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   OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13   

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OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13 (https://dejure.org/2014,7090)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.03.2014 - 2 W 495/13 (https://dejure.org/2014,7090)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. März 2014 - 2 W 495/13 (https://dejure.org/2014,7090)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 250 ff., 2057, 2314 Abs. 1, 2316; ZPO § 888; BeurkG § 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Amtspflichten bei Errichtung eines notariellen Nachlassverzeichnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2003 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachlassaufstellung der Erbin allein kein ausreichendes Nachlassverzeichnis

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis beim Pflichtteil

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachlassaufstellung der Erbin allein kein ausreichendes Nachlassverzeichnis

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Notarielles Nachlassverzeichnis als Möglichkeit, lebzeitige Zuwendungen zu ermitteln

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Notarielles Nachlassverzeichnis als Möglichkeit, lebzeitige Zuwendungen zu ermitteln

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1972
  • DNotZ 2014, 780
  • FamRZ 2014, 1738
  • ZEV 2014, 308
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Saarbrücken, 26.04.2010 - 5 W 81/10

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13
    Ausweislich der notariellen Urkunde, die entgegen § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeurkG über eigene Wahrnehmungen des Notars zu dem Bestand des Nachlasses nichts enthält, hat der Notar lediglich Erklärungen der Schuldnerin entgegengenommen, aber keine eigenen Feststellungen zu dem Bestand des Nachlasses getroffen, obwohl er hierzu nicht nur berechtigt, sondern im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens auch verpflichtet war (vgl. BGHZ 33, 373 ; OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 2026).

    Sie ist schon begrifflich eigene Bestandsaufnahme, nicht Aufnahme nur von Erklärungen einer anderen Person (vgl. auch OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 2026), wie der Vergleich mit den Vorschriften über das Nachlassinventar zeigt, dessen Inhalt sich im Kern mit demjenigen des Nachlassverzeichnisses nach § 2314 Abs. 1 Satz 1, 3 BGB deckt.

  • OLG Celle, 23.07.2003 - 6 W 59/03

    Prüfung des Erfüllungseinwands im Vollstreckungsverfahren; Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13
    Die Aufnahme des Verzeichnisses durch eine Amtsperson soll dem Pflichtteilsberechtigten einen höheren Grad an Richtigkeit der Auskunft gewährleisten als die Privatauskunft des Erben (vgl. OLG Celle, ZErb 2003, 382; Schreinert, RNotZ 2008, 61, 68).
  • BGH, 02.11.1960 - V ZR 124/59

    Verjährung von Auskunftsansprüchen

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13
    Ausweislich der notariellen Urkunde, die entgegen § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeurkG über eigene Wahrnehmungen des Notars zu dem Bestand des Nachlasses nichts enthält, hat der Notar lediglich Erklärungen der Schuldnerin entgegengenommen, aber keine eigenen Feststellungen zu dem Bestand des Nachlasses getroffen, obwohl er hierzu nicht nur berechtigt, sondern im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens auch verpflichtet war (vgl. BGHZ 33, 373 ; OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 2026).
  • OLG Schleswig, 25.01.2011 - 3 U 36/10

    Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis i.S. von § 2314 Abs. 1 S. 3

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13
    Die Berufung des Gläubigers auf ein bislang noch nicht ordnungsgemäß erstelltes notarielles Nachlassverzeichnis erweist sich vor diesem Hintergrund daher trotz der hier bereits vorgreiflich abgegebenen - grundsätzlich "höherstufigen" - eidesstattlichen Versicherung der Schuldnerin auch nicht als rechtsmissbräuchlich (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2011, 1821 ).
  • OLG Nürnberg, 09.02.2011 - 8 W 727/09

    Kostenhaftung des Testamentvollstreckers: Parteifähigkeit nach Amtsbeendigung

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.03.2014 - 2 W 495/13
    Seine Verantwortung für die abgegebene Erklärung kann er dabei dadurch eingrenzen, dass er die von ihm vorgenommenen Ermittlungen offenlegt, so dass deutlich wird, in welchem Umfang er überhaupt eigene Feststellungen treffen konnte (vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 2011, 1258).
  • OLG Stuttgart, 26.01.2016 - 19 W 78/15

    Pflichtteilsrecht: Ermittlungspflicht des Erben hinsichtlich eventueller

    Zu den vom Schuldner anzustellenden Ermittlungen gehört insbesondere auch die Einsichtnahme in die (vollständigen) Kontoauszüge, Sparbücher oder vergleichbare Bankunterlagen für einen Zehn-Jahres-Zeitraum und die Zusammenstellung der einen bestimmten Betrag übersteigenden Verfügungen über die ermittelten Konten, soweit diesen Schenkungen oder sonstige Zuwendungen zu Grund liegen (könnten) (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 18. März 2014 - 2 W 495/13, NJW 2014, 1972, 1973).
  • BGH, 13.09.2018 - I ZB 109/17

    Verpflichtung des Erben gegenüber dem nicht zum Erben berufenen

    Dabei hat er diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten würde (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 5 W 312/10, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. März 2014 - 2 W 495/13, juris; jeweils mwN).
  • BGH, 20.05.2020 - IV ZR 193/19

    Ergänzung und Berichtigung eines notariellen Nachlassverzeichnisses

    Dabei hat er diejenigen Nachforschungen anzustellen, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten würde (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - I ZB 109/17, ZEV 2019, 81 Rn. 31 f.; OLG Koblenz ZEV 2014, 308 Rn. 20).
  • OLG Hamburg, 28.09.2016 - 2 U 29/15

    Pflichtteilsrecht: Umfang der Auskunftspflicht des Erben über den

    Das OLG Koblenz hat insofern zu Recht ausgeführt, dass die - im dortigen Fall zusammengestellten - denkbaren Ermittlungstätigkeiten weder abschließend sind, noch einen Mindeststandard darstellen (2 W 495/13, nach juris Rz.21-28).
  • OLG Düsseldorf, 06.07.2018 - 7 U 9/17

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten

    Er wird daher die zum Nachlass gehörenden Konten selbständig umfassend prüfen, zumal er verpflichtet sein kann, die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall auf Anhaltspunkte für unentgeltliche Zuwendungen durchzusehen (BVerfG ZEV 2016, 578 Rn. 3; OLG Koblenz, Beschluss vom 18.3.2014 - 2 W 495/13 -, ZEV 2014, 308; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 5 W 312/10 - 116 -, juris, ZEV 2011, 373; zusammenfassend Weidlich, Die neuere Rechtsprechung zum notariellen Nachlassverzeichnis: eine kritische Bestandsaufnahme, ZEV 2017, 241 ff).
  • OLG München, 01.06.2017 - 23 U 3956/16

    Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage eines notariellen

    Der Notar ist für dessen Inhalt verantwortlich, hat den Verpflichteten zu belehren und ist in gewissem Umfang zur Vornahme eigener Ermittlungen und Überprüfung der Richtigkeit der Angaben des Erben verpflichtet (BGH NJW 1961, S. 602, 604; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2007, S. 881, 882; OLG Koblenz, NJW 2014, S. 1972 f; Müller, a.a.O., Rz. 23).

    Je nach Einzelfall hat der Notar beispielsweise das Grundbuch einzusehen und ggf. Bankunterlagen anzufordern (OLG Koblenz, NJW 2014, S. 1972 f; Weidlich in Palandt, BGB, 76. Aufl, § 2314 Rz. 7).

  • OLG Bamberg, 16.06.2016 - 4 W 42/16

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines notariellen Nachlassverzeichnisses und

    Entgegen der (nicht näher begründeten) Ansicht des Landgerichts und dem in der Stellungnahme des Notars vom 05.01.2016 erweckten Eindruck sind der Gegenstand und insbesondere auch der Umfang der einem Notar bei der Vorbereitung und Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses nach § 2314 1, 3 BGB obliegenden Prüfungs- und Ermittlungspflichten im wesentlichen geklärt (vgl. etwa BGHZ 33, 373, Rn. 11; OLG Celle DNotZ 2003, 62, Rn.9; OLG Düsseldorf RNotZ 2008, 105, Rn.9; OLG Schleswig NJW-RR 2011, 946, Rn.15; OLG Saarbrücken FamRZ 2010, 2026, Rn.13 und 2011, 1258, Rn. 12, 17, 22; OLG Köln ErbR 2013, 328, Rn. 9ff.; OLG Koblenz NJW 2014, 1972, Rn. 18ff.; Beschluss des KG vom 12.6.2014 - 1 U 32/13 -, dort Rn. 26, 33, 37; Landgericht Kleve NJW-RR 2015, 1288, Rn. 24, 25; ferner die den aktuellen Stand der OLG-Rechtsprechung prägnant zusammenfassende und weiterführende Darstellung bei StaudingerHerzog, 2015, Rn. 72ff. zu § 2314 BGB).
  • BVerfG, 25.04.2016 - 1 BvR 2423/14

    Keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung einer Verfassungsbeschwerde

    Hier hätte es hinsichtlich der etwaigen Schenkungen insbesondere nahe gelegen, Einsicht in die vollständigen Kontoauszüge und sonstigen Bankunterlagen für den Zehn-Jahres-Zeitraum zu nehmen oder eine Vollmacht des Auskunftsverpflichteten zur entsprechenden Anfrage bei der Bank einzuholen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18. März 2014 - 2 W 495/13 -, juris, Rn. 21-28).
  • OLG Celle, 25.03.2021 - 6 U 74/20

    Pflichten des Notars bei Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses gem. §

    Es lässt sich aber nicht in allgemeingültiger Weise sagen, dass der Notar zur Durchsicht von Kontounterlagen in keinem Fall verpflichtet sein könnte (vgl. OLG Koblenz, 2 W 495/13, Beschluss vom 18. März 2014, juris).
  • OLG Koblenz, 30.04.2018 - 1 W 65/18

    Zwangsvollstreckung bei Erteilung eines notariellen Nachlassverzeichnisses:

    Die Aufnahme des Verzeichnisses durch eine Amtsperson soll dem Pflichtteilsberechtigten einen höheren Grad an Richtigkeit der Auskunft gewährleisten als die Privatauskunft des Erben (OLG Koblenz, Beschluss vom 18.3.2014 - 2 W 495/13 - Rn. 20, juris).
  • OLG Hamm, 11.09.2015 - 15 W 142/15

    Keine Erbeinsetzung bei unklarer Testamentsbestimmung

  • LG Kleve, 09.01.2015 - 3 O 280/14

    Voraussetzungen eines notariellen Nachlassverzeichnisses

  • OLG Hamm, 16.03.2020 - 5 W 19/20

    Ergänzungsanspruch bei formeller Unvollständigkeit notarielles

  • OLG Zweibrücken, 22.07.2015 - 3 W 59/15

    Nachlasspfleger muss Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses geben!

  • OLG Brandenburg, 14.09.2021 - 3 U 136/20

    Umfang der Auskunftsrechte des Pflichtteilsberechtigten

  • OLG Hamm, 09.03.2021 - 10 U 90/20

    Auskunftserteilung über den Bestand eines Nachlasses durch Vorlage eines

  • OLG Zweibrücken, 07.09.2015 - 3 W 89/15

    Notarielles Nachlassverzeichnis - Anwesenheitsrecht des Auskunftspflichtigen und

  • LG Berlin, 13.11.2018 - 57 O 104/17

    Notarielles Nachlassverzeichnis - Pflichten eines Notars bei Erstellung

  • LG Berlin, 11.12.2018 - 57 O 104/17

    Pflichtteilsrecht: Pflichten eines Notars im Zusammenhang mit der Erstellung

  • LG Bielefeld, 30.09.2020 - 3 O 21/20

    Anforderungen an notarielles Nachlassverzeichnis

  • OLG Köln, 08.11.2023 - 24 W 49/23
  • OLG Brandenburg, 10.08.2021 - 3 U 122/20

    Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses gem. § 2314

  • AG Fürth/Odenwald, 25.03.2022 - 1 C 362/20

    Erfüllung des titulierten Anspruchs auf ein notarielles Nachlassverzeichnis

  • OLG Düsseldorf, 30.07.2021 - 7 U 13/20

    Ansprüche auf ergänzende Auskünfte über einen Nachlass und Vorlage von im

  • OLG München, 23.02.2016 - 3 W 264/16

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung

  • LG Dessau-Roßlau, 01.07.2021 - 6 OH 7/20

    Geschäftswert für die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses

  • OLG Jena, 01.02.2016 - 1 W 9/16

    Ermittlungspflicht des Notars bei Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2019 - 7 W 50/19
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