Rechtsprechung
   BVerwG, 05.12.1988 - 6 P 6.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3874
BVerwG, 05.12.1988 - 6 P 6.86 (https://dejure.org/1988,3874)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.1988 - 6 P 6.86 (https://dejure.org/1988,3874)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 1988 - 6 P 6.86 (https://dejure.org/1988,3874)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,3874) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei der aufnehmenden Dienststelle bei Versetzungen von Lehrern in Anwendung der Beschlüsse der Ständigen Konferenz der Kultusminister und Kultussenatoren der Länder (Kultusministerkonferenz) - Mitbestimmungspflicht des Personalrats ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzung (Lehrer) - Lehreraustauschverfahren - Mitbestimmung des Personalrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1989, 146
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.11.1987 - 6 P 2.85

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Versetzung - Dienstherr - Schriftliches

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1988 - 6 P 6.86
    Abweichendes ergebe sich auch nicht aus dem Beschluß des erkennenden Senats vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 -, da in jenem Fall die aufnehmende Dienststelle den Beamten bei der versetzenden Stelle angefordert habe und der versetzte Beamte zudem eine Beförderungsstelle habe erhalten sollen.

    Wie der Senat mit Beschluß vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - (BVerwGE 78, 257 = Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 15 = ZBR 1988, 173 = DÖV 1988, 602 = PersR 1988, 49) in Anwendung der vom Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluß vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 12.61 - (BVerwGE 15, 90 [BVerwG 26.10.1962 - VII P 12/61]) entwickelten Grundsätze, nach denen an einer Versetzung auch die Personalvertretung der aufnehmenden Dienststelle zu beteiligen ist, wenn die Maßnahme auf einem Zusammenwirken der aufnehmenden mit der abgebenden Dienststelle beruht und die aufnehmende Dienststelle einen bestimmenden Einfluß auf die Versetzung ausübt, entschieden hat, ist die Mitbestimmung des Personalrats der aufnehmenden Behörde stets dann geboten, wenn an der Versetzung Dienststellen unterschiedlicher Dienstherrn beteiligt sind.

    Daß die Doppelbeteiligung der Personalvertretungen nicht notwendig zu unüberwindbaren Schwierigkeiten führen muß, wird auch dadurch bestätigt, daß mehrere Landespersonalvertretungsgesetze ausdrücklich die Mitbestimmung auch des Personalrats der aufnehmenden Dienststelle vorsehen (vgl. Beschluß vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - mit Nachweisen) und dieses Verfahren nach Mitteilung des Oberbundesanwalts auch im Bereich der Bundesverwaltung teilweise praktiziert wird.

  • BVerwG, 26.10.1962 - VII P 12.61
    Auszug aus BVerwG, 05.12.1988 - 6 P 6.86
    Wie der Senat mit Beschluß vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - (BVerwGE 78, 257 = Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 15 = ZBR 1988, 173 = DÖV 1988, 602 = PersR 1988, 49) in Anwendung der vom Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluß vom 26. Oktober 1962 - BVerwG 7 P 12.61 - (BVerwGE 15, 90 [BVerwG 26.10.1962 - VII P 12/61]) entwickelten Grundsätze, nach denen an einer Versetzung auch die Personalvertretung der aufnehmenden Dienststelle zu beteiligen ist, wenn die Maßnahme auf einem Zusammenwirken der aufnehmenden mit der abgebenden Dienststelle beruht und die aufnehmende Dienststelle einen bestimmenden Einfluß auf die Versetzung ausübt, entschieden hat, ist die Mitbestimmung des Personalrats der aufnehmenden Behörde stets dann geboten, wenn an der Versetzung Dienststellen unterschiedlicher Dienstherrn beteiligt sind.
  • BVerwG, 19.12.1975 - VII P 15.74

    Vergabe eines Dienstpostens - Dienststellenzugehörigkeit - Personalrat der

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1988 - 6 P 6.86
    Auch kann sich der Personalrat nicht gegen die Auswahl unter mehreren Versetzungsbewerbern als solche wenden, da Gegenstand der Beteiligung allein die in der Einverständniserklärung liegende Entscheidung ist, einen bestimmten Versetzungsbewerber zu übernehmen (vgl. dazu BVerwGE 50, 80 [BVerwG 19.12.1975 - VII P 15/74]).
  • VG Ansbach, 24.02.2015 - AN 1 K 13.00576

    Länderübergreifende Versetzung eines Polizeivollzugsbeamten; Gesundheitliche

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 13.11.1986, 2 C 33.84; Urteil vom 5.12.1988, 6 P 6.86, ZBR 189, 146) räumen aber weder Art. 33 Abs. 2 GG noch die zu seiner Konkretisierung ergangenen beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder einen Anspruch auf Übernahme in ein öffentliches Amt oder auf Übernahme eines Beamten in den Dienst eines anderen Landes ein.
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 1.02

    Aufnehmender Dienstherr; Beamter; Dienstherrnwechsel; Einverständnis; Heilung;

    Die schriftliche Einverständniserklärung ist materielles Wirksamkeitserfordernis des Verwaltungsakts (vgl. Beschlüsse vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - BVerwGE 78, 257 , vom 5. Dezember 1988 - BVerwG 6 P 6.86 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 5 S. 9 ff., vom 19. Juli 1994 - BVerwG 6 P 33.92 - Buchholz 251.9 § 80 SaarPersVG Nr. 1 S. 2).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2009 - 5 ME 31/09

    Anwendung der Grundsätze für die erstmalige Begründung des Beamtenverhältnisses

    Weder Art. 33 Abs. 2 GG noch die zu seiner Konkretisierung ergangenen beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder räumen nämlich einen Anspruch auf Übernahme in ein öffentliches Amt oder auf Übernahme eines Beamten in den Dienst eines anderen Landes ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1986, a. a. O.; Urteil vom 5.12.1988 - 6 P 6.86 -, ZBR 1989, 146).
  • BVerwG, 16.09.1994 - 6 P 33.93

    Ermittlung der zuständigen Personalvertretung bei der Versetzung eines Beamten

    Soweit der Senat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung in den Fällen der "horizontalen" Versetzung ein Beteiligungsrecht der Personalvertretung auch der aufnehmenden Dienststelle unabhängig von der Frage nach einem bestimmenden Einfluß anerkannt hat, wenn und soweit diese Dienststelle durch eigene Maßnahmen (z.B. Anträge, förmliche Einverständniserklärungen usw.) an der Versetzung aktiv mitgewirkt hat (vgl.Beschlüsse vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - BVerwGE 78, 257 undvom 5. Dezember 1988 - BVerwG 6 P 6.86 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 5), hat er damit nicht nur den personalvertretungsrechtlich relevanten Auswirkungen auf beide Dienststellen, sondern auch und vor allem der organisationsrechtlichen Doppelwirkung der Maßnahme Rechnung getragen.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2001 - 4 S 1081/00

    Versetzung: Einverständniserklärung des aufnehmenden Dienstherren - Anfechtung

    Nach der inzwischen gefestigten (personalvertretungsrechtlichen) Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 78, 257; BVerwG, Beschluss vom 05.12.1988, ZBR 1989, 146; Beschluss vom 19.07.1994, Buchholz 251.9 § 80 SaarPersVG Nr. 1, zu einer nur ressortübergreifenden Versetzung) hat die Einverständniserklärung des aufnehmenden Dienstherrn nicht nur eine Ermächtigung an den abgebenden Dienstherrn, die Versetzung vorzunehmen, zum Inhalt, sie ist vielmehr ein materielles Wirksamkeitserfordernis der Versetzung selbst.
  • LAG Hamm, 13.07.1995 - 17 Sa 101/95

    Personalrat: Mitbestimmung bei Versetzung

    c)aa) Der Antragsgegnerin ist zuzugeben, dass das Bundesverwaltungsgericht bisher die Auffassung vertreten hat, dass in den Fällen einer Versetzung eines Beschäftigten von einer Dienststelle zu einer anderen Dienststelle das Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 1. Mitbestimmungstatbestand BPersVG bzw. nach § 76 Abs. 1 Nr. 4 1. Mitbestimmungstatbestand BPersVG zwar immer dem Personalrat der abgebenden Dienststelle zusteht, dagegen zusätzlich dem Personalrat der aufnehmenden Dienststelle nur dann zukommen soll, wenn entweder die aufnehmende Dienststelle auf die konkrete Versetzung des Beschäftigten einen "bestimmenden Einfluss" genommen hat (BVerwG, Beschluss vom 26.10.1962 - 7 P 12.61 -, BVerwGE 15, 90 ) oder wenn und soweit die aufnehmende Dienststelle - unabhängig von der Frage nach einem bestimmenden Einfluss - durch eigene Maßnahmen (z.B. Anträge, förmliche Einverständniserklärungen usw.) an der Versetzung mitgewirkt hat (BVerwG, Beschlüsse vom 06.11.1987 - 6 P 2.85 -, PersR 1988, 49 und vom 05.12.1988 - 6 P 6.86 -, PersR 1989, 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2008 - 6 B 794/08

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Versetzungsverfügung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 2 C 1.02 -, DVBl. 2003, 616, Beschlüsse vom 5. Dezember 1988 - 6 P 6.86 -, PersR 1989, 11, und vom.
  • OVG Saarland, 29.09.1992 - 5 W 4/91

    Versetzung; Beamter; Dienststelle; Mitwirkungsrecht; Personalrat; Anhörung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Saarland, 29.09.1992 - 5 W 3/92

    Versetzung; Beamter; Dienststelle; Mitwirkungsrecht; Personalrat; Anhörung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht