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Rechtsprechung
   BGH, 01.08.2012 - XII ZB 438/11   

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https://dejure.org/2012,22244
BGH, 01.08.2012 - XII ZB 438/11 (https://dejure.org/2012,22244)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2012 - XII ZB 438/11 (https://dejure.org/2012,22244)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2012 - XII ZB 438/11 (https://dejure.org/2012,22244)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 3 BGB
    Einrichtung einer Kontrollbetreuung bei General- und Altersvorsorgevollmacht

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1896 Abs. 3
    Kontrollbetreuung trotz wirksamer General- und Altersvorsorgevollmacht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung bei Vorliegen einer wirksamen General- und Altersvorsorgevollmacht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kontrollbetreuung

  • rewis.io

    Einrichtung einer Kontrollbetreuung bei General- und Altersvorsorgevollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 3
    Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung bei Vorliegen einer wirksamen General- und Altersvorsorgevollmacht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Kontrollbetreuung bei General- und Altersvorsorgevollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersvorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kontrollbetreuung bei Vorliegen einer wirksamen General- und Altersvorsorgevollmacht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Handeln des Bevollmächtigten gegen die Interessen des Betreuten rechtfertigt Einrichtung einer Kontrollbetreuung

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Wirksamkeit einer Kontrollbetreuung bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    (Kontroll-) Betreuung bei General- und Altersvorsorgevollmacht

Besprechungen u.ä.

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Wirksamkeit einer Kontrollbetreuung bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2885
  • MDR 2012, 1093
  • FGPrax 2012, 255
  • FamRZ 2012, 1631
  • Rpfleger 2013, 24
  • ZEV 2012, 675
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.04.2011 - XII ZB 584/10

    Anordnung der Betreuung trotz Vorsorgevollmacht

    Auszug aus BGH, 01.08.2012 - XII ZB 438/11
    Mit dieser so genannten Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen und ggf. die Vollmacht zu widerrufen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 26).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschlüsse BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 29 mwN; vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 13 und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 11).

  • BGH, 21.03.2012 - XII ZB 666/11

    Betreuerbestellung: Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung bei Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 01.08.2012 - XII ZB 438/11
    Notwendig ist der konkrete, d.h. durch hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte untermauerte Verdacht, dass mit der Vollmacht dem Betreuungsbedarf nicht Genüge getan wird (Senatsbeschluss vom 21. März 2012 - XII ZB 666/11 - FamRZ 2012, 871 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 15.12.2010 - XII ZB 165/10

    Auswahl eines Berufsbetreuers statt des vorgeschlagenen Angehörigen: Umfang der

    Auszug aus BGH, 01.08.2012 - XII ZB 438/11
    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschlüsse BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 29 mwN; vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 13 und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 11).
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 537/10

    Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen einer Kontrollbetreuung

    Auszug aus BGH, 01.08.2012 - XII ZB 438/11
    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 30. März 2011 - XII ZB 537/10 - FamRZ 2011, 1047 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Auszug aus BGH, 01.08.2012 - XII ZB 438/11
    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (Senatsbeschlüsse BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 29 mwN; vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 13 und vom 13. April 2011 - XII ZB 584/10 - FamRZ 2011, 964 Rn. 11).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Der Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm diese Befugnis als eigenständiger Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen ist (Abgrenzung zu den Senatsbeschlüssen vom 13. November 2013, XII ZB 339/13, FamRZ 2014, 192 und vom 1. August 2012, XII ZB 438/11, FamRZ 2012, 1631).

    Soweit die Ausführungen des Senats in den Senatsbeschlüssen vom 13. November 2013 - XII ZB 339/13 - FamRZ 2014, 192 Rn. 14 und vom 1. August 2012 - XII ZB 438/11 - FamRZ 2012, 1631 Rn. 8 dahingehend verstanden werden könnten, dass der Kontrollbetreuer ggf. auch ohne ausdrückliche Zuweisung dieses Aufgabenkreises zum Widerruf der Vollmacht berechtigt sei, hält er hieran nicht fest.

  • BGH, 18.07.2013 - VII ZB 45/12

    Rechtswegabgrenzung: Streitigkeiten aus einem Handelsvertreterverhältnis mit

    Diese tatrichterliche Würdigung ist vom Rechtsbeschwerdegericht, dem lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler obliegt (BGH, Beschluss vom 1. August 2012 - XII ZB 438/11, NJW 2012, 2885 Rn. 12), nur eingeschränkt zu überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2013 - II ZB 7/09, ZIP 2013, 1165 Rn. 11).
  • LG Bonn, 16.03.2017 - 4 T 317/16

    Bestellung eines Betreuers zur Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber

    Ausreichend sind vielmehr konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Bevollmächtigte nicht (mehr) entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse der Vollmachtgeberin handelt (vgl. BGH XII ZB 125/15 Tz 11 f; XII ZB 624/14; BGH XII ZB 142/14 Tz 9 ff m.w.N.; BGH XII ZB 438/11; BGH XII ZB 537/10).
  • LG Augsburg, 31.08.2020 - 54 T 1374/20

    Erkrankung, Beschwerde, Betreuung, Behinderung, Krankheit, Gutachten, Facharzt,

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reichen konkrete Anhaltspunkte dafür aus, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (vgl.: MüKoBGB/Schneider, 8. Aufl. 2020 Rn. 261, BGB § 1896 Rn. 256 ff, 261; BGH NJW 2015, 3575; BGH NJW 2012, 2885).

    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (vgl.: BGH NJW 2015, 3575; BGH NJW 2012, 2885; NJW 2015, 3575; OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 1762).

  • LG München II, 18.09.2017 - 6 T 175/17

    Voraussetzungen der Anordnung einer Kontrollbetreuung

    Ausreichend sind vielmehr konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (BGH vom 01.08.2012, XII ZB 438/11).
  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 20.05.2018 - 4 XVII 364/16

    Wirksamkeit einer General- und Vorsorgevollmacht; Auswahl des Betreuers

    Mit dieser so genannten Kontrollbetreuung kann für eine Kontrolle des Bevollmächtigten bzw. Betreuers gesorgt werden, wenn der Betreute aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, die ihn vertretende Person zu überwachen (vgl. BGH, Beschluss vom 01.08.2012, Az. XII ZB 438/11, BtPrax 2012, 204; BGH, Beschluss vom 30.03.2011, Az. XII ZB 537/10, FamRZ 2011, 1047).
  • LG Aachen, 04.06.2013 - 3 T 119/13

    Kontrollbetreuer, Kontrollbetreuung

    Mit dieser Kontrollbetreuung kann im Falle einer wirksam erteilten Vorsorgevollmacht für eine Kontrolle des Bevollmächtigten gesorgt werden, wenn der Vollmachtgeber aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu überwachen und ggf. die Vollmacht zu widerrufen (vgl. BGH, Beschluss vom 01.08.2012 - XII ZB 438/11 = FamRZ 2012, 1631-1633 m. w. N.; zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.03.2012 - I-3 Wx 299/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8447
OLG Düsseldorf, 19.03.2012 - I-3 Wx 299/11 (https://dejure.org/2012,8447)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.03.2012 - I-3 Wx 299/11 (https://dejure.org/2012,8447)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. März 2012 - I-3 Wx 299/11 (https://dejure.org/2012,8447)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1762
  • ZEV 2012, 675 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 28.02.2005 - 32 Wx 17/05

    Unzulässige weitere Beschwerde gegen Bestätigung einer Zwischenverfügung bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2012 - 3 Wx 299/11
    Das Amtsgericht geht im Ansatz zu Recht davon aus, dass ein Nacherbenvermerk nur dann gelöscht werden kann, wenn entweder die eingetragenen Nacherben die Löschung bewilligt haben oder die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen ist (BayObLG DNotZ 1983, 318) und letzteres der Fall sein kann, wenn die Verfügung des Vorerben auch ohne Zustimmung des Nacherben voll wirksam war, weil der befreite Vorerbe entgeltlich verfügt hat (OLG München, DNotZ 2005, 697 ff.).

    Nichts anderes ergibt sich aus der vom Notar angeführten Entscheidung des OLG München vom 28.02.2005 (FGPrax 2005, 193).

  • BayObLG, 17.03.1982 - BReg. 2 Z 13/82

    Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2012 - 3 Wx 299/11
    Das Amtsgericht geht im Ansatz zu Recht davon aus, dass ein Nacherbenvermerk nur dann gelöscht werden kann, wenn entweder die eingetragenen Nacherben die Löschung bewilligt haben oder die Unrichtigkeit des Grundbuchs nachgewiesen ist (BayObLG DNotZ 1983, 318) und letzteres der Fall sein kann, wenn die Verfügung des Vorerben auch ohne Zustimmung des Nacherben voll wirksam war, weil der befreite Vorerbe entgeltlich verfügt hat (OLG München, DNotZ 2005, 697 ff.).
  • BayObLG, 15.06.1994 - 2Z BR 44/94

    Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2012 - 3 Wx 299/11
    Denn auch bei nachgewiesener Unrichtigkeit des Grundbuchs ist den Nacherben in jeden Fall rechtliches Gehör zu gewähren (Demhardter, GBO, 27. Aufl., § 51, Rdnr. 37; OLG Hamm, FG Prax 1995, 14 und RPfleger 1984, 312; Bay OblG RPfleger 1995, 105), weil die Löschung des Nacherbenvermerks ihre Rechtsstellung unmittelbar betrifft.
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - 3 Wx 314/11

    Welche Anforderungen an den Erlass einer Zwischenverfügung?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2012 - 3 Wx 299/11
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 20. Dezember 2011(MDR 2012, 274 f.) ausgeführt hat, ergeht die Zwischenverfügung auch in Grundbuchverfahren durch förmlichen Beschluss.
  • OLG Hamm, 16.01.1984 - 15 W 3/84

    Löschung von Nacherbenvermerken im Grundbuch ohne Bewilligung des Nacherben;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.2012 - 3 Wx 299/11
    Denn auch bei nachgewiesener Unrichtigkeit des Grundbuchs ist den Nacherben in jeden Fall rechtliches Gehör zu gewähren (Demhardter, GBO, 27. Aufl., § 51, Rdnr. 37; OLG Hamm, FG Prax 1995, 14 und RPfleger 1984, 312; Bay OblG RPfleger 1995, 105), weil die Löschung des Nacherbenvermerks ihre Rechtsstellung unmittelbar betrifft.
  • OLG München, 23.12.2019 - 34 Wx 468/19

    Löschung eines Nacherbenvermerks

    In einer solchen Konstellation dient die eidesstattliche Versicherung bezüglich eventueller sonstiger Abkömmlinge zwar der Ermittlung weiterer potentieller Nacherben, dies allerdings eben nicht im Hinblick auf gegebenenfalls durch diese zu erteilende Löschungsbewilligungen nach § 19 GBO, sondern lediglich um ihnen das gemäß Art. 103 Abs. 1 GG gebotene rechtliche Gehör (BayObLGZ 1994, 177/179; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2018, 1480/1481 f.; OLG Bamberg BeckRS 2015, 15073 Rn. 6; Senat vom 9.2.2015, 34 Wx 416/14 = NJW-RR 2015, 907; OLG Düsseldorf NJOZ 2012, 1145/1146) gewähren zu können.

    Davon zu unterscheiden ist aber die Ermittlung der am Verfahren materiell Beteiligten und deshalb auch formell zu Beteiligenden; diese obliegt dem Grundbuchamt selbst (BayObLG DNotZ 1997, 395/396; Demharter § 1 Rn. 41; Hügel/Zeiser § 18 Rn. 9; Keidel/Sternal FamFG 19. Aufl. § 26 Rn. 4), und zwar auch und gerade wenn sie der Gewährung des rechtlichen Gehörs dient (OLG Düsseldorf NJOZ 2012, 1145/1146; verkannt von OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2018, 1480/1483 und OLG Bamberg BeckRS 2015, 15073 Rn. 5).

  • OLG Bamberg, 22.01.2015 - 3 W 3/15

    Gewährung rechtlichen Gehörs vor Löschung eines Nacherbenvermerks

    Dies gilt selbst dann, wenn "die Entgeltlichkeit der Verfügung bei entsprechender Würdigung der Person des Käufers nicht ernsthaft bestritten werden könne" (so ausdrücklich OLG Düsseldorf, NJOZ 2012, S. 1145).
  • OLG Bremen, 06.09.2023 - 3 W 14/23

    Zur Anhörung eines minderjährigen Nacherben vor Löschung eines Nacherbenvermerks

    Sollte das Grundbuchamt indes zu der Überzeugung gelangen, dass eine entgeltliche, d.h. nicht auch nur teilweise unentgeltliche Verfügung schlüssig dargelegt worden ist, dann wären die Nacherben vor Löschung des Nacherbenvermerks anzuhören (OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. September 2018 - 20 W 197/18 -, Rn. 21, juris; OLG Bamberg BeckRS 2015, 15073 Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 23. Dezember 2019 - 34 Wx 468/19 -, Rn. 14, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. März 2012 - I-3 Wx 299/11 -, Rn. 14, juris).

    Dieses hat die Ermittlung der am Antragsverfahren materiell Beteiligten und deshalb auch formell zu Beteiligenden selbst von Amts wegen durchzuführen (Demharter, GBO, 33. Aufl. 2023, § 1 Rn. 41); insbesondere dann wenn die Ermittlung der Gewährung des rechtlichen Gehörs dient (OLG München, Beschluss vom 23. Dezember 2019 - 34 Wx 468/19 -, Rn. 14, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. März 2012 - I-3 Wx 299/11 -, Rn. 14, juris).

  • OLG Hamm, 22.04.2022 - 15 W 76/22

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Löschungsantrags für einen

    Letzteres trifft zu, wenn die Verfügung des Vorerben auch ohne Zustimmung der Nacherben voll wirksam war, weil der befreite Vorerbe in vollem Umfang entgeltlich verfügt hat (vgl. dazu nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.2012, 3 Wx 299/11, FamRZ 2012, 1762).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2014 - 3 Wx 171/13

    Löschung eines Nacherbenvermerks aufgrund Löschungsbewilligung vor Eintritt der

    Die Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch vor Eintritt der Nacherbfolge erfolgt, wenn sie vom Nacherben und allen Ersatznacherben bewilligt wird (§§ 19, 29 GBO) oder die Grundbuchunrichtigkeit nachgewiesen (§ 22 Abs. 1 GBO) oder offenkundig (§ 29 Abs. 1, Satz 2 GBO) ist (vgl. Senat, RNotZ 2012, 328; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, Rdnr. 3510).
  • OLG Stuttgart, 22.03.2019 - 8 W 142/18

    Beschwerdeberechtigung des Grundbuchamtes hinsichtlich Verfahren der

    Dies gilt selbst dann, wenn "die Entgeltlichkeit der Verfügung bei entsprechender Würdigung der Person des Käufers nicht ernsthaft bestritten werden" kann (so ausdrücklich OLG Düsseldorf Beschluss vom 19.03.2012 - I-3 Wx 299/11 mit Verweis auf weitere Rechtsprechung, OLG Bamberg Beschluss vom 22.01.2015 - 3 W 3/15).
  • OLG Hamm, 07.05.2020 - 15 W 87/20

    Umwandlung, Formwechsel, Richtigstellung, Grundbuch, Amtsermittlung

    Unter Geltung dieser Verfahrensgrundsätze ist nach der Rechtsprechung des Senats eine förmliche Zwischenverfügung, die den Beteiligten aufgibt, förmliche Nachweise für das vorzulegen, was das Gericht von Amts wegen zu ermitteln hat, unzulässig (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf NJOZ 2012, 1145).
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Rechtsprechung
   OLG München, 27.06.2012 - 34 Wx 139/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21755
OLG München, 27.06.2012 - 34 Wx 139/12 (https://dejure.org/2012,21755)
OLG München, Entscheidung vom 27.06.2012 - 34 Wx 139/12 (https://dejure.org/2012,21755)
OLG München, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 34 Wx 139/12 (https://dejure.org/2012,21755)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Grundbucheintragung: Amtswiderspruch gegen die Löschung eines Nacherbenvermerks bei einer Erklärung des Testamentsvollstreckers im Grundstückskaufvertrag über die Grundbesitzveräußerung gegen Entgelt

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2205 S. 3; GBO §§ 51, 53 Abs. 1 S. 1
    Grds. kein Amtswiderspruch gegen Löschung eines Nacherbenvermerks bei Veräußerung durch Testamentsvollstrecker an unbeteiligten Dritten

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Löschung eines Nacherbenvermerks durch das Grundbuchamt

  • rechtsportal.de

    BGB § 2205 S. 3; GBO § 51; GBO § 53 Abs. 1 S. 1
    Voraussetzungen der Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Löschung eines Nacherbenvermerks durch das Grundbuchamt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZEV 2012, 675 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Nürnberg, 19.12.2019 - 15 W 4412/19

    Eigentumsumschreibung mit Löschung des Nacherbenvermerks - Voraussetzungen

    Die nur teilweise unentgeltliche Verfügung steht vielmehr der insgesamt unentgeltlichen gleich (vgl. OLG München, Beschluss vom 27.06.2012 - 34 Wx 139/12, juris Rn. 12; OLG Köln, ErbR 2015, 281, juris Rn. 45).

    Es gilt aber der allgemeine Erfahrungssatz, dass eine entgeltliche Verfügung anzunehmen ist, wenn die dafür maßgebenden Beweggründe im Einzelnen angegeben werden, verständlich und der Wirklichkeit gerecht werdend erscheinen und begründete Zweifel an der Pflichtmäßigkeit der Handlung nicht ersichtlich sind (OLG München, Beschluss vom 27. Juni 2012 - 34 Wx 139/12, juris Rn. 15; Rpfleger 2015, 550 juris Rn. 19; KG, FGPrax 2009, 56/57; Demharter § 52 Rn. 23 m.w.N.; Meikel/Hertel GBO 10. Aufl. § 29 Rn. 439).

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