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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.1990 - 2 B 129.90   

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BVerwG, 20.12.1990 - 2 B 129.90 (https://dejure.org/1990,2761)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1990 - 2 B 129.90 (https://dejure.org/1990,2761)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1990 - 2 B 129.90 (https://dejure.org/1990,2761)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • nrw.de

    Beihilferecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht: Ausschluß der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausschluß Beihilfefähigkeit - Verstoß gegen höherrangiges Recht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1991, 641
  • ZBR 1991, 149
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.06.1989 - 2 B 74.89

    Zulassung der Revision - Klärungsbedürftigkeit der Frage der Rechtsgültigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1990 - 2 B 129.90
    Das Bundesverwaltungsgericht hält in ständiger Rechtsprechung den Ausschluß der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen gemäß § 3 Abs. 6 BVO bei einer Heilbehandlung mit höherrangigem Recht für vereinbar (BVerwGE 41, 101 [102 ff.]; Urteil vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 23.81 - [Buchholz 238.911 Nr. 3 BhV Nr. 10 = RiA 1982, 195 = ZBR 1983, 206]; Beschlüsse vom 7. Juni 1989 - BVerwG 2 B 74.89 - vom 2. Juli 1990 - BVerwG 2 B 12.90 - und - BVerwG 2 B 16.90 - sowie vom 11. Oktober 1990 - BVerwG 2 B 109.90 -).
  • BVerwG, 25.10.1972 - VI C 5.71

    Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen bei einer

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1990 - 2 B 129.90
    Das Bundesverwaltungsgericht hält in ständiger Rechtsprechung den Ausschluß der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen gemäß § 3 Abs. 6 BVO bei einer Heilbehandlung mit höherrangigem Recht für vereinbar (BVerwGE 41, 101 [102 ff.]; Urteil vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 23.81 - [Buchholz 238.911 Nr. 3 BhV Nr. 10 = RiA 1982, 195 = ZBR 1983, 206]; Beschlüsse vom 7. Juni 1989 - BVerwG 2 B 74.89 - vom 2. Juli 1990 - BVerwG 2 B 12.90 - und - BVerwG 2 B 16.90 - sowie vom 11. Oktober 1990 - BVerwG 2 B 109.90 -).
  • BVerwG, 11.10.1990 - 2 B 109.90

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1990 - 2 B 129.90
    Das Bundesverwaltungsgericht hält in ständiger Rechtsprechung den Ausschluß der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen gemäß § 3 Abs. 6 BVO bei einer Heilbehandlung mit höherrangigem Recht für vereinbar (BVerwGE 41, 101 [102 ff.]; Urteil vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 23.81 - [Buchholz 238.911 Nr. 3 BhV Nr. 10 = RiA 1982, 195 = ZBR 1983, 206]; Beschlüsse vom 7. Juni 1989 - BVerwG 2 B 74.89 - vom 2. Juli 1990 - BVerwG 2 B 12.90 - und - BVerwG 2 B 16.90 - sowie vom 11. Oktober 1990 - BVerwG 2 B 109.90 -).
  • BVerwG, 25.03.1982 - 2 C 23.81

    Nahe Angehörige - Persönliche Tätigkeit bei Heilmaßnahme - Ausschluss der

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1990 - 2 B 129.90
    Das Bundesverwaltungsgericht hält in ständiger Rechtsprechung den Ausschluß der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen gemäß § 3 Abs. 6 BVO bei einer Heilbehandlung mit höherrangigem Recht für vereinbar (BVerwGE 41, 101 [102 ff.]; Urteil vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 23.81 - [Buchholz 238.911 Nr. 3 BhV Nr. 10 = RiA 1982, 195 = ZBR 1983, 206]; Beschlüsse vom 7. Juni 1989 - BVerwG 2 B 74.89 - vom 2. Juli 1990 - BVerwG 2 B 12.90 - und - BVerwG 2 B 16.90 - sowie vom 11. Oktober 1990 - BVerwG 2 B 109.90 -).
  • BVerwG, 02.07.1990 - 2 B 12.90

