Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.05.2011 - 1 U 249/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11103
OLG Frankfurt, 02.05.2011 - 1 U 249/10 (https://dejure.org/2011,11103)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.05.2011 - 1 U 249/10 (https://dejure.org/2011,11103)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Mai 2011 - 1 U 249/10 (https://dejure.org/2011,11103)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auskunftspflicht des Erben ggü. dem Pflichtteilsberechtigten in Hinblick auf fiktive Nachlassaktiva

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZEV 2011, 379
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2011 - 1 U 249/10
    3 1. In der Rechtsprechung ist geklärt, dass sich die Auskunftspflicht des Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB auf die fiktiven Nachlassaktiva erstreckt, d. h. auf nach § 2316 BGB ausgleichspflichtige Zuwendungen im Sinne der §§ 2050 ff. BGB und auf nach § 2325 BGB ergänzungspflichtige Schenkungen (vgl. nur BGHZ 33, 373, 374).
  • BGH, 30.10.1974 - IV ZR 41/73

    Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Ermittlung des Wertes eines zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2011 - 1 U 249/10
    Die Kläger können nach dieser Vorschrift als enterbte Pflichtteilsberechtigte von der Beklagten als Erbin verlangen, ein Sachverständigengutachten einzuholen, weil der Kaufvertrag über das Kiedricher Hausgrundstück und die Schätzung eines Maklers für eine sachgerechte Bewertung des Objekts allein nicht ausreichen (vgl. BGH NJW 1975, 258, 259).
  • BGH, 25.11.2010 - IV ZR 124/09

    Pflichtteilsrecht: Bewertung von nach dem Erbfall veräußerten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2011 - 1 U 249/10
    Aus der von der Beklagten herangezogenen Rechtsprechung zur Bewertung von Nachlassgegenständen anhand des im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erbfall tatsächlich erzielten Verkaufserlöses (vgl. BGH NJW 2011, 1004 f. m. w. N.) ergibt sich nichts Anderes.
  • BGH, 27.06.1973 - IV ZR 50/72

    Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2011 - 1 U 249/10
    Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten, der nicht Erbe ist, hängt bezüglich etwaiger Schenkungen nicht davon ab, dass Anhaltspunkte für solche bestehen (vgl. Palandt-Weidlich, BGB, 70. Aufl. 2011, § 2314 Rn. 9; Schindler ZEV 2007, 279); derartige Indizien setzt allein der aus § 242 BGB hergeleitete Anspruch des pflichtteilsberechtigten Erben voraus (vgl. BGHZ 61, 180, 185).
  • BGH, 19.04.1989 - IVa ZR 85/88

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Einholung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2011 - 1 U 249/10
    Ein nach § 2314 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB einzuholendes Sachverständigengutachten dient letztlich nicht der Beantwortung dieser Frage, sondern vielmehr der vorläufigen Unterrichtung des Pflichtteilsberechtigten, dem die Beurteilung des Risikos eines Rechtsstreits über den Pflichtteil erleichtert werden soll (vgl. BGHZ 107, 200, 204), etwa eine Einschätzung zu der Frage, ob der tatsächlich erzielte Kauf preis dem Verkaufs wert entspricht oder ob besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine abweichende Bewertung rechtfertigen könnten.
  • BGH, 29.09.2021 - IV ZR 328/20

    Geltenmachung eines Anspruchs der Pflichtteilsberechtigten gegen den

    Der Anspruch dient nicht dazu, für den Pflichtteilsberechtigten und den Erben verbindlich den Wert des Nachlassgegenstandes im Zeitpunkt des Erbfalles gemäß § 2311 BGB festzulegen, sondern soll dem Pflichtteilsberechtigten die Beurteilung des Risikos eines Rechtsstreits über den Pflichtteil erleichtern (vgl. Senatsurteil vom 19. April 1989 - IVa ZR 85/88, BGHZ 107, 200, 204 [juris Rn. 14]; OLG Frankfurt am Main ZEV 2011, 379 Rn. 5 m. Anm. Schneider).

    Dem Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Wertermittlung steht auch nicht der Umstand entgegen, dass der Nachlassgegenstand vom Erben - wie hier seitens des Beklagten hinsichtlich des Grundstücks geschehen - nach dem Erbfall veräußert wurde (OLG Frankfurt am Main ZEV 2011, 379 Rn. 5 m. Anm. Schneider; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1236, 1238; Staudinger/Herzog, BGB (2015) § 2314 Rn. 144; Palandt/Weidlich, BGB 80. Aufl. § 2314 Rn. 14; BeckOGK/Blum/Heuser, BGB § 2314 Rn. 134.1 [Stand: 15. Juni 2021]; im Ergebnis auch Blum in Schlitt/Müller, Handbuch Pflichtteilsrecht 2. Aufl. § 2 Rn. 104 a.E.).

    Diese Rechtsprechung bezieht sich indessen nicht auf die erste Stufe der Pflichtteilsklage hinsichtlich Auskunft und Wertermittlung gemäß § 2314 Abs. 1 BGB, sondern auf die konkrete Berechnung des Pflichtteilsanspruchs auf der dritten Stufe im Rahmen von § 2311 Abs. 1 Satz 1 BGB (so auch zutreffend OLG Frankfurt am Main ZEV 2011, 379 Rn. 5 m. Anm. Schneider).

  • OLG Schleswig, 02.09.2014 - 3 U 3/14

    Pflichtteilsrecht: Wirkungen der Erbausschlagung "aus allen Berufungsgründen" im

    Auch das OLG Frankfurt am Main vertritt die Ansicht, dass der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten, der nicht Erbe ist, bezüglich etwaiger Schenkungen nicht davon abhänge, dass Anhaltspunkte für solche bestünden (Beschl. v. 2. Mai 2011 - 1 U 249/10, ZEV 2011, 379; ebenso: Palandt/Weidlich, a.a.O., § 2314, Rn. 9).
  • OLG Köln, 10.01.2014 - 1 U 56/13

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

    Nach dem Urteil des OLG Frankfurt v. 02.05.2011 (1 U 249/10, zit. nach juris, Tz. 5) soll die Rechtsprechung des BGH zur Bewertung von Nachlassgegenständen anhand des im zeitlichen Zusammenhang mit dem Erbfall tatsächlich erzielten Verkaufserlöses nicht einschlägig sein, weil sie sich auf die 3. Stufe einer pflichtteilsrechtlichen Stufenklage, d. h. auf die Frage, auf welcher Bewertungsgrundlage der Pflichtteilsanspruch zu errechnen ist, beziehe, während ein nach § 2314 BGB einzuholendes Sachverständigengutachten letztlich nicht der Beantwortung dieser Frage diene, sondern vielmehr der vorläufigen Unterrichtung des Pflichtteilsberechtigten, dem die Beurteilung des Risikos eines Rechtsstreits über den Pflichtteil erleichtert werden soll, etwa eine Einschätzung zu der Frage, ob der tatsächlich erzielte Kauf preis dem Verkaufs wert entspricht oder ob besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine abweichende Bewertung rechtfertigen könnten.
  • LG Bonn, 11.08.2015 - 8 S 5/15

    Wertermittlungsanspruch

    Insoweit hat das Amtsgericht im Ergebnis zu Recht unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt (Urteil vom 02.05.2011, Az: 1 U 249/10, zitiert nach juris) ausgeführt, dass trotz der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Sachverständigengutachten auf der ersten Stufe einzuholen sei, weil der Kaufvertrag über ein Hausgrundstück und die Schätzung eines Maklers für eine sachgerechte Bewertung des Objekts allein nicht ausreichen.
  • OLG Stuttgart, 13.01.2022 - 19 U 28/21

    Rechtsstellung des belasteten Erben nach Ausschlagung der Erbschaft gemäß § 2306

    Entgegen der Ansicht der Berufung setzt der Anspruch auf Auskunft nach § 2314 Abs. 1 BGB - soweit es um ergänzungspflichtige und ausgleichspflichtige Zuwendungen geht - nicht voraus, dass der Kläger das Bestehen eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs substantiiert begründet oder Anhaltspunkte für ergänzungspflichtige und ausgleichspflichtige Zuwendungen nennt (OLG Frankfurt a. M. ZEV 2011, 379; Burandt/Rojahn/Horn, 3. Aufl. 2019, BGB § 2314).
  • OLG Hamm, 03.01.2023 - 10 W 71/22

    Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zum Zwecke der Ermittlung des

    Dies rechtfertige sich - so der BGH - daraus, dass dem Pflichtteilsberechtigten anderenfalls der Nachweis verwehrt bzw. zumindest erschwert würde, dass der Veräußerungserlös nicht dem tatsächlichen Verkehrswert entspricht (ebenso: Birkenheier in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 2314 BGB (Stand: 10.01.2022) Rn. 112; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. Mai 2011 - 1 U 249/10 -, juris).
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