Rechtsprechung
BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Arbeitszeit - Ermäßigung der Arbeitszeit - Teilzeitbeschäftigung neu eingestellter Beamter - Einstellungsteilzeit aus arbeitsmarktpolitischen Gründen - Zwangsteilzeitbeschäftigung neu eingestellter Beamter
- Judicialis
GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 59 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 100 Abs. 1 Satz 2; ; BRRG § 1 Satz 2; ; BRRG § 36 Satz 1; ; BRRG § 44 a; ; HessVerf Art. 67 Satz 2; ; HBG § 85 c
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Verfassungswidrigkeit der Teilzeitbeschäftigung von Beamten gegen deren Willen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beamtenrecht - Arbeitszeit, Ermäßigung der - neu eingestellter Beamter; Teilzeitbeschäftigung neu eingestellter Beamter; Einstellungsteilzeit aus arbeits
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Zwangs-Teilzeitbeschäftigung für Beamte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Teilzeitbeschäftigung - "Zwangs-Teilzeitbeschäftigung" neueingestellter Beamter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte
- kommunen.nrw (Kurzinformation)
Keine Beschäftigung in Zwangsteilzeit für Beamte
- prot-in.de (Kurzinformation)
Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte - Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte
- prot-in.de (Kurzinformation)
Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Art. 33 Abs. 5 GG
Beamtenrecht, Keine Teilzeitbeschäftigung bei Begründung des Beamtenverhältnisses
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 09.11.1998 - 9 E 2851/98
- BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99
Papierfundstellen
- BVerwGE 110, 363
- NJW 2000, 2521
- MDR 2000, 836
- MDR 2000, 839
- NVwZ 2000, 1059 (Ls.)
- DVBl 2000, 1136
- DB 2000, 878
- DÖV 2000, 731
- ZBR 2000, 210
Wird zitiert von ... (129) Neu Zitiert selbst (30)
- BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87
Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit
Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99
Die Teilzeitbeschäftigung eines neu eingestellten Beamten darf auch aus arbeitsmarktpolitischen Gründen nur angeordnet werden, wenn dem Bewerber die Möglichkeit zur Wahl der vollen Beschäftigung eingeräumt worden ist (Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - ).Dessen Ernennung zum Beamten auf Probe und die gesonderte Verfügung seiner Teilzeitbeschäftigung sind zwei rechtlich eigenständige Verwaltungsakte (vgl. BVerwGE 82, 196 ).
Dies hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - (BVerwGE 82, 196 ) dargelegt.
Die Vollzeitbeschäftigung auf Lebenszeit bildet seit jeher das Leitbild und den kennzeichnenden wesentlichen Strukturinhalt des Beamtenverhältnisses (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 55, 207 ; 71, 39 ; BVerwGE 82, 196 ).
Ein solcher dem Beamten aufgezwungener Verzicht auf die Vollalimentation ist weder mit seinem grundrechtsähnlichen Individualrecht gegenüber dem Dienstherrn noch mit der verfassungsrechtlich gebotenen Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit des Berufsbeamtentums zu vereinbaren (vgl. BVerfGE 70, 251 ; BVerwGE 82, 196 ).
Überdies verbietet es der verfassungsrechtliche Leistungsgrundsatz (Art. 33 Abs. 2 GG), Bewerber um die Einstellung nach dem eignungs- und leistungsfremden Gesichtspunkt auszuwählen, ob sie sich zu einem Verzicht auf Vollbeschäftigung und amtsgemäße Besoldung bereit finden (vgl. BVerwGE 82, 196 ).
Damit entfallen rückwirkend die Verringerung der Besoldung und die Auswirkungen auf die Versorgung (BVerwGE 82, 196 ).
- BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82
Schulleiter
Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99
Dieser ist verfassungsrechtlich verpflichtet, dem Beamten und seiner Familie vor allem in Gestalt von Dienstbezügen einen seinem Amt entsprechenden angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (vgl. BVerfGE 39, 196 ; 70, 251 ; 99, 300 ).Sie schafft die Voraussetzungen dafür, daß der Beamte sich ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und in rechtlicher und wirtschaftlicher Unabhängigkeit dazu beitragen kann, die dem Berufsbeamten vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen (vgl. BVerfGE 70, 251 ).
Das trägt der verfassungsrechtlichen Funktion des Berufsbeamtentums Rechnung, im politischen Kräftespiel eine stabile gesetzestreue Verwaltung zu sichern (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 39, 196 ; 44, 249 ; 70, 251 ; 99, 300 ).
Ein solcher dem Beamten aufgezwungener Verzicht auf die Vollalimentation ist weder mit seinem grundrechtsähnlichen Individualrecht gegenüber dem Dienstherrn noch mit der verfassungsrechtlich gebotenen Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit des Berufsbeamtentums zu vereinbaren (vgl. BVerfGE 70, 251 ; BVerwGE 82, 196 ).
- BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Beamtenkinder
Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99
Es gehört ebenso wie der korrespondierende Einsatz der vollen Arbeitskraft für den Beruf als prägender Strukturinhalt des Berufsbeamtentums zu dessen hergebrachten Grundsätzen im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. u.a. BVerfGE 55, 207 ; 81, 363 ; 99, 300 ; stRspr des Senats, vgl. Beschluß vom 14. Oktober 1994 - BVerwG 2 NB 2.94 - ; Urteil vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 35.96 - ).Das Alimentationsprinzip verleiht dem einzelnen Beamten ein grundrechtsähnliches Individualrecht gegenüber dem Dienstherrn (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 99, 300 ).
Dieser ist verfassungsrechtlich verpflichtet, dem Beamten und seiner Familie vor allem in Gestalt von Dienstbezügen einen seinem Amt entsprechenden angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (vgl. BVerfGE 39, 196 ; 70, 251 ; 99, 300 ).
Das trägt der verfassungsrechtlichen Funktion des Berufsbeamtentums Rechnung, im politischen Kräftespiel eine stabile gesetzestreue Verwaltung zu sichern (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 39, 196 ; 44, 249 ; 70, 251 ; 99, 300 ).
- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99
Der letzteren ist deswegen der Vorzug zu geben (vgl. BVerfGE 48, 40 ; 64, 229 m.w.N.; BVerwGE 97, 12 ; Urteil vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 32.92 - ).Der Anwendungsbereich einer solchen Norm kann verfassungskonform beschränkt werden, um von der Regelungsabsicht des Gesetzgebers soviel wie möglich aufrechtzuerhalten (vgl. BVerfGE 33, 52 ; 48, 40 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 7. März 1995 - BVerwG 9 C 389.94 - ).
Solange eine Norm verfassungskonform ausgelegt werden kann und in dieser Auslegung sinnvoll bleibt, darf sie nicht für nichtig erklärt werden (vgl. BVerfGE 48, 40 m.w.N.).
- BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99
Die Vollzeitbeschäftigung auf Lebenszeit bildet seit jeher das Leitbild und den kennzeichnenden wesentlichen Strukturinhalt des Beamtenverhältnisses (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 55, 207 ; 71, 39 ; BVerwGE 82, 196 ).Das trägt der verfassungsrechtlichen Funktion des Berufsbeamtentums Rechnung, im politischen Kräftespiel eine stabile gesetzestreue Verwaltung zu sichern (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 39, 196 ; 44, 249 ; 70, 251 ; 99, 300 ).
- BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvL 10/74
Beamtenpension
Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99
Dieser ist verfassungsrechtlich verpflichtet, dem Beamten und seiner Familie vor allem in Gestalt von Dienstbezügen einen seinem Amt entsprechenden angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (vgl. BVerfGE 39, 196 ; 70, 251 ; 99, 300 ).Das trägt der verfassungsrechtlichen Funktion des Berufsbeamtentums Rechnung, im politischen Kräftespiel eine stabile gesetzestreue Verwaltung zu sichern (vgl. BVerfGE 11, 203 ; 39, 196 ; 44, 249 ; 70, 251 ; 99, 300 ).
- BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76
Öffentlicher Dienst
Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99
Die Vollzeitbeschäftigung auf Lebenszeit bildet seit jeher das Leitbild und den kennzeichnenden wesentlichen Strukturinhalt des Beamtenverhältnisses (vgl. BVerfGE 44, 249 ; 55, 207 ; 71, 39 ; BVerwGE 82, 196 ).Es gehört ebenso wie der korrespondierende Einsatz der vollen Arbeitskraft für den Beruf als prägender Strukturinhalt des Berufsbeamtentums zu dessen hergebrachten Grundsätzen im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (vgl. u.a. BVerfGE 55, 207 ; 81, 363 ; 99, 300 ; stRspr des Senats, vgl. Beschluß vom 14. Oktober 1994 - BVerwG 2 NB 2.94 - ; Urteil vom 18. September 1997 - BVerwG 2 C 35.96 - ).
- BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92
Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung …
Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99
Der letzteren ist deswegen der Vorzug zu geben (vgl. BVerfGE 48, 40 ; 64, 229 m.w.N.; BVerwGE 97, 12 ; Urteil vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 32.92 - ). - BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 389.94
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99
Der Anwendungsbereich einer solchen Norm kann verfassungskonform beschränkt werden, um von der Regelungsabsicht des Gesetzgebers soviel wie möglich aufrechtzuerhalten (vgl. BVerfGE 33, 52 ; 48, 40 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 7. März 1995 - BVerwG 9 C 389.94 - ). - BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67
Filmeinfuhrverbote aus der DDR
Auszug aus BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99
Der Anwendungsbereich einer solchen Norm kann verfassungskonform beschränkt werden, um von der Regelungsabsicht des Gesetzgebers soviel wie möglich aufrechtzuerhalten (vgl. BVerfGE 33, 52 ; 48, 40 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 7. März 1995 - BVerwG 9 C 389.94 - ). - BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60
Beförderungsschnitt
- BVerfG, 15.06.1983 - 1 BvR 1025/79
Verfassungswidrigkeit der Privilegierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen …
- BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83
Bundestagsauflösung
- BVerwG, 04.10.1994 - 1 C 13.93
Buchmachererlaubnis - Juristische Person des Privatrechts
- BVerwG, 06.04.1992 - 2 B 30.92
Rechtmäßigkeit der Ermäßigung der Arbeitszeit eines neu eingestellten Beamten - …
- BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62
Zusammenveranlagung
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten …
- BVerfG, 09.12.1970 - 1 BvL 7/66
Deutsch-Niederländischer Finanzvertrag
- BVerwG, 18.09.1997 - 2 C 35.96
Anrechnung privaten Erwerbseinkommens auf Beamtenversorgung bei vorzeitigem …
- VG Frankfurt/Main, 09.11.1998 - 9 E 2851/98
Lehrer - Teilzeit nicht erzwingbar
- BVerfG, 22.03.1990 - 2 BvL 1/86
Die Besoldung von Beamten und Richtern mit mehr als zwei Kindern war im Zeitraum …
- BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86
Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für …
- BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82
Emeritierungsalter
- BVerwG, 01.09.1992 - 2 NB 1.92
Regelung des Unterhaltsbeitrags an Beschäftigte in einem öffentlich-rechtlichen …
- BVerwG, 14.10.1994 - 2 NB 2.94
Beamtenrecht - Landesrechtliche Arbeitszeitverlängerung - Vereinbarkeit mit …
- BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68
Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen …
- BVerfG, 30.07.1952 - 1 BvF 1/52
Deutschlandvertrag
- BVerfG, 20.05.1952 - 1 BvL 3/51
Ladenschlußgesetze
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52
Teuerungszulage
- BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75
Contergan
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; …
Mit der Ratifikation von völkerrechtlichen Verträgen, die politische Beziehungen des Bundes regeln (Art. 59 Abs. 2 GG), wird die verfassungsrechtlich gebotene Beteiligung der Gesetzgebungsorgane an der auswärtigen Gewalt allgemein gewährleistet (vgl. BVerfGE 104, 151 ) und der innerstaatliche Rechtsanwendungsbefehl für das von der Exekutive vereinbarte Vertragsrecht erteilt (vgl. BVerfGE 99, 145 ; BVerwGE 110, 363 ). - BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02
Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig
Durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2000 (BVerwGE 110, 363 ) sei geklärt, dass die in § 80 c NBG enthaltene Ermächtigung des Dienstherrn zur Teilzeitbeschäftigung neu einzustellender Beamter nur verfassungsgemäß sei, wenn die Teilzeitbeschäftigung mit dem Willen der betroffenen Beamten übereinstimme. - VG Hannover, 24.04.2001 - 13 A 4224/00 Zur Begründung dieses Widerspruchs und des Widerspruchs vom 30.03.2000 bezog sich die Klägerin im Wesentlichen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 02.03.2000 - 2 C 1/99 - (u. a. NJW 2000, 2521) und machte sich weitestgehend die Urteilsbegründung des BVerwG zu Eigen.
Zur Begründung bezieht sie sich wiederum im Wesentlichen auf das Urteil des BVerwG vom 02.03.2000 - 2 C 1/99 - und vertritt nach wie vor die Auffassung, dass nach dieser Entscheidung auch die entsprechende Regelung im NBG verfassungskonform dahingehend ausgelegt werden könne und müsse, dass die Anordnung von Einstellungsteilzeit nur dann rechtmäßig sei, wenn der betroffene Beamte sich freiwillig dafür entschieden habe.
Die Kammer schließt sich jedoch insoweit der Auffassung des BVerwG an, wonach die Ernennung zur Beamtin auf Probe und die gesonderte Verfügung der Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich zwei rechtlich eigenständige, gesondert anfechtbare Verwaltungsakte sind (BVerwG, Urteil vom 02.03.2000 - 2 C 1/99 - zitiert nach JURIS = u. a. NJW 2000, 2521, mit Hinweis auf BVerwGE 82, 196 [198]).
aa) Ob die vom BVerwG in seinem Urteil vom 02.03.2000 (a. a. O.) für möglich und geboten erachtete verfassungskonforme Auslegung der entsprechenden Vorschrift des § 85 c HessBG dahingehend, dass die Arbeitszeit eines neu eingestellten Beamten auch aus arbeitsmarktpolitischen Gründen nur ermäßigt werden dürfe, wenn der Bewerber zwischen der die Regel bildenden vollen Beschäftigung und Besoldung und der die Ausnahme darstellenden Kürzung der Arbeitszeit sowie der Besoldung und Versorgung wählen könne und von dieser Wahlmöglichkeit freiwillig zu Gunsten der Teilzeitbeschäftigung Gebrauch mache, tatsächlich verfassungsrechtlich zulässig ist, mag dahinstehen.
auch« in § 80 c Abs. 1 NBG - wie von der Klägerin geltend gemacht - so zu verstehen, dass die Einstellung unter der Voraussetzung einer (befristeten und begrenzten) Teilzeitbeschäftigung einerseits weiterhin in das Ermessen der Behörde gestellt, jedoch andererseits - bei einer sog. »verfassungskonformen Auslegung« - nur bei Zustimmung des Beamten zulässig sein soll (so z. B. im Anschluss an das Urteil des BVerwG vom 02.03.2000, a. a. O., auch VG Lüneburg, Urteil vom 18.01.2001 - 1 238/00 - und VG Braunschweig - Urteil vom 30.01.2001 - 7 A 325/00 -, Veröffentlichung jeweils nicht bekannt).
Jede andere Verfahrensweise des Gerichts würde nicht nur in den Kompetenzbereich des Gesetzgebers, sondern auch in den des BVerfG eingreifen, dem nach der Verfassung das Verwerfungsmonopol für verfassungswidrige gesetzliche Regelungen zugewiesen ist (vgl. bereits BVerfGE 8, 28 [34 ff.], sowie Bull, Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 02.03.2000 - 2 C 1/99 - DVBl. 2000, 1773 [1775 a. E.]).
Hinsichtlich der Bedeutung der Einstellungsteilzeit für die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums i. S. v. Art. 33 Abs. 5 GG nimmt die Kammer Bezug auf die diesbezüglichen Ausführungen des BVerwG in seinem Urteil vom 02.03.2000 (a. a. O.) und schließt sich diesen - trotz der von Bull (…a. a. O.) geäußrten Bedenken gegen das dort dargestellte traditionalistische Verständnis vom Berufsbeamtentum - insoweit grundsätzlich an.
Insoweit soll sie also auch und gerade dem ebenfalls von Art. 33 Abs. 5 GG geschützten Ziel dienen, die verfassungsrechtliche Funktion des Berufsbeamtentums, im politischen Kräftespiel eine stabile und gesetzestreue Verwaltung zu sichern, sowie die Funktions- und Leistungsfähigkeit des Berufsbeamtentums selbst langfristig zu gewährleisten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 02.03.2000, a. a. O., m. w. N.).
Dies trägt zudem dazu bei, zu gewährleisten, dass die Maßnahme eine »längere Dauer«, wie sie das BVerwG in seinem Urteil vom 02.03.2000 (a. a. O.) für unzulässig gehalten hatte, nicht erreicht und der Grundsatz der Vollzeitbeschäftigung auf Lebenszeit gemessen an der regelmäßigen Gesamtdauer der Beschäftigung eines Beamten insgesamt gewahrt bleibt.
Die Kammer teilt insoweit nicht die unter Hinweis auf BVerwGE 82, 196 (204) vom BVerwG in seinem Urteil vom 02.03.2000 (a. a. O.) vertretene Auffassung, ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Leistungsgrundsatz gem. Art. 33 Abs. 2 GG liege deshalb vor, weil Bewerber um die Einstellung nach dem eignungs- und leistungsfremden Gesichtspunkt ausgewählt würden, ob sie sich zu einem Verzicht auf Vollbeschäftigung und amtsgemäße Besoldung bereit fänden (vgl. dazu auch OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.02.2001 - 2 L 1476/99 - Seite 8 f. des Urteilsabdrucks).
Von daher ist die frühere Rechtsprechung des BVerwG zu der seinerzeit geltenden Rechtslage, auf die das BVerwG selbst in seinem Urteil vom 02.03.2000 (a. a. O.) immer wieder Bezug nimmt, insoweit auch nicht mehr verwertbar.
Soweit den Ausführungen des BVerwG in seinem Urteil vom 02.03.2000 (a. a. O.) darüber hinaus die Auffassung zu entnehmen sein sollte, dass sich aus § 1 Satz 2 BRRG i. V. m. mit einzelnen Vorschriften des BRRG (insbesondere § 36 Satz 1 BRRG) und des BBesG eine weitergehende Bindung des Landesgesetzgebers ergibt, so folgt die Kammer dem nicht.
Mit dieser Problematik setzt sich das BVerwG in seinem Urteil vom 02.03.2000 - 2 C 1/99 - (…a. a. O.) nicht auseinander.
- OVG Thüringen, 12.12.2006 - 2 KO 379/06
Recht der Landesbeamten; Unzulässigkeit der ("unfreiwilligen") …
Während früher in vereinzelten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (VG Gelsenkirchen, Urteil vom 1. Oktober 1986 - 1 K 519/85 -, Juris = DöD 1987, 38) und Teilen der Gutachten- bzw. Aufsatzliteratur vertreten wurde, dass ein Verbeamtungsantrag mit dem darin erklärten Einverständnis mit einer Teilzeitbeschäftigung nur dann nicht freiwillig sein sollte, wenn Anfechtungsgründe im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches hinsichtlich dieser Erklärung gegeben sind, weil kein Anspruch auf Aufnahme in das Beamtenverhältnis oder eine bestimmte Ausgestaltung, nämlich die Wahl zwischen Teilzeitverbeamtung und Verzicht auf Einstellung ausreichend sei und kein Verlust einer Rechtsposition drohe, ist nunmehr nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 4. März 1992 - 2 B 18/92 -, Juris = DVBl. 1992, 917 ff.; Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1/99 -, Juris = BVerwGE 110, 363 ff.), die von einem Teil der Lehre gestützt wird (vgl.: v. Mutius/Röh ZBR 1990, 365, 366; Battis/Schlenga ZBR 1995, 253, 259; Schafft RiA 1999, 282, 283; Baßlsperger ZBR 2001, 417, 420), maßgeblich, ob der Bewerber eine echte Wahlmöglichkeit hatte, d. h., dass er bei Ablehnung einer angebotenen Einstellungsteilzeit die Möglichkeit hatte, vollzeitbeschäftigt zu werden oder ob er damit rechnen musste, nicht verbeamtet zu werden, wenn er sich dem behördlichen Willen nicht unterwarf.Der Landesgesetzgeber war sich bereits bei der Schaffung der hier einschlägigen Bestimmungen angesichts der bereits damals vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 52/87 -, Juris = BVerwGE 82, 196, 202), die in späteren Entscheidungen bestätigt wurde (BVerwG, Beschluss vom 4. März 1992 - 2 B 18.91 -, DVBl. 1992, 917; Beschluss vom 30. März 1992 - 2 B 27.92 -, Beschluss vom 6. April 1992 - 2 B 30.92 -, Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 3; Urt. v. 2. März 2000 - 2 C 1.99 -, Juris = BVerwGE 110, 363 ff.; Beschluss vom 18. Juni 2002 - 2 B 17/02 -, Juris) im Klaren, dass seine Vorgehensweise verfassungsrechtlich problematisch sei.
Nach dieser Bestimmung ist aber nicht nur der Zugang eröffnet, sondern es wird auch darauf abgestellt, dass der Antragsteller nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu beurteilen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 52/87 -, Juris = BVerwGE 82, 196, 202; Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1/99 -, Juris = BVerwGE 110, 363 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 5 LB 2723/01 -, Juris = NordÖR 2002, 134 ff.).
Gegen diese Prinzip wird im vorliegenden Fall mit der Einstellungsteilzeit gegen den Willen der Klägerin verstoßen (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 52/87 -, Juris = BVerwGE 82, 196, 202; Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1/99 -, Juris = BVerwGE 110, 363 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 5 LB 2723/01 -, Juris = NordÖR 2002, 134 ff.).
Ein aufgezwungener Verzicht auf eine volle Alimentation ist weder mit dem grundrechtsähnlichen Gehalt des Alimentationsprinzips noch mit der verfassungsrechtlich gebotenen Unabhängigkeit und Leistungsfähigkeit des Berufsbeamtentums zu vereinbaren (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 -, Juris = BVerfGE 70, 251, 267; BVerwG, BVerwGE Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 52/87 -, Juris = BVerwGE 82, 196, 202; Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1/99 -, Juris = BVerwGE 110, 363 ff.).
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 52/87 -, Juris = BVerwGE 82, 196, 202 ff.; Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1/99 -, Juris = BVerwGE 110, 363 ff.) hat dazu mehrfach entschieden, dass die einseitige Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung den verfassungsrechtlich abgesicherten Anspruch auf volle Alimentation in unzulässiger Weise einschränkt und daher nicht mit den im Grundgesetz verankerten Prinzipien zu vereinbaren ist (Art. 33 Abs. 5 GG).
Zum Dritten verstößt die letztlich erzwungene Teilzeitbeschäftigung gegen den hergebrachten Grundsatz der Vollbeschäftigung eines Beamten auf Lebenszeit (BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 -, Juris = BVerfGE 71, 39, 59 f.; BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 52/87 -, Juris = BVerwGE 82, 196, 202 f.; Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1/99 -, Juris = BVerwGE 110, 363 ff.) und der vollen Hingabe an den Beamtenberuf (BVerfG, Beschluss vom 27. April 1959 - 2 BvF 2/58 -, Juris = BVerfGE 9, 268 ff.; Beschluss vom 7. Mai 1963 - 2 BvR 481/60 - Juris = BVerfGE 16, 94 ff.; Beschluss vom 11. April 1967 - 2 BvL 3/62 -, Juris = BVerfGE 21, 329 ff.; Beschluss vom 30. März 1977 - 2 BvR 1039/75, 2 BvR 1045/75 -, Juris = BVerfGE 44, 249 ff.; Beschluss vom 25. November 1990 - 2 BvL 7/76, 2 BvL 8/76, 2 BvL 9/76 -, Juris = BVerfGE 55, 207 ff.; Beschluss vom 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 -, Juris = BVerfGE 71, 39 ff.).
Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1/99 -, Juris = BVerwGE 110, 363 ff.) hat demgegenüber zu Recht jedoch an seiner Rechtsprechung festgehalten, dass in das Prinzip der Vollzeitbeschäftigung auf Lebenszeit und die Pflicht zur vollen Hingabe an den Beamtenberuf durch die Teilzeitregelung eingegriffen werde.
Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1/99 -, Juris = BVerwGE 110, 363 ff.) hat zudem ausgeführt, dass die Teilzeitbeschäftigung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen nur angeordnet werden dürfe, wenn dem Bewerber generell die Möglichkeit zur Wahl zwischen der vollen Beschäftigung und einer Teilzeitarbeit eingeräumt wird.
Eine verfassungskonforme Auslegung des § 76a ThürBG in dem Sinne, dass nur die Rechtsgrundlage für eine freiwillige Teilzeitverbeamtung geschaffen wird, ist hier möglich und führt zu einem sinnvollen Ergebnis (BVerfG, Beschluss vom 1. März 1978 - 1 BvL 20/77 -, Juris = BVerfGE 48, 40, 45; Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvL 72/86 -, Juris = BVerfGE 82, 198 ff.; BVerwG, Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1/99 -, Juris = BVerwGE 110, 363 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 1 Bs 71/00 -, Juris = NordÖR 2001, 76 f.).
