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   BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 32.85   

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https://dejure.org/1987,729
BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 32.85 (https://dejure.org/1987,729)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1987 - 6 C 32.85 (https://dejure.org/1987,729)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1987 - 6 C 32.85 (https://dejure.org/1987,729)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrrecht - Berufssoldat - Dienstpflicht - Disziplinarverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 32
  • ZBR 1990, 22
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.06.1961 - II C 75.59
    Auszug aus BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 32.85
    Es erscheint schon fraglich, ob es die aus dem Rechtsgedanken von Treu und Glauben entwickelte allgemeine Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 Satz 1 BGB) oder die aus der beamten- bzw. soldatenrechtlichen Treuepflicht abzuleitende Verpflichtung, alles zu vermeiden, was die dienstlichen Interessen schädigen könnte (BVerwGE 12, 273 ; 14, 21 ), dem Beamten oder Soldaten gebietet, seinen Dienstherrn daran zu hindern, daß dieser ihm durch pflichtwidriges Unterlassen einen Schaden zufügt.
  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 32.85
    Der Dienstherr ist allerdings gehalten, diesen Zustand zeitlich so eng einzugrenzen wie möglich, indem er das Disziplinarverfahren ohne vermeidbare Verzögerung durchführt (BVerfGE 46, 17 ).
  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62

    Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 32.85
    Dem Berufungsgericht ist aber auch darin zuzustimmen, daß eine schuldhafte Verletzung des sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergebenden Verbotes, das berufliche Fortkommen eines Berufssoldaten oder Beamten ohne rechtlichen Grund zu behindern (BVerwGE 15, 3 ; 19, 252 ; Urteile vom 15. Dezember 1964 - BVerwG 2 C 7 6.61 -, vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 87.67 - und vom 23. Februar 1970 - BVerwG 6 C 111.65 - ), einen Anspruch des Betroffenen auf Schadensersatz in Geld begründen kann.
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 32.85
    Dem Berufungsgericht ist aber auch darin zuzustimmen, daß eine schuldhafte Verletzung des sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergebenden Verbotes, das berufliche Fortkommen eines Berufssoldaten oder Beamten ohne rechtlichen Grund zu behindern (BVerwGE 15, 3 ; 19, 252 ; Urteile vom 15. Dezember 1964 - BVerwG 2 C 7 6.61 -, vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 87.67 - und vom 23. Februar 1970 - BVerwG 6 C 111.65 - ), einen Anspruch des Betroffenen auf Schadensersatz in Geld begründen kann.
  • BVerwG, 27.06.1984 - 6 C 78.82

    Wehrdisziplinarordnung - Disziplinarentscheidungen - Bindungswirkung - Umfang -

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 32.85
    anschließenden Zeitraum bis zum 16. März 1981, in dem die Ermittlungen nach seinen eigenen Feststellungen wie auch nach den Feststellungen des Truppendienstgerichts Mitte geruht haben, einen Verstoß gegen das disziplinarrechtliche Beschleunigungsgebot nicht ausgeschlossen, sich mit Recht aber auch nicht für verpflichtet gehalten, einen solchen Verstoß im Hinblick auf den Beschluß des Truppendienstgerichts Mitte vom 5. Oktober 1981 ohne eigene Sach- und Rechtsprüfungen anzunehmen (vgl. BVerwGE 69, 334 ).
  • BVerwG, 22.02.1962 - II C 145.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 32.85
    Es erscheint schon fraglich, ob es die aus dem Rechtsgedanken von Treu und Glauben entwickelte allgemeine Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 Satz 1 BGB) oder die aus der beamten- bzw. soldatenrechtlichen Treuepflicht abzuleitende Verpflichtung, alles zu vermeiden, was die dienstlichen Interessen schädigen könnte (BVerwGE 12, 273 ; 14, 21 ), dem Beamten oder Soldaten gebietet, seinen Dienstherrn daran zu hindern, daß dieser ihm durch pflichtwidriges Unterlassen einen Schaden zufügt.
  • BVerwG, 08.07.1969 - II C 87.67

    Anspruch eines Beamten auf eine Stellenzulage - Ausweisung eines Dienstpostens im

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 32.85
    Dem Berufungsgericht ist aber auch darin zuzustimmen, daß eine schuldhafte Verletzung des sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergebenden Verbotes, das berufliche Fortkommen eines Berufssoldaten oder Beamten ohne rechtlichen Grund zu behindern (BVerwGE 15, 3 ; 19, 252 ; Urteile vom 15. Dezember 1964 - BVerwG 2 C 7 6.61 -, vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 87.67 - und vom 23. Februar 1970 - BVerwG 6 C 111.65 - ), einen Anspruch des Betroffenen auf Schadensersatz in Geld begründen kann.
  • BVerwG, 23.02.1970 - VI C 111.65

    Landesrecht als irrevisibles Recht in beamtenrechtlichen Streitigkeiten -

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 32.85
    Dem Berufungsgericht ist aber auch darin zuzustimmen, daß eine schuldhafte Verletzung des sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergebenden Verbotes, das berufliche Fortkommen eines Berufssoldaten oder Beamten ohne rechtlichen Grund zu behindern (BVerwGE 15, 3 ; 19, 252 ; Urteile vom 15. Dezember 1964 - BVerwG 2 C 7 6.61 -, vom 8. Juli 1969 - BVerwG 2 C 87.67 - und vom 23. Februar 1970 - BVerwG 6 C 111.65 - ), einen Anspruch des Betroffenen auf Schadensersatz in Geld begründen kann.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06

    Zum Schadensersatzanspruch eines Beamten aufgrund Nichtbeförderung

    Indes hat ein Beamter keinen Anspruch darauf hat, befördert oder in ähnlicher Weise beruflich gefördert zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1987 - Az: 6 C 32/85 -, Buchholz 236.1 § 31 SG Nr. 21 [m. w. N.]).

    Eine schuldhafte Verletzung des sich aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergebenden Verbotes, das berufliche Fortkommen eines Berufssoldaten oder Beamten ohne rechtlichen Grund zu behindern, vermag insoweit lediglich einen Anspruch des Betroffenen auf Schadensersatz in Geld zu begründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1987, a. a. O.).

    Ein Beamter hat nämlich keinen Anspruch darauf hat, befördert oder in ähnlicher Weise beruflich gefördert zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1987 - Az: 6 C 32/85 -, Buchholz 236.1 § 31 SG Nr. 21 [m. w. N.], und Urteil vom 27. Februar 2003 - Az.: 2 C 16.02 -, Buchholz 237.6 § 8 NdSLBG Nr. 10).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.02.2016 - 1 M 204/15

    Parteizustellung einer einstweiligen Anordnung; ermessensfehlerfreies Wahlrecht

    Indes hat weder ein Beamter noch ein Richter einen Anspruch darauf, befördert oder in ähnlicher Weise beruflich gefördert zu werden ( vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1987 - 6 C 32/85 -, Buchholz 236.1 § 31 SG Nr. 21 [m. w. N.] ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2016 - 1 B 1110/15

    Ausschluss eines Bewerbers vom Beförderungsauswahlverfahren wegen fehlender

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1987 - 6 C 32.85 -, ZBR 1990, 22 = juris, Rn. 12, und Beschlüsse vom 24. September 1992 - 2 B 56.92 -, Buchholz 236.1 § 42 SG Nr. 1 = juris, Rn. 4, sowie vom 3. September 1996 - 1 WB 20.96, 1 WB 21.96 -, Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 18 = juris, Rn. 9; OVG NRW, z.B. Beschlüsse vom 12. Dezember 2011 - 6 B 1314/11 -, juris, Rn. 2 ff., und vom 3. September 2015 - 6 B 666/15 -, NVwZ-RR 2016, 63 = juris, Rn. 7.
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