - Buchholz 237.6 § 8 LBG Niedersachsen Nr. 1 S. 1 und vom 17. Dezember 1981 - 2 C 69.81 - ZBR 1982, 350 Rn. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2017 - 6 A 2335/14

    Annahme einer hinreichenden Aktualität einer nicht mehr als drei Jahre

    Ebenso Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier, VwGO Band II, Loseblatt Stand Oktober 2016, § 113 Rn. 94; Schenke/Schenke in Kopp/Schen-ke, VwGO, 22. Auflage 2016, § 113 Rn. 137; indirekt auch BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 27.15 -, a.a.O., Rn. 15; a.A. BVerwG, Urteile vom 6. März 1975 - II C 20.73 -, Buchholz 237.6 § 8 LBG Niedersachsen Nr. 1 (nur Ls.), und vom 17. Dezember 1981 - 2 C 69.81 -, ZBR 1982, 350 mit weiteren Nachweisen; OVG Bremen, Beschluss vom 25. September 2014 - 2 A 140/12 -, NVwZ 2015, 381 = juris, Rn. 12; Saarl.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.11.1981 - 6 C 112.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,4849
BVerwG, 16.11.1981 - 6 C 112.79 (https://dejure.org/1981,4849)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1981 - 6 C 112.79 (https://dejure.org/1981,4849)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1981 - 6 C 112.79 (https://dejure.org/1981,4849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung von Trennungsgeld für einen neu eingestellten Beamten - Auswirkungen einer Gesetzesänderung auf einen rechtmäßig ergangenen begünstigenden Verwaltungsakt - Möglichkeit eines rückwirkenden Widerrufs eines begünstigenden Verwaltungsaktes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1982, 870
  • ZBR 1982, 350
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.08.1981 - 6 C 16.79

    Umzugskostenzusage - Nachträgliche Rechtsänderung - Unwirksamkeit -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1981 - 6 C 112.79
    Der erkennende Senat hat bereitsim Urteil vom 18. August 1981 - BVerwG 6 C 16.79 - ausgesprochen, daß ein rechtmäßig ergangener begünstigender Verwaltungsakt seinen verpflichtenden Charakter nicht deswegen verliert, weil er nach einer Änderung der für seinen Erlaß maßgebenden Vorschriften nicht mehr im Einklang mit dem geltenden Recht steht.
  • VGH Bayern, 09.05.2022 - 24 ZB 21.2599

    Trennungsgeld im Vorbereitungsdienst als Studienreferendar

    Die Entscheidung weiche auch von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 16.11.1981, Az. 6 C 112.79) ab.

    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausführte, sind - anders als der Kläger meint - die vom Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 16. November 1981 (Az. 6 C 112.79 - juris) entwickelten Grundsätze zur Notwendigkeit des Widerrufs des Bewilligungsbescheids nicht anwendbar.

    Die Berufung ist auch nicht wegen einer Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. November 1981 (Az. 6 C 112.79 - juris) zuzulassen.

  • VG München, 02.09.2021 - M 17 K 19.1444

    Trennungsgeld im Vorbereitungsdienst als Studienreferendar

    Nicht maßgeblich ist der Zeitpunkt des Bewilligungsbescheids i.S.v. § 10 Abs. 1 BayTGV, wodurch der Anspruch auf Trennungsgeld dem Grunde nach entsteht (vgl. BVerwG, U.v. 16.11.1981 - 6 C 112/79 - juris Rn. 17; VGH BW, U.v. 19.6.1979 - IV 2722/77 - juris Rn. 15).

    Die Trennungsgeldbewilligung ist daher die Entscheidung, dass dem Beamten dem Grunde nach, d.h. dem rechtlichen Grunde nach, Trennungsgeld zusteht (BVerwG, U.v. 16.11.1981 - 6 C 112/79 - juris Rn. 16 f.).

    Da sich vorliegend lediglich der Trennungsgeldanspruch lediglich der Höhe nach durch die ab 1. Januar 2017 geltende Rechtslage änderte, sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Notwendigkeit des Widerrufs des Bewilligungsbescheids für die Zukunft (BVerwG, U.v. 16.11.1981 - 6 C 112/79 - juris; VGH BW, U.v. 19.6.1979 - IV 2722/77 - juris) nicht anwendbar.

  • OVG Bremen, 29.06.1982 - 2 BA 84/80

    Nutzungsentgelt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Krankenhauseinrichtungen

    Nach § 60 BremVwVfG kann die Beklagte die Anpassung der Vertragsbeziehungen verlangen oder den Vertrag kündigen, denn die Veränderung der Verhältnisse führt - anders als im Zivilrecht - ebensowenig zu einer automatischen Vertragsanpassung (vgl. Meyer/Borgs, Verwaltungsverfahrensgesetz, § 60 Rd-Nr. 15) wie sie eine durch Verwaltungsakt getroffene Regelung ohne weiteres gegenstandslos werden läßt (vgl. BVerwG U. v. 16. Nov. 1981- 6 C 112.79).

    Im übrigen galt für den Zeitraum bis zur Schaffung dieser gesetzlichen Regelung ohnehin nichts anderes, § 49 Abs. 2 BremVwVfG gibt vielmehr das schon vorher von Rechtsprechung und Verwaltungspraxis entwickelte und anerkannte Rechtsverständnis wieder (so ausdrücklich das Bundesverwaltungsgericht in seinem oben genannten vom 16. November 1981 - 6 C 112.79 - zu der vergleichbaren Vorschrift des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes von Baden-Württemberg).

  • VGH Bayern, 04.02.2016 - 14 BV 15.1563

    Kein Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort und Zumutbarkeit

    Das rechtfertigt sich aus den Geboten der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (vgl. zum Ganzen BVerwG, U. v. 16.11.1981 - 6 C 112.79 - ZBR 1982, 350).
  • BVerwG, 30.01.1989 - 2 B 49.88

    Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des

    Aus denselben Gründen liegt entgegen der Auffassung der Beschwerde auch keine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Januar 1962 - BVerwG 3 C 203.60 - (BVerwGE 13, 307), vom 18. August 1981 - BVerwG 6 C 16.79 - (BVerwGE 64, 24) und vom 16. November 1981 - BVerwG 6 C 112.79 - (ZBR 1982, 350) vor.
  • OVG Bremen, 29.06.1982 - 2 BA 69/80

    Entrichtung eines Entgelts für die von Dienstherrn gestattete Inanspruchnahme von

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  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.1993 - 11 S 461/92

    Zur Rücknahme eines nachträglich rechtswidrig gewordenen Verwaltungsakts mit

    Macht der Dienstherr nach seinem Ermessen von dieser Ermächtigung Gebrauch, so begründet ein solcher Bescheid für den Beamten das Recht auf Bezug von Trennungsgeld für die im Bescheid festgesetzte Dauer (BVerwG, Urt. v. 11.12.1990, NVwZ 1991, S. 577 ff., und Urt. v. 16.11.1981, ZBR 1982, 350 = DÖV 1982, 870 = RiA 1983, 49), selbst wenn sich die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen dieses Bescheides nachträglich verändern und der gesetzliche Trennungsgeldanspruch dadurch erlischt.
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