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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.91   

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https://dejure.org/1992,2929
BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.91 (https://dejure.org/1992,2929)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.1992 - 2 B 18.91 (https://dejure.org/1992,2929)
BVerwG, Entscheidung vom 04. März 1992 - 2 B 18.91 (https://dejure.org/1992,2929)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Freie Planstelle als Voraussetzung einer erneuten Ernennung zum Beamten bei einem Reaktivierungsantrag - Verzögerung der Wiedereinstellung eines Beamten - Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Schuldhafte Verletzung des Anspruchs auf Wiedereinstellung - Darlegung der ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1992, 917
  • ZBR 1992, 249
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.91
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.91
    All dies gilt unabhängig davon, ob als rechtliche Grundlage des streitigen Schadensersatzanspruchs eine Verletzung der Fürsorgepflicht (§ 85 LBG NW) oder unmittelbar eine schuldhafte Verletzung des Anspruchs auf Wiedereinstellung (§ 48 Abs. 2 LBG NW) in Betracht gezogen wird (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwGE 80, 123 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 51/86]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.91
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • VG Düsseldorf, 31.03.2022 - 17 K 673/19
    Die Behörde hat zunächst unter Berücksichtigung der Vorgaben des jeweils betroffenen Rechtsbereichs in Abwägung zwischen der materiellen Gerechtigkeit einerseits, die für die Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes streitet, und der Rechtssicherheit andererseits, die für die Aufrechterhaltung bestandskräftiger Verwaltungsakte streitet, zu entscheiden, wie sie von ihrem Rücknahmeermessen Gebrauch machen will, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. März 1999 - 1 DB 7, 97 (BDiszG) -, NVwZ 2000, 202 f.; Beschluss vom 4. März 1992 - 2 B 18.91 -, DVBl. 1992, 917; ebenso BFH, Urteil vom 26. März 1991 - VII R 15/89 -, BStBl. II 1991, 552, 553f.
  • VG Weimar, 31.01.2006 - 4 K 5868/04

    Rechtmäßigkeit einer gegen den Willen einer verbeamteten Lehrerin ausgesprochenen

    Diese eindeutige, die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit der unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigung mit Art. 33 Abs. 5 und Abs. 2 GG grundsätzlich verneinende Auffassung, die eindeutig über die Prüfung landesrechtlicher Teilzeitregelungen hinausgreift, hat das Bundesverwaltungsgericht seither in mehreren (kürzer begründeten) Entscheidungen aufrecht erhalten (Beschl. v. 04.03.1992 -2 B 18.91 -, DVBl. 1992, 917 = Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 2; Beschl. v. 30.03.1992 -2 B 27.92 - Beschl. v. 06.04.1992 -2 B 30.92 -, Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 3) und in dem o. a. Urteil vom 02.03.2000 mit ausführlicher Begründung bekräftigt und fortgeführt (-2 C 1/99 -, ZBR 2000, 209; zustimmend: Summer in seiner Urteilsanmerkung, ZBR 2000, 211; Loschelder, ZBR 1989, 91; Ziemske, ZBR 2001, 1, 5; Baßlsperger, ZBR 2001, 417, 420).
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2418/01

    Lehrer: Teilzeitbeschäftigung rechtmäßig?

    Seine eindeutige, diese Zulässigkeit verneinende Auffassung hat das Bundesverwaltungsgericht seither in mehreren (nur kurz begründeten) Entscheidungen aufrecht erhalten (Beschl. v. 4.3. 1992 - 2 B 18.91 -, DVBI. 1992, 917 = Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 2; Beschl. v. 30.3. 1992 - 2 B 27.92 - Beschl. v. 6.4. 1992 - 2 B 30.92 -, Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 3) und neuerdings mit ausführlicherer Begründung bekräftigt und fortgeführt (BVerwG, Urt. v. 2.3. 2000 - 2 C 1.99 -, ZBR 2000, 209).
  • VG Weimar, 31.01.2006 - 4 K 130/05

    Recht der Landesbeamten; Rechtswidrigkeit einer aufgezwungenen

    Diese eindeutige, die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit der unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigung mit Art. 33 Abs. 5 und Abs. 2 GG grundsätzlich verneinende Auffassung, die auch eindeutig über die Prüfung landesrechtlicher Teilzeitregelungen hinausgreift, hat das Bundesverwaltungsgericht seither in mehreren (kürzer begründeten) Entscheidungen aufrecht erhalten (Beschl. v. 04.03.1992 - 2 B 18.91 -, DVBl. 1992, 917 = Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 2; Beschl. v. 30.03.1992 - 2 B 27.92 - Beschl. v. 06.04.1992 - 2 B 30.92 -, Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 3) und in dem o.a. Urteil vom 02.03.2000 mit ausführlicher Begründung bekräftigt und fortgeführt (- 2 C 1/99 -, ZBR 2000, 209; zustimmend: Summer in seiner Urteilsanmerkung, ZBR 2000, 211; Loschelder, ZBR 1989, 91; Ziemske, ZBR 2001, 1, 5; Baßlsperger, ZBR 2001, 417, 420).
  • VG Minden, 15.05.2002 - 4 K 4069/00

