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   BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84   

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BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84 (https://dejure.org/1985,1562)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1985 - 6 C 3.84 (https://dejure.org/1985,1562)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1985 - 6 C 3.84 (https://dejure.org/1985,1562)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Dienstort eines Beamten - Politische Gemeinde - Sitz der Dienststelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1986, 141
  • ZBR 1986, 141
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 30.10.1981 - 6 C 1.80
    Auszug aus BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84
    Diese Auffassung liegt auch dem Urteil des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1981 - BVerwG 6 C 1.80 - (ZBR 1982, 180) zugrunde; denn in dieser Entscheidung wird davon ausgegangen, daß ein Lehrer, der regelmäßig außerhalb seines Dienst- und Wohnortes Unterricht an einem weiteren Schulort erteilt, zu dem in § 17 Abs. 1 Satz 1 BRKG bezeichneten Kreis von Dienstreisenden gehört.

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 17 Abs. 1 BRKG unmittelbar in dieser Vorschrift geregelt (vgl. Urteile vom 26. Juli 1976 - BVerwG 6 C 152.73 - und vom 30. Oktober 1981 - BVerwG 6 C 1.80 - ).

    Für die Gewährung einer Aufwandsvergütung genügt, daß es sich um Dienstreisen handelt, für die regelmäßig, also bei üblichem Verlauf, geringere Aufwendungen als allgemein entstehen (Urteil vom 30. Oktober 1981 - BVerwG 6 C 1.80 m. Nachw.).

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84
    Maßgebend ist somit der in der Vorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut, aus dem Zusammenhang, in dem der Gesetzesbegriff steht, sowie aus dem Sinn und Zweck der Regelung und ihrer Entstehungsgeschichte ergibt (vgl. BVerwGE 52, 84 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74]; 66, 360 [BVerwG 08.02.1983 - 9 CB 698/82]; 70, 211 [BVerwG 19.10.1984 - 8 C 52/83]).
  • BVerwG, 16.07.1970 - II C 32.68

    Reisekostenvergütung bei Tätigkeit für die BRD - Rechtsstellung der Mitglieder

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84
    Die Dienstreise soll dem Beamten keine wirtschaftlichen Nachteile, aber auch keine besonderen Vorteile verschaffen (BVerwGE 36, 33 [BVerwG 16.07.1970 - II C 32/68]; 60, 56 [BVerwG 18.02.1980 - 6 C 108/78]; 67, 157 [BVerwG 28.04.1983 - 3 C 54/82]).
  • BVerwG, 29.04.1983 - 6 C 78.81

    Beamtenversetzung - Mehraufwendungen - Berechnung der Wegstreckenentschädigung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84
    Die Dienstreise soll dem Beamten keine wirtschaftlichen Nachteile, aber auch keine besonderen Vorteile verschaffen (BVerwGE 36, 33 [BVerwG 16.07.1970 - II C 32/68]; 60, 56 [BVerwG 18.02.1980 - 6 C 108/78]; 67, 157 [BVerwG 28.04.1983 - 3 C 54/82]).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81

    Beamtenrecht - Witwe - Unterhaltsbeitrag - Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84
    Maßgebend ist somit der in der Vorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut, aus dem Zusammenhang, in dem der Gesetzesbegriff steht, sowie aus dem Sinn und Zweck der Regelung und ihrer Entstehungsgeschichte ergibt (vgl. BVerwGE 52, 84 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74]; 66, 360 [BVerwG 08.02.1983 - 9 CB 698/82]; 70, 211 [BVerwG 19.10.1984 - 8 C 52/83]).
  • BVerwG, 08.02.1983 - 9 CB 698.82

    Geschäftsverteilungsplan - Recht auf gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84
    Maßgebend ist somit der in der Vorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut, aus dem Zusammenhang, in dem der Gesetzesbegriff steht, sowie aus dem Sinn und Zweck der Regelung und ihrer Entstehungsgeschichte ergibt (vgl. BVerwGE 52, 84 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74]; 66, 360 [BVerwG 08.02.1983 - 9 CB 698/82]; 70, 211 [BVerwG 19.10.1984 - 8 C 52/83]).
  • BVerwG, 10.02.1983 - 2 C 27.81

    Nachgeheiratete Witwe - Unterhaltsbeitrag - Zusammentreffen mehrerer

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84
    Maßgebend ist somit der in der Vorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut, aus dem Zusammenhang, in dem der Gesetzesbegriff steht, sowie aus dem Sinn und Zweck der Regelung und ihrer Entstehungsgeschichte ergibt (vgl. BVerwGE 52, 84 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74]; 66, 360 [BVerwG 08.02.1983 - 9 CB 698/82]; 70, 211 [BVerwG 19.10.1984 - 8 C 52/83]).
  • BVerwG, 18.02.1980 - 6 C 108.78

