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   BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83   

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BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83 (https://dejure.org/1986,670)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.1986 - 2 C 28.83 (https://dejure.org/1986,670)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 1986 - 2 C 28.83 (https://dejure.org/1986,670)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Laufbahn - Beurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht; Laufbahn; Beurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1986, 1150
  • DVBl 1986, 951
  • ZBR 1986, 330
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83
    Das vom Dienstherrn durch den oder die Beurteiler abzugebende Werturteil darüber, ob und inwieweit der beurteilte Beamte den zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amtes und der Laufbahn entspricht, enthält zugleich eine konkretisierende Bestimmung dieser zahlreichen Anforderungen, die gleichfalls in weitgehender Ermessens- und Beurteilungsfreiheit des Dienstherrn liegt (vgl. BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62]; 60, 245 f. [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]; Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 26.78 - ).

    Die von der Revision für entgegenstehend gehaltenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1965 - BVerwG 2 C 146.62 - (BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62]), vom 23. November 1966 - BVerwG 6 C 94.63 - (Buchholz 232 § 8 Nr. 3) und vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - (BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]) betreffen nicht die hier erörterte Abgabe einer dienstlichen Beurteilung für den zuständigen Dienstvorgesetzten.

  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83
    Das vom Dienstherrn durch den oder die Beurteiler abzugebende Werturteil darüber, ob und inwieweit der beurteilte Beamte den zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amtes und der Laufbahn entspricht, enthält zugleich eine konkretisierende Bestimmung dieser zahlreichen Anforderungen, die gleichfalls in weitgehender Ermessens- und Beurteilungsfreiheit des Dienstherrn liegt (vgl. BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62]; 60, 245 f. [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]; Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 26.78 - ).

    Die von der Revision für entgegenstehend gehaltenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1965 - BVerwG 2 C 146.62 - (BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62]), vom 23. November 1966 - BVerwG 6 C 94.63 - (Buchholz 232 § 8 Nr. 3) und vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - (BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]) betreffen nicht die hier erörterte Abgabe einer dienstlichen Beurteilung für den zuständigen Dienstvorgesetzten.

  • BVerwG, 03.09.1980 - 2 B 63.79

    Schadenersatzklage eines Dienstherrn gegen einen Beamten - Bindungswirkung von

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83
    Das Berufungsgericht war nicht gehindert, die von der Revision beanstandete Feststellung, daß der die Beurteilung abgebende Abteilungsleiter und der Bericht erstattende Leiter der Bundeskasse sich hinreichend sachkundig gemacht hatten, auf die Richtlinien und die Erklärungen zu stützen, die in den vorliegenden und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Akten enthalten waren, sofern ihm dies zur Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachen ausreichte und die Beteiligten keine weiteren Beweiserhebungen förmlich beantragten (§ 86 Abs. 1 und 2, § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. hierzu Beschlüsse vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - und vom 21. September 1983 - BVerwG 2 B 106.82 -).
  • BVerwG, 09.11.1967 - II C 107.64

    Nichteintragung eines Beamten in die Beförderungsvorschlagsliste -

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83
    Auch ist die dienstliche Beurteilung selbst keine Entscheidung über die persönlichen Angelegenheiten des beurteilten Beamten i.S. des § 3 Abs. 2 Satz 1 BBG, sondern eine Wertung, die künftige derartige Entscheidungen lediglich vorbereitet (vgl. BVerwGE 28, 191 [BVerwG 09.11.1967 - II C 107/64]; 49, 351 <353 ff. [BVerwG 12.11.1975 - VIII C 47/74]>; 62, 135 ).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83
    Der Rüge, das Berufungsgericht habe es "unterlassen, tatsächliche Feststellungen über die Verstöße gegen die Fürsorgepflicht zu treffen und den Sachverhalt insoweit aufzuklären", fehlt es schon an der nach § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO erforderlichen Darlegung, welche Beweismittel im einzelnen zu welchen Beweisthemen und mit welchem Ergebnis das Berufungsgericht nach Ansicht der Revision hätte heranziehen müssen (vgl. z.B. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83
    Auch ist die dienstliche Beurteilung selbst keine Entscheidung über die persönlichen Angelegenheiten des beurteilten Beamten i.S. des § 3 Abs. 2 Satz 1 BBG, sondern eine Wertung, die künftige derartige Entscheidungen lediglich vorbereitet (vgl. BVerwGE 28, 191 [BVerwG 09.11.1967 - II C 107/64]; 49, 351 <353 ff. [BVerwG 12.11.1975 - VIII C 47/74]>; 62, 135 ).
  • BVerwG, 13.11.1975 - II C 16.72

    Beamte - Dienstliche Beurteilung - Dienstvorgesetzter - Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83
    Auch ist die dienstliche Beurteilung selbst keine Entscheidung über die persönlichen Angelegenheiten des beurteilten Beamten i.S. des § 3 Abs. 2 Satz 1 BBG, sondern eine Wertung, die künftige derartige Entscheidungen lediglich vorbereitet (vgl. BVerwGE 28, 191 [BVerwG 09.11.1967 - II C 107/64]; 49, 351 <353 ff. [BVerwG 12.11.1975 - VIII C 47/74]>; 62, 135 ).
  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 26.78

    Richtlinien über dienstliche Beurteilungen - Erlaß von Beurteilungsrichtlinien -

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83
    Das vom Dienstherrn durch den oder die Beurteiler abzugebende Werturteil darüber, ob und inwieweit der beurteilte Beamte den zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amtes und der Laufbahn entspricht, enthält zugleich eine konkretisierende Bestimmung dieser zahlreichen Anforderungen, die gleichfalls in weitgehender Ermessens- und Beurteilungsfreiheit des Dienstherrn liegt (vgl. BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62]; 60, 245 f. [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]; Urteil vom 30. April 1981 - BVerwG 2 C 26.78 - ).
  • BVerwG, 21.09.1983 - 2 B 106.82

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Beschluss ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83
    Das Berufungsgericht war nicht gehindert, die von der Revision beanstandete Feststellung, daß der die Beurteilung abgebende Abteilungsleiter und der Bericht erstattende Leiter der Bundeskasse sich hinreichend sachkundig gemacht hatten, auf die Richtlinien und die Erklärungen zu stützen, die in den vorliegenden und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemachten Akten enthalten waren, sofern ihm dies zur Überzeugung von der Richtigkeit der Tatsachen ausreichte und die Beteiligten keine weiteren Beweiserhebungen förmlich beantragten (§ 86 Abs. 1 und 2, § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. hierzu Beschlüsse vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - und vom 21. September 1983 - BVerwG 2 B 106.82 -).
  • BVerwG, 23.11.1966 - VI C 94.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83
    Die von der Revision für entgegenstehend gehaltenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1965 - BVerwG 2 C 146.62 - (BVerwGE 21, 127 [BVerwG 13.05.1965 - II C 146/62]), vom 23. November 1966 - BVerwG 6 C 94.63 - (Buchholz 232 § 8 Nr. 3) und vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - (BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78]) betreffen nicht die hier erörterte Abgabe einer dienstlichen Beurteilung für den zuständigen Dienstvorgesetzten.
  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Die dienstliche Beurteilung muss den im Beurteilungszeitraum tatsächlich vorhandenen Leistungsstand des Beamten bewerten (Urteile vom 17. April 1986 - BVerwG 2 C 28.83 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 8, S. 15 - und vom 13. November 1997 - BVerwG 2 A 1.97 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 17, S. 4.); sie darf einen bestimmten Tätigkeitsbereich nicht deshalb ausklammern, weil der Beamte die damit verbundenen Aufgaben erst seit kurzer Zeit wahrnimmt und bisher nur geringe Erfahrung sammeln konnte oder für ihre ordnungsgemäße Erfüllung einer bestimmten Vorbereitung bedarf.
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Für die Richtigkeit des Urteils über seine tatsächlichen Leistungen ist hingegen das Fehlen eines derartigen Gesprächs ohne Bedeutung (Urteil vom 17. April 1986 - BVerwG 2 C 28.83 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 8).
  • BVerwG, 17.03.2016 - 2 A 4.15

    Dienstliche Beurteilung; Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung; actus

    Dem ist regelmäßig dann Genüge getan, wenn der Beamte von seinem Dienst- oder anderen Vorgesetzten persönlich beurteilt wird, nach deren dienstlichen Anordnungen (Weisungen) zu der von ihm geforderten Amtsführung er sich zu richten hat (vgl. § 62 BBG, § 55 BBG a.F.; zum Ganzen: BVerwG, Urteile vom 17. April 1986 - 2 C 8.83 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 7 S. 10 f. und - 2 C 28.83 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 8 S. 13 f.; Beschlüsse vom 11. Februar 1986 - 2 B 7.86 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 6 S. 8 f. und vom 20. August 2004 - 2 B 64.04 - Buchholz 232.1 § 40 BLV Nr. 25 S. 8).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84   

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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1986, 1156
  • DVBl 1986, 5
  • ZBR 1986, 330
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 41.70

    Beförderung von Aufstiegsbeamten sowie unmittelbaren Laufbahnbewerbern - Beginn

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84
    Beförderung von langzeit- und kurzzeitausgebildeten Polizei- und Kriminaloberkommissaren zu Hauptkommissaren nach einheitlich ab Übertragung des Amtes als Oberkommissar rechnendem Rangdienstalter (im Anschluß an Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 41.70 - ).

    Die Ermessensausübung hat sich am Leistungsgrundsatz als dem entscheidenden Auswahlkriterium zu orientieren (vgl. Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 41.70 - ).

    In dem bereits erwähnten Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 41.70 - (a.a.O.) hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts es allerdings als sachgerecht und dem Leistungsgrundsatz entsprechend angesehen, wenn beim Zusammentreffen von unmittelbaren Laufbahnbewerbern und Aufstiegsbeamten unabhängig von der bei letzteren regelmäßig früher erfolgten Übertragung des Eingangsamtes der Laufbahn für die Festlegung der Bewährungszeit für eine Beförderung in das nächsthöhere Amt der Laufbahn auf den Zeitpunkt der Laufbahnprüfung als den Zeitpunkt abgestellt wird, von dem ab beiden Beamtengruppen in gleicher Weise nach dem Erwerb der Befähigung für die Laufbahn Aufgaben des gehobenen Dienstes vollverantwortlich übertragen worden sind.

  • BVerwG, 09.10.1975 - II C 62.73

    Bewährungsbeförderung - Beförderungsämter - Eingangsamt - Bewährungszeit

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84
    Es sei nicht rechtlich geboten, die in der kürzeren Bemessung der Bewährungszeit der Aufstiegsbeamten bis zur Übertragung des Eingangsamtes der höheren Laufbahn liegende Begünstigung bei der weiteren Laufbahngestaltung im Bereich der Beförderung fortwirken zu lassen mit der Folge, daß eine andersartige Beförderungspraxis als rechtsfehlerhaft anzusehen wäre (vgl. auch BVerwGE 49, 214 [BVerwG 09.10.1975 - II C 62/73]).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84
    Es fehlt sowohl hinsichtlich der Rüge, das Berufungsgericht habe in bezug auf die Möglichkeit der Beförderung auch kurzzeitausgebildeter Beamter zu Hauptkommissaren der Besoldungsgruppe A 12 den Sachverhalt nicht genügend aufgeklärt, als auch hinsichtlich der behaupteten Zusage von Dienstvorgesetzten und Personalräten, kurzzeitausgebildete Beamte würden nur zu Oberkommissaren befördert werden, an der erforderlichen substantiierten Darlegung, warum sich dem Berufungsgericht von seiner Rechtsauffassung aus auch ohne in der mündlichen Verhandlung vom 3. Dezember 1982 gestellten förmlichen Beweisantrag eine weitere Aufklärung zu den nunmehr von den Klägern für so bedeutsam erachteten Umständen hätte aufdrängen müssen, welche Beweismittel das Berufungsgericht hätte heranziehen sollen und welches für die Entscheidung erhebliche Ergebnis solche weitere Sachaufklärung voraussichtlich gehabt hätte (vgl. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84
    Es fehlt sowohl hinsichtlich der Rüge, das Berufungsgericht habe in bezug auf die Möglichkeit der Beförderung auch kurzzeitausgebildeter Beamter zu Hauptkommissaren der Besoldungsgruppe A 12 den Sachverhalt nicht genügend aufgeklärt, als auch hinsichtlich der behaupteten Zusage von Dienstvorgesetzten und Personalräten, kurzzeitausgebildete Beamte würden nur zu Oberkommissaren befördert werden, an der erforderlichen substantiierten Darlegung, warum sich dem Berufungsgericht von seiner Rechtsauffassung aus auch ohne in der mündlichen Verhandlung vom 3. Dezember 1982 gestellten förmlichen Beweisantrag eine weitere Aufklärung zu den nunmehr von den Klägern für so bedeutsam erachteten Umständen hätte aufdrängen müssen, welche Beweismittel das Berufungsgericht hätte heranziehen sollen und welches für die Entscheidung erhebliche Ergebnis solche weitere Sachaufklärung voraussichtlich gehabt hätte (vgl. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65]; Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).
  • BVerwG, 15.07.1977 - 2 B 36.76

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84
    Er kann vielmehr nur verlangen, in seinem beruflichen Fortkommen nicht aus sachwidrigen Erwägungen des Dienstherrn beeinträchtigt zu werden (vgl. u.a. BVerwGE 19, 252 [BVerwG 17.09.1964 - II C 121/62]; Beschluß vom 15. Juli 1977 - BVerwG 2 B 36.76 - ).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84
    Es bleibt grundsätzlich seiner Entscheidung überlassen, zwischen mehreren möglichen und dem Leistungsgrundsatz Rechnung tragenden Auswahlmethoden zu wählen, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (vgl. z.B. Urteile vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - ; Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - ).
  • BVerwG, 18.11.1977 - 6 CB 63.76

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84
    Innerhalb dieses Grundsatzes kann das Allgemeine Dienstalter (ADA) als vom Anciennitätsprinzip ausgehende Festlegung der Dienstaltersreihenfolge nach objektiven Merkmalen bei Beförderungen im Verhältnis zwischen solchen Beamten Bedeutung gewinnen, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleich beurteilt sind (vgl. BVerwGE 19, 19 [BVerwG 18.06.1964 - VI C 30/62]; Urteil vom 23. Januar 1970 - BVerwG 6 C 99.65 - ; Beschluß vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - ).
  • BVerwG, 20.11.1978 - 2 B 19.78

    Erfahrungssätze - Revisibilität

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84
    Es bleibt grundsätzlich seiner Entscheidung überlassen, zwischen mehreren möglichen und dem Leistungsgrundsatz Rechnung tragenden Auswahlmethoden zu wählen, sofern nur das Prinzip selbst nicht in Frage gestellt wird (vgl. z.B. Urteile vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 125.65 - und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 42.79 - ; Beschluß vom 20. November 1978 - BVerwG 2 B 19.78 - ).
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62

    Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84
    Er kann vielmehr nur verlangen, in seinem beruflichen Fortkommen nicht aus sachwidrigen Erwägungen des Dienstherrn beeinträchtigt zu werden (vgl. u.a. BVerwGE 19, 252 [BVerwG 17.09.1964 - II C 121/62]; Beschluß vom 15. Juli 1977 - BVerwG 2 B 36.76 - ).
  • BVerwG, 18.06.1964 - VI C 30.62
    Auszug aus BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84
    Innerhalb dieses Grundsatzes kann das Allgemeine Dienstalter (ADA) als vom Anciennitätsprinzip ausgehende Festlegung der Dienstaltersreihenfolge nach objektiven Merkmalen bei Beförderungen im Verhältnis zwischen solchen Beamten Bedeutung gewinnen, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleich beurteilt sind (vgl. BVerwGE 19, 19 [BVerwG 18.06.1964 - VI C 30/62]; Urteil vom 23. Januar 1970 - BVerwG 6 C 99.65 - ; Beschluß vom 18. November 1977 - BVerwG 6 CB 63.76 - ).
  • BVerwG, 08.07.1969 - II C 125.65

    Der schwerbeschädigte Beamte kann aus SchwBG § 12 Abs 1 nur das Recht auf

  • BVerwG, 10.07.1984 - 2 B 35.83

    Aufhebung einer Nichtzulassung zur Revision

  • BVerwG, 23.01.1970 - VI C 99.65

    Ermessen des Dienstherrn bei Besetzung von freien Stellen und Bedeutung für die

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Er kann aber beanspruchen, dass über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler entschieden wird (stRspr; vgl. Urteile vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - Buchholz 237.4 § 8 LBG Hamburg Nr. 1 S. 2 f. und vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 21.95 - BVerwGE 101, 112 ).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Ein Bewerber kann nur umgekehrt beanspruchen, dass bei der Entscheidung über seine Bewerbung nicht zu seinem Nachteil grundlos von praktizierten ermessensbindenden Richtlinien abgewichen wird (stRspr BVerwG; vgl. u.a. Urteile vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - Buchholz 237.4 § 8 Nr. 1 S. 3 und vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 41.87 - Buchholz 310 § 142 Nr. 10).
  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

    Auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn besteht grundsätzlich nur in den Grenzen des bereits bekleideten statusrechtlichen Amtes (stRspr, vgl. schon Urteil vom 30. August 1962 BVerwG 2 C 16.60 BVerwGE 15, 3 sowie z.B. Urteile vom 26. Juni 1986 BVerwG 2 C 41.84 Buchholz 237.4 § 8 LBG Hamburg Nr. 1 und vom 31. Mai 1990 BVerwG 2 C 16.89 Buchholz 237.6 § 14 NdsLBG Nr. 1).
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