    Beihilferecht

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1990 - 2 B 129.90
    Das Bundesverwaltungsgericht hält in ständiger Rechtsprechung den Ausschluß der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen gemäß § 3 Abs. 6 BVO bei einer Heilbehandlung mit höherrangigem Recht für vereinbar (BVerwGE 41, 101 [102 ff.]; Urteil vom 25. März 1982 - BVerwG 2 C 23.81 - [Buchholz 238.911 Nr. 3 BhV Nr. 10 = RiA 1982, 195 = ZBR 1983, 206]; Beschlüsse vom 7. Juni 1989 - BVerwG 2 B 74.89 - vom 2. Juli 1990 - BVerwG 2 B 12.90 - und - BVerwG 2 B 16.90 - sowie vom 11. Oktober 1990 - BVerwG 2 B 109.90 -).
  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 11/00

    Ausschluß der Leistungen für Behandlungen durch Ehegatten, Kinder oder Eltern in

    Im übrigen mag die unentgeltliche Behandlung naher Angehöriger nicht mehr der Verkehrssitte entsprechen, unüblich ist sie aber auch nach den heutigen gesellschaftlichen Anschauungen grundsätzlich nicht (vgl. BVerfG NVwZ 1993, 560 f. und BVerwG ZBR 1991, 149 f. sowie Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 4 m.w.Nachw. zur ähnlichen Problematik im Beihilferecht; OLG Celle aaO S. 184; Präve VersR 1997, 938, 939 f.).
  • VG Karlsruhe, 22.04.2010 - 9 K 1088/09

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei Behandlung durch Angehörige

    19 Die Norm verstößt entgegen der Auffassung des Klägers nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. zum Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen: BVerfG, Beschl. v. 16.09.1992 - 2 BvR 1161/89 u.a. -, NVwZ 1993, 560; BVerwG, Beschl. v. 20.12.1990 - 2 B 129/90 -, DVBl. 1991, 641; Beschl. v. 02.07.1990 - 2 B 12/90 -, JURIS; Beschl. v. 07.06.1989 - 2 B 74.89 -, unveröff.; Urt. v. 25.03.1982 - 2 C 13/81 -, JURIS; Urt. v. 25.03.1982 - 2 C 23/81 -, DÖD 1982, 230; Urt. v. 25.10.1972 - VI C 5.71 -, BVerwGE 41, 101; BayVerfGH, Entsch.

    14/4575; zu Verschwägerten: BVerfG, Beschl. v. 16.09.1992 - 2 BvR 123/91 -, NVwZ 1993, 560; BVerwG, Beschl. v. 20.12.1990 - 2 B 129/90 -, DVBl. 1991, 641; Saarl.

  • VG Regensburg, 16.10.1991 - RN 1 K 90 1611

    Rückforderung grundsätzlich beihilfefähiger persönlicher Aufwendungen von

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  • BVerwG, 02.03.2004 - 2 B 1.04

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die persönliche Tätigkeit eines nahen Angehörigen bei der Heilbehandlung mit höherrangigem Recht vereinbar ist (vgl. Beschlüsse vom 2. Juli 1990 - BVerwG 2 B 12.90 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 4 m.w.N. und vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 2 B 129.90 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 10).
  • BVerwG, 05.09.1997 - 2 B 32.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Fürsorgepflicht

    Soweit sich die Beschwerde zugleich gegen die im Grundsatz entsprechende Regelung des § 5 Abs. 4 Nr. 6 BVO BW in der hier maßgebenden Fassung vom 12. März 1986 (GBl BW S. 67) wendet, sieht der beschließende Senat keinen Anlaß, seine ständige Rechtsprechung über die Vereinbarkeit des Ausschlusses der Beihilfefähigkeit mit höherrangigem Recht hier einer erneuten Überprüfung zu unterziehen (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 2 B 129.90 - m.w.N.; vgl. auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. September 1992 - 2 BvR 1161/89 u.a. - <DVBl 1992, 1590 = NVwZ 1993, 560 = NJW 1993, 2168 - LS - >).
  • BVerwG, 15.01.1991 - 2 B 138.90

    Vereinbarkeit des Ausschlusses einer Beihilfe für die persönliche Tätigkeit eines

    Der beschließende Senat hat hieran bis in die jüngste Zeit festgehalten (Beschlüsse vom 7. Juni 1989 - BVerwG 2 B 74.85 - vom 2. Juli 1990 - BVerwG 2 B 12.90 - und - BVerwG 2 B 16.90 - vom 11. Oktober 1990 - BVerwG 2 B 109.90 - vom 20. Dezember 1990 - BVerwG 2 B 129.90 -).
  • VG Augsburg, 03.04.2008 - Au 7 K 07.1672
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Regelung in mehreren Entscheidungen gebilligt (vgl. z.B. Urteil vom 25.3.1982, BVerwG 2 C 23.81, ZBR 1983, 206; Beschlüsse vom 7.6.1989, BVerwG 2 B 74.89; vom 2.7.1990, BVerwG 2 B 12.90; vom 11.10.1990, BVerwG 2 B 109.90; vom 20.12.1990, BVerwG 2 B 129.90).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.11.1990 - 2 B 51.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3123
BVerwG, 20.11.1990 - 2 B 51.90 (https://dejure.org/1990,3123)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1990 - 2 B 51.90 (https://dejure.org/1990,3123)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1990 - 2 B 51.90 (https://dejure.org/1990,3123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Beamtenrecht: Wegfall des Feststellungsinteresses hinsichtlich dienstlicher beurteilung nach Versetzung in den Ruhestand

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zweckbestimmung einer dienstlichen Beurteilung - Versetzung in Ruhestand - Dienstzeugnis - Fortsetzungsfeststellungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1991, 149
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 6.83

    Dienstliche Beurteilung - Rechtsschutzinteresse - Entlassung aus

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 2 B 51.90
    Der für die dienstliche Beurteilung maßgebende Zweck, Grundlage für am Leistungsprinzip orientierte Personalentscheidungen des Dienstherrn zu sein, entfällt grundsätzlich mit der Beendigung des bestehenden Beamtenverhältnisses (vgl. Urteile vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - [Buchholz 232 § 8 Nr. 21 = ZBR 1983, 205] und vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 6.83 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 149 = ZBR 1985, 347]), so daß eine Wiederholungsgefahr insoweit ausscheidet.

    Da Auswirkungen auf die Laufbahnentwicklung des Klägers nicht mehr in Betracht kommen, könnte ein Rehabilitationsinteresse nur noch daraus hergeleitet werden, daß die streitige Beurteilung den Kläger unabhängig von seinem Berufsleben als Beamter in seinen Rechten verletzt habe, etwa durch Ehrverletzung oder Verletzung der Menschenwürde (vgl. Urteil vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 6.83 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 11.02.1982 - 2 C 33.79

    Dienstliche Beurteilung - Feststellung der Rechtswidrigkeit - Eintritt in

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 2 B 51.90
    Der für die dienstliche Beurteilung maßgebende Zweck, Grundlage für am Leistungsprinzip orientierte Personalentscheidungen des Dienstherrn zu sein, entfällt grundsätzlich mit der Beendigung des bestehenden Beamtenverhältnisses (vgl. Urteile vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - [Buchholz 232 § 8 Nr. 21 = ZBR 1983, 205] und vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 6.83 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 149 = ZBR 1985, 347]), so daß eine Wiederholungsgefahr insoweit ausscheidet.
  • BVerwG, 26.01.1961 - II C 45.59
    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 2 B 51.90
    Durch diesen Zweck a u ß e r h a l b des bestehenden Beamtenverhältnisses unterscheidet sich das Dienstzeugnis damit grundlegend von der dienstlichen Beurteilung (Plog/Wiedow/ Beck/Lemhöfer, BBG , Komm., § 92 Rdnr. 1; vgl. auch BVerwGE 12, 29 [31]), so daß die Beantragung eines Dienstzeugnisses das Feststellungsinteresse für die Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine wegen Versetzung in den Ruhestand erledigte dienstliche Beurteilung nicht unter dem Gesichtspunkt einer Wiederholungsgefahr zu begründen vermag.
  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 2 B 51.90
    Der für die dienstliche Beurteilung maßgebende Zweck, Grundlage für am Leistungsprinzip orientierte Personalentscheidungen des Dienstherrn zu sein, entfällt grundsätzlich mit der Beendigung des bestehenden Beamtenverhältnisses (vgl. Urteile vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - [Buchholz 232 § 8 Nr. 21 = ZBR 1983, 205] und vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 6.83 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 149 = ZBR 1985, 347]), so daß eine Wiederholungsgefahr insoweit ausscheidet.
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 56.81

    Rechtsschutzinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage bei verspäteter

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1990 - 2 B 51.90
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die Absicht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung nur dann begründen kann, wenn das Vorhaben nicht offensichtlich aussichtslos ist, und daß dies mangels Verschuldens eines Beamten regelmäßig zu verneinen ist, wenn ein mit mehreren Rechtskundigen besetztes Kollegialgericht das Verhalten des Beamten als rechtmäßig gewertet hat (vgl. Urteil vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 56.81 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 145 = ZBR 1985, 156] mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2020 - 1 L 72/19

    Haftung des Dienstherrn wegen Mobbings und nicht amtsangemessener Beschäftigung

    Von einer dienstlichen Beurteilung unterscheidet sich das Dienstzeugnis (§ 62 LBG LSA) grundlegend dadurch, dass es grundsätzlich zur Information möglicher künftiger Arbeitgeber oder neuer Dienstherren bestimmt ist und sein Zweck damit außerhalb des Beamtenverhältnisses liegt, für das es ausgestellt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 1995 - 2 A 2.94 -, juris Rn. 14, und Beschluss vom 20. November 1990 - 2 B 51.90 -, juris Rn. 3).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2020 - 2 A 10197/19

    Beamtenrecht: Unterbliebene Beteiligung eines Personalratsmitglieds an einem

    Denn dem nunmehr in § 69 des Landesbeamtengesetzes - LBG n.F. - geregelten Dienstzeugnis kommt bereits nicht die rechtliche Qualität einer dienstlichen Beurteilung zu, da es - anders als diese - von seiner Zweckbestimmung her nicht als Auswahlgrundlage für Personalentscheidungen dient (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20. November 1990 - 2 B 51.90 -, juris Rn. 3; Urteil vom 23. November 1995 - 2 A 2.94 -, juris Rn. 14; Grigoleit, in: Battis, BBG, 5. Aufl. 2017, § 85 Rn. 2 ff.; Richter/Gamisch, DÖD 2013, 263 [264]; Lemhöfer, in: Plog/Wiedow, Loseblattkommentar, Band 1, BBG 2009, Stand Juni 2020, § 85 Rn. 3, 8, jeweils zum Dienstzeugnis nach § 85 BBG).
  • BVerwG, 16.12.2021 - 2 B 73.20

    Fehlendes Rechtsschutzinteresses für die Fortführung des

    Ein solches Interesse ist anzunehmen, wenn die streitige Beurteilung den Kläger unabhängig von seinem Berufsleben als Beamter in seinen Rechten verletzt hat, etwa durch Ehrverletzung oder Verletzung der Menschenwürde (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1982 - 2 C 33.79 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 21 S. 20 und Beschluss vom 20. November 1990 - 2 B 51.90 - BayVBl 1991, 315).
  • BVerwG, 05.03.1992 - 2 B 17.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    In der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist geklärt, daß ein Rehabilitationsinteresse des Beamten in Betracht kommen kann, wenn die streitige Beurteilung den Beamten unabhängig von seinem Berufsleben als Beamter in seinen Rechten verletzt, etwa durch Ehrverletzung oder durch Verletzung der Menschenwürde (vgl. Urteile vom 13. Juni 1985 - BVerwG 2 C 6.83 - ; vom 11. Februar 1982 - BVerwG 2 C 33.79 - ; Beschluß vom 20. November 1990 - BVerwG 2 B 51.90 - ) Ob dies der Fall ist, ist eine Frage der Umstände des Einzelfalles und damit gerade nicht rechtsgrundsätzlich.

    Durch diesen Zweck außerhalb des bestehenden Beamtenverhältnisses unterscheidet sich das Dienstzeugnis grundlegend von der dienstlichen Beurteilung (vgl. Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG, Komm. § 92 Rdnr. 1; BVerwGE 12, 29 [BVerwG 26.01.1961 - II C 45/59]; Beschluß vom 20. November 1990 - BVerwG 2 B 51.90 - ).