    Beamter - Reisekostenvergütung - Dienstort - Wohnort - Erledigung eines

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84
    Die Dienstreise soll dem Beamten keine wirtschaftlichen Nachteile, aber auch keine besonderen Vorteile verschaffen (BVerwGE 36, 33 [BVerwG 16.07.1970 - II C 32/68]; 60, 56 [BVerwG 18.02.1980 - 6 C 108/78]; 67, 157 [BVerwG 28.04.1983 - 3 C 54/82]).
  • BVerwG, 19.10.1984 - 8 C 52.83

    Erstattungsanspruch des Erschließungsunternehmers im Fall vertraglicher

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84
    Maßgebend ist somit der in der Vorschrift zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut, aus dem Zusammenhang, in dem der Gesetzesbegriff steht, sowie aus dem Sinn und Zweck der Regelung und ihrer Entstehungsgeschichte ergibt (vgl. BVerwGE 52, 84 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74]; 66, 360 [BVerwG 08.02.1983 - 9 CB 698/82]; 70, 211 [BVerwG 19.10.1984 - 8 C 52/83]).
  • BVerwG, 26.07.1976 - VI C 152.73

    Reisekostenerstattung einer Studienrätin für eine Klassenfahrt ins Ausland -

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 17 Abs. 1 BRKG unmittelbar in dieser Vorschrift geregelt (vgl. Urteile vom 26. Juli 1976 - BVerwG 6 C 152.73 - und vom 30. Oktober 1981 - BVerwG 6 C 1.80 - ).
  • BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 4.87

    Dienstreise - Reisekostenrechtliches Sparsamkeitsgebot - Fürsorgepflicht des

    Wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 3.84 - (ZBR 1986, 141) weiter aus dem Gesamtzusammenhang der reisekostenrechtlichen Vorschriften hergeleitet hat, haben Beamte insoweit nur einen Dienstort.

    Allein die Regelmäßigkeit oder Häufigkeit von dienstlich veranlaßten Reisen des Beamten zu einem bestimmten Ort führt nicht dazu, diesen die Eigenschaft als Dienstreisen abzusprechen (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1985 - a.a.O. - und vom 30. Oktober 1981 - BVerwG 6 C 1.80 - <ZBR 1982, 180>).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt BVerwGE 67, 157 [BVerwG 29.04.1983 - 6 C 78/81] und Urteil vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 3.84 - ) folgt aus dieser Vorschrift, daß dem Beamten durch die Dienstreise keine wirtschaftlichen Nachteile, aber auch keine besonderen Vorteile entstehen sollen.

  • BVerwG, 15.12.1993 - 10 C 11.91

    Ständiger Beschäftigungsort - Planstellenbehörde - Reisekosten - Neuer Dienstort

    Dienstort des Klägers im reisekostenrechtlichen Sinn ist seit August 1981 der Sitz der Firma M. Zwar ist als Dienstort eines Beamten im hier maßgeblichen Sinn grundsätzlich die politische Gemeinde anzusehen, in der die Behörde oder Dienststelle ihren Sitz hat, der der Beamte als Inhaber einer Planstelle oder aufgrund einer Abordnung zugewiesen ist (Urteil vom 21. Juni 1989 (BVerwGE 82, 148, 149) [BVerwG 21.06.1989 - 6 C 4/87]; Urteil vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 3.84 - (ZBR 1986, 141); Meyer/Fricke, Reisekosten im öffentlichen Dienst, 4. Aufl., Bd. I, § 2 BRKG Rz. 42; Drescher/Schmidt, Reise- und Umzugskostenrecht des Bundes und der Länder, Bd. II, § 2 BRKG Rz. 17).

    Dementsprechend lagen den bisher ergangenen einschlägigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Juni 1989 - a.a.O. - Urteil vom 23. Oktober 1985 - a.a.O. - siehe auch Urteil vom 30. Oktober 1981 - BVerwG 6 C 1.80 - ZBR 1982, 180 -) Sachverhalte zugrunde, bei denen trotz häufiger Reisetätigkeit des Beamten der tatsächliche Mittelpunkt seiner Aufgabenwahrnehmung am Ort der Stammdienststelle für ihn fortbestanden hatte.

    Diese Auslegung des Begriffs des Dienstortes in § 2 Abs. 2 Satz 1 BRKG steht nicht in Widerspruch dazu, daß der Beamte reisekostenrechtlich nur einen Dienstort hat (BVerwGE 82, 148; Urteil vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 3.84 - a.a.O.; Kopicki/Irlenbusch, Reisekostenrecht des Bundes, Teil B, § 2 BRKG Rz. 20; Schulz, a.a.O., S. 15).

  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88

    Reisekostenvergütung für freigestelltes Personalratsmitglied

    Dienstort im reisekostenrechtlichen Sinne ist grundsätzlich die politische Gemeinde, in der die Behörde oder Dienststelle ihren Sitz hat, der der Beamte als Inhaber einer Planstelle oder aufgrund Abordnung zugewiesen ist (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 3.84 - <ZBR 1986, 141> und vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 4.87 - <ZBR 1990, 49>).

    Befinden sich Teile oder Nebenstellen der Behörde oder Dienststelle in einer anderen Gemeinde, so ist Dienstort des Beamten der Ort, in dem er - längere Zeit hindurch - ständig oder überwiegend Dienst leisten muß (Urteil vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 3.84 - ).

  • BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 235/06

    Reisekostenerstattung bei Teilabordnung

    Der Begriff des "Dienstortes" iSv. § 2 Abs. 2 BRKG aF ist nach den für die Gesetzesauslegung allgemein geltenden Kriterien zu bestimmen (BVerwG 23. Oktober 1985 - 6 C 3.84 - ZBR 1986, 141).

    Der Bedienstete hat in diesem Fall reisekostenrechtlich nur einen Dienstort (vgl. Senat 1. Dezember 1994 - 6 AZR 354/94 - zu I 2 der Gründe; BVerwG 23. Oktober 1985 aaO; 21. Juni 1989 - 6 C 4.87 - BVerwGE 82, 148; VGH Baden-Württemberg 27. Juni 1988 - 4 S 1172/88 - ZBR 1989, 86).

  • BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 206/99

    Tagegeld für DRK-Rettungssanitäter

    bb) Dienstort iS dieser Bestimmung sowie iSd. entsprechenden Vorschrift des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) ist die politische Gemeinde, in der die Behörde oder ständige Dienststelle ihren Sitz hat, der der Beamte als Inhaber einer Planstelle oder auf Grund einer Abordnung zugewiesen ist (BVerwG 15. Dezember 1993 - 10 C 11/91 - BVerwGE 94, 364 ff. mwN; 23. Oktober 1985 - 6 C 3/84 - BayVBl. 1986, 184 f.).

    Der Beamte hat reisekostenrechtlich nur einen Dienstort (BVerwG 15. Dezember 1993 - 10 C 11/91 - aaO. mwN; 23. Oktober 1985 - 6 C 3/84 - aaO; Meyer/Fricke aaO § 2 Rn. 49).

  • BAG, 01.12.1994 - 6 AZR 354/94

    Reisekosten: Dienstort nach § 2 Abs. 2 LRKG

    Der Begriff des Dienstortes in § 2 Abs. 2 und 3 LRKG bedarf der Auslegung (BVerwG Urteil vom 23. Oktober 1985 - 6 C 3.84 - ZBR 1986, 141).

    Befinden sich Teile einer Behörde oder Nebenstellen in einer anderen Gemeinde, so ist als Dienstort der Ort anzusehen, in dem der Bedienstete längere Zeit ständig oder überwiegend Dienst leisten muß; der Bedienstete hat in diesem Fall reisekostenrechtlich nur einen Dienstort (vgl. BVerwG Urteil vom 23. Oktober 1985, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg Urteil vom 27. Juni 1988 - 4 S 1172/88 - ZBR 1989, 86).

  • BVerwG, 28.01.2010 - 6 P 1.09

    Nicht überwiegend freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld

    Allein die Regelmäßigkeit und Häufigkeit von dienstlich veranlassten Reisen des Beamten führen nicht dazu, diesen die Eigenschaft als Dienstreisen abzusprechen (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 3.84 - Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 111 S. 98 ff. und vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 4.87 - BVerwGE 82, 148 = Buchholz 263 LReisekostenR Nr. 2 S. 3 f.).
  • VG Weimar, 22.04.2003 - 4 K 1279/01

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Dienstort; Dienstreise;

