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   OLG Düsseldorf, 01.12.1994 - 18 U 65/94   

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https://dejure.org/1994,6866
OLG Düsseldorf, 01.12.1994 - 18 U 65/94 (https://dejure.org/1994,6866)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.12.1994 - 18 U 65/94 (https://dejure.org/1994,6866)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Dezember 1994 - 18 U 65/94 (https://dejure.org/1994,6866)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BNotO § 19; BGB § 839; ALB § 13
    Testamentarische Änderung der Bezugsberechtigung einer Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Amtspflicht; Notar; Testament; Lebensversicherung; Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Versicherungssumme; Herausgabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BNotO § 19; BGB §§ 839, 2170, 2174

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 590
  • ZEV 1996, 142
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 03.12.2004 - 20 U 132/04

    Widerruf der Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung nach dem Tod des

    Auf das bereicherungsrechtliche Verhältnis zwischen Erben und Bezugsberechtigtem sind sie nicht übertragbar (so ausdrücklich bereits BGH, VersR 1987, 659 unter 4; vgl. ferner BGH, VersR 1995, 282 unter III 2; BGHZ 91, 288 unter 2 b - dort letzter Absatz - und 3 a; OLG Düsseldorf, VersR 1996, 590; Kollhosser, in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., ALB 86 § 13 Rn. 28).
  • OLG Köln, 11.12.2013 - 16 U 80/13

    Wirksamkeit einer Schenkung von Todes wegen

    Andernfalls ist er dem Erben mangels Bestehens eines rechtlichen Grundes zur Herausgabe verpflichtet (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1996, 590; BGH NJW 75, 382; NJW 84, 480; WM 76, 1130).

    Ein Widerruf eines durch Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall erklärten Schenkungsangebots ist auch in einer letztwilligen Verfügung möglich, sofern der Erblasser Vorkehrungen für ein Zugehen der Erklärung an den Empfänger getroffen hat (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1996, 590 m.w.N.).

  • OLG Jena, 21.10.2003 - 8 U 410/03

    Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall, Lebensversicherung, Änderung der

    Die Beklagte hat durch Leistung der Erblasserin etwas erlangt, nämlich die Bezugsberechtigung, die unter der aufschiebenden Bedingung des Erbfalls stand (BGH NJW-RR 1989, 21 f.; OLG Karlsruhe, OLGR 2001, 52 f.; OLG Düsseldorf, ZEV 1996, 142 ff.; Larenz, Schuldrecht I, 14. Aufl. 1987, § 17 I b; Jauernig/Schlechtriem, BGB, 10. Aufl. 2003, § 812 RdNr. 41, 44).
  • LG Köln, 29.10.2014 - 32 O 424/12
    Andernfalls ist er dem Erben mangels Bestehens eines rechtlichen Grundes zur Herausgabe verpflichtet (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1996, 590; BGH NJW 1975, 382; NJW 1984, 480; WM 1976, 1130).

    Ein Widerruf eines durch Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall erklärten Schenkungsangebots ist auch in einer letztwilligen Verfügung möglich, sofern der Erblasser Vorkehrungen für ein Zugehen der Erklärung an den Empfänger getroffen hat (vgl. OLG Düsseldorf VersR 1996, 590 m.w.N.).

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