Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 06.04.2000

Rechtsprechung
   BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99   

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BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99 (https://dejure.org/1999,2298)
BVerfG, Entscheidung vom 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99 (https://dejure.org/1999,2298)
BVerfG, Entscheidung vom 19. November 1999 - 2 BvR 1201/99 (https://dejure.org/1999,2298)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 171
  • ZBR 2000, 379
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99
    Art. 103 Abs. 1 GG gebietet lediglich dann einen Hinweis, wenn das Gericht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nicht zu rechnen braucht (vgl. BVerfGE 84, 188 [190]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99
    Die Verfassungsbeschwerde ist gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie jedenfalls in der Sache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]; 96, 245 [248]).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist im Versorgungs- und Rentenrecht nur dann verletzt, wenn die (un-) gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils zur Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfGE 76, 256 [329]; 79, 223 [236]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 1403/90 u. a. -, NVwZ 1991, S. 662 [663]).
  • BVerfG, 16.12.1997 - 1 BvL 3/89

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99
    Art. 3 Abs. 1 GG hindert den Besoldungs-, Versorgungs- und Rentengesetzgeber danach nicht, Stichtage einzuführen, obwohl das unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 87, 1 [43]; 97, 103 [114 f.]).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99
    Die Verfassungsbeschwerde ist gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil sie jedenfalls in der Sache keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]; 96, 245 [248]).
  • BVerfG, 15.07.1999 - 2 BvR 544/97

    Neukonzeption der Besoldungstabelle der Besoldungsordnung A durch ReföDG Art 3 §

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99
    Dies gilt aufgrund des weiten Spielraums politischen Ermessens, innerhalb dessen der Gesetzgeber das Besoldungs- und Versorgungsrecht den tatsächlichen Notwendigkeiten und der fortschreitenden Entwicklung anpassen und verschiedenartige Gesichtspunkte berücksichtigen darf, auch und gerade, wenn sich die tatsächliche Situation derer, die gerade noch in den Genuß einer Regelung kommen, nur geringfügig von der Lage derer unterscheidet, bei denen diese Voraussetzungen fehlen (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91 u. a. -, DVBl 1995, S. 1232, 1233; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 -, DVBl 1999, S. 1421, 1422).
  • BVerfG, 30.01.1991 - 2 BvR 1403/90

    Verfassungsmäßigkeit der Sichttaregelung des Fünften

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist im Versorgungs- und Rentenrecht nur dann verletzt, wenn die (un-) gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils zur Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfGE 76, 256 [329]; 79, 223 [236]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 1403/90 u. a. -, NVwZ 1991, S. 662 [663]).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99
    Art. 3 Abs. 1 GG hindert den Besoldungs-, Versorgungs- und Rentengesetzgeber danach nicht, Stichtage einzuführen, obwohl das unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 87, 1 [43]; 97, 103 [114 f.]).
  • BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Besoldungsstrukturgesetz 1990

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99
    Dies gilt aufgrund des weiten Spielraums politischen Ermessens, innerhalb dessen der Gesetzgeber das Besoldungs- und Versorgungsrecht den tatsächlichen Notwendigkeiten und der fortschreitenden Entwicklung anpassen und verschiedenartige Gesichtspunkte berücksichtigen darf, auch und gerade, wenn sich die tatsächliche Situation derer, die gerade noch in den Genuß einer Regelung kommen, nur geringfügig von der Lage derer unterscheidet, bei denen diese Voraussetzungen fehlen (vgl. Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91 u. a. -, DVBl 1995, S. 1232, 1233; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 -, DVBl 1999, S. 1421, 1422).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist im Versorgungs- und Rentenrecht nur dann verletzt, wenn die (un-) gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils zur Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (BVerfGE 76, 256 [329]; 79, 223 [236]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 1991 - 2 BvR 1403/90 u. a. -, NVwZ 1991, S. 662 [663]).
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3367/01

    Alimentation; Beamter; Beihilfe; Fürsorgepflicht; Gesetzgebungskompetenz;

    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsregeln beschränkt sich indes darauf, ob der Gesetzgeber den ihm zustehenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtages überhaupt und die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar war (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99 -, ZBR 2000, 379).
  • VG Oldenburg, 28.02.2001 - 6 A 3510/99

    Gewährung einer Beihilfe für angefallene Krankheitsbehandlungskosten.;

    in Schütz, Beamtenrecht, Stand März 2000, ES/C IV 2 Nr. 25; BVerfG, Beschluss vom 19. November 1999 - 2 BvR 1201/99 -, ZBR 2000, 379).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02

    Jubiläumsgabe - Dienstzeitberechnung nach Neuregelung

    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsregelungen beschränkt sich folglich darauf, ob der Gesetzgeber den ihm zustehenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.11.1999, IÖD 2000, 43 = ZBR 2000, 379; Beschluss vom 26.04.1995, NVwZ 1996, 580 = ZBR 1995, 233 = DVBl 1995, 1232, jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3476/01

    Alimentation; Anpassungsanspruch; Beamtenrecht; Beihilfe; Fürsorgepflicht;

    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsregeln beschränkt sich indes darauf, ob der Gesetzgeber den ihm zustehenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtages überhaupt und die Wahl des Zeitpunktes am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar war (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99 -, ZBR 2000, 379).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2008 - L 3 R 1395/07

    Umstellung der vorschüssigen Rentenzahlung auf Rentenzahlung am Ende des Monats

    Aus Art. 3 Abs. 1 GG ergibt sich kein Anspruch auf dauerhafte Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Rechtslage, denn andernfalls wäre dem Gesetzgeber jede Möglichkeit der Neugestaltung genommen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 1999, - 2 BvR 1201/99 - m. w. N.).
  • VG Düsseldorf, 29.11.2000 - 10 K 10485/98

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Soldaten der Reserve auf

    Hierzu wird ergänzend auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in vergleichbaren Fällen gesetzlicher Änderungen Bezug genommen (vgl. u.a. BVerfG, Beschluß vom 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 -, ZBR 1988, S. 23 ff., Beschluß vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 831/91 und 1288/91 -, ZBR 1995, S. 233 ff., Beschluß vom 15. Juli 1999 - 2 BvR 544/97 -, ZBR 1999, S. 381 und Beschluß vom 19. November 1999 - 2 BvR 1201/99 -, ZBR 2000, S. 379 jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 18.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7222
BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 18.99 (https://dejure.org/2000,7222)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.2000 - 2 C 18.99 (https://dejure.org/2000,7222)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 2000 - 2 C 18.99 (https://dejure.org/2000,7222)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Postneuordnungsgesetz Art. 4 § 2 Abs. 3, § 4 Abs. 6; Eisenbahnneuordnungsgesetz Art. 9 §§ 1, 3; BBesG § 4 Abs. 1
    Besoldung, Weitergewährung nach Eintritt in den einstweiligen Ruhestand; Ruhestand, einstweiliger, Weitergewährung der Dienstbezüge; Ruhestand, Versetzung der Beamten der ehemaligen Deutschen Bundespost in den - im Zuge der Privatisierung der Deutschen Bundespost, ...

  • Wolters Kluwer

    Besoldung - Weitergewährung nach Eintritt in den einstweiligen Ruhestand

  • Judicialis

    Postneuordnungsgesetz Art. 4 § 2 Abs. 3; ; Postneuordnungsgesetz Art. 4 § 4 Abs. 6; ; Eisenbahnneuordnungsgesetz Art. 9 § 1; ; Eisenbahnneuordnungsgesetz Art. 9 § 3; ; BBesG § 4 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 691
  • DVBl 2001, 143 (Ls.)
  • ZBR 2000, 379
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 27.96

    Ermäßigung der Arbeitszeit;; Versorgungsabschlag wegen Teilzeitbeschäftigung;

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 18.99
    Die Beurlaubung unter Wegfall der Dienstbezüge hat keine Auswirkungen auf die Ansprüche des Klägers nach § 4 Abs. 1 Satz 1 BBesG, weil die Beurlaubung des Klägers am 30. April 1995 ausgelaufen ist und mit der Versetzung in den Ruhestand ohnehin gegenstandslos geworden wäre (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 2 C 27.96 - ).
  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 28.98

    Dienstliche Beurteilung der Beamten, die der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind;

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 18.99
    Die Bundesrepublik Deutschland ist in Rechtsstreitigkeiten wegen Ansprüchen passiv legitimiert, die den bei den Unternehmen der Deutschen Post AG beschäftigten Bundesbeamten gegen ihren Dienstherrn zustehen (vgl. § 2 Abs. 3 Satz 2 des als Art. 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation ergangenen Gesetzes zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost vom 14. September 1994 Art. 143 b Abs. 3 Satz 1 GG; ferner BVerwGE 108, 274, ).
  • VGH Bayern, 29.06.1998 - 3 B 96.2283
    Auszug aus BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 18.99
    BVerwG 2 C 18.99 VGH 3 B 96.2283.
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