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   BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 41.99   

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https://dejure.org/2000,2784
BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 41.99 (https://dejure.org/2000,2784)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.2000 - 2 C 41.99 (https://dejure.org/2000,2784)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - 2 C 41.99 (https://dejure.org/2000,2784)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5; BBesG Vorbemerkung Nr. 15 zu den Besoldungsordnungen A und B; HessBesG
    Beförderungsähnliche Maßnahme; Besoldungsgruppe; Diskriminierungsverbot; Einstufung nach A 12; Fachhochschulabschluss; Fachhochschulausbildung; Fachoberlehrerin für technologische Fächer; Gemeinschaftsrecht; gleiches Entgelt für Männer und Frauen; Gleichwertigkeit; ...

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

  • Wolters Kluwer

    Beförderungsähnliche Maßnahme - Besoldungsgruppe - Diskriminierungsverbot - Einstufung nach A 12 - Fachhochschulabschluss - Fachhochschulausbildung - Fachoberlehrerin für technologische Fächer - Gemeinschaftsrecht - Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; BBesG Vorbemerkung Nr. 15 zu den Besoldungsordnungen A und B; ; HessBesG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht - Beförderungsähnliche Maßnahme; Besoldungsgruppe; Diskriminierungsverbot; Einstufung nach A 12; Fachhochschulabschluss; Fachhochschulausbildung; Fachoberlehrerin für technologische Fächer; Gemeinschaftsrecht; gleiches Entgelt für Männer und Frauen; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beförderung - Einstufung einer Fachoberlehrerin ohne Fachhochschulausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 395 (Ls.)
  • DVBl 2001, 747
  • DÖV 2001, 120
  • ZBR 2001, 299
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 07.12.2000 - C-79/99

    Schnorbus

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 41.99
    Nach den vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften aufgestellten Kriterien können nur solche Vorschriften als unmittelbare Diskriminierung auf Grund des Geschlechts betrachtet werden, die nicht gleichermaßen für Frauen und Männer gelten (Urteil vom 7. Dezember 2000 - Rs C-79/99 - Rn. 33, m.w.N.).

    Eine geschlechtsspezifische Benachteiligung liegt darin nicht (vgl. zur Zulässigkeit einer mittelbaren Diskriminierung EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - Rs C-79/99 - Rn. 35 ff.).

  • BVerwG, 17.09.1985 - 2 C 29.82

    Besoldung der Fachlehrer ohne Ingenieurprüfung oder Fachhochschulabschluss -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 41.99
    Nr. 15 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B verpflichtet sie, Fachlehrer ohne abgeschlossene Fachhochschulausbildung besoldungsrechtlich niedriger einzustufen (vgl. Urteil vom 17. September 1985 - BVerwG 2 C 29.82 - Buchholz 235 § 20 BBesG Nr. 5 ).
  • EuGH, 17.10.1989 - 109/88

    Handels- og Kontorfunktionærernes Forbund i Danmark / Dansk Arbejdsgiverforening,

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 41.99
    In seinem Urteil vom 17. Oktober 1989 - Rs 109/88 (Slg. S. 3220) hat der Gerichtshof zwar anerkannt, es sei nicht ausgeschlossen, dass das Kriterium der Berufsausbildung weibliche Arbeitnehmer benachteiligen könne, soweit diese weniger Möglichkeiten hatten, eine so gründliche Berufsausbildung zu erwerben wie die männlichen Arbeitnehmer, oder diese Möglichkeiten in geringerem Maße genutzt haben.
  • EuGH, 27.03.1980 - 129/79

    Macarthys / Smith

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 41.99
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 27. März 1980 - Rs 129/79 (NJW 1980, 2014).
  • EuGH, 11.05.1999 - C-309/97

    PSYCHOTHERAPEUTEN MIT UNTERSCHIEDLICHER BERUFSAUSBILDUNG UND BERUFSBERECHTIGUNG

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 41.99
    Eine unterschiedliche Vorbildung kann auch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ein zulässiges Differenzierungskriterium sein (EuGH, Urteil vom 11. Mai 1999 - Rs C-309/97 - ).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts

    Auszug aus BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 41.99
    Dies ist mit Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar und auch sonst verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 64, 367 ).
  • VG Gelsenkirchen, 14.09.2022 - 1 K 951/18

    Kein Anspruch auf höhere Besoldung für Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 1983 - 2 BvR 460/80 -, juris, Rn. 42 f.; BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2000 2 C 41.99 -, juris, Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom - 6 A 3712/04 -, juris, Rn. 8; VG Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 2022 - 26 K 9086/18 -, juris, Rn. 51 f.
  • VGH Hessen, 10.06.2003 - 1 UZ 1998/02

    Der Begriff der fachwissenschaftlichen Ausbildung erfordert eine intensive

    Da der Besoldungsgesetzgeber berechtigt ist, ausbildungsbezogene Unterschiede bei der Zuordnung der Lehrämter zu verschiedenen Besoldungsgruppen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2000 - 2 C 41.99 - DVBl. 2001, 747 = ZBR 2001, 299 = DÖV 2001, 120), ist es nicht systemwidrig, dass Lehrkräfte unterschiedlicher Besoldungsgruppen an einer Schule gleiche Aufgaben wahrnehmen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2003 - 8 A 2731/01

    Gleichwertigkeitsfeststellung

    BVerwG, Urteil vom 21.12.2000 - 2 C 41.99 -, juris; BSG, Urteil vom 8.12.1982 - 9a RV 6/82 -, juris.
  • VGH Hessen, 10.06.2003 - 1 UZ 2104/02
    Da der Besoldungsgesetzgeber berechtigt ist, ausbildungsbezogene Unterschiede bei der Zuordnung der Lehrämter zu verschiedenen Besoldungsgruppen zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2000 - 2 C 41.99 - DVBl. 2001, 747 = ZBR 2001, 299 = DÖV 2001, 120), ist es nicht systemwidrig, dass Lehrkräfte unterschiedlicher Besoldungsgruppen an einer Schule gleiche Aufgaben wahrnehmen.
  • VG Lüneburg, 25.02.2004 - 1 A 136/02

    Beförderung; Bundesbesoldungsordnungen; Eingruppierung; Fachlehrer

    Dies ist mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar und auch sonst verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerwG, Urt. v. 21.12.2000 - 2 C 41.99 -, DVBl. 2001, 747 m. w. N.).
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