  • BVerwG, 04.10.2012 - 2 B 112.11

    Verpflichtung eines Polizeibeamten, sich einer ergänzenden Laboruntersuchung zu

    Die erforderliche konkrete Wiederholungsgefahr liegt dagegen nicht vor, wenn der maßgebliche Zweck der Maßnahme entfallen ist (vgl. Beschluss vom 20. November 1990 - BVerwG 2 B 51.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 225 S. 66 = BayVBl 1991, 315).
  • VGH Bayern, 03.11.2016 - 6 ZB 15.2243

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis nach Ruhestandsversetzung für eine Klage gegen

    Ausschlaggebend für die Gewährung von Rechtsschutz gegen dienstliche Beurteilungen ist deren Zweckbestimmung als Auswahlgrundlage für künftige Personalentscheidungen (vgl. BVerwG, B. v. 20.11.1990 - 2 B 51.90 - juris Rn. 3 m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2010 - 2 L 191/05

    Auswirkungen der Begründung eines Verwaltungsaktes mit auch rechtswidrigen

    Der für die Eignungsfeststellung bzw. die dieser zugrunde liegenden dienstlichen Beurteilung maßgebliche Zweck, Grundlage für am Leistungsprinzip orientierte Personalentscheidungen des Dienstherrn zu sein, entfällt grundsätzlich mit der Beendigung des bestehenden Beamtenverhältnisses (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.11.1990 - 2 B 51/90 -, zit. nach juris).
  • VG Düsseldorf, 05.02.2013 - 2 K 3453/11

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand durch vorzeitige Beendigung der

    Die Geltendmachung dieser Ansprüche ist auch nicht mit der für die Zulässigkeit der vorliegenden Klage erforderlichen Wahrscheinlichkeit offensichtlich aussichtslos, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 20. November 1990 - 2 B 51.90 -, juris.
  • VG Düsseldorf, 20.09.2011 - 2 K 175/11

    Zulässigkeit der rückwirkenden Versetzung eines Lehrers in den Ruhestand;

    Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wäre auch nicht mit der für die Zulässigkeit der vorliegenden Klage erforderlichen Wahrscheinlichkeit offensichtlich aussichtslos, vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 20. November 1990 - 2 B 51.90 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 07.02.2001 - 2 L 1373/97

    Beamter; dienstliche Beurteilung; Pensionierung; Rechtsschutzbedürfnis;

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist weiterhin anerkannt, dass der für die dienstliche Beurteilung maßgebende - o.a. - Zweck grundsätzlich mit der Beendigung des bestehenden Beamtenverhältnisses entfällt (vgl. Entscheidungen vom 20. November 1990 - 2 B 51/90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 225 sowie vom 11.2.1982 - 2 C 33/79 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 117).
  • VG Düsseldorf, 16.10.2001 - 2 K 2006/98

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens

  • OVG Niedersachsen, 13.07.1999 - 5 L 1436/97

    (Kein) Rechtsschutzinteresse für gerichtl. Überprüfung; Beurteilung

  • VG Düsseldorf, 14.04.2004 - 2 K 2293/02

    Rechtmäßigkeit der Versetzung in den Ruhestand unter gleichzeitiger

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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2698
BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88 (https://dejure.org/1990,2698)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1990 - 6 C 8.88 (https://dejure.org/1990,2698)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1990 - 6 C 8.88 (https://dejure.org/1990,2698)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Beamtenrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines Umzugshinderungsgrundes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umzugshinderungsgrund - Umzugskostenvergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 416
  • ZBR 1991, 149
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.06.1982 - 6 C 111.79

    Besuch des Abendgymnasiums der Ehefrau des Soldaten als zwingendes, persönliches

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88
    Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [78]; Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - [Buchholz 238.90 Nr. 94 = DÖV 1983, 158 mit weiteren Nachweisen]; zuletzt BVerwGE 77, 199 [202 f.]).

    Das ist dann der Fall, wenn ein sofortiger Umzug den Beamten in eine Zwangslage versetzen würde, die er und seine Familie nicht zu vertreten haben und in der ein Ortswechsel zu Belastungen für ihn oder einen Familienangehörigen führen würde, deren Hinnahme vom Dienstherrn billigerweise nicht erwartet werden darf (vgl. Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - [a.a.O.]; zuletzt BVerwGE 77, 199 [203]).

    Denn wie dargelegt, hat nach den Feststellungen des Berufungsgerichts ein Wohnungsmangel von Anfang an nicht vorgelegen, weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Zusage der Umzugskostenvergütung, noch dem der Abordnungsverfügung noch im nachfolgenden Zeitraum bis zum 1. Oktober 1983 (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt § 15 Abs. 1 Satz 3 und 4 BUKG und Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 24.10.1972 - VI C 8.72

    Gewährung von Trennungsgeld nach Ablehnung von verfügbarer familiengerechter

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88
    Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [78]; Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - [Buchholz 238.90 Nr. 94 = DÖV 1983, 158 mit weiteren Nachweisen]; zuletzt BVerwGE 77, 199 [202 f.]).

