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   VGH Baden-Württemberg, 12.05.1999 - 4 S 660/99   

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VGH Baden-Württemberg, 12.05.1999 - 4 S 660/99 (https://dejure.org/1999,3963)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.05.1999 - 4 S 660/99 (https://dejure.org/1999,3963)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Mai 1999 - 4 S 660/99 (https://dejure.org/1999,3963)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Änderung des Aufgabenbereichs eines Oberarztes durch Organisationsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 2000, 358
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.1999 - 4 S 660/99
    Danach verfügt der Dienstherr über eine "nahezu uneingeschränkte organisatorische Dispositionsbefugnis" (BVerwG, Urt. v. 22.05.1980, BVerwGE 60, 144ff., und Urt. v. 28.11.1991, NVwZ 1992, 573).

    Der Beamte hat, wenn er von einer organisatorischen Änderung betroffen ist, zwar einen Anspruch auf Übertragung eines seinem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechenden funktionellen Amtes, wobei es auf den Umfang etwaiger Leitungsaufgaben nicht ankommt (ständige Rechtspr., vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 22.05.1980, BVerwGE 60, 144, 150 sowie Urt. v. 28.11.1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.1999 - 4 S 660/99
    Danach verfügt der Dienstherr über eine "nahezu uneingeschränkte organisatorische Dispositionsbefugnis" (BVerwG, Urt. v. 22.05.1980, BVerwGE 60, 144ff., und Urt. v. 28.11.1991, NVwZ 1992, 573).

    Der Beamte hat, wenn er von einer organisatorischen Änderung betroffen ist, zwar einen Anspruch auf Übertragung eines seinem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechenden funktionellen Amtes, wobei es auf den Umfang etwaiger Leitungsaufgaben nicht ankommt (ständige Rechtspr., vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 22.05.1980, BVerwGE 60, 144, 150 sowie Urt. v. 28.11.1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.11.1993 - 2 B 85.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.1999 - 4 S 660/99
    Für die Festlegung und Änderung des dem Professor übertragenen Aufgabenbereichs ergibt sich daraus, daß durch eine solche Maßnahme nicht in den Kernbereich des ihm konkret übertragenen Amtes eingegriffen werden darf (vgl. den Beschl. d. Senats v. 07.04.1993 - 4 S 1642/91; bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 02.11.1993 - 2 B 85.93).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.1999 - 4 S 660/99
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind dann gegeben, wenn neben den für die Richtigkeit dieser Entscheidung sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatsachenfragen bewirken, bzw. wenn der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Eröffnung angestrebt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie der Mißerfolg (vgl. Senatsbeschl. v. 25.02.1997 - 4 S 496/97 -, VBlBW 1997, 263, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 4 S 2426/95

    Einstweilige Anordnung zwecks Rückgängigmachung einer Umsetzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.1999 - 4 S 660/99
    Entgegen der Ansicht des Antragstellers ist es diesem zumutbar, die Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten, da ihm in der Zwischenzeit weder unwiederbringliche Rechtsverluste noch sonst unzumutbare Nachteile drohen (vgl. den Beschl. d. Senats v. 23.11.1995 - 4 S 2426/95).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 79/70

    Universitätsgesetz Hamburg

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.05.1999 - 4 S 660/99
    Die außerhalb dieses Kernbereichs liegenden Aufgabenkreise und die organisatorischen Bedingungen genießen hingegen keinen verfassungsrechtlichen Bestandsschutz (BVerfG, Urt. v. 08.02.1977, BVerfGE 43, 242, 282f.).
  • VG Augsburg, 20.12.2012 - Au 2 K 11.632

    Übertragung der Verantwortlichkeit des Dienstherrn für den Arbeitsschutz

    Für die organisationsrechtliche Festlegung und Änderung des übertragenen Aufgabenbereichs durch den Dienstherrn ergibt sich daraus, dass durch eine solche Maßnahme nicht in den Kernbereich des ihm konkret übertragenen Amtes eingegriffen werden darf (vgl. VGH BW, B.v. 12.5.1999 - 4 S 660/99 - juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 9 S 2092/18

    Vorzeitige Beendigung des Amts als Rektor der Hochschule; Vorliegen eines

    OVG, Beschluss vom 05.06.2014, a. a. O., unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 25.01.1967 - VI C 58.65 -, BVerwGE 26, 65 zur Bedeutung schuldhaften Verhaltens für die auf innerdienstliche Spannungen zurückzuführende Versetzung eines Beamten; siehe hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 26.11.2004 - 2 B 72.04 -, Buchholz 235 § 9 BDO Nr. 41; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.05.1999 - 4 S 660/99 -, IÖD 1999, 270; BayVGH, Beschluss vom 24.03.2015 - 3 ZB 14.591 -, juris, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 26.02.2016, a. a. O. Rn. 80).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2003 - 4 S 1636/01

    Ausgliederung einer Professorenstelle; Berufung - Entscheidung durch Beschluss

    Für die Festlegung und Änderung des dem Professor übertragenen Aufgabenbereichs ergibt sich daraus, dass durch eine solche Maßnahme nicht in den Kernbereich des ihm konkret übertragenen Amtes eingegriffen werden darf (vgl. den Beschluss des Senats vom 07.04.1993 - 4 S 1642/91 - bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 02.11.1993 - 2 B 85.93 -, und Beschluss des Senats vom 12.05.1999 - 4 S 660/99 -, IÖD 1999, 270 = ZBR 2000, 358).

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. etwa Beschluss vom 12.05.1999 - 4 S 660/99 -, a.a.O.), kann ein sachlicher Grund für die Umsetzung eines Beamten oder eine ihr vergleichbare, den Aufgabenbereich des Beamten ändernde organisatorische Maßnahme darin liegen, ein innerdienstliches Spannungsverhältnis zu beheben.

    Dabei entfalteten auch das wissenschaftliche und gesellschaftliche Ansehen der Klägerin oder die ihr am Anglistischen Seminar bisher eröffneten Chancen, mit Leitungsaufgaben betraut zu werden (vgl. § 28 Abs. 7 UG), keine das Ermessen des beklagten Dienstherrn einschränkende Wirkung (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 22.05.1980, a.a.O., und Beschluss des Senats vom 12.05.1999, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2001 - 4 S 2062/98

    Ausgliederung einer Professur

    Für die Festlegung und Änderung des dem Professor übertragenen Aufgabenbereichs ergibt sich daraus, dass durch eine solche Maßnahme nicht in den Kernbereich des ihm konkret übertragenen Amtes eingegriffen werden darf (vgl. den Beschluss des Senats vom 07.04.1993 - 4 S 1642/91 - bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 02.11.1993 - 2 B 85.93 -, und Beschluss des Senats vom 12.05.1999 - 4 S 660/99 -, IÖD 1999, 270 = ZBR 2000, 358).

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. etwa Beschluss vom 12.05.1999 - 4 S 660/99 -, a.a.O.), kann ein sachlicher Grund für die Umsetzung eines Beamten oder eine ihr vergleichbare, den Aufgabenbereich des Beamten ändernde organisatorische Maßnahme darin liegen, ein innerdienstliches Spannungsverhältnis zu beheben.

    Dabei entfalteten auch das wissenschaftliche und gesellschaftliche Ansehen der Klägerin oder die ihr am Anglistischen Seminar bisher eröffneten Chancen, mit Leitungsaufgaben betraut zu werden (vgl. § 28 Abs. 7 UG), keine das Ermessen des beklagten Dienstherrn einschränkende Wirkung (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 22.05.1980, a.a.O., und Beschluss des Senats vom 12.05.1999, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 9 S 2445/15

