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   BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 33.98   

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BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 33.98 (https://dejure.org/1999,3050)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1999 - 2 C 33.98 (https://dejure.org/1999,3050)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1999 - 2 C 33.98 (https://dejure.org/1999,3050)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beamter auf Probe - Entlassung - Tätigkeit für das MfS - Ministerium für Staatssicherheit - Unzumutbarkeit - Fortsetzung des Beamtenverhältnisses

  • Judicialis

    EV Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 3 Buchstabe d) in Verbindung mit Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsvertrag; Beamtenrecht - Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS; Ministerium für Staatssicherheit, Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das -; Unzumutbarkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2000, 212
  • ZBR 2000, 36
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 33.98
    Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis mit einem Beamten, der inoffizieller Mitarbeiter des früheren Ministeriums für Staatssicherheit war, unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Der Kläger war im Sinne des genannten Sonderentlassungstatbestandes für das Ministerium für Staatssicherheit (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ) tätig.

    Diese gesetzlichen Tatbestandsmerkmale sind kausal miteinander verknüpft und müssen kumulativ gegeben sein (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Des weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte für das MfS tätig war und für welche Laufbahn er vorgesehen ist (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Ein beanstandungsfreies dienstliches Wohlverhalten ist für sich allein nicht geeignet, die Fortsetzung des Dienstverhältnisses mit einem früheren langjährigen inoffiziellen Mitarbeiter als zumutbar erscheinen zu lassen (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - ).

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 33.98
    Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis mit einem Beamten, der inoffizieller Mitarbeiter des früheren Ministeriums für Staatssicherheit war, unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Der Kläger war im Sinne des genannten Sonderentlassungstatbestandes für das Ministerium für Staatssicherheit (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ) tätig.

    Diese gesetzlichen Tatbestandsmerkmale sind kausal miteinander verknüpft und müssen kumulativ gegeben sein (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Des weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte für das MfS tätig war und für welche Laufbahn er vorgesehen ist (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 33.98
    Die gerichtliche Kontrolle ist nicht deshalb eingeschränkt, weil der gesetzliche Tatbestand Bewertungen oder Prognosen voraussetzt, die exakter tatsächlicher und rechtlicher Erkenntnis nicht zugänglich sind (vgl. BVerwGE 99, 355 ; BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 5.97 - ).
  • BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 24.94

    Auslandsdienstbezüge - Kaufkraftausgleich - Kaufkraftunterschied - Besoldung -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 33.98
    Die gerichtliche Kontrolle ist nicht deshalb eingeschränkt, weil der gesetzliche Tatbestand Bewertungen oder Prognosen voraussetzt, die exakter tatsächlicher und rechtlicher Erkenntnis nicht zugänglich sind (vgl. BVerwGE 99, 355 ; BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 5.97 - ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 33.98
    Maßgebend ist insoweit, ob die frühere Tätigkeit des Beamten für das MfS - auch unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfGE 96, 189 ) - das Dienstverhältnis derart belastet oder belasten würde, daß eine Begründung oder Fortsetzung ausgeschlossen ist.
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Das Lebensalter ist auch hier von Bedeutung, ebenso wie bei der Prüfung, in welchem Ausmaß die Verstrickung in das MfS-System nach Maßgabe des Sonderkündigungstatbestandes des Abs. 5 Nr. 2 der Anlage I, Kapitel XIX, Sachbericht A, Abschnitt III Nr. 1 des Einigungsvertrages die persönliche Eignung des Beamten und die Zumutbarkeit seiner Weiterbeschäftigung bestimmt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 -, in: Schütz, Beamtenrecht, ES/A II 5.1 Nr. 74, S. 312 ; BVerwGE 109, 59 ; Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 -, in: Schütz, Beamtenrecht, ES/A II 5.1 Nr. 69, S. 285 ; BVerwGE 108, 64 ; Beschluss vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 -, BVerwGE 106, 153 ).
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 26.99

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen der Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Des weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte auf Probe für das MfS tätig war, für welche Laufbahn er vorgesehen ist und wie er sich nach seiner Übernahme in den öffentlichen Dienst nach dem 3. Oktober 1990 verhalten hat (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ; Urteile vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - 2 C 2.99 -).
  • OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03

    Kommunalwahlrecht; Rechtswidrige Unwirksamkeitserklärung einer Wahl zum

    In Anlehnung an die Rechtsprechung zum einigungsvertraglichen Sonderentlassungstatbestand (BVerwG, Urteile vom 6. April 2000 - 2 C 2.99 -, vom 27. April 1999 - 2 C 26/98 -, SächsVBl. 1999, 205, 207, und - 2 C 33/98 -, zitiert nach juris, und vom 3. Dezember 1998 - 2 C 26/97 -, SächsVBl. 1999, 182, 183) kann sich der Grad der persönlichen Verstrickung im Falle der Tätigkeit für die frühere Staatssicherheit vor allem aus Art, Dauer und Intensität der Mitarbeit sowie aus dem Grund der Aufnahme und der Beendigung der Tätigkeit ergeben.
  • BVerwG, 17.11.1999 - 2 B 12.99

    Unbestimmter Rechtsbegriff der "Unzumutbarkeit" ist in vollem Umfang der

    Danach ist der unbestimmte Rechtsbegriff der "Unzumutbarkeit" in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterworfen (BVerwGE 108, 64 ; Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - ).
  • BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 2.99

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen und verlangt eine einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung, bei der neben der konkreten Belastung für den Dienstherrn auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 sowie Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - ).
  • OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 494/03
    In Anlehnung an die Rechtsprechung zum einigungsvertraglichen Sonderentlassungstatbestand ( BVerwG, Urteile vom 6. April 2000 - 2 C 2.99 -, vom 27. April 1999 - 2 C 26/98 -, SächsVBl. 1999, 205, 207, und - 2 C 33/98 - ,zitiert nach juris, und vom 3. Dezember 1998 - 2 C 26/97 -, SächsVBl. 1999, 182, 183) kann sich der Grad der persönlichen Verstrickung im Falle der Tätigkeit für die frühere Staatssicherheit vor allem aus Art, Dauer und Intensität der Mitarbeit sowie aus dem Grund der Aufnahme und der Beendigung der Tätigkeit ergeben.
  • BVerwG, 30.11.1999 - 2 B 43.99

    Regelung über die Entlassung eines durch eine MfS-Vortätigkeit belasteten

    Zwar weicht das Berufungsgericht mit seiner die zweitinstanzliche Entscheidung tragenden Auffassung, der Dienstherr treffe seine Entscheidung, ob ein Festhalten am Beamtenverhältnis mit einem ehemaligen Informanten des MfS unzumutbar erscheint, in Wahrnehmung einer Beurteilungsermächtigung (Berufungsurteil S. 10), von der Rechtsprechung des Senats ab (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - <BVerwGE 108, S. 64>; Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 -).
  • OVG Thüringen, 16.11.1999 - 2 KO 219/97

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten

    Die gesetzliche Regelung verlangt dabei eine einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung, bei der neben der konkreten Belastung für den Dienstherrn auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen ist (BVerwG, Urteile vom 27.4.1999 - 2 C 26/98 - SächsVBl. 1999, 205, 207 und 2 C 33/98 zitiert nach juris; Urteil vom 3.12.1998 - 2 C 26/97 - SächsVBl. 1999, 182, 183).
  • BVerwG, 31.08.2000 - 2 B 41.00

    Zumutbarkeit eines Festhaltens am Beamtenverhältnis wegen früherer Tätigkeit des

    Des Weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte auf Probe für das MfS tätig war, für welche Laufbahn er vorgesehen ist und wie er sich nach seiner Übernahme in den öffentlichen Dienst nach dem 3. Oktober 1990 verhalten hat (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ; Urteile vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - Buchholz 111 Art. 20 EV Nr. 6 S. 9 , vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 - und vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 - ).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 2 B 32.99

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei

    Die weitere Frage der Beschwerde, "ob die in den bisherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Sonderkündigungstatbestand des Einigungsvertrages entwickelten Grundsätze auf das Beamtenverhältnis übertragbar sind", ist - soweit es um die von der Beschwerde angesprochenen Gesichtspunkte geht - bereits geklärt (vgl. etwa BVerwGE 108, 64 sowie Urteile vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 32.98 - und - BVerwG 2 C 33.98 - ).
  • VG Gießen, 20.06.2006 - 5 G 957/06

    Auswahl bei gleichen aktuellen dienstlichen Beurteilungen

  • VG Gießen, 03.08.2006 - 5 G 662/06

    Entscheidung im Konkurrenteneilverfahren betreffend die Schulleiterstelle an der

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