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   LG München I, 21.10.2011 - 20 O 19879/10   

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https://dejure.org/2011,33919
LG München I, 21.10.2011 - 20 O 19879/10 (https://dejure.org/2011,33919)
LG München I, Entscheidung vom 21.10.2011 - 20 O 19879/10 (https://dejure.org/2011,33919)
LG München I, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - 20 O 19879/10 (https://dejure.org/2011,33919)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Private Videoüberwachung öffentlicher Räume rechtmäßig

  • datenschutzkongress.de PDF (Kurzinformation)

    Miterfassung des Bürgersteigs bei betrieblicher Videoüberwachung zulässig

Papierfundstellen

  • ZD 2012, 76
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus LG München I, 21.10.2011 - 20 O 19879/10
    Dies gilt namentlich dann, wenn solche filmischen, fotografischen oder elektromagnetischen ("Video"-) Aufzeichnungen "heimlich" geschehen, der Betroffene also die Tatsache seiner Ablichtung nicht erkennen und sich ihr nicht entziehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.1995, Az. VI ZR 272/94, abgedruckt in NJW 1995, 1955; vgl. auch LG Berlin in NJW 1988, 346, für den Fall der Überwachung einer gemeinsamen Hauseinfahrt mit einer Videokamera durch einen Nachbarn; OLG Hamm in WM 1991, 127, für die Anbringung eines Bewegungsmelders im Eingangsbereich der Zugänge eines Doppelhauses).

    Die von dem Kläger zitierte Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Urteil vom 25.04.1995, Az. VI ZR 272/94; LG Bonn a.a.O; LG Darmstadt a.a.O.) bezieht sich auf Fälle der Überwachung eines privaten Nachbargrundstücks bzw. entsprechender Zugangswege zu diesem, einen Bereich also, der dem Schutz nicht mehr nur der Individual-, sondern vielmehr der Privat- und Intimsphäre zuzurechnen ist.

  • AG Berlin-Mitte, 18.12.2003 - 16 C 427/02

    Private Video-Überwachung

    Auszug aus LG München I, 21.10.2011 - 20 O 19879/10
    Hierbei ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, dass ein Passant auf dem öffentlichen Verkehrsweg auch im Falle einer Bildaufzeichnung in der Regel nur kurzzeitig in seiner Individualsphäre betroffen sein wird, zumal die von Kameras erfassten Gehwege und Straßen nicht den besonders schutzwürdigen öffentlichen Räumen zuzurechnen sind, in denen sich Personen typischerweise länger aufhalten oder miteinander kommunizieren (vgl. hierzu AG Berlin-Mitte, Beschluss vom 18.12.2003, Az. 16 C 427/02).
  • BGH, 27.11.1990 - XI ZR 115/89

    Aufklärungspflicht des Vermittlers von Aktien- und Aktienindex-Optionen;

    Auszug aus LG München I, 21.10.2011 - 20 O 19879/10
    Dies gilt namentlich dann, wenn solche filmischen, fotografischen oder elektromagnetischen ("Video"-) Aufzeichnungen "heimlich" geschehen, der Betroffene also die Tatsache seiner Ablichtung nicht erkennen und sich ihr nicht entziehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.1995, Az. VI ZR 272/94, abgedruckt in NJW 1995, 1955; vgl. auch LG Berlin in NJW 1988, 346, für den Fall der Überwachung einer gemeinsamen Hauseinfahrt mit einer Videokamera durch einen Nachbarn; OLG Hamm in WM 1991, 127, für die Anbringung eines Bewegungsmelders im Eingangsbereich der Zugänge eines Doppelhauses).
  • BGH, 14.05.1991 - 1 StR 699/90

    Observation - Maßnahme - Ermächtigung - Verhältnismäßigkeit - Verwertbarkeit der

    Auszug aus LG München I, 21.10.2011 - 20 O 19879/10
    So können berechtigte Interessen des Abbildenden im Einzelfall eine tatbestandsmäßig vorliegende Verletzung des Rechts am eigenen Bild als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durchaus rechtfertigen (vgl. etwa BGH in NJW 1991, 2651, zur langfristigen polizeilichen Videoüberwachung des Wohnungseinganges eines verdächtigten Straftäters).
  • LG Berlin, 22.08.1986 - 8 O 197/85
    Auszug aus LG München I, 21.10.2011 - 20 O 19879/10
    Dies gilt namentlich dann, wenn solche filmischen, fotografischen oder elektromagnetischen ("Video"-) Aufzeichnungen "heimlich" geschehen, der Betroffene also die Tatsache seiner Ablichtung nicht erkennen und sich ihr nicht entziehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.1995, Az. VI ZR 272/94, abgedruckt in NJW 1995, 1955; vgl. auch LG Berlin in NJW 1988, 346, für den Fall der Überwachung einer gemeinsamen Hauseinfahrt mit einer Videokamera durch einen Nachbarn; OLG Hamm in WM 1991, 127, für die Anbringung eines Bewegungsmelders im Eingangsbereich der Zugänge eines Doppelhauses).
  • LG Bielefeld, 17.04.2007 - 20 S 123/06

    Angst vor Videoüberwachung reicht nicht!

    Auszug aus LG München I, 21.10.2011 - 20 O 19879/10
    Auf Seiten des Klägers liegt nur ein (vermeintliches) subjektives Befürchten von Aufnahmen vor, während zur Überzeugung des Gerichts objektiv hinreichend klargestellt ist, dass derzeit jedenfalls keine Aufzeichnungen gefertigt werden (vgl. hierzu auch LG Bielefeld, Urteil vom 17.04.2007, Az. 20 S 123/06, abgedruckt in NJW-RR 2008, 327).
  • LG Bonn, 16.11.2004 - 8 S 139/04

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung einer Überwachungskamera

    Auszug aus LG München I, 21.10.2011 - 20 O 19879/10
    Teilweise wird zwar weiterhin in der Rechtsprechung vertreten, dass schon die Anbringung von bloßen Kameraattrappen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen kann, weil ein sog, "Überwachungsdruck" erzeugt werde (vgl. nur LG Bonn Urteil vom 16.11.2004, Az. 8 S 139/04, abgedruckt in NZM 2005, 399; LG Darmstadt, Urteil vom 17.03.1999, Az. 8 O 42/99, abgedruckt in NZM 2000, 360).
  • LG Darmstadt, 17.03.1999 - 8 O 42/99
    Auszug aus LG München I, 21.10.2011 - 20 O 19879/10
    Teilweise wird zwar weiterhin in der Rechtsprechung vertreten, dass schon die Anbringung von bloßen Kameraattrappen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen kann, weil ein sog, "Überwachungsdruck" erzeugt werde (vgl. nur LG Bonn Urteil vom 16.11.2004, Az. 8 S 139/04, abgedruckt in NZM 2005, 399; LG Darmstadt, Urteil vom 17.03.1999, Az. 8 O 42/99, abgedruckt in NZM 2000, 360).
  • LG Itzehoe, 11.09.1997 - 7 (9) O 51/96

    Anspruch auf Unterlassung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus LG München I, 21.10.2011 - 20 O 19879/10
    Im Gegensatz hierzu haben das Landgericht Koblenz (Urteil vom 22.3.2006, Az. 12 S 17/06, abgedruckt in NJW-RR 2006, 1200) und das Landgericht Itzehoe (Urteil vom 11.09.1997, Az. 7 (9) O 51/96, abgedruckt in NJW-RR 1999, 1394) entschieden, dass etwa die verbleibende theoretische Möglichkeit der mechanischen Veränderung der Kameraeinstellung von außen keine allgemeine Persönlichkeitsrechtsverletzung i.S. des § 823 Abs. 1 BGB darstellt und von dem Grundstücksnachbarn in Abwägung mit dem berechtigten Interesse des Grundstückseigentümers an einer Überwachung seines Grundstücks, nachdem dort zuvor mehrfach Sachbeschädigungen stattgefunden hätten, hinzunehmen ist.
  • LG Koblenz, 22.03.2006 - 12 S 17/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Videokameras auf Grundstück des Nachbarn

    Auszug aus LG München I, 21.10.2011 - 20 O 19879/10
    Im Gegensatz hierzu haben das Landgericht Koblenz (Urteil vom 22.3.2006, Az. 12 S 17/06, abgedruckt in NJW-RR 2006, 1200) und das Landgericht Itzehoe (Urteil vom 11.09.1997, Az. 7 (9) O 51/96, abgedruckt in NJW-RR 1999, 1394) entschieden, dass etwa die verbleibende theoretische Möglichkeit der mechanischen Veränderung der Kameraeinstellung von außen keine allgemeine Persönlichkeitsrechtsverletzung i.S. des § 823 Abs. 1 BGB darstellt und von dem Grundstücksnachbarn in Abwägung mit dem berechtigten Interesse des Grundstückseigentümers an einer Überwachung seines Grundstücks, nachdem dort zuvor mehrfach Sachbeschädigungen stattgefunden hätten, hinzunehmen ist.
  • BGH, 28.01.2014 - VI ZR 156/13

    Kein Auskunftsanspruch bezüglich Schufa-Scoreformel

    Teilweise wird jedoch die Auffassung vertreten, dass seitens des Verpflichteten Auskunft über die Gewichtung der in die Wahrscheinlichkeitsberechnung eingeflossenen Faktoren (Simitis/Dix, aaO; Abel, DSB 6+7/2008, 8, 13 f.; vgl. auch Metz, aaO) und, sofern eine Berechnung mit Hilfe von Vergleichsgruppen vorgenommen wird, auch über die Identität der Vergleichsgruppe und die Gründe, aus denen der Betroffene der Vergleichsgruppe zugeordnet wurde, zu geben ist (Schaffland/Wiltfang, aaO Rn. 7a (Stand: November 2013); Schmidt-Wudy, aaO; Gärtner, ZD 2012, 76).
  • AG Brandenburg, 22.01.2016 - 31 C 138/14

    Keine Videoüberwachung des Nachbargrundstücks!

    Die freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit und das unbefangene Gebrauchmachen von Grundrechten wäre nämlich gefährdet, müsste man jederzeit mit einer Beobachtung durch Personen, die man nicht sehen kann, oder mit einer reproduzierbaren Aufzeichnung des eigenen Verhaltens rechnen ( LG München , Urteil vom 21.10.2011, Az.: 20 O 19879/10, u.a. in: ZD 2012, Seiten 76 ff.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 06.07.2012, Az.: 34 C 97/11; AG Meldorf , Beschluss vom 11.07.2011, Az.: 83 C 568/11, u.a. in: MDR 2012, Seiten 277 ff. ).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 11 LC 114/13

    Untersagungsverfügung gegen Videokameras im Treppenhaus

    Hinsichtlich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist zwischen drei Sphären zu unterscheiden, innerhalb derer das Persönlichkeitsrecht betroffen sein kann: die Individualsphäre, die Privatsphäre und die Intimsphäre (zu dieser Unterscheidung vgl. etwa LG München I, Urt. v. 21.10.2011 - 20 O 19879/10 -, juris, Rdnr. 27 m.w.N.).
  • VG Mainz, 24.09.2020 - 1 K 584/19

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen eine datenschutzrechtliche Verwarnung und

    Es ist die öffentliche Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden und der Polizei, einen gesetzeskonformen Straßenverkehr zu gewährleisten und Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu verfolgen (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 31. Mai 2017 - 1 A 170/16 -, juris, Rn. 46 f.; LG München I, Urteil vom 21. Oktober 2011 - 20 O 19879/10 -, juris, Rn. 26).
  • AG München, 20.03.2015 - 191 C 23903/14

    Filmen erlaubt

    Hierbei ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, dass ein Passant auf dem öffentlichen Verkehrsweg auch in der Regel nur kurzzeitig in seiner Individualsphäre betroffen sein wird, zumal der von der Kamera erfasste Gehweg nicht dem besonderen schutzwürdigen öffentlichen Raum zuzurechnen sind, in denen sich Personen typischerweise länger aufhalten oder miteinander kommunizieren (vgl. LG München, Urteil vom 21.10.2011 - 20 O 19879/10).

    Auf Seiten des Beklagten ist demgegenüber zu berücksichtigen, dass es unstreitig zu einer Sachbeschädigung auf seinem Grundstück gekommen ist (vgl. LG München, Urt. v. 21.10.2011 - 20 O 19879/10; LG Bielefeld, Urt. v. 17.04.2007 - 20 S 123/06).

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