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   BVerwG, 19.09.1991 - 2 C 28.90   

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BVerwG, 19.09.1991 - 2 C 28.90 (https://dejure.org/1991,1233)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.1991 - 2 C 28.90 (https://dejure.org/1991,1233)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 1991 - 2 C 28.90 (https://dejure.org/1991,1233)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besoldungsrecht - Ortszuschlag - Gemeinderecht - Dienstanweisung des Bügermeisters - Auslegung besoldungsrechtlicher Vorschriften - Ortszuschlag - Stufe des - bei geschiedenen Beamten Unterhaltsverpflichtung - Begriff der - aus der geschiedenen Ehe im Besoldungsrecht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBesG § 40 Abs. 2 Nr. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 89, 53
  • NJW 1992, 1251
  • NVwZ 1992, 575 (Ls.)
  • FamRZ 1992, 176
  • DVBl 1992, 104
  • DÖV 1992, 114
  • ZBR 1992, 54
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.07.1986 - 6 C 100.84

    Beamtenrecht - Familienzuschlag - Unterhaltsverpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1991 - 2 C 28.90
    Einem geschiedenen Beamten steht Ortszuschlag der Stufe 2 zu, wenn seine monatliche Unterhaltsverpflichtung aus der Ehe mindestens die Höhe der Bruttodifferenz zwischen den Ortszuschlagsstufen 1 und 2 erreicht (teilweise Aufgabe der Auffassung des 6. Senats im Urteil vom 3.7. 1986: BVerwG, Buchholz 235 § 40 Nr. 11 = NJW 1987, 391).

    Soweit der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 3. Juli 1986 - BVerwG 6 C 100.84 - über das Erfordernis einer den Unterschiedsbetrag der Ortszuschlagsstufen zumindest erreichenden Unterhaltsleistung hinaus die Auffassung vertreten hat, die Unterhaltsleistung im Sinne des § 40 Abs. 2 Nr. 3 BBesG müsse so bemessen sein, daß sie den wesentlichen Unterhalt des früheren Ehegatten bilden könne, also einen für die gesamte wirtschaftliche Lebensführung des früheren Ehegatten bestimmenden Anteil von dessen Lebensunterhalt ausmache, hält der für derartige Streitigkeiten nunmehr allein zuständige erkennende Senat daran nicht fest.

  • BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 560/87

    Ortszuschlag nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1991 - 2 C 28.90
    Denn anderenfalls würde nicht nur die verbliebene Belastung besoldungsrechtlich berücksichtigt, sondern dem Beamten darüber hinaus eine nicht gewollte finanzielle Besserstellung gegenüber einem ledigen Beamten verschafft (vgl. in diesem Sinne die Beschlüsse des Senats vom 30. November 1981 - BVerwG 2 B 7.81 - und vom 31. Januar 1990 - BVerwG 2 B 7.90 - , jeweils bei einer monatlichen Unterhaltsleistung von 50 DM; vgl. ferner Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Januar 1988 - 6 AZR 560/87 - zur tarifrechtlichen Regelung).

    Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts hat bei der Auslegung des dem § 40 Abs. 2 Nr. 3 BBesG insoweit entsprechenden § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 3 BAT das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 21. Januar 1988 - 6 AZR 560/87 - (a.a.O.) zwar grundsätzlich auf den Anteil der Unterhaltsleistung an der gesamten wirtschaftlichen Lebensführung des Unterhaltsberechtigten abgestellt, es jedoch als ausreichend angesehen, daß die Unterhaltsleistung ein Zehntel des Eigenverdienstes des Unterhaltsberechtigten erreicht (im dortigen Streitfalle 110 DM monatlich).

  • BVerwG, 30.11.1981 - 2 B 7.81

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1991 - 2 C 28.90
    Denn anderenfalls würde nicht nur die verbliebene Belastung besoldungsrechtlich berücksichtigt, sondern dem Beamten darüber hinaus eine nicht gewollte finanzielle Besserstellung gegenüber einem ledigen Beamten verschafft (vgl. in diesem Sinne die Beschlüsse des Senats vom 30. November 1981 - BVerwG 2 B 7.81 - und vom 31. Januar 1990 - BVerwG 2 B 7.90 - , jeweils bei einer monatlichen Unterhaltsleistung von 50 DM; vgl. ferner Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Januar 1988 - 6 AZR 560/87 - zur tarifrechtlichen Regelung).
  • BVerwG, 31.01.1990 - 2 B 7.90

    Begriff der Unterhaltsverpflichtung i.S. von § 40 Abs. 2 Nr. 3 BBesG

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1991 - 2 C 28.90
    Denn anderenfalls würde nicht nur die verbliebene Belastung besoldungsrechtlich berücksichtigt, sondern dem Beamten darüber hinaus eine nicht gewollte finanzielle Besserstellung gegenüber einem ledigen Beamten verschafft (vgl. in diesem Sinne die Beschlüsse des Senats vom 30. November 1981 - BVerwG 2 B 7.81 - und vom 31. Januar 1990 - BVerwG 2 B 7.90 - , jeweils bei einer monatlichen Unterhaltsleistung von 50 DM; vgl. ferner Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Januar 1988 - 6 AZR 560/87 - zur tarifrechtlichen Regelung).
  • BVerwG, 10.02.1983 - 2 C 43.81

    Berücksichtigung der den Beamten der Deutschen Bundesbank gewährten Bankzulage

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1991 - 2 C 28.90
    Eine Regelung dieser Art ist nach dem darin erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung der ausdrücklichen Regeln durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (vgl. Urteile des Senats vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 43.81 - ; vom 15. März 1984 - BVerwG 2 C 44 und 45.81 - sowie vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - ).
  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89

    Absenkung der Eingangsbesoldung nach dem HBegleitG 1984

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1991 - 2 C 28.90
    Eine Regelung dieser Art ist nach dem darin erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung der ausdrücklichen Regeln durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (vgl. Urteile des Senats vom 10. Februar 1983 - BVerwG 2 C 43.81 - ; vom 15. März 1984 - BVerwG 2 C 44 und 45.81 - sowie vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89 - ).
  • BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 205/82

    Öffentlicher Dienst - Unterhaltszahlung - Ortszuschlag

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1991 - 2 C 28.90
    Das hat der erkennende Senat zunächst für die Frage der Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG ausgesprochen (Urteil vom 15. November 1984 <BVerwGE 70, 264, 265> unter Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Januar 1984 - 3 AZR 205/82 - ), sodann auch für die hier streitige Frage einer Verpflichtung zum Unterhalt aus der geschiedenen Ehe gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 3 BBesG (Urteil vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 6.85 -
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 24.82

    Besoldungsrecht - Ortszuschlag - Scheidung - Kindererziehung - Barunterhalt

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1991 - 2 C 28.90
    Das hat der erkennende Senat zunächst für die Frage der Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG ausgesprochen (Urteil vom 15. November 1984 <BVerwGE 70, 264, 265> unter Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Januar 1984 - 3 AZR 205/82 - ), sodann auch für die hier streitige Frage einer Verpflichtung zum Unterhalt aus der geschiedenen Ehe gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 3 BBesG (Urteil vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 6.85 -
  • BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 6.85

    Beamtenrecht - Ruhestandsbeamter - Ortszuschlag - Ehescheidung

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1991 - 2 C 28.90
    Das hat der erkennende Senat zunächst für die Frage der Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG ausgesprochen (Urteil vom 15. November 1984 <BVerwGE 70, 264, 265> unter Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Januar 1984 - 3 AZR 205/82 - ), sodann auch für die hier streitige Frage einer Verpflichtung zum Unterhalt aus der geschiedenen Ehe gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 3 BBesG (Urteil vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 6.85 -
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZR 37/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    b) Einen Familienzuschlag der Stufe 1 nach § 40 Abs. 1 BBesG erhalten Beamte, Richter oder Soldaten u.a., wenn sie verheiratet sind oder wenn sie geschieden und aus der geschiedenen Ehe mindestens in Höhe des Familienzuschlags zum Unterhalt verpflichtet sind (zum Ortszuschlag nach früherem Recht vgl. BVerwG FamRZ 1992, 176, 177; Millack/Engelking/Laatermann/ Henkel, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder [Stand Sept. 1998] § 40 BBesG Nr. 3 Satz 19).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2018 - 5 LB 98/16

    Ehegattenunterhalt; Ehescheidung; Entreicherung; nacheheliche

    "Was unter der gesetzlichen Formulierung 'aus der Ehe zum Unterhalt verpflichtet' zu verstehen ist, richtet sich mangels eigenständiger Regelungen im Bundesbesoldungsrecht nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.1.1987 - BVerwG 2 C 6.85 -, juris Rn. 15; Urteil vom 12.3.1991 - BVerwG 6 C 51.88 -, juris Rn. 25; Urteil vom 19.9.1991 - BVerwG 2 C 28.90 -, juris Rn. 14; Urteil vom 30.1.2003 - BVerwG 2 C 5.02 -, juris Rn.8).