    Ausgestaltung des Rechts eines Beamten auf Vollzeitbeschäftigung;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 06.07.1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196; Beschluss vom 04.03.1992 - 2 B 18.91 - DVBl. 1992, 917; Beschluss vom 06.04.1992 -, Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 3.
  • VG Minden, 15.05.2002 - 4 K 3977/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer gegenüber eines verbeamteten Lehrers

    vgl. BVerwG, Urteil vom 06.07.1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196; Beschluss vom 04.03.1992 - 2 B 18.91 - DVBl. 1992, 917; Beschluss vom 06.04.1992 -, Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 3.
  • VG Minden, 15.05.2002 - 4 K 1837/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer durch Bescheid der Bezirksregierung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 06.07.1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196; Beschluss vom 04.03.1992 - 2 B 18.91 - DVBl. 1992, 917; Beschluss vom 06.04.1992 -, Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 3.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.02.1992 - 2 B 155.91   

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https://dejure.org/1992,9953
BVerwG, 21.02.1992 - 2 B 155.91 (https://dejure.org/1992,9953)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.1992 - 2 B 155.91 (https://dejure.org/1992,9953)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 1992 - 2 B 155.91 (https://dejure.org/1992,9953)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 419
  • ZBR 1992, 249
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 21.02.1992 - 2 B 155.91
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 6.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4569
BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 6.91 (https://dejure.org/1992,4569)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1992 - 2 C 6.91 (https://dejure.org/1992,4569)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1992 - 2 C 6.91 (https://dejure.org/1992,4569)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anhebung eines Ruhegehaltssatzes in Fällen der Beurlaubung ohne Dienstbezüge - Auswirkungen des Urlaubs auf die Höhe der ruhegehaltfähigen Dienstzeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1992, 249
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 6.91
    Dieser Pflicht steht als Korrelat die Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn in Form der Besoldung gegenüber (vgl. BVerfGE 71, 39 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83] ).
  • VG Köln, 10.10.1989 - 22 K 4110/87
    Auszug aus BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 6.91
    Dieses durch Subsumtion des konkreten Sachverhalts unter die hier maßgeblichen Vorschriften gewonnene Ergebnis begegnet entgegen den Ausführungen im Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Verwaltungsgerichts Köln vom 10. Oktober 1989 - 22 K 4110/87 -, der Gegenstand eines nach Art. 100 Abs. 1 GG beim Bundesverfassungsgericht schwebenden Verfahrens ist, keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • OVG Niedersachsen, 05.02.2003 - 2 LA 2951/01

    Ruhegehaltssatz; Eintritt in den Ruhestand; Versorgungsabschlag; Grundsätze des

    Vielmehr entspricht es dem Charakter des durch diese Bestimmung geschützten Dienst- und Treueverhältnisses, wenn der Gesetzgeber die Höchstversorgung davon abhängig macht, dass der Beamte bis zur gesetzlichen Altersgrenze Dienst leistet (vgl. hierzu im Zusammenhang mit der Frage des Versorgungsabschlages in Fällen von Teilzeitbeschäftigung und Urlaub ohne Dienstbezüge, BVerwG, Urt. v. 23.04.1998 - BVerwG 2 C 2.98 -, ZBR 1998, 357, 358; Urt. v. 27.02.1992 - BVerwG 2 C 6.91 -, ZBR 1992, 249; OVG Lüneburg, Urt. v. 11.04.2000 - 5 L 845/97 -).

    Der Umstand, dass diese Beamten nicht vorzeitig ausscheiden, ist bei Regelung der Rechtsverhältnisse für das beamtenrechtliche Dienst- und Treueverhältnis, bei dem der Dienst bis zur gesetzlichen Altersgrenze das Leitbild bildet (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 27.02.1992, a.a.O., S. 249), ein sachlich einleuchtender, gewichtiger Grund, der die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung rechtfertigt.

    Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit dieser Regelung lässt sich aber, wie ausgeführt, auf Grund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu anderen Fällen eines Versorgungsabschlages (Urt. v. 23.04.1998, a.a.O.; Urt. v. 27.02.1992, a.a.O.) eindeutig bereits im Zulassungsverfahren bejahen (ebenso VGH München in seinem die Zulassung ablehnenden Beschluss v. 16.08.2000 - 3 ZB 00.1844 -).

  • BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 2.98

    Ruhegehaltssatz, Übergangsregelung 1992;; Versorgungsabschlag bei

    In Übereinstimmung hiermit hat der Senat im Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 2 C 6.91 - (Buchholz 239.2 § 26 Nr. 1 = ZBR 1992, 249) die parallele Regelung in § 26 Abs. 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes sowohl allgemein als auch für den Fall für verfassungsgemäß erachtet, daß sich ein verhältnismäßig kurzer Urlaub ohne Dienstbezüge zwar wegen der vorgeschriebenen Auf- und Abrundung nicht auf die Höhe der ruhegehaltfähigen Dienstzeit auswirkt, aber gleichwohl auf die Berechnung des Versorgungsabschlags.
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 19.98

    Ruhegehaltssatz, Übergangsregelung 1992; Versorgungsabschlag bei ehemals

    Aus diesem Grunde hat der Senat im Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 2.98 - (a.a.O.) § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BeamtVG und bereits im Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 2 C 6.91 - (Buchholz 239.2 § 26 BeamtVG Nr. 1) die zu § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BeamtVG a.F. parallele Regelung des § 26 Abs. 1 SVG als verfassungsgemäß erachtet.
  • BVerwG, 10.10.1995 - 2 B 40.95

    Recht der Soldaten: Verfassungsmäßigkeit der Kürzungsregelung des § 13b SVG

    Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis oder das Soldatenverhältnis ist der Beamte oder Soldat verpflichtet, sich voll für seinen Dienstherrn einzusetzen und seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, wobei die Vollzeitbeschäftigung auf Lebenszeit - bzw. beim Soldaten auf Zeit für den Verpflichtungszeitraum - seit jeher das Leitbild und den wesentlichen Strukturinhalt des Beamten - bzw. Berufssoldatenverhältnisses bildet (vgl. Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 2 C 6.91 - m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 02.02.1998 - 9 E 991/97

    Anspruch auf Festsetzung eines Ruhegehaltssatzes; Versorgungsabschlag bei

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  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 12.91

    Klage eines Oberstleutnants im Ruhestand auf Anhebung seines Ruhegehaltssatzes -

    Der Versorgungsabschlag nach § 26 Abs. 1 Satz 1 SVG (= § 14 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG) ist in Fällen der Beurlaubung ohne Dienstbezüge auch dann vorzunehmen, wenn sich der Urlaub auf die Höhe der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nicht ausgewirkt hat (wie Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 2 C 6.91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 4 S 919/03

    Bestehen und Reichweite einer Pflicht zur Belehrung über die Auswirkungen einer

    Weitergehende Hinweise auf etwaige versorgungsrechtliche Folgen einer Beurlaubung waren im Rahmen dieser Praxis weder erforderlich noch geboten (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.1992, ZBR 1992, 249).
  • BVerwG, 19.10.1993 - 2 B 144.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Vielmehr ist das Berufungsgericht im Anschluß an das Urteil des beschließenden Senats vom 27. Februar 1992 - BVerwG 2 C 6.91 - (Buchholz 239.2 § 26 Nr. 1 = ZBR 1992, 249) zu der inhalts- und wortgleichen Bestimmung des § 26 Abs. 1 Satz 1 SVG von der Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BeamtVG a.F. ausgegangen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2000 - 2 A 11170/00
    Dies ist jedoch nicht der Fall, denn der Versorgungsbeitrag dient nicht allein dazu, die finanziellen Auswirkungen der regulären Versorgungslast des Dienstherrn in der Zukunft zu vermindern, in dem beispielsweise aus der Beurlaubungszeit keine versorgungsschädlichen Konsequenzen in Gestalt von Versorgungsabschlägen nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BeamtVG a.F. gezogen werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992 - 2 C 6/91 - Buchholz 239.2 § 26 SVG Nr. 1; Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 2/98 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1995 - 2 A 11221/95

    Teilzeitbeschäftigte Beamte; Versorgungsabschlag

    Um dieses - vom Gesetzgeber mißbilligte - Ergebnis zu vermeiden, durfte der Versorgungsabschlag erhoben werden, der sich aus diesem Blickwinkel als verfassungsrechtlich noch hinnehmbar erweist (ebenso schon BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1992, ZBR 1992, 249).
  • VG München, 09.10.2009 - M 21 K 08.5891

    Keine Anerkennung von Ausbildungszeiten in einer Meisterschule als

  • VG München, 09.10.2009 - M 21 K 09.2225

    Keine Anerkennung von Ausbildungszeiten an allgemeinbildenden weiterführenden

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