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   BGH, 24.11.2006 - BLw 14/06   

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https://dejure.org/2006,2116
BGH, 24.11.2006 - BLw 14/06 (https://dejure.org/2006,2116)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2006 - BLw 14/06 (https://dejure.org/2006,2116)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2006 - BLw 14/06 (https://dejure.org/2006,2116)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der gesetzlichen Hoferben nach dem Tod beider Eltern; Ausschluss von Kindern aus der Hofnacherbfolge aufgrund fehlender Wirtschaftsfähigkeit; Verfassungsmäßigkeit des Grundsatzes des Mannesvorrangs; Anwendung des Gradualsystems bei Bestimmung des Hofnacherben; ...

  • Judicialis

    HöfeO F. 24.04.1947 § 5 Nr. 5; ; HöfeO F. 24.04.1947 § 6 Abs. 1; ; HöfeO F. 01.07.1976 § 5 Satz 1 Nr. 4; ; HöfeO F. 01.07.1976 § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; HöfeO F. 01.07.1976 § 6 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Hoferben für die Erbfolge der Geschwister des Erblassers und ihrer Abkömmlinge

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht - Erbfolge unter Geschwistern: Hoferbenbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Höfeordnung - Geltung des Stammesprinzips nach dem BGB in der nordwestdeutschen HöfeO

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 663
  • MDR 2007, 526
  • DNotZ 2007, 308
  • FamRZ 2007, 280
  • Rpfleger 2007, 143
  • ZEV 2007, 175
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 25.02.1986 - 10 WLw 48/85
    Auszug aus BGH, 24.11.2006 - BLw 14/06
    d) Unerheblich für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ist, dass das Oberlandesgericht Hamm in seinem Beschluss vom 25. Februar 1986 (AgrarR 1986, 290) seine frühere Rechtsprechung aufgegeben und die Ansicht vertreten hat, bei einer Erbfolge in der 4. Hoferbenordnung gelte das Gradualsystem.

    dd) Zu der heute geltenden Fassung der Höfeordnung vertreten das Oberlandesgericht Hamm (AgrarR 1986, 290 f.) und das Beschwerdegericht in einer früheren Entscheidung (OLG Oldenburg AgrarR 1993, 400 f.) die Auffassung, dass bei der Geschwistererbfolge (4. Hoferbenordnung) nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 5 HöfeO das Gradualsystem gelte (ebenso Wöhrmann/Stöcker, Das Landwirtschaftserbrecht, 3. Aufl., § 5 HöfeO Rdn. 19 f.).

  • BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01

    Verbesserung der Agrarstruktur durch prozentual geringe Erhöhung des

    Auszug aus BGH, 24.11.2006 - BLw 14/06
    Da das Beschwerdegericht sie nicht zugelassen hat und der Senat hieran gebunden ist (vgl. nur Senat, Beschl. v. 26. April 2002, BLw 36/01, AgrarR 2002, 321), ist sie nur unter den in § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG genannten Voraussetzungen als Abweichungsrechtsbeschwerde zulässig.
  • BGH, 21.04.1994 - BLw 97/93

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 24.11.2006 - BLw 14/06
    Diese kann bei der abweichenden Vergleichsentscheidung eines Gerichts dadurch geschehen, dass es seine Ansicht aufgibt (Senat, Beschl. v. 7. Dezember 1977, V BLw 16/76, AgrarR 1978, 193, 194; Beschl. v. 21. April 1994, BLw 97/93, AgrarR 1994, 225, 226).
  • BGH, 07.12.1977 - V BLw 16/76

    Statthaftigkeit einer Abweichungsrechtsbeschwerde - Kostengründe als Begründung

    Auszug aus BGH, 24.11.2006 - BLw 14/06
    Diese kann bei der abweichenden Vergleichsentscheidung eines Gerichts dadurch geschehen, dass es seine Ansicht aufgibt (Senat, Beschl. v. 7. Dezember 1977, V BLw 16/76, AgrarR 1978, 193, 194; Beschl. v. 21. April 1994, BLw 97/93, AgrarR 1994, 225, 226).
  • OLG Hamm, 23.07.2021 - 10 W 131/20

    Hoffeststellungsverfahren; Beschwerdeberechtigung; Hof i.S.d. § 1 HöfeO

    Da auch bei dieser Geschwistererbfolge das Stammesprinzip gilt (vgl. BGH, Beschluss vom 24.11.2006, BLw 14/06), wäre zunächst die jüngste Schwester des Erblassers berufen gewesen, also die Mutter der Beteiligten zu 2) bis 4).
  • OLG Hamm, 09.03.2010 - 10 W 95/09

    Wirtschaftsfähigkeit eines Hoferben

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 24.11.2006 (abgedruckt in FamRZ 2007, 280 und Rpfleger 2007, 143) gelten bei der Bestimmung des Hoferbes nach den Ältesten- oder Jüngstenrecht in der 4. Hoferbenordnung die Grundsätze der Stammeserbfolge.
  • OLG Oldenburg, 25.03.2010 - 10 W 33/09

    Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen nach formloser Bestimmung des Hoferben;

    Schließlich wird auch offen gelassen, ob in Fällen der hier vorliegenden Art, in denen seit Jahrzehnten kein Hof mehr im Sinne der HöfeO vorhanden ist und ein aus verfassungsrechtlichen Gründen notwendiger hinreichender materieller Sachgrund für eine höferechtliche Privilegierung nicht mehr ersichtlich ist, sich allein aus der Einheitlichkeit des Erbfalls bei Vor- und Nacherbschaft die weitere Anwendung der HöfeO rechtfertigen lässt, wovon die bisher h.M. ausgeht (vgl. BGH AUR 2007, 137, 138; OLG Hamm AgrarR 1991, 132; abweichend Wöhrmann, Das Landwirtschaftserbrecht, 9. Aufl., § 7 HöfeO Rn. 14).
  • OLG Hamm, 09.03.2012 - 10 W 126/11

    Feststellung der Wirtschaftsfähigkeit eines Hofnachfolgers

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 24.11.2006 ( abgedruckt in FamRZ 2007, 280 und Rpfleger 2007, 143) gelten bei der Bestimmung des Hoferben nach den Ältesten- oder Jüngstenrecht auch in der 4. Hoferbenordnung die Grundsätze der Stammeserbfolge.
  • OLG Hamm, 10.02.2012 - 10 W 106/11

    Feststellung der Wirtschaftsfähigkeit eines Hofnachfolgers

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 24.11.2006 (abgedruckt in FamRZ 2007, 280 und Rpfleger 2007, 143) gelten bei der Bestimmung des Hoferben nach den Ältesten- oder Jüngstenrecht auch in der 4. Hoferbenordnung die Grundsätze der Stammeserbfolge.
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