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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89   

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https://dejure.org/1990,416
BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89 (https://dejure.org/1990,416)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1990 - 2 C 18.89 (https://dejure.org/1990,416)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1990 - 2 C 18.89 (https://dejure.org/1990,416)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Prüfungsmaßstab für Dienstunfähigkeit - Amt des Beamten - Zuruhesetzung des Beamten - Dienstunfähigkeit - Ermittlungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsmaßstab für die Dienstunfähigkeit eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 476
  • ZBR 1990, 352
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89
    Prüfungsmaßstab für die Fähigkeit oder dauernde Unfähigkeit des Beamten, seine Dienstpflichten zu erfüllen, ist somit nach heutigem Begriffsgebrauch das funktionelle Amt im abstrakten Sinne, also das Amt als Oberamtsrat usw. bei einer bestimmten Behörde ohne Beschränkung auf einen bestimmten Dienstposten (vgl. BVerwGE 40, 104 ; 65, 270 ).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 ; 54, 43 ).
  • BVerwG, 04.05.1972 - II C 13.71

    Anspruch auf Vergütung nach den Richtlinien über die Vergütung von

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89
    Prüfungsmaßstab für die Fähigkeit oder dauernde Unfähigkeit des Beamten, seine Dienstpflichten zu erfüllen, ist somit nach heutigem Begriffsgebrauch das funktionelle Amt im abstrakten Sinne, also das Amt als Oberamtsrat usw. bei einer bestimmten Behörde ohne Beschränkung auf einen bestimmten Dienstposten (vgl. BVerwGE 40, 104 ; 65, 270 ).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 ; 54, 43 ).
  • BVerwG, 28.02.1977 - 6 C 3.77
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89
    Das Berufungsgericht brauchte gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO in seinem Urteil nur die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO); es brauchte sich nicht mit jeder Einzelheit des Vorbringens der Beteiligten ausdrücklich auseinanderzusetzen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. März 1975 - BVerwG 7 B 118.74 - und vom 28. Februar 1977 - BVerwG 6 C 3.77 - vgl. auch § 313 Abs. 3 ZPO).
  • BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89
    Das Berufungsgericht brauchte gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO in seinem Urteil nur die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO); es brauchte sich nicht mit jeder Einzelheit des Vorbringens der Beteiligten ausdrücklich auseinanderzusetzen (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. März 1975 - BVerwG 7 B 118.74 - und vom 28. Februar 1977 - BVerwG 6 C 3.77 - vgl. auch § 313 Abs. 3 ZPO).
  • BVerwG, 26.01.1967 - II C 32.65

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Feststellung einer

    Auszug aus BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89
    Dienstunfähigkeit liegt grundsätzlich dann vor, wenn der Beamte für das "konkrete Amt, in das er berufen ist, dienstunfähig ist", wobei der Begriff "Amt" in diesem Zusammenhang nicht mit dem innegehabten Dienstposten gleichzusetzen ist, sondern als "das Amt eines Sekretärs, Inspektors, Regierungsrats bei seiner Beschäftigungsbehörde" zu verstehen ist (vgl. Urteile des Senats vom 30. Januar 1964 - BVerwG 2 C 45.62 - und vom 26. Januar 1967 - BVerwG 2 C 32.65 - , insoweit in Buchholz 232 § 42 Nr. 9 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 30.01.1964 - II C 45.62
    Auszug aus BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 18.89
    Dienstunfähigkeit liegt grundsätzlich dann vor, wenn der Beamte für das "konkrete Amt, in das er berufen ist, dienstunfähig ist", wobei der Begriff "Amt" in diesem Zusammenhang nicht mit dem innegehabten Dienstposten gleichzusetzen ist, sondern als "das Amt eines Sekretärs, Inspektors, Regierungsrats bei seiner Beschäftigungsbehörde" zu verstehen ist (vgl. Urteile des Senats vom 30. Januar 1964 - BVerwG 2 C 45.62 - und vom 26. Januar 1967 - BVerwG 2 C 32.65 - , insoweit in Buchholz 232 § 42 Nr. 9 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Aufgrund hinreichend gewichtiger tatsächlicher Umstände muss zweifelhaft sein, ob der Beamte wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen in der Lage ist, die Dienstpflichten seines abstrakt-funktionellen Amtes zu erfüllen (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 1990 - 2 C 18.89 - Buchholz 237.6 § 56 NdsLBG Nr. 1 S. 2, vom 23. September 2004 - 2 C 27.03 - BVerwGE 122, 53 und vom 3. März 2005 - 2 C 4.04 - Buchholz 237.7 § 194 NWLBG Nr. 2 S. 2).
  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Aufgrund hinreichend gewichtiger tatsächlicher Umstände muss zweifelhaft sein, ob der Beamte wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, die Dienstpflichten seines abstrakt-funktionellen Amtes zu erfüllen (vgl. Urteile vom 28. Juni 1990 - BVerwG 2 C 18.89 - Buchholz 237.6 § 56 NdsLBG Nr. 1, vom 23 September 2004 - BVerwG 2 C 27.03 - BVerwGE 122, 53 = Buchholz 239.1 § 36 BeamtVG Nr. 2 und vom 3. März 2005 - BVerwG 2 C 4.04 - Buchholz 237.7 § 194 NWLBG Nr. 2 Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2019 - 4 S 1716/18

