Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 533/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Polizeidienstunfähigkeit wegen allergischen Asthmas - Entlassung eines Probebeamten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 26.11.1992 - 3 K 1562/91
- VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 533/93
Papierfundstellen
- VBlBW 1994, 399
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (9)
- VGH Baden-Württemberg, 12.11.1990 - 4 S 1840/89
Zur Entlassung eines Beamten auf Probe aufgrund alkoholbedingter …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 533/93
Steht die Versetzung in den Ruhestand unter den Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 LBG im Ermessen der Behörde, so setzt die Entlassung wegen Dienstunfähigkeit voraus, daß die Behörde ihr Ermessen ausübt und die Versetzung des dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand ohne Ermessensfehler ablehnt (vgl. Urteil des Senats vom 12.11.1990, VBlBW 1991, 269).Das durch § 57 Abs. 2 LBG in Verb. mit § 41 Nr. 2 LBG eingeräumte Ermessen, zwischen der Entlassung und der Versetzung in den Ruhestand zu wählen, kann in Richtung darauf eingeengt sein, das Beamtenverhältnis auf Probe durch Versetzung in den Ruhestand zu beenden (vgl. BVerwGE 41, 75; Urteil des Senats vom 12.11.1990, a.a.O.).
Auch die Umstände, die zu seiner Dienstunfähigkeit geführt haben, können in die Überlegungen des Dienstherrn ebenso einbezogen werden wie die Länge der zurückgelegten Dienstzeit oder haushaltsmäßige Erwägungen (BVerwGE 22, 215; BVerwG, Urteil vom 26.6.1990, Buchholz 237.0 Nr. 2; Urteil des Senats vom 12.11.1990 a.a.O.; Urteil des Senats vom 20.2.1990, VBlBW 1991, 65; Beschluß des Senats vom 19.6.1989, ZBR 1990, 224).
- VGH Baden-Württemberg, 20.02.1990 - 4 S 287/87
Entlassung eines Beamten wegen Nichtbewährung; Zustellung an Geschäftsunfähigen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 533/93
Auch die Umstände, die zu seiner Dienstunfähigkeit geführt haben, können in die Überlegungen des Dienstherrn ebenso einbezogen werden wie die Länge der zurückgelegten Dienstzeit oder haushaltsmäßige Erwägungen (BVerwGE 22, 215; BVerwG, Urteil vom 26.6.1990, Buchholz 237.0 Nr. 2;… Urteil des Senats vom 12.11.1990 a.a.O.; Urteil des Senats vom 20.2.1990, VBlBW 1991, 65; Beschluß des Senats vom 19.6.1989, ZBR 1990, 224).Einer gefestigten beamtenrechtlichen Versorgung in der Form eines Ruhegehalts bedarf es dazu nicht (vgl. zur Berücksichtigung solcher Erwägungen bereits im Entlassungsverfahren: Urteil des Senats vom 20.2.1990, a.a.O.).
- BVerwG, 24.10.1972 - VI C 43.70
Durchführung einer psychiatrischen Untersuchung und Begutachtung - Anspruch auf …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 533/93
Das durch § 57 Abs. 2 LBG in Verb. mit § 41 Nr. 2 LBG eingeräumte Ermessen, zwischen der Entlassung und der Versetzung in den Ruhestand zu wählen, kann in Richtung darauf eingeengt sein, das Beamtenverhältnis auf Probe durch Versetzung in den Ruhestand zu beenden (vgl. BVerwGE 41, 75;… Urteil des Senats vom 12.11.1990, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.1993 - 4 S 1611/92
Vorrang des Laufbahnwechsels vor der Versetzung eines polizeidienstunfähigen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 533/93
Die Polizeidienstfähigkeit setzt die Verwendbarkeit des Polizeibeamten im Polizeivollzugsdienst zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder seiner Amtsbezeichnung entsprechenden Stellung voraus, ohne Rücksicht darauf, ob er im Außendienst oder im Innendienst eingesetzt ist (vgl. Urteil des Senats vom 27.9.1990, VBlBW 1991, 193; Urteil des Senats vom 17.6.1993, IÖD 1993, 256). - VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 4 S 1159/89
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Dienstunfähigkeit - Versorgungszusage …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 533/93
Auch die Umstände, die zu seiner Dienstunfähigkeit geführt haben, können in die Überlegungen des Dienstherrn ebenso einbezogen werden wie die Länge der zurückgelegten Dienstzeit oder haushaltsmäßige Erwägungen (BVerwGE 22, 215; BVerwG, Urteil vom 26.6.1990, Buchholz 237.0 Nr. 2;… Urteil des Senats vom 12.11.1990 a.a.O.; Urteil des Senats vom 20.2.1990, VBlBW 1991, 65; Beschluß des Senats vom 19.6.1989, ZBR 1990, 224). - VGH Baden-Württemberg, 06.10.1992 - 4 S 2137/92
Vorläufige Verwendung eines polizeidienstunfähigen Polizeibeamten im Innendienst …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 533/93
Im übrigen ist zur Klarstellung darauf hinzuweisen, daß ein polizeidienstunfähiger Polizeibeamter, der gesundheitlich - wie der Kläger - zur Verrichtung von Innendienst fähig ist, vorübergehend bis zur Klärung seiner etwaigen weiteren Verwendung oder bis zur ordnungsgemäßen Beendigung des Beamtenverhältnisses zur Verrichtung von polizeilichem Innendienst verpflichtet sein dürfte (vgl. Beschluß des Senats vom 6.10.1992, IÖD 1993, 4). - BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90
Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 533/93
Hat er die laufbahnrechtliche Probezeit ohne (rechtzeitige) Beanstandung des Dienstherrn beendet, so daß eine Entlassung nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 LBG ausscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.2 1993, DVBl 1993, 952), erfüllt er die beamtenrechtlichen Voraussetzungen der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit aber noch nicht, so kann ihm bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit nach § 41 Nr. 2 LBG ein Unterhaltsbeitrag nach § 15 Abs. 2 BeamtVG zuerkannt werden. - BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 533/93
Auch die Umstände, die zu seiner Dienstunfähigkeit geführt haben, können in die Überlegungen des Dienstherrn ebenso einbezogen werden wie die Länge der zurückgelegten Dienstzeit oder haushaltsmäßige Erwägungen (BVerwGE 22, 215; BVerwG, Urteil vom 26.6.1990, Buchholz 237.0 Nr. 2;… Urteil des Senats vom 12.11.1990 a.a.O.; Urteil des Senats vom 20.2.1990, VBlBW 1991, 65; Beschluß des Senats vom 19.6.1989, ZBR 1990, 224). - VGH Baden-Württemberg, 27.09.1990 - 4 S 3102/89
Beamtenrecht: Polizeidienstunfähigkeit
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 533/93
Die Polizeidienstfähigkeit setzt die Verwendbarkeit des Polizeibeamten im Polizeivollzugsdienst zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder seiner Amtsbezeichnung entsprechenden Stellung voraus, ohne Rücksicht darauf, ob er im Außendienst oder im Innendienst eingesetzt ist (vgl. Urteil des Senats vom 27.9.1990, VBlBW 1991, 193; Urteil des Senats vom 17.6.1993, IÖD 1993, 256).
- VG Schleswig, 20.01.2020 - 12 B 69/19
Antrag auf länderübergreifende Versetzung eines Beamten im Wege einer …
Die in der PDV 300 enthaltenen Bestimmungen stellen eine Sammlung von Erfahrungssätzen dar, die auf der besonderen polizeimedizinischen Sachkunde der Verfasser der PDV 300 beruhen und insbesondere die speziellen Anforderungen des Polizeidienstes an die Leistungsfähigkeit des Einstellungs- bzw. Versetzungsbewerbers berücksichtigen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 3. Juni 2004 - 2 B 52.03 - juris, Rdnr. 5; VGH Mannheim, Urteil vom 31. Mai 1994 - 4 S 533/93 - juris, Rdnr. 27). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2012 - 1 B 1166/12
Verpflichtung der Zulassung eines Bewerbers zur Ausbildung für den mittleren …
vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Mai 1994 - 4 S 533/93 -, IÖD 1994, 243 = juris, Rn. 27; zum Rechtscharakter der PDV 300 vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 21. Juni 2011 - 1 A 1124/09 -, n.v. (BA Seite 8); dazu, dass die PDV 300 - wie jede Verwaltungsvorschrift - Raum für die sachgerechte Erfassung von Ausnahmetatbeständen lassen muss, vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 13. Mai 2009 - 2 K 425/09 -, a.a.O. = juris, Rn. 28 ff., und VG Magdeburg, Urteil vom 15. September 2010 - 5 A 300/09 -, juris, Rn. 42. - VG Stuttgart, 31.10.2008 - 9 K 1476/08
Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen die Rücknahme einer Ernennung zum …
Dass sich das Bereitschaftspolizeipräsidium zur Beurteilung dieser Tauglichkeit der Polizeidienstvorschrift "Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit 300" (im Folgenden PDV 300) bedient, ist grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. nur VGH Bad.-Württ, Urt. v. 31.5.1994 - 4 S 533/93 - ;… VG Stuttgart, 6. Kammer, Urt. v. 25.9.2007 - 6 K 1534/06 - ).
- VG Stuttgart, 25.09.2007 - 6 K 1534/06
Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn bei der Einschätzung der …
Dennoch ist sie vom Gericht zu beachten, weil sie eine rechtsnormausfüllende, auch Fürsorgegesichtspunkten Rechnung tragende, allgemeine Entscheidung des Dienstherrn dazu darstellt, welche gesundheitlichen Eignungsvoraussetzungen von den Polizeibeamten erfüllt sein müssen, um den besonderen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sowie an die seelische Belastbarkeit zu genügen (vgl. hierzu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urt. v. 31.05.1994 - 4 S 533/93 -, Juris). - VGH Bayern, 12.01.2012 - 3 CS 11.2106
Beamtenrecht; Polizeidienstfähigkeit; Ohrenerkrankung; Otosklerose; Tinnitus; …
Eine solche Beurteilung könnte unter Umständen bereits dann in Erwägung gezogen werden, wenn entgegen dem polizeiärztlichen Gutachten festzustellen wäre, dass das zum Zeitpunkt der Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit bestehende Leiden der Antragstellerin einer erfolgreichen Behandlung zugänglich gewesen und mit einer Wiedererlangung ihrer vollen Verwendungsfähigkeit innerhalb von zwei Jahren zu rechnen gewesen wäre (vgl. etwa VGH Mannheim, Entscheidung vom 31.5.1994, Az. 4 S 533/93, IÖD 1994, 243, RdNr. 28 nach ; eine vergleichbare Auffassung vertritt wohl auch OVG Münster, Entscheidung vom 17.8.1993 , RdNrn. 34, 36, 39). - VG Greifswald, 11.07.2018 - 6 B 405/18
Recht der Bundesbeamten
Die PDV 300 ist damit eine rechtsnormausfüllende, auch Fürsorgegesichtspunkten Rechnung tragende, allgemeine Entscheidung des Dienstherrn, welche gesundheitlichen Eignungsvoraussetzungen von Polizeibeamten erfüllt sein müssen, um den besonderen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sowie an die seelische Belastbarkeit zu genügen (BVerwG, Beschl. v. 3. Juni 2004 - 2 B 52/03.; BayVGH, Beschl. v. 19. September 2011 - 3 CE 11.1823.; VGH BW, Urt. v. 31. Mai 1994 - 4 S 533/93). - VGH Bayern, 19.09.2011 - 3 CE 11.1823
Antrag auf einstweilige Einstellung bis zum rechtskräftigen Abschluss des …
Sie ist eine rechtsnormausfüllende, auch Fürsorgegesichtspunkten Rechnung tragende, allgemeine Entscheidung des Dienstherrn, welche gesundheitlichen Eignungsvoraussetzungen von Polizeibeamten erfüllt sein müssen, um den besonderen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sowie an die seelische Belastbarkeit zu genügen (VGH Baden-Württemberg v. 31.5.1994 Az. 4 S 533/93 ZBR 1995, 58). - VG Lüneburg, 20.06.2007 - 1 A 302/04
Polizeidienst; Polizeivollzugsdienst; Wiederverwendung; Ruhestand; …
Vgl. VGH Baden-Württ. V. 31.5.1994 - 4 S 533/93 - :. - VG München, 12.09.2016 - M 5 E 16.3299
Kein Anspruch auf Zulassung zur Ausbildung zum Brandmeister wegen Vorwegnahme der …
Sie ist eine rechtsnormausfüllende, auch Fürsorgegesichtspunkten Rechnung tragende, allgemeine Entscheidung des Dienstherrn, welche gesundheitlichen Eignungsvoraussetzungen von Polizeibeamten erfüllt sein müssen, um den besonderen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit sowie an die seelische Belastbarkeit zu genügen (…BVerwG, B.v. 3.6.2004, a. a. O.;… BayVGH, B.v. 19.9.2011, a. a. O.; VGH BW, U.v. 31.5.1994 - 4 S 533/93 - juris Rn. 28). - VG Kassel, 16.06.2005 - 7 G 610/05
Feststellung der Polizeidienstuntauglichkeit bei Sarkoidose.
Der Polizeivollzugsbeamte muss zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder seiner Amtsbezeichnung entsprechenden Stellung einsetzbar sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.05.1994, Az. 4 S 533/93;… OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 01.08.2003, Az. 6 A 1579/02, jeweils zu entsprechenden landesrechtlichen Regelungen).
Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 25.08.1994 - PL 15 S 1817/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühr im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung anwaltlicher Tätigkeiten bei Beschlussverfahren gegen die Personalvertretung; Bemessung des Werts der anwaltlichen Tätigkeit im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren auf Ersetzung der Zustimmung der zuständigen Personalvertretung zur ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 30.06.1994 - P 11 K 142/94
- VGH Baden-Württemberg, 25.08.1994 - PL 15 S 1817/94
Papierfundstellen
- VBlBW 1994, 513
- ZBR 1995, 58 BWVPr 1995, 118 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74
Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.08.1994 - PL 15 S 1817/94
Diese von gesonderten Anträgen abhängige Begehren können im einzelnen unterschiedlich zu beurteilen sein, insbesondere etwa im Hinblick auf einzuhaltende Fristen, ob tatsächlich jeweils die Zustimmung verweigert wurde und ob die jeweiligen Weigerungsgründe, die nicht auf Belange des betroffenen Arbeitnehmers beschränkt sind (vgl. BAGE 27, 113, 121), unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt sind (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 23.11.1982, DÖV 1983, 825).Sie nimmt damit in gewissem Umfang den arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzprozeß praktisch vorweg (vgl. BAGE 27, 113 zu § 103 Abs. 2 BetrVG; Senatsbeschluß vom 20.6.1989, ZBR 1990, 130 = Personalrat 1990, 261 = PersV 1991, 40 zu § 47 Abs. 1 BPersVG; Hess. VGH, Beschluß vom 21.12.1983, ZBR 1984, 283 LS).
Verfahren nach § 108 Abs. 1 Satz 2 BPersVG kommt dabei die allgemeine personalvertretungsrechtliche Bedeutung zu, bei welchen Fehlverhalten eine außerordentliche Kündigung der in § 108 Abs. 1 Satz 1 BPersVG genannten Personen auch unter Berücksichtigung der möglichen kollektiven Interessen der betroffenen Personalvertretung und der Bediensteten, den betroffenen Arbeitnehmer in seiner personalvertretungsrechtlichen Funktion zu belassen (vgl. hierzu BAGE 26, 219; 27, 113, 121), berechtigt ist.
- VGH Baden-Württemberg, 03.08.1987 - 15 S 1728/87
Festsetzung des Gegenstandswerts im personalvertretungsrechtlichen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.08.1994 - PL 15 S 1817/94
Diese Festsetzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Fachsenat angeschlossen hat, gemäß den Bestimmungen des § 8 Abs. 2 BRAGO vorzunehmen, da im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 3 BRAGO für die Gerichtsgebühren keine Wertvorschriften vorgesehen sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 8.7.1985, Buchholz 238.3 A § 83 Nr. 26; Senatsbeschluß vom 3.8.1987, VBlBW 1988, 265).Dies schließt es in der Regel aus, einzelne Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (vgl. BVerwG…, Beschluß vom 8.7.1985, a.a.O.; Senatsbeschluß vom 3.8.1987, a.a.O.).
- BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.08.1994 - PL 15 S 1817/94
Der Gesetzgeber wollte insbesondere auch vermeiden, daß mißliebigen Personalratsmitgliedern willkürlich fristlos gekündigt und ihre Weiterbeschäftigung während des Rechtsstreits durch alle Instanzen verhindert wird (vgl. für das BetrVG: BAGE 46, 258).
- BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74
Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.08.1994 - PL 15 S 1817/94
Verfahren nach § 108 Abs. 1 Satz 2 BPersVG kommt dabei die allgemeine personalvertretungsrechtliche Bedeutung zu, bei welchen Fehlverhalten eine außerordentliche Kündigung der in § 108 Abs. 1 Satz 1 BPersVG genannten Personen auch unter Berücksichtigung der möglichen kollektiven Interessen der betroffenen Personalvertretung und der Bediensteten, den betroffenen Arbeitnehmer in seiner personalvertretungsrechtlichen Funktion zu belassen (vgl. hierzu BAGE 26, 219; 27, 113, 121), berechtigt ist. - VGH Baden-Württemberg, 04.10.1983 - 15 S 1033/83
Mitbestimmung bei der Entwidmung von Beschäftigtenwohnungen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.08.1994 - PL 15 S 1817/94
Sie nimmt damit in gewissem Umfang den arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzprozeß praktisch vorweg (vgl. BAGE 27, 113 zu § 103 Abs. 2 BetrVG; Senatsbeschluß vom 20.6.1989, ZBR 1990, 130 = Personalrat 1990, 261 = PersV 1991, 40 zu § 47 Abs. 1 BPersVG; Hess. VGH, Beschluß vom 21.12.1983, ZBR 1984, 283 LS). - VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 15 S 896/89
Außerordentliche Kündigung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.08.1994 - PL 15 S 1817/94
Sie nimmt damit in gewissem Umfang den arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzprozeß praktisch vorweg (vgl. BAGE 27, 113 zu § 103 Abs. 2 BetrVG; Senatsbeschluß vom 20.6.1989, ZBR 1990, 130 = Personalrat 1990, 261 = PersV 1991, 40 zu § 47 Abs. 1 BPersVG; Hess. VGH, Beschluß vom 21.12.1983, ZBR 1984, 283 LS). - VGH Baden-Württemberg, 06.07.1982 - 15 S 23/82
Freistellung zu einer Schulungsveranstaltung und Bildungsveranstaltung durch …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.08.1994 - PL 15 S 1817/94
Diese von gesonderten Anträgen abhängige Begehren können im einzelnen unterschiedlich zu beurteilen sein, insbesondere etwa im Hinblick auf einzuhaltende Fristen, ob tatsächlich jeweils die Zustimmung verweigert wurde und ob die jeweiligen Weigerungsgründe, die nicht auf Belange des betroffenen Arbeitnehmers beschränkt sind (vgl. BAGE 27, 113, 121), unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt sind (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 23.11.1982, DÖV 1983, 825).
- VG Karlsruhe, 11.12.2009 - PB 14 K 2747/09
Erstattung von Rechtsanwaltskosten im personalvertretungsrechtlichen …
Besonderen Umständen des jeweiligen Sachverhalts kann - in allerdings nur begrenztem Umfang, vgl. dazu VGH Bad.-Württemberg, B. v. 25.08.1994 - PL 15 S 1817/94, juris - bei der Bemessung des Gegenstandswerts gem. §§ 23 Abs. 3 S. 2, 33 RVG Rechnung getragen werden. - VGH Baden-Württemberg, 30.10.2001 - PL 15 S 526/01
Personalversammlung von Lehrern außerhalb Unterrichtszeit
Sie ist nach § 86 Abs. 2 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Baden-Württemberg (Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG -) in der hier anzuwendenden Fassung vom 01.02.1996 (GBl. S. 205) i.V.m. § 87 Abs. 1 ArbGG statthaft und konnte ohne Zulassung eingelegt werden, da § 64 Abs. 2 ArbGG im Beschlussverfahren keine Anwendung findet (…vgl. Münchener Handbuch Arbeitsrecht, 2. Aufl., Stand 1.5.2000, § 392 Rn. 41;… Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 2. Aufl., RdNr. 1 zu § 87 ArbGG) und im übrigen die Voraussetzungen des § 64 Abs. 2 b ArbGG gegeben wären (vgl. zum Gegenstandswert in personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren: Beschlüsse des Senats vom 25.8.1994, ZBR 1995, 58, und vom 3.8.1987, VBlBW 1988, 265, m.w.N.). - OVG Bremen, 26.03.2007 - P S 85/07
Ersetzung der Personalratszustimmung; Gegenstandswert
(Den gebührenrechtlichen Auffangwert nehmen im Beschlussverfahren auf Ersetzung der Personalratszustimmung nach § 108 Abs. 1 BPersVG ebenfalls an: BVerwG, B. v. 03.05.1999 - 6 P 2.98 -, OVG Münster, B. v. 18.07.2005 - 1 E 741/05.PVL - , VGH Baden-Württemberg, B. v. 25.08.1994 - PL 15 S 1817/94 - , VG Hannover, B. v. 01.03.2006 - 17 A 109/06 - ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2005 - 1 E 741/05
Wertfestsetzung im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; …
dazu Beschluss des Fachsenats vom 3.12.2004 - 1 E 1443/04.PVL - m.w.N., ferner etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.8.1994 - PL 15 S 1817/94 -, VGHBW-Ls 1994, Beilage 12, B4 und Juris (zur Zustimmungsersetzung),. - OVG Bremen, 26.03.2007 - P S 86/07
Ersetzung der Personalratszustimmung; Gegenstandswert
(Den gebührenrechtlichen Auffangwert nehmen im Beschlussverfahren auf Ersetzung der Personalratszustimmung nach § 108 Abs. 1 BPersVG ebenfalls an: BVerwG, B. v. 03.05.1999 - 6 P 2.98 -, OVG Münster, B. v. 18.07.2005 - 1 E 741/05.PVL - , VGH Baden-Württemberg, B. v. 25.08.1994 - PL 15 S 1817/94 - , VG Hannover, B. v. 01.03.2006 - 17 A 109/06 - ). - VGH Baden-Württemberg, 30.11.2001 - PL 15 S 2383/00
Personalversammlungen im Hinblick auf die Besonderheiten des Schuldienstes auch …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.06.2001 - VerwG.EKD II-0124/E10 Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren auf Ersetzung der Zustimmung der Personalvertretung zur außerordentlichen Kündigung eines Personalratsmitglieds ist der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit mit dem Auffangwert nach § 8 Abs. 2 BRAGO anzunehmen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. August 1994 - PL XV S 1817/94 - ZBR 1995, 58; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11. Dezember 1995 - 18 C 85 A 2587 - ZBR 1986, 125 = Personalvertretung 1987, 24).
- VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.06.2001 - VerwG.EKD II-0124/E10 Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren auf Ersetzung der Zustimmung der Personalvertretung zur außerordentlichen Kündigung eines Personalratsmitglieds ist der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit mit dem Auffangwert nach § 8 Abs. 2 BRAGO anzunehmen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. August 1994 - PL XV S 1817/94 - ZBR 1995, 58; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11. Dezember 1995 - 18 C 85 A 2587 - ZBR 1986, 125 = Personalvertretung 1987, 24).
- MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 07.06.2001 - VerwG.EKD II-0124/E10 Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren auf Ersetzung der Zustimmung der Personalvertretung zur außerordentlichen Kündigung eines Personalratsmitglieds ist der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit mit dem Auffangwert nach § 8 Abs. 2 BRAGO anzunehmen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. August 1994 - PL XV S 1817/94 - ZBR 1995, 58; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 11. Dezember 1995 - 18 C 85 A 2587 - ZBR 1986, 125 = Personalvertretung 1987, 24).
Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 25.07.1994 - 4 S 2474/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zur Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Aufwendungen einer Heilpraktikerbehandlung bei freiwilliger Mitgliedschaft des Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 19.08.1993 - 9 K 715/93
- VGH Baden-Württemberg, 25.07.1994 - 4 S 2474/93
Papierfundstellen
- NJW 1995, 2431
- NVwZ 1995, 1138 (Ls.)
- VBlBW 1994, 444
- ZBR 1995, 58 BWVPr 1995, 119 (Leitsatz) NVwZ 1995, 1138 (Leitsatz) Schütz BeamtR ES/C IV 2 Nr. 84 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Baden-Württemberg, 21.12.1989 - 4 S 2109/89
Beihilfe: Erhöhung des Bemessungssatzes auf 100 vom Hundert
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.1994 - 4 S 2474/93
Keine Erhöhung des Bemessungssatzes nach § 14 Abs. 4 BVO (BhV BW) auf 100 vom Hundert bei der Behandlung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung durch Heilpraktiker, für welche die Krankenversicherung keine Leistung erbringt (Fortführung zu Senatsurteil vom 21.12.1989, 4 S 2109/89).Das Verwaltungsgericht hat in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 21.12.1989, ZBR 1990, 361) zutreffend ausgeführt, daß eine Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes auf 100 vom Hundert gemäß § 14 Abs. 4 BVO dann nicht in Betracht kommt, wenn die Kasse - wie hier für Heilpraktikerbehandlung - keine Leistungen erbringt.
- BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 35.87
Beihilfe - Leistungsausschluss - Krankenversicherung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.1994 - 4 S 2474/93
Dem Beamten steht es frei, ob er überhaupt eine Krankenversicherung abschließt, welche private Krankenversicherung er wählt oder ob er als früherer Versicherter als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt (vgl. BVerwGE 77, 381; 85, 209).Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind - anders als die der privaten Krankenversicherung - grundsätzlich einheitlich auf volle Absicherung im Krankheitsfall - ohne individuelle Leistungsausschlüsse für bestimmte Krankheiten - angelegt, während sich die Beiträge unabhängig von den Leistungen und dem individuellen Risiko nach dem Einkommen richten (vgl. BVerwGE 85, 209).
- BVerwG, 25.04.1963 - VIII C 216.63
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.1994 - 4 S 2474/93
Die Beihilfevorschriften, als zulässigerweise typisierende und pauschalierende Konkretisierung der Fürsorgepflicht, gehen davon aus, daß dem Beamten für Krankheitsfälle eine angemessene Selbstvorsorge durch den freiwilligen Abschluß einer Krankenversicherung als eigene Leistung zugemutet werden kann, daß es Versicherungsmöglichkeiten für alle in Betracht kommenden nicht ganz ungewöhnlichen Krankheitsfälle zu regelmäßig zumutbaren Bedingungen gibt und daß deshalb die Beihilfe des Dienstherrn nur ergänzend einzugreifen hat (vgl. BVerwGE 16, 68; BVerwG, Urteil vom 17.12.1981, Buchholz 238.11, Nr. 13 BhV (F. 1972/1975) Nr. 1 = RiA 1982, 94).
- VGH Baden-Württemberg, 21.02.2019 - 2 S 2937/18
(Keine) Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes bei Wahl einer Versicherung mit …
Die Beihilfevorschriften gehen - als zulässigerweise typisierende und pauschalierende Konkretisierung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht des Dienstherrn - davon aus, dass den Beamten für Krankheitsfälle eine angemessene Selbstvorsorge durch den freiwilligen Abschluss einer Krankenversicherung als eigene Leistung zugemutet werden kann, dass es Versicherungsmöglichkeiten für alle in Betracht kommenden, nicht ganz ungewöhnlichen Krankheitsfälle zu regelmäßig zumutbaren Bedingungen gibt und dass deshalb die Beihilfe des Dienstherrn nur ergänzend einzugreifen hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 -, juris, Rn. 38; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.07.1994 - 4 S 2474/93 -, juris, Rn. 4 m.w.N.).Zudem fördert diese Regelung das Bewusstsein der Eigenverantwortung und vereinfacht zugleich in vertretbarer Weise die mit der Beihilfengewährung verbundene Verwaltungsarbeit (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.10.1967 - II C 62.67 -, juris, Rn. 15 zur vergleichbaren Regelung in Nr. 12 Abs. 2 BhV a.F.; BVerwG…, Urteil vom 17.12.1981 - 2 C 24.81 -, juris, Rn. 11 zur vergleichbaren Regelung in Nr. 13 Abs. 6 Nr. 1 BhV a.F.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.07.1994 - 4 S 2474/93 -, juris, Rn. 4).
Insbesondere stellt die Zahlung eines Risikozuschlags bis zur Höhe von maximal 100% des Regeltarifs keine unzumutbare Art der Selbstvorsorge dar (vgl. BVerwG…, Urteil vom 08.05.1967 - VI C 18.67 -, juris, Rn. 29 zur vergleichbaren Regelung nach Nr. 12 Abs. 2 BhV a.F.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.07.1994 - 4 S 2474/93 -, juris, Rn. 8; Keufer/Hellstern/Zimmermann, Beihilfevorschriften Ba-Wü, Stand: 52. EL Juli 2004, § 14 BVO, S. 49; allgemein zur Zumutbarkeit der Zahlung von Risikozuschlägen und erhöhten Prämien im Falle der Anpassung des Versicherungsschutzes an die Beihilfeleistung: BVerfG…, Beschluss vom 13.11.1990 - 2 BvF 3/88 -, juris, Rn. 44 sowie BVerwG…, Urteil vom 14.03.1991 - 2 C 44.88 -, juris, Rn. 16).
- VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 4 S 667/93
Beihilfe für Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung
Soweit dem grundsätzlich sachleistungsberechtigten Kläger bei Inanspruchnahme von Wahlleistungen im Krankenhaus und Privatbehandlung im Gegensatz zu Privatversicherten ungedeckte Aufwendungen in Höhe von 30 vom Hundert der von der Krankenkasse nicht erstatteten Restkosten verbleiben, ist hierin ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und die Fürsorgepflicht des Dienstherrn im Hinblick auf die Verschiedenartigkeit der Versicherungssysteme (vgl. dazu BVerwGE 85, 209; Urteil des Senats vom 25.7.1994, IÖD 1995, 55) nicht zu sehen.
Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 1241/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Rückforderung von Anwärterbezügen nach Ausscheiden aus dem Dienst - Treuwidrigkeit der Rückforderung wegen nichteingehaltener Verwendungszusage
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 17.03.1992 - 11 K 10537/91
- VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 1241/92
Papierfundstellen
- VBlBW 1994, 403
- ZBR 1995, 58 BWVPr 1995, 118 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 28.91
Anwärterbezüge - Mindeststudientzeit - Fachschule
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 1241/92
Hiervon umfaßt wird die hier in Anspruch genommene Möglichkeit, sie vom Verbleib im Vorbereitungsdienst bis zu dessen Abschluß und von der Bereitschaft zum Eintritt in ein Beamtenverhältnis auf Probe und dem Verbleib darin während einer Mindestdienstzeit abhängig zu machen, wobei gegen eine Mindestdienstzeit von fünf Jahren keine Bedenken bestehen (vgl. BVerwG, Urteil v. 27.2.1992, DVBl. 1992, 914 = RiA 1992, 303 = ZBR 1992, 244).Die sich daraus ergebende Rückzahlungsverpflichtung des Klägers erfaßt die gesamten während des Vorbereitungsdienstes, im Rahmen dessen der Kläger sein Studium an der Fachhochschule für Finanzen abgeleistet hat, gewährten Anwärterbezüge (vgl. § 22 Abs. 4 LBG, § 23 Abs. 2 LVO; BVerwG, Urteil v. 27.2.1992, a.a.O.).
Der Senat nimmt insoweit auf die zutreffenden Gründe des verwaltungsgerichtlichen Urteil Bezug (§ 130b VwGO; vgl. auch BVerwG, Urteil v. 27.2.1992 a.a.O.).
- BGH, 29.11.1965 - VII ZR 214/63
Ungerechtfertigte Bereicherung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 1241/92
Eine solche Zweckbestimmung erfordert im bürgerlichen Recht nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine nicht vertragliche, sondern nur tatsächliche Willenseinigung zwischen dem Leistenden und dem Empfänger über den verfolgten Zweck; eine solche Einigung kann stillschweigend erfolgen und wird insbesondere dann anzunehmen sein, wenn der eine Teil mit seiner Leistung einen bestimmten Erfolg bezweckt, der andere dies erkennt und durch die widerspruchslose Annahme zu verstehen gibt, daß er die Zweckbestimmung billigt (vgl. BGHZ 44, 321, 323; Urteil vom 19.1.1973, NJW 1973, 612 f;… Palandt/Thomas, BGB, 52. Aufl., § 812 RdNr. 86;… Heilmann/ Trosien, in: BGB-RGRK 12. Aufl., § 812 RdNr. 89, 90; jeweils m.w.N.). - BGH, 19.01.1973 - V ZR 24/71
Einigung über die Unentgeltlichkeit als Voraussetzung einer Schenkung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 1241/92
Eine solche Zweckbestimmung erfordert im bürgerlichen Recht nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine nicht vertragliche, sondern nur tatsächliche Willenseinigung zwischen dem Leistenden und dem Empfänger über den verfolgten Zweck; eine solche Einigung kann stillschweigend erfolgen und wird insbesondere dann anzunehmen sein, wenn der eine Teil mit seiner Leistung einen bestimmten Erfolg bezweckt, der andere dies erkennt und durch die widerspruchslose Annahme zu verstehen gibt, daß er die Zweckbestimmung billigt (vgl. BGHZ 44, 321, 323; Urteil vom 19.1.1973, NJW 1973, 612 f;… Palandt/Thomas, BGB, 52. Aufl., § 812 RdNr. 86;… Heilmann/ Trosien, in: BGB-RGRK 12. Aufl., § 812 RdNr. 89, 90; jeweils m.w.N.). - BVerwG, 23.03.1977 - VI C 8.74
Rückforderung allgemeiner Ausbildungskosten - Beamter - Vorzeitiges Ausscheiden - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 1241/92
In dem bereits genannten Urteil vom 25.9.1990 hat der Senat ferner entschieden, daß die nach § 59 Abs. 5 BBesG vorgesehene Abhängigmachung der Gewährung der Anwärterbezüge von der Erfüllung von Auflagen losgelöst vom Einzelfall durch allgemeine Entscheidung zu erfolgen hat, die nach allgemeinen Gesichtspunkten sicherstellt, daß die entsprechenden Anwärter, die im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes ein Studium ableisten, durch die Gewährung der Anwärterbezüge und die damit verbundene Finanzierung ihres Studiums gegenüber anderen Studenten nicht ohne sachlichen Grund bevorzugt werden (vgl. zu diesem Gesetzeszweck: amtliche Begründung zu § 61, BT-Drs. 7/1906, S. 90; BVerwG, Urteil vom 23.3.1977, BVerwGE 52, 183, 191). - VGH Baden-Württemberg, 25.09.1990 - 4 S 1651/89
Rückforderung von Anwärterbezügen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 4 S 1241/92
Der Senat schließt sich dieser Auffassung an (im Ergebnis bereits ähnlich das rechtskräftige Urteil des Senats vom 25.9.1990, ZBR 1992, 183 = NVwZ-RR 1991, 491).
Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 25.07.1994 - 4 S 1932/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zur Beihilfefähigkeit eines Bestrahlungsgerätes zur ambulanten Strahlentherapie (hier: "Saalmann-Psor-Kamm E")
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 08.11.1993 - 12 K 10759/92
- VGH Baden-Württemberg, 25.07.1994 - 4 S 1932/94
Papierfundstellen
- VBlBW 1994, 445
- ZBR 1995, 58 BWVPr 1995, 119 (Leitsatz) IÖD 1995, 180 (Leitsatz) Schütz BeamtR ES/C IV 2 Nr. 83 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.1994 - 4 S 1932/94
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 131 Abs. 3 Nr. 1 VwGO kommt einer Rechtssache zu, wenn das erstrebte weitere Gerichtsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen, konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höhergerichtlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90). - BVerwG, 02.04.1987 - 5 C 67.84
Dritter - Aufwendungserstattung - Hilfe im Eilfall - Sozialhilfeträger - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.1994 - 4 S 1932/94
Die Einlegung dieses statthaften Rechtsmittels durch die Beklagte war danach - ungeachtet der hier im übrigen noch nicht abgelaufenen Jahresfrist - gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1, 2. Alternative VwGO noch möglich (vgl. BVerwGE 77, 181). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1993 - 1 A 253/90
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Anschaffung eines …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.1994 - 4 S 1932/94
Die von der Beklagten gerügte Abweichung des Urteils vom Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.5.1993 - 1 A 253/90 - (Recht im Amt 1994, 45) kann eine Zulassung der Berufung nach § 131 Abs. 3 Nr. 2 VwGO nicht begründen. - BVerwG, 21.12.1967 - VIII C 2.67
Versorgungsansprüche eines Beamten - Bemessung von Versorgungsbezügen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.1994 - 4 S 1932/94
Die in einem solchen Falle tragenden Entscheidungsgründe - die für das Bescheidungsurteil maßgeblich gewesene "Rechtsauffassung" - grenzen die Rechtskraftwirkung im Sinne des § 121 VwGO ab und lassen sich in einem Fall dieser Art in aller Regel nicht allein aus der Urteilsformel entnehmen; die Rechtskraftwirkung und ihre Grenzen sind gemäß den Urteilsgründen näher zu bestimmen (vgl. BVerwGE 29, 1). - BVerwG, 03.12.1981 - 7 C 30.80
Neubewertung schriftlicher Prüfungsleistungen - Beschwer des Rechtsmittelführers …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.1994 - 4 S 1932/94
Die Reichweite dieser Bindungswirkung bestimmt zugleich den Umfang der für das Berufungsverfahren erforderlichen rechtlichen Beschwer des Betroffenen und dementsprechend den der Nachprüfung des Urteil im Berufungsverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.12.1981, DVBl. 1982, 447).
Rechtsprechung
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1994 - 12 A 1734/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bewilligung der Pflegebeihilfe; Erwerbstätigkeit des Beihilfeberechtigten
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 29.04.1992 - 2 K 2642/91
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.1994 - 12 A 1734/92
Papierfundstellen
- ZBR 1995, 58
Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1994 - 3 L 71/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Dienstherr; Abordnung; Aufwandsentschädigung; Beamter; Sonderregelung
Papierfundstellen
- ZBR 1995, 58