    Denn andernfalls würde nicht nur die verbliebene Belastung besoldungsrechtlich berücksichtigt, sondern dem Besoldungsempfänger eine nicht [gewollte] finanzielle Besserstellung gegenüber einem ledigen Beamten verschafft (BVerwG, Urteil vom 19.9.1991, a. a. O., Rn. 15).

  • BVerwG, 09.05.2006 - 2 C 12.05

    Familienzuschlag der Stufe 1; Barunterhalt; Rückforderung einer Überzahlung;

    Hier tritt die Unterhaltsleistung an die Stelle der Mehraufwendungen aufgrund des gemeinsamen Hausstandes; sie muss mindestens die Höhe des Zuschlags erreichen (Urteil vom 19. September 1991 - BVerwG 2 C 28.90 - BVerwGE 89, 53 ).
  • BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 16.04

    Familienzuschlag der Stufe 1; Eigenmittelgrenze; Bruttoprinzip; Barunterhalt;

    Die Aufnahme eines unterhaltsberechtigten Kindes in den eigenen Haushalt stellt die Gewährung von Unterhalt im Sinne von § 40 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 BBesG dar, auch wenn der andere Elternteil dem Kind Barunterhalt leistet (Urteile vom 15. November 1984 - BVerwG 2 C 24.82 - BVerwGE 70, 264 und vom 19. September 1991 - BVerwG 2 C 28.90 - BVerwGE 89, 53 ).

    Hier tritt die Unterhaltsleistung an die Stelle der Mehraufwendungen aufgrund des gemeinsamen Hausstandes; sie muss mindestens die Höhe des Zuschlages erreichen (Urteil vom 19. September 1991, a.a.O. ).

  • BGH, 02.02.2011 - XII ZB 133/08

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Ausgleich degressiver Bestandteile

    Ein (auch) der geschiedenen Ehe des Antragsgegners zuzuordnender Anspruch auf Familienzuschlag bestünde daher nur, wenn der Antragsgegner der Antragstellerin über die geschuldete Ausgleichsrente hinaus noch zu Unterhaltsleistungen verpflichtet wäre (vgl. BVerwG NJW 1987, 1567) und wenn diese Unterhaltspflicht mindestens die Höhe des Bruttobetrages des Familienzuschlags der Stufe 1 erreichen würde (vgl. BVerwG NJW 1992, 1251, 1252; OLG Saarbrücken OLGR 1998, 446, 448; Schütz/Maiwald/Brockhaus aaO § 50 BeamtVG Rn. 13).
  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 C 5.02

    Kein Familienzuschlag der Stufe 1 bei Unterhaltsverzicht der Ehefrau gegen

    Was als Unterhaltsverpflichtung im Sinne der genannten Bestimmungen zu verstehen ist, richtet sich mangels eigenständiger Regelung im Bundesbesoldungsrecht nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (vgl. Urteile vom 19. September 1991 - BVerwG 2 C 28.90 - BVerwGE 89, 53 und vom 12. März 1991 - BVerwG 6 C 51.88 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 23 S. 23 jeweils m.w.N.).

    Dementsprechend muss eine monatliche Unterhaltsverpflichtung des Beamten - anders als bei der Pauschalregelung des § 5 VAHRG - mindestens in der Bruttodifferenz zwischen den Zuschlagsstufen bestehen, um den Anspruch auf die höhere Stufe zu rechtfertigen (vgl. Urteil vom 19. September 1991 - BVerwG 2 C 28.90 - a.a.O. S. 53 ).

  • BVerwG, 17.01.2008 - 2 B 58.07

    Familienzuschlag für Geschiedene; Ehegatte; Unterhalt; Unterhaltsvereinbarung;

    Nach dieser Rechtsprechung richtet sich mangels eigenständiger Regelung im Bundesbesoldungsrecht das Verständnis der gesetzlichen Formulierung "aus der Ehe zum Unterhalt verpflichtet sind" in § 40 Abs. 1 Nr. 3 BBesG nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (Urteile vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 6.85 - Buchholz 239.1 § 50 BeamtVG Nr. 2, vom 12. März 1991 - BVerwG 6 C 51.88 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 23, vom 19. September 1991 - BVerwG 2 C 28.90 - BVerwGE 89, 53 = Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 25 und vom 30. Januar 2003 - BVerwG 2 C 5.02 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 30, stRspr).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2001 - 1 A 5008/99

    Gewährung des Ortszuschlags der Stufe 2 bzw. des Familienzuschlags der Stufe 1

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 1991 - 2 C 28.90 -, BVerwGE 89, 53 = DVBl. 1992, 104 = DÖV 1992, 114 = ZBR 1992, 54 = Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 25 = NJW 1992, 1251 = FamRZ 1992, 176 = ZTR 1992, 130 = Schütz BeamtR ES/C I 1.1 Nr. 49.

    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte für die Anwendung des § 5 VAHRG, anders als nach der bereits angeführten Rechtsprechung für die besoldungsrechtlichen Regelungen des Ortszuschlags, nicht von Belang sein, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 19. September 1991 - 2 C 28.90 - a.a.O., in welcher Höhe der Berechtigte gegen den Verpflichteten einen Unterhaltsanspruch hat (BT-Drucks. 9/2296 S. 14) und ob dieser Anspruch in Verbindung mit der Kürzung der Rente beim Verpflichteten tatsächlich eine Beeinträchtigung seiner Lebensführung bewirkt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - 1 A 722/07

    Anspruch eines mehrfach geschiedenen und zu Unterhaltszahlungen verpflichteten

    Das vom Kläger zur Stützung seiner Rechtsauffassung vor allem ins Feld geführte Urteil des BVerwG vom 19.9.1991 - 2 C 28.90 -,.

    BVerwGE 89, 53 = DVBl. 1992, 104 = ZBR 1992, 54,.

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2016 - 5 LA 22/15

    Familienzuschlag; Familienzuschlag der Stufe 1; Familienzuschlag Stufe 1;

    Was unter der gesetzlichen Formulierung "aus der Ehe zum Unterhalt verpflichtet" zu verstehen ist, richtet sich mangels eigenständiger Regelungen im Bundesbesoldungsrecht nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.1.1987 - BVerwG 2 C 6.85 -, juris Rn. 15; Urteil vom 12.3.1991 - BVerwG 6 C 51.88 -, juris Rn. 25; Urteil vom 19.9.1991 - BVerwG 2 C 28.90 -, juris Rn. 14; Urteil vom 30.1.2003 - BVerwG 2 C 5.02 -, juris Rn.8).

    Denn andernfalls würde nicht nur die verbliebene Belastung besoldungsrechtlich berücksichtigt, sondern dem Besoldungsempfänger eine nicht gestellte finanzielle Besserstellung gegenüber einem ledigen Beamten verschafft (BVerwG, Urteil vom 19.9.1991, a. a. O., Rn. 15).

  • BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 4.92

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand - Gewährung von Unterhaltsleistungen -

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 4 S 793/02

    Familienzuschlag; Kapitalabfindung zur Erfüllung der Unterhaltspflicht

  • VG München, 18.02.2020 - M 5 K 18.4089

    Rückforderung von überzahltem Familienzuschlag

  • OLG Celle, 04.01.2006 - 15 UF 128/05

    Berechnung nachehelichen Unterhalts; Feststellung der unterhaltsrechtlichen

  • VG Freiburg, 15.10.2001 - 7 K 2370/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 1 A 2089/05

    Anspruch eines geschiedenen Beamten auf Familienzuschlag; Fehlende Anknüpfung an

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1995 - 4 S 1613/94

    Versorgung der Beamten: Kürzung aufgrund Versorgungsausgleichs im Falle einer

  • VG Berlin, 04.02.1998 - 28 A 262.96

    Ortzuschlag der Stufe 2 für einen geschiedenen Beamten; Unterhaltsverpflichtung

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 5 LA 240/10

    Anforderungen an die Gewährung eines Familienzuschlags an einen geschiedenen

  • OLG Saarbrücken, 23.07.1998 - 6 UF 6/98
  • VG Düsseldorf, 02.08.2019 - 26 K 12344/17

    Rückforderung von Besoldungsbezügen

  • VG Köln, 03.02.2016 - 23 K 6376/14
  • VG Sigmaringen, 28.09.2011 - 1 K 3529/10

    Familienzuschlag bei Abfindung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.12.1996 - 2 A 13184/95

    Unterhaltsverpflichtung; Scheidung; Ehegattenbestandteil; Ortszuschlag;

  • VG Ansbach, 11.03.2015 - AN 11 K 14.00768

    Rücknahme eines Erstfestsetzungsbescheides; Familienzuschlag Stufe 1 bei

  • VG Sigmaringen, 28.11.2011 - 1 K 3529/10

    Anspruch eines geschiedenen, den Unterhaltsanspruch seiner geschiedenen Ehefrau

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