    Ausgehend davon, dass als Dienstort eines Beamten im reisekostenrechtlichen Sinne grundsätzlich die politische Gemeinde anzusehen ist, in der die Dienststätte des Beamten liegt, in der er regelmäßig seinen Dienst leistet - der der Beamte also als Inhaber einer Planstelle oder aufgrund einer Abordnung (vgl. so schon [zum bundesrechtlich nicht definierten "Dienstort´- Begriff] BVerwG, U. vom 23.10.1985 - 6 C 3/84 -, ZBR 1984, 141 f.; sowie BVerwGE 82, 148, 149f.) oder einer abordnungsgleichen Maßnahme (so die im Widerspruchsbescheid des Beklagten angeführte Entscheidung BVerwGE 94, 364) zugewiesen ist - hat der Beamte reisekostenrechtlich nur einen Dienstort (BVerwG wie vor m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 82, 148, 153; 67, 157, 159, und Urteil vom 23. Oktober 1985 - 6 C 3.84 - a.a.O.), die die erkennende Kammer teilt, folgt daraus, dass dem Beamten durch die Dienstreise keine wirtschaftlichen Nachteile, aber auch keine besonderen Vorteile entstehen sollen.

  • VerfGH Bayern, 27.07.2011 - 25-VII-10

    Unbegründete Popularklage: Keine Verletzung des in Art 95 Abs 1 S 2 Verf BY

    Die Verwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs ("überwiegend") ist unbedenklich, da dieser sich mit den üblichen juristischen Methoden auslegen lässt und in diesem Zusammenhang eine zeitlich-quantitative Betrachtung naheliegt (siehe etwa BVerwG vom 23.10.1985 = BayVBl 1986, 184).
  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 12.88

    Gewährung von Reisekosten bei Fahrten eines freigestellten Personalratsmitglieds

    Dienstort im reisekostenrechtlichen Sinne ist grundsätzlich die politische Gemeinde, in der die Behörde oder die Dienststelle ihren Sitz hat, der der Beamte als Inhaber einer Planstelle oder aufgrund Abordnung zugewiesen ist (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 3.84 - <ZBR 1986, 141> und vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 4.87 - <ZBR 1990, 49>).

    Befinden sich Teile oder Nebenstellen der Behörde oder Dienststelle in einer anderen Gemeinde, so ist Dienstort des Beamten der Ort, in dem er - längere Zeit hindurch - ständig oder überwiegend Dienst leisten muß (Urteil vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 6 C 3.84 - ).

  • VGH Bayern, 01.07.2014 - 14 ZB 12.1812

    Dienstort; Außendiensttätigkeit; Änderung der Dienststelle

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2013 - 4 S 671/12

    Dienstlicher Wohnsitz eines Polizeibeamten beim deutsch-schweizerischen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2016 - 5 Sa 363/15

    Reisekostenerstattung nach der KAVO bei mehreren Tätigkeitsstätten

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2018 - 5 LA 179/16

    Tagegeld

  • VGH Hessen, 12.02.1997 - 2 UE 1644/96

    Wegstreckenentschädigung für Fahrten vom Wohnort zum Dienstort und am Dienstort,

  • BVerwG, 04.11.1992 - 2 B 47.92

    Räumliche Versetzung eines Beamten - Normativ nicht geregelte, behördeninterne

  • VG Kassel, 11.06.2012 - 1 K 1441/11

    Tagegeld für Polizeivollzugsbeamte

  • VGH Hessen, 26.06.2013 - 1 A 1469/12
  • VG Potsdam, 14.05.2013 - 21 K 2495/12

    Personalvertretungsrecht der Länder

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1991 - 11 S 1287/88

    Zur reisekostenrechtlichen Frage des Dienstortes eines Güteprüfers

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.1992 - 15 S 2778/91

    Fahrkostenerstattung für Fahrten des Vorsitzenden des Personalrats zum Sitz des

  • VG München, 12.12.2013 - M 17 K 12.5531

    Dienststellenverlegung; Begriff des Dienstortes; Flughafen ... ; nachträgliche

  • VG Köln, 23.04.2020 - 23 K 672/19
  • LAG Hessen, 22.02.1991 - 13 Sa 726/90

    Anspruch eines Technischen Angestellten auf Reisekostenvergütung für den Weg von

  • VG Regensburg, 05.10.2009 - RN 8 K 09.1068

    Reisekosten für eine Dienstreise

  • VG Oldenburg, 25.09.2002 - 6 A 1418/00

    Abwesenheitsdauer; Aufwandsvergütung; Bundesbeamter; Bundesminister für Finanzen;

  • VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.645

    Rücknahme einer Trennungsgeldbewilligung, Begriff des Dienstortes im

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