Rechtsprechung
   BVerwG, 13.04.1994 - 1 WB 51.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3067
BVerwG, 13.04.1994 - 1 WB 51.93 (https://dejure.org/1994,3067)
BVerwG, Entscheidung vom 13.04.1994 - 1 WB 51.93 (https://dejure.org/1994,3067)
BVerwG, Entscheidung vom 13. April 1994 - 1 WB 51.93 (https://dejure.org/1994,3067)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3067) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - Personalführende Stelle - Schlechter beurteilter Soldat - Ausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZBR 1994, 278
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.07.1993 - 1 WB 92.92

    Bekanntgabe einer unverbindlichen Planungsabsicht - Ausschluss eines Soldaten von

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1994 - 1 WB 51.93
    Der Grundsatz der Bestenauslese besagt, daß der BMVg oder eine andere personalbearbeitende Stelle im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens unter mehreren Bewerbern den geeigneteren bzw. geeignetsten auszuwählen haben (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 92.92 -).

    Bei der Frage, welche Ausbildungsanforderungen und Vorverwendungen an einen Dienstposten zu stellen sind, handelt es sich um eine Zweckmäßigkeitsfrage, die, wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines bestimmten Soldaten begründet, bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als vorgegeben hingenommen werden muß (vgl. Beschluß vom 20. Juli 1993, aaO).

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1994 - 1 WB 51.93
    Dabei hat sie allerdings entscheidend darauf abzustellen, daß der Soldat nach Eignung, Befähigung und Leistung zu verwenden ist (Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 SG, Beschluß vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [340]>).
  • BVerwG, 11.07.1984 - 1 WB 176.82

    Verwendung - Dienstpostenwechsel - Leistungsprinzip - Dienstposteninhaber -

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1994 - 1 WB 51.93
    Wie der Senat bereits entschieden hat, können bei der Besetzung eines A 9 mA-Dienstpostens außer der Leistung auch erforderliche Ausbildungen und Vorverwendungen berücksichtigt werden (Beschluß vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [252]>) mit der Folge, daß sich auch die Auswahl eines geringfügig schlechter beurteilten Konkurrenten durchaus im Rahmen des Bewertungsspielraums der personalführenden Stelle hält (vgl. Beschluß vom 23. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 136.90 - ).
  • BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 15.92

    Rechtswidrigkeit einer Besetzung des Dienstpostens Leiter Spezialstab Auswertung,

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1994 - 1 WB 51.93
    Damit ist ein Feststellungsinteresse hinreichend dargetan (vgl. Beschluß vom 27. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 15.92 -).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 136.90
    Auszug aus BVerwG, 13.04.1994 - 1 WB 51.93
    Wie der Senat bereits entschieden hat, können bei der Besetzung eines A 9 mA-Dienstpostens außer der Leistung auch erforderliche Ausbildungen und Vorverwendungen berücksichtigt werden (Beschluß vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [252]>) mit der Folge, daß sich auch die Auswahl eines geringfügig schlechter beurteilten Konkurrenten durchaus im Rahmen des Bewertungsspielraums der personalführenden Stelle hält (vgl. Beschluß vom 23. Juli 1991 - BVerwG 1 WB 136.90 - ).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 36.88

    Berücksichtigung der Schwerbehinderteneigenschaft von Soldaten bei

    Auszug aus BVerwG, 13.04.1994 - 1 WB 51.93
    Hierbei ist zu bedenken, daß eine Verpflichtung des BMVg, den Antragsteller auf den von ihm begehrten Dienstposten zu versetzen, nur hätte ausgesprochen werden können, wenn das Ermessen fehlerfrei nur mit diesem Ergebnis hätte ausgeübt werden könnten (Beschluß vom 15. Februar 1990 - BVerwG 1 WB 36.88 - <BVerwGE 86, 244 [246]>).
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 307/02

    Konkurrentenklage - Vorrang unterrepräsentierter Frauen - Härtefallregelung für

    Die Gewichtung der einzelnen Qualifikationsmerkmale ist wesentlicher Bestandteil des Beurteilungsspielraums des Arbeitgebers (BVerfG 10. November 1993 - 2 ER 301/93 - DVBl. 1994, 118; 16. August 2001 - 2 A 3/00 - aaO; BAG 5. September 1991 - 8 AZR 462/90 - vgl. BVerwG 13. April 1994 - 1 WB 51/93 - ZBR 1994, 278).
  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein

    Dem trägt die Rechtsprechung dadurch Rechnung, daß neben dem Leistungsprinzip nachrangige - auch sozial wirksame - Auswahlkriterien zum Zuge kommen können, wenn es um eine Auswahlentscheidung unter Bediensteten oder Bewerberinnen und Bewerbern geht, die nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung "im wesentlichen gleich beurteilt" sind oder - anders ausgedrückt - zwischen denen nicht mehr als ein nur "geringfügiger Beurteilungsunterschied" besteht(Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 51.86 - Buchholz 237.7 § 7 NWLBG Nr. 5;Beschlüsse vom 27. März 1990 - BVerwG 6 P 34.87 - Buchholz 250 § 77 BPersVG Nr. 10 undvom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 - BVerwG, DokBer B 1994, 298 ff.).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 112.96

    Beförderung von Soldaten - Ermessen bei der Besetzung eines Dienstposten -

    Denn der Grundsatz der Bestenauslese besagt vielmehr, daß bei jeder Auswahlentscheidung die personalbearbeitende Stelle im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens jeweils im gegebenen Zeitpunkt unter mehreren Bewerbern den geeigneteren bzw. geeignetsten auszuwählen hat (vgl. Beschluß vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 - ).

    Wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (vgl. Beschlüsse vom 11. Juli 1984 - BVerwG 1 WB 176.82 - <BVerwGE 76, 243 [252]> und vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 - ), können bei der Besetzung eines A 9mA-Dienstpostens außer der durch die letzten Beurteilungen nachgewiesenen Leistung auch erforderliche Ausbildungen und Vorverwendungen berücksichtigt werden mit der Folge, daß sich auch die Auswahl eines geringfügig schlechter beurteilten Konkurrenten durchaus noch im Rahmen des Beurteilungsspielraumes der personalführenden Stelle hält.

    Bei der Frage, welche Ausbildungsanforderungen und/oder Vorverwendungen an einen Dienstposten zu stellen sind, handelt es sich um eine Zweckmäßigkeitsfrage, die, wenn sie ein dienstliches Bedürfnis für eine bestimmte Verwendung eines bestimmten Soldaten begründet, bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen, außer bei Rechtsverstößen, als vorgegeben hingenommen werden muß (vgl. Beschlüsse vom 20. Juli 1993 - BVerwG 1 WB 92.92 - und vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 - ).

  • BVerwG, 25.09.2002 - 1 WB 27.02

    Konkurrentenantrag; Leistungsgrundsatz; Bestenauslese; Beurteilung;

    Zur abgerundeten Bewertung des Leistungsbildes und seiner Kontinuität ist es nach der Rechtsprechung des Senats darüber hinaus zulässig, in die Auswahlentscheidung auch die beiden letzten planmäßigen Beurteilungen vor der aktuellen Beurteilung mit einzubeziehen (vgl. Beschlüsse vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 -, vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 112.96 - und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 51.97 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1995 - 10 B 11538/95

    Gebot der Bestenauslese; Beförderung der Beamten; Bundesgrenzschutz

    Die dienstlichen Beurteilungen sind damit die wesentliche Grundlage für am Leistungsgrundsatz orientierte Personalentscheidungen des Dienstherrn (st. Rspr., vgl. neuerdings etwa: BVerwG, Beschluß vom 13. April 1994, RiA 1995, S. 135).

    Erst kürzlich hat das Bundesverwaltungsgericht einen Unterschied von 0, 22 bzw. 0,15 als geringfügig angesehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. April 1994, RiA 1995, S. 135 - 136 -) und auch schon früher eine Differenz von 1/3 einer Gesamtnote für nicht ausschlaggebend für eine Beförderungsentscheidung erklärt (BVerwG, Urteil vom 25. August 1988, NJW 1989, S. 538), hingegen eine Differenz um eine volle Notenstufe als entscheidenden Leistungsvorsprung gewertet (BVerwG, Beschluß vom 10. November 19903).

  • BVerwG, 24.08.1994 - 1 WB 34 94

    Beförderung zum Oberstabsfeldwebel - Widerruf der planmäßigen Beurteilung eines

    Damit ist ein Feststellungsinteresse hinreichend dargetan (vgl. Beschluß vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 -).