    Bewirbt sich ein/e Schwerbehinderter/e um ein öffentliches Amt, hat er/sie einen

    Prüfungsmaßstab für die Fähigkeit oder dauernde Unfähigkeit des Beamten, seine Dienstpflichten zu erfüllen, ist vielmehr das funktionelle Amt im abstrakten Sinne (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.06.1990 - 2 C 18.89 - und vom 26.03.2009 - 2 C 73.08 - sowie Senatsurteil vom 20.07.2016 - 4 S 2467/15 - beide Juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 54.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2721
BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 54.88 (https://dejure.org/1990,2721)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.1990 - 2 C 54.88 (https://dejure.org/1990,2721)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 1990 - 2 C 54.88 (https://dejure.org/1990,2721)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenversorgung - Versorgungsausgleich - Rentenminderung - Anrechnung auf den Unterhaltsbeitrag - Nachgeheiratete Witwe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 85, 185
  • NVwZ-RR 1991, 312
  • FamRZ 1990, 1349
  • DVBl 1990, 1232
  • DÖV 1990, 976
  • ZBR 1990, 352
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 24.10.1991 - 2 B 123.91

    Beamtenversorgung - Anrechnung der fiktiven vollen Rente - Ruhegehalt -

    Von der Gültigkeit der Regelung des § 55 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG, wonach der fiktive volle Rentenbetrag anzurechnen ist, ist auch der beschließende Senat im Urteil vom 31. Mai 1990 (BVerwGE 85, 185 ) ausgegangen.
  • OVG Hamburg, 10.05.2010 - 1 Bf 45/09

    Gleichzeitiger Bezug von Ruhegehalt und Witwengeld

    Der "Anspruch auf Witwengeld" im Sinne des § 54 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG ist der dem Grunde nach gegebene Anspruch ohne Berücksichtigung der späteren Kürzung durch § 57 BeamtVG (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.1991, Buchholz 239.1 § 54 BeamtVG Nr. 6; vgl. zum Nachrang auch: BVerwG, Urt. v. 31.5.1990, BVerwGE 85, 185; Urt. v. 28.11.1991, Buchholz 239.1 § 54 BeamtVG Nr. 6 (Verhältnis § 54 Abs. 4/§ 55); Beschl. v. 24.10.1991 Buchholz 239.1 § 55 BeamtVG Nr. 15 (Verhältnis § 55/§ 57)).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2020 - 4 S 2906/19

    Ruhen von Unfallruhegehalt

    Entsprechendes folgt aus § 63 Nr. 2 BeamtVG (vgl. zum Ruhen eines Unterhaltsbeitrags BVerwG, Urteil vom 31.05.1990 - 2 C 54.88 -, Juris; sowie OVG Sch.-H., Urteil vom 10.03.2016 - 2 LB 17/15 -, Juris) sowie § 55 Abs. 7 i.V.m. § 53 Abs. 6 BeamtVG.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.04.2015 - 4 B 19.12

    Hinterbliebenenversorgung; Unterhaltsbeitrag; Nachehe; nachgeheiratete Witwe;

    Dies bedeutet, dass für die Berechnung des Unterhaltsbeitrages in Höhe des Witwengeldes vor Anwendung des § 57 Abs. 2 und 3 BeamtVG zunächst die Ruhensregelung des § 55 Abs. 1 und 3 BeamtVG zur Anwendung kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1990 - 2 C 54.88 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 05.09.1997 - 2 B 27.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    ob bei der Berechnung des Ruhensbetrages nach § 55 BeamtVG die Versorgungsbezüge in der tatsächlichen, d.h. um einen Kürzungsbetrag nach § 57 BeamtVG verminderten Höhe oder im Wege einer fiktiven Versorgungsberechnung ohne Berücksichtigung der Kürzung anzusetzen sind, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 85, 185 ) dahin gehend geklärt, daß gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG zunächst die Ruhensregelung des § 55 Abs. 1 und 3 BeamtVG zur Anwendung kommt.
  • OVG Sachsen, 16.06.2011 - 3 A 631/09

    Rinder, Verbringungsverbot, spongiforme Rinderenzephalopathie (BSE),

    Es kommt somit darauf an, ob ein angegriffener Verwaltungsakt kraft einer anderen als der angegebenen Rechtsgrundlage rechtmäßig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Juni 1989, BVerwGE 85, 185 m. w. N.; Gerhardt, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand Mai 2010, § 113 Rn. 21).
  • LAG Köln, 09.02.2022 - 11 Sa 564/21

    Betriebliche; beamtenähnliche Altersversorgung

    Es ist daher der fiktive volle Rentenbetrag anzurechnen (vgl. hierzu im Einzelnen u. a.: BVerwG, Beschl. v. 31.05.1990 - 2 C 54/88 -, BVerwG, Beschl. v. 24.10.1991 - 2 B 123/91 - VG Düsseldorf, Urt. v. 23.03.2009 - 23 K 2012/07 -, VG Saarland, Urt. v. 27.03.2012 - 2 K 902/10 -).
  • VG Ansbach, 21.01.2015 - AN 1 K 12.01968

    Unterhaltsbeitrag des nachgeheirateten Witwers; kein Abzug eines

    Denn nach Art. 85 Abs. 1 Satz 4 BayBeamtVG bleiben Rentenminderungen, die auf einem nach § 1587b BGB durchgeführten Versorgungsausgleich beruhen, bei der Anrechnung auf den Unterhaltsbeitrag unberücksichtigt (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 31.5.1990, 2 C 54/88, zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 55 Abs. 1 Satz 7 BeamtVG).
  • VG Saarlouis, 27.03.2012 - 2 K 902/10

    Beamtenversorgung - Anrechnung einer Rente auf die Versorgungsbezüge gemäß § 55

    BVerwG, Urteil vom 31.05.1990 -2 C 54.88-, BVerwGE 85, 185 und Beschluss vom 24.10.1991 -2 B 123.91-, DÖD 1992, 241.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.1992 - 2 A 11344/91

    Truppendienstgerichtliches Urteil; Kürzung der Versorgungsbezüge ; Soldat ;

    Nach dieser Vorschrift sind die Versorgungsbezüge des durch Entscheidung des Familiengerichts zum Versorgungsausgleich gemäß § 1587 b Abs. 2 BGB verpflichteten Versorgungsempfängers n a c h Anwendung von Ruhens-, Kürzungs- und Anrechnungsvorschriften zu kürzen (vgl.zur entsprechenden Regelung des § 57 BeamtVG: BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1990, BVerwGE 85, 185 = ZBR 1990, 352 = DVBl. 1990, 1232 = DÖV 1990, 976).
  • VG Göttingen, 15.03.2006 - 3 A 155/04

    Anrechnung von gesetzlicher Rente auf Beamtenversorgung nach Versorgungsausgleich

  • VG Gießen, 05.03.2008 - 8 E 403/07

    Anrechnung der Rente auf soldatenrechtliche Versorgung

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