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   BayObLG, 14.09.1994 - 1Z BR 29/94   

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https://dejure.org/1994,3247
BayObLG, 14.09.1994 - 1Z BR 29/94 (https://dejure.org/1994,3247)
BayObLG, Entscheidung vom 14.09.1994 - 1Z BR 29/94 (https://dejure.org/1994,3247)
BayObLG, Entscheidung vom 14. September 1994 - 1Z BR 29/94 (https://dejure.org/1994,3247)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2079, 2271 Abs. 2, 2283, 2285, 2358 Abs. 1, 2361 Abs. 3; FGG § 12
    Frist für Anfechtung der Schlusserbeneinsetzung bei Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einziehung von Erbescheinen; Beschwerde gegen die Ausstellung eines Erbescheins; Schlusserbeneinsetzung in gemeinschaftlichen Testamenten; Hemmung der Anfechtungsfrist durch "Vergessen" des bereits errichteten Testaments; Beweisführungspflicht in der freiwilligen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beginn der Frist für die Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments nach dem Tod eines Ehepartners

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1024
  • Rpfleger 1995, 162
  • ZEV 1995, 105
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.10.2010 - IV ZR 30/10

    Rücktritt von einem Erbvertrag und einem damit verbundenen gegenseitigen Vertrag

    Kenntnis bedeutet sichere und überzeugte Kenntnis aller wesentlicher Tatumstände (vgl. Senatsurteil vom 18. Juni 1973 - IV ZR 121/70, FamRZ 1973, 539 unter 2; BayObLG ZEV 1995, 105; …
  • OLG München, 01.12.2011 - 31 Wx 249/10

    Gemeinschaftliches Testament: Wirksame Errichtung bei Beitritt des anderen

    Zu diesem Zeitpunkt hat der überlebende Ehegatte dann Kenntnis von dem gemeinschaftlichen Testament, wenn er sich daran ohne weitere Gedächtnishilfe erinnern würde, falls er sich mit der Frage der Nachlassregelung befassen sollte (BayObLG FamRZ 1995, 1024).
  • BayObLG, 23.04.1997 - 1Z BR 140/96

    Anfechtung des Erbvertrages bei Irrtum über Bindungswirkung - Beweiswürdigung

    Es hat auch beachtet, daß der Beginn der Frist davon abhängt, daß sich der Anfechtungsberechtigte bei der zweiten Eheschließung ohne weitere Gedächtnishilfe an die Schlußerbeneinsetzung erinnern würde, falls er sich mit der Frage der Nachlaßregelung befassen sollte (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1024/1025 m.Anm. Leipold ZEV 1995, 99; BGB -RGRK/Johannsen 12. Aufl. § 2271 Rn. 46).
  • OLG Oldenburg, 12.01.2010 - 12 U 67/09

    Rechte des Erblassers bei Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einer

    Denn er den will aus dem Fristablauf einen rechtlichen Vorteil für sich in Anspruch nehmen (BayObLGZ 1963, 264; BayObLG ZEV 1995, 105, 106; Staudinger/Kanzleiter § 2283 Rdn. 9; Palandt/Edenhofer § 2283 Rdn. 3; aA Mü/Ko-Musielak § 2283 Rdn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - 3 Wx 154/06

    Kenntnis als Beginn der Anfechtungsfrist für den überlebenden Teil beim

    Zu diesem Zeitpunkt hat der überlebende Ehegatte Kenntnis von dem gemeinschaftlichen Testament, wenn er sich daran ohne weitere Gedächtnishilfe erinnern würde, falls er sich mit der Frage der Nachlassregelung befassen sollte (BayObLG FamRZ 1995, 1024).

    Die Kammer hat diesen Punkt rechtlich einwandfrei als unaufklärbar bewertet und ohne Rechtsfehler unter Hinweis u. a. auf BayObLG FamRZ 1995, 1024 die Feststellungslast bei dem Beteiligten zu 1 gesehen.

  • OLG München, 29.02.2024 - 33 Wx 309/23

    Gemeinschaftliches Testament, Nachlaßgericht, Ehe- und Erbvertrag,

    Sie fehlt, wenn sich der Erblasser daran selbst dann nicht erinnert, wenn er sich mit Fragen der Nachlassregelung befasst (BayObLG, Beschluss vom 14.09.1994, 1Z BR 29/94, BeckRS 1994, 9986).
  • OLG Frankfurt, 06.06.1997 - 20 W 606/94

    Anfechtung eines Vorbescheides über einen Erbscheinsantrag; Aufhebung des

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  • AG Duisburg, 23.07.2008 - 62 IN 155/06

    Aufrechterhaltung einer vermögensrechtlichen Haftung bei Versagung der

    Die Frage, wer die Folgen der Unaufklärbarkeit eines bestimmten Sachverhalts zu tragen hat, ist vielmehr in gerichtlichen Verfahren, in denen die Pflicht zur Amtsermittlung gilt, ebenfalls nach dem einschlägigen materiellen Recht zu beantworten (vgl. etwa zu § 86 VwGO: BVerwG NVwZ 1998, 400; zu § 12 FGG: BayObLG FamRZ 1995, 1024; BayObLG NJW-RR 2002, 1453; BayObLG FGPrax 2005, 56 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 947, 948).
  • OLG Frankfurt, 01.07.1999 - 20 W 320/98

    W echselbezügliche Verfügung/Anfechtung eines Testaments durch neuen

    Da diese Anfechtung den Einschränkungen unterliegt, die gemäß §§ 2281 bis 2285 BGB für den Erbvertrag gelten, hat das Landgericht auch zu Recht geprüft, ob der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes sein Anfechtungsrecht bereits verloren hatte, weil die einjährige Anfechtungsfrist zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen war (BayObLG, FamRZ 1995, 1024).
  • OLG Oldenburg, 17.11.1998 - 5 U 120/98
    Es ist anerkannt, daß der überlebende Ehegatte, der eine neue Ehe eingeht, binnen Jahresfrist nach der Eheschließung wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament in entsprechender Anwendung von §§ 2281 ff BGB in Verbindung mit § 2079 BGB anfechten kann (Münch.Komm.-Musielak, a.a.O., § 2271 Rn. 36 m.w.N.; BGH FamRZ 1970, 79; BayObLG, FamRZ 1995, 1024 ).
  • LG Frankfurt/Main, 05.11.2009 - 9 T 514/08

    Antrag der zweiten Ehefrau eines Erblassers auf Erteilung eines Erbscheins bei

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