    Der Grundsatz der Bestenauslese besagt, daß der BMVg oder eine andere personalbearbeitende Stelle im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens unter mehreren Bewerbern den geeigneteren bzw. geeignetsten auszuwählen haben (vgl. Beschluß vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2000 - B 3 S 391/99
    Denn Art. 33 Abs. 2 GG , 8 Abs. 1 Satz 2 BG LSA verpflichtet nicht dazu, auch noch so geringfügige Eignungs- und Leistungsunterschiede stets den Ausschlag geben zu lassen (BVerwG, PersR 1995, 296 (298); BVerwG, ZBR 1994, 278 [BVerwG 13.04.1994 - BVerwG 1 WB 51.93] ; Urt. v. 25.8.1988, Buchholz 237.7 § 7 NWLBG Nr. 5 = DÖD 1989, 238 f. [BVerwG 25.08.1988 - BVerwG 2 C 51.86] ; Beschl. v. 27.3.1990, PersR 1990, 179; Beschl. v. 13.4.1994 - BVerwG 1 W 51.93 - juris -;; vgl. auch zur "im wesentlichen gleichen" Vorbildung BVerwGE 68, 109 (114); 64, 153 (155 ff.); 64, 142 (147 ff.)).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2002 - B 3 S 391/99

    Zulässigkeit eines gesetzlich nicht geregelten Antrags auf Abänderung eines

    Denn Art. 33 Abs. 2 GG, 8 Abs. 1 Satz 2 BG LSA verpflichtet nicht dazu, auch noch so geringfügige Eignungs- und Leistungsunterschiede stets den Ausschlag geben zu lassen (BVerwG, PersR 1995, 296 (298); BVerwG, ZBR 1994, 278; Urt. v. 25.8.1988, Buchholz 237.7 § 7 NWLBG Nr. 5 = DÖD 1989, 238 f.; Beschl. v. 27.3.1990, PersR 1990, 179; Beschl. v. 13.4.1994 - BVerwG 1 W 51.93 - juris - vgl. auch zur "im wesentlichen gleichen" Vorbildung BVerwGE 68, 109 (114); 64, 153 (155 ff.); 64, 142 (147 ff.)).
  • BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 20.97

    Recht der Soldaten - Anspruch auf Sonderurlaub für Familienheimfahrten eines

    Ein solcher Fortsetzungsfeststellungsantrag ist nach der auch im wehrdienstgerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO zulässig (vgl.Beschluß vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 -).
  • BVerwG, 22.07.1997 - 1 WB 4.97

    Recht der Soldaten - Unheilbare Folgen der Verletzung der Anhörungspflicht bei

    Der Antragsteller ist in zulässiger Weise durch die auch im wehrdienstgerichtlichen Verfahren anwendbare Vorschrift des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO (vgl. Beschluß vom 13. April 1994 - BVerwG 1 WB 51.93 -) zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag übergegangen, mit dem er die Feststellung der Rechtswidrigkeit des "Repatriierungsbefehls" begehrt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.1998 - B 3 S 182/98
  • BVerwG, 16.10.1996 - 1 WB 39.96

    Feststellungsinteresse - Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte fachliche

  • BVerwG, 17.10.2000 - 2 B 32.00

    Vergleichbarkeit der dienstlichen Beurteilungen von Bewerbern aus

  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 94.94

    Voraussetzungen für die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.1999 - B 3 S 412/98
  • BVerwG, 04.09.1996 - 1 WB 15.96

    Konkurrentenklage bzgl. einer militärischen Verwendungsentscheidung - Problem der

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.05.1996 - 3 M 31/96

    Anforderungsprofil; Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Statusrechtliches Amt;

  • BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 99.94

    Rechtsanspruch eines Soldaten auf die Verwendung auf einem bestimmten

  • BVerwG, 16.05.2002 - 1 WB 12.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 41.01

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 WB 123.00

    Versetzung auf den Dienstposten des Kommandeurs - Grundsatz der Bestenauslese -

  • BVerwG, 18.07.1995 - 1 WB 69.94

    Anforderungen an den infolge eines mit einem Soldaten geführten Personalgesprächs

  • BVerwG, 14.11.1995 - 1 WB 101.94

    Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags eines Zeitsoldaten -

  • BVerwG, 11.03.1997 - 1 WB 97.96

    Ermessensspielraum bei der Bewerberauswahl bzgl. eines zu besetzenden

  • BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 112.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Feststellung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht