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   OVG Bremen, 20.05.1987 - 2 B 66/87   

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OVG Bremen, 20.05.1987 - 2 B 66/87 (https://dejure.org/1987,2867)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20.05.1987 - 2 B 66/87 (https://dejure.org/1987,2867)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20. Mai 1987 - 2 B 66/87 (https://dejure.org/1987,2867)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Konkurrenzklage; Beamter; Umsetzung; Bewerbung; Konkurrent

Papierfundstellen

  • ZBR 1988, 65
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Saarland, 10.04.1989 - 1 W 7/89
    Den Ausschlag gibt vielmehr, dass die Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens nicht zu den beamtenrechtlichen Maßnahmen gehört, die nach ihrer Vornahme nicht wieder rückgängig zu machen wären (wie hier OVG Saarlouis, Beschl. v. 25.5.1982 - 3 W 1318/82; OVG Bremen, ZBR 1988, 65; Günther, ZBR 1979, 106 f.; ders., DÖD 1984, 163; ders., NVwZ 1986, 704 f.; a. A. VGH München, ZBR 1983, 123, und VG Neustadt, NJW 1987, 672, jeweils unter Berufung auf das nach Ansicht des Senats überholte Urt. des BVerwG v. 14.6.1966, Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 4; s. auch zur Konkurrentenklage in bezug auf eine militärische Verwendungsentscheidung BVerwG, NVwZ 1985, 587).

    Wie der 3. Senat des OVG Saarlouis (u. a. Beschl. v. 28.4. 1987 - 3 W 1081/86 und v. 24.2. 1989 - 3 W 506/88; ebenso OVG Bremen, ZBR 1988, 65 (66)) bereits wiederholt entschieden hat, darf der Dienstherr im Hinblick auf seine Fürsorgepflicht dem Umstand, dass sich einer von mehreren miteinander konkurrierenden Bewerbern infolge einer kommissarischen Aufgabenwahrnehmung oder einer nicht rechtsbeständigen Dienstpostenvergabe auf einem Beförderungsdienstposten bewährt hat, kein entscheidendes Gewicht bei der Überprüfung der zugrundeliegenden Auswahlentscheidung im Widerspruchsverfahren und/oder bei einer späteren Entscheidung über die Beförderung eines der Konkurrenten beimessen (vgl. auch BVerwGE 60, 144 (151) = NJW 1981, 67, wonach bei einer Umsetzung eines Beamten der Verlust der Chance, auf dem innegehabten höher bewerteten Dienstposten befördert zu werden, von dem Dienstherrn ebenso wenig entscheidend berücksichtigt werden muss wie ein mit dem bisherigen Dienstposten tatsächlich oder vermeintlich verbundenes höheres Ansehen).

    Dass in diesem Zusammenhang lediglich die vorläufige Untersagung einer Ernennung, nicht aber auch einer Dienstpostenvergabe erwähnt wird, gewinnt deswegen besonderes Gewicht, weil in der Begründung der Entscheidung wiederholt zwischen der Ernennung und der Dienstpostenvergabe deutlich unterschieden wird (wie hier insb. Finkelnburg-Jank, Rdnr. 925, sowie - zumindest in der Tendenz, allerdings teilw. die hier im Rahmen des Anordnungsgrundes gewürdigten Gesichtspunkte als ausschlaggebende Kriterien im Rahmen der hauptsacheoffenen Interessenabwägung einstufend - OVG Saarlouis, Beschl. v. 28.4. 1987 - 3 W 1081/86 und v. 24.2. 1989 - 3 W 506/88, und OVG Bremen, ZBR 1988, 65 (66); a. A. - bei der Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens generell einen Anordnungsgrund bejahend - OVG Münster, NVwZ 1986, 773; VGH Kassel, NVwZ 1986, 766 (767); Günther, DÖD 1984, 164 f.; ders., NVwZ 1986, 703).

  • OVG Saarland, 18.08.1989 - 1 W 140/89

    Einstweilige Anordnung gegen eine beabsichtigte Beförderung eines Konkurrenten;

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  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2005 - 4 S 1997/05

    Anordnungsgrund bei Antrag eines erfolglos gebliebenen Mitbewerbers auf

    Der Senat schließt sich daher der Rechtsprechung derjenigen Oberverwaltungsgerichte an, die bei der Übertragung eines Beförderungsdienstpostens im Verfahren der einstweiligen Anordnung das Vorliegen eines Anordnungsgrundes nicht nur bei Willkür, sondern generell für möglich halten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.08.1985, NVwZ 1986, 773; Beschluss vom 08.05.2002, NVwZ-RR 2003, 50; Hessischer VGH, Beschluss vom 27.03.1986, NVwZ 1986, 766; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 16.05.1994, IÖD 1994, 218; a.A. OVG Bremen, Beschluss vom 20.05.1987, ZBR 1988, 65; OVG Saarland, Beschluss vom 10.04.1989, NVwZ 1990, 687 = DÖV 1989, 947).
  • StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1307

    Dienstpostenübertragung; Einstweilige Anordnung; Konkurrentenstreitverfahren;

    Insoweit ist allerdings in der fachgerichtlichen Rechtsprechung schon umstritten, ob ein auf diese Weise erzielter Bewährungsvorsprung bei einer Beförderungsentscheidung überhaupt berücksichtigt werden dürfte, wenn sich das die Vergabe des Dienstpostens betreffende Auswahlverfahren später als fehlerhaft herausstellt (vgl. hierzu verneinend: OVG Saarlouis, Beschluss vom 10. April 1992 - 1 W 7/89 -, NVwZ 1990, 637; OVG Bremen, Beschluss vom 20. Mai 1987 - 2 B 68/87 - ZBR 1988, 65; Bejahend: Hess.VGH, Beschluss vom 30. April 1992 - 1 TG 703/92).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - 4 S 64.13

    Konkurrentenstreit; Vorsitzender Richter am Landessozialgericht;

    Soweit sich der Antragsteller erstinstanzlich auf die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte Bremen (Beschluss vom 20. Mai 1987 - OVG 2 B 66/87 -, ZBR 1988, S. 65), Saarlouis (Beschluss vom 29. August 1994 - 1 W 30/94 -, DRiZ 1995, S. 271), Greifswald (Beschluss vom 18. März 2004 - 2 M 212/03, 2 O 121/03 -, juris), Weimar (Beschluss vom 5. Februar 1998 - 2 EO 594/96 -, DÖV 1998, S. 607) und Koblenz (Beschluss vom 4. Mai 1995 - 2 B 11102/95.OVG -, NVwZ-RR 1996, S. 51) beruft, überzeugt dies schon deshalb nicht, weil sich diese Entscheidungen auf die Berücksichtigung von Leistungen und Fähigkeiten auf Beförderungsdienstposten (Stichwort: Bewährungsvorsprung) bzw. die unmittelbar mit einer Beförderungsentscheidung einhergehende Besetzung von Dienstposten beziehen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.05.1994 - 3 M 26/94

    Hauptsacheerledigung; Dienstpostenübertragung; Mitbewerber; Auswahlverfahren;

    Da der Leistungsgrundsatz gesetzlich vorgegeben ist, kann er nicht unter Berufung auf Fürsorgegesichtspunkte hinweggedacht werden (so aber OVG Saarlouis, Beschluß vom 10.04.1989 - 1W 7/89 -, ZBR 1990, 27, 29 und OVG Bremen, Beschluß vom 20.05.1987 - OVG 2 D 66/87 -, ZBR 1988, 65, 66).
  • OVG Bremen, 19.01.1999 - 2 BB 399/98

    Besetzungsverfahren; Schulleitung; Bewährungszeit; Auswahlverfahren; Einstweilige

    Dies hat er maßgeblich damit begründet, daß die Übertragung eines Dienstpostens für sich allein keine Rechtsposition verleiht, daß er darum wieder entziehbar ist und daß deshalb die Beförderung des übergangenen Bewerbers auf diesen Dienstposten auch dann möglich bleibt, wenn er zunächst einem anderen Bewerber übertragen worden ist (vgl. Senatsbeschluß vom 20.05.1987 - 2 B 66/87 - = ZBR 88, 65; Senatsurteil vom 16.10.1984 - 2 BA 23/83 -).
  • VG Hamburg, 10.09.2001 - 22 VG 2065/01

    Konkurrentenstreit unter Beamten

    Da - anders als bei der Ernennung - durch die Übertragung eines Dienstpostens keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, wird das Rechtsschutzinteresse für eine vorläufige Regelung nur für außergewöhnliche Fälle bejaht, in denen es für die Beamten, die gleichfalls Interesse an der Dienstpostenübertragung haben, unzumutbar erscheint, den Abschluß des Verfahrens in der Hauptsache abzuwarten (vgl. Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rdnr. 1158; Wittkowski in NJW 1993, 817 [822 f.]; Schöbener in BayVBl. 2001, 321 [322 f.];vgl. auch OVG Bremen, Beschl. v. 10.1.1999 in NordÖR 1999, 248 f. und v. 20.5.1987 in ZBR 1988, 65 f.).
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