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   BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 55.88   

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BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 55.88 (https://dejure.org/1990,651)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.1990 - 2 C 55.88 (https://dejure.org/1990,651)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 1990 - 2 C 55.88 (https://dejure.org/1990,651)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versetzung in den Ruhestand - Einholung eines amtsärztlichen Gutachtens - Beamtenrecht - Dienstunfähigkeit - Verfahrensfortführung - Ermittlungsverfahren - Erörterungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 477
  • DVBl 1990, 1232
  • ZBR 1990, 353
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 14.08.1974 - VI C 20.71

    Zurruhesetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit - Dienstunfähigkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 55.88
    Ebenso wie im Disziplinarverfahren dürften auch in Zwangspensionierungsverfahren die formellen Bedenken nicht dadurch überspannt werden, daß aufgetretenen Verfahrensmängeln auch in solchen Fällen eine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen werde, in denen von vornherein feststehe, daß auch bei einem ordnungsgemäßen Verfahren der Sachverhalt nicht besser hätte aufgeklärt und die Belange des betroffenen Beamten nicht besser hätten wahrgenommen werden können (vgl. auch BVerwGE 47, 1 ).

    Dieser hat vielmehr, wie über Art und Umfang der anzustellenden Ermittlungen (vgl. Urteile vom 9. Dezember 1964 - BVerwG 6 C 179.61 - und vom 17. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 56.63 - ; BVerwGE 47, 1 ), so auch über den sachgerechten Ablauf der Anhörung grundsätzlich selbst zu entscheiden.

  • BVerwG, 25.10.1988 - 2 B 145.88

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 55.88
    Das Berufungsgericht hat aufgrund seiner abweichenden Rechtsauffassung - folgerichtig - keine abschließenden tatsächlichen Feststellungen über das durchgeführte Ermittlungs- und Erörterungsverfahren getroffen und insbesondere auch nicht festgestellt, ob sich aus den vorliegenden Gutachten und dem Verhalten des Klägers dessen Dienstunfähigkeit bei seiner Zurruhesetzung (vgl. Beschluß vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 2 B 145.88 - m.w.N.) ergibt.

    Aus diesem Grunde stellt die ärztliche Begutachtung nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstfähigkeit dar (vgl. u.a. Urteile vom 17. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 56.63 - und vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 96.64 - ; Beschlüsse vom 24. Juli 1971 - BVerwG 2 B 9.71 - , vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 2 B 145.88 - sowie vom 23. Januar 1989 - BVerwG 2 B 182.88 - ).

  • BVerwG, 17.10.1966 - VI C 56.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 55.88
    Dieser hat vielmehr, wie über Art und Umfang der anzustellenden Ermittlungen (vgl. Urteile vom 9. Dezember 1964 - BVerwG 6 C 179.61 - und vom 17. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 56.63 - ; BVerwGE 47, 1 ), so auch über den sachgerechten Ablauf der Anhörung grundsätzlich selbst zu entscheiden.

    Aus diesem Grunde stellt die ärztliche Begutachtung nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstfähigkeit dar (vgl. u.a. Urteile vom 17. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 56.63 - und vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 96.64 - ; Beschlüsse vom 24. Juli 1971 - BVerwG 2 B 9.71 - , vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 2 B 145.88 - sowie vom 23. Januar 1989 - BVerwG 2 B 182.88 - ).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 55.88
    Diese ist vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemeingültiger Würdigungsgrundsätze zu überprüfen, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören (vgl. hierzu BVerwGE 47, 330 ; 61, 176 sowie Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - ).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 55.88
    Diese ist vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemeingültiger Würdigungsgrundsätze zu überprüfen, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören (vgl. hierzu BVerwGE 47, 330 ; 61, 176 sowie Beschluß vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - ).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79

    Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 55.88
    Die Ermittlungen gemäß § 47 Abs. 4 LBG sind demgemäß keine vorgezogene Beweisaufnahme im Hinblick auf ein sich anschließendes gerichtliches Verfahren (Mittelbarkeitsprinzip) wie im Disziplinarverfahren, sondern bilden die Grundlage für einen von der Behörde zu erlassenden Verwaltungsakt, der von den Verwaltungsgerichten, die nicht wie Disziplinargerichte tätig werden, in vollem Umfang (unmittelbare Beweiserhebung) überprüft werden kann (vgl. auch BVerwGE 62, 280 ; BVerwGE 82, 356 und Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 15.89 -).
  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 55.88
    Die Ermittlungen gemäß § 47 Abs. 4 LBG sind demgemäß keine vorgezogene Beweisaufnahme im Hinblick auf ein sich anschließendes gerichtliches Verfahren (Mittelbarkeitsprinzip) wie im Disziplinarverfahren, sondern bilden die Grundlage für einen von der Behörde zu erlassenden Verwaltungsakt, der von den Verwaltungsgerichten, die nicht wie Disziplinargerichte tätig werden, in vollem Umfang (unmittelbare Beweiserhebung) überprüft werden kann (vgl. auch BVerwGE 62, 280 ; BVerwGE 82, 356 und Urteil vom 22. Februar 1990 - BVerwG 2 C 15.89 -).
  • BVerwG, 23.01.1989 - 2 B 182.88

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 55.88
    Aus diesem Grunde stellt die ärztliche Begutachtung nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstfähigkeit dar (vgl. u.a. Urteile vom 17. Oktober 1966 - BVerwG 6 C 56.63 - und vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 96.64 - ; Beschlüsse vom 24. Juli 1971 - BVerwG 2 B 9.71 - , vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 2 B 145.88 - sowie vom 23. Januar 1989 - BVerwG 2 B 182.88 - ).
  • BVerwG, 20.01.1976 - 1 DB 16.75

    Gesundheitsstörung mit Krankheitswert - Dienstunfähigkeit eines Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 55.88
    Das Gesetz räumt dem Gutachten eines Amtsarztes Vorrang vor anderen Gutachten ein, ersichtlich deshalb, weil dieser bei der gebotenen typisierenden und generalisierenden Betrachtungsweise aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung, der von dem Untersuchten zu verrichtenden Tätigkeit und dessen bisherigen dienstlichen Verhaltens besser als ein Privatarzt den erhobenen medizinischen Befund zu den Auswirkungen auf den Dienstbetrieb und die konkreten Dienstpflichten des Beamten in Beziehung setzen kann (vgl. BVerwGE 53, 118 ).
  • BVerwG, 28.08.1964 - VI C 35.62

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Rechtskräftige Aufhebung

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 55.88
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits vor Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder durch Urteil vom 28. August 1964 - BVerwG 6 C 35.62 - (BVerwGE 19, 216 ) im Zusammenhang mit der Zwangspensionierung eines Beamten hinsichtlich eines sich an die Mitteilung (vgl. § 47 Abs. 1 LBG, § 44 Abs. 1 BBG) und die Fortführungsverfügung (vgl. § 47 Abs. 3 Satz 3 LBG, § 44 Abs. 3 BBG) erst anschließenden Ermittlungs- und Erörterungsverfahrens (vgl. § 47 Abs. 4 LBG, § 44 Abs. 4 BBG, § 26 Abs. 2 BRRG) entschieden, daß nicht jeder formelle Mangel des Zwangspensionierungsverfahrens bereits zur Fehlerhaftigkeit der Zurruhesetzung führt.
  • BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 15.89

    Feststellung der Dienstfähigkeit eines schwerbehinderten Beamten - Anordnung

  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
  • BVerwG, 24.07.1971 - II B 9.71

    Anspruch auf Wiederberufung in das Beamtenverhältnis bei Wiederherstellung der

  • BVerwG, 09.04.1968 - II C 96.64

    Dienstunfähigkeit eines Beamten - Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes -

  • BVerwG, 09.12.1964 - VI C 179.61
  • BVerwG, 22.10.1964 - II C 10.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.12.1973 - II C 1.73
  • BVerwG, 20.01.2011 - 2 B 2.10

    Zwangspensionierungsverfahren; Anforderungen an amtsärztliches Gutachten

    Das umfassende Äußerungsrecht des Beamten soll verhindern, dass eine Zurruhesetzung auf Umstände gestützt wird, die nicht bereits im Schlussbericht enthalten waren und zu denen sich der Beamte nicht dem unabhängigen Ermittlungsführer gegenüber äußern konnte; eine ihm lediglich vom Dienstherrn eingeräumte Äußerungsmöglichkeit reicht nicht aus (zum Zweck des Ermittlungsverfahrens: Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 55.88 - Buchholz 237.7 § 47 NWLBG Nr. 3).
  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 45.89

    Beamtenrecht - Sinnbeschäftigung - Dienstunfähigkeit - Ruhestand

    Aus diesem Grunde stellt die ärztliche Begutachtung nicht das einzige und allein ausschlaggebende Beweismittel für die Klärung der Frage der Dienstfähigkeit dar (vgl. Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 55.88 - DVBl. 1990, 1232> sowie Beschluß vom 23. Januar 1989 - BVerwG 2 B 182.88 - jeweils m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2003 - 1 A 1069/01

    Versetzung in den Ruhestand wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit -

    etwa BVerwG, Urteile vom 28.6.1990 - 2 C 18.89 -, ZBR 1990, 353, und vom 27.2.1992 - 2 C 45.89 -, DVBl. 1992, 912 (913), jeweils m.w.N.; Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG, § 42 Rn. 4.
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