    Nach Maßgabe dieser Grundsätze ist das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 41, 84 ; zuletzt: Urteil vom 17. Oktober 1986 - BVerwG 6 A 2.84 - [Buchholz 238.90 Nr. 113 S. 109 f. mit umfangreichen Nachweisen]) davon ausgegangen, daß z.B. freiwillig eingegangene berufliche Verpflichtungen der Ehefrau des Beamten grundsätzlich nicht zu einer derartigen, von ihr nicht zu vertretenden und vom Dienstherrn im Rahmen seiner Fürsorgepflicht bei der Bewilligung des Trennungsgeldes zu berücksichtigenden Belastung führen.

  • BVerwG, 23.04.1987 - 6 C 8.84

    Beamtenrecht - Dienstwohnung - Verkehrsverbindung - Umzugshindernis - Schulbesuch

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88
    Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [78]; Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - [Buchholz 238.90 Nr. 94 = DÖV 1983, 158 mit weiteren Nachweisen]; zuletzt BVerwGE 77, 199 [202 f.]).

    Das ist dann der Fall, wenn ein sofortiger Umzug den Beamten in eine Zwangslage versetzen würde, die er und seine Familie nicht zu vertreten haben und in der ein Ortswechsel zu Belastungen für ihn oder einen Familienangehörigen führen würde, deren Hinnahme vom Dienstherrn billigerweise nicht erwartet werden darf (vgl. Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - [a.a.O.]; zuletzt BVerwGE 77, 199 [203]).

  • BVerwG, 13.09.1973 - II C 13.73

    Bindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Gleichbehandlung bei der

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88
    Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwGE 41, 84 [87]; 44, 72 [78]; Urteil vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 C 111.79 - [Buchholz 238.90 Nr. 94 = DÖV 1983, 158 mit weiteren Nachweisen]; zuletzt BVerwGE 77, 199 [202 f.]).
  • BVerwG, 07.03.1984 - 6 B 118.83
    Auszug aus BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88
    Anders als in dem Ausgangsverfahren, das dem Beschluß des Senats vom 7. März 1984 - BVerwG 6 B 118.83 - [Buchholz 238.90 Nr. 104] zugrunde lag, war der Kläger in der Zeit nach Aufnahme des Dienstes am neuen Dienstort nicht durch Maßnahmen, die dem Dienstherrn zuzurechnen wären, daran gehindert, im Falle eines Umzugs zum 1. Oktober 1983 die Beschäftigten eines Spediteurs beim Verpacken und Verladen des Umzugsguts persönlich zu überwachen und beim Wiederaufstellen der Wohnungseinrichtung in der neuen Wohnung selbst Anweisungen zu geben.
  • BVerwG, 09.01.1989 - 6 C 47.86

    Umzugskostenvergütung - Begünstigender Verwaltungsakt - Trennungsgeld -

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88
    Diese beiden Vorschriften sind hier maßgeblich, weil dem Kläger aus Anlaß seiner Abordnung nach H. Umzugskostenvergütung zugesagt und diese nur einheitlich mit der dienstlichen Maßnahme anfechtbare Zusage (vgl. Urteil des Senats vom 9. Januar 1989 - BVerwG 6 C 47.86 - [Buchholz 262 § 1 TGV Nr. 1]) bestandskräftig geworden ist.
  • BVerwG, 17.10.1986 - 6 A 2.84

    Trennungsgeld - Zwingendes persönliches Umzugshindernis - Ehefrau des versetzten

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88
    Nach Maßgabe dieser Grundsätze ist das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 41, 84 ; zuletzt: Urteil vom 17. Oktober 1986 - BVerwG 6 A 2.84 - [Buchholz 238.90 Nr. 113 S. 109 f. mit umfangreichen Nachweisen]) davon ausgegangen, daß z.B. freiwillig eingegangene berufliche Verpflichtungen der Ehefrau des Beamten grundsätzlich nicht zu einer derartigen, von ihr nicht zu vertretenden und vom Dienstherrn im Rahmen seiner Fürsorgepflicht bei der Bewilligung des Trennungsgeldes zu berücksichtigenden Belastung führen.
  • BVerwG, 06.10.1972 - VI B 7.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Fürsorgepflicht

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88
    Ein Zurückgreifen auf die allgemeine Vorschrift kommt daher überhaupt nur in Fällen in Betracht, in denen sonst diese Pflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. Beschluß vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 Nr. 40]).
  • BVerwG, 08.07.1965 - VIII C 30.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1990 - 6 C 8.88
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn ein Wohnungsmangel, der sonst den Umzug verhindern würde, durch den Erwerb von Immobilien in angemessener Zeit beseitigt werden kann und soll (vgl. Urteil vom 8. Juli 1965 - BVerwG 8 C 30.63 - [Buchholz 238.90 Nr. 6]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.04.1994 - 3 L 327/93
    Dabei haben die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit zugleich Begrenzungscharakter (BVerwG, Urt. v. 03.12.1990 - 6 C 8.88 -, Buchholz 261 § 15 BUKG Nr. 3 m.w.N.).

    Das ist dann der Fall, wenn ein sofortiger Umzug den Beamten in eine Zwangslage versetzen würde, die er und seine Familie nicht zu vertreten haben und in der ein Ortswechsel zu Belastungen für ihn oder seine Familienangehörigen führen würde, deren Hinnahme vom Dienstherrn billigerweise nicht erwartet werden darf (BVerwG, Urt. v. 03.12.1990, a.a.O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat dies für Fälle anerkannt, in denen ein Wohnungsmangel, der sonst den Umzug verhindern würde, durch den Erwerb von Immobilien in angemessener Zeit beseitigt werden kann und soll (BVerwG, Urt. v. 03.12.1990, a.a.O.).

    Er hat sich also zunächst weiterhin und fortgesetzt um eine Wohnung am Dienstort zu bemühen, und er hat dabei jede gebotene Gelegenheit zur Erlangung einer Wohnung - unter Einbeziehung des Mietwohnungssektors - auszunutzen (BVerwG, Urt. v. 03.12.1990, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 10.10.2000 - 2 B 455/00
    Denn trennungsgeldrechtlich muss sich auch ein Beamter, der am alten Dienstort eine eigenes Haus bewohnt, um die Erlangung einer Mietwohnung am neuen Dienstort bemühen (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.12.1990 - 6 C 8.88 -, NVwZ-RR 1991, 416 und Beschl. des Senats v. 1.9.2000 - 2 B 772/99 -).

    Denn der Erwerb von Wohneigentum betrifft ausschließlich wirtschaftliche Eigeninteressen des Klägers und seiner Familie, die außerhalb der Zweckbestimmung der Umzugskostenvergütung stehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.12.1990, aaO, bezüglich der Gewährung von Trennungsgeld).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2007 - 4 B 15.05

    Trennungsgeld bei Bezug einer Wohnung des Ehegatten

    Denn die hiermit - zumindest auch - verbundenen eigenwirtschaftlichen Interessen des Ehegatten des Berechtigten liegen außerhalb der Zweckbestimmung des Trennungsgeldes (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1990 - 6 C 8.88 - NVwZ-RR 1991, 416, 417); der Zweck des Trennungsgeldes würde verfehlt (im Ergebnis ebenso Meyer/Fricke, a.a.O., § 3 TGV Rn. 168; a.A.: Kopicki/Irlenbusch, a.a.O., § 3 TVG Anm. 91, S. 290/21; Drescher/Schmidt, Reise- und Umzugskostenrecht des Bundes und der Länder, Stand: Feb. 2006, § 3 TGV Rn. 16; jeweils ohne nähere Begründung).
  • VGH Bayern, 14.10.2005 - 15 ZB 05.1985

    Versetzung eines Soldaten, Gewährung von Trennungsgeld, Wegfall des

    Die Fürsorgepflicht rechtfertigt die Gewährung von Trennungsgeld dann nicht, wenn das in der persönlichen Sphäre des Beamten liegende Umzugshindernis aus Umständen erwachsen ist, die der Soldat/Beamte und seine Familie zu vertreten haben (vgl. BVerwG vom 3.12.1990 NVwZ-RR 1991, 416/417).
  • BAG, 01.10.1998 - 6 AZR 65/97
    Er muß vielmehr selbst jede zumutbare Gelegenheit ausnutzen, um eine Wohnung zu erhalten ( BVerwG Urteil vom 3. Dezember 1990 - 6 C 8.88 - Buchholz 26.1 § 15 BUKG Nr. 3).
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