Rechtsprechung
   BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 53.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,787
BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 53.86 (https://dejure.org/1987,787)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1987 - 2 C 53.86 (https://dejure.org/1987,787)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1987 - 2 C 53.86 (https://dejure.org/1987,787)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,787) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Nichtraucherschutz - Umsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 783
  • NVwZ 1988, 442 (Ls.)
  • DVBl 1988, 687
  • ZBR 1988, 217
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 33.82

    Anspruch eines Beamten auf Schutz seiner Gesundheit durch "fremden" Tabakrauch in

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 53.86
    Auf die (erste) Revision des Klägers hat der erkennende Senat durch Urteil vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 33.82 - den damaligen Berufungsbeschluß aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    das angefochtene Urteil zu ändern und festzustellen, daß die Umsetzung des Klägers auf seinen jetzigen Arbeitsplatz keine rechtmäßige Abhilfemaßnahme im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 1984 - 2 C 33.82 - ist.

    Einerseits ergibt sich nicht, wie die Revision meint, die Rechtswidrigkeit einer so begründeten Umsetzung schon aus dem Hinweis des Senats in seinem (ersten) Revisionsurteil vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 33.82 - in dem auf Schutz vor Tabakrauch gerichteten Verfahren, wonach die Fürsorgepflicht der Beklagten sich "auf den derzeitigen Arbeitsplatz des Klägers" bezieht, solange die Beklagte den Kläger dort verwendet.

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 53.86
    Allerdings hat der Beamte kein Recht auf unveränderte und ungeschmälerte Ausübung des ihm übertragenen konkreten Amtes im funktionellen Sinne (Dienstpostens), sondern muß eine Änderung seines dienstlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinne hinnehmen; sind bei einer derartigen Umsetzung sonstige einschlägige Rechtsvorschriften, etwa des Personalvertretungs- und des Schwerbehindertenrechts, beachtet worden, so kann ihre Rechtmäßigkeit nur auf Ermessensfehler überprüft werden (vgl. BVerwGE 60, 144 mit weiteren Nachweisen).

    Wohl aber könnten nach den vom Senat ausgesprochenen Grundsätzen (BVerwGE 60, 144 ) eine verbindliche Zusage oder Vereinbarung dieses Inhalts oder bei der seinerzeitigen Aufgabenübertragung beiderseits abgegebene, ein entsprechendes schutzwürdiges Vertrauen des Beamten begründende Willenserklärungen den Ermessensspielraum des Dienstherrn einengen.

  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 20.84

    Rechtswidrigkeit der Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats -

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 53.86
    Der Senat hat daher im Urteil vom 13. November 1986 - BVerwG 2 C 20.84 - (BVerwGE 75, 138) entschieden, daß eine Umsetzung, die wegen fehlender ordnungsgemäßer Beteiligung des Personalrats fehlerhaft ist, nur dadurch in einer dem Rechtsschutzanspruch des Beamten genügenden Weise rückgängig gemacht werden kann, daß der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt, d.h. dem Kläger sein früherer Dienstposten wieder übertragen wird.
  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 169.79

    Ausweisung - Asylberechtigter - Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 53.86
    Nur wenn der angegebene organisatorische Beweggrund für die Entscheidung der Beklagten in der Weise maßgebend war, daß sie sie in gleicher Weise auch dann getroffen hätte, wenn es nicht gleichzeitig um die Erfüllung der Forderung des Klägers nach Schutz vor Tabakrauch gegangen wäre, wenn es sich also um zwei die Ermessensentscheidung selbständig tragende Gründe handelte, genügt die rechtliche Fehlerfreiheit auch nur eines Grundes für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung (vgl. BVerwGE 62, 215 m.w.N.); daß es sich so verhielt, hat der Kläger unter Beweisantritt bestritten.
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 53.86
    Diese Gründe sind gerichtlich, wie die Vorinstanzen zutreffend ausgeführt haben, nicht auf ihre Zweckmäßigkeit nachzuprüfen; ggf. kann im wesentlichen nur nachgeprüft werden, ob die angegebenen Gründe der tatsächlichen Einschätzung seitens der Beklagten entsprachen und nicht etwa nur vorgeschoben waren, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. insoweit auch Urteil des Senats vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - ).
  • VG Köln, 08.09.2021 - 23 K 7046/18

    Brandschutz nur vorgeschoben: Räumung und Abriss von Baumhäusern im Hambacher

    Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, § 40, Rdn. 69 und BVerwG, Urteil vom 26. November 1987 - 2 C 53.86 -, juris.
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Er muß vielmehr eine Änderung seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzung oder andere organisatorische Maßnahmen (vgl. BVerwGE 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 41/80]) nach Maßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinne hinnehmen (vgl. BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78] m.w.N.; Urteile vom 12. Februar 1981 - BVerwG 2 C 42.78 - ; vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 40.80 - ; BVerwGE 65, 270 [BVerwG 29.04.1982 - 2 C 41/80]; Urteile vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 53.86 - ; vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 4.87 - ; st. Rspr.).

    Die Ermessenserwägungen des Dienstherrn können daher im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im allgemeinen nur daraufhin überprüft werden, ob sie durch Ermessensmißbrauch maßgebend geprägt sind (BVerwGE 60, 144 [BVerwG 22.05.1980 - 2 C 30/78] m.w.N.; Urteil vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 53.86 - ).

    Sonach bleibt die Prüfung grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprachen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein oder maßgebend mit auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. Urteile vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - ; vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 53.86 - sowie vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - ), oder ob sie aus anderen Gründen willkürlich sind.

  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Für die Rechtmäßigkeit einer mehrfach begründeten Ermessensentscheidung genügt die rechtliche Fehlerfreiheit eines selbständig tragenden Grundes (wie BVerwGE 62, 215 m.w.N. und Urteil vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 53.86 - Buchholz 237.7 § 85 NWLBG Nr. 6 S. 4).

    Für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung genügt es, dass ein selbständig tragender Grund rechtlich fehlerfrei ist (vgl. u.a. Urteile vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 169.79 - BVerwGE 62, 215 m.w.N. und vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 53.86 - Buchholz 237.7 § 85 NWLBG Nr. 6 S. 4).

    Der Dienstherr hat den Beamten und dessen Familienangehörige auch dann im Rahmen des Möglichen zu schützen, wenn sich eine nur geringe, regelmäßig nicht gesundheitsgefährdende Schadstoffbelastung wegen einer besonderen gesundheitlichen Veranlagung oder Empfindlichkeit gesundheitsgefährdend oder gar gesundheitsschädigend auswirkt (vgl. Urteil vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 53.86 - Buchholz 237.7 § 85 NWLBG Nr. 6 S. 6).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht