Rechtsprechung
BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 39.94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Stellenzulage für Soldaten als Führer oder Ausbilder - Außendienst - Fahrerlaubnisprüfer - Stellenzulage - Aufwandsentschädigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 14.09.1993 - 2 K 35/93
- VGH Baden-Württemberg, 31.08.1994 - 11 S 2831/93
- BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 39.94
Papierfundstellen
- ZBR 1996, 45
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 17.94
Anspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beamte und Soldaten im …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 39.94
Der Ausschluß des Klägers aus dem Kreis der Berechtigten hält sich im Rahmen des der Beklagten durch § 17 BBesG eingeräumten Ermessens (vgl. zur Ermessensausübung BVerwG, Beschluß vom 29. Juni 1979 - BVerwG 6 B 37.79 - [Buchholz 235 § 17 Nr. 1]; Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - [BVerwGE 96, 224, 226 f.]; Urteil vom 2. März 1995 - BVerwG 2 C 17.94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 13.94
Besoldungsrecht - Stellenzulage - Verwendung in zulagefähiger Funktion
Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 39.94
Nicht jeder militärische Vorgesetzte, der gemäß § 1 Abs. 5 Soldatengesetz - SG - befugt ist, einem Soldaten Befehle zu erteilen, ist zugleich "Führer" im Sinne der Vorbemerkung Nr. 4. Soweit die Vorgesetzteneigenschaft durch Dienstgrad oder Aufgabenstellung begründet wird, trägt dem regelmäßig bereits die allgemein vorgesehene Besoldung Rechnung; denn nach dem geltenden System des Besoldungsrechts wird die angemessene Besoldung grundsätzlich in der Form des dem verliehenen Amt/dem verliehenen Dienstgrad entsprechenden Grundgehalts nebst Ortszuschlag gewährt, während nur ausnahmsweise eine weitere Differenzierung durch Zulagen vorgesehen ist (BVerwG, Urteile vom 5. Mai 1995 - BVerwG 2 C 13.94 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen] und - BVerwG 2 C 14.94 -). - BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 3.93
Beamtenbesoldung - Aufwandsentschädigung - PflichtgemäßesErmessen des Dienstherrn
Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 39.94
Der Ausschluß des Klägers aus dem Kreis der Berechtigten hält sich im Rahmen des der Beklagten durch § 17 BBesG eingeräumten Ermessens (vgl. zur Ermessensausübung BVerwG, Beschluß vom 29. Juni 1979 - BVerwG 6 B 37.79 - [Buchholz 235 § 17 Nr. 1]; Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - [BVerwGE 96, 224, 226 f.]; Urteil vom 2. März 1995 - BVerwG 2 C 17.94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BVerwG, 29.06.1979 - 6 B 37.79
Nichtzulassungsbeschwerde - Beschränkung eines Zuwendungsanspruchs für Beamte …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 39.94
Der Ausschluß des Klägers aus dem Kreis der Berechtigten hält sich im Rahmen des der Beklagten durch § 17 BBesG eingeräumten Ermessens (vgl. zur Ermessensausübung BVerwG, Beschluß vom 29. Juni 1979 - BVerwG 6 B 37.79 - [Buchholz 235 § 17 Nr. 1]; Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - [BVerwGE 96, 224, 226 f.]; Urteil vom 2. März 1995 - BVerwG 2 C 17.94 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 14.94
Anforderungen für die Gewährung einer Stellenzulage - Umfang der Tätigkeit als …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 39.94
Nicht jeder militärische Vorgesetzte, der gemäß § 1 Abs. 5 Soldatengesetz - SG - befugt ist, einem Soldaten Befehle zu erteilen, ist zugleich "Führer" im Sinne der Vorbemerkung Nr. 4. Soweit die Vorgesetzteneigenschaft durch Dienstgrad oder Aufgabenstellung begründet wird, trägt dem regelmäßig bereits die allgemein vorgesehene Besoldung Rechnung; denn nach dem geltenden System des Besoldungsrechts wird die angemessene Besoldung grundsätzlich in der Form des dem verliehenen Amt/dem verliehenen Dienstgrad entsprechenden Grundgehalts nebst Ortszuschlag gewährt, während nur ausnahmsweise eine weitere Differenzierung durch Zulagen vorgesehen ist (BVerwG, Urteile vom 5. Mai 1995 - BVerwG 2 C 13.94 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen] und - BVerwG 2 C 14.94 -).
- BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 1.97
Stellenzulage für Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen;; -, Voraussetzungen für …
Das entspricht dem System des Besoldungsrechts, das die angemessene Besoldung grundsätzlich in Gestalt des dem verliehenen Amt entsprechenden Grundgehalts nebst Familienzuschlag (früher: Ortszuschlag) gewährt und nur ausnahmsweise eine weitere Differenzierung durch Zulagen gestattet (vgl. BVerwGE 98, 192 f.; Urteile vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 39.94 - und - BVerwG 2 C 40.94 - ). - OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.2003 - 10 A 11811/02
Außendienstzulage, Erschwerniszulage, Führer, Ausbilder, Außendienst, …
Daraus, dass er nach der Dienstpostenbeschreibung bzw. den Tätigkeitsbildern für die von ihm wahrgenommenen Funktionen die ihm unterstellten Soldaten unter anderem zu überwachen oder auch einzuweisen und anzuleiten hat, lässt sich für die Qualifikation des Klägers als Führer bereits deshalb nichts herleiten, weil der militärische Führer gekennzeichnet ist durch Leitungs-, Integrations- und Vorbildfunktion (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 24.08.1995 - 2 C 39.94 -, ZBR 1996, S. 45 ff.), die bloße Überwachung bzw. Einweisung und Anleitung Untergebener eine solche jedoch nicht beinhalten.Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. August 1995 - 2 C 39.94 - (…a.a.O.) festgestellt hat, nimmt ein Vorgesetzter aber jedenfalls dann die herausgehobene Funktion eines Führers wahr, wenn er unmittelbarer Vorgesetzter gemäß § 1 der Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung - VorgV -) ist.
Wie schon das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 24. August 1995 - 2 C 39.94 - (…a.a.O.) herausgestellt hat, bedeutet Ausbildung die Vermittlung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen.
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.2004 - 4 S 1729/03
Keine Erschwerniszulage für Anwendungstechniker eines Mobilen Einsatzkommandos
Das entspricht dem System des Besoldungsrechts, das die angemessene Besoldung grundsätzlich in Gestalt des dem verliehenen Amt entsprechenden Grundgehalts nebst Familienzuschlag gewährt und nur ausnahmsweise eine weitere Differenzierung durch Zulagen gestattet (vgl. BVerwG, Urteile vom 05.05.1995, BVerwGE 98, 192 f., und vom 24.08.1995, ZBR 1996, 45).
- VG Koblenz, 08.10.2021 - 2 K 1097/20
Stellenzulage: Begriff der militärischen Führungsverantwortung
Eine weitere Differenzierung durch Zulagen ist nur ausnahmsweise vorgesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 1995 - 2 C 39.94 -, juris, Rn. 18).Danach hat ein Soldat, der einen militärischen Verband, eine militärische Einheit oder eine Teileinheit führt oder der eine militärische Dienststelle leitet, die allgemeine Befugnis, den ihm unterstellten Soldaten im und außer Dienst Befehle zu erteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 1995, a. a. O., Rn. 17 bis 19).
- BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 40.94
Anspruch auf eine Stellenzulage sowie eine Aufwandsentschädigung - Abnahme der …
»Bei Abnahme der Fahrerlaubnisprüfung in der Bundeswehr übt der als Prüfer eingesetzte Soldat keine Führer- oder Ausbildertätigkeit im Sinne der Vorbemerkung Nr. 4 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B aus (wie Urteil vom 24. August 1 995 - BVerwG 2 C 39.94 -).«. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 1 A 2825/09
Bei Verwendung als verantwortlicher Luftfahrzeugführer mit …
vgl. ebenso zu Nr. 4 der Vorbemerkungen: BVerwG, Urteil vom 24. August 1995 - 2 C 39.94 -, ZBR 1996, 45 = juris, Rn. 15. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2000 - 12 A 2867/97
Anfechtung der teilweisen Aufhebung eines Versorgungsfestsetzungsbescheids; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 24. August 1995 - 2 C 39.94 -, ZBR 1996, 45, sind die Tatbestandsvoraussetzungen der bundeswehrspezifischen Zulage nach Nr. 4 der Vorbemerkungen entsprechend den Kriterien und Anforderungen des militärischen Bereichs zu bestimmen. - BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 14.96
Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht …
Danach wird die angemessene Besoldung grundsätzlich in der Form des dem verliehenen Amt entsprechenden Grundgehalts mit Ortszuschlag gewährt, während nur ausnahmsweise eine weitere Differenzierung durch Zulagen vorgesehen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 5. Mai 1995 - BVerwG 2 C 13.94 - (BVerwGE 98, 192 f.) und vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 39.94 - (ZBR 1996, 45) und - BVerwG 2 C 40.94 - (Buchholz 240.1 Nr. 15)). - BVerwG, 06.09.2000 - 2 B 62.00
Anforderungen an die Revision rechtfertigende Divergenz von höchstrichterlichen …
Die Beklagte beanstandet, die Entscheidung des Berufungsgerichts weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 39.94 - (ZBR 1996, 45) ab. - BVerwG, 06.09.2000 - 2 B 61.00
Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Divergenz als …
Die Beklagte beanstandet, die Entscheidung des Berufungsgerichts weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG - 24.08.1995 - AZ: 2 C 39.94 (ZBR 1996, 45) ab. - BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 17.96
Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht …
- BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 15.96
Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht …
- BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 20.96
Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht …
- BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 19.96
Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht …
- BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 16.96
Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht …
- BVerwG, 06.09.2000 - 2 B 63.00
Revisionsgrund der Divergenz im Hinblick auf die Frage, ob ein militärischer …
- BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 18.96
Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht …
- BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 13.96
Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht …
- BVerwG, 27.02.1997 - 2 C 12.96
Erschwerniszulage für Sprengstoffentschärfer und -ermittler - Verdacht …