Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 18.09.2002

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.09.2002 - 2 B 23.02   

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https://dejure.org/2002,3690
BVerwG, 26.09.2002 - 2 B 23.02 (https://dejure.org/2002,3690)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.2002 - 2 B 23.02 (https://dejure.org/2002,3690)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 2002 - 2 B 23.02 (https://dejure.org/2002,3690)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwGO § 144 Abs. 4; BLV § 12 Abs. 1 S. 2 und 3; BGB § 839 Abs. 3; GKG § 13 Abs. 4 S. 2
    Beförderung, Zuerkennung eines Amtes mit Amtszulage als -; Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen verspäteter - bei Nichtgebrauch von Rechtsmitteln; Streitwert eines Verfahrens wegen Schadensersatzes infolge verspäteter Beförderung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 144 Abs. 4
    Beförderung, Zuerkennung eines Amtes mit Amtszulage als -; Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen verspäteter - bei Nichtgebrauch von Rechtsmitteln; Streitwert eines Verfahrens wegen Schadensersatzes infolge verspäteter Beförderung

  • Wolters Kluwer

    Zuerkennung eines Amtes mit Amtszulage als Beförderung - Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen verspäteter Beförderung bei Nichtgebrauch von Rechtsmitteln - Streitwert eines Verfahrens wegen Schadensersatzes infolge verspäteter Beförderung - Zumutbarkeit der ...

  • Judicialis

    VwGO § 144 Abs. 4; ; BLV § 12 Abs. 1 S. 2; ; BLV § 12 Abs. 1 S. 3; ; BGB § 839 Abs. 3; ; GKG § 13 Abs. 4 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht - Beförderung, Zuerkennung eines Amtes mit Amtszulage als -; Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen verspäteter - bei Nichtgebrauch von Rechtsmitteln; Streitwert eines Verfahrens wegen Schadensersatzes infolge verspäteter Beförderung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 246
  • ZBR 2003, 215
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.11.1990 - 5 B 100.90

    Vertretungserfordernis bei einer Nichtzulassungsbeschwerde - Sonstige

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2002 - 2 B 23.02
    Der Rechtsgedanke des § 144 Abs. 4 VwGO entfaltet insofern bereits Vorwirkungen in dem Beschwerdeverfahren über die Revisionszulassung (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 30. April 1990 - BVerwG 5 ER 616.90 - Buchholz 310 § 125 Nr. 9 und vom 2. November 1990 - BVerwG 5 B 100.90 - Buchholz 310 § 43 Nr. 112).
  • BVerwG, 30.04.1990 - 5 ER 616.90

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2002 - 2 B 23.02
    Der Rechtsgedanke des § 144 Abs. 4 VwGO entfaltet insofern bereits Vorwirkungen in dem Beschwerdeverfahren über die Revisionszulassung (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 30. April 1990 - BVerwG 5 ER 616.90 - Buchholz 310 § 125 Nr. 9 und vom 2. November 1990 - BVerwG 5 B 100.90 - Buchholz 310 § 43 Nr. 112).
  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2002 - 2 B 23.02
    Der Rechtsgedanke des § 839 Abs. 3 BGB gilt aber gleichermaßen für Schadensersatzansprüche, die ein Beamter wegen seiner Ansicht nach rechtswidrig unterbliebener Beförderung erhebt (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 22.97 - Buchholz 237.2 § 12 BlnLBG Nr. 2 und vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 - BVerwGE 107, 29), der wiederum die Übertragung eines Amtes mit gleicher Amtsbezeichnung, aber mit der Berechtigung auf eine Amtszulage gleichsteht (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 und 3 BLV).
  • BVerwG, 12.03.1997 - 2 B 122.96

    Nichtbeförderung - Schadensersatzanspruch - Streitwert

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2002 - 2 B 23.02
    Der Streitwert ergibt sich aus § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG (vgl. Beschluss vom 12. März 1997 - BVerwG 2 B 122.96 - ZBR 1997, 236).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 22.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten wegen unterbliebener - bei

    Auszug aus BVerwG, 26.09.2002 - 2 B 23.02
    Der Rechtsgedanke des § 839 Abs. 3 BGB gilt aber gleichermaßen für Schadensersatzansprüche, die ein Beamter wegen seiner Ansicht nach rechtswidrig unterbliebener Beförderung erhebt (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 22.97 - Buchholz 237.2 § 12 BlnLBG Nr. 2 und vom 28. Mai 1998 - BVerwG 2 C 29.97 - BVerwGE 107, 29), der wiederum die Übertragung eines Amtes mit gleicher Amtsbezeichnung, aber mit der Berechtigung auf eine Amtszulage gleichsteht (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2 und 3 BLV).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2009 - 2 L 209/06

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung bei Abbruch des

    Rechtsgrundlage dieses Schadensersatzanspruchs ist das Beamtenverhältnis (grundlegend, BVerwG, Urt. v. 18.10.1966 - VI C 39.64 -, BVerwGE 25, 138; zuletzt BVerwG, Urt. v. 11.2.2009, a.a.O., m.w.N.; zum Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung vgl. noch BVerwG, Beschl. v. 14.5.1996 - 2 B 73/96 -, ZBR 1996, 310; Beschl. v. 26.9.2002 - 2 B 23/02 -, ZBR 2003, 215).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2022 - 2 A 10477/22

    Zweckrichtungen von Anlass- und Regelbeurteilungen sowie Probezeitbeurteilungen;

    Dies ist gerechtfertigt, weil das klägerische Interesse am Prozesserfolg nicht allein mit der entgangenen Differenz der Besoldung aus dem Amt, das er innehatte, und dem Beförderungsamt, das ihm seiner Auffassung nach hätte übertragen werden müssen, gleichzusetzen ist, sondern auch durch weitere Auswirkungen der späten Beförderung, unter anderem durch Auswirkungen versorgungsrechtlicher Art - etwa bei zeitnaher Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit -, bestimmt wird (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 -, juris Rn. 52; BayVGH, Beschluss vom 30. Oktober 2020 - 3 ZB 20.673 -, BeckRS 2020, 30444 Rn. 14; ferner bereits BVerwG, Beschluss vom 26. September 2002 - 2 B 23.02 -, NVwZ-RR 2003, 246, zu § 13 GKG a.F.).
  • BVerwG, 04.03.2014 - 2 B 15.13

    Schadensersatzanspruch wegen rechtswidrig unterlassener Beförderung i.R.d.

    Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG i.V.m. § 40, § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 i.V.m. § 52 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Satz 1 Nr. 1 GKG a.F. (Beschluss vom 26. September 2002 - BVerwG 2 B 23.02 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 114 S. 10); die vorläufige Streitwertfestsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren beruht auf § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
  • VGH Bayern, 02.02.2021 - 3 ZB 20.615

    Anspruch auf Beförderung und Schadenersatz wegen Nichtbeförderung

    Dies ist gerechtfertigt, weil das klägerische Interesse am Prozesserfolg nicht allein mit der entgangenen Differenz der Besoldung aus dem Amt, das er innehatte, und dem Beförderungsamt, das ihm seiner Auffassung nach hätte übertragen werden müssen, gleichzusetzen ist, sondern auch durch weitere Auswirkungen der späten Beförderung, unter anderem durch Auswirkungen versorgungsrechtlicher Art, bestimmt wird (vgl. schon zur Rechtslage nach § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG a. F.: BVerwG, B.v. 26.9.2002 - 2 B 23.02 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 29.6.2005 - 15 C 05.369 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 04.03.2014 - 2 B 14.13

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit Schadensersatz wegen

    Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG i.V.m. § 40, § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 i.V.m. § 52 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Satz 1 Nr. 1 GKG a.F. (Beschluss vom 26. September 2002 - BVerwG 2 B 23.02 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 114 S. 10); die vorläufige Streitwertfestsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren beruht auf § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
  • VGH Bayern, 30.10.2020 - 3 ZB 20.673

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung

    Dies ist gerechtfertigt, weil das klägerische Interesse am Prozesserfolg nicht allein mit der entgangenen Differenz der Besoldung aus dem Amt, das er innehatte, und dem Beförderungsamt, das ihm seiner Auffassung nach hätte übertragen werden müssen, gleichzusetzen ist, sondern auch durch weitere Auswirkungen der späten Beförderung, unter anderem durch Auswirkungen versorgungsrechtlicher Art, bestimmt wird (vgl. schon zur Rechtslage nach § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG a. F.: BVerwG, B.v. 26.9.2002 - 2 B 23.02 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 29.6.2005 - 15 C 05.369 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 04.03.2014 - 2 B 13.13

    Schadensersatz wegen unterlassener Beförderung; Berücksichtigung eines

    Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren folgt aus § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG i.V.m. § 40, § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 i.V.m. § 52 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Satz 1 Nr. 1 GKG a.F. (Beschluss vom 26. September 2002 - BVerwG 2 B 23.02 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 114 S. 10); die vorläufige Streitwertfestsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren beruht auf § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
  • VGH Bayern, 10.09.2018 - 6 ZB 18.610

    Kein Schadenersatz wegen unterbliebener Beförderung bei schuldhafter

    Der Streitwert bestimmt sich nach der Sonderregelung des § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG (vgl. BVerwG, B.v. 26.9.2002 - 2 B 23.02 - NVwZ-RR 2003, 246 f.; s. auch BayVGH, B.v. 26.6.2018 - 6 ZB 17.2287 - juris Rn. 9; B.v. 23.8.2018 - 6 ZB 18.1025 - juris Rn. 13 ff.).
  • VGH Bayern, 23.08.2018 - 6 ZB 18.1025

    Versetzung eines transsexuellen Berufssoldaten in den Ruhestand wegen

    Das verbietet jedenfalls in einer Fallgestaltung wie der vorliegenden, in der im Wege des Schadensersatzes die versorgungsrechtliche "Gleichstellung" für die Zukunft verlangt wird und die absolute Schadenshöhe schon wegen der Ungewissheit der Bezugsdauer naturgemäß nicht beziffert werden kann, den Rückgriff auf die allgemeinen Wertvorschriften des § 52 Abs. 1 und 3 GKG (OVG NW, B.v. 3.3.2011 - 6 A 772/09 - juris Rn. 18 ff.; vgl. auch BVerwG, B.v. 26.9.2002 - 2 B 23.02 - NVwZ-RR 2003, 246 f. zur Anwendung des § 13 Abs. 4 Satz 2 GKG a.F. auf einen Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Beförderung).
  • VG Karlsruhe, 22.01.2014 - 4 K 1561/11

    Schadensersatz wegen unterlassener Beförderung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 26.09.2002 - 2 B 23.02 - NVwZ-RR 2003, 246) wird der Streitwert eines Schadensersatzbegehrens wegen verspäteter Beförderung mit dem 6, 5-fachen des Endgrundgehalts aus dem Beförderungsamt bewertet.
  • VGH Bayern, 22.07.2015 - 3 C 15.670

    Streitwertbeschwerde; Beamtenrecht

  • OVG Bremen, 22.10.2003 - 2 A 280/03

    Schadensersatz; Beförderung

  • VG Saarlouis, 22.03.2013 - 2 K 1787/11

    Klage eines Richters auf Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung und hierbei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2023 - 1 E 418/23

    Bemessung und Festsetzung des Streitwerts für das als

  • VG München, 12.02.2014 - M 5 K 13.4102

    Konrektorin; Sonderurlaub; Überleitung; Amtszulage; Statusrechtliches Amt;

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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 197/01   

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OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 197/01 (https://dejure.org/2002,12050)
OVG Bremen, Entscheidung vom 18.09.2002 - 2 A 197/01 (https://dejure.org/2002,12050)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Beförderung eines Beamten ; Zeitpunkt der Beförderung zum Oberstudiendirektor; Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Bestellung von Schulleitern; Gesetzliche Ausnahmeregelung vom Verbot der Sprungbeförderung; Bestimmung über die Mindestwartezeit; Verfahren ...

  • Judicialis

    BremBG § 25 Abs. 2; ; BremBG § 25 Abs. 3; ; BremSchVwG § 71; ; BremSchVwG § 72

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulleiterstellen - Beförderung; Schulleiter; Wartezeit; Sprungbeförderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 578
  • ZBR 2003, 215
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Bremen, 19.01.1999 - 2 BB 399/98

    Besetzungsverfahren; Schulleitung; Bewährungszeit; Auswahlverfahren; Einstweilige

    Auszug aus OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 197/01
    Daraus folge zugleich, dass demjenigen, der sich bewährt habe, regelmäßig auch das mit der Funktionsstelle verbundene statusrechtliche Amt zu übertragen sei (Hinweis auf OVG Bremen, B. v. 19.01.1999, Az. 2 BB 399/98).

    Demjenigen, der sich bewährt habe, sei regelmäßig auch das mit der Funktionsstelle verbundene statusrechtliche Amt zu übertragen (vgl. Senatsbeschluss vom 19.01.1999 - 2 BB 399/98 -).

  • BVerwG, 17.10.1974 - II C 40.72

    Besoldungsansprüche eines Beamten - Einstufung in eine bestimmte Besoldungsstufe

    Auszug aus OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 197/01
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat anerkannt, dass ausnahmsweise als Inhalt der Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten auch die Verpflichtung des Dienstherrn auf Schaffung einer Beförderungsmöglichkeit in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U. v. 24.01.1985 - 2 C 39.82 - = ZBR 1985, 195; BVerwG, U. v. 17.10.1974 - 2 C 40.72 - = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 51).

    Dies könne etwa der Fall sein, wenn es sich um Maßnahmen der Exekutive handele, der nur noch die Verwirklichung des bereits anderweitig geäußerten Willen des Gesetzgebers oblägen, und wenn nur die Beförderung dieses Beamten in Betracht komme (BVerwG, U. v. 17.10.1974 a.a.O.).

  • BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 36.98

    Amt, funktionsgebundenes, Versetzung des Inhabers; Laufbahn, Prinzip der

    Auszug aus OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 197/01
    Das entspricht der Regel, wonach Beamte auf Lebenszeit grundsätzlich einer Laufbahn angehören (vgl. BVerwGE 109, 292 ff.).
  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 197/01
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Urteil vom 19.01.1967 (Az. VI C 73.64 = BVerwGE 26, 31 ff.) mit der Frage des Rechtsschutzes gegen Entscheidungen des Bundespersonalausschusses (Unabhängige Stelle des Bundes) auseinandergesetzt und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Entscheidungen dieses Ausschusses vom Beamten grundsätzlich nicht selbständig angefochten werden können.
  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82

    Schulleiter

    Auszug aus OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 197/01
    Sie hat u. a. auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 03.07.1985 (Az. 2 BvL 16/82) zu § 52 Abs. 1 BremSchulVwG a. F. verwiesen.
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 39.82

    Beamtenrecht - Funktionsgebundenes Amt - Besoldungsgesetzlicher Funktionszusatz -

    Auszug aus OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 197/01
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat anerkannt, dass ausnahmsweise als Inhalt der Fürsorgepflicht gegenüber dem Beamten auch die Verpflichtung des Dienstherrn auf Schaffung einer Beförderungsmöglichkeit in Betracht kommt (vgl. BVerwG, U. v. 24.01.1985 - 2 C 39.82 - = ZBR 1985, 195; BVerwG, U. v. 17.10.1974 - 2 C 40.72 - = Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 51).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1975 - IV 483/74
    Auszug aus OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 197/01
    Der VGH Baden-Württemberg hat im Falle eines Schulleiters die Wahrnehmung der höherwertigen Funktion für eine Zeitdauer von 2 Jahren und 8 Monaten als noch vertretbar angesehen, und zwar maßgeblich deshalb, weil sich abzeichnete, dass der Betroffene die höherwertige Funktion - wegen einer Zusammenlegung von Schulen - alsbald wieder verlieren würde (U. v. 02.12.1975 - IV 483/74 - = ZBR 1976, 155).
  • OVG Bremen, 18.07.1997 - 2 B 66/97

    Schulleitung; Vorläufig bestellter Bewerber; Bewährungsfeststellung;

    Auszug aus OVG Bremen, 18.09.2002 - 2 A 197/01
    Ein erneuter Vergleich mit den (früheren) Mitbewerbern sei dabei nicht anzustellen (vgl. Senatsbeschluss vom 18.07.1997 - 2 B 66/97 -).
  • OVG Saarland, 14.01.2022 - 1 B 217/21

    Anspruch einer höherwertig eingesetzten Oberstudienrätin auf Beförderung;

    [hierzu etwa OVG Bremen, Urteil vom 18.9.2002 - 2 A 197/01 -, juris, dort zu einem Fall, in dem die klagende Studiendirektorin den Beförderungsdienstposten zusätzlich zu der vorgesehenen Bewährungszeit für weitere drei Jahre und fünf Monate wahrgenommen hatte, ohne die der Funktion zugeordnete Besoldung erhalten zu haben] Denn fallbezogen führt die "Überlagerung" der Erprobungszeit durch die Mindestwartezeit dazu, dass sie bis zu der zum Beförderungstermin 1.4.2022 in Aussicht gestellten Ernennung für drei Jahre in ihrem Amt (Oberstudienrätin) verweilt, während sie den nach A 15 gereihten Dienstposten für etwa vier Jahre und einen Monat ausfüllt.
  • VG Düsseldorf, 26.10.2004 - 26 K 1653/04

    Anspruch auf Beförderung zur städtischen Rechtsdirektorin ; Beamtenrechtliche

    Soweit sich die Klägerin schließlich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 2. Dezember 1975 - IV 483/74 -, ZBR 1976, 155 ff., und auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 18. September 2004 - 2 A 197/01 -, ZBR 2003, 215 ff., bezieht, führen diese Entscheidungen zu keiner anderen Beurteilung.
  • VG Düsseldorf, 15.11.2005 - 26 K 1073/05

    Beförderung eines Beamten; Ablehnung der Genehmigung eines

    Schließlich ergeben sich auch unter dem Gesichtspunkt der nunmehr bereits mehrere Jahre andauernden und voraussichtlich auch weiterhin andauernden vorläufigen Haushaltsführung der Beklagten, die grundsätzlich der Beförderung von Beamten der Beklagten entgegensteht, keine ausreichenden Anhaltspunkte, die unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn hier ausnahmsweise den Entscheidungsspielraum der Beklagten soweit begrenzen, dass jede andere Entscheidung, als die der Beförderung des Klägers zum Brandamtsrat, ermessensfehlerhaft wäre, vgl. insoweit OVG Bremen, Urteil vom 18. September 2002 - 2 A 197/01 -, DÖD 2003, 159, das wegen der langjährigen Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten durch einen Beamten einen solchen Anspruch ausnahmsweise bejaht hat.
  • VG Lüneburg, 25.02.2004 - 1 A 136/02

    Beförderung; Bundesbesoldungsordnungen; Eingruppierung; Fachlehrer

    Die von der Klägerin angeführten gerichtlichen Entscheidungen (OVG Bremen, Urt. v. 18.9.2002 - 2 A 197/01 -, NVwZ-RR 2003, 578; VG Stade, Urt. v. 4.11.1985 - 4 VG A 53/83 - und hieran anschließend OVG Lüneburg, Urt. v. 26.2.1991 - 2 OVG A 37/86 -) betreffen andere Sachverhalte und sind auf die hier streitige Besoldungseinstufung einer Fachlehrerin nicht einschlägig.
  • VG Würzburg, 01.06.2021 - W 1 K 20.902

    Subsidiarität der Feststellungsklage, Versteckte Normenkontrolle, laufbahnmäßige

    Ausnahmsweise kann sich ein Anspruch auf Beförderung auch aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ergeben (OVG Bremen, U.v. 18.9.2002 - 2 A 197/01 - NVwZ-RR 2003, 578).
  • VG Düsseldorf, 15.11.2005 - 26 K 1076/05

    Beförderung eines Beamten; Ablehnung der Genehmigung eines

    Schließlich ergeben sich auch unter dem Gesichtspunkt der nunmehr bereits mehrere Jahre andauernden und voraussichtlich auch weiterhin andauernden vorläufigen Haushaltsführung der Beklagten, die grundsätzlich der Beförderung von Beamten der Beklagten entgegensteht, keine ausreichenden Anhaltspunkte, die unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn hier ausnahmsweise den Entscheidungsspielraum der Beklagten soweit begrenzen, dass jede andere Entscheidung, als die der Beförderung des Klägers zum Brandoberamtsrat, ermessensfehlerhaft wäre, vgl. insoweit OVG Bremen, Urteil vom 18. September 2002 -2 A 197/01-, DÖD 2003, 159, das wegen der langjährigen Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten durch einen Beamten einen solchen Anspruch ausnahmsweise bejaht hat.
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