Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1998

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   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.1999 - 6 B 2096/98   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.1999 - 6 B 2096/98 (https://dejure.org/1999,1847)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.01.1999 - 6 B 2096/98 (https://dejure.org/1999,1847)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Januar 1999 - 6 B 2096/98 (https://dejure.org/1999,1847)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beförderungsstelle; Verhinderung der Besetzung; Einstweilige Anordnung; Beurteilung; Anforderungsprofil; Hilfskriterien; Gespanntes Verhältnis; Frauenförderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulleiterstellen - Hilfskriterien bei Auswahl - Frauenförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 593
  • ZBR 1999, 316
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1996 - 6 B 75/96
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.1999 - 6 B 2096/98
    Die ihnen aus Anlaß der Besetzung der Stelle, um die es geht, von Schulamtsdirektor Steger, Schulamt für den Kreis O. , unter dem 00.00.0000 erteilten dienstlichen Beurteilungen enthalten übereinstimmend das Gesamturteil "Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße (sehr gut)." Eine Abstufung zwischen diesen Spitzenprädikaten im Rahmen der textlichen Bestandteile der Gesamturteile, mit denen ein Qualifikationsvorsprung trotz im Ergebnis gleichen Gesamturteils erkennbar und nachvollziehbar zum Ausdruck gebracht werden kann, ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NW), Beschluß vom 14. Februar 1996 - 6 B 75/96 -, m.w.N., ist nicht erfolgt.

    Ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa OVG NW, Beschluß vom 14. Februar 1996 - 6 B 75/96 -, m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.1995 - 6 B 1826/95

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Verhinderung der Besetzung einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.1999 - 6 B 2096/98
    Der Senat läßt dahingestellt, ob § 25 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 1 LBG NW unter diesen Voraussetzungen nicht mehr den in seiner bisherigen Rechtsprechung geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt, vgl. etwa OVG NW, Beschlüsse vom 20. September 1995 - 6 B 1826/95 -, Zeitschrift für Beamtenrecht 1996, 27, sowie vom 27. März 1998 - 6 B 431/98 -, wies dies der 12. Senat des OVG NW angenommen hat, vgl. dessen Beschluß vom 29. Mai 1998 - 12 B 247/98 -, NWVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.1998 - 12 B 247/98

    Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung des Frauenförderungsgesetzes bei

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.1999 - 6 B 2096/98
    Der Senat läßt dahingestellt, ob § 25 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 1 LBG NW unter diesen Voraussetzungen nicht mehr den in seiner bisherigen Rechtsprechung geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt, vgl. etwa OVG NW, Beschlüsse vom 20. September 1995 - 6 B 1826/95 -, Zeitschrift für Beamtenrecht 1996, 27, sowie vom 27. März 1998 - 6 B 431/98 -, wies dies der 12. Senat des OVG NW angenommen hat, vgl. dessen Beschluß vom 29. Mai 1998 - 12 B 247/98 -, NWVBl.
  • EuGH, 11.11.1997 - C-409/95

    Marschall

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.1999 - 6 B 2096/98
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. November 1997 - Rs.C-409/95 -, Recht im Amt 1998, 37, ist diese Vorschrift mit der Gleichbehandlungsrichtlinie 76/207/EWG vom 9. Februar 1976 vereinbar, wenn sie den männlichen Bewerbern, die die gleiche Qualifikation wie die weiblichen Bewerber besitzen, in jedem Einzelfall garantiert, daß die Bewerbungen Gegenstand einer objektiven Beurteilung sind, bei der alle die Person der Bewerber betreffenden Kriterien berücksichtigt werden und der den weiblichen Bewerbern eingeräumte Vorrang entfällt, wenn eines oder mehrere dieser Kriterien zugunsten des männlichen Bewerbers überwiegen, und solche Kriterien gegenüber den weiblichen Bewerbern keine diskriminierende Wirkung haben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.1998 - 6 B 431/98

    Beamter; Beförderung; Frauenförderung; Einstweiliger Rechtsschutz; Europarecht;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.1999 - 6 B 2096/98
    Der Senat läßt dahingestellt, ob § 25 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 1 LBG NW unter diesen Voraussetzungen nicht mehr den in seiner bisherigen Rechtsprechung geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt, vgl. etwa OVG NW, Beschlüsse vom 20. September 1995 - 6 B 1826/95 -, Zeitschrift für Beamtenrecht 1996, 27, sowie vom 27. März 1998 - 6 B 431/98 -, wies dies der 12. Senat des OVG NW angenommen hat, vgl. dessen Beschluß vom 29. Mai 1998 - 12 B 247/98 -, NWVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 6 B 1109/16

    Neuregelung zur Frauenförderung verfassungswidrig

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 11. September 2014, a.a.O., vom 28. März 2011, a.a.O., vom 26. August 2010 - 6 B 540/10 -, vom 18. August 2010 - 6 B 868/10 -, vom 22. Februar 1999 - 6 B 439/98 -, vom 4. Januar 1999 - 6 B 1500/98 und 6 B 2096/98 - und vom 27. März 1998 - 6 B 431/98 -, jeweils juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1999 - 19 A 5358/98

    Vorschlagsrecht des Schulträgers bei Schulleiterstellen

    Nur bei im Wesentlichen gleich qualifizierten Bewerbern ist die Auswahlentscheidung in das pflichtgemäße Ermessen der Schulaufsichtsbehörde und der Anstellungsbehörde gestellt und sind diese berechtigt, die Auswahl nach weiteren sachgerechten Merkmalen zu treffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.1993 2 ER 301.93 , DVBl. 1994, 118 (119); OVG NRW, Beschlüsse vom 28.7.1999 6 B 1144/99 , vom 4.1.1999 6 B 2096/98 und 6 B 1500/98 , und vom 29.1.1997 6 B 2684/96).

    Zu diesen sachgerechten Merkmalen gehört der Vorschlag eines Schulträgers gemäß § 21 a SchVG NRW, sofern der Vorschlag dem Grundsatz der Bestenauslese Rechnung trägt (vgl. nur OVG NRW, Beschluss vom 4.1. 1999 6 B 2096/98 , m. w. N., sowie OVG NRW, Urteile vom 10.11.1995 19 A 2775/94 , und vom 26.8. 1993 19 A 82/93).

    eine auf die textlichen Bestandteile der Gesamturteile beschränkte Binnendifferenzierung nicht möglich ist, weil wie hier das jeweilige Gesamturteil keine Zusätze aufweist, die eine weitere Differenzierung innerhalb der Bandbreite einer Notenstufe zulassen, (vgl. hierzu OVG NRW, Beschlüsse vom 4.1. 1999 6 B 2096/98 , und vom 19.3. 1998 6 B 3021/97 , jeweils m. w. N.),.

    Die Würdigung einer Bedarfsbeurteilung im Hinblick auf derartige Einzelaussagen außerhalb der textlichen Bestandteile des jeweiligen Gesamturteils betrifft den der Beklagten zukommenden und gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum (vgl. nur OVG NRW, Beschlüsse vom 4.1. 1999 6 B 2096/98 -, vom 19.3. 1998 6 B 3021/97 -, und vom 29.1. 1997 6 B 2684/96 ; Nds. OVG, Beschluss vom 5.4. 1995 2 M 924/95 , SPE n. F., 728, Nr. 24, S. 72 (76)).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2005 - 6 B 2711/04

    Untersagung der Besetzung einer Stelle des Rektors einer Gemeinschaftshauptschule

    vgl. insoweit Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 4. Januar 1999 - 6 B 2096/98 - m.w.N. für die ständige Rechtsprechung des Senats.

    vgl. in diesem Zusammenhang: OVG NRW, Beschluss vom 4. Januar 1999 - 6 B 2096/98 -, Recht im Amt (RiA) 2000, 43.

    - 6 B 2096/98 - a.a.O. und vom 9. November 1999.

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1998 - 12 B 2101/98   

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https://dejure.org/1998,3144
OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1998 - 12 B 2101/98 (https://dejure.org/1998,3144)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.11.1998 - 12 B 2101/98 (https://dejure.org/1998,3144)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. November 1998 - 12 B 2101/98 (https://dejure.org/1998,3144)
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Papierfundstellen

  • ZBR 1999, 316
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.1998 - 12 B 247/98

    Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung des Frauenförderungsgesetzes bei

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1998 - 12 B 2101/98
    Vielmehr ist auch bei der Anwendung von § 25 Abs. 6 Satz 2, 1. Halbsatz LBG NW in jedem Einzelfall zu gewährleisten, daß alle in der Person der Bewerber liegenden Kriterien berücksichtigt werden und der den weiblichen Bewerbern eingeräumte Vorrang schon dann entfällt, wenn eines oder mehrere dieser Kriterien zugunsten des männlichen Bewerbers überwiegen (vgl. EuGH, Urteil vom 11. November 1997 - C - 409/96 - (Marschall) sowie den Beschluß des erkennenden Senats vom 29. Mai 1998 - 12 B 247/98 -).

    Der Beschluß des Verwaltungsgerichts vom 18. August 1998 weicht - wie sich aus den vorstehenden Ausführungen des Senats ergibt - hinsichtlich der Gewichtung der Hilfskriterien auch nicht von dem Urteil des EuGH vom 10. November 1997 - C - 409/96 - (Marschall) sowie von dem Senatsbeschluß vom 29. Mai 1998 - 12 B 247/98 - ab.

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