Rechtsprechung
   BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1427
BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96 (https://dejure.org/1996,1427)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.1996 - 2 WD 21.96 (https://dejure.org/1996,1427)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 1996 - 2 WD 21.96 (https://dejure.org/1996,1427)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1427) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens - Anforderungen an die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten eines Soldaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Verstoßes gegen die Treuepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Einsatz von Soldaten zu humanitären Zwecken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 361
  • NJW 1997, 536
  • NVwZ 1997, 395 (Ls.)
  • DVBl 1997, 356
  • ZBR 1997, 236
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96
    Bei der Auslegung der Treuepflicht nach § 7 SG sind nach Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 - 2 BvE 3/92, 5/93, 7/93, 8/93 - <BVerfGE 90, 286 [ff.]> auch die folgenden bindenden Erkenntnisse zu beachten:.

    Das Bundesverfassungsgericht hat im übrigen festgestellt, daß die Inhaltsänderung eines bestehenden - völkerrechtlichen - Vertrages nur dann der Zustimmung des Gesetzgebers nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG bedarf, wenn sie durch Anderungsvertrag erfolgt; dies gilt jedoch nicht bei einer den "wechselnden Lagen entsprechenden dynamischen Auslegung" (BVerfGE 90, 286, 361).

    Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG, der Akte der auswärtigen Gewalt nicht erfaßt, sondern grundsätzlich dem Kompetenzbereich der Regierung zuordnet, kann nicht entnommen werden, daß immer dann, wenn ein Handeln der Bundesregierung im völkerrechtlichen Verkehr die politischen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland regelt oder Gegenstände der Bundesgesetzgebung betrifft, die Form eines der gesetzgeberischen Zustimmung bedürftigen Vertrages gewählt werden muß; auch insoweit kommt eine analoge oder erweiternde Auslegung dieser Vorschrift nicht in Betracht (BVerfGE 90, 286 [358 f.]).

    Damit würde einer jederzeit möglichen Verweigerung oder einseitigen Einschränkung der abgegebenen Verpflichtungserklärung des Soldaten Vorschub geleistet, z.B. im Falle einer Erweiterung der NATO durch Einbeziehung weiterer Mitglieder (vgl. insoweit BVerfGE 90, 286 [365]).

    Zumindest für einen Berufs- und Zeitsoldaten ergeben sich die durch eine entsprechend den Erkenntnissen des Bundesverfassungsgerichts erweiterte Aufgabenstellung der Bundeswehr bedingten Verpflichtungen aus ihrer Loyalitätspflicht; einer mißbräuchlichen Konkretisierung der Treuepflicht ist im übrigen dadurch vorgebeugt, daß für einen friedenssichernden Einsatz der Streitkräfte die grundsätzlich vorherige Zustimmung des Deutschen Bundestags vorausgesetzt wird (BVerfGE 90, 286 [387 ff.]).

    Insbesondere würde der zu einem solchen Einsatz erteilte Befehl nach den Erkenntnissen des Bundesverfassungsgerichts durchaus einem dienstlichen Zweck dienen (vgl. BVerfGE 90, 286 [353 ff.]).

  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92

    Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen -

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96
    Diese für das Dienstverhältnis aller Soldaten grundlegende Verpflichtung gebietet jedem Wehrpflichtigen, Zeit- oder Berufssoldaten, im Dienst und außerhalb des Dienstes zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als eines militärischen Verbandes beizutragen und alles zu unterlassen, was diese in ihrem durch die Verfassung festgelegten Aufgabenbereich schwächen könnte (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Urteil vom 10. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 19.85 - <BVerwGE 83, 60 [63]>, Beschluß vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 2 WDB 4, 89 - <BVerwGE 86, 188 [199]>, Urteile vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [326]> und vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 2 WD 11.92 - <BVerwGE 93, 323 [328] - NZWehrr 1993, 206> jeweils m.w.N.).

    Die durch § 7 SG normierte, jedem Soldaten selbstverständliche Pflicht zum treuen Dienen ist beispielsweise verletzt, wenn er zu erkennen gibt, er werde unter bestimmten Voraussetzungen die ihn bindenden militärischen Pflichten nicht erfüllen, oder wenn er sich von seinen Pflichten als Soldat lossagt (vgl. BVerwGE 83, 60 [66]; 93, 323 [330]).

    In einem solchen Fall der vorsorglichen Verweigerung der Dienstleistung verstößt der Soldat, wie der Senat wiederholt in seiner Rechtsprechung festgestellt hat (vgl. BVerwGE 83, 60 [66]; BVerwGE 93, 323 [330]; Beschluß vom 6. März 1987 - BVerwG 2 WDB 11.86 - <NZWehrr 1987, 120 [f.]>), gegen die Pflicht zum treuen Dienen (§ 7 SG).

    Diese Grundrechte haben sich daher bei der Maßnahmebemessung in Form eines "Wohlwollensgebotes" gegenüber dem aus seinem Gewissen handelnden Soldaten auszuwirken (vgl. BVerwGE 93, 323 [340]).

  • BVerwG, 10.10.1985 - 2 WD 19.85

    Wehrrecht - Meinungsfreiheit - Stabsoffizier - Friedensdemonstration

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96
    Diese für das Dienstverhältnis aller Soldaten grundlegende Verpflichtung gebietet jedem Wehrpflichtigen, Zeit- oder Berufssoldaten, im Dienst und außerhalb des Dienstes zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als eines militärischen Verbandes beizutragen und alles zu unterlassen, was diese in ihrem durch die Verfassung festgelegten Aufgabenbereich schwächen könnte (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Urteil vom 10. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 19.85 - <BVerwGE 83, 60 [63]>, Beschluß vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 2 WDB 4, 89 - <BVerwGE 86, 188 [199]>, Urteile vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [326]> und vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 2 WD 11.92 - <BVerwGE 93, 323 [328] - NZWehrr 1993, 206> jeweils m.w.N.).

    Die durch § 7 SG normierte, jedem Soldaten selbstverständliche Pflicht zum treuen Dienen ist beispielsweise verletzt, wenn er zu erkennen gibt, er werde unter bestimmten Voraussetzungen die ihn bindenden militärischen Pflichten nicht erfüllen, oder wenn er sich von seinen Pflichten als Soldat lossagt (vgl. BVerwGE 83, 60 [66]; 93, 323 [330]).

    In einem solchen Fall der vorsorglichen Verweigerung der Dienstleistung verstößt der Soldat, wie der Senat wiederholt in seiner Rechtsprechung festgestellt hat (vgl. BVerwGE 83, 60 [66]; BVerwGE 93, 323 [330]; Beschluß vom 6. März 1987 - BVerwG 2 WDB 11.86 - <NZWehrr 1987, 120 [f.]>), gegen die Pflicht zum treuen Dienen (§ 7 SG).

  • BVerwG, 28.09.1990 - 2 WD 27.89

    NATO-Verbündete - Verbreitung antisemitischer Parolen - Rassenmord - Juden

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96
    Diese für das Dienstverhältnis aller Soldaten grundlegende Verpflichtung gebietet jedem Wehrpflichtigen, Zeit- oder Berufssoldaten, im Dienst und außerhalb des Dienstes zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als eines militärischen Verbandes beizutragen und alles zu unterlassen, was diese in ihrem durch die Verfassung festgelegten Aufgabenbereich schwächen könnte (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Urteil vom 10. Oktober 1985 - BVerwG 2 WD 19.85 - <BVerwGE 83, 60 [63]>, Beschluß vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 2 WDB 4, 89 - <BVerwGE 86, 188 [199]>, Urteile vom 28. September 1990 - BVerwG 2 WD 27.89 - <BVerwGE 86, 321 [326]> und vom 17. Dezember 1992 - BVerwG 2 WD 11.92 - <BVerwGE 93, 323 [328] - NZWehrr 1993, 206> jeweils m.w.N.).

    Als wesentlicher Inhalt der Treuepflicht ergibt sich - neben den Pflichten zur Anwesenheit und gewissenhaften Dienstleistung sowie den Pflichten, dienstlich anvertraute Sachgüter sorgsam zu behandeln und den Dienstherrn vor Schaden zu bewahren - vor allem die Pflicht zur Loyalität gegenüber dem Staat, seinen Organen und seiner Rechtsordnung (vgl. BVerwGE 86, 321 [326]).

  • BVerwG, 06.03.1987 - 2 WDB 11.86

    Soldatenrecht - Dienstpflicht - Gelöbnis - Vorgesetztenpflicht - Kompaniechef -

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96
    In einem solchen Fall der vorsorglichen Verweigerung der Dienstleistung verstößt der Soldat, wie der Senat wiederholt in seiner Rechtsprechung festgestellt hat (vgl. BVerwGE 83, 60 [66]; BVerwGE 93, 323 [330]; Beschluß vom 6. März 1987 - BVerwG 2 WDB 11.86 - <NZWehrr 1987, 120 [f.]>), gegen die Pflicht zum treuen Dienen (§ 7 SG).
  • BVerwG, 18.07.1995 - 2 WD 32.94

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Versuch der Anknüpfung sexueller

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96
    Die vom Soldaten getroffene Unterscheidung nach dem Behandlungsbedarf von mit oder gegen ihren Willen für "out of area"-Einsätze vorgesehene Kameraden ist mangels einer sachlichen Erwägung nicht nachvollziehbar; sie ist deshalb sowohl für die Betroffenen als auch für die Öffentlichkeit mit dem Ansehen der Bundeswehr unvereinbar (vgl. Urteile vom 18. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 32.94 - <NJW 1996, 536 [BVerwG 18.07.1995 - 2 WD 32/94] = NZWehrr 1996, 34> und vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 20.95 - <NZWehrr 1996, 73>).
  • BVerwG, 19.07.1995 - 2 WD 9.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahmen gegen einen wiederholt Dienstgeleder

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96
    Denn der Soldat hat nicht in einer Situation versagt, die durch so außergewöhnliche Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte, wie beispielsweise eine unbedachte, persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [344]> und vom 19. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 9.95 - <ZBR 1996, 58>).
  • BVerwG, 07.12.1995 - 2 WD 20.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Stabsoffizier und

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96
    Die vom Soldaten getroffene Unterscheidung nach dem Behandlungsbedarf von mit oder gegen ihren Willen für "out of area"-Einsätze vorgesehene Kameraden ist mangels einer sachlichen Erwägung nicht nachvollziehbar; sie ist deshalb sowohl für die Betroffenen als auch für die Öffentlichkeit mit dem Ansehen der Bundeswehr unvereinbar (vgl. Urteile vom 18. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 32.94 - <NJW 1996, 536 [BVerwG 18.07.1995 - 2 WD 32/94] = NZWehrr 1996, 34> und vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 20.95 - <NZWehrr 1996, 73>).
  • BVerwG, 06.03.1991 - 2 WD 37.90

    Disziplinarmaßnahmen wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen die Pflicht zu treuem

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96
    Wie der erkennende Senat hervorgehoben hat, können und müssen an Berufssoldaten höhere Anforderungen bei der Erfüllung der Dienstpflichten als an Grundwehrdienstleistende gestellt werden; daher kann und muß von ihnen mehr Loyalität gegenüber dem Dienstherrn erwartet werden als von Soldaten, die als Wehrpflichtige Dienst leisten (Urteil vom 6. März 1991 - BVerwG 2 WD 37.90 - m.w.N.; ferner Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 16.78 - <BVerwGE 59, 361 [365]> m.w.N.).
  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96
    Denn der Soldat hat nicht in einer Situation versagt, die durch so außergewöhnliche Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte, wie beispielsweise eine unbedachte, persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten (vgl. Urteile vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [344]> und vom 19. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 9.95 - <ZBR 1996, 58>).
  • BVerwG, 25.11.1987 - 2 WD 16.87

    Kriegsdienstverweigerung - Mißbrauch des Grundrecht - Reserveoffizier -

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 16.78

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Entlassung eines Soldaten

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

  • BVerwG, 10.10.1989 - 2 WDB 4.89

    Bundeswehr - Dienstgrad - Vorgesetzter - Zurückhaltungsgebot - Repräsentant -

  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 31.94

    Antrag auf vorzeitiges Ausscheiden aus der Bundeswehr - Möglichkeit der Einlegung

  • BVerwG, 24.09.1991 - 2 WD 17.91

    Wehrecht - Berufungsverfahren - Besetzungsregel

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

    In seinem Urteil vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - <BVerwGE 103, 361 [371 f.] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 9 = NZWehrr 1997, 117 = NJW 1997, 536 = DVBl 1997, 356 = NVwZ 1997, 395> hatte er über das Verhalten eines Stabsoffiziers im Dienstgrad eines Oberstabsarztes zu befinden, der an das zuständige Referat im Bundesministerium der Verteidigung die schriftliche Erklärung gerichtet hatte, er schließe für seine Person jegliche Mitwirkung an militärischen Einsätzen aus, die nicht ausschließlich der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland oder eines NATO-Staates als Reaktion auf eine Aggression dienten (sog. "out-of-area"-Einsätze); ferner hatte der Soldat die zahnärztliche Behandlung von gegen ihren Willen zu einem solchen Einsatz herangezogenen Zeit- und Berufssoldaten zur Herstellung ihrer körperlichen Tauglichkeit abgelehnt.

    Soweit die im Urteil vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - dargelegte Rechtsauffassung hinsichtlich der Frage der Geltung der Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) gegenüber einem militärischen Befehl anders, d.h. abweichend von der zuvor ergangenen gefestigten Rechtsprechung des Senats (zuletzt im o.g. Urteil vom 9. September 1993 - BVerwG 2 WD 11.93 - zu verstehen sein sollte, hält der erkennende Senat hieran aus den nachfolgenden Gründen nicht fest.

    Sie erfordert nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats von dem Soldaten, im Dienst und außerhalb des Dienstes zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als eines militärischen Verbandes beizutragen und alles zu unterlassen, was die Bundeswehr in ihrem durch die Verfassung festgelegten Aufgabenbereich schwächen könnte (vgl. u.a. Urteile vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - <BVerwGE 103, 361 [368 f.] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 9 = NZWehrr 1997, 117 = NJW 1997, 536 = NVwZ 1997, 395> und vom 28. Januar 2004 - BVerwG 2 WD 13.03 - m.w.N. sowie weitere Einzelnachweise bei Scherer/Alff, a.a.O., § 7 RNr. 5).

    Die Einschränkung oder Verweigerung der Bereitschaft zur Dienstleistung ist dann nicht als schuldhafte Dienstpflichtverletzung im Sinne von § 7 SG zu qualifizieren, wenn ein erteilter Befehl unverbindlich ist (vgl. Urteil vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - <BVerwGE 103, 361 [368] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 9 = NZWehrr 1997, 117 = NJW 1997, 536 = NVwZ 1997, 395>) oder der betroffene Soldat ihn aus rechtlichen Gründen nicht zu befolgen braucht.

  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 15.98

    Verjährung, Beginn der - bei im Zeitpunkt der allgemeinen Kenntnis des Schadens

    Diese gebietet es auch, den Dienstherrn vor Schaden zu bewahren (vgl. Urteil vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - ) und unmittelbar und mittelbar den Dienstherrn schädigende Handlungen zu unterlassen (vgl. Urteil vom 19. Juni 1997 - BVerwG 2 C 21.96 - ).
  • OVG Hamburg, 12.04.2018 - 5 Bf 51/16

    Befriedung einer zum Jagdgebiet gehörenden Grundfläche auf Betreiben des

    Dennoch ist ausgehend vom Wortlaut des § 6a Abs. 1 Satz 1 BJagdG vorauszusetzen, dass "die Jagd" schlechthin und nicht nur die Jagd in einer bestimmten Situation abgelehnt wird (vgl. zu der hinsichtlich der Kriegsdienstverweigerung umstrittenen Frage der Situatonsbedingtheit einerseits BVerfG, Urt. v. 24.4.1985, 2 BvF 2/83, BVerfGE 69, 1, juris Rn. 45; Beschl. v. 20.12.1960, 1 BvL 21/60, BVerfGE 12, 45, juris Rn. 35; BVerwG, Beschl. v. 8.11.1993, 6 B 48/93, NJW 1994, 603, juris Rn. 2; Urt. v. 31.7.1996, 2 WD 21/96, BVerwGE 103, 361, juris Rn. 15; andererseits Sondervotum zu BVerfG, Urt. v. 24.4.1985, a. a. O., Rn. 188 ff.; Herzog, in Maunz/Dürig, GG, Kommentar, Stand: November 1988, Art. 4 Rn. 198; Morlok, in Dreier, GG, Kommentar, 2. Aufl. 2004, Art. 4 Rn. 169; Mückl, in Bonner Kommentar, GG, Stand: August 2008, Art. 4 Rn. 197).
  • BVerwG, 13.09.2005 - 2 WD 31.04

    Befehl; Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Zentrale Dienstvorschrift;

    Sie wären nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Urteile vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - <BVerwGE 103, 361 = NZWehrr 1997, 117> und vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 - m.w.N.) dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, dass ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2015 - 1 A 1242/12

    Härtegrenzen bei der Erstattung von Ausbildungskosten durch einen früheren

    vgl. zu der letztgenannten Konstellation in Richtung auf einen fehlenden Ausschluss des Art. 4 Abs. 1 GG durch Art. 4 Abs. 3 GG BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2005 - 2 WD 12.04 -, a.a.O. und juris; ablehnend etwa Mager, in: v. Münch/Kunig, GG, 6. Aufl. 2012, Art. 4 Rn. 65 und 84, jeweils Stichwort "Befehlsverweigerung", m.w.N. zur zum Teil zustimmenden, verbreitet aber auch kritischen Aufnahme des Urteils in der Literatur; u.U. anders auch noch BVerwG, Beschluss vom 31. Juli 1996 - 2 WD 21.96 -, BVerwGE 103, 361 = NJW 1997, 536 (538) = juris, insb.

    vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1996 - 2 WD 21.96 -, BVerwGE 103, 361 = juris, Rn. 30, am Ende (einen Stabsoffizier betreffend), und VG Münster, Urteil vom 21. August 2014 - 5 K 2265/12 -, juris, Rn. 85 ff., 88 ff.

  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96

    Recht der Soldaten - Disziplinsrmaßnahmen bei Verunglimpfung von

    Als wesentlicher Inhalt der Treuepflicht ergibt sich daher vor allem die Verpflichtung zur Loyalität gegenüber dem Staat und seiner Rechtsordnung (vgl. Urteil vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - m.w.N.).

    Die Pflicht zum treuen Dienen gebietet es dem Soldaten, zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr beizutragen (vgl. Urteil vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - m.w.N.).

  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 WD 13.03

    Stabsarzt; Personalratsvorsitzender; Befehl; Zeitpunkt der Ausführung des

    Ungehorsam im Sinne des § 11 Abs. 1 SG liegt nur dann vor, wenn ein Untergebener einen ihm erteilten verbindlichen Befehl nicht (nach besten Kräften vollständig, gewissenhaft und unverzüglich) ausführt (Urteil vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - <BVerwGE 103, 361 [f.] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 9 = NZWehrr 1997, 117 = NJW 1997, 536 = DVBl 1997, 356> m.w.N.).

    Die für das Dienstverhältnis aller Soldaten grundlegende Verpflichtung zum treuen Dienen gebietet jedem Soldaten, zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr als eines militärischen Verbandes beizutragen und alles zu unterlassen, was diese in ihrem durch die Verfassung festgelegten Aufgabenbereich schwächen könnte (vgl. Urteil vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - ).

  • BVerwG, 28.09.2018 - 2 WD 14.17

    Schwere Beschädigung des Vertrauens in die Integrität und Zuverlässigkeit eines

    Bei einem Soldaten im aktiven Dienstverhältnis würde die prinzipielle Infragestellung jenes Prinzips dessen Eignung für den militärischen Dienst in Frage stellen (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1996 - 2 WD 21.96 - BVerwGE 103, 361 ).
  • BVerwG, 21.06.2011 - 2 WD 10.10

    Wiederholte versuchte und vollendete Steuerhinterziehung; Zigarettenschmuggel;

    Die allgemeine Gesetzestreue eines Beamten oder Soldaten ist eine wesentliche Grundlage des öffentlichen Dienstes, dessen Angehörigen nach Art. 33 Abs. 4 GG die Ausübung hoheitlicher Befugnisse obliegt (vgl. Urteil vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - BVerwGE 103, 361 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 9, S. 22 f.).
  • BVerwG, 22.01.1997 - 2 WD 24.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verbreitung ausländerfeindliche

    Als wesentlicher Inhalt der Treuepflicht ergibt sich - neben den Pflichten zur Anwesenheit, zum sorgsamen Umgang mit dienstlich anvertrauten Sachgütern und einer gewissenhaften Dienstleistung - vor allem die Verpflichtung zur Loyalität gegenüber dem Staat und seiner Rechtsordnung (vgl. Urteil vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 2 WD 29.06

    Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst; Fachdienst; Berufsförderungsdienst;

  • BVerwG, 28.04.2004 - 2 WD 20.03

    Ungenehmigte Nebentätigkeit; Vermittlung von Finanzdienstleistungsprodukten;

  • BVerwG, 29.08.2002 - 2 WDB 6.02

    Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung einhergehend mit einem Uniformverbot

  • BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96

    Recht der Soldaten - Verstoß gegen die Treuepflicht bei wahrheitswidriger

  • BVerwG, 31.05.2011 - 2 WD 4.10

    Militärischer Vorgesetzter; wiederholte vorsätzliche Verstöße gegen die

  • BVerwG, 14.10.2009 - 2 WD 16.08

    Anspruch eines Berufssoldaten auf eine bestimmte fachliche oder örtliche

  • BVerwG, 28.10.2003 - 2 WD 10.03

    Versorgungsfeldwebel; Veruntreuung von Bundeswehr-Material; Manipulation an

  • BVerwG, 27.08.2003 - 2 WD 5.03

    Zugriff auf Vermögen des Dienstherrn; Reisekosten; Abweichen von bisheriger

  • BVerwG, 29.10.2003 - 2 WD 9.03

    Unerlaubtes, eigenmächtiges Fernbleiben von der Truppe; Urlaub; Erholungsurlaub;

  • BVerwG, 27.11.1996 - 2 WD 33.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Diebstahl zum Nachteil der Ehefrau

  • BVerwG, 26.11.2003 - 2 WD 7.03

    Zugriff auf Gemeinschaftskasse; "Griff in die Kameradenkasse"; Verfehlungen eines

  • BVerwG, 18.06.2003 - 2 WD 50.02

    Ungenehmigte Nebentätigkeit gegen Entgelt; nicht genehmigte betriebsärztliche

  • BVerwG, 15.02.2000 - 2 WD 30.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen sexistischer Äußerungen gegenüber einer

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 WD 2.05

    Eigenmächtige Abwesenheit von der Truppe; eigenmächtige Abwesenheit von der

  • BVerwG, 21.10.2004 - 2 WD 17.04

    Disziplinarrechtliche Behandlung vorsätzlichen sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • BVerwG, 02.07.2003 - 2 WD 47.02

    Wachdienst; Wachverfehlung; Auslandseinsatz; außergewöhnliche situationsgebundene

  • BVerwG, 17.06.2003 - 2 WD 2.02

    Kompaniefeldwebel; Versagen im Kernbereich; Milderungsgründe in der Tat; lange

  • BVerwG, 10.11.1999 - 2 WD 17.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Anwerbung von Kameraden für verbotene

  • BVerwG, 14.12.2004 - 2 WD 21.04

    Ermittlungsverfahren gegen einen Soldaten auf Grund Einnahme von

  • BVerwG, 21.11.2000 - 2 WD 27.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Aufhängen eines Bildes eines

  • VG Koblenz, 29.09.2004 - 2 K 1599/04
  • BVerwG, 01.04.2003 - 2 WD 48.02
  • BVerwG, 15.11.2005 - 2 WDB 5.05
  • OVG Sachsen, 02.02.1999 - 2 S 483/96

    Mitteilung im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2, 1. Halbsatz PersStärkeG

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.02.1996 - 2 WD 35.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1939
BVerwG, 29.02.1996 - 2 WD 35.95 (https://dejure.org/1996,1939)
BVerwG, Entscheidung vom 29.02.1996 - 2 WD 35.95 (https://dejure.org/1996,1939)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - 2 WD 35.95 (https://dejure.org/1996,1939)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1939) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen Oberst nach Betrug bei Reisekostenabrechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Stabsoffizier - Kommandeur mit eigener Truppenverwaltung - Reisebeihilfe - Familienheimfahrt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 1997, 236
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 20.07.1994 - 2 WD 1.94

    Disziplinarrecht - Reisekostenbetrügerei - Offizier - Dienstgradherabsetzung -

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 2 WD 35.95
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als Betrug oder Betrugsversuch zu wertende Schädigung und/oder Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - (BVerwGE 83, 339 (344 f.)), vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - (BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213) und vom 20. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 1.94, 4.94 - Beschluß vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - (BVerwGE 103, 12 = NZWehrr 1994, 27 (f.))).

    Solche Milderungsgründe sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - (BVerwGE 83, 278 (281)) und vom 20. Juli 1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.04.1994 - 2 WD 38.93

    Wehrrecht - Dienstgradherabsetzung - Eigennützige Schädigung des Dienstherrn -

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 2 WD 35.95
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als Betrug oder Betrugsversuch zu wertende Schädigung und/oder Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - (BVerwGE 83, 339 (344 f.)), vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - (BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213) und vom 20. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 1.94, 4.94 - Beschluß vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - (BVerwGE 103, 12 = NZWehrr 1994, 27 (f.))).

    Sie bezieht sich nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 13 Abs. 1 SG auf "dienstliche Angelegenheiten" schlechthin, also nicht nur auf den eigentlich militärischen Bereich, sondern auch auf alle mit dem Dienst zusammenhängenden Vorgänge, beispielsweise Zahlungsvorgänge im Rahmen der besoldungsrechtlichen Nebenalimentation (Urteile vom 27. Januar 1983 - BVerwG 2 WD 25.82 - (BVerwGE 76, 54 (59)), vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - (BVerwGE 86, 218 (222)), vom 19. März 1991 - BVerwG 2 WD 50.90 - (BVerwGE 93, 52 (54)) und vom 27. April 1994 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.06.1992 - 2 WD 62.91

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Wahrheitswidrige Aussage

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 2 WD 35.95
    Ein Soldat, der gegenüber Vorgesetzten und Dienststellen der Bundeswehr unwahre Erklärungen abgibt, büßt hierdurch allgemein seine Glaubwürdigkeit ein (vgl. Urteil vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - (NZWehrr 1993, 76)).

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er; um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - (BVerwGE 93, 126 (132)) und vom 24. Juni 1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.10.1993 - 2 WDB 15.92

    Wehrrecht - Pflichtverletzung - Delegation - Letztverantwortung -

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 2 WD 35.95
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als Betrug oder Betrugsversuch zu wertende Schädigung und/oder Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - (BVerwGE 83, 339 (344 f.)), vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - (BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213) und vom 20. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 1.94, 4.94 - Beschluß vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - (BVerwGE 103, 12 = NZWehrr 1994, 27 (f.))).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86

    Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 2 WD 35.95
    Solche Milderungsgründe sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - (BVerwGE 83, 278 (281)) und vom 20. Juli 1994 a.a.O.).
  • BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90

    Dienstvergehen eines Disziplinarvorgesetzten - Zugriff auf fremdes Eigentum -

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 2 WD 35.95
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er; um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - (BVerwGE 93, 126 (132)) und vom 24. Juni 1992 a.a.O.).
  • BVerwG, 23.11.1989 - 2 WD 50.86

    Offizier - Überschreitung dienstlicher Kompetenzen - Private Zwecke -

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 2 WD 35.95
    Sie bezieht sich nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 13 Abs. 1 SG auf "dienstliche Angelegenheiten" schlechthin, also nicht nur auf den eigentlich militärischen Bereich, sondern auch auf alle mit dem Dienst zusammenhängenden Vorgänge, beispielsweise Zahlungsvorgänge im Rahmen der besoldungsrechtlichen Nebenalimentation (Urteile vom 27. Januar 1983 - BVerwG 2 WD 25.82 - (BVerwGE 76, 54 (59)), vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - (BVerwGE 86, 218 (222)), vom 19. März 1991 - BVerwG 2 WD 50.90 - (BVerwGE 93, 52 (54)) und vom 27. April 1994 a.a.O.).
  • BVerwG, 19.03.1991 - 2 WD 50.90

    Bundeswehrfahrlehrer - Militärkraftfahrlehrer - Disziplinare Würdigung -

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 2 WD 35.95
    Sie bezieht sich nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 13 Abs. 1 SG auf "dienstliche Angelegenheiten" schlechthin, also nicht nur auf den eigentlich militärischen Bereich, sondern auch auf alle mit dem Dienst zusammenhängenden Vorgänge, beispielsweise Zahlungsvorgänge im Rahmen der besoldungsrechtlichen Nebenalimentation (Urteile vom 27. Januar 1983 - BVerwG 2 WD 25.82 - (BVerwGE 76, 54 (59)), vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - (BVerwGE 86, 218 (222)), vom 19. März 1991 - BVerwG 2 WD 50.90 - (BVerwGE 93, 52 (54)) und vom 27. April 1994 a.a.O.).
  • BVerwG, 27.01.1983 - 2 WD 25.82

    Dienststellenleiter - Mißbrauch der Befugnisse - Dienstvergehen - Dienstvergehen

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 2 WD 35.95
    Sie bezieht sich nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 13 Abs. 1 SG auf "dienstliche Angelegenheiten" schlechthin, also nicht nur auf den eigentlich militärischen Bereich, sondern auch auf alle mit dem Dienst zusammenhängenden Vorgänge, beispielsweise Zahlungsvorgänge im Rahmen der besoldungsrechtlichen Nebenalimentation (Urteile vom 27. Januar 1983 - BVerwG 2 WD 25.82 - (BVerwGE 76, 54 (59)), vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - (BVerwGE 86, 218 (222)), vom 19. März 1991 - BVerwG 2 WD 50.90 - (BVerwGE 93, 52 (54)) und vom 27. April 1994 a.a.O.).
  • BVerwG, 10.11.1987 - 2 WD 6.87

    Anspruch auf Erstattung der notwendigen Kosten für die Durchführung eines Umzugs

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 2 WD 35.95
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats ist eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als Betrug oder Betrugsversuch zu wertende Schädigung und/oder Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - (BVerwGE 83, 339 (344 f.)), vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - (BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213) und vom 20. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 1.94, 4.94 - Beschluß vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - (BVerwGE 103, 12 = NZWehrr 1994, 27 (f.))).
  • BVerwG, 07.10.1993 - 2 WD 8.93

    Vollendeter oder versuchter Betrug eines Soldaten zulasten des Dienstherrn durch

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auch bei vorsätzlich versuchter oder vollendeter Schädigung bzw. Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn durch einen Reisekosten- oder Trennungsgeldbetrug hat der Senat in seiner - früheren - Rechtsprechung als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen stets eine Dienstgradherabsetzung "bis" in einen Mannschaftsdienstgrad, gegebenenfalls bei erheblichen Erschwerungsgründen auch die disziplinare Höchstmaßnahme in Betracht gezogen (vgl. Urteile vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213, vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 13 = § 85 WDO Nr. 1, vom 21. Juni 2000 - BVerwG 2 WD 19.00 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 37 = NZWehrr 2001, 33 und vom 26. April 2001 - BVerwG 2 WD 47.00 -).
  • BVerwG, 13.09.2005 - 2 WD 31.04

    Befehl; Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Zentrale Dienstvorschrift;

    f) Bei der hinsichtlich der festzusetzenden Disziplinarmaßnahme vorzunehmenden Gesamtbetrachtung ist davon auszugehen, dass der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung vorsätzlich am Vermögen oder am Eigentum seines Dienstherrn vergriffen hat, als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad annimmt (vgl. u.a. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - <BVerwGE 76, 73 [f.]>, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [f.]>, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]>, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [f.] = NZWehrr 1994, 254>, vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - und vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 2 WD 14.98 - ); erfolgte der Zugriff im Bereich der dienstlichen Kernpflichten des Soldaten und wurde dadurch bei der gebotenen objektiven Betrachtung eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses für den Dienstherrn unzumutbar, ist eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis geboten (stRspr.: u.a. Urteil vom 6. Mai 2003 - BVerwG 2 WD 29.02 - m.w.N.).

    Auch bei - vorsätzlicher - versuchter oder vollendeter Schädigung oder Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn auf dem Gebiet des Reisekosten-Trennungsgeld-Betruges hat der Senat - bis 2003 - in ständiger Rechtsprechung als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad, gegebenenfalls bei erheblichen Erschwerungsgründen auch die disziplinare Höchstmaßnahme mit der Begründung in Ansatz gebracht, ein Soldat in Vorgesetztenstellung, der nach § 10 Abs. 1 SG in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben soll, disqualifiziere sich regelmäßig durch ein solches Verhalten als Vorgesetzter (Urteile vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213 = ZBR 1994, 317 = NVwZ-RR 1995, 94>, vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - , vom 21. Juni 2000 - BVerwG 2 WD 19.00 - ZBR 2001, 53> und vom 26. April 2001 - BVerwG 2 WD 47.00 -).

  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 5.07

    Reisekostenbetrug; Gehaltskürzung; Einstellung des Verfahrens; Vermögen des

    Auch bei vorsätzlich versuchter oder vollendeter Schädigung bzw. Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn durch einen Reisekosten- oder Trennungsgeldbetrug hat der Senat in seiner - früheren - Rechtsprechung als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen stets eine Dienstgradherabsetzung "bis" in einen Mannschaftsdienstgrad, gegebenenfalls bei erheblichen Erschwerungsgründen auch die disziplinare Höchstmaßnahme in Betracht gezogen (vgl. Urteile vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213, vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 13 = § 85 WDO Nr. 1, vom 21. Juni 2000 - BVerwG 2 WD 19.00 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 37 = NZWehrr 2001, 33 und vom 26. April 2001 - BVerwG 2 WD 47.00 -).
  • BVerwG, 27.08.2003 - 2 WD 5.03

    Zugriff auf Vermögen des Dienstherrn; Reisekosten; Abweichen von bisheriger

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen, in denen sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung am Vermögen oder am Eigentum seines Dienstherrn vergriffen hat, als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad angenommen (vgl. u.a. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - <BVerwGE 76, 73 [f.]>, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [f.]>, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]>, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [f.] = NZWehrr 1994, 254>, vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - und vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 2 WD 14.98 - ).

    Dagegen hat der Senat bisher in ständiger Rechtsprechung bei vorsätzlicher versuchter oder vollendeter Schädigung des Dienstherrn bzw. Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn auf dem Gebiet des Reisekosten-Trennungsgeld-betruges als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen stets eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad, ggf. bei erheblichen Erschwerungsgründen auch die disziplinare Höchstmaßnahme in Betracht gezogen, da sich ein Soldat in Vorgesetztenstellung, der nach § 10 Abs. 1 SG in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben soll, regelmäßig durch ein solches Verhalten als Vorgesetzter disqualifiziere (Urteile vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - , vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - , vom 21. Juni 2000 - BVerwG 2 WD 19.00 - ZBR 2001, 53> und vom 26. April 2001 - BVerwG 2 WD 47.00 -).

  • BVerwG, 21.05.1996 - 2 WD 22.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen Bataillonskommandeur wegen

    Die in der Degradierung liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 18.09.2003 - 2 WD 3.03

    Bedingter Vorsatz; Abgrenzung Vorsatz und Fahrlässigkeit; Reisekostenbetrug;

    Auch bei vorsätzlich versuchter oder vollendeter Schädigung bzw. Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn durch einen Reisekosten- oder Trennungsgeldbetrug hat der Senat in seiner früheren Rechtsprechung als Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen stets eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad, gegebenenfalls bei erheblichen Erschwerungsgründen auch die disziplinare Höchstmaßnahme in Betracht gezogen (vgl. Urteile vom 27. April 1994 BVerwG 2 WD 38.93, vom 29. Februar 1996 BVerwG 2 WD 35.95, vom 21. Juni 2000 BVerwG 2 WD 19.00 und vom 26. April 2001 BVerwG 2 WD 47.00).
  • BVerwG, 19.03.1997 - 2 WD 34.96

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter

    Solche sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dann anzunehmen, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]>, vom 20. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 1.94 und 4.94 - und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - ).

    Die darin für den Soldaten liegende Härte ist im Ergebnis deshalb nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 20.95 -, vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - und vom 19. Juni 1996 - BVerwG 2 WD 3.96 - <NZWehrr 1996, 255 = DokBer B 1997, 9>).

  • BVerwG, 14.11.1996 - 2 WD 31.96

    Rechts der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei entwürdigender Behandlung

    Die in der Degradierung liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - und vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 -, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei entwürdigender Behandlung

    Solche Milderungsgründe sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]>, vom 20. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 1, 4.94 - und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - ).
  • BVerwG, 20.06.1996 - 2 WD 21.95

    Dienstvergehen eines Soldaten durch Gefährdung oder Schädigung des Vermögens des

    Bei der Maßnahmebemessung ist davon auszugehen, daß nach der Rechtsprechung des Senats eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten ist, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als versuchter und/oder vollendeter Betrug zu wertende Gefährdung oder Schädigung des Vermögens des Dienstherrn und damit der Gemeinschaft eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - <BVerwGE 83, 339 [344 f.]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213>, vom 20. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 1.94, 4.94 - <BVerwGE 103, 140 = NZWehrr 1995, 78>, vom 5. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 18.95 - <NJW 1996, 1224>, vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - sowie Beschluß vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - <BVerwGE 103, 12 [23 f.] - NZWehrr 1994, 27>).

    Ein Soldat, der seinen Dienstherrn belügt und betrügt, indem er gegenüber Vorgesetzten und Dienststellen der Bundeswehr unwahre Erklärungen abgibt, büßt hierdurch allgemein seine Glaubwürdigkeit ein (vgl. BVerwGE 83, 339 [344]; BVerwGE 103, 104 [107] = NZWehrr 1994, 213: Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 28.10.2003 - 2 WD 10.03

    Versorgungsfeldwebel; Veruntreuung von Bundeswehr-Material; Manipulation an

  • BVerwG, 19.06.1996 - 2 WD 3.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahmen bei sexuellem Mißbrauch eines

  • BVerwG, 17.09.2003 - 2 WD 49.02

    S 3-Feldwebel; Zugriff auf Vermögen oder Eigentum des Dienstherrn; Alkoholfahrt;

  • BVerwG, 21.10.2004 - 2 WD 17.04

    Disziplinarrechtliche Behandlung vorsätzlichen sexuellen Missbrauchs von Kindern

  • BVerwG, 27.11.1996 - 2 WD 33.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Diebstahl zum Nachteil der Ehefrau

  • BVerwG, 18.06.2003 - 2 WD 50.02

    Ungenehmigte Nebentätigkeit gegen Entgelt; nicht genehmigte betriebsärztliche

  • BVerwG, 21.06.2000 - 2 WD 19.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Begehung eines Reisekostenbetruges -

  • BVerwG, 12.06.1997 - 2 WD 41.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Unterschlagung von dem

  • BVerwG, 28.05.1997 - 2 WD 52.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Betrug durch unrichtige

  • BVerwG, 01.07.2003 - 2 WD 51.02
  • BVerwG, 03.12.1997 - 2 WD 2.97

    Recht der Soldaten - Mißbrauch des Diensttelefons für Privatgespräche als

  • BVerwG, 27.10.1998 - 2 WD 14.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Schädigung des Dienstherrn durch

  • BVerwG, 23.07.1998 - 2 WD 7.98

    Recht der Soldaten - Dienstgradherabsetzung wegen Fälschung von Dienstplänen

  • BVerwG, 04.02.1998 - 2 WD 9.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei entwürdigender oder demütigender

  • BVerwG, 28.11.1996 - 2 WD 32.96

    Dienstvergehen eines Soldaten durch vorsätzliche Bereicherung zum Nachteil des

  • BVerwG, 24.02.1999 - 2 WD 27.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Erschleichung medizinischer Leistungen

  • BVerwG, 26.09.1996 - 2 WD 33.95

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei entwürdigender Behandlung gegenüber

  • BVerwG, 09.11.2000 - 2 WD 10.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten Schikanierung von Untergebenen während der

  • BVerwG, 01.12.1999 - 2 WD 36.99

    Disziplinarverfahren wegen gemeinschaftlicher Beschädigung des Eigentums eines

  • BVerwG, 01.03.2000 - 2 WD 54.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Fälschung und Einreichung gefälschter

  • BVerwG, 22.04.1997 - 2 WD 46.96

    Verstoß eines Soldaten in Vorgesetztenstellung gegen seine Zurückhaltungspflicht,

  • BVerwG, 20.06.2000 - 2 WD 1.00

    Freistellung eines Soldaten vom Vorwurf des wahrheitswidrigen Ausfüllens eines

  • BVerwG, 25.11.2003 - 2 WD 16.03
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.09.1996 - 2 WD 30.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2463
BVerwG, 16.09.1996 - 2 WD 30.96 (https://dejure.org/1996,2463)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1996 - 2 WD 30.96 (https://dejure.org/1996,2463)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1996 - 2 WD 30.96 (https://dejure.org/1996,2463)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2463) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wehrdiziplinarrecht - Erneute Einleitung eines Disziplinarverfahrens

  • rechtsportal.de

    Recht der Soldaten - Disziplinarverfahren, Anforderungen an die wirksame Einleitung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 386
  • NVwZ 1997, 283 (Ls.)
  • ZBR 1997, 236
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.11.1969 - II WD 64.69

    Versagung des Aufsteigens im Gehalt für die Dauer eines Jahres - Dienstvergehen

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1996 - 2 WD 30.96
    Die Auffassung des Verteidigers des Soldaten, ein erneutes Verfahren dürfe nur dann eingeleitet werden, wenn erhebliche neue Tatsachen bekannt geworden seien, findet im Disziplinarrecht keine Grundlage (Beschluß vom 27. November 1969 - BVerwG 2 WD 64.69 - <BVerwGE 43, 35 [ff.] = NZWehrr 1970, 105 [f.]>).

    Sie gilt nicht für die erneute Einleitung des Verfahrens durch die Einleitungsbehörde (BVerwGE 43, 35 [ff.] = ).

    Nichts anderes gilt, wenn das von der zuständigen Einleitungsbehörde ursprünglich eingeleitete Verfahren nach möglicherweise unzureichenden Ermittlungen des Wehrdisziplinaranwalts - wofür gewisse Anhaltspunkte bestehen - aus Opportunitätsgründen eingestellt wurde, und die höhere Einleitungsbehörde zur erneuten Einleitung des disziplinargerichtlichen Verfahrens anweist (vgl. BDH Beschluß vom 17. August 1959 - WDB 16/59 - BVerwGE 43, 1 [ff.]; 43, 35 - NZWehrr 1970, 105 [f.]; Dau, WDO, 2. Aufl., § 95 RdNr. 18).

  • BVerwG, 25.06.1969 - II WD 71.68

    Disziplinargerichtliche Herabsetzung im Dienstgrad - Erfordernis einer konkreten

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1996 - 2 WD 30.96
    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn die neue Entschließung ermessensmißbräuchlich, also willkürlich, wäre (Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG 2 WD 71.68 - <BVerwGE 43, 1 [ff.]>).

    Nichts anderes gilt, wenn das von der zuständigen Einleitungsbehörde ursprünglich eingeleitete Verfahren nach möglicherweise unzureichenden Ermittlungen des Wehrdisziplinaranwalts - wofür gewisse Anhaltspunkte bestehen - aus Opportunitätsgründen eingestellt wurde, und die höhere Einleitungsbehörde zur erneuten Einleitung des disziplinargerichtlichen Verfahrens anweist (vgl. BDH Beschluß vom 17. August 1959 - WDB 16/59 - BVerwGE 43, 1 [ff.]; 43, 35 - NZWehrr 1970, 105 [f.]; Dau, WDO, 2. Aufl., § 95 RdNr. 18).

  • BVerwG, 17.08.1959 - WDB 16.59

    Einstellung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens von einer

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1996 - 2 WD 30.96
    Denn die Einstellung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens durch die Einleitungsbehörde schafft keine Rechtskraft (BDH Beschluß vom 17. August 1959 - WDB 16/59 -).

    Nichts anderes gilt, wenn das von der zuständigen Einleitungsbehörde ursprünglich eingeleitete Verfahren nach möglicherweise unzureichenden Ermittlungen des Wehrdisziplinaranwalts - wofür gewisse Anhaltspunkte bestehen - aus Opportunitätsgründen eingestellt wurde, und die höhere Einleitungsbehörde zur erneuten Einleitung des disziplinargerichtlichen Verfahrens anweist (vgl. BDH Beschluß vom 17. August 1959 - WDB 16/59 - BVerwGE 43, 1 [ff.]; 43, 35 - NZWehrr 1970, 105 [f.]; Dau, WDO, 2. Aufl., § 95 RdNr. 18).

  • BVerwG, 26.04.1973 - II WD 26.72

    Dienstvergehen eines Berufssoldaten - Landung eines Bundeswehrhubschraubers in

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1996 - 2 WD 30.96
    Insoweit gilt der allgemeine Grundsatz, daß jede Behörde der ihr nachgeordneten Behörde im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Weisungen erteilen kann (Urteil vom 26. April 1973 - BVerwG 2 WD 26.72 - vgl. auch Beschluß vom 25. November 1986 - BVerwG 1 WB 151.86 - ).

    Darüber hinaus kann die Vorschrift des § 31 Abs. 1 WDO, wonach der zuständige Disziplinarvorgesetzte allein verantwortlich entscheidet und ihm nicht befohlen werden kann, ob und wie er ahnden soll, nicht auf Einleitungsbehörden analog angewandt werden (so auch Beschluß vom 26. April 1973 - BVerwG 2 WD 26.72 -), da sich die Weisung des Inspekteurs des Heeres nicht auf das "ob" und "wie" einer disziplinaren Ahndung bezieht, sondern nur auf diegerichtliche Klärung eines begründeten Verdachts auf ein immerhin nicht leichtwiegendes, prima facie ein disziplinargerichtliches Verfahren rechtfertigendes Dienstvergehen abzielt.

  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 WB 151.86
    Auszug aus BVerwG, 16.09.1996 - 2 WD 30.96
    Insoweit gilt der allgemeine Grundsatz, daß jede Behörde der ihr nachgeordneten Behörde im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Weisungen erteilen kann (Urteil vom 26. April 1973 - BVerwG 2 WD 26.72 - vgl. auch Beschluß vom 25. November 1986 - BVerwG 1 WB 151.86 - ).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 WD 14.03

    Rückwirkung von Verfahrensregelungen; unangemessene Verfahrensverzögerung;

    Einen Verzicht könnte rechtswirksam allenfalls der Bundesminister der Verteidigung selbst aussprechen (vgl. Urteil vom 26. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 37.87 - <BVerwGE 83, 384 = NZWehrr 1989, 110 = NVwZ 1989, 561> m.w.N.; Beschlüsse vom 27. November 1969 - BVerwG II WD 64.69 - <BVerwGE 43, 35 [f.]> und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - <BVerwGE 103, 386>).

    Bei der Entscheidung der höheren Einleitungsbehörde, den AChef PersABw als Einleitungsbehörde anzuweisen, gegen den früheren Soldaten ein gerichtliches Disziplinarverfahren einzuleiten, handelte es sich um einen behördeninternen Vorgang ohne eigene Außenwirkung (vgl. Beschluss vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - ).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats könnte die auf Weisung des höheren Disziplinarvorgesetzten erfolgte nachträgliche Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens durch die Einleitungsbehörde allenfalls dann unwirksam sein oder ein Verfahrenshindernis darstellen, wenn die Neuentscheidung ermessensmissbräuchlich, also willkürlich wäre (Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG 2 WD 71.68 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - ).

    Für das Verhältnis zwischen Disziplinarvorgesetztem und Einleitungsbehörde war § 32 Abs. 2 WDO a.F. gemäß § 89 Abs. 1 Satz 1 WDO a.F. ausgeschlossen (vgl. Beschluss vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - ).

    Insoweit galt der allgemeine Grundsatz, dass jede Behörde der ihr nachgeordneten Behörde im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und des geltenden Rechts Weisungen erteilen kann und darf (stRspr.: vgl. u.a. Urteil vom 26. April 1973 - BVerwG 2 WD 26.72 - Beschlüsse vom 25. November 1986 - BVerwG 1 WB 151.86 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - ).

    Darüber hinaus konnte die Vorschrift des § 31 Abs. 1 WDO a.F., wonach der zuständige Disziplinarvorgesetzte alleinverantwortlich entscheidet und ihm nicht befohlen werden kann, ob und wie er ahnden soll, mangels feststellbarer Regelungslücken auf Einleitungsbehörden auch nicht analog angewandt werden (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 26. April 1973 - BVerwG 2 WD 26.72 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - ).

  • BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96

    Recht der Soldaten - Verstoß gegen die Treuepflicht bei wahrheitswidriger

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats steht die von der Einleitungsbehörde zunächst verfügte Einstellung eines vorher eingeleiteten disziplinargerichtlichen Verfahrens der erneuten Einleitung eines sachgleichen Verfahrens nicht entgegen, es sei denn, daß die neuerliche Einleitung ermessensmißbräuchlich, also willkürlich wäre (vgl. Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG 2 WD 71.68 - <BVerwGE 43, 1 [BVerwG 25.06.1969 - II WD 71/68] [ff.]> und Beschluß vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - <NZWehrr 1997, 115>).

    Die Anknüpfung der erneuten Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens an das Bekanntwerden erheblicher neuer Tatsachen findet im Disziplinarrecht keine Grundlage (Beschlüsse vom 27. November 1969 - BVerwG 2 WD 64.69 - <BVerwGE 43, 35 [ff.] = NZWehrr 1970, 105 [f.]> und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - a.a.O.).

    Denn für die Verhängung gerichtlicher Disziplinarmaßnahmen verweist § 54 Abs. 5 WDO nur auf §§ 34, 35 WDO; für die Einleitungsbehörde gibt es keine dem § 32 Abs. 2 WDO entsprechende Bestimmung, und für das Verhältnis zwischen Disziplinarvorgesetztem und Einleitungsbehörde trifft § 89 Abs. 1 Satz 1 WDO eine gesonderte Regelung, durch die § 32 Abs. 1 WDO ausgeschlossen wird (vgl. Beschluß vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11

    Strafurteil in abgekürzter Form; Bindungswirkung; Aufklärungsmangel;

    Wurde eine Sachverhaltsaufklärung erstinstanzlich gar nicht erst begonnen (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. April 1993 - BVerwG 2 WD 68.91 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - BVerwGE 103, 386 = Buchholz 235.0 § 115 WDO Nr. 1 = NZWehrr 1997, 115) oder war sie weitgehend unzulänglich (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 14. September 1988 - BVerwG 2 WD 17.88 -, vom 15. April 1992 - BVerwG 2 WD 13.92 - und vom 25. März 1997 - BVerwG 2 WD 4.97 -), ist in aller Regel auch in Ansehung des Beschleunigungsgebotes eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht geboten (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - BVerwG 2 WD 22.06 - Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 15 - und vom 13. Januar 2009 - BVerwG 2 WD 5.08 - Rn. 14 ).
  • BVerwG, 28.09.2011 - 2 WD 18.10

    Aufhebung; Zurückverweisung; Bindungswirkung; ausländisches Strafurteil;

    Wurde eine Sachverhaltsaufklärung erstinstanzlich gar nicht erst begonnen (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. April 1993 - BVerwG 2 WD 68.91 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - BVerwGE 103, 386 = Buchholz 235.0 § 115 WDO Nr. 1 = NZWehrr 1997, 115) oder war sie weitgehend unzulänglich (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 14. September 1988 - BVerwG 2 WD 17.88 -, vom 15. April 1992 - BVerwG 2 WD 13.92 - und vom 25. März 1997 - BVerwG 2 WD 4.97 -), ist in der Regel wegen Vorliegens eines schweren Mangels des Verfahrens eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht geboten (vgl. dazu auch Beschluss vom 13. Januar 2009 - BVerwG 2 WD 5.08 - NVwZ-RR 2009, 522 Rn. 14).
  • BVerwG, 12.04.2006 - 2 WDB 3.05

    Schlussanhörung durch Wehrdisziplinaranwalt; Abschluss der Ermittlungen; weitere

    Denn wegen der fehlenden Rechtskraft einer Einstellung nach § 98 Abs. 2 WDO kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Einleitungsbehörde später - grundsätzlich zulässigerweise, soweit dies nicht ermessensmissbräuchlich ist - ein neues gerichtliches Disziplinarverfahren mit denselben Vorwürfen einleitet (dazu Beschlüsse vom 17. August 1959 - BDH WDB 16.59 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - BVerwGE 103, 386 = Buchholz 235.0 § 115 WDO Nr. 1 = NZWehrr 1997, 115 ).

    Zwar erwächst nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 17. August 1959 a.a.O. und vom 16. September 1996 a.a.O.) die in Ausübung des Ermessens durch die Einleitungsbehörde erfolgte Einstellung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens nicht in Rechtskraft.

  • BVerwG, 30.10.2007 - 2 WD 22.06

    Zurückverweisung; nochmalige Verhandlung und Entscheidung; Sachaufklärung;

    Eine solche Verfahrensweise würde dem Beschleunigungsgebot nach § 17 Abs. 1 WDO Rechnung tragen, aber dem Anspruch des Soldaten zuwiderlaufen, dass über den gegen ihn erhobenen Vorwurf im Rahmen der Anschuldigung in zwei Instanzen ordnungsgemäß verhandelt und entschieden wird (vgl. Beschlüsse vom 9. Februar 1983 - BVerwG 2 WD 19.82 - BVerwGE 76, 63 , vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - BVerwGE 103, 386 = Buchholz 235.0 § 115 WDO Nr. 1 = NZWehrr 1997, 115, vom 25. März 1997 - BVerwG 2 WD 4.97 - DokBer (B) 1998, 12 und vom 11. Mai 2006 - BVerwG 2 WD 25.05 - Buchholz 11 Art. 101 GG Nr. 22).

    Wurde eine Sachverhaltsaufklärung erstinstanzlich gar nicht erst begonnen (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. April 1993 - BVerwG 2 WD 68.91 - und vom 16. September 1996 a.a.O.) oder war sie weitgehend unzulänglich (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 14. September 1988 - BVerwG 2 WD 17.88 -, vom 15. April 1992 - BVerwG 2 WD 13.92 - und vom 25. März 1997 a.a.O.), ist in aller Regel auch in Ansehung des Beschleunigungsgebotes eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht geboten.

  • BVerwG, 02.04.2009 - 2 WD 11.08

    Vereidigter Zeuge; Beweiswürdigung; Zurückverweisung; Aussagenanalyse.

    Wurde eine Sachverhaltsaufklärung erstinstanzlich gar nicht erst begonnen (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. April 1993 - BVerwG 2 WD 68.91 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 -) oder war sie weitgehend unzulänglich (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 14. September 1988 - BVerwG 2 WD 17.88 -, vom 15. April 1992 - BVerwG 2 WD 13.92 - und vom 25. März 1997 - BVerwG 2 WD 4.97 -), ist in der Regel wegen Vorliegens eines schweren Mangels des Verfahrens eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht geboten (vgl. auch Beschluss vom 13. Januar 2009 - BVerwG 2 WD 5.08 -).
  • BVerwG, 07.11.2007 - 2 WD 1.07

    Zurückverweisung; schwerer Verfahrensmangel; Pflichtverteidiger; Bestellung eines

    27 Wurde eine Sachverhaltsaufklärung erstinstanzlich gar nicht erst begonnen (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. April 1993 BVerwG 2 WD 68.91 und vom 16. September 1996 BVerwG 2 WD 30.96 BVerwGE 103, 386 = Buchholz 235.0 § 115 Nr. 1 = NZWehrr 1997, 115) oder war sie weitgehend unzulänglich (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 14. September 1988 BVerwG 2 WD 17.88 , vom 15. April 1992 BVerwG 2 WD 13.92 und vom 25. März 1997 BVerwG 2 WD 4.97 ), ist in aller Regel auch in Ansehung des Beschleunigungsgebotes des § 17 Abs. 1 WDO bei Vorliegen eines schweren Mangels des Verfahrens eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht geboten (vgl. auch Beschluss vom 30. Oktober 2007 BVerwG 2 WD 22.06 ).
  • BVerwG, 08.12.2009 - 2 WD 36.09

    Schwerer, behebbarer Verfahrensmangel bei fehlerhafter Anwendung des Grundsatzes

    Wurde eine Sachverhaltsaufklärung erstinstanzlich gar nicht erst begonnen (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. April 1993 - BVerwG 2 WD 68.91 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - BVerwGE 103, 386 = Buchholz 235.0 § 115 WDO Nr. 1 = NZWehrr 1997, 115) oder war sie - wie hier - weitgehend unzulänglich (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 14. September 1988 - BVerwG 2 WD 17.88 -, vom 15. April 1992 - BVerwG 2 WD 13.92 - und vom 25. März 1997 - BVerwG 2 WD 4.97 -), ist in der Regel wegen Vorliegens eines schweren Mangels des Verfahrens eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht geboten (vgl. auch Beschluss vom 13. Januar 2009 - BVerwG 2 WD 5.08 - NVwZ-RR 2009, 522 Rn. 14).
  • BVerwG, 04.06.2009 - 2 WD 7.09

    Verfahrensmangel; Aufklärungsmangel; Aufhebung; Zurückverweisung;

    19 Wurde eine Sachverhaltsaufklärung erstinstanzlich gar nicht erst begonnen (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. April 1993 BVerwG 2 WD 68.91 und vom 16. September 1996 BVerwG 2 WD 30.96 BVerwGE 103, 386 = Buchholz 235.0 § 115 WDO Nr. 1 = NZWehrr 1997, 115) oder war sie wie vorliegend weitgehend unzulänglich (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 14. September 1988 BVerwG 2 WD 17.88 , vom 15. April 1992 BVerwG 2 WD 13.92 und vom 25. März 1997 BVerwG 2 WD 4.97 ), ist in aller Regel auch in Ansehung des Beschleunigungsgebotes des § 17 Abs. 1 WDO jedenfalls wegen Vorliegens eines schweren Mangels des Verfahrens eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht geboten (vgl. auch Beschluss vom 30. Oktober 2007 BVerwG 2 WD 22.06 Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 1 = NZWehrr 2008, 124).
  • BVerwG, 25.03.1997 - 2 WD 4.97

    Ausschluss der Feststellung eines Dienstvergehens durch Einstellung des

  • BVerwG, 13.01.2009 - 2 WD 5.08

    Schwerer Verfahrensmangel; Aufklärungsmangel; Aufhebung; Zurückverweisung;

  • BVerwG, 08.03.2012 - 2 WD 30.11

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht durch das Gericht bei Entscheid "im Zweifel

  • BVerwG, 19.07.2013 - 2 WD 32.12

    Verletzungen der Amtsermittlungspflicht durch die Truppendienstkammer bzgl.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 35.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2993
BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 35.95 (https://dejure.org/1996,2993)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1996 - 2 C 35.95 (https://dejure.org/1996,2993)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 2 C 35.95 (https://dejure.org/1996,2993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Berufung in das Amt eines Staatsanwalts - Vorliegen der für das Amt des Staatsanwalts erforderlichen sachlichen und persönlichen Voraussetzungen - Anforderungen an die Entscheidungsfindung in einem Staatsanwaltsberufungsausschuss

  • rechtsportal.de

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Berufung eines Staatsanwalts der ehemaligen DDR in den sächsischen Justizdienst

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 163
  • DÖV 1997, 377
  • ZBR 1997, 236
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.11.1995 - 2 C 21.94

    Ablehnung eines Richters der ehemaligen DDR für den Richterdienst bestätigt

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 35.95
    Es hätte die Entscheidung des Staatsanwaltsberufungsausschusses als verfahrensinternen Mitwirkungsakt nur inzidenter im Rahmen des Bescheides des Justizministeriums vom 16. Juli 1991 prüfen dürfen und müssen (so entschieden für die Entscheidung des Richterwahlausschusses im Urteil vom 6. November 1995 - BVerwG 2 C 21.94 - [BVerwGE 99, 371]).

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 6. November 1995 - BVerwG 2 C 21.94 - (a.a.O. S. 377 f.) ausgeführt, daß die entscheidende Beteiligung des Richterwahlausschusses nicht nur die Gewähr für angemessene Ergebnisse in der Sache bietet, sondern zugleich zur Akzeptanz der Entscheidung in der Bevölkerung beitragen solle.

    Bei der erneuten Entscheidung wird das Berufungsgericht die rechtlichen Vorgaben zur Entscheidungskompetenz des Staatsanwaltsberufungsausschusses, die diesem eingeräumte Beurteilungsermächtigung und die materiellrechtliche Festlegung des Bewertungsmaßstabes und die Vorgaben des Einigungsvertrags zu beachten haben, wie sie vom erkennenden Senat für den Richterwahlausschuß im Urteil vom 6. November 1995 - BVerwG 2 C 21.94 - (a.a.O.) dargelegt sind.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.06.2007 - 10 B 10457/07

    Präsidentenstelle: Unterlegener Mitbewerber legt Beschwerde ein

    Schließlich spricht auch die Zusammensetzung des Ausschusses - mit 8 Abgeordneten, 2 Richtern und 1 Rechtsanwalt - in Verbindung mit der geforderten Mehrheit nicht dafür, dass eine Entscheidung gegen das geschlossene Votum einer Gruppe unzulässig sein, und es von daher auf die sachliche Entscheidung eines jeden Mitglieds ankommen soll (vgl. dazu z.B. das Urteil des BVerwG vom 24. Oktober 1996, BVerwGE 102, 163, sowie das Urteil vom selben Tage 2 C 34.95, Juris).
  • VG Koblenz, 01.07.2008 - 6 K 1816/07

    Zum Streit um den Chefposten beim OLG Koblenz

    Kurz zusammengefasst: Das von dem Kläger zur Stützung seiner Rechtsansicht herangezogene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.1996 - 2 C 35.95 - ist schon wegen der der dortigen Entscheidung zugrunde liegenden historisch besonderen Situation und der Anwendung des Rechts der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik auf den vorliegenden Fall nicht zu übertragen.
  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 24.96

    Richterwahl - Ablehnung eines Bewerbers durch den Richterwahlausschuß -

    Auch bei den Entscheidungen des Rechtsausschusses des Landtages des Landes Brandenburg als Richterwahlausschuß handelt es sich um verfahrensinterne Mitwirkungsakte, die inzidenter im Rahmen einer Anfechtung der Entscheidung des Ministeriums der Justiz zu überprüfen sind (vgl. BVerwGE 70, 270 (271) [BVerwG 15.11.1984 - 2 C 29/83]; BVerwGE 99, 371 (373 f.) [BVerwG 06.11.1995 - 2 C 21/94]; BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 C 35.95 - (DtZ 1997, 139) und - BVerwG 2 C 2.96 - (DVBl 1997, 373; jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen)).
  • VGH Bayern, 02.12.2008 - 3 ZB 07.1033
    Der Antrag gibt dem Dienstherrn Gelegenheit zu zunächst verwaltungsinterner Prüfung und zu dem Versuch, entweder durch Abhilfe oder durch nähere Begründung seines Standpunkts einen Rechtsstreit zu vermeiden (BVerwG vom 10.4.1997, BayVBl. 1997, 696).

    Jedenfalls aber beruht die Klageabweisung nicht auf diesem Verfahrensmangel, denn bei dem fehlenden Antrag handelt es sich um eine nicht nachholbare Prozessvoraussetzung, d.h., dass auch ein rechtlicher Hinweis auf das Fehlen des Antrags die Klägerseite nicht in die Lage hätte versetzen können, hier dem Klagebegehren - etwa durch Nachholung des Antrags - zum Erfolg zu verhelfen (BVerwG vom 4.11.1976 ZBR 1978, 33; BVerwGE 74, 303; BVerwG vom 10.4.1997, BayVBl. 1997, 696 m.w.N.).

  • VG Koblenz, 25.04.2007 - 6 L 258/07

    Gericht bestätigt Auswahlentscheidung

    Soweit sich der Antragsteller zur Stützung seiner gegenteiligen Auffassung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1996 - 2 C 35.95 - stützt, verkennt er, dass dieser Entscheidung eine historisch besondere Situation und zum anderen die Anwendung des Rechts der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zugrunde lag.
  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 33.95

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Berufung eines Staatsanwalts der ehemaligen

    Stimmenthaltungen wirken sich wie Nein-Stimmen aus (wie BVerwG 2 C 35.95).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 34.95

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Neuberufung eines Richters der ehemaligen

    Stimmenthaltungen wirken sich wie Nein-Stimmen aus (wie BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 C 35.95 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • VG Ansbach, 17.01.2012 - AN 1 K 10.01128

    Feststellung der Nichtigkeit bzw. Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung,

    Der Beamte ist jedoch gehalten, sein Begehren - unter konkreter Bezeichnung des behaupteten (Schadensersatz-)Anspruchs - zunächst bei seinem Dienstherrn vorzubringen, um diesem die sachliche und rechtliche Prüfung des behaupteten Anspruchs zu ermöglichen (vgl. BVerwG, U. v. 4.11.1976, II C 59.73, DVBl 1978, 607 f. = DÖV 1977, 139); U. v. 10.4.1997, 2 C 38/95, BayVBl 1997, 696 ff.; DVBl 1998, 191 ff.; U. v. 28.6.2001, 2 C 48/00, BVerwGE 114, 350 ff. = BayVBl 2002, 53 ff.: Widerspruch gemäß § 126 Abs. 3 BRRG a. F. bzw. § 54 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG ausreichend).
  • VG Bayreuth, 20.02.2009 - B 5 K 08.525

    (gerichtliche Schadensersatzforderung wegen Fürsorgepflichtverletzung erfordert

    Sie ist auch nicht nachholbar, weshalb ein nachträglicher Antrag während des gerichtlichen Verfahren dem Klagebegehren nicht mehr zum Erfolg hätte verhelfen können (BVerwG, Urt. v. 10.04.1997, Az.: 2 C 38/95, BayVBl. 1997, 696 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 12.08.2008 - AN 1 K 08.00424

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist des Art. 9

    Da der Kläger einen derartigen Antrag, welcher als nicht nachholbare Klagevoraussetzung anzusehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.4.1997 - 2 C 38/95, BayVBl 1997, 696 für einen vom Beamten geltend gemachten Schadensersatzanspruch), für den Zeitraum vom 1. Dezember 1999 bis 30. September 2007 bei seinem Dienstherren vor Klageerhebung nicht gestellt hat, ist die Klage insoweit nicht zulässig.
  • BVerwG, 21.08.2000 - 2 B 55.00

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Ausübung des

  • VG München, 24.07.2012 - M 5 K 10.4686

    Schadensersatz wegen Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

  • VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 1 K 09.00622

    Fortsetzungsfeststellungsklage; kein Feststellungsinteresse gegeben;

  • VG München, 29.12.2009 - M 21 K 09.2214

    Anspruch auf rückwirkende Beförderung eines freigestellten beamteten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2000 - 18 B 1135/00

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis

  • VGH Bayern, 25.03.2004 - 13 A 01.1464
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 12.03.1997 - 2 B 122.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3323
BVerwG, 12.03.1997 - 2 B 122.96 (https://dejure.org/1997,3323)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.1997 - 2 B 122.96 (https://dejure.org/1997,3323)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 1997 - 2 B 122.96 (https://dejure.org/1997,3323)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3323) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtbeförderung - Schadensersatzanspruch - Streitwert

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 76 (Ls.)
  • ZBR 1997, 236
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.04.1978 - 6 CB 51.78

    Besoldungsurkunden als Gegenstand einer Entscheidung über die Nachzahlung von

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 2 B 122.96
    Denn das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung kann als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (ständige Rechtsprechung; vgl. u. a. Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 95], vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 96] und vom 25. April 1978 - BVerwG 6 CB 51.78 -).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 53.95

    Geltendmachung eines erstinstanzlichen Mangels ohne Einfluss auf das

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 2 B 122.96
    Ein Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens, der sich im Berufungsverfahren nicht ausnahmsweise "fortgesetzt" hat, sondern ohne Einfluß geblieben ist, kann nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nicht mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision geltend gemacht werden, weil die Entscheidung des Berufungsgerichts darauf nicht beruhen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 53.95 - [Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 Nr. 8] m.w.N.).
  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 2 B 122.96
    Denn das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung kann als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (ständige Rechtsprechung; vgl. u. a. Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 95], vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 96] und vom 25. April 1978 - BVerwG 6 CB 51.78 -).
  • BVerwG, 31.10.1972 - II B 6.72
    Auszug aus BVerwG, 12.03.1997 - 2 B 122.96
    Denn das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung kann als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (ständige Rechtsprechung; vgl. u. a. Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 95], vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 96] und vom 25. April 1978 - BVerwG 6 CB 51.78 -).
  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

    Hierbei hat der Senat den Streitwert des Schadenersatzverlangens wegen unterbliebener Beförderung in entsprechender Anwendung des § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG berechnet (vgl. Beschlüsse vom 14. Mai 1996 - BVerwG 2 B 73.96 - und vom 12. März 1997 - BVerwG 2 B 122.96 - ).
  • BVerwG, 26.09.2002 - 2 B 23.02

    Beförderung, Zuerkennung eines Amtes mit Amtszulage als -; Schadensersatzanspruch

    Der Streitwert ergibt sich aus § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG (vgl. Beschluss vom 12. März 1997 - BVerwG 2 B 122.96 - ZBR 1997, 236).
  • BVerwG, 19.11.1997 - 2 B 178.96

    Schadenersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung als Beamter - Alleinige

    Die Festsetzung des Streitwertes auf entsprechender Anwendung des § 13 Abs. 4 Satz 1 Buchst. b, Satz 2 GKG auf den hier streitigen Schadenersatzanspruch (vgl. Beschluß des Senats vom 12. März 1997 - BVerwG 2 B 122.96 - <ZBR 1997, 236 - LS ->).
  • BVerwG, 15.12.1997 - 2 B 129.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Frage nach

    Der Streitwert ist in Anlehnung an die Bewertung des Streitwertes gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG in Verfahren, die die Verleihung eines anderen Amtes - hier die nach Auffassung des Beschwerdeführers fehlerhaft unterlassene Einstufung in die Besoldungsgruppe C 4 - betreffen, auf die Hälfte des sich nach § 13 Abs. 4 Satz 1 GKG ergebenden Betrages festzusetzen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. März 1997 - BVerwG 2 B 122.96 - ).
  • BVerwG, 21.01.2003 - 2 B 3.03

    Anspruch eines Beamten auf Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung

    Der Streitwert ist in Anlehnung an die Bewertung des Streitwertes gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG in Verfahren, die die Verleihung eines anderen Amtes - mithin die Beförderung - betreffen, auf die Hälfte des sich nach § 13 Abs. 4 Satz 1 GKG ergebenden Betrages festgesetzt worden (vgl. Beschluss vom 12. März 1997 - BVerwG 2 B 122.96).
  • OVG Bremen, 29.06.2000 - 2 A 92/00

    Zur Einrichtung von Beförderungsämtern nach § 25 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 30.12.1997 - 2 B 149.97

    Verstoß gegen denkgesetzliche Grundsätze als Grund für die Zulassung der Revision

    Der Streitwert ist in Anlehnung an die Bewertung des Streitwertes gemäß § 13 Abs. 4 Satz 3 GKG in Verfahren, die die Verleihung eines anderen Amtes - mithin die Beförderung - betreffen, auf die Hälfte des sich nach § 13 Abs. 4 Satz 1 GKG ergebenden Betrages festzusetzen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. März 1997 - BVerwG 2 B 122.96 - <ZBR 1997, 236 - LS ->).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 1951/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6128
VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 1951/95 (https://dejure.org/1997,6128)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.01.1997 - PL 15 S 1951/95 (https://dejure.org/1997,6128)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Januar 1997 - PL 15 S 1951/95 (https://dejure.org/1997,6128)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,6128) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zum Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Höhergruppierung eines/einer Angestellten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Personalrates bei der Höhergruppierungs-Entscheidung über einer Angestellten; Nicht nur vorübergehende Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit; Billigung der Höhergruppierung aufgrund verspäteter Zustimmungsverweigerung; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 139 (Ls.)
  • ZBR 1997, 236 ZfPR 1998, 195 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.1995 - PL 15 S 730/94

    Mitbestimmung des Personalrates - Gegenstand des Mitbestimmungsverfahrens:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 1951/95
    Insbesondere bei einer Begründung, die dergestalt offensichtlich außerhalb des Mitbestimmungstatbestandes liegt, ist die Zustimmungsverweigerung ebenso unbeachtlich, wie eine Verweigerung ohne Angabe von Gründen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6.9.1995, PersR 1996, 24; Beschlüsse des Senats vom 23.10.1990 - 15 S 1026/90 -, vom 11.4.1995 - PL 15 S 730/94 - m.w.N.).

    Soweit der Antragsteller (erneut) rügt, daß bei der Umsetzung der Frau W. vom Rechts- und Ordnungsamt zum Sekretariat des Dezernats I mit Wirkung vom 1.7.1993 das von ihm beantragte Mitbestimmungsverfahren nicht durchgeführt worden sei, verkennt er, daß ein Antrag auf Zustimmung nach § 69 Abs. 2 S. 1 LPVG nur diejenige Maßnahme betrifft, die die Dienststelle aus den dem Personalrat mitgeteilten Gründen zu treffen beabsichtigt (vgl. Beschluß des Senats vom 11.4.1995 - PL 15 S 730/94).

  • BAG, 21.03.1995 - 1 ABR 46/94

    Mitbestimmung des Personalrats - Neueingruppierung bei Übertragung anderer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 1951/95
    Eine andere Beurteilung könnte sich auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer "Neueingruppierung" ergeben, da diese ebenfalls nur in Betracht kommt, wenn dem Arbeitnehmer eine neue Tätigkeit zugewiesen wird, die sich nach ihrem Gesamtbild von der bisherigen Tätigkeit so deutlich unterscheidet, daß sie als eine andere Tätigkeit angesehen werden muß (vgl. BAG, Beschluß vom 21.3.1995, PersR 1995, 498).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1990 - 15 S 2545/89

    Personalvertretung: Mitbestimmung bei Einstellung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 1951/95
    Sie ist mißbräuchlich und löst daher keine Rechtsfolgen aus (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7.12.1994, PersR 1995, 296; Beschluß vom 2.11.1994, ZfPR 1995, 39, jeweils m.w.N.; Beschluß des Senats vom 23.10.1990 - 15 S 2545/89 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.06.1995 - 6 P 43.93

    Umfang des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung bei der Eingruppierung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 1951/95
    Selbst wenn davon ausgegangen würde, daß die Höhergruppierung als solche vom Tatbestandsmerkmal der "Eingruppierung" im Sinne des § 76 Abs. 1 Nr. 1 LPVG erfaßt wird (in diesem Sinne möglicherweise BVerwG, Beschluß vom 14.6.1995 - 6 P 43.93), und keine Änderung des Tätigkeitsbereichs von Frau W. stattgefunden hat, bleibe dies ohne Einfluß auf den Ausgang des Verfahrens, da die vom Antragsteller mit der Zustimmungsverweigerung erhobenen Einwände - wie sich aus den nachfolgenden Ausführungen ergibt - ersichtlich auch außerhalb des Mitbestimmungsrechts aus § 76 Abs. 1 Nr. 1 LPVG lägen.
  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 1951/95
    Sie ist mißbräuchlich und löst daher keine Rechtsfolgen aus (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7.12.1994, PersR 1995, 296; Beschluß vom 2.11.1994, ZfPR 1995, 39, jeweils m.w.N.; Beschluß des Senats vom 23.10.1990 - 15 S 2545/89 - m.w.N.).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 41.93

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu fortlaufend wiederholten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 1951/95
    Insbesondere bei einer Begründung, die dergestalt offensichtlich außerhalb des Mitbestimmungstatbestandes liegt, ist die Zustimmungsverweigerung ebenso unbeachtlich, wie eine Verweigerung ohne Angabe von Gründen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6.9.1995, PersR 1996, 24; Beschlüsse des Senats vom 23.10.1990 - 15 S 1026/90 -, vom 11.4.1995 - PL 15 S 730/94 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1991 - 15 S 3176/90

    Rechtsschutzinteresse des Personalrats an gerichtlicher Feststellung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 1951/95
    Es kann dahingestellt bleiben, ob in dem Schreiben der Personalabteilung vom 8.6.1994, mit dem der Antragsteller um "Stellungnahme" gebeten wurde, ein das Mitbestimmungsverfahren auslösender Zustimmungsantrag im Sinne von § 69 Abs. 2 S. 1 LPVG gesehen werden kann (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 4.6.1991 - 15 S 3176/90 -, PersV 1992, 352), ob die Zustimmungsverweigerung gegebenenfalls innerhalb der Weigerungsfrist von 10 Arbeitstagen schriftlich verweigert wurde, oder ob die Maßnahme etwa schon deshalb gemäß § 69 Abs. 2 S. 5 LPVG als gebilligt gilt, weil der Antragsteller sich auf den Zustimmungsantrag vom 31.8.1994 nicht mehr geäußert hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1990 - 15 S 1026/90

    Unbeachtlichkeit einer durch den Personalrat erklärten Zustimmungsverweigerung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 1951/95
    Insbesondere bei einer Begründung, die dergestalt offensichtlich außerhalb des Mitbestimmungstatbestandes liegt, ist die Zustimmungsverweigerung ebenso unbeachtlich, wie eine Verweigerung ohne Angabe von Gründen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6.9.1995, PersR 1996, 24; Beschlüsse des Senats vom 23.10.1990 - 15 S 1026/90 -, vom 11.4.1995 - PL 15 S 730/94 - m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.1993 - CL 59/89

    Fiktion; Personalrat; Fristgemäße Verweigerung durch Personalrat; Leiter der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 1951/95
    Sie kann jedoch nicht unter Hinweis auf frühere Verletzungen ihrer Rechte die Zustimmung verweigern, ohne konkrete Einwände gegen die nunmehr beabsichtigte Maßnahme vorzubringen (vgl. OVG Münster, Beschluß vom 19.4.1993, PersV 1995, 493).
  • BVerwG, 06.10.1992 - 6 P 22.90

    Personalvertretung - Höhergruppierung - Mitbestimmungsrecht des Personalrates -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - PL 15 S 1951/95
    Ihr kommt dabei als formeller Akt nur deklaratorische Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6.10.1992, PersV 1993, 446; OVG Niedersachsen, Beschluß vom 21.11.1994, PersR 1995, 217; Fischer/Goeres in GKÖD, Band V, RdNr. 21 zu § 75).
  • OVG Niedersachsen, 21.11.1994 - 18 L 1329/94

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Übertragung einer höherwertigen

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1997 - PB 15 S 144/97

    Zur Mitbestimmungspflichtigkeit von Einstellungen gemäß BPersVG §§ 75, 77

    Insbesondere bei einer Begründung, die dergestalt offensichtlich außerhalb eine Mitbestimmungstatbestandes liegt, ist die Zustimmungsverweigerung ebenso unbeachtlich wie eine Verweigerung ohne Angabe von Gründen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6.9.1995, PersR 1996, 24; Senatsbeschlüsse vom 23.10.1990, 15 S 1026/90 -, vom 11.4.1995 - PL 15 S 730/94 - und vom 21.1.1997 - PL 15 S 1951/95 -, jeweils m.w.N.).

    Sie ist mißbräuchlich und löst daher keine Rechtsfolgen aus (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7.12.1994, PersR 1995, 296, und vom 2.11.1994, ZfPR 1995, 39; Senatsbeschluß vom 21.1.1997, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2003 - PL 15 S 2688/02

    Abbruch eines Mitbestimmungsverfahrens

    Insbesondere bei einer Begründung, die dergestalt offensichtlich außerhalb des Mitbestimmungstatbestandes liegt, ist die Zustimmungsverweigerung ebenso unbeachtlich, wie eine Verweigerung ohne Angabe von Gründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.09.1995, PersR 1996, 24; Beschlüsse des Senats vom 23.10.1990 - PL 15 S 1026/90 -, vom 11.04.1995 - PL 15 S 730/94 - vom 21.01.1997 - PL 15 S 1951/95 - und vom 24.04.2001 - PL 15 S 2444/00 -, jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2002 - PL 15 S 671/02

    Umfang des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung bei Einstellung von

    Insbesondere bei einer Begründung, die dergestalt offensichtlich außerhalb des Mitbestimmungstatbestandes liegt, ist die Zustimmungsverweigerung ebenso unbeachtlich, wie eine Verweigerung ohne Angabe von Gründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.09.1995, PersR 1996, 24; Beschlüsse des Senats vom 23.10.1990 - 15 S 1026/90 -, vom 11.4.1995 - PL 15 S 730/94 -, vom 21.01.1997 - PL 15 S 1951/95 - und vom 24.04.2001 - PL 15 S 2444/00 -, jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht