Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 25.08.1999

Rechtsprechung
   BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2342
BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99 (https://dejure.org/1999,2342)
BVerfG, Entscheidung vom 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99 (https://dejure.org/1999,2342)
BVerfG, Entscheidung vom 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99 (https://dejure.org/1999,2342)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz unzulässige, aber auch unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Übernahme des Beschwerdeführers in den Justizdienst eines anderen Bundeslandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZBR 2000, 377
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99
    Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG (vgl. hierzu: BVerfGE 90, 22 [24 ff.]; 96, 245 [248]) liegen nicht vor.
  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99
    Nach ständiger, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist die öffentliche Verwaltung im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit nicht gehindert, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt aufgrund sachlicher Erwägungen einzuengen (vgl. z. B. BVerwG, ZBR 1981, S. 228 und BVerwGE 68, 109 [113]).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99
    Die Verfassungsbeschwerde ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf, der nicht eingreift, wenn ein anderer zumutbarer Weg zur Verfügung steht, auf dem die Beseitigung oder Verhütung des behaupteten Verfassungsverstoßes ohne Anrufung des Bundesverfassungsgerichts erreicht werden kann (stRspr; vgl. BVerfGE 74, 102 [113 f.]; 78, 58 [68 f.]).
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 22.79

    Voraussetzungen für die Ernennung eines Soldaten zum Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99
    Nach ständiger, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist die öffentliche Verwaltung im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit nicht gehindert, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt aufgrund sachlicher Erwägungen einzuengen (vgl. z. B. BVerwG, ZBR 1981, S. 228 und BVerwGE 68, 109 [113]).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99
    Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG (vgl. hierzu: BVerfGE 90, 22 [24 ff.]; 96, 245 [248]) liegen nicht vor.
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99
    Die Verfassungsbeschwerde ist ein außerordentlicher Rechtsbehelf, der nicht eingreift, wenn ein anderer zumutbarer Weg zur Verfügung steht, auf dem die Beseitigung oder Verhütung des behaupteten Verfassungsverstoßes ohne Anrufung des Bundesverfassungsgerichts erreicht werden kann (stRspr; vgl. BVerfGE 74, 102 [113 f.]; 78, 58 [68 f.]).
  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

    Des ungeachtet widerspricht es nicht Art. 33 Abs. 2 GG, wenn die öffentliche Verwaltung im Rahmen der ihr zustehenden Personal- und Organisationshoheit den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt aufgrund sachlicher Erwägungen einengt (BVerfG 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99 - zu 2 der Gründe; vgl. BVerwG 21. Oktober 2010 - 1 WB 18/10 - Rn. 31, BVerwGE 138, 70) .
  • BVerfG, 08.10.2007 - 2 BvR 1846/07

    Zu den Anforderungen aufgrund Art 33 Abs 2 GG an die Festlegung des

    Bei der Bestimmung des Anforderungsprofils ist die öffentliche Verwaltung aber an die gesetzlichen Vorgaben gebunden; eine Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt kann deshalb nur aufgrund sachlicher Erwägungen erfolgen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99 -, ZBR 2000, S. 377; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 -, Rn. 11).
  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Bei der Bestimmung des Anforderungsprofils ist die öffentliche Verwaltung aber an die gesetzlichen Vorgaben gebunden; eine Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt kann deshalb nur aufgrund sachlicher Erwägungen erfolgen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. November 1999 - 2 BvR 1992/99 -, ZBR 2000, S. 377; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 -, S. 5).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,567
BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95 (https://dejure.org/1999,567)
BVerfG, Entscheidung vom 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95 (https://dejure.org/1999,567)
BVerfG, Entscheidung vom 25. August 1999 - 1 BvR 1246/95 (https://dejure.org/1999,567)
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Zusatzrenten für Teilzeitbeschäftigte

Art. 3 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes durch Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten bei Berechnung der Versorgungsrente der VBL - Verfassungsbeschwerde gegen Mitteilungen der VBL und deren Satzungsbestimmungen unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Versorgungsrente von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - Ungleichbehandlung bei der Berechnung des fiktiven Nettoentgelts - Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 3 Abs. 1; VBLS § 43 a
    Teilzeitbeschäftigte der VBL werden bei Zusatzrenten grundrechtswidrig benachteiligt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Zusatzrenten für Teilzeitbeschäftigte

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Zusatzrenten für Teilzeitbeschäftigte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 1152
  • FamRZ 1999, 1575
  • VersR 1999, 1518
  • BB 1999, 2036
  • ZBR 2000, 377
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.09.1998 - IV ZR 262/97

    Wirksamkeit der Berechnung der Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95
    c) Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verweist auf sein Urteil vom 30. September 1998 - IV ZR 262/97 - (BGHZ 139, 333).

    d) Erweisen sich die Satzungsregelungen der VBL zur Berechnung der Versorgungsrente von Teilzeitbeschäftigten als unwirksam, haben die Zivilgerichte die dadurch entstehende Lücke der Allgemeinen Versicherungsbedingungen beim Fehlen entsprechender gesetzlicher Regelungen durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1998, BGHZ 139, 333).