Nach der Rechtsprechung zu den Fällen der Zwangsteilzeit (BVerwG, Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1/99 -, Juris = BVerwGE 110, 363 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Dezember 2001 - 5 LB 2723/01 -, Juris = NordÖR 2001, 134 ff.) steht einer verfassungskonformen Auslegung der betreffenden Bestimmungen nicht entgegen, dass nach den Gesetzesmaterialien ausdrücklich die Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine zwangsweise Teilzeitbeschäftigung bei der Einstellung in das Beamtenverhältnis gewollt war.
Der subjektive Wille des Gesetzgebers steht einer verfassungskonformen Auslegung erst entgegen, wenn er im Gesetz selbst einen klar erkennbaren Ausdruck gefunden hat (BVerfG, Urteil vom 16. Februar 1983 - 2 BvE 1/83, 2 BvE 2/83, 2 BvE 3/83, 1 BvE 4/83 -, Juris = BVerfGE 62, 1 ff.; BVerwG, Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1/99 -, Juris = BVerwGE 110, 363 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 1 Bs 71/00 -, Juris = NordÖR 2001, 76 f.;… VG Gelsenkirchen, Urt. v. 7. Januar 2002 - 1 K 4795/00 -, S. 9).
- BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 22.07
Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis; Kopftuch; Lehrer; staatliches …
Von den beiden danach möglichen Auslegungen des Gesetzes ist der verfassungskonformen der Vorzug zu geben (Urteile vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 32.92 - BVerwGE 98, 280 = Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 13 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 = Buchholz 237.5 § 85c HeLBG Nr. 1). - BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07
Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des …
Auch die Organisationsgewalt ist dem Dienstherrn nicht schrankenlos zugesprochen; dieser hat vielmehr die gesetzlichen Vorgaben - und damit insbesondere den Grundsatz der Bestenauslese (vgl. BVerwGE 110, 363 ; 122, 147 ) - zu berücksichtigen und darf sich nicht von sachwidrigen Erwägungen leiten lassen. - VG Lüneburg, 03.03.2004 - 1 A 334/00
Zwangsteilzeit: Wiederaufgreifen des Verfahrens bei einseitig verfügter …
Zur Begründung seiner am 27. Oktober 2000 erhobenen Klage bezieht sich der Kläger auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 2.März 2000 (ZBR 2000, 209) und legt dar, die von der Beklagten vorgetragenen Differenzierungen zwischen dem Hessischen und dem Niedersächsischen Beamtengesetz könnten eine von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweichende Entscheidung nicht tragen.Die höchstrichterliche Bewertung dieses Versuchs einer Ausgestaltung steht der Erwägung eindeutig entgegen (BVerwG, ZBR 2000, 210; Nds. OVG, NdsVBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134).
Der insoweit vordergründig eingebrachte Gesichtspunkt der reduzierten Arbeitsleistung ignoriert die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 2.3.2000, ZBR 2000, 210) dazu und vermengt Amtswahrnehmung mit Zeitarbeit.
Solche Widersprüchlichkeit liegt hier in der sachlichen Neubefassung mit dem angeblich bestandskräftigen Ausgangsbescheid und der - unter Abänderung des Ausgangsbescheides - vorzeitigen Gewährung von Vollzeitbeschäftigung bei rechtswidriger Aufrechterhaltung von Teilzeitbeschäftigung (BVerwG, ZBR 2000, 210) für die Vergangenheit.
Die vorgenommene Differenzierung allein nach der mehr oder weniger zufälligen Einstellung - mit der Folge des rechtzeitigen oder verspäteten Rechtsbehelfs nach Kenntnis des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2000 - trägt somit den Anschein einer willkürlichen, an Zufälligkeiten orientierten Handhabung in sich, zeigt aber nicht die Ausrichtung an beamtenrechtlichen Grundprinzipien und am materiellen Verfassungsrecht auf (vgl. insoweit Urt. des BVerwG v. 2.3.00, ZBR 2000, 210).
Neben der Sache liegt auch der Hinweis, der Kläger sei tatsächlich (zwangsweise) nur im Umfang der herabgesetzten Arbeitszeit tätig gewesen - etwas, was ihm wegen der damit verbundenen Arglist und auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2.3.2000 (ZBR 2000, 210) wegen der Wahrnehmung des Amtes gerade nicht entgegen gehalten werden kann (s.u. 6).
Diese Rechtsprechung ist höchstrichterlich bestätigt worden (Nds. OVG - 5 LB 2723/01 - in NordÖR 2002, 134 = NdsVBL 2002, 130; Beschl. d. BVerwG v. 18.6.2002 - 2 B 12.02 -), zumal sie auf das auslösende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 2.3.2000 (ZBR 2000, 209) zurückgeht.
- so BVerwG, ZBR 2000, S. 210 m.w.N.
So liegt es hier (vgl. BVerwG, ZBR 2000, 209 f.).
- VG Lüneburg, 02.06.2004 - 1 A 398/00
Arbeitsleistung; Arglist; Beamter; Berufsbeamtentum; Besoldung; Ermessen; …
Zur Begründung ihrer am 11. Dezember 2000 erhobenen Klage bezieht sich die Klägerin auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 2.März 2000 (ZBR 2000, 209) und legt dar, die behaupteten Differenzierungen zwischen dem Hessischen und dem Niedersächsischen Beamtengesetz könnten eine von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweichende Entscheidung nicht tragen.Die höchstrichterliche Bewertung dieses Versuchs einer Ausgestaltung und angeblichen "Weiterentwicklung" steht der Erwägung eindeutig entgegen (BVerwG, ZBR 2000, 210; Nds. OVG, NdsVBl. 2002, 160 und NordÖR 2002, 134).
Der insoweit eingebrachte Gesichtspunkt der reduzierten Arbeitsleistung (S. 4 d. Schrifts. v. 24.5.04) ignoriert die sehr eindeutige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dazu (Urt. v. 2.3.2000, ZBR 2000, 209) und vermengt beamtenrechtliche Amtswahrnehmung mit Zeitarbeit.
Die vorgenommene Differenzierung allein nach der mehr oder weniger zufälligen Einstellung - mit der Folge des rechtzeitigen oder verspäteten Rechtsbehelfs nach Kenntnis des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März 2000 - trägt somit den Anschein einer willkürlichen, an Zufälligkeiten orientierten Handhabung in sich, zeigt aber nicht die Ausrichtung an beamtenrechtlichen Grundprinzipien und am materiellen Verfassungsrecht (Art. 33 Abs. 5 GG) auf (vgl. insoweit Urt. des BVerwG v. 2.3.00, ZBR 2000, 209/10).
Neben der Sache liegt auch der Hinweis, die Klägerin sei tatsächlich nur im Umfang der herabgesetzten Arbeitszeit tätig gewesen - etwas, was ihr nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2.3.2000 (ZBR 2000, 210) wegen Wahrnehmung eines Amtes gerade nicht entgegen gehalten werden kann (s.u. 6) und sich als venire contra factum proprium darstellt (s.o.); schließlich war die Teilzeit von der Beklagten selbst erzwungen worden.
Diese Rechtsprechung ist höchstrichterlich bestätigt worden (Nds. OVG - 5 LB 2723/01 - in NordÖR 2002, 134 = NdsVBL 2002, 130; Beschl. d. BVerwG v. 18.6.2002 - 2 B 12.02 -), zumal sie auf das auslösende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 2.3.2000 (ZBR 2000, 209) zurückgeht.
- so BVerwG, ZBR 2000, S. 210 m.w.N. Von diesem Vollzeitprinzip als Regelfall beamtenrechtlicher Amtstätigkeit abgesehen stünde bei einer (Zwangs-) Einstellungsteilzeit eine einseitig abverlangte Bereitschaft dazu auch nicht mehr mit Art. 33 Abs. 2 GG im Einklang (…dazu Battis, BBG, 2. Aufl. § 72 a Rdn. 9).
So liegt es hier (vgl. BVerwG, ZBR 2000, 209 f.).
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 86.08
Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis; …
Die Anordnung stellt die Rechtsgrundlage für die Gewährung entsprechend geringerer Dienstbezüge in der Teilzeitphase (vgl. § 6 BBesG, § 1 LBesG) und für die entsprechend ermäßigte Berücksichtigung der Teilzeit bei der Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (vgl. § 6 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG, § 1 LBeamtVG) dar (Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 1 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 = Buchholz 237.5 § 85c HeLBG Nr. 1, Beschluss vom 6. April 1992 - BVerwG 2 B 30.92 - Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 3).Die Vollzeitbeschäftigung auf Lebenszeit bildet seit jeher das Leitbild und den kennzeichnenden wesentlichen Strukturinhalt des Beamtenverhältnisses (vgl. hierzu ausführlich BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 - BVerfGE 119, 247 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 = Buchholz 237.5 § 85c HeLBG Nr. 1).
Hierfür ist erforderlich, dass der Bewerber eine echte Wahlmöglichkeit zwischen Vollzeitbeschäftigung und Teilzeitbeschäftigung hat (vgl. Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 = Buchholz 237.8 § 80a RhPLBG Nr. 1 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 = Buchholz 237.5 § 85c HeLBG Nr. 1).
Der Besoldungsanspruch steht allerdings unter dem Vorbehalt der Anrechnung eines etwa infolge der teilweise unterbliebenen Dienstleistung erzielten anderen Einkommens (§ 9a Abs. 1 BBesG, § 1 LBesG) und besteht nur, soweit der Kläger nicht ohnehin mit der vollen regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt und entsprechend besoldet worden war (Urteile vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - BVerwGE 82, 196 und vom 2. März 2000 - BVerwG 2 C 1.99 - BVerwGE 110, 363 , Beschluss vom 6. April 1992 - BVerwG 2 B 30.92 - Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 3).
Eine zusätzliche Arbeitsleistung des Klägers über die allgemein festgesetzte Arbeitszeit hinaus zum Ausgleich der teilweise unterbliebenen Dienstleistung kann der Beklagte wegen Fehlens einer Rechtsgrundlage nicht beanspruchen (Urteil vom 2. März 2000, a.a.O., Beschluss vom 6. April 1992, a.a.O.).
- BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04
Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4 …
Auch die Organisationsgewalt ist dem Dienstherrn nicht schrankenlos zugesprochen; dieser hat vielmehr die gesetzlichen Vorgaben - und damit insbesondere den Grundsatz der Bestenauslese (vgl. BVerwGE 122, 147 ; 110, 363 ) - zu berücksichtigen und darf sich nicht von sachwidrigen Erwägungen leiten lassen. - VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 253/04
Alimentationsprinzip; Arglist; Aussetzung des Verfahrens; Besoldungsdifferenz; …
- VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 344/00
Arglist; Durchentscheiden; Einstellungsteilzeit; Ermessenschrumpfung; …
- VG Lüneburg, 04.02.2004 - 1 A 399/00
Aussetzung des Verfahrens; Bestandskraft; Ermessensnichtgebrauch; …
- VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 415/00
Beamte; Berufseinstieg; Einwilligung; Ermessen; Freiwilligkeit; …
- VG Lüneburg, 04.02.2004 - 1 A 293/00
Amtswahrnehmung; Arbeitsleistung; Beamte; Dienst- und Treueverhältnis; Ermessen; …
- VG Weimar, 31.01.2006 - 4 K 130/05
Recht der Landesbeamten; Rechtswidrigkeit einer aufgezwungenen …
- VG Lüneburg, 04.02.2004 - 1 A 347/00
Alimentation; Ermessen bei Rücknahme; Ermessensreduzierung auf Null; …
- BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07
Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des …
- VG Weimar, 17.02.2009 - 4 K 993/07
Recht der Landesbeamten; Zum Anspruch eines gegen seinen Willen in …
- BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09
Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; Wiederaufnahme nach Ermessen; …
- VG Lüneburg, 10.12.2003 - 1 A 307/00
Alimentation; Beamte: Schuldienst; Besoldung; erzwungene Teilzeit; Fürsorge; …
- BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07
Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen; Übergang zur Vollzeitbeschäftigung; …
- VG Lüneburg, 10.12.2003 - 1 A 322/00
Beamter; Besoldung; Besoldungsdifferenz; Ermessen; erzwungene Teilzeit; …
- VG Weimar, 31.01.2006 - 4 K 5868/04
Rechtmäßigkeit einer gegen den Willen einer verbeamteten Lehrerin ausgesprochenen …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 1.09
Herbeiführung einer beabsichtigten Rechtsfolge durch Aushändigung einer …
- BVerwG, 13.09.2001 - 2 C 39.00
Politischer Beamter; Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Neubesetzung des …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 3.09
Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 2.09
Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 9.09
Aufhebung einer auf Lebenszeit ernannten Teilzeitanordnung ohne Beamtenstatus im …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 4.09
Herbeiführung einer beabsichtigten Rechtsfolge durch Aushändigung einer …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 5.09
Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 7.09
Rechtmäßigkeit einer Anordnung einer Teilzeitbeschäftigung in der …
- BVerwG, 17.06.2010 - 2 C 6.09
Herbeiführung einer beabsichtigten Rechtsfolge durch Aushändigung einer …
- BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04
Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt; …
- OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 5 LB 312/08
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf (rückwirkende) …
- VG Minden, 15.05.2002 - 4 K 1837/01
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer durch Bescheid der Bezirksregierung …
- BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 84.08
Teilzeitbeamter; Beamtenernennung; Umwandlung in ein Lebenszeitbeamtenverhältnis; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2003 - 6 A 856/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2003 - 6 A 2958/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2003 - 6 A 877/02
- BVerwG, 18.06.2002 - 2 B 12.02
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ; Verfassungsmäßigkeit der …
- OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2418/01
Lehrer: Teilzeitbeschäftigung rechtmäßig?
- VG Minden, 15.05.2002 - 4 K 4069/00
Ausgestaltung des Rechts eines Beamten auf Vollzeitbeschäftigung; …
- VG Minden, 15.05.2002 - 4 K 3977/00
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer gegenüber eines verbeamteten Lehrers …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2003 - 6 A 2089/02
Verfassungswidrigkeit einer aufgezwungenen Teilzeitbeschäftigung bei Beamten; …
- BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 85.08
Zwangsteilzeit beamteter Lehrer in Brandenburg
- VG Arnsberg, 12.06.2002 - 2 K 3974/00
Erfordernis des Einverständnisses eines Beamten zu einerTeilzeitbeschäftigung; …
- VG Arnsberg, 12.06.2002 - 2 K 3903/00
"Zwangs-Teilzeitbeschäftigung" von Lehrern im Beamtenverhältnis rechtswidrig
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 4 B 28.14
Studienrätin; Wiederaufgreifen des Verfahrens im weiteren Sinne; unzulässige …
- BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 382/00
DO-Angestellte - Lohnkürzung - Alimentationsprinzip
- VG Lüneburg, 18.01.2001 - 1 A 238/00
Einstellungsteilzeit; verfassungskonforme Auslegung; Zwangsteilzeit
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - 1 L 453/05
Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes ist für das Jahr 2003 rechtmäßig
- VGH Baden-Württemberg, 25.11.2003 - 4 S 1542/02
Dienstbezüge bei begrenzter Dienstfähigkeit ohne Versorgungsabschlag
- OVG Berlin, 16.04.2002 - 4 B 14.99
Prüfungsgebühren für Referendare
- VG Trier, 22.09.2009 - 1 K 365/09
Unterschrift Klageschrift; Klagen aus dem Beamtenverhältnis; Monatsfrist; …
- ArbG Düsseldorf, 29.06.2007 - 12 Ca 175/07
Wollmützenfall
- VG Lüneburg, 07.05.2003 - 1 A 241/00
Arbeitslosigkeit; Arbeitszeitkonto; Arbeitszeitregelung; Berufsbeamtentum; …
- VG Lüneburg, 07.05.2003 - 1 A 247/00
Alimentation; Arbeitslosigkeit; Auslegung; Beamte; Besoldung; …
- VG Lüneburg, 07.04.2003 - 1 A 281/00
Alimentationsgrundsatz; Auslegung; beamtenrechtliche Grundprinzipien; …
- VG Lüneburg, 07.04.2003 - 1 A 240/00
Einstellung; erzwungene Teilzeit; Freiwilligkeit; Gesetzeswille; Gesetzgeber; …
- VG Lüneburg, 11.07.2001 - 1 A 279/00
Einstellungsteilzeit; Haushaltskonsolidierung; Kompensation eines Lehrersolls; …
- VG Lüneburg, 07.06.2001 - 1 A 306/00
Einstellungsteilzeit; Kompensation eines Lehrersolls; Lehrerarbeitszeit; …
- VG Lüneburg, 07.05.2003 - 1 A 284/00
Alimentationsprinzip; Auslegung; Beamter auf Probe; Bedeutungszusammenhang; …
- VG Lüneburg, 19.04.2001 - 1 A 251/00
Einstellungsteilzeit; verfassungskonforme Auslegung; Vorlagepflicht; …
- VG Cottbus, 28.08.2008 - 5 K 1554/02
Ernennungen von Lehrerinnen und Lehrern zu Beamten in Teilzeitbeschäftigung …
- OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2723/01
Arbeitszeit; Beamter; Bewerberauswahl; Dienstleistungspflicht; Eignung; …
- VG Düsseldorf, 14.08.2007 - 2 K 1752/07
Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage der im Beamtenverhältnis des Landes …
- VG Düsseldorf, 05.06.2007 - 2 K 6225/06
Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage einer Kopftuch tragenden Lehrerin …
- BVerwG, 08.04.2004 - 2 B 28.04
Bedeutung des Fehlens einer gesetzlichen Regelung hinsichtlich der Anwendbarkeit …
- BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 272/01
Zwangsteilzeit
- VG Cottbus, 28.08.2008 - 5 K 1508/02
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2006 - 4 B 18.05
Einstellungsteilzeit
- VG Osnabrück, 15.01.2003 - 3 A 109/01
Bestandskraft; Einstellungsteilzeit; Rücknahme; Wiederaufgreifen des Verfahrens; …
- LAG Hessen, 08.04.2011 - 3 SaGa 343/11
Ablehnung einer Bewerberin wegen Teilzeit - Einstweilige Verfügung - Sicherung …
- BVerwG, 18.06.2002 - 2 B 17.02
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ; Verfassungsmäßigkeit der …
- BVerwG, 18.06.2002 - 2 B 13.02
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfassungsmäßigkeit einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2010 - 6 A 2270/07
Einstufung des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung als maßgeblichen …
- VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 76/05
Kommunale Selbstverwaltung; Konnexitätsprinzip; Sozialhilferecht; …
- VG Lüneburg, 31.01.2001 - 1 A 328/00
Zur Zwangsteilzeit bei der Einstellung von Lehrern
- OVG Thüringen, 07.11.2012 - 2 KO 49/10
Zur antragslosen, unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigung bei verbeamteten Lehrern
- OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 231/08
Begründung eines Anspruchs auf Rücknahme bei einer von Anfang an rechtswidrig …
- VG Gera, 16.11.2010 - 1 K 125/10
Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten
- VG Gelsenkirchen, 27.02.2008 - 1 K 1466/07
Kopftuchverbot für beamtete Lehrerin rechtmäßig
- VG Potsdam, 26.09.2012 - 2 K 1277/11
Besoldungsdifferenz / "Teilzeitverbeamtung"
- OVG Hamburg, 05.07.2000 - 1 Bs 71/00
Zulässigkeit der Teilzeitbeschäftigung von Beamten bei vorliegender …
- VGH Bayern, 20.07.2015 - 3 BV 13.109
Besoldung von begrenzt dienstfähigen Beamten
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - 4 B 22.05
Sonderzuwendung für Hochschulprofessor
- VG Gelsenkirchen, 07.01.2002 - 1 K 5443/00
Einstellung, Teilzeit, Lehrer
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2008 - 4 B 18.08
Teilzeitverbeamtung von Lehrern im Land Brandenburg unwirksam
- OVG Niedersachsen, 09.11.2004 - 5 LC 415/03
Zulässigkeit der Berufung bei Nichtvorliegen eines bestimmten Antrags; …
- BAG, 15.11.2001 - 6 AZR 383/00
- VG Meiningen, 20.11.2007 - 1 E 364/07
Recht der Landesbeamten; Zur Frage der Rechtmäßigkeit einer Ernennung zum Beamten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2015 - 16 A 1494/14
Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Erteilung einfacher …
- VGH Bayern, 04.02.2004 - 8 A 95.40082
Planergänzungsansprüche wegen von einer Autobahn ausgehender Immissionen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 6 A 404/02
Zurruhesetzung des Landtagsdirektors Prof. Heinrich A. Große-Sender im Juli 1999 …
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.2003 - 4 S 1540/02
Nebentätigkeit - Teilzeitbeschäftigung
- VG Magdeburg, 29.05.2001 - 8 A 744/00
- OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 426/07
Verdichtung des Rücknahmeermessens nach § 51 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz …
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2006 - 1 L 9/06
Zur Rücknahme einer rechtswidrig angeordneten Teilzeitbeschäftigung eines Beamten …
- OVG Thüringen, 07.12.2012 - 2 KO 907/10
Antragslose Teilzeitbeschäftigung bei verbeamteten Lehrern in Thüringen; …
- OVG Niedersachsen, 17.07.2012 - 5 LB 448/11
Anspruch auf Nachzahlung der Besoldungsdifferenz bei Verpflichtung zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - 6 A 138/04
Entscheidung über die Einstellung eines Bewerbers in das Beamtenverhältnis auf …
- VG Potsdam, 25.04.2012 - 2 K 737/11
Besoldungsdifferenz / "Teilzeitverbeamtung"
- VG Potsdam, 25.04.2012 - 2 K 1322/11
Besoldungsdifferenz / "Teilzeitverbeamtung"
- VG Münster, 28.02.2022 - 5 K 47/21
- OVG Niedersachsen, 17.07.2012 - 5 LB 446/11
Verpflichtung zur besoldungsrechtlichen rückwirkenden Gleichstellung einer …
- VG Düsseldorf, 18.12.2001 - 2 K 2333/00
Rechtmäßigkeit einer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ; Erfüllung eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2015 - 4 B 21.12
Lehrerin; antragslose unfreiwillige (bestandskräftige) Teilzeitanordnung bei der …
- VG Köln, 06.12.2000 - 10 K 6812/97
- OVG Bremen, 03.12.2018 - 1 LA 330/16
Aussetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens im Hinblick auf eine beim …
- VG Ansbach, 02.11.2011 - AN 1 E 11.01685
Unzulässige rückwirkende Änderung des Anforderungsprofils
- OVG Sachsen, 20.02.2004 - 2 B 192/03
Zuständigkeit, Ernennung, Beamter, hoheitsrechtliche Aufgaben, Chefarzt, …
- VG Köln, 26.03.2002 - 3 K 2709/01
Ausgestaltung des Anspruchs einer in das Beamtenverhältnis auf Probe benannten …
- OVG Niedersachsen, 07.02.2001 - 2 L 1476/99
Beamter; Ernennung; Rücknahme; Teilzeitbeschäftigung; Täuschung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2007 - 6 A 1199/05
Anspruch eines Beamten auf die seiner Befähigung entsprechende Ausbringung einer …
- VG Minden, 07.12.2005 - 4 K 3938/03
Übernahme einer Lehrerin in das Beamtenverhältnis auf Probe; Vorrangige …
- VerfVwG der Vereinigten Ev.-Luth. Kirche Deutschlands, 18.09.2005 - RVG 4a/03
Pfarrerdienstrecht, Alimentationsgrundsatz
- VG Düsseldorf, 07.06.2010 - 23 K 7659/08
Zwangseinstellungsteilzeit ruhegehaltfähige Dienstzeit Bestandskraft …
- VG Oldenburg, 12.12.2000 - 12 A 3047/99
Arzt; Außendarstellung; Berufsausübung; Direktor; Ehrentitel; Fachhochschule; …
- VG Minden, 30.11.2009 - 4 K 1800/09
Verringerung des Ruhegehalts bei Versetzung in den Ruhestand im Alter von 56 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2006 - 6 A 338/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2004 - 6 A 4220/03
- VG Osnabrück, 15.01.2003 - 3 A 132/00
Abstrakte Normenkontrolle; anderweitige Normgültigkeitsprüfung; Aussetzung; …
- VG Potsdam, 08.05.2013 - 2 K 99/11
Festsetzung der Arbeitszeit
- VG Cottbus, 17.03.2011 - 5 L 280/10
Verwaltungsgericht verpflichtet das Land Brandenburg, die vorzeitige Rückkehr …
- VG Gera, 16.11.2010 - 1 K 137/10
Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten
- VerfVwG der Vereinigten Ev.-Luth. Kirche Deutschlands, 28.08.2004 - RVG 4/03
Alimentationsgrundsatz
- VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 05.06.2002 - VK 14/01
Wartestand, Einschränkung des Beschäftigungsauftrages
- Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 05.06.2002 - VK 14/01