    Hochschulrecht- hier: vorzeitige Beendigung des Amts eines hauptamtlichen

    Auf die einzelnen Ereignisse, die die Konflikte zwischen der Antragstellerin und der Kanzlerin sowie den weiteren Personen und die daraus resultierenden Probleme der Zusammenarbeit der Hochschulgremien belegen, und insbesondere auf die Verschuldensfrage kommt es nicht entscheidend an (vgl. Thür. OVG, Beschluss vom 05.06.2014, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 25.01.1967 - VI C 58.65 -, BVerwGE 26, 65 zur Bedeutung schuldhaften Verhaltens für die auf innerdienstliche Spannungen zurückzuführende Versetzung eines Beamten; siehe hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 26.11.2004 - 2 B 72.04 -, Buchholz 235 § 9 BDO Nr. 41; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.05.1999 - 4 S 660/99 -, IÖD 1999, 270; BayVGH, Beschluss vom 24.03.2015 - 3 ZB 14.591 -, juris, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2009 - 9 S 603/09

    Zur Kündigung der einem Hochschullehrer in einer Berufungsvereinbarung zugesagten

    Weder gerügt noch Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens ist schließlich auch die Frage, ob dem Kläger durch den Entzug des bisherigen Aufgabenbereichs noch in ausreichender Weise Zugang zu Patienten ermöglicht wird, um diese für eine Mitwirkung in seinen Lehrveranstaltungen gewinnen, Assistenten ausbilden und seine klinische Qualifikation aufrecht erhalten zu können (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 08.04.1981 - 1 BvR 608/79 -, BVerfGE 57, 70 [98]; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.05.1999 - 4 S 660/99 -, ZBR 2000, 358).

    Diese Grundsätze gelten auch für Hochschullehrer, soweit der Kernbereich der durch Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG verfassungsrechtlich geschützten Wahrnehmung der Lehr- und Forschungsaufgaben nicht betroffen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.05.1999 - 4 S 660/99 -, ZBR 2000, 358).

  • OVG Niedersachsen, 08.06.2004 - 5 LB 344/03

    Zulässigkeit eines Anfechtungsantrages gegen die Änderung von Art und Umfang der

    Zu diesen Regelungen gehören insbesondere die Befugnisse des Dienstherrn, kraft seiner Organisationshoheit den dienstlichen Aufgabenbereich eines Professors zu ändern (vgl.: BVerfG, Urt. v. 8.2.1977 - 1 BvR 79, 278, 283/70 -, BVerfGE 43, 242, 282, 283; OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.12.1992 - 5 M 5479/92 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.5.1999 - 4 S 660/99 -, IÖD 1999, 270; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 31.8.1989 - 4 S 1428/89 -, DVBl. 1990, 263), sowie die Grundsätze der Wissenschaftsfreiheit und des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen (Art. 5 Abs. 3, und 140 GG).

    Aus dem Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) wird zutreffend hergeleitet, dass Änderungen der Dienstaufgaben eines Professors nur innerhalb eines Faches vorgenommen werden können und das übertragene Forschungs- und Lehrgebiet grundsätzlich nicht verändert werden darf (vgl.: Leuze/Bender (Epping), WissHG NW, Loseblatts., Stand: März 1999, RdNr. 24 zu § 48; Scheven, in: Handbuch des Wissenschaftsrechts - HdWissR, Bd. I 1982, S. 144; Denninger/Kehler, Hochschulrahmengesetz - Kommentar, 1984, RdNr. 46 und 110 zu § 43; Wolf/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht 11, 5. Aufl., S. 530, 532; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.5.1999 - 4 S 660/99 -, IÖD 1999, 270; Schütz, Beamtenrecht - Kommentar, Loseblatts., Stand: März 2004, RdNr. 3 zu § 202 NRWLB).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2006 - 4 S 634/06

    Ansprüche eines Beamten bei Zuteilung der Dienstzimmer

    Danach verfügt der Dienstherr über eine "nahezu uneingeschränkte organisatorische Organisationsbefugnis" (vgl. nur Urteil des Senats vom 17.09.2003 - 4 S 1636/01 -, Schütz BeamtR ES/E IV Nr. 37, und Beschluss des Senats vom 12.05.1999 - 4 S 660/99 -, ZBR 2000, 358, jeweils m.w.N.).

    Dabei ist es im Interesse eines funktionierenden Dienstbetriebs auch unter dem Blickwinkel der Fürsorgepflicht des Dienstherrn grundsätzlich unerheblich, wer diese Spannungen im Einzelnen verursacht oder verschuldet hat (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 12.05.1999 - 4 S 660/99 -, a.a.O., und vom 16.01.2004 - 4 S 2604/03 -, DÖD 2004, 134).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 4 S 2383/07

    Fehlerhafte Umsetzung eines Beamten, Besorgnis der Befangenheit ist bei

    Danach bleibt die Prüfung grundsätzlich darauf beschränkt, ob die Gründe des Dienstherrn seiner tatsächlichen Einschätzung entsprachen und nicht nur vorgeschoben sind, um eine in Wahrheit allein und maßgebend auf anderen Beweggründen beruhende Entscheidung zu rechtfertigen, oder ob sie aus anderen Gründen willkürlich sind (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28.11.1991 - 2 C 41.89 -, BVerwGE 89, 199; Beschlüsse des Senats vom 07.03.1996 - 4 S 2546/95 -, Juris, und vom 12.05.1999 - 4 S 660/99 -, ZBR 2000, 358; Sächsisches OVG, Beschluss vom 18.02.2004 - 2 BS 382/03 -, DÖD 2004, 225).

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. etwa den Beschluss vom 12.05.1999, a.a.O.), kann ein sachlicher Grund für die Umsetzung eines Beamten auch darin liegen, ein innerdienstliches Spannungsverhältnis zu beheben.

  • VGH Hessen, 17.09.2007 - 1 TG 1175/07

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versetzung

    Änderungen des einem Professor übertragenen Aufgabenbereiches dürfen in diesen Kernbereich grundsätzlich nicht eingreifen (dazu ausführlich VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Mai 1999 - 4 S 660/99 - ZBR 2000, 358).

    Zukunftserwartungen dieser Art wie auch Besonderheiten des dem Beamten bisher übertragenen Dienstpostens wie etwa eine Leitungsfunktion, wie sie die Antragstellerin bisher im Teilprojekt "Islam" sowie in Bezug auf den von ihr betreuten Sonderforschungsbereich "Erinnerungskulturen" inne hatte, entfalten regelmäßig keine das Ermessen des Dienstherrn einschränkende Wirkung (vgl. hierzu zusammenfassend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Mai 1999 - 4 S 660/99 - a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2000 - 5 M 4574/99

    Aufgabenbereich; Aufgabengebiet; Aufgabenänderung; Bekenntnisbindung;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2003 - 4 S 929/01

    Verwaltungsreform - Dienstpostenbewertung - amtsangemessene Beschäftigung

  • VG Freiburg, 06.07.2006 - 3 K 1362/04

    Berufung eines Professors; Zusatzvereinbarung über Leitungsfunktion; Kündigung

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2004 - 4 S 760/04

    Entbindung eines Universitätsprofessors von der Wahrnehmung von Aufgaben in der

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2004 - 4 S 2604/03

    Umsetzung - amtsangemessene Beschäftigung

  • VG Münster, 08.02.2019 - 1 L 1300/18
  • OVG Niedersachsen, 10.09.2001 - 5 MA 2142/01

    Amtsangemessene Beschäftigung; amtsgemäße Beschäftigung; konkret funktionelles

  • VG Göttingen, 02.07.2003 - 3 B 80/03

    Außenstelle; Besonderer Personalrat; Betriebsrat; Bundesbahnbeamter; Deutsche

  • VG Stuttgart, 09.07.2003 - 17 K 2873/02

    Entzug von Einzeltherapietätigkeit in Justizvollzugsanstalt wegen

  • VG Freiburg, 06.07.2006 - 3 K 1364/04
  • VG Freiburg, 19.11.2003 - 1 K 1988/03

    Erfolgloser Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Fall eines

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