  • BVerfG, 06.11.1991 - 1 BvR 825/88

    Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst und Eigentumsgarantie - Änderung

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95
    Diese Sichtweise ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. November 1991 - 1 BvR 825/88 -, BB 1991, S. 2531 und vom 11. Mai 1994 - 1 BvR 744/94 -, NVwZ-RR 1995, S. 232).

    Das Bundesverfassungsgericht hat aber wiederholt den Abbau der planwidrigen Überversorgung durch Einführung einer begrenzenden Nettogesamtversorgung gebilligt, soweit sich dieser an dem ursprünglich beabsichtigten Nettoversorgungssatz orientierte (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1998 - 1 BvR 2262/96 - sowie vom 6. November 1991 - 1 BvR 825/88 -, BB 1991, 2531).

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72 [88]; 84, 197 [199]).

    Sie liegt auch dann vor, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften oder der Lückenfüllung zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (BVerfGE 84, 197 [199]).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95
    Soweit sich die Beschwerdeführerin darüber hinaus durch die Urteile des Amts- und Landgerichts in ihren Grundrechten verletzt sieht, wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da sie insoweit weder Fragen von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung aufwirft noch Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]).
  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 357/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95
    d) Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts verweist insbesondere auf sein Urteil vom 28. Juli 1998 - 3 AZR 357/97 -.
  • BVerfG, 07.02.1990 - 1 BvR 26/84

    Handelsvertreter

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95
    Unabhängig hiervon haben die Zivilgerichte bei der Überprüfung allgemeiner Geschäftsbedingungen am Maßstab des § 242 BGB beziehungsweise des Gesetzes zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen die objektiven Grundentscheidungen des Grundgesetzes zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 7, 198 [205 f.]; 81, 242 [254]).
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95
    Der Bundesgerichtshof (BGHZ 103, 370 [378]) ordnet die Versicherungsverhältnisse zwischen den versicherten Arbeitnehmern und der VBL dem Privatrecht zu.
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95
    Unabhängig hiervon haben die Zivilgerichte bei der Überprüfung allgemeiner Geschäftsbedingungen am Maßstab des § 242 BGB beziehungsweise des Gesetzes zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen die objektiven Grundentscheidungen des Grundgesetzes zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 7, 198 [205 f.]; 81, 242 [254]).
  • OLG Karlsruhe, 02.10.1997 - 12 U 22/97

    Berechnung der Versorgungsrente einer nebenberuflich tätigen Lehrerin; Inhalt der

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95
    Die Entscheidung bestätigte ein Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 2. Oktober 1997 - 12 U 22/97 - (VersR 1998, S. 479).
  • BVerfG, 03.12.1998 - 1 BvR 2262/96

    Abbau der Überversorgung durch Änderung des Hamburger Ruhegeldgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95
    Das Bundesverfassungsgericht hat aber wiederholt den Abbau der planwidrigen Überversorgung durch Einführung einer begrenzenden Nettogesamtversorgung gebilligt, soweit sich dieser an dem ursprünglich beabsichtigten Nettoversorgungssatz orientierte (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1998 - 1 BvR 2262/96 - sowie vom 6. November 1991 - 1 BvR 825/88 -, BB 1991, 2531).
  • BVerfG, 11.05.1994 - 1 BvR 744/94

    Verfassungsbeschwerde gegen den Schiedsspruch der Versorgungsanstalt des Bundes

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Da die Beklagte als Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 1 Satz 1 VBLS) eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, ist die gerichtliche Kontrolle ihrer Satzungsbestimmungen nach ständiger Rechtsprechung neben der Prüfung, ob die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft beachtet sind (vgl. Senatsurteil vom 1. Juni 2005 - IV ZR 100/02 - VersR 2005, 1228 unter II 1 b), jedenfalls darauf zu erstrecken, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt (vgl. BGHZ 103, 370, 383; 169, 122, 125; Senatsurteil vom 29. September 1993 - IV ZR 275/92 - VersR 1993, 1505 unter 1 c; BVerfG VersR 1999, 1518, 1519; 2000, 835, 836).
  • BVerfG, 18.04.2008 - 1 BvR 759/05

    Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auch die Satzung der Beklagten muss sich demgemäß grundsätzlich einer entsprechenden fachgerichtlichen Kontrolle unterziehen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 1999 - 1 BvR 1246/95 -, VersR 1999, S. 1518 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341 ).

