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   BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 2.98   

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BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 2.98 (https://dejure.org/1998,1297)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1998 - 2 C 2.98 (https://dejure.org/1998,1297)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1998 - 2 C 2.98 (https://dejure.org/1998,1297)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ruhegehaltssatz - Übergangsregelung 1992 - Versorgungsabschlag bei Teilzeitbeschäftigung - Urlaub ohne Dienstbezüge - Teilzeitbeschäftigung - Urlaub ohne Dienstbezüge - Versorgungsabschlag

  • Judicialis

    BeamtVG F. 1992 § 6; ; BeamtVG F. 1992 § 14 Abs. 1; ; BeamtVG F. 1992 § 85 Abs. 1, 4; ; BeamtVG F. bis 1991 § 6; ; BeamtVG F. bis 1991 § 14 Abs. 1; ; GG Art. 3; ; GG Art. 6 Abs. 1, 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenversorgungsrecht; Verfassungsrecht - Ruhegehaltssatz, Übergangsregelung 1992; Versorgungsabschlag bei Teilzeitbeschäftigung und Urlaub ohne Dienstbezüge; Teilzeitbeschäftigung und Urlaub ohne Dienstbezüge, Versorgungsabschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 1079
  • ZBR 1998, 357
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.02.1992 - 2 C 6.91

    Anhebung eines Ruhegehaltssatzes in Fällen der Beurlaubung ohne Dienstbezüge -

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 2.98
    In Übereinstimmung hiermit hat der Senat im Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 2 C 6.91 - (Buchholz 239.2 § 26 Nr. 1 = ZBR 1992, 249) die parallele Regelung in § 26 Abs. 1 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes sowohl allgemein als auch für den Fall für verfassungsgemäß erachtet, daß sich ein verhältnismäßig kurzer Urlaub ohne Dienstbezüge zwar wegen der vorgeschriebenen Auf- und Abrundung nicht auf die Höhe der ruhegehaltfähigen Dienstzeit auswirkt, aber gleichwohl auf die Berechnung des Versorgungsabschlags.
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 2.98
    Die demgegenüber für das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen verfassungsrechtlichen Anforderungen (BVerfGE 87, 1 ; 94, 241 ) gelten in jedenfalls nicht geringerem Maße auch für das System der Beamtenversorgung gemäß Art. 33 Abs. 5 GG.
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1998 - 2 C 2.98
    Die demgegenüber für das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen verfassungsrechtlichen Anforderungen (BVerfGE 87, 1 ; 94, 241 ) gelten in jedenfalls nicht geringerem Maße auch für das System der Beamtenversorgung gemäß Art. 33 Abs. 5 GG.
  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07

    Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig

    b) Zur Vermeidung der vermeintlichen Besserstellung wurde der Versorgungsabschlag als sogenannter systemimmanenter Korrekturmechanismus angesehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2005 - 2 C 14.04 -, NVwZ 2005, S. 1080; Urteil vom 23. April 1998 - 2 C 2.98 -, DVBl 1998, S. 1079 [1080]).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 20.03

    Dienstunfähigkeit; Erwerbseinkommen, Anrechnung von;

    Bis zu dem leistungsauslösenden Ereignis hat der Beamte keine gefestigte versorgungsrechtliche Position erlangt (vgl. Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 2.98 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 4 S. 3).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 19.98

    Ruhegehaltssatz, Übergangsregelung 1992; Versorgungsabschlag bei ehemals

    Die zeitanteilige Kürzung des Ruhegehalts ehemals teilzeitbeschäftigter Beamter/Richter ("Versorgungsabschlag") im Rahmen der Übergangsregelung des § 85 BeamtVG für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte/Richter verstößt nicht gegen höherrangiges Recht (wie Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 2.98 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 4).

    - als dritte Vergleichsgröße ermittelten Ruhegehaltssatz, der sich bei vollständiger Anwendung des früheren Rechts einschließlich der umstrittenen Verminderung nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BeamtVG a.F. auf alle ruhegehaltfähigen Zeiten ergibt (§ 85 Abs. 4 Satz 2 BeamtVG) und der 68, 87 v.H. beträgt (vgl. dazu Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 2.98 - ).

    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 2.98 - (a.a.O.) im einzelnen ausgeführt.

    Aus diesem Grunde hat der Senat im Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 2.98 - (a.a.O.) § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BeamtVG und bereits im Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 2 C 6.91 - (Buchholz 239.2 § 26 BeamtVG Nr. 1) die zu § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BeamtVG a.F. parallele Regelung des § 26 Abs. 1 SVG als verfassungsgemäß erachtet.

    § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BeamtVG a.F. ist nach der Rechtsprechung des Senats auch mit Art. 119 EGV (nach Änderung jetzt Art. 141 EG) vereinbar (Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 2.98 - ; vgl. auch Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 18.98 - zu § 14 Abs. 6 Satz 2 BeamtVG).

  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 14.04

    Versorgungsabschlag; Teilzeitbeschäftigung; Diskriminierungsverbot.

    Die Erwägung des erkennenden Senats, dass der Versorgungsabschlag einen dem Versorgungssystem immanenten Korrekturmechanismus darstellt, mit dem eine auf der früheren degressiven Ruhegehaltstabelle beruhende vergleichsweise Besserstellung der teilzeitbeschäftigten Beamten habe vermieden werden sollen (vgl. Urteile vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 2.98 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 4; vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 18.98 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 5 und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 19.98 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 6), hat der Europäische Gerichtshof ebenfalls nicht als Rechtfertigungsgrund anerkannt.
  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 6.04

    Versorgungsabschlag; Teilzeitbeschäftigung; Diskriminierungsverbot.

    Die Erwägung des erkennenden Senats, dass der Versorgungsabschlag einen dem Versorgungssystem immanenten Korrekturmechanismus darstellt, mit dem eine auf der früheren degressiven Ruhegehaltstabelle beruhende vergleichsweise Besserstellung der teilzeitbeschäftigten Beamten habe vermieden werden sollen (vgl. Urteile vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 2.98 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 4; vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 18.98 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 5 und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 19.98 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 6), hat der Europäische Gerichtshof ebenfalls nicht als Rechtfertigungsgrund anerkannt.
  • BVerwG, 25.01.2005 - 2 C 48.03

    Vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand; Versorgungsabschlag; Leistungsprinzip;

    Bis zu dem leistungsauslösenden Ereignis hat der Beamte keine gefestigte versorgungsrechtliche Position erlangt (BVerwG, Urteile vom 19. Februar 2004, jeweils a.a.O. sowie Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 2.98 - ).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03

    Dienstunfähigkeit; Versorgungsabschlag.

    Bis zu dem leistungsauslösenden Ereignis hat der Beamte keine gefestigte versorgungsrechtliche Position erlangt (vgl. Urteil vom 23. April 1998 - BVerwG 2 C 2.98 - Buchholz 239.1 § 14 BeamtVG Nr. 4 S. 3).
  • VG Frankfurt/Main, 16.01.2004 - 9 E 707/00

    BeamtVG § 14 a.F. ist mit EG § 141, EWGRL 117/75 nicht vereinbar.

    Die nur zeitanteilige Gewährung der Versorgung sei ebenso wie die Kürzung oder der Wegfall der Besoldung eine Folge der geringeren Dienstleistung und damit sachlich gerechtfertigt; ein Verstoß gegen das gemeinschaftsrechtliche Verbot unmittelbarer oder mittelbarer geschlechtsbezogener Diskriminierung komme darum von vornherein nicht in Betracht (BVerwG, Urt. v. 23.04.1998 - 2 C 2.98 - ZBR1998, 357 f.; Urt. v. 22.07.1999 - 2 C 19.98 - ZBR 2000, S. 38 f.).

    Zudem weicht die Kammer mit diesem Urteil von den Urteilen des BVerwG vom 23.04.1988 - 2 C 2.98 - und vom 22.07.1999 - 2 C 19.98 - ab.

  • VG Hannover, 25.03.2004 - 2 A 936/01

    Minderung; mittelbare Diskriminierung; Ruhegehalt; Ruhegehaltssatz; Teilzeit;

    Diese Verfahrensweise entspricht dem geltenden bundesdeutschen Recht, das vom BVerwG (vgl. U. v. 23.04.1998 - 2 C 2/98 -, DVBl. 1998, 1079 f., U. v. 22.07.1999 - 2 C 19/98 -, ZBR 2000, 38 f.) als sowohl mit Art. 3 GG als auch mit Europarecht, insbesondere auch mit Art. 119 EGV, vereinbar angesehen wurde.

    In Übereinstimmung mit dem EuGH und dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. U. v. 23.04.1998, a.a.O.) ist die Kammer davon ausgegangen, dass von den gebotenen Möglichkeiten der Teilzeittätigkeit für Beamte tatsächlich erheblich mehr Frauen als Männer Gebrauch machen.

    Da nach nationalem Recht für den davor liegenden Zeitraum eine Kollision des § 14 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. BeamtVG i.d.F. v. 31.07.1984 mit höherrangigem Recht nicht festgestellt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 22.07.1999, a.a.O. und U.v. 23.04.1998, a.a.O.), ist der davor liegende Beschäftigungszeitraum der Klägerin der Anwendung der streitigen Vorschrift zu unterwerfen und die Klage insoweit abzuweisen.

  • OVG Niedersachsen, 05.02.2003 - 2 LA 2951/01

    Ruhegehaltssatz; Eintritt in den Ruhestand; Versorgungsabschlag; Grundsätze des

    Vielmehr entspricht es dem Charakter des durch diese Bestimmung geschützten Dienst- und Treueverhältnisses, wenn der Gesetzgeber die Höchstversorgung davon abhängig macht, dass der Beamte bis zur gesetzlichen Altersgrenze Dienst leistet (vgl. hierzu im Zusammenhang mit der Frage des Versorgungsabschlages in Fällen von Teilzeitbeschäftigung und Urlaub ohne Dienstbezüge, BVerwG, Urt. v. 23.04.1998 - BVerwG 2 C 2.98 -, ZBR 1998, 357, 358; Urt. v. 27.02.1992 - BVerwG 2 C 6.91 -, ZBR 1992, 249; OVG Lüneburg, Urt. v. 11.04.2000 - 5 L 845/97 -).

    Die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit dieser Regelung lässt sich aber, wie ausgeführt, auf Grund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu anderen Fällen eines Versorgungsabschlages (Urt. v. 23.04.1998, a.a.O.; Urt. v. 27.02.1992, a.a.O.) eindeutig bereits im Zulassungsverfahren bejahen (ebenso VGH München in seinem die Zulassung ablehnenden Beschluss v. 16.08.2000 - 3 ZB 00.1844 -).

  • VG Frankfurt/Main, 05.04.2004 - 9 E 707/03

    Zur Vereinbarkeit der Regelungen über den Versorgungsabschlag bei

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 4 S 1790/10

    Kein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens allein wegen Nichtigerklärung

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-4/02

    Schönheit

  • OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 2 L 620/97

    Beitrittsgebiet; Ruhegehaltfähige Dienstzeit; Anerkennung einer Dienstzeit;

  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 18.98

    Versorgungsbezüge, - bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, Begrenzung

  • BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 51.02

    Erwerbseinkommen; Ruhensregelung; "Sozialbestandteil" der Versorgungsbezüge, als

  • BVerwG, 25.09.2003 - 2 C 52.02

    Erwerbseinkommen; Ruhensregelung; "Sozialbestandteil" der Versorgungsbezüge, als

  • BVerwG, 21.01.1998 - 2 B 125.97

    Aufhebung einer Nichtzulassungsentscheidung

  • VG Saarlouis, 13.11.2007 - 3 K 374/06

    Beamtenrecht; Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand

  • BVerwG, 26.07.2007 - 2 B 72.06

    Rechtmäßigkeit einer mit Einführung des Versorgungsrechtsänderungsgesetzes

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2003 - C-5/02

    Becker

  • VG Ansbach, 12.05.2009 - AN 1 K 08 .00795

    Anerkennung von Studienzeiten; Versorgungsabschlag bei einem schwerbehinderten;

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 4 S 919/03

    Bestehen und Reichweite einer Pflicht zur Belehrung über die Auswirkungen einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.12.2000 - 2 A 11170/00
  • VG Düsseldorf, 10.12.2010 - 23 K 2202/09

    Versorgungsabschlag Teilzeit Freistellungen früherer Widerspruch und Klage

  • VG Ansbach, 05.04.2016 - AN 1 K 15.00638

    Verringerung des Ruhegehaltes durch Versorgungsabschlag

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