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   VGH Bayern, 20.01.1988 - 3 B 86.02346   

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https://dejure.org/1988,23843
VGH Bayern, 20.01.1988 - 3 B 86.02346 (https://dejure.org/1988,23843)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.01.1988 - 3 B 86.02346 (https://dejure.org/1988,23843)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Januar 1988 - 3 B 86.02346 (https://dejure.org/1988,23843)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZBR 1988, 294
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2005 - 4 S 2543/04

    Beihilfefähigkeit der Flugkosten nach Deutschland zur postoperativen Behandlung

    Diese Regelung ist im Gegenteil einzig und allein deshalb notwendig geworden, weil der Wohnort bzw. der Sitz der Beihilfestelle im Bundesgebiet der einzige vertretbare inländische Anknüpfungspunkt zur Gewinnung eines Vergleichswerts ist (vgl. auch Bayer. VGH, Urteil vom 07.12.1987, ZBR 1988, 294; Schröder/Beckmann/Weber, Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder, Anm. 2 zu BhV § 13).
  • BAG, 01.12.1994 - 6 AZR 507/94

    Klage auf Zahlung von Beihilfe zu den Kosten der dauernden Unterbringung seines

    Danach kann eine dauernde Anstaltsunterbringung auch wegen einzelner, aber für die Gesunderhaltung des Betroffenen wichtiger Pflegemaßnahmen, die unter Umständen nicht der Grund- oder Behandlungspflege im Sinne der ab 1. Januar 1992 geltenden Fassung des Hinweises zuzuordnen sind, notwendig sein (vgl. BayVGH Urteil vom 20. Januar 1988 - 3 B 86.02346 - ZBR 1988, 294).
  • BAG, 25.02.1999 - 6 AZR 473/97
    Zwar kann eine dauernde Anstaltsunterbringung auch wegen nur einzelner, aber für die Gesunderhaltung des Betroffenen wichtiger Pflegemaßnahmen notwendig sein (Senatsurteil vom 1. Dezember 1994 - 6 A IR 507/94 - nv., zu II 2 d der Gründe; BayVGH 20. Januar 1988-3 B 86.02346 - ZBR 1988, 294).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 1166/93

    Beamtenrecht: Beihilfe für Unterbringung in einem Pflegeheim - zur

    Auch in einem Teilbereich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 9 Abs. 1 BVO gegeben sein, wenn die Verrichtungen, zu denen der Pflegebedürftige selbst nicht in er Lage ist, zu seiner Gesunderhaltung unabdingbar sind (Bayr. VGH, Urteil v. 20.1.1988, ZBR 1988, 294).
  • VG Regensburg, 02.06.1993 - RN 1 K 92 2393

    Voraussetzungen für die rückwirkende Gewährung der pauschalen Pflegebeihilfe;

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