    Ein entsprechender Prüfungsmaßstab gilt grundsätzlich für die Satzungsbestimmungen der Beklagten (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 1999 - 1 BvR 1246/95 -, VersR 1999, S. 1518 ff.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, NJW 2000, S. 3341 ff.).

  • BGH, 24.09.2008 - IV ZR 134/07

    Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und

    Die gerichtliche Kontrolle der Satzungsbestimmungen der Beklagten, die als Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 1 Satz 1 VBLS) eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, ist nach ständiger Rechtsprechung neben der Prüfung, ob die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft beachtet sind, darauf zu erstrecken, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt (vgl. BGHZ 103 aaO 383; 169, 122, 125; Senatsurteil vom 29. September 1993 - IV ZR 275/92 - VersR 1993, 1505 unter 1 c; BVerfG VersR 1999, 1518, 1519; 2000, 835, 836).
  • BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10

    Auswirkungen des Systemswechsels in der Zusatzversorgung über die VBL für

    Auch hat das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung der Halbanrechnung zum 1. Januar 2001 unter Hinweis auf die verfassungsrechtlich bedenkliche Komplexität der alten Satzung gefordert (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 -, juris, Rn. 33, 38), eine geänderte Berechnung einer Versorgungsrente bei Teilzeitbeschäftigung erzwungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 1999 - 1 BvR 1246/95 -, juris) und eine Neuregelung von unverfallbaren Anwartschaften bei vorzeitigem Ausscheiden nach § 18 BetrAVG a.F. gefordert (vgl. BVerfGE 98, 365 ).
  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von

    Sie finden Anwendung auf die Gruppenversicherungsverträge, die von den an der Beklagten beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (BGHZ 142, 103, 105 ff.; Senatsurteil vom 11. Februar 2004 - IV ZR 52/02 - VersR 2004, 499 unter 2 a; BVerfG VersR 1999, 1518, 1519; 2000, 835, 836).

    Da die Beklagte als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 1 Satz 1 VBLS) eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, ist die gerichtliche Kontrolle ihrer Satzungsbestimmungen nach ständiger Rechtsprechung neben der Prüfung, ob die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft beachtet sind (vgl. Senatsurteil vom 1. Juni 2005 - IV ZR 100/02 - VersR 2005, 1228 unter II 1 b), zumindest darauf zu erstrecken, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt (vgl. BGHZ 103, 370, 383; Senatsurteil vom 29. September 1993 - IV ZR 275/92 - VersR 1993, 1505 unter 1 c; BVerfG VersR 1999, 1518, 1519; 2000, 835, 836).

  • BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1373/08

    Verfassungsbeschwerden zu Startgutschriften für rentenferne Versicherte der VBL

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Schließung von Lücken infolge unwirksamer Tarifregelungen hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich gebilligt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 1999 - 1 BvR 1246/95 -, NZA 1999, S. 1152 ; Beschluss des Ersten Senats vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 -, VersR 2009, S. 1607 ).
  • BGH, 19.01.2005 - IV ZR 286/02

    Anwendung Halbanrechnungsgrundsatzes in der Zusatzversorgung des Bundes und der

    Durch Beschluß vom 25. August 1999 (1 BvR 1246/95 - VersR 1999, 1518 ff. = Streit 2000, 14 ff.) hob das Bundesverfassungsgericht die vorgenannten Urteile wegen Verletzung der Klägerin in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG auf, soweit sie auf einer Anwendung des früheren § 43a i.V. mit § 41 Abs. 2 b und 2 c der Satzung der Beklagten über die Berechnung der Versorgungsrente von Teilzeitbeschäftigten beruhten.

    Dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. August 1999 (aaO) hat die Beklagte durch eine Satzungsänderung und eine Neuberechnung der Zusatzversorgungsrente der Klägerin Rechnung getragen.

    Es hat festgestellt, daß die Klägerin "die Anrechnung der Erhöhung der Sozialversicherungsrente wegen Mindesteinkommen" beanstande (BVerfG, Streit 2000, 14 unter I 3; in VersR 1999, 1518 insoweit nicht abgedruckt), die Verfassungsbeschwerde jedoch insoweit mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Streit 2000, 14 unter II 3 = VersR 1999, 1518 unter 3).

  • OLG Oldenburg, 30.11.2000 - 11 UF 106/99

    Anwendung der sogenannten VBL-Methode hinsichtlich Berechnung des Ehezeitanteils

    Sie kann auch in der Übergangszeit bis der vom BVerfG (NJW 2000, 3341; BVerGE 98, 365; vgl. ferner FamRZ 1999, 1575) vorgegebenen Neuregelung der VBL-S nicht mehr angewandt werden.

    zu 2) aufgegeben, die Frage der Berücksichtigung der Vorzeiten bis Ende 2000 neu zu regeln (neben weiteren grundlegenden Änderungen der VBLS; vgl. BVerfGE 98, 365; ferner BVerfG, FamRZ 1999, 1575).

  • BVerfG, 10.02.2000 - 1 BvR 2156/99

    Verfassungsbeschwerde gegen Mitteilungen der VBL unzulässig - zur Gewährung einer

    Die mit ihr aufgeworfenen Fragen sind in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. zuletzt die Nachweise in BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25. August 1999, 1 BvR 1246/95, NZA 1999, S. 1152 ) beziehungsweise bedürfen keiner abschließenden Klärung.

    Bei Entscheidungen der VBL handelt es sich nicht um Akte öffentlicher Gewalt im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG (Beschluss vom 25. August 1999, a.a.O.).

  • BVerfG, 29.03.2010 - 1 BvR 1433/08

    Zum Teil im Hinblick auf das Substantiierungserfordernis sowie mangels Beschwer

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Schließung von Lücken infolge unwirksamer Tarifregelungen hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich gebilligt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. August 1999 - 1 BvR 1246/95 -, NZA 1999, S. 1152 ; Beschluss des Ersten Senats vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 -, VersR 2009, S. 1607 ).
  • BGH, 18.07.2012 - IV ZR 62/11

    Zusatzversorgungssystem im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der in der

  • LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 O 113/08

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Betriebsrente für Hinterbliebene;

  • BGH, 29.09.2010 - IV ZR 8/10

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Verstoß der Übergangsregelung über die

  • LG Karlsruhe, 27.06.2008 - 6 S 70/07

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Anspruch auf ungekürzte

  • BGH, 29.09.2010 - IV ZR 11/10

    Systemwechsel in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes:

  • BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 387/00

    Zur Kürzung einer Betriebsrente wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit

  • BGH, 29.09.2010 - IV ZR 99/09

    Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Wirksamkeit der

  • LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 20/06

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Auslegung der Übergangsregelung zur

  • OLG Karlsruhe, 03.07.2008 - 12 U 8/08

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Verfassungsgemäßheit der

  • LG Karlsruhe, 24.10.2008 - 6 S 22/07

    Europarecht gebietet keine Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner im

  • BGH, 29.09.2010 - IV ZR 179/09

    Gewährung einer privatrechtlichen Versicherung für eine zusätzliche

  • LG Karlsruhe, 05.05.2006 - 6 O 121/05

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Teilzeitbeschäftigung und

  • LG Karlsruhe, 28.02.2014 - 6 O 145/13

    Versorgungsausgleich: Vereinbarkeit der Berechnung der Startgutschrift für

  • OLG Karlsruhe, 05.06.2007 - 12 U 121/06

    Voraussetzung der weiteren Anwendbarkeit des § 56 Abs. 1 S. 4 VBLS a.F. trotz

  • LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 6 O 240/09

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Auskunftsanspruch eines rentennahen

  • LG Karlsruhe, 25.10.2019 - 6 O 5/19

    Beitragserstattung in gesetzlichen Rentenversicherung und Betriebsrente

  • LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 165/08

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Auslegung der Übergangsregelung zur

  • LG Karlsruhe, 25.08.2008 - 6 T 12/08

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Einfluss eines langen

  • LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 198/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Pflichtversicherungsverhältnis als

  • LG Karlsruhe, 25.09.2009 - 6 O 190/08

    VBL-Satzung: Anspruch auf zukünftige Gewährung einer fehlerhaft berechneten

  • LG Karlsruhe, 21.02.2005 - 6 O 586/03

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Streitgegenstand bei bürgerlichen

  • LG Köln, 01.10.2012 - 20 O 180/12

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung von Hinterbliebenenrente des

  • LG Karlsruhe, 21.12.2012 - 6 S 10/12

    Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes: Zum Anspruch auf Neuberechnung eines

  • OLG Karlsruhe, 06.07.2000 - 12 U 22/00
  • LG Karlsruhe, 11.06.2010 - 6 O 154/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeit der Ausschlussfrist für die

  • LG Karlsruhe, 02.10.2009 - 6 O 215/08

    Anrechnung berufsständischer Versorgungsleistungen bei der Berechnung der

  • LG Karlsruhe, 05.10.2007 - 6 O 295/06

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Abänderung einer fehlerhaften

  • VG Frankfurt/Main, 17.11.1999 - 9 G 2241/99

    Ernennung eines Konkurrenten durch verwaltungsgerichtliche Klage ; Vereitelung

  • LAG Nürnberg, 06.12.2013 - 3 Sa 633/12

    Betriebliche Altersversorgung - Zusatzversorgungskasse - Anpassung